Im Jahr 2010 hatten 39% der erwerbstätigen Personen in Wien Migrationshintergrund (erste und zweite Generation). Ein Ziel des Wiener Integrationskonzeptes ist der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt. Vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der aktuellen Situation in diesen Bereichen. Auf der Datengrundlage der Arbeitskräfteerhebung 2010 der Statistik Austria wird eine quantitativ deskriptive Analyse durchgeführt. Dazu werden Menschen mit Migrationshintergrund anhand des Herkunftslandes in Gruppen zusammengefasst (EU-14, EU-12, ehemaliges Jugoslawien, Türkei, sonstige Drittstaaten) und nach dem Geburtsland in eine erste und zweite Generation unterteilt. Fokus der Analyse ist die Herausarbeitung der Differenzen zwischen den Herkunftsländergruppen nach ihren Merkmalen der Beschäftigung (sozialrechtliche Stellung, berufliches Tätigkeitsniveau, Beschäftigung nach Berufshauptgruppen und Wirtschaftsabschnitten, Arbeitszeitgestaltung, atypische Beschäftigungsformen) und nach ihrem formalen Bildungsniveau.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Danksagung
1. Einleitung
1.1 Ziel der Arbeit
1.2 Methodisches Vorgehen
1.3 Datengrundlage
1.4 Konzept des Migrationshintergrundes
1.5 Begriffe
1.6 Gliederung
I. THEORIETEIL
2. Assimilationstheorien und Integrationskonzepte
2.1 Die Entwicklung von Assimilationstheorien im Überblick
2.1.1 Klassische Assimilationstheorie
2.1.2 Theorie der segmentierten Assimilation
2.1.3 Neue Assimilationstheorie
2.2 Das intergenerationale Integrationsmodell von Esser
2.2.1 Der Integrationsbegriff im Esser´schen Modell
2.2.2 Theoretische Grundlagen
2.2.3 Die Sozialintegration
2.2.4 Strukturelle Ausgänge
3. Theoretische Grundlagen
3.1 Humankapitaltheorie
3.2 Duale Arbeitsmarkttheorie von Michael J. Piore
3.3 Migrationstheorien
3.3.1 Migrationstheorien aus der Ökonomie
3.3.2 Migrationstheorien aus der Soziologie
3.3.2 Transnationalismus
4. Exkurs - Migrationsentwicklung und Migrationspolitik
4.1 Migrationsentwicklung
4.2 Migrationspolitik
4.3 Aufenthaltstitel seit dem 1. Juli 2011
II. EMIPIRISCHER TEIL
5. Demographische Aspekte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
5.1 MigrantInnen erster und zweiter Generation
5.2 Geschlechterproportion
5.3 Junge und alte Zuwandererstaaten
5.4 Alter
6. Strukturelle Aspekte
6.1 Bildungsbeteiligung
6.1.1 Bildungsfortschritt zwischen erster und zweiter Generation
6.1.2 Ausländische Bildungsabschlüsse
6.1.3 Non-formale Weiterbildung
6.2 Erwerbsbeteiligung
6.2.1 Erwerbstätigenquote
6.2.2 Arbeitslosigkeit
7. Merkmale zur Erwerbstätigkeit
7.1 Sozialrechtliche Stellung im Beruf
7.2 Berufliches Tätigkeitsniveau unselbstständig Erwerbstätiger
7.3 Berufshauptgruppen
7.4 Beschäftigung nach Wirtschaftssektoren und Branchen
7.5 Schicht-, Turnus- und Wechseldienst und Sonderformen der Arbeitszeit
7.6 Atypische Beschäftigung
8. Ausbildungsadäquate Beschäftigung
9. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildungen
Tabellen
Kurzfassung
Abstract
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Typen der Sozialintegration
Abb. 2: Merkmale der Arbeitsmarktsegmente
Abb. 3: Gesamtösterreichische Wanderungssalden (1961-2010)
Abb. 4: Bevölkerungsanteil von Menschen mit Migrationshintergrund (erster und zweiter Generation) in Österreich und den Bundesländern in % der Gesamtbevölkerung
Abb. 5: Die wichtigsten Herkunftsländer von Menschen mit Migrationshintergrund in Wien
Abb. 6: Bevölkerungsanzahl der Personen der ersten und zweiten Generation nach Herkunftsländergruppen
Abb. 7: Altersstruktur nach Migrationshintergrund
Abb. 8: Personen im Haupterwerbsalter (15 bis 64 Jahre) nach Migrationshintergrund
Abb. 9: Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Haupterwerbsalter (15-64 Jahre) nach Herkunftsgruppen
Abb. 10: Bildungsstruktur der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren
Abb. 11: Qualifikationsstruktur erwerbstätiger Personen nach Herkunftsgruppen (erste und zweite Generation)
Abb. 12: Qualifikationsstruktur der ersten Generation abhängig vom Land des höchsten Bildungsabschlusses
Abb. 13: Erwerbstätigkeit von MigrantInnen erster Generation nach Herkunftsgruppen und Geschlecht (25 - 64 Jahre)
Abb. 14: Arbeitslosenquoten von Menschen mit Migrationshintergrund (Wien 2010)
Abb. 15: Erwerbstätige nach beruflicher Stellung und Migrationshintergrund (Wien 2010)
Abb. 16: Berufliches Tätigkeitsniveau von unselbstständig erwerbstätigen Personen nach Migrationshintergrund
Abb. 17: Erwerbstätige nach Berufshauptgruppen (ISCO-88) und Geburtsland
Abb. 18: Beschäftigungsschwerpunkte nach Branchen von erwerbstätigen MigrantInnen erster Generation
Abb. 19: Schicht-, Turnus- oder Wechseldienst unselbstständig Erwerbstätiger nach Migrationshintergrund und Geschlecht
Abb. 20: Schicht-, Turnus- und Wechseldienst unselbstständig Erwerbstätiger nach Herkunftsgruppe und Geschlecht
Abb. 21: Schicht-, Turnus- oder Wechseldienst und Sonderformen der Arbeitszeit nach der höchsten abgeschlossenen Schulbildung und nach Migrationshintergrund
Abb. 22: Atypische Beschäftigung unselbstständig Erwerbstätiger nach Geschlecht und Migrationshintergrund
Abb. 23: Atypische Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung nach Land des Migrationshintergrundes (erste Generation)
Abb. 24: Berufshauptgruppen nach höchster abgeschlossener Schulbildung und Migrationshintergrund unter Beachtung der nicht-österreichischen Schulabschlüsse
Abb. 25: Anteile der Herkunftsgruppen an allen Angehörigen erster und zweiter Generation
Abb. 26: Erwerbstätigenquote 2010 nach Alter und Geschlecht (erste Generation und ohne Migrationshintergrund)
Abb. 27: Altersabhängige Erwerbstätigenquote 2010 nach Herkunftsregion
Abb. 28: Berufliches Tätigkeitsniveau von MigrantInnen der ersten Generation
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Angehörige erster und zweiter Generation nach Herkunftsgruppen und Einzelstaaten
Tab. 2: Bildungsstruktur der erwerbstätigen Bevölkerung nach Migrationshintergrund
Tab. 3: Qualifikationsstruktur der ersten und zweiten Generation (25-64 Jahre)
Tab. 4: Sozialrechtliche Stellung der erwerbstätigen Personen nach Geschlecht und Migrationshintergrund
Tab. 5: Erwerbstätige nach sozialrechtlicher Stellung im Beruf und Herkunft
Tab. 6: Sozialrechtliche Stellung von Erwerbstätigen nach Land des Bildungsabschlusses
Tab. 7: Berufliches Tätigkeitsniveau unselbstständig Erwerbstätiger nach Geschlecht (%)
Tab. 8: Berufliches Tätigkeitsniveau unselbstständig Erwerbstätiger nach Herkunftsgruppen
Tab. 9: Erwerbstätige nach Berufshauptgruppen, Herkunftsgruppen und Geschlecht
Tab. 10: Arbeit an den Wochenenden nach Migrationshintergrund und Geschlecht
Tab. 11: Abend- und Nachtarbeit nach Migrationshintergrund und Geschlecht
Tab. 12: Teilzeitbeschäftigung und befristete Beschäftigung nach Migrationshintergrund und Geschlecht
Tab. 13: Bildungsverwertung der erwerbstätigen Bevölkerung (%)
Tab. 14: Bildungsverwertung unter erwerbstätigen MigrantInnen erster Generation (%)
Tab. 15: Geschlechterproportion und durchschnittliche Aufenthaltsdauer (in Jahren) von MigrantInnen erster Generation
Tab. 16: Personen mit Migrationshintergrund aus den EU-12 Staaten nach der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer (in Jahren)
Tab. 17: Altersstruktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (erste und zweite Generation)
Tab. 18: Bildungsstruktur der erwerbstätigen Personen nach Herkunftsgruppen (15 – 64 Jahre)
Tab. 19: Berufliches Tätigkeitsniveau von erwerbstätigen Personen ab Maturaniveau nach Migrationshintergrund
Tab. 20: Sonderformen der Arbeitszeit nach Herkunftsgruppen
Tab. 21: Sonderformen der Arbeitszeit und Schicht-, Turnus- oder Wechseldienst nach formalem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund
Tab. 22: Anteil atypisch beschäftigter Personen nach dem formalen Bildungsabschluss
Tab. 23: Atypische Beschäftigung nach Herkunftsgruppen und Geschlecht (erste Generation)
Tab. 24: Gründe für Teilzeitbeschäftigung (mit und ohne Migrationshintergrund)
Danksagung
Auf diesem Wege bedanke ich mich bei Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Husa und bei Mag. Alexander Wisbauer von der Statistik Austria für die fachliche Unterstützung und die Zurverfügungstellung der Daten des Mikrozensus.
Mein ganz besonderer Dank gilt meiner Familie und allen Freunden und Freundinnen, die mich motivierend in der Zeit des Schreibens begleitet haben.
