Die zugrunde liegende Arbeit thematisiert in erster Linie die Saisonarbeiterbeschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Zielsetzung der hierfür durchgeführten Untersuchung bestand darin, die temporäre Migration aus einem ökonomischen und einem moralischen Blickwinkel zu betrachten. Es wird analysiert inwieweit moralische Aspekte in der Beschäftigung der Saisonarbeiter Einzug finden. Hier wurde unter anderem untersucht, inwieweit die Wohnverhältnisse der Saisonarbeiter menschenwürdigen Ansprüchen genügen, inwieweit die Saisonarbeiter in den Betrieben integriert sind und ob die Lohnzahlungen an die Arbeiter moralisch gerechtfertigt sind. Der ökonomische Blickwinkel hinterfragte ob alternative Lösungsmöglichkeiten zur Saisonarbeiterbeschäftigung vorliegen und ob Saisonarbeiter möglicher Weise heimische Arbeitsplätze verdrängen. In diesem Zusammenhang wurde auch hinterfragt ob die deutsche Landwirtschaftsproduktion ohne Saisonarbeitnehmer im globalen Wettbewerb bestehen kann. Darüber hinaus wurden die sozialen Strukturen der Wanderer analysiert und hinterfragt welche Motivationen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht zu Wanderungen führen. Die Untersuchungen stützen sich auf anonym durchgeführte Befragungen bei 25 landwirtschaftlichen Betrieben.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlegende Begriffsbestimmungen
2.1 Gastarbeiter, Fremdarbeiter, Grenzarbeiteroder Saisonarbeiter?
2.2 Assimilation, Akkulturation und Integration
3. Historie der Ausländerbeschäftigung und Ausländerpolitik in Deutschland
4. Theorieangebote der Migrationsforschung
4.1 Das Assimilationsmodell nach Esser
4.2 Das Unterschichtungsmodell nach Hoffmann-Nowotny
4.3 Das Modell ethnischer Kolonien nach Heckmann
4.4 Die Formen internationaler Migration
5. Aspekte der Wanderbewegungen von temporärer Arbeitsmigration
5.1 Wanderungsmotivationen aus Arbeitgebersicht
5.2 Wanderungsmotivationen aus Arbeitnehmersicht
6. Die sozialen Strukturen der Beschäftigten
6.1 Geschlechterverteilung und Familienstand derSaisonarbeitnehmer
6.2 Sprachkenntnisse der Saisonarbeitnehmer
6.3 Loyalität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
6.4 Berufsgruppen und Altersklassen der Saisonarbeitnehmer
6.5 Rekrutierung der Saisonarbeitnehmer
7. Moralische Bedenken bei der Saisonarbeitnehmerbeschäftigung
7.1 Saisonarbeiterlöhne im Zwiespalt zwischen Wettbewerbsdruck und Moral
7.1.1 Lohnzufriedenheit derSaisonarbeitnehmer
7.1.2 Löhne im Vergleich zum Arbeitspensum der Saisonarbeitnehmer
7.1.3 Auswirkungen der Saisonarbeiterbeschäftigung auf das Inländereinkommen
7.2 Das generelle Problem der Vorurteile innerhalb der Saisonarbeitnehmerbeschäftigung
7.3 Wohnverhältnisse der Saisonarbeitnehmer
7.4 Integration der Saisonarbeitnehmer
8. Gibt es Alternativen zurSaisonarbeitnehmer-beschäftigung?
9. Schluss
Anhang
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Arbeitsleistung derSaisonarbeiter im Vergleich zu Inländern
Abbildung 2: Herkunftsländer der Saisonarbeiter
Abbildung 3: Familienstand der Saisonarbeitnehmer
Abbildung 4: Sprachkenntnisse der Saisonarbeitnehmer
Abbildung 5: Häufigkeiten derWanderungsbesuche überdie Jahre hinweg
Abbildung 6: Dauer der Wanderungsbesuche pro Saison
Abbildung 7: Berufliche Stellungen derSaisonarbeiter im Heimatland
Abbildung 8: Altersklassen derSaisonarbeiter
Abbildung 9: Fassweinpreise und Vollkostendeckung in RLP
Abbildung 10: Häufigkeiten der Lohnzahlungen überdem Mindestlohn
Abbildung 11: Lohnzufriedenheit der Saisonarbeitnehmer
Abbildung 12: Bonuszahlungen an Saisonarbeiter
Abbildung 13: Arbeitsleistungen der Saisonarbeiter pro Tag
Abbildung 14: Arbeitsleistung der Saisonarbeiter in Wochentagen
Abbildung 15: Angemessenheit der Löhne aus Arbeitgebersicht
Abbildung 16: Mietzahlungen derSaisonarbeiter
Abbildung 17: Unterbringung derSaisonarbeiter
Abbildung 18:Verpflegung derSaisonarbeiter
Abbildung 19: Produktionsaufrechterhaltung bei einem Beschäftigungsverbot
Abbildung 20: Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ohne Saisonarbeiter
Abbildung 21: Kompensation fehlender Saisonarbeiter durch masch. Einsatz
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Beschäftigte ausländische Arbeitnehmer in der BRD und West-Berlin 1959-1969
Tabelle 2: Vier Idealtypen von Migranten
Tabelle 3: Arbeitserlaubnisverfahren für ausländische Saisonarbeiternehmer in der Landwirtschaft, geschlüsselt nach den Herkunftsländern, 2006-2010
Tabelle 4: Anlass der Arbeitsaufnahme polnischer Saisonarbeitnehmer auf einem Erdbeerhof
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[1]
