Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jedes Mitglied unter
gleichen Voraussetzungen ebenso zu behandeln ist wie die übrigen
Mitglieder.1 Er ist nicht auf eine schematische oder formale
Gleichstellung der Gesellschafter gerichtet,2 sondern soll eine
sachlich nicht gerechtfertigte, willkürliche Ungleichbehandlung
ausschließen. 3 Maßgeblich dafür, ob eine Maßnahme einen
Willkürakt enthält, ist die Situation zum Zeitpunkt ihrer
Maßnahme; die weitere Entwicklung darf nur dann berücksichtigt
werden, wenn sie die sachliche Berechtigung einer bereits
getroffenen Entscheidung bestätigt.4
Im Gesellschaftsrecht ist der Gleichbehandlungsgrundsatz seit
langer Zeit allgemein anerkannt.5 So ist er etwa für die
Aktiengesellschaft in § 53 a AktG ausdrücklich normiert
(„Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu
behandeln“). Ein wesentlicher Bestandteil ist das
gesellschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot.6
Der Grundsatz lässt sich bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen,
wo dieser in einem ersten Aufsatz abgeleitet wird.7 Das
Reichsgericht und später auch der BGH und das
Bundesverfassungsgericht wandten die Überlegungen in der
Folgezeit8 an und der Gleichbehandlungsgrundsatz entwickelte sich
zu einem allgemein anerkannten Grundsatz des Gesellschaftsrechts.
Diese Arbeit soll den Geltungsgrund und das
Anwendungsgebiet bzw. die Auswirkungen, aber auch die
verschiedenen Kritikpunkte des Gleichbehandlungsgrundsatzes
verdeutlichen.
1 Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, Rn 63.
2 BGH WM 1965, 1284 (1286); Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, S. 379.
3 Erman-Westermann, § 705, Rn 37; Götz Hueck, S. 179ff.; BGHZ 116, 359
(373).
4 Götz Hueck, S. 325.
5 BVerfGE 14, 263 (285); RGZ 38, 14 (15f.); RGZ 120, 363 (371f.); BGHZ 20,
363 (369); Götz Hueck, S. 35ff., 225ff., 333ff.; Eisenhardt, Gesellschaftsrecht,
Rn 63.
6 Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, S. 462.
7 Roitzsch, Minderheitenschutz im Verbandrecht, S. 33.
8 Vgl. Fußnote 4.
Gliederung
I. Einführung
II. Der Geltungsgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes
1. Der Wille der Beteiligten
2. Bestehen eines Gemeinschaftsverhältnisses
3. Notwendige Ausübungskontrolle der Verbandsmacht
4. Stellungnahme
III. Umfang und Grenzen des Gleichbehandlungsgrundsatzes
1. Verhältnis zur Vertragsfreiheit
2. Verhältnis des § 138 BGB zum Gleichbehandlungsgrundsatz
3. Überragende Belange
4. Schutzumfang
IV. Rechtsfolgen bei einem Verstoß
1. Verstoß bei Maßnahmen innerhalb einer Gemeinschaft
a) Benachteiligung einzelner Gemeinschaftsmitglieder
b) Bevorzugung einzelner Beteiligter
c) Andersbehandlung einzelner Beteiligter
2. Verstoß bei Mehrheitsbeschlüssen
V. Sonstige Auswirkungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes
VI. Besonderheiten innerhalb der verschiedenen Rechtsformen
1. Die BGB-Gesellschaft
2. OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft, rechtsfähiger Verein, Genossenschaft
3. Stille Gesellschaft
4. Die GmbH
5. Die AG
VII. Kritik am Gleichbehandlungsgrundsatz
VIII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Geltungsgrund, das Anwendungsgebiet sowie die Rechtsfolgen des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Gesellschaftsrecht und beleuchtet die damit verbundene Minderheitenproblematik sowie Kritikpunkte an diesem Prinzip.
- Historische Herleitung und theoretische Begründung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
- Abgrenzung zur Vertragsfreiheit und zum Sittenwidrigkeitsverbot nach § 138 BGB
- Untersuchung der Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Gebot der Gleichbehandlung
- Analyse der Besonderheiten in verschiedenen Rechtsformen wie BGB-Gesellschaft, GmbH und AG
- Kritische Würdigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes als Willkürverbot
Auszug aus dem Buch
4. Stellungnahme
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist unumstritten ein notwendiges rechtliches Gebot zum Schutze von Minderheiten im Gesellschaftsrecht. Alle vertretenen Ansichten haben gemeinsam, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz jedenfalls dann zur Anwendung kommen soll, wenn eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung innerhalb eines Verbandes einzelne Mitglieder benachteiligt.