Wien, im September 2012 Petra Wiesinger
1. Einleitung
Bis in die 1990er-Jahre verfügte Österreich über keine klar erkennbare Migrationspolitik (vgl. FASSMANN/MÜNZ 1990:2). Die Tatsache, dass Zuwanderung stattfindet, wurde zu wenig beachtet. Den MigrantInnen wurden gesellschaftliche Randpositionen zugebilligt bzw. es wurde davon ausgegangen, dass deren Anwesenheit ein vorübergehendes Phänomen sei. Die für eine erfolgreiche „Integration“ zu erbringende Leistung wurde großteils als Bringschuld der MigrantInnen verstanden und parteipolitisches Kalkül führte zur Polarisierung der Debatte. Schließlich wurden, eine Generation zu spät, erste aktive politische Schritte getätigt, nachdem besonders im Bildungsbereich massive Probleme auftraten und SchülerInnen mit türkischem Migrationshintergrund, die das österreichische Bildungswesen durchlaufen hatten, nicht ausreichend Deutsch lesen und schreiben konnten. Wien nahm eine Vorreiterrolle dabei ein, Integrationsmaßnahmen zu setzen (vgl. MAG WIEN 2009:6).[1] Ein Ziel des aktuellen Wiener Integrationskonzeptes ist der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt. (Vgl. SCHMIDINGER 2010:37f)
Seit den 1960er-Jahren immigrierten vor allem Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei im Zuge von Arbeitskräfte-Anwerbeprogrammen nach Österreich. Die von ihnen erbrachte Leistung am Arbeitsmarkt bedurfte keiner besonderen fachspezifischen Qualifikation. Demzufolge kamen viele gering gebildete MigrantInnen. Nach der Ölkrise 1973 änderte sich die Situation am Arbeitsmarkt und die Rekrutierungsmaßnahmen wurden eingestellt. In den frühen 1980er-Jahren kam es durch Fluchtbewegungen aus Polen und ab dem Ende des Jahrzehnts durch den politischen Umbruch in Ost-Mitteleuropa und den Kriegen infolge des Zerfalls Jugoslawiens zu neuerlichen verstärkten Migrationsbewegungen. Weiters führten der EWR und EU-Beitritt Österreichs und die EU-Osterweiterung zu einer Diversifizierung des Migrationsgeschehens. Die Anzahl der Herkunftsländer nahm zu und die Qualifikationsstruktur der MigrantInnen änderte sich nicht zuletzt aufgrund migrationspolitischer Steuerungsmaßnahmen zur Förderung hochqualifizierter Zuwanderung.
Im Jahr 2010 sind 38% der Wiener Bevölkerung in Privathaushalten MigrantInnen erster und zweiter Generation unterschiedlicher ethnischer Herkunft (s. Kap. 1.4, 1.5). Sie alle konkurrieren am Arbeitsmarkt, wobei Verdrängungsprozesse im Zuge der erhöhten Nachfrage nach qualifiziertem Personal stattfinden. Für eine erfolgreiche Inklusion der Menschen mit Migrationshintergrund in die Aufnahmegesellschaft spielt jedoch deren berufliche Situation eine wichtige Rolle (vgl. ESSER 2001:17). Dies wird durch die Notwendigkeit des Mittelerwerbs durch Lohnarbeit erklärt, wodurch die Basis für eine individuelle Handlungsfähigkeit in einer marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaft gelegt wird (vgl. PLAHUTA 2007:54). Den Aspekten der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund (Erwerbstätigenquoten, berufliche Tätigkeitsniveaus, Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigungsanteile nach Wirtschaftsabschnitten etc.) und deren Partizipation am Bildungssektor widmet sich der empirische Teil dieser Arbeit.
1.1 Ziel der Arbeit
Der Fokus der vorliegenden Untersuchung liegt auf der aktuellen Situation von Menschen mit Migrationshintergrund am Wiener Arbeitsmarkt. Das Ziel der Arbeit ist es, vorhandene strukturelle Benachteiligungen im Erwerbsleben und in der Partizipation am Bildungssystem von Menschen mit Migrationshintergrund darzulegen. Ob oder welche ethnischen Gruppen einer strukturellen Benachteiligung im Erwerbsleben unterliegen, widmet sich die Hauptforschungsfrage.
Die Hauptforschungsfrage lautet:
Lassen sich aus der Stellung der Menschen mit Migrationshintergrund am Wiener Arbeitsmarkt ethnische Segmentierungstendenzen ableiten und gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede?
Die Forschungsfrage 2 lautet:
Wie verhält sich das formale Bildungsniveau von Menschen mit Migrationshintergrund zu jenem der Menschen ohne Migrationshintergrund? Können Menschen mit Migrationshintergrund ihre Qualifikationen am Arbeitsmarkt entsprechend einsetzen?
Es muss angemerkt werden, dass der formale Ausbildungsabschluss nur ein Indikator von vielen für die Qualifikation einer Person ist. Die im Laufe des Berufslebens erworbenen innerbetrieblichen oder fachspezifischen Qualifikationen bleiben in dieser Analyse ausgespart.
Das formale Bildungsniveau wird im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung durch Selbstzuordnung erhoben. Fehler bei der Zuordnung der eigenen Qualifikation von MigrantInnen in das österreichische Bildungssystem sind nicht ausgeschlossen. Besonders durch das in der Erhebung nicht beachtete Vorliegen einer Nostrifikation sind in der Analyse zur ausbildungsadäquaten Beschäftigung von MigrantInnen Ungenauigkeiten vorprogrammiert.
Forschungsfrage 3:
Kann eine soziale Aufwärtsmobilität beim Vergleich zwischen erster und zweiter Generation im Hinblick auf die Arbeitsmarktsbeteiligung und Qualifikationsstruktur festgestellt werden?
Zu Beginn der „Gastarbeiter“-Zuwanderung konzentrierte sich die Beschäftigung von MigrantInnen auf Branchen, die entweder durch hohe Arbeitsplatzunsicherheit oder geringe Entlohnung gekennzeichnet waren (vgl. BIFFL 2002:16). Damals bestand die Nachfrage nach zusätzlichen Arbeitskräften vorwiegend im sekundären Arbeitsmarktsektor für gering qualifizierte Tätigkeiten (PIORE 1983:351). Viele der ehemaligen GastarbeiterInnen, die in Österreich sesshaft geworden sind, hatten im weiteren Verlauf ihres Berufslebens geringe Chancen zum beruflichen Aufstieg. Gründe hierfür waren zu Beginn des Aufenthalts die rechtlichen Beschränkungen des Rotationsarbeiter-Modells.[2] Im späteren Verlauf des Erwerbslebens wurde es durch das fortgeschrittene Alter der Betroffenen zunehmend schwieriger einen beruflichen Aufstieg ohne entsprechende Qualifikation zu erreichen. Eine relevante Frage in diesem Kontext ist die nach der sozialen Mobilität im Generationenverlauf, d.h. ob die Angehörigen der zweiten Generation im Hinblick auf die Qualifikationsstruktur und die Arbeitsmarktbeteiligung die vorhandene Differenz zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund verringern können.
1.2 Methodisches Vorgehen
Die zur Anwendung kommende Methode ist eine quantitative deskriptive Analyse auf der Grundlage von statistischen Daten der Arbeitskräfteerhebung 2010 der Statistik Austria. Die Merkmale zur Beschäftigung der erwerbstätigen Bevölkerung werden anhand der Untersuchungsgruppen, welche sich nach dem Aspekt der Migrationserfahrung unterscheiden, vergleichend analysiert. Folgende Parameter kommen dabei zum Einsatz:
- Sozialrechtliche Stellung im Beruf: (Selbständige / Arbeiter / Angestellte)
- Berufliches Tätigkeitsniveau unselbstständig Beschäftigter:
- Arbeiter: manuelle oder angelernte Tätigkeit / Facharbeiter, Vorarbeiter, Meister
- Angestellte: Hilfs- bis mittlere Tätigkeit / höhere bis führende Tätigkeit
- Leitungsfunktion
- Berufshauptgruppen (Internationale Berufssystematik / ISCO-88)
- Wirtschaftsbranchen (Klassifikation der Wirtschaftszweige / ÖNACE 2008)
Die theoretischen und konzeptionellen Grundlagen beruhen auf dem Konzept des Migrationshintergrundes (Kap. 1.4), dem Integrationsmodell von Esser (Kap. 2.1), der dualen Arbeitsmarkttheorie von Piore (Kap. 3.1) und der Humankapitaltheorie (s. Kap. 3.3).
Die Untersuchungsgruppen unterscheiden sich nach dem Aspekt des Migrationsgeschehens, in MigrantInnen der ersten Generation mit nichtösterreichischem Geburtsland und in Angehörige der zweiten Generation mit österreichischem Geburtsland (s. Kap. 1.4). Die Bevölkerungsgruppe ohne Migrationshintergrund stellt die Vergleichsgruppe dar und wird in weiterer Folge auch Referenzgruppe genannt.
Um die für die statistische Auswertung nötige Fallzahlgröße zu erreichen, ist es notwendig die Herkunftsstaaten zu gruppieren. Die Zusammenfassung der Länder erfolgt in folgende Gruppen: EU-Mitgliedsstaaten (EU-12, EU-14), ehemalige Anwerbestaaten (ehemaliges Jugoslawien, Türkei) und sonstige Drittstaaten. Für vertiefende Analysen wird es trotzdem nötig sein, sich auf die Gesamtgruppe der MigrantInnen zu beziehen.
Im Hinblick auf den Einwanderungszeitpunkt kann ein zeitlicher Bezugsrahmen festgemacht werden. Er beginnt mit den Jahren der Arbeitskräfteanwerbung und endet im Jahr 2010. Dies ergibt sich aus dem Alter bzw. Einwanderungsjahr der MigrantInnen, die im Jahr 2010 erwerbstätig sind. Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt eingewandert sind, sind zum Großteil heute bereits pensioniert bzw. gehören nicht mehr zur erwerbstätigen Bevölkerung. Es handelt sich somit um eine Querschnittanalyse des Jahres 2010.
Der Untersuchungsraum beschränkt sich auf das Bundesland Wien. Diese Auswahl beruht auf der Tatsache, dass Wien eine dominante Stellung als Zuwanderungsziel in Österreich einnimmt. Migration ist vorwiegend ein städtisches Phänomen. So verzeichnet auch die Stadt Wien die höchsten Außenwanderungsgewinne von allen Bundesländern in Österreich (vgl. MAG Wien 2011:56).
