Am 19. Oktober 1972 veröffentlicht der Schriftsteller Friedrich Christian Delius unter dem Titel „Unsere Siemens Welt“ eine fingierte Festschrift zum 125jährigen Jubiläum der Firma Siemens. Abgesehen von der geschichtlichen Entwicklung des Unternehmens, welches er getreu den firmeneigenen Gepflogenheiten als „Unser Haus“ bezeichnet, stellt
Delius die unterschiedlichen Unternehmensbereiche des Konzerns vor, als da unter anderem wären „Unsere Produkte“, „Unsere Öffentlichkeitsarbeit“ oder „Unsere Führungskräfte“. Delius selbst sagt über seine Absichten er „habe versucht ein möglichst
umfassendes Bild eines Weltkonzerns zu geben und möglichst genau zu zeigen, wie moderner Kapitalismus - am Beispiel Siemens- funktioniert.“1 Als Material für die Erstellung dieser Festschrift dienten Delius neben wissenschaftlicher Literatur, aktuellen wirtschaftspolitischen Zeitschriften, Gewerkschafts- und Betriebszeitungen vor allem Schriften und Informationen aus
dem Hause Siemens.2 Auch die inhaltliche Gliederung sowie die sprachlichen Formulierungen des Textes wurden diesen Informationsmaterialien entnommen. Die der Literatur entnommenen Fakten, in Verbindung mit Delius humoristischer Schreibweise, ließen das entstehen, was fortan als Dokumentarsatire bezeichnet werden sollte. Der Siemens Konzern ging daraufhin vor Gericht, um die Verbreitung der fingierten Festschrift zu verhindern. Es kam zu einem mehrjährigen Prozess, dessen Kernfrage es war, ob ein solches literarische Werk wie Delius es verfasst hatte als Satire unter den Begriff, und somit auch den Schutz, der Kunst fiel, oder ob es sich lediglich um eine Dokumentation, eine Tatsachenbehauptung handele, die nicht dem Begriff der Kunstfreiheit nach Art. 3, GG zuzuordnen wäre. Die Fragen, die die vorliegende Arbeit zu erörtern versuchen wird, sind demzufolge: Was trieb Siemens dazu vor Gericht zu gehen und warum sollte die Veröffentlichung verhindert werden? Was waren die Argumente der beiden Seiten? Welches Urteil wurde gefällt und wie wurde es begründet?
1Delius, F.C.: Wie wahr muß eine Satire sein? Der Prozeß der Siemens AG gegen
„Unsere Siemens Welt“ In: Broder, Henryk M. (Hg): Die Schere im Kopf. Über Zensur und Selbstzensur.
Köln 1976, S.69.
2 ebd
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. „Unsere Siemens Welt“: Erläuterungen zur Methode
- 2. Reaktionen auf „Unsere Siemens Welt“
- 2.1 Siemens geht vor Gericht
- 2.2 Die Verfasser wehren sich
- 3. Exkurs: Das Problem der Dokumentarsatire
- 4. Der Streit um die Kunst
- 4.1 Eine Dokumentation kann nicht Kunst sein
- 4.2 Die Entscheidung des Landgericht Stuttgart
- 5. Der Kunststreit: Die zweite Instanz
- 5.1 Die Kunstbestimmung des OLG Stuttgart
- 5.2 Das Urteil des OLG
- 5.2.1 Unterlassungen
- 5.2.2 Kreditschädigung und Schadenersatz
- 6. Zum Konflikt zwischen Satire und Justiz
- 6.1 Die Tendenz zur Konfliktlösung im Zivilrecht
- 6.2 Der Siemens Prozess- ein Liquidierungsverfahren gegen Kritiker?
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Rechtsstreit zwischen dem Siemens-Konzern und dem Schriftsteller Friedrich Christian Delius, der aufgrund seiner satirischen Festschrift „Unsere Siemens Welt“ vor Gericht gebracht wurde. Sie untersucht die Reaktion des Unternehmens auf Delius‘ Werk, analysiert die juristischen Argumente beider Seiten und beleuchtet die grundlegende Frage, ob Dokumentarsatire unter den Schutz der Kunstfreiheit fällt.
- Der Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Unternehmensschutz
- Die juristische Einordnung von Dokumentarsatire
- Die Methoden der satirischen Kritik am Unternehmen
- Der Einfluss des Rechtsstreits auf die Kunstfreiheit
- Die Rolle des Zivilrechts im Umgang mit Kritik an Unternehmen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Fall Delius/Siemens vor und gibt einen Überblick über die Thematik. Kapitel 1 analysiert Delius‘ Methode der Dokumentarsatire und erläutert, wie er die Sprache des Siemens-Konzerns entlarvt. Kapitel 2 beschreibt die Reaktionen des Siemens-Konzerns auf „Unsere Siemens Welt“ und erläutert, warum das Unternehmen vor Gericht zog.
Schlüsselwörter
Dokumentarsatire, Kunstfreiheit, Unternehmensschutz, Zivilrecht, Siemens, Delius, „Unsere Siemens Welt“, Kreditschädigung, Pressefreiheit.
Häufig gestellte Fragen
Warum verklagte Siemens den Schriftsteller F.C. Delius?
Siemens wollte die Verbreitung der fingierten Festschrift „Unsere Siemens Welt“ verhindern, da das Unternehmen darin satirisch kritisiert wurde und man eine Kreditschädigung fürchtete.
Was versteht man unter „Dokumentarsatire“?
Dokumentarsatire nutzt echte Fakten, Zitate und die Originalsprache eines Unternehmens, montiert diese aber humoristisch oder ironisch um, um gesellschaftliche Missstände zu entlarven.
Was war die Kernfrage des Rechtsstreits?
Es ging darum, ob das Werk als Satire unter den Schutz der Kunstfreiheit (Art. 5 GG) fällt oder ob es sich um eine reine Tatsachenbehauptung handelt, die das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzt.
Wie urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart?
Das Gericht musste abwägen, welche Passagen als Kunst geschützt sind und welche konkreten Unterlassungsansprüche Siemens aufgrund möglicher Falschaussagen zustanden.
Welche Bedeutung hat der Fall für die Kunstfreiheit?
Der Fall ist ein Musterbeispiel für den Konflikt zwischen freier Meinungsäußerung/Kunst und dem Schutz wirtschaftlicher Interessen von Großkonzernen im Zivilrecht.
- Arbeit zitieren
- Mandy Fischer (Autor:in), 2002, Was darf Satire? Der Fall Siemens/Delius, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20789