Dieser Essay soll die Frage beantworten, wie Thomas Hobbes begründen würde, dass der moderne demokratische Rechts- und Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland den von ihm entwickelten Prinzipien der Staats- und Rechtstheorie entspricht.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Hauptteil
Die BRD als Staat durch Einsetzung
Legitimation der politischen Vertreter in der BRD und die Veräußerung der Souveränität
Die Rechte und Pflichten der politischen Vertreter (des Leviathans)
Schluss
Kritische Würdigung
Literaturverzeichnis
Einführung
Dieser Essay soll die Frage beantworten, wie Thomas Hobbes begründen würde, dass der moderne demokratische Rechts- und Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland (BRD) den von ihm entwickelten Prinzipien der Staats- und Rechtstheorie entspricht.
Hauptteil
Die BRD als Staat durch Einsetzung
Der moderne demokratische Rechts- und Verfassungsstaat der BDR wäre nach Thomas Hobbes ein „Staat durch Einsetzung“ (Lev.: 135), weil sich das deutsche Volk in Wahlen einen Souverän in Form von politischen Vertretern wählt und ihm somit das Recht gibt, „die Person aller zu vertreten“ (Lev.: 136). Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland willigen mit diesen Wahlen darin ein, dass die politischen Vertreter Gesetze festlegen und sie in Form von Bestrafung effektiv machen. Um diese Behauptung zu belegen, möchte ich im Folgenden kurz darlegen, wie bei der Bundestagswahl verfahren wird und welche Kompetenzen die drei Gewalten in der BRD haben.
Legitimation der politischen Vertreter in der BRD und die Veräußerung der Souveränität
Jeder wahlberechtigte Bürger hat zwei Stimmen zur Verfügung. Mit der einen wählt er via relative Mehrheit[1] einen Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises in den Bundestag, mit der anderen wird aus einer Parteiliste gewählt. Das Ergebnis bestimmt die Zahl der Mandate[2] der einzelnen Parteien (Marschall, 2007, S. 49 – 50). Das Wahlprocedere ist noch umfangreicher, was hier aber keine Relevanz hat. Damit ist belegt, dass die politischen Vertreter ursprünglich vom Volk gewählt werden und sie so legitimiert sind. Wurden die Kandidaten in den Bundestag gewählt, so gehören sie der Legislativen Gewalt[3] an und haben im wesentlichen die Aufgabe die Exekutive zu kontrollieren und Gesetze zu erlassen (Bernauer/ Jahn/ Kuhn/ Walter, 2009, S. 345).
Die Rolle der Regierung, beziehungsweise des Rechtsvollzuges, übernimmt in der BRD der Bundesrat, welcher ebenfalls aus gewählten Volksvertretern besteht, nämlich den jeweiligen Regierungschefs der Länder. Somit wird auch der Bundesrat ursprünglich von den deutschen Bürgern gewählt (Bernauer/ Jahn/ Kuhn/ Walter, 2009, S. 388). Die dritte Gewalt, die Judikative[4], wird als einzige Gewalt in der BRD nicht direkt vom Volk gewählt, sondern zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat (Deutsches GG, 2010, Artikel 94, Absatz 1). Die oberste richterliche Gewalt ist also legitim und anerkannt, da ihr Wahlverfahren per Gesetz vorgeschrieben ist und weil gewählte Volksvertreter entscheiden, wer Bundesrichter werden darf. Neben dem Bundesverfassungsgericht gibt es noch die jeweiligen Gerichte in den Ländern, deren Richter von den zuständigen Senatoren beziehungsweise den Ministern sowie einer gleichen Anzahl von ausgewählten Mitgliedern des Bundestages im Richterwahlausschuss gewählt werden (Deutsches GG, 2010, Artikel 95, Absatz 2). Auch hier entscheiden also die vom Volk gewählten Vertreter.
Deutsche Staatsbürger können sich in der BRD politisch beteiligen, indem sie selbst politische Vertreter werden, sich in Vereinen organisieren oder indem sie an Volksentscheiden auf Landesebene teilnehmen. Wenn diese Tatsache außer Acht gelassen wird, veräußert der Wähler nach Hobbes im Moment der Wahl von politischen Vertretern alle Macht an den Souverän und wird zum Untertan. Als dieser hat er sich nicht nur an die geltenden Gesetze zu halten, sondern muss auch jedes neue Gesetz als legitim ansehen, da der Untertan durch die Übertragung seiner eigenen Souveränität an den politischen Vertreter zum Autor der Gesetze wird (Lev.: 138).
[...]
[1] Relative Mehrheit bedeutet hier, dass der Kandidat gewinnt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.
[2] Gemeint ist hier die Zahl der Sitze im Bundestag, welche eine Partei erlangt.
[3] Die Legislative ist jene Gewalt, welche dazu befugt ist, Gesetze zu erlassen (Duden Recht A-Z, 2007).
[4] Die Judikative Gewalt ist die Rechtsprechende Gewalt (Schubert/ Klein, 2011)
- Quote paper
- Christian Bonnecke (Author), 2013, Das Deutsche Grundgesetz und die Staatstheorie von Thomas Hobbes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210537
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.