1.3 Datengrundlage
Die statistischen Daten der Arbeitskräfteerhebung 2010 bilden die Grundlage der vorliegenden Arbeit. Die Arbeitskräfteerhebung wird im Rahmen des österreichischen Mikrozensus von der Statistik Austria durchgeführt. Im Grundprogramm des Mikrozensus werden Daten zum Erwerbsleben, Daten zu den Wohnungsverhältnissen und demographische Daten der österreichischen Bevölkerung in Privathaushalten erhoben.
Die erwerbsstatistischen Daten richten sich nach dem Labour-Force-Konzept (LFK) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), welches die Kriterien für Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit festlegt. Das Labour-Force-Konzept unterscheidet in Erwerbspersonen, hierzu zählen die erwerbstätigen und arbeitslosen Personen, und in Nichterwerbspersonen:
- Erwerbstätige Personen haben in der Woche vor der Befragung zumindest eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet oder zwar nicht gearbeitet (Bsp. Urlaub, Krankheit etc.), aber einen Arbeitsplatz, von dem sie vorübergehend abwesend waren. (vgl. STATISTIK AUSTRIA 2011c:31)
- Arbeitlose Personen sind nicht im oben genannten Sinn erwerbstätig, suchen aktiv nach Arbeit und sind innerhalb der nächsten zwei Wochen für eine Arbeitsaufnahme verfügbar (vgl. STATISTIK AUSTRIA 2011c:31)
- Nichterwerbspersonen sind alle restlichen Personen. Hierzu zählen Schüler und Studenten, Pensionisten, ausschließlich Haushaltsführende, dauerhaft Arbeitsunfähige und Präsenz- und Zivildiener.
Eine detaillierte Darstellung aller Eventualitäten in der Zuordnung von Personen zum Labour-Force-Konzept bieten KYTIR und STADLER.[3]
Der Mikrozensus ist die größte sozialwissenschaftlichen Stichprobenerhebung in Österreich und wird in Form einer kontinuierlichen Arbeitskräfteerhebung durchgeführt. Kontinuierlich bedeutet, dass die Befragungen gleichmäßig auf die Kalenderwochen eines Jahres verteilt durchgeführt werden. Beim Mikrozensus besteht eine Auskunftspflicht für volljährige Personen in Privathaushalten. Anstaltshaushalte sind aus der Erhebung ausgenommen. Die Stichprobengröße im Bundesland Wien betrug im Jahr 2010 13.100 Haushalte (vgl. STATISTIK AUSTRIA 2011c:31). Die Hochrechnung der Stichprobe erfolgt einerseits auf die Bevölkerung laut Bundesländern, Alter und Geschlecht, jeweils laut Bevölkerungsregister der Statistik Austria. Detaillierte Informationen zur Arbeitskräfteerhebung im Rahmen des Mikrozensus sind im Artikel von KYTIR/STADLER nachzulesen. (Vgl. KYTIR/STADLER 2004, STATISTIK AUSTRIA 2011c:31)
Eine Erweiterung des Fragenkatalogs im Jahr 2008, um die Frage nach dem Geburtsland der Eltern, macht es seither möglich, die zweite Generation von MigrantInnen gut in den Daten identifizieren zu können (STADLER/WIEDENHOFER-GALIK 2008:383).
Aktueller Forschungsstand
Die aktuellste Studie zur „Beschäftigungssituation von Personen mit Migrationshintergrund in Wien“ ist vom L&R Institut für Sozialforschung (RIESENFELDER/SCHELEPA/WETZEL 2011) . Die Statistik Austria veröffentlicht regelmäßig zur vorliegenden Thematik: „Dequalifizierung von MigrantInnen“ (STADLER/WIEDENHOFER-GALIK 2011), „Intergenerationale Bildungsmobilität“ (KNITTLER 2011). Die Publikation der Statistik Austria „Arbeits- und Lebenssituation von Migrantinnen und Migranten in Österreich“ (STATISTIK AUSTRIA 2009) beinhaltet Informationen zur Anerkennung von im Herkunftsland erworbenen Bildungsabschlüssen. Verwiesen werden muss auch auf das Zentrum für soziale Innovation (GÄCHTER 2011, HERZOG-PUNZENBERGER 2007). Im Literaturverzeichnis wird auf einzelne Veröffentlichungen genannter Institutionen und Personen verwiesen.
1.4 Konzept des Migrationshintergrundes
Bevölkerungsgruppen mit „ausländischer Herkunft“ werden durch das Kriterium der Staatsangehörigkeit definiert. Um Bevölkerungsgruppen mit „Migrationshintergrund“ zu bestimmen, wird als zentrales Kriterium das Geburtsland bzw. das Geburtsland der Eltern herangezogen (vgl. UNECE 2006).
Bei Personen mit Migrationshintergrund wurden beide Elternteile im Ausland geboren, wobei Angehörige der ersten Generation selbst im Ausland geboren wurden und Angehörige der zweiten Generation in Österreich geboren wurden (vgl. UNECE 2006:90). Menschen mit Migrationshintergrund sind somit all jene, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Der Begriff Migrationshintergrund bezieht sich auf die Erfahrung von Migration im unmittelbar familiären Umfeld, vor allem der Eltern (vgl. HERZOG-PUNZENBERGER 2007:7).
Migrantinnen und Migranten der ersten Generation sind selbst im Ausland geboren worden. Der Geburtsort beider Elternteile liegt ebenfalls im Ausland. Der Begriff „foreign-born“ hat die gleiche Bedeutung (vgl. UNECE 2006). In dieser Arbeit wird der Begriff „MigrantInnen“ gleichbedeutend mit den MigrantInnen der ersten Generation verwendet.
Migrantinnen und Migranten der zweiten Generation sind in Österreich geboren worden, deren beiden Elternteile wurden im Ausland geboren. Es gibt einen enger und weiter gefassten Begriff von Angehörigen zweiter Generation. Im engeren Sinne müssen beide Elternteile im Ausland geboren sein. Der weiter gefasste Begriff bezieht auch Menschen, von denen ein Elternteil im Ausland geboren wurde, in die Definition von Menschen mit Migrationshintergrund mit ein. In vorliegender Arbeit wird der Migrationshintergrund eng gefasst.
Ein kleiner Teil der Wiener Bevölkerung ist im Ausland geboren, stammt jedoch von mindestens einem in Österreich geborenen Elternteil ab. Diese Personen werden nach dem Konzept des Migrationshintergrundes nicht zu den Menschen mit Migrationshintergrund gezählt. Vielmehr sind sie im Ausland Geborene ohne Migrationshintergrund.
Die Zuordnung der Menschen mit Migrationshintergrund zu einem Herkunftsland, erfolgt bei nicht in Österreich Geborenen anhand ihres Geburtslandes. Sind sie selbst in Österreich geboren, entscheidet das Geburtsland der Eltern über die Zuordnung. Sind beide Elternteile in unterschiedlichen Ländern geboren, wird das Geburtsland der Mutter für die Zuteilung zum Herkunftsland herangezogen.
Die Staatsangehörigkeit kann somit vom Herkunftsland unterschiedlich sein. Für den Forschungsaufbau ist die Staatsbürgerschaft von nachrangigem Interesse, da die Frage nach der sozialen Mobilität anhand des Vergleichs der ersten und zweiten Generation beantwortet werden soll.
1.5 Begriffe
Es folgen Begriffsbeschreibungen von „Migration“ und „Ethnizität“ sowie eine kurze Auseinandersetzung mit dem Begriff der „Integration“ folgt (siehe dazu auch Kapitel 2.2.1).
Migration
Das Wort „Migration“ ist lateinischen Ursprungs („migrare, migratio“) und bedeutet wandern, wegziehen, Wanderung.
Es wird nicht jede räumliche Bewegung von Personen als Migration bezeichnet sondern nur jene, die mit einem dauerhaften Wohnortwechsel über eine administrative Grenze verbunden ist (vgl. HUSA/WOHLSCHLÄGL 2006:140). Nach der Dauer des Aufenthaltes unterscheidet man in Kurzzeit- und in Langzeitmigration . Ersteres bezeichnet Migration für die Dauer von 90 Tagen bis zu einem Jahr. Ein Wohnortwechsel von länger als einem Jahr wird als Langzeitmigration bezeichnet. Neben der längerfristigen oder permanenten Migration mit permanentem Wohnsitzwechsel gibt es auch zirkuläre Migrationsformen (z.B. Saisonarbeit). (Vgl. MESTER 2000:10f)
Die Binnenmigration bezieht sich auf dauerhafte Wohnortverlegungen innerhalb nationalstaatlicher Grenzen. Internationale Migration bezeichnet Migration über die Grenzen von Nationalstaaten. Das Herkunftsland ist jenes Land in dem eine Person vor der Migration ihren üblichen Aufenthalt hatte. Das Zielland ist jenes Land in dem eine Person nach erfolgter Migration ihren Aufenthalt verlegt. (Vgl. STATISTIK AUSTRIA 2011b:47)
Migration kann hinsichtlich ihrer Ursache in freiwillige Migration und Zwangsmigration unterschieden werden. Zwangsmigration erfolgt aufgrund von Gewalt, der berechtigten Angst vor Gewalt oder infolge von Vertreibung (Asylmigration). Freiwillige Migration erfolgt auf der Basis einer freien Entscheidungsmöglichkeit unter Abwägung unterschiedlicher Handlungsalternativen (z.B. Arbeitsmigration). Eine eindeutige Zuordnung, ob eine Migrationsentscheidung freiwillig oder erzwungen erfolgt, ist nicht immer möglich. Moralische, politische und rechtliche Perspektiven führen zu unterschiedlichen Standpunkten (z.B. Wirtschaftsflüchtling). Irreguläre Migration findet statt, wenn keine Möglichkeit der legalen Aufenthaltsnahme existiert. (Vgl. MESTER 2000:19f)
Ethnizität
Eine Beschreibung von Ethnizität vom Soziologen Heckmann:
„(…) Gruppen von Menschen, die Gemeinsamkeiten von Kultur besitzen, geschichtliche und aktuelle Erfahrungen miteinander teilen, Vorstellungen über eine gemeinsame Herkunft haben und auf dieser Basis ein bestimmtes Identitäts- und Solidarbewusstsein ausbilden (…)“ (Heckmann 1992:30)
Der Begriff der Ethnizität bezeichnet eine bewusste kollektive Identitätskonstruktion die auf der Grundlage von gemeinsamen Merkmalen begründet wird. Relevante Merkmale dabei sind kulturelle Gemeinsamkeiten wie die Tradition, die Sprache, die Religion etc., gemeinsame Herkunftsvorstellungen und aktuelle Erfahrungen. Ethnizität wird sozial durch Selbst- und Fremdzuweisungen konstruiert. Wichtig dabei ist, dass die bewusste Grenzziehung anhand ethnischer Kriterien vollzogen wird, um bestimmte Ziele zu erreichen (vgl. HAN 2010:323). Im Zusammenhang mit Migration kann es sein, dass Ethnizität erst durch die veränderten Rahmenbedingungen in der Aufnahmegesellschaft entsteht und eine Orientierungshilfe bietet.
