Der Arbeitsmarkt zeichnet sich aktuell insbesondere durch eine prekäre Angebotslage im Niedriglohnsektor einerseits und einem Mangel an besser bezahlten Fachkräften andererseits aus. Schon diese Situation legt das Bestreben des Einzelnen, durch bessere Qualifikationen eine Anstellung als Fachkraft zu finden, nahe. Dabei wird nicht immer versucht die eigenen Fähigkeiten durch Weiterbildungen zu verbessern, sondern in einigen Fällen, beispielsweise durch das Fälschen von Zeugnissen, über entscheidende Qualifikationen getäuscht. Die eigenen Fähigkeiten stellen allerdings nur eine von vielen Täuschungsgegenständen dar, die dazu verwendet werden, beim Arbeitgeber einen Trugschluss über die tatsächliche Tauglichkeit des Bewerbers hervorzurufen. Der Bewerber ist beim Einstellungsgespräch grundsätzlich motiviert, einen möglichst positiven Eindruck zu hinterlassen und persönliche bzw. negative Bereiche seines Lebens zu verschweigen. Der Arbeitgeber hat wiederum ein Interesse daran ein möglichst umfassendes Bild
des Bewerbers zu erlangen, um auf einer fundierten Grundlage über die
Tauglichkeit und die Vertrauenswürdigkeit des Bewerbers zu entscheiden.
An dieser Stelle ist es Aufgabe des Arbeitsrechts einen Ausgleich zwischen
diesen kollidierenden Interessen herzustellen. In der Regel sind beide Parteien bestrebt ein Arbeitsverhältnis einzugehen und einen dahingehenden Vertrag zu schließen. Die rechtlichen Grundlagen sollten daher nur den Rahmen, die Vertragsverhandlungen, regulieren, um einen Interessenausgleich
zu erreichen. Doch wie kann die Privatsphäre der Bewerber geschützt werden
ohne dem Arbeitgeber sein Informationsinteresse abzusprechen und berechtigt
tatsächlich jede wahrheitswidrig beantwortete Frage zur Anfechtung? Sollte eine arglistige Täuschung schließlich vorliegen, ist der rbeitsvertrag
dennoch zunächst gültig. Die Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht und muss erst ausgeübt werden. Erst nach der Ausübung treten die dem Arbeitsrecht
angepassten Rechtsfolgen ein. Die Anfechtung des Arbeitsvertrages findet dabei die selbe Grundlage, wie die Anfechtung bürgerlich-rechtlicher
Verträge und erhält lediglich dort Anpassungen, wo sie den Besonderheiten
des Arbeitsrechts geschuldet sind.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Grundlagen
- 1. Tatbestand
- a) Person des Täuschenden
- b) arglistige Täuschung
- c) Kausalität
- d) Widerrechtlichkeit der Täuschung
- (1) Wortlaut
- (2) systematische Auslegung
- (3) Intention des Gesetzgebers
- (4) teleologische Auslegung
- (5) Fazit
- aa) Einschränkung durch differenzierte Auslegung der Arglist
- bb) Einschränkung durch die Einführung der Widerrechtlichkeit
- cc) Streitentscheid / Konsequenz
- 2. Anfechtungserklärung, -frist
- 3. Rechtsfolge
- 1. Umfang des Fragerechts
- a) Die Frage nach einer Schwangerschaft
- b) Die Frage nach einer (Schwer-)behinderung
- c) Die Frage nach der Mitarbeit in SED oder MfS
- (1) Fragerecht des öffentlichen Arbeitgebers
- (2) Fragerecht des privaten Arbeitgebers
- 2. Grenzen des Fragerechts
- a) Einschränkung durch Rechte des Bewerbers
- b) Einschränkung durch das BDSG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Anfechtung von Arbeitsverträgen aufgrund arglistiger Täuschung. Sie beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, den Tatbestand der arglistigen Täuschung und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit von Fragen des Arbeitgebers an Bewerber und den Grenzen des Fragerechts im Hinblick auf sensible Daten.
- Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen arglistiger Täuschung
- Rechtliche Grundlagen der Anfechtung
- Umfang und Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers
- Rechte des Bewerbers im Bewerbungsverfahren
- Auswirkungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Anfechtung von Arbeitsverträgen aufgrund arglistiger Täuschung ein und skizziert den Aufbau und die Zielsetzung der Arbeit. Es liefert einen Überblick über die zu behandelnden Fragestellungen und die methodische Vorgehensweise.