Die verschiedenen Theorien enthalten jeweils wichtige Elemente, die in ein gemeinsames mit allen „Elementen“ bestücktes Endergebnis einfließen sollten. Dem kommt Wiedemann sehr nahe. So finden sich die von Hueck und Müller-Erzbach aufgezeigten Geltungsgründe bei genauerer Betrachtung auch in den Ausführungen Wiedemanns wieder, auch wenn dieser darin eher die Frage nach den Tatbestandvoraussetzungen des Gleichbehandlungsrundsatzes als die nach dem Geltungsgrund beantwortet sieht. Sein Einwand ist jedoch nur bedingt richtig, denn in den Tatbestandsvoraussetzungen eines Grundsatzes soll und muss sich auch sein Geltungsgrund wiederfinden. Wie sollten Tatbestandsvoraussetzungen dem einem Grundsatz immanenten Rechtsgedanken sonst gerecht werden?
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Definition des Gleichbehandlungsgrundsatzes als Instrument gegen willkürliche Ungleichbehandlung und dessen historische Entwicklung.
II. Der Geltungsgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Diskussion verschiedener Theorien zur Begründung, darunter der Wille der Beteiligten und das Gemeinschaftsverhältnis.
III. Umfang und Grenzen des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Untersuchung des Verhältnisses zur Vertragsfreiheit sowie der Abgrenzung zu § 138 BGB.
IV. Rechtsfolgen bei einem Verstoß: Analyse der rechtlichen Konsequenzen, insbesondere der (schwebenden) Unwirksamkeit bei verschiedenen Arten der Benachteiligung.
V. Sonstige Auswirkungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Erörterung der Anwendung bei Vertragslücken und der Einordnung als kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 II BGB.
VI. Besonderheiten innerhalb der verschiedenen Rechtsformen: Darstellung der spezifischen Ausgestaltung des Prinzips in Gesellschaftsformen wie GmbH, AG und BGB-Gesellschaft.
VII. Kritik am Gleichbehandlungsgrundsatz: Auseinandersetzung mit der Problematik der Objektivierbarkeit und dem Unsicherheitsfaktor des Willkürverbots.
VIII. Fazit: Abschließende Einschätzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes als unverzichtbares Regulativ im Privatrecht zur Wahrung der Gerechtigkeit.
Schlüsselwörter
Gleichbehandlungsgrundsatz, Gesellschaftsrecht, Minderheitenschutz, Willkürverbot, Vertragsfreiheit, § 138 BGB, Verbandsmacht, Rechtsfolgen, Unwirksamkeit, Satzung, Mitglieder, Treu und Glauben, Privatautonomie, Aktiengesellschaft, GmbH.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesellschaftsrecht, seine theoretische Herleitung sowie seine praktische Anwendung zum Schutz von Minderheiten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen der Geltungsgrund des Prinzips, seine Grenzen gegenüber der Vertragsfreiheit sowie die spezifischen Rechtsfolgen, die sich aus Verstößen innerhalb unterschiedlicher Rechtsformen ergeben.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Status des Gleichbehandlungsgrundsatzes als notwendiges rechtliches Gebot zu verdeutlichen und aufzuzeigen, wie er als Korrektiv in privatrechtlichen Verbänden fungiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, Kommentaren und einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Geltungsgrundes, die Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten, die Analyse der Rechtsfolgen bei Verstößen und die spezifische Ausprägung in verschiedenen Gesellschaftsformen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Gleichbehandlungsgrundsatz, Willkürverbot, Minderheitenschutz und Privatautonomie definiert.
Wie wird das Verhältnis zwischen Vertragsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz bewertet?
Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt grundsätzlich als dispositiv, findet jedoch seine Schranke dort, wo er als Mindeststandard gegen sittenwidrige Regelungen gemäß § 138 BGB agiert.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Anfechtbarkeit und Nichtigkeit bei Verstößen wichtig?
Die Differenzierung ist entscheidend für die Stabilität des Verbandslebens; während einfache Verstöße meist zur Anfechtbarkeit führen, ist die Nichtigkeit auf Extremfälle beschränkt.
- Quote paper
- Marius Lampen (Author), 2003, Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Gesellschaftsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21089