Der Integrationsbegriff
Das Wort „Integration“ ist lateinischen Ursprungs und bedeutet Wiederherstellung oder Vervollständigung. Der gegenteilige Begriff ist „Desintegration“ und bedeutet die Spaltung oder Auflösung eines Ganzen.
Im Alltag bleibt der genaue Bedeutungsinhalt des Begriffes „Integration“ trotz seines oftmaligen Gebrauchs unklar. „Integration“ ist ein sehr dehnbarer Begriff und steht für eine lose Eingliederung genauso wie für eine gänzliche Anpassung (vgl. FASSMANN 2010:226).
In der Sozialwissenschaft wird der Begriff generell für alle Personengruppen in einer Gesellschaft angewendet (vgl. FASSMANN 2006:225). In Bezug auf Zuwanderung beschreibt Integration den Prozess der Eingliederung und der Partizipation von MigrantInnen. Der Integrationsprozess beinhaltet Lern- und Anpassungsschritte, die wissenschaftlich messbar sind (z.B. Wohnungsverhältnisse von MigrantInnen und Nicht-MigrantInnen). Wohin oder wie weit sich der Integrationsprozess entwickelt bleibt vorerst offen (vgl. FASSMANN/STACHER/STRASSER 2003:13). Die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Anpassungsleistungen sollen vielmehr helfen, eine Diskussion über die integrationspolitischen Ziele und über die politischen Maßnahmen zu versachlichen.
1.6 Gliederung
Vorliegende Arbeit unterteilt sich in einen Theorie- und Empirieteil. Im Ersteren werden zuerst unterschiedliche Assimilationstheorien überblicksartig dargestellt. Auf das intergenerationale Integrationsmodell von H. Esser wird in weiterer Folge genauer eingegangen, da es ein umfassendes Erklärungsmodell auf handlungstheoretischer Basis für Eingliederungsprozesse in Folge von Immigration darstellt (Kap. 2).
Weitere theoretische Grundlagen bilden die Humankapitaltheorie, welche sich mit der Bedeutung von Bildungsinvestitionen beschäftigt, und die duale Arbeitsmarkttheorie von Piore, welche sich mit der Funktion von Teilarbeitsmärkten unter dem Aspekt der Arbeitsmigration auseinandersetzt (Kap. 3.1, 3.2). Im Kapitel 3.3 werden unterschiedliche Migrationstheorien auf ökonomischer und soziologischer Basis und ein neuer migrationstheoretischer Ansatz, der Transnationalismus, vorgestellt.
Im Kapitel 4 wird die Migrationsentwicklung nach Österreich seit den 1960er-Jahren überblicksartig behandelt, sowie die migrationspolitischen Schritte seit dieser Zeit beschrieben.
Im empirischen Teil werden zuerst demographische Merkmale von Menschen mit Migrationshintergrund in Wien beschrieben, sowie die Klassifikation der Untersuchungseinheiten nach Herkunftsländergruppen (EU-15, EU-12, Ehemaliges Jugoslawien, Türkei, Sonstige Drittstaaten) vorgenommen (Kap. 5).
Das Kapitel 6.1 widmet sich den Analysen zum formalen Bildungsniveau von Menschen mit Migrationshintergrund sowie zur Teilnahmehäufigkeit an non-formalen Aus- und Weiterbildungen. Die Erwerbstätigen- und Arbeitslosenquoten von Menschen mit Migrationshintergrund werden in Kapitel 6.2 verglichen.
Im Kapitel 7 wird genau auf einige Merkmale zur Erwerbstätigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund eingegangen. Im Detail sind dies die sozialrechtliche Stellung im Beruf, das berufliche Tätigkeitsniveau unselbstständig Erwerbstätiger, die Beschäftigung nach Berufshauptgruppen und Wirtschaftsabschnitten, die Arbeitszeitgestaltung und das Vorkommen atypischer Beschäftigungsverhältnisse.
Im Kapitel 8 werden die formalen Bildungsniveaus von erwerbstätigen Personen mit den beruflichen Qualifikationsniveaus in Zusammenhang gebracht, wodurch der Grad an nicht ausbildungsadäquater bzw. überqualifizierter Beschäftigung bestimmt wird.
Das Kapitel 9 fasst die Untersuchungsergebnisse zusammen.
I. THEORIETEIL
2. Assimilationstheorien und Integrationskonzepte
In diesem Kapitel werden drei wichtige Assimilationstheorien und das Integrationsmodell von Esser vorgestellt.
2.1 Die Entwicklung von Assimilationstheorien im Überblick
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Stand der empirischen Migrationsforschung. Nach einer Darstellung der grundlegenden Annahmen der klassischen Assimilationstheorie werden auf Grundlage der Kritikpunkte und Einschränkungen des Modells die Weiterentwicklungen vorgestellt. Die Theorie der segmentierten Assimilation und die neue Assimilationstheorie erweitern das vorangegangene Modell um zwei mögliche Ausgänge aus dem Prozess der Zuwanderung und Sesshaftwerdung (ethnische Schichtung, selektive Akkulturation). Die neue Assimilationstheorie bringt neue Grundannahmen zur Assimilation ein. Das Konzept der intergenerationalen Integration von Esser vereint schließlich die postulierten Ausgänge aus dem Prozess der Integration in ein übergreifendes empirisches Modell.
Folgende Assimilationstheorien werden vorgestellt:
- Klassische Assimilationstheorie
- Theorie der segmentierten Assimilation (TSA)
- Neue Assimilationstheorie (NAT)
- Konzept der intergenerationalen Integration
2.1.1 Klassische Assimilationstheorie
Die Chicagoer Schule wurde von Robert E. Park (1921) entwickelt. Ihre Bedeutung für die klassischen Einwandererländer (USA, Kanada, Australien) ist unbestritten. Die Vertreter der Chicagoer Schule[4] gehen von einer im Laufe der Zeit bzw. im Generationenverlauf stattfindenden Angleichung von MigrantInnen und ihren Nachkommen an die Aufnahmegesellschaft aus. Sie beschreiben ein Stufenmodell mit vier aufeinander folgenden Phasen der Aufnahme und Eingliederung von MigrantInnen (Race-Relation-Cyle).
In der ersten Phase (distanzierte Kontaktaufnahme) migrieren Personen in ethnische Gemeinden im Zielland. Sie erhalten dort Informationen, Hilfestellung und soziale Sicherheit.
In der zweiten Phase (Konflikt) kommt es durch den Wettbewerb um Ressourcen (Wohnung, Arbeit) zu Kontakten mit der Aufnahmegesellschaft und zu beginnenden Lernprozessen von Seiten der MigrantInnen (Sprache).
In der dritten Phase (Akkomodation) assimilieren sich die MigrantInnen an die Sprache und Verhaltensnormen der Aufnahmegesellschaft. Dadurch steht ihnen der Weg in neue, bessere soziale Sphären offen. Sie können ihre Wohnsituation verbessern, verlassen die ethnischen Viertel.
In der vierten und letzten Phase (Assimilation) verliert die ethnische Herkunft als gesellschaftliches Strukturelement an Bedeutung. MigrantInnen leben je nach ihren ökonomischen Möglichkeiten in teuren oder billigeren Wohnvierteln. Sie haben die kulturellen Normen der Aufnahmegesellschaft internalisiert. (Vgl. FASSMANN 2008b:10f)
Kritik: Der beschriebene Prozess läuft in der Realität nicht immer so linear ab. Manche MigrantInnen können aus unterschiedlichsten Gründen bestimmte Akkulturationsschritte nicht vollziehen oder weigern sich, diese zu tätigen. Sie verbleiben in einer marginalisierten gesellschaftlichen Stellung. Manche MigrantInnen erreichen vielleicht einen sozialen Aufstieg, bleiben aber in Kontakt mit der Herkunftsgesellschaft. Ihr Leben ist in mehr als einer Kultur beheimatet. Die Möglichkeit der Rückbesinnung auf Werte, Verhaltensnormen etc. des Herkunftskontextes besteht, wird aber im „ Race-Relation-Cycle“ nicht berücksichtigt. (Vgl. FASSMANN 2008b:11f)
2.1.2 Theorie der segmentierten Assimilation
Aufgrund der Erfahrungen mit der „New Immigration“ (nach 1965) wird in den USA die klassische Assimilationstheorie weiterentwickelt und die Theorie der segmentierten Assimilation (TSA) entsteht.[5] Die neuen MigrantInnen aus Asien und Lateinamerika vollziehen die von der klassischen Assimilationstheorie postulierte Assimilation in die mittelschichtgeprägte Gesellschaft nicht, sondern bilden eigene Subkulturen. Schlechtere ökonomische Bedingungen und die größere soziale Distanz gegenüber den neuen Einwanderern können als Erklärung für die nicht stattfindende Assimilation genannt werden. Eine dauerhafte ethnische Pluralisierung[6] gewinnt gegenüber den Assimilationsprozessen an Bedeutung. (Vgl. ESSER 2008:82ff)
Die TSA beschreibt drei mögliche Ausgänge aus dem Integrationsprozess, wobei sie das Hauptaugenmerk auf die zweite Generation legt und eine mittelfristige Perspektive einnimmt:
1. Ethnische Schichtung („downward assimilation“)
2. Selektive Akkulturation (Ethnische Enklave)
3. Assimilation
Zur ethnischen Schichtung kommt es bei Kontakten der MigrantInnen zu gesellschaftlichen Teilsegmenten mit geringem sozialen Status (Bsp. Subkulturen) bzw. bei falschen Bezugsumgebungen. Dadurch kommt es zu einem dauerhaften sozialen Abstieg. Bei Beibehaltung ethnischer Beziehungen und Wertehaltungen etc. spricht man von einer ethnischen Unterschichtung, bei Aufgabe der ethnischen Ressourcen kommt es zur Marginalisierung.