II. Grundlagen: Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Grundlagen der Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Es beleuchtet den Tatbestand der arglistigen Täuschung im Detail, einschließlich der Rolle des Täuschenden, der Kausalität zwischen Täuschung und Vertragsschluss und der Frage der Widerrechtlichkeit der Täuschung. Es werden verschiedene Auslegungsmöglichkeiten des Gesetzes diskutiert und die Rechtsprechung zu diesem Thema eingehend betrachtet, um ein umfassendes Verständnis des Tatbestandes zu schaffen. Die Anfechtungserklärung, die Anfechtungsfrist und die Rechtsfolgen der Anfechtung werden ebenfalls behandelt, um den gesamten Prozess der Anfechtung darzustellen.
III. Rechtswidrigkeit der Frage: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber Bewerbern und dessen Grenzen. Es untersucht den Umfang des zulässigen Fragerechts, insbesondere in Bezug auf sensible Daten wie Schwangerschaft, Behinderung oder Mitgliedschaft in der SED oder dem MfS. Die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen für öffentliche und private Arbeitgeber werden analysiert und die Einschränkungen des Fragerechts durch die Rechte des Bewerbers und durch das BDSG werden detailliert dargestellt. Es wird der Konflikt zwischen dem Informationsbedürfnis des Arbeitgebers und dem Recht auf Datenschutz des Bewerbers beleuchtet.
Schlüsselwörter
Anfechtung, Arbeitsvertrag, arglistige Täuschung, Fragerecht, Bewerber, Datenschutz, BDSG, Schwangerschaft, Behinderung, SED, MfS, Widerrechtlichkeit, Rechtsfolgen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Anfechtung von Arbeitsverträgen aufgrund arglistiger Täuschung
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich umfassend mit der Anfechtung von Arbeitsverträgen aufgrund arglistiger Täuschung. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen, den Tatbestand der arglistigen Täuschung, die damit verbundenen Rechtsfolgen und die Rechtmäßigkeit von Fragen des Arbeitgebers an Bewerber im Hinblick auf sensible Daten.
Welche Themen werden im Einzelnen behandelt?
Die Arbeit untersucht die Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen arglistiger Täuschung, die rechtlichen Grundlagen der Anfechtung, den Umfang und die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers, die Rechte des Bewerbers im Bewerbungsverfahren und die Auswirkungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ein Schwerpunkt liegt auf der Auslegung des Tatbestands der arglistigen Täuschung und der Rechtmäßigkeit von Fragen zu Schwangerschaft, Behinderung oder Mitgliedschaft in der SED oder dem MfS.
Wie ist die Arbeit aufgebaut?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, einen Teil zu den Grundlagen der Anfechtung (inkl. Tatbestand der arglistigen Täuschung, Anfechtungserklärung und -frist, Rechtsfolgen), einen Teil zur Rechtswidrigkeit von Fragen des Arbeitgebers an Bewerber (inkl. Umfang und Grenzen des Fragerechts, Datenschutzrechtliche Aspekte) und einen Schlussabschnitt mit Fazit und Ausblick.
Welche Aspekte der arglistigen Täuschung werden detailliert untersucht?
Die Analyse des Tatbestands der arglistigen Täuschung umfasst die Person des Täuschenden, die arglistige Täuschung selbst, die Kausalität zwischen Täuschung und Vertragsschluss, die Widerrechtlichkeit der Täuschung (inkl. Wortlaut-, systematischer, teleologischer Auslegung und differenzierter Auslegung der Arglist), sowie die Konsequenzen und Streitentscheidungen.
Wie wird das Fragerecht des Arbeitgebers behandelt?
Der Abschnitt zum Fragerecht des Arbeitgebers untersucht den Umfang des zulässigen Fragerechts, insbesondere bezüglich sensibler Daten wie Schwangerschaft, Behinderung oder Mitgliedschaft in der SED oder dem MfS. Es werden die Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern beleuchtet und die Einschränkungen durch die Rechte des Bewerbers und das BDSG detailliert dargestellt. Der Konflikt zwischen Informationsbedürfnis des Arbeitgebers und Datenschutz des Bewerbers wird analysiert.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit am besten?
Schlüsselwörter sind: Anfechtung, Arbeitsvertrag, arglistige Täuschung, Fragerecht, Bewerber, Datenschutz, BDSG, Schwangerschaft, Behinderung, SED, MfS, Widerrechtlichkeit, Rechtsfolgen.
Welche Zielsetzung verfolgt die Arbeit?
Die Arbeit zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis der Anfechtung von Arbeitsverträgen aufgrund arglistiger Täuschung und der damit verbundenen datenschutzrechtlichen Aspekte zu vermitteln. Sie analysiert die relevanten Rechtsgrundlagen und bietet einen detaillierten Einblick in die juristische Argumentation.
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- René Vater (Author), 2012, Die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209028