Die selektive Akkulturation beschreibt einen stattfindenden sozialen Aufstieg von MigrantInnen und ihrer Nachkommen bei gleichzeitiger Bewahrung und Nutzung ihrer ethnischen Identität. Das ethnische soziale Netzwerk bewahrt vor einem Abstieg in ein Randsegment der Aufnahmegesellschaft. Besonders bei Bedacht der ethnischen Gemeinschaft auf Leistungsorientierung bzw. auf universell einsetzbare Kenntnisse wirkt sich dies positiv auf die Sicherung der Lebenschancen aus. Selektive Akkulturation kommt einer strukturellen Assimilation mit starker Bindung an die Herkunftsgesellschaft und ethnischer Ressourcenoptimierung gleich. (Vgl. ESSER 2008:84f)
Die Assimilation ist dann vollzogen, wenn die Lebenslagen der ehemaligen Zuwanderer vergleichbar sind mit den Verhältnissen der Aufnahmegesellschaft. Einige Beispiele für eine Angleichung der Lebensbedingungen sind ähnliche Wohnverhältnisse (Ausstattung, Lage), die berufliche und soziale Position, die Dichte der sozialen Netzwerke über die ethnischen Grenzen hinweg und die kulturelle Praxis. Die ethnische Identität spielt auf der individuellen Basis zum Teil noch eine Rolle, hat aber für andere Lebensbereiche kaum noch Bedeutung. (Vgl. ESSER 2008:85)
Für diese Assimilation in die Mittelschicht der Aufnahmegesellschaft sind allerdings gute Rahmenbedingungen notwendig: eine gute Wirtschaftslage, persönliche Ressourcen (vorhandenes Humankapital, soziale Netzwerke, familiäre und finanzielle Unterstützung) und die politische Lage sowie die Einstellung der Aufnahmegesellschaft gegenüber den MigrantInnen (geringe soziale Distanz) (vgl. ESSER 2008:87).
2.1.3 Neue Assimilationstheorie
Die Vertreter der neuen Assimilationstheorie (NAT), Alba R. und Nee V. schenken den von der Assimilation abweichenden Prozessen Beachtung und übernehmen die drei Ausgänge der TSA aus dem Integrationsprozess. Langfristig, d.h. im Verlauf mehrerer Generationen, sehen sie aber die Assimilation als Haupttrend aus dem Prozess der Aufnahme und Sesshaftwerdung von MigrantInnen. Ihre Hauptkritik an der klassischen Assimilationstheorie und der Theorie segmentierter Assimilation ist die zu starre Festlegung ethnischer Grenzen. Die NAT bringt eine neue Perspektive auf Prozesse ethnischer Grenzziehung ein, die eine Verschiebung und Verblassung ethnischer Grenzen, ausgelöst durch den demographischen und sozialen Wandel, möglich macht. Die Vorstellung einer kulturell-homogenen Aufnahmegesellschaft wird abgelehnt. Der kulturelle „Mainstream“ unterliegt aufgrund von Interaktion mit neuen Zuwanderergruppen einer ständigen Veränderung. Durch den Wandel und die Auflösung ethnischer Grenzziehung steigen die Möglichkeiten zur sozialen Aufwärtsmobilität von MigrantInnen. Zentrale institutionelle und kulturelle Kernbereiche der Gesellschaft werden auch für sie zugänglich. (Vgl. ESSER 2008:82ff)
Der Assimilationsprozess verläuft bei der klassischen Assimilationstheorie anders als bei der neuen Assimilationstheorie. Die klassische Assimilationstheorie geht von einem Wechsel einer ethnischen Zugehörigkeit zu einer anderen aus („boundary crossing“). Nach der neuen Assimilationstheorie ist nicht nur ein Wechsel der ethnischen Zugehörigkeit für die Assimilation ausschlaggebend. Wichtig ist auch die Bedeutung der ethnischen Zugehörigkeit als Faktor für die Entstehung sozialer Distanz und ethnischer Emotionen. Assimilation kann nun durch die Verringerung der sozialen Distanzen bzw. durch die Auflösung der Bedeutung ethnischer Zugehörigkeit („boundary blurring“) stattfinden. Durch die Verschiebung der für die soziale Schließung verantwortlichen Merkmale auf andere Gruppen („boundary shifting“) kommt es ebenfalls zur Assimilation. (Vgl. ESSER 2008:86)
2.2 Das intergenerationale Integrationsmodell von Esser
Das Modell der intergenerationalen Integration greift Grundannahmen aus der klassischen und neuen Assimilationstheorie, sowie aus der Theorie der segmentierten Assimilation auf. Während die Vertreter der Chicagoer Schule von einem Gruppenprozess ausgehen, werden Erklärungsansätze im Integrationsmodell von Esser von einer akteursorientierten Basis hergeleitet. Diese individualistisch theoretische Grundlage verhindert, dass ethnisch definierte Erklärungszusammenhänge (z.B. „türkische“ Assimilationsmuster) entstehen (vgl. WIMMER 2009:319).
2.2.1 Der Integrationsbegriff im Esser´schen Modell
Die etymologische Bedeutung von Integration ist der Zusammenhalt von Teilen in einem über Interdependenzen definierten systematischen Ganzen (vgl. ESSER 2001:1). Die Integration eines Systems ist durch die Beziehungen der einzelnen Systemteile (Personengruppen) zueinander bestimmt. Durch das In-Beziehung-Treten der einzelnen Systemeinheiten entstehen wechselseitige Abhängigkeiten zwischen ihnen. Je nach Stärke und Zusammenhang dieser Beziehungen ergibt sich eine Abstufung und Differenzierung von Integration. Eine perfekte Integration ergibt sich, wenn das Ausmaß an wechselseitigen Relationen zufallsverteilt ist und alle Einheiten des Systems erfasst. (Vgl. FASSMANN 2006:226)
In Gesellschaften stehen die gesellschaftlichen Teilgruppen durch soziale Relationen in Verbindung. Hierzu zählen alle Formen des sozialen Handelns (vgl. ESSER 2001:1). Bei Migration erweitert sich der Relationsraum für die Zuwanderer, da sie zumindest für eine gewisse Zeit mit der Herkunfts- und mit der Zielgesellschaft in Verbindung stehen. Die Herkunftsgesellschaft kann die ethnische Gemeinde im Zielland sein oder im Herkunftsgebiet lokalisiert sein. (Vgl. FASSMANN 2006:227)
Der Integrationsprozess bei Esser ist getragen von einem individuellen Lernprozess. Die Individuen tätigen Investitionen in verschiedene Kapitalarten (Beispiel Bildungsinvestitionen) zur Zielerreichung in der Aufnahmegesellschaft. Durch diese Adaptierungsstrategien verändern sich im Laufe des Integrationsprozesses die Beziehungen zwischen Zuwanderern und der Aufnahmegesellschaft. Hartmut Esser gibt aber im Gegensatz zur Chicagoer Schule nicht einen möglichen Ausgang des Integrationsprozesses vor, sondern beschreibt mehrere mögliche Ausgänge (Assimilation, Segmentation, Marginalisierung, Mehrfachintegration). Die Richtungen im Prozess sind nicht vorgegeben und können sich ändern.
Während der Integrationsbegriff bei Esser strukturiert wird, wird er in der politischen Debatte meist mit einer normativen Perspektive verbunden. Von den MigrantInnen wird eine Anpassungsleistung an die Mehrheitsgesellschaft gefordert. Zum Beispiel kommt erst das Überdenken eigener religiös-kultureller Einstellungen oder die Bereitschaft für die Gesellschaft einzutreten einer „echten“ Integration gleich. (Vgl. ESSER 2004:200)
2.2.2 Theoretische Grundlagen
Das Integrationsmodell von Esser unterscheidet in Systemintegration (makrosoziologische Theorie) und Sozialintegration (methodologischer Individualismus). Die System- und handlungstheoretischen Analysen werden simultan durchgeführt (vgl. SCHWINN 2009:228).
Die Sozialintegration ist akteursbezogen und hat mit Motiven, Orientierungen, Absichten und den Beziehungen der Akteure zu tun. Der Integrationsprozess wird von der Mikroebene aus erklärt.
Die Systemintegration liegt auf einer übergeordneten Ebene. Aus einer Perspektive „von oben“ wird analysiert, in welcher Intensität Personengruppen an Ressourcen teilhaben (Bsp. Wohnungsmarkt, Arbeitsmarkt). Die Systemintegration beschreibt das Funktionieren einer Gesellschaft und das Zusammenspiel der Teile eines sozialen Systems. Die Normen für das gesellschaftliche Zusammenleben sind im Rechtsbestand geregelt (Bsp. Menschenrechte, politische und soziale Rechte), aber auch durch supranationale Institutionen (Europäische Union) und marktwirtschaftliche Handlungsnormen bestimmt. (Vgl. ESSER 2001:3f)
2.2.3 Die Sozialintegration
Die Sozialintegration im Modell von Esser beruht auf den Grundsätzen des methodologischen Individualismus und der Handlungstheorie. Der methodologische Individualismus geht von den Menschen als Träger der sozialen Prozesse aus. Zu Beginn der Modellentwicklung griff Esser auf Lerntheorien zurück, später (ab 1985) wendet er sich der Theorie rationaler Entscheidungshandlung zu (vgl. WIMMER 2009:22). Soziale Prozesse entstehen aus einem Zusammenspiel von Struktur und Handlung. Rational denkende Akteure treffen ihre Entscheidungen in Abhängigkeit von den institutionellen und kulturellen Rahmenbedingungen. (Vgl. ESSER 2009:353)
Eine Person hat zur mehrdimensionalen Zielerreichung mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Ziele sind, je nach Attraktivität, hierarchisch geordnet. (Beispiel: vorrangiges Ziel – materielle Zufriedenheit; nachrangiges Ziel - kulturelle Identität). Je nach Ressourcenverfügbarkeit kann das Individuum zwischen mehreren Handlungsalternativen auswählen. Zur Erreichung des Zieles der materiellen Absicherung ist es wichtig, die Sprache des Aufnahmelandes zu lernen, sich Qualifikationen anzueignen und kulturelle Kenntnisse zu erwerben. Im Verlauf dieses Aneignungsprozesses verringert sich die soziale Distanz, und als Nebeneffekt der persönlichen Zielerreichung unternimmt der/die Migrant/in Assimilationsschritte. Die zugrunde liegende Motivation, dies alles zu tun, ist aber der materielle Erfolg. (Vgl. WIMMER 2009:322f)
Der soziale Aufstieg im Integrationsmodell ist ein erfolgreicher Anpassungs- und Lernprozess, im Zuge dessen MigrantInnen die Sprache, Denk- & Handlungsformen der Aufnahmegesellschaft erlernen (vgl. WIMMER 2009:330).
Vier Aspekte der Sozialintegration
Die Sozialintegration beinhaltet vier Dimensionen, anhand derer die Beziehungen der Akteure zur Aufnahme- oder Herkunftsgesellschaft beschrieben werden. Die vier Aspekte (Kulturation, Platzierung, Interaktion und Identifikation) stehen im kausalen Zusammenhang:
Kulturation (kognitive Dimension) beinhaltet die Aneignung von grundlegendem Wissen und Kompetenzen für das Funktionieren einer Gesellschaft. Der Erwerb von sprach- und kulturspezifischen Kenntnissen steht hier im Vordergrund. Die Bedeutung der kognitiven Dimension für eine erfolgreiche Inklusion ergibt sich dadurch, dass staatliche Institutionen in einem spezifisch kulturellen Rahmen eingebettet sind („Nationalkultur“).
Platzierung (strukturelle Dimension) bedeutet, dass MigrantInnen in entscheidenden gesellschaftlichen Bereichen eine gute soziale Position erwerben und sich somit gleichberechtigt mit Inländern behaupten können. Beispiele sind der Wohnungsmarkt, die Bildung, der Arbeitsmarkt und das Rechtssystem (Staatsbürgerschaftsrecht, Wahlrecht).
Interaktion (soziale Dimension) bezeichnet die Beziehungs- und Kontaktdichte zwischen Zuwanderern und Personen der Aufnahmegesellschaft. Der Grad der Interaktion gibt das vorhandene und gepflegte soziale Netzwerk von Personen wieder (Bsp. interethnische Freundschaften, Heirat).
Die Identifikation (emotionale Dimension) beschreibt den Grad der Aneignung gemeinschaftsstiftender Werte der Aufnahmegesellschaft (z.B. Gleichberechtigung der Geschlechter, rechtsstaatliche Werte, Gewaltfreiheit) durch MigrantInnen.
(Vgl. ESSER 2001:8ff, SCHWINN 2009:244f)
Die Dimensionen der Sozialintegration stehen in einem wechselseitigen Bedingungs- und Verstärkungsverhältnis. Eine schichtspezifische oder kulturspezifische Kulturation führt zu einer privilegierten oder unterprivilegierten Platzierung. Die Platzierung hat Einfluss auf den Aufbau von sozialen Netzen einer Person. Schichtspezifische Netzwerkkontakte werden wahrscheinlicher und haben rückkoppelnde Wirkung auf Platzierung bzw. Kulturation. Zum Beispiel erschwert eine geringe soziale oder schichtspezifische Netzwerkdichte das Finden eines Arbeitsplatzes. (Vgl. SCHWINN 2009:244f)
Die besondere Bedeutung des Spracherwerbs verdeutlicht sich wie folgt. Die Sprachkenntnisse der Aufnahmegesellschaft sind nötig, um soziale Netzwerke über die Grenzen der eigenen Gemeinschaft hinaus zu knüpfen. Erst durch diese Kontakte erweitert sich das Blickfeld auf die Gesellschaft und erhöhen sich die Chancen für einen beruflichen Werdegang außerhalb der ethnischen Gemeinschaft. Defizitäre Kenntnisse der Sprache der Aufnahmegesellschaft stellen hingegen einen Pull-Faktor für den Verbleib in der ethnischen Gemeinde dar.
Eine hohe ethnische Konzentration in Schulen (Schulsegregation) bewirkt, dass die SchülerInnen wenig Möglichkeit bekommen, interethnische Freundschaften zu knüpfen. Darunter leidet der Sprachlernprozess.
Optionen der MigrantInnen und Selektionsregeln
Die MigrantInnen tätigen im Prozess der Sozialintegration Investitionen. Die Investitionsentscheidungen werden anhand ihrer Orientierung an der Herkunfts- bzw. Aufnahmegesellschaft in zwei Optionen eingeteilt. Aktivitäten und Investitionen, die in Relation auf die Aufnahmegesellschaft getätigt werden, heißen rc-Optionen („receiving-context-option“). Die auf den ethnischen Kontext bezogenen Investitionen werden ec-Optionen genannt („ethnic-context-option“). Nach der Wert-Erwartungstheorie unterliegt die Entscheidung der Akteure für eine rc-Option bzw. eine ec-Option der Summe aus den Kosten und Erträgen einer Investitionsentscheidung und der Wahrscheinlichkeit, dass der erwartete Nutzen auch eintrifft. Der rational denkende Akteur wählt die Option mit dem höchsten erwarteten Nutzen.
Da nicht alle herkunftsspezifischen Kenntnisse im Aufnahmeland von Nutzen sind, ist es nötig, aufnahmelandbezogene Investitionen zu tätigen (z.B. Zweitsprachenerwerb, interethnische Kontakte, berufliche Qualifikation). Abhängig von der Ressourcenverfügbarkeit (kultureller, ökonomischer, sozialer Art), den Kosten, der persönlichen Motivation, dem erwarteten Nutzen und der Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung wird zwischen rc-Optionen oder ec-Optionen gewählt. Die Entscheidung für eine ec-Option verursacht geringere Kosten, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung, aber weniger Ertrag. Ein weiteres Beispiel gegen eine rc-Optionenwahl wäre, wenn bei vorhandenen Ausschlussmechanismen (rechtliche Beschränkung) von Seiten der Aufnahmegesellschaft trotz Motivation und Ressourcenverfügbarkeit die Zielerreichung unwahrscheinlich wird. (Vgl. ESSER 2008:88f)
Einflussfaktoren für/gegen die Wahl von rc-Optionen („receiving-context-option“):
Extern:
- hohe/geringe rc-Opportunitäten (Chancen der Zielerreichung)
- hohe/geringe rc-Erträge
- niedrige/hohe rc-Kosten
Intern:
- sinkende/steigende ec-Erträge („ethnic-context-option“)
Grundfunktionen auf Generationeneffekte (Gruppengröße, ethnische Grenzziehung)
Zwei mögliche (Rand-)Bedingungen beeinflussen die Investitionsentscheidungen der MigrantInnen im Generationenverlauf:
- die Gruppengröße
- die ethnische Grenzziehung
Die Gruppengröße ist ein wichtiger Einflussfaktor auf die Wahrscheinlichkeit von Entstehung intra- oder interethnischer Beziehungen. Kleinere Gruppengrößen führen notgedrungen zur Aufnahme interethnischer Beziehungen und Investitionen. Bei größeren ethnischen Gruppen sind die Möglichkeiten intraethnischer Kontaktaufnahme besser und der erwartete Nutzen von Investitionen in herkunftslandspezifisches Kapital beginnt zu steigen. (Vgl. ESSER 2008:89f)
Die ethnische Grenzziehung wird extern durch soziale Schließung von Seiten der Mehrheitsgesellschaft ausgelöst (soziale Distanz – Aversion und Diskriminierung, räumliche Segregation) (vgl. WIMMER 2009:341). Schließungen entstehen durch Ängste vor Konkurrenz und „Überfremdung“ bei stattfindendem Wachstum einer ethnischen Gruppe (vgl. ESSER 2009:364). Die Folgen sind erschwerte Zugangsbedingungen zur Aufnahmegesellschaft für Angehörige ethnischer Gruppen. Demzufolge konzentriert sich ihre Beschäftigung auf einige ökonomische Nischen bzw. auf bestimmte Segmente des Arbeitsmarktes, welche durch schlechte Arbeitsbedingungen, geringes Einkommen, geringe Beschäftigungssicherheit etc. gekennzeichnet sind.
Je größer die Gruppe wird, desto stärker werden die Abwehrhaltungen von Seiten der Aufnahmegesellschaft. Gleichzeitig intensiviert sich auch der nach innen gerichtete Prozess der Ethnisierung. (Vgl. ESSER 2009:362f)
Ethnisierung ist eine weitere Form der ethnischen Grenzziehung. Durch zunehmende Gruppengröße erhöht sich die Nachfrage nach ethnischen Leistungen. Die Erträge aus Investitionen in den herkunftsspezifischen Kontext steigen und die Netzwerkdichte nimmt zu. Ethnische Binnenökonomien entstehen und es kommt zu zunehmender institutioneller Verankerung ethnischer Gemeinschaften (Verbände, kulturelle und religiöse Einrichtungen). Die Bedeutung der ethnischen Identität steigt. (Vgl. ESSER 2008:95)
Die Grundfunktionen unterliegen einer Dynamik abhängig von Assimilation und Nachwanderung. Die demographischen und sozialen Strukturen (Altersstruktur, Geschlechterverteilung) ethnischer Gemeinschaften ändern sich und wirken sich auf die Entstehung ethnischer Grenzziehung aus. Ein Beispiel hierfür wäre eine mögliche Rückbesinnung auf traditionelle Lebensformen durch den Familiennachzug. (Vgl. ESSER 2008:92)
2.2.4 Strukturelle Ausgänge
Die strukturellen Ausgänge ergeben sich aus der individuellen Wahl bestimmter Optionen im Integrationsprozess und sind als aggregiertes Resultat individueller Entscheidungen zu sehen (vgl. ESSER 2008:87). Je nach Orientierung der MigrantInnen entweder an die Herkunftsgesellschaft bzw. an die ethnische Gemeinde im Aufnahmeland oder an die Gesellschaft im Aufnahmeland werden vier Typen der Sozialintegration von MigrantInnen unterschieden. Die möglichen Ausgänge des Integrationsprozesses werden durch eine Reduktion der Beziehungsstrukturen zwischen den Subgruppen der Gesellschaft und dem Herkunfts- und Aufnahmelandkontext auf ein „Ja“ oder „Nein“ hergeleitet. In der Realität wird eine so klare Unterscheidung selbstverständlich nicht möglich sein.
Auch die Dimensionen der Sozialintegration (Platzierung, Interaktion etc.) werden hier, der besseren Anschaulichkeit halber, ausgeblendet. (Vgl. ESSER 2001:17ff)
Abbildung 1: Typen der Sozialintegration
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: ESSER 2001:19; eigene Darstellung
Assimilation bedeutet, dass sich MigrantInnen und Nicht-MigrantInnen im Gruppenvergleich im selben Ausmaß an gesellschaftlichen Rechten und Ressourcen beteiligen. Es kommt zu einer Auflösung systematischer Unterschiede zwischen verschiedenen Gruppen und Kategorien (ESSER 2001:22).
„Assimilation ist ein unter spezifischen Bedingungen erfolgender, von Immigranten vollzogener Adaptationsprozess, der über Akkulturation (insbesondere Sprachassimilation) zur Auflösung ethnischer Gemeinschaften, zur Identifikation mit dem Gastland und von Seiten der Einheimischen zu einem Abbau von Diskriminierungsbereitschaft führt.“ (WIMMER 2009:328)
Bei der Mehrfachintegration ist der Akteur sowohl mit der Aufnahmegesellschaft als auch mit der Herkunftsgesellschaft sozial verbunden (z.B. Mehrsprachigkeit, multiple Identität) (vgl. FASSMANN 2008b:7).
Marginalität bedeutet Desintegration und Randständigkeit in Bezug auf eine oder mehrere der vier Dimensionen der Sozialintegration. Der Akteur steht weder mit der Aufnahmegesellschaft noch mit der Herkunftsgesellschaft in Beziehung.
Segmentation bedeutet, dass Sozialintegration in den Herkunftskontext stattfindet („Abschließung nach innen“, Parallelgesellschaft). Eine segmentierte Gesellschaft besteht aus mehreren Subgruppen, die zueinander nur geringe Beziehungsgeflechte aufweisen (vgl. FASSMANN 2006:228f). Räumliche Segregation und die Bildung ethnischer Gemeinden sind kennzeichnend. Wenn die Sozialintegration in die Aufnahmegesellschaft lückenhaft oder gar nicht zustande kommt, fördert dies die Bildung, das Wachstum und die Verfestigung von ethnischen Gemeinden. Sie stellen eine echte Alternative für die Lebensgestaltung dar und wirken somit sozialintegrativ für diese Teilgesellschaft.
Besonders bei Herausbildung von ethnischen Gemeinden mit zunehmend institutioneller Verankerung wird es für Zugewanderte mehr und mehr attraktiv, Investitionen in den Herkunftskontext zu tätigen und Beziehungskapital innerhalb der Gruppe zu aktivieren. Die Gruppengröße wirkt sich assimilationshemmend aus, und die kulturspezifischen Investitionen wirken sich positiv auf den Erfolg innerhalb der Gemeinde aus. Die Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten sind (bis zu einem gewissen Grad) gesichert. Damit einhergehend verringern sich die Mobilitätsbestrebungen in die Aufnahmegesellschaft. Esser spricht in diesem Zusammenhang von einer „Aufstiegsfalle“, da die Orientierung an den ethnischen Kontext den erfolgreichen Werdegang in Kerninstitutionen der Gesellschaft verhindert. (Vgl. WIMMER 2009:323, ESSER 2008:100)
Wenn in multiethnischen Gesellschaften systematische, vertikale soziale Ungleichheiten zwischen unterschiedlichen ethnischen Gruppen auftreten, spricht Esser von einer ethnischen Schichtung. Soziale Ungleichheiten gibt es in jeder Gesellschaft, wenn aber Merkmale im interethnischen Gruppenvergleich deutlich unterschiedlich sind, kommt es zur gesellschaftlichen Funktionsteilung. Beispielsweise werden typische berufliche Tätigkeiten überwiegend von den Angehörigen einer ethnischen Gruppe erledigt. Mit der Arbeitsmigration der 60er- und 70er-Jahre in die mittel- und westeuropäischen Staaten entstand eine ethnische Unterschichtung der einheimischen Bevölkerung. Dies war ein gewollter Prozess. Arbeiten, die durch geringes Sozialprestige geprägt und schlecht entlohnt wurden, wurden an ArbeitsmigrantInnen vergeben (vgl. Kapitel 3.2).
Der Pluralismusgedanke
Von Multikulturalismus kann beim Zusammenwirken von struktureller Assimilation, Segmentation und minimaler Akkulturation (sprachlich-kulturelle Assimilation) bei konfliktarmer Systemintegration gesprochen werden (vgl. WIMMER 2009:329).
Die integrationspolitische Position des Multikulturalismus beschreibt eine wünschenswerte Form des Zusammenlebens ohne soziale Spannungen und ohne Konfliktauslöser in multiethnischen Gesellschaften. Der Multikulturalismus geht von einer erhöhten Akzeptanz ethnischer Pluralität in der Gesellschaft und damit einhergehenden geringeren Integrationshemmnissen (z.B. Anstellungspraxis) aus. Die Position des Multikulturalismus im Kontext von Leitkultur-Debatten drückt sich durch eine erhöhte Bereitschaft aus, Details der geltenden Ordnung mit Zuwanderern zu diskutieren. Die Schwierigkeiten, die bei derartigen Diskussionen auftreten, haben mit der Macht- und Ressourcenverteilung in der Gesellschaft zu tun. Eine Diskussion um Kernkultur kann den Charakter eines Verteilungskampfes annehmen. (Vgl. WIMMER 2009:337)
Hartmut Esser widerspricht den Vorstellungen des Multikulturalismus. Segmentation und geringe Akkulturation führen in den Zustand einer ethnischen Unterschichtung. Eine strukturelle Assimilation kann unter diesen Bedingungen nicht erreicht werden, weil ethnische Gemeinden zu verstärkter Abwehrreaktion von Seiten der Aufnahmegesellschaft führen. Weiters verringern sie die Möglichkeiten des Spracherwerbes, welcher aber für den Erfolg im Beruf unabkömmlich bleibt. Eine Karriere in der ethnischen Gruppe ist möglich, ein weiteres Vorwärtskommen in der Aufnahmegesellschaft aber erschwert. (Vgl. WIMMER 2009:329f)
Die strukturelle Assimilation ist nach Esser für den Zugang zu den Kernbereichen der Gesellschaft unabdingbar, aber auch die sozialen und kulturellen Beziehungen sind wichtig. Zentrale Institutionen sind eng an die kulturellen Vorgaben der Aufnahmegesellschaft geknüpft. D.h. um in gesellschaftliche Machtpositionen (Partizipation in Politik und Repräsentation, Markt- und Organisationsmacht oder Zugang zu Bildungseinrichtungen) zu gelangen, müssen alle vier Dimensionen der Sozialintegration erfüllt sein (vgl. ESSER 2001:33f). Unter diesem Blickwinkel kann eine „multikulturelle“ Gesellschaft nur Illusion bleiben. In existierenden multiethnischen Gesellschaften (z.B. Schweiz, USA, BRD) können diese Tendenzen zur ethnischen Schichtung oder ethnischen Abdrängung beobachtet werden (vgl. ESSER 2001:36). Auf individueller Basis ist der ethnische Pluralismus mit der modernen Gesellschaftskonzeption durchaus vereinbar. Esser spricht von der sinkenden Bedeutung gruppenbezogener Loyalitäten. Diese kollektiven Orientierungen werden durch zunehmende Marktkonkurrenz überwunden. (Vgl. ESSER 2001:42ff)
Kritik am Modell der intergenerationalen Integration
Weitere Aspekte des Integrationsprozesses, die im Modell von Esser nicht ausdrücklich beschrieben werden, sind die institutionellen Bedingungen und die Einstellungen der Mehrheitsbevölkerung. Zu den institutionellen Bedingungen gehören die Migrations- und Integrationspolitik (Bsp. Zugang zum Wohnungsmarkt, Recht auf wohlfahrtsstaatliche Einrichtungen) sowie Selektionseffekte und Arbeitsmarktbarrieren (Primat der Inländerbeschäftigung, Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen). (Vgl. WIMMER 2009:338)
Die vorherrschende Sichtweise in der Aufnahmegesellschaft auf Einwanderung ist ein wichtiger Faktor im Integrationsprozess. Wenn die Mehrheitsbevölkerung die Tatsache der Einwanderung negiert, nicht wahrhaben will oder nicht akzeptiert, wird der Erfolg der MigrantInnen beschränkt sein (vgl. WIMMER 2009:332). Wenn in den politischen Debatten die Assimilationsforderungen im Mittelpunkt stehen, und Integration ausschließlich als Bringschuld der MigrantInnen verstanden wird, ist die Entstehung einer ethnisch segmentierten Gesellschaft voraussehbar. Es stellt sich die Frage, ob eine zusätzliche Anpassungsleistung der Aufnahmegesellschaft nicht hilfreich wäre, den sozialen Frieden und die Chancengleichheit zu gewährleisten.
3. Theoretische Grundlagen
Auf Basis des neoklassischen Grundmodells wird in Kapitel 3.1 die Humankapitaltheorie vorgestellt. Sie beschäftigt sich mit der Bedeutung von Bildungsinvestitionen für das Individuum und für die Gesellschaft und beschreibt diese Wirkungsprozesse unter dem ökonomischen Blickpunkt.
In Kapitel 3.2 wird die duale Arbeitsmarkttheorie von Piore vorgestellt. Sie ist eine von mehreren Segmentationstheorien[7] des Arbeitsmarktes. Die grundlegende Gemeinsamkeit aller Segmentationstheorien ist, dass sie von der Tatsache mehrerer existierender Teilarbeitsmärkte ausgehen, welche sich durch institutionelle Regelungen, Karriere- und Einkommenschancen, Allokationsstrategien etc. unterscheiden. Die Segmentationstheorien sind nicht ausschließlich ökonomisch orientiert, sondern erweitern die Perspektive um soziale Faktoren und institutionelle Regeln. (Vgl. FASSMANN/MEUSBURGER 1997:53)
Die für diese Arbeit relevanten Theorien zum Thema Migration sind im Kapitel 3.3 beschrieben.
3.1 Humankapitaltheorie
Die Humankapitaltheorie ist eine Modifikation des neoklassischen Basismodells des Arbeitsmarktes und wurde von Gary S. Becker (1962) entwickelt. Das neoklassische Basismodell beruht auf dem Gleichgewichtstheorem von Arbeitsangebot und Nachfrage. Das Steuerungselement dabei ist der Gleichgewichtslohn. Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie baut auf folgenden, abstrakten Grundannahmen auf:
- Es gibt nur einen Arbeitsmarkt der dem vollständigen Wettbewerb unterliegt. Monopolsituationen werden ausgeschlossen
- Die Akteure handeln rational und Nutzen maximierend. Die UnternehmerInnen achten auf ihren Gewinn und die ArbeitnehmerInnen auf die Maximierung von Lohn und Freizeit. Die Akteure haben keine Präferenzen für bestimmte MarktteilnehmerInnen
- Löhne unterliegen keiner institutionellen Steuerung. Sie sind vollkommen flexibel. Die Lohnhöhe resultiert aus dem Verhältnis von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage
- Die Qualität der Arbeit ist homogen und austauschbar, d.h. alle Arbeitskräfte sind hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und Produktivität gleich
- Die Arbeitskräfte sind vollständig informiert. Der Kostenfaktor von Mobilität wird vernachlässigt. Die Arbeitsmarktakteure sind vollkommen mobil.
(Vgl. ABRAHAM/HINZ 2008:21, FASSMANN/MEUSBURGER 1997:46f)
Die Humankapitaltheorie erweitert das neoklassische Modell dahin gehend, dass die Arbeitskräfte nicht mehr mit homogenen Eigenschaften ausgestattet sind, sondern sich hinsichtlich ihrer Produktivität unterscheiden. Die Produktivität einer Arbeitskraft ist abhängig vom Humankapital einer Person. Das Humankapital umfasst alle Kenntnisse und Fähigkeiten eines Menschen und wird in generelle Qualifikationen und spezifisches Wissen (z.B. betriebsinternes Wissen, Fachwissen) unterteilt. Durch die unterschiedliche Ausstattung mit Humankapital verändern sich die Wertigkeiten von Arbeitskräften für die Betriebe. Sie können z.B. durch Umsatzsteigerungen als Folge erhöhter Produktivität profitieren. Auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene bewirken Investitionen in Humankapital Produktivitätssteigerungen und Wirtschaftswachstum (vgl. BIFFL 2008:34). Betriebsspezifisches Wissen erhöht somit die Stabilität von Arbeitsverhältnissen (vgl. ABRAHAM/HINZ 2008:38). Die Annahme aus dem neoklassischen Basismodel der uneingeschränkten Austauschbarkeit von Arbeitskräften gilt nicht mehr. (Vgl. FASSMANN/MEUSBURGER 1997:48)
Ein hohes Humankapital wird in einen linearen positiven Zusammenhang mit hoher Produktivität und damit höherer Entlohnung gesetzt. Die Qualifikationen einer Person sind somit als Kapitalgut zu sehen, deren Erwerb Kosten verursacht (z.B. Geld, Zeit bzw. entgangenes Einkommen und intellektuellen Einsatz). Diese Investitionen in Humankapital nimmt eine Person auf sich, weil sie sich dadurch einen erhöhten Ertrag im zukünftigen Erwerbsleben und verbesserte Beschäftigungschancen erwartet. Abhängig von der Ressourcenverfügbarkeit der ArbeitnehmerInnen werden sich unterschiedliche Nachfrageintensitäten im Bildungsbereich herauskristallisieren. Geringere finanzielle Möglichkeiten verringern das Ausmaß der Bildungsinvestitionen. (Vgl. ABRAHAM/HINZ 2008:32f)
Kritik: In Bezugnahme auf soziale Schließungsmechanismen (s. Kap. 2.3.3) muss der direkte Zusammenhang von Investition in Humankapital und Ertrag in Frage gestellt werden. Es kann sein, dass eine Person von Bildungsinvestitionen absieht, weil sie die Verwertungschancen derselben als gering einschätzt. Auch das Modell der statistischen Diskriminierung beschreibt einen Vorgang, der die Motivation für Humankapitalinvestitionen senken kann. Dabei wird angenommen, dass die Arbeitgeber vor Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht vollständig über die Produktivität der zukünftigen Arbeitskräfte informiert sind. Die Bewertung der potentiellen Arbeitskräfte erfolgt sodann aufgrund von Gruppenzuschreibungen. Als Gruppenangehöriger (z.B. ethnische Gruppe, Jugendlicher) wird man anhand der vorherrschenden Meinung über diese Gruppe, unabhängig vom persönlichen Leistungsvermögen, eingeschätzt und läuft Gefahr eine gewünschte Arbeitsstelle aufgrund dessen nicht zu bekommen. (Vgl. ABRAHAM/HINZ 2008:35f)
3.2 Duale Arbeitsmarkttheorie von Michael J. Piore
Die Theorie vom dualen Arbeitsmarkt ist eine nachfrageseitige Erklärung für Arbeitsmigration in Zeiten industrieller Massenproduktion. Die internationale Migration ist ein Resultat einer permanenten Nachfrage nach Arbeitskräften für Arbeiten mit geringem Sozialprestige. Der Arbeitsmarkt spaltet sich in ein primäres und sekundäres Segment.
These des dualen Arbeitsmarktes
Die These beruht auf der ökonomischen Dualität von Kapital und Arbeit. Die Wirtschaft unterliegt ständigen Schwankungen und Unsicherheiten (z.B. saisonale Bedingungen, Modetrends, Konjunkturlage, Innovationen etc.). Infolge dessen läuft der Produktionsprozess durch die sich verändernde Nachfrage in unterschiedlicher Intensität. Diese schwierig zu planenden Veränderungen verursachen Kosten. Durch die Unterscheidung kapitalistischer Wirtschaftssysteme in Kapital und Arbeit wird nun verdeutlicht, wer die Kosten zu tragen hat. Die UnternehmerInnen planen die Produktion und sind die EigentümerInnen des Kapitals. Die Arbeit ist ebenfalls ein Bestandteil im Produktionsprozess. Die ArbeiterInnen haben aber keinen Einfluss auf Steuerung und Organisation der Produktion. Sie werden gezwungen die Kosten mit zu tragen, indem die KapitaleigentümerInnen das Kapital als fix eingeplanten Produktionsfaktor in stabiler Auslastung einfließen lässt und die Arbeit als variablen Faktor je nach Wirtschaftslage verringert oder auslagert.
Am Beispiel eines Unternehmens im saisonalen Wirtschaftszweig wird der Dualismus zwischen Kapital und Arbeit verdeutlicht. Die Belegschaft spaltet sich auf, einerseits in Personal im kapitalintensiven Produktionsbereich mit höherer Arbeitsplatzsicherheit, andererseits in Personal im arbeitsintensiven Bereich. Die Dauer und die Bedingungen ihrer Arbeitsverhältnisse sind abhängig von den saisonalen Veränderungen. Ein Faktor, der den Dualismus verstärkt, sind die von den UnternehmerInnen getätigten Investitionen in Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in das Personal. Dieses Fachpersonal wird aufgrund von unternehmerischen Rentabilitätsgedanken erhöhte Beschäftigungssicherheit erhalten. Das Unternehmen versucht das Fachpersonal durch höheren Lohn oder verbesserte Vertragsbedingungen zu binden. (Vgl. PIORE 1983:351ff)
Die Qualifikation als Kriterium der Zuordnung zum primären oder sekundären Arbeitsmarktsektor wird durch gewerkschaftliche Arbeit abgeschwächt. Bei Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Verbesserungen, wie zum Beispiel dem Kündigungsschutz im Bereich unqualifizierter Arbeitsplätze, können diese dann durch die veränderten Rahmenbedingungen zum primären Arbeitsplatzsegment gezählt werden.
[...]
[1] Gründung des Wiener Integrationsfonds (WIF) im Jahr 1992.
[2] Unter den damaligen Bestimmungen verloren die MigrantInnen bei Arbeitslosigkeit bzw. nach Ende des Arbeitslosenbezuges das Aufenthaltsrecht. Der Druck, jede sich bietende Beschäftigung anzunehmen, auch unter einem entsprechenden Qualifikations- und Einkommensniveau bestand. (Vgl. GÄCHTER 2008:6)
[3] KYTIR/STADLER 2004: Die kontinuierliche AKE im Rahmen des neuen Mikrozensus, S.514
[4] Vertreter der Chicagoer Schule sind Gordon 1964, Richardson 1957, Price und Eisenstadt 1954 (vgl. ESSER 2008:81).
[5] Vertreter der TSA sind Portes A., Rumbaut R., Zhou M. (vgl. ESSER 2008:82).
[6] Die Entstehung transnationaler Migrationsnetzwerke (s. Kap. 3.3.3) als neue, über Nationalstaatsgrenzen hinweg agierende, soziale Systeme machen die vollständige Assimilation in national definierte Kerngesellschaften unwahrscheinlich (vgl. ESSER 2008:84).
[7] Weitere Segmentationstheorien sind das Modell von KERR und das ISF-Modell des dreigeteilten Arbeitsmarktes.
- Quote paper
- Petra Wiesinger (Author), 2012, Bildungs- und Arbeitsmarktbeteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund in Wien im Jahre 2010, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207724
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