Mit dieser These beschrieb der Tagespiegel im Juli 2012 die Landesloyalität der Rumänen im Hinblick auf das damals bevorstehende Referendum zwecks einer Amtsenthebung ihres Präsidenten Traian Basescu. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach wie vor ein Einwanderungsland. Ende des Jahres 2011 lebten circa 6,93 Millionen Personen in der Bundesrepublik, die eine ausschließlich ausländische Staatsangehörigkeit besaßen. In jüngster Vergangenheit hatten vor allem die neuen EU- Mitgliedsstaaten einen erheblichen Anteil am hiesigen Ausländerzuwachs. 2011 wuchsen die Ausländeranteile der dauerhaften Migranten aus Polen um 49.000, die der Rumänen um 32.700, die der Bulgaren um 19.000 und die der Ungarn um 13.900 Personen an.[2] Aber was macht die Bundesrepublik für viele Ausländer so attraktiv? Warum sind so viele Ausländer bereit nach Deutschland auszuwandern? Sind es nur ökonomische Gründe? Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund vor allem die Wanderungsmotivationen der temporären Migranten, also der Saisonarbeiter. Jahr für Jahr wandern tausende Menschen in die Bundesrepublik um sich in wenigen Wochen ein Zubrot zu verdienen. Aber nicht nur aus Sicht der temporären Migranten scheinen Wanderungen attraktiv zu sein. Auch die deutschen Arbeitgeber, vor allem die Betriebe aus der Landwirtschaft, sind ständig auf der Suche nach Saisonarbeitnehmern. In diesem Zusammenhang wird neben den ökonomischen Aspekten vor allem auf die moralischen Aspekte der Saisonarbeiterbeschäftigung eingegangen. Bei der Beschäftigung von Erntehelfern kommt es häufig zu ethischen Konflikten in verschiedenen Konstellationen. Dies können unter anderem die Arbeitgeber-Arbeitnehmer Beziehungen oder die Beziehungen zwischen Politik, Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite sein. Häufige Diskussionspunkte sind die Unterbringungen der Saisonarbeiter, die fehlende Integration derer oder die Lohnpolitik der hiesigen Arbeitgeber. Die Unterbringungen der Saisonarbeiter werden in der Öffentlichkeit häufig als menschenunwürdig dargestellt und die Lohnzahlungen der Arbeitgeber werden des öfteren als „Hungerlöhne“ betitelt. Im Verlauf dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, aufzuzeigen, inwieweit diese Behauptungen haltbar sind. Die hier zugrunde liegenden Untersuchungen stützen sich dabei auf anonym durchgeführte Befragungen bei 25 landwirtschaftlichen Betrieben, die überwiegend dem Weinbau an der Mosel zuzuordnen sind.
Zu Beginn der Arbeit wird der nach heutiger Auffassung geltende Begriff des Saisonarbeiters gegenüber dem des Gastarbeiters abgegrenzt. Des Weiteren werden die Unterschiede von Integration, Assimilation und Akkulturation erläutert. Um aufzuzeigen wie sich die Saisonarbeiterbeschäftigung in der Bundesrepublik innerhalb der gesamten Ausländerbeschäftigung entwickelt hat, wird im weiteren Verlauf auf die heimische Ausländer-Historie eingegangen. Hier wird vor allem gezeigt, dass die Probleme, die Ausländerbeschäftigungen mit sich bringen, nicht nur von aktueller Natur sind, sondern schon seit jeher bestehen. Neben der Historie der Beschäftigung wird auch in kurzen Auszügen auf die Geschichte der Ausländerpolitik eingegangen und gezeigt, mit welchen politischen Mitteln versucht wurde, die Beschäftigung von Ausländern, insbesondere in der Landwirtschaft, zu lenken und die sich mitbringenden Probleme einzudämmen. In Abschnitt vier werden verschiedene Theorieangebote der Migrationsforschung vorgestellt. Die Modelle unternehmen alle drei den Versuch aufzuzeigen, wie die gesellschaftliche Integration von Migranten abläuft und welche Faktoren für eine vollständige Integration entscheidend sind. Bevor daraufhin die praktischen Ergebnisse der Untersuchungen vorgestellt werden, soll mittels dieser Modelle, auch im Hinblick auf den weiteren Verlauf der Arbeit, aufgezeigt werden, wie eng die moralischen Aspekte der Saisonarbeiterbeschäftigung mit der Integration der Saisonarbeitnehmer - vor allem deren betrieblichen Integration- verknüpft sind. Im Weiteren Verlauf dieser Arbeit wird aufgezeigt, wie wichtig die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, die sich unter anderem in den Wohnverhältnissen und den Lohnzahlungen widerspiegelt, für eine erfolgreiche Integration der Wanderer ist. In Abschnitt fünf werden Beweggründe vorgestellt, die Migranten zu Wanderungen motivieren. Um dies vollständig aufzuzeigen können, bedarf es zweierlei Sichtweisen: Zum einen geschieht dies aus Sicht der Arbeitgeber und zum anderen aus Sicht der Arbeitnehmer. Die Wanderungsgründe sind vielschichtig und häufig unterschiedlicher Natur. Neben dem ökonomischen Hauptgrund aus Arbeitnehmersicht „Geld verdienen“ und aus Arbeitgebersicht die niedrigeren Lohnkosten im Vergleich zu inländischen Arbeitnehmern, werden auch andere Wanderungsmotivationen, wie beispielsweise langjährige Verbundenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert. Darauf aufbauend werden die gesammelten Ergebnisse der durchgeführten Befragungen dargelegt. Diese geben unter anderem Auskunft darüber wie viele Saisonarbeiter die Betriebe beschäftigen, woher diese stammen, welche familiären Hintergründe diese haben, welches Alter vorliegt, welcher Beruf im Heimatland erlernt wurde, wie die Geschlechterverteilung aussieht und wie häufig die entsprechenden Saisonarbeiter angestellt werden. Des Weiteren wird ein Einblick in die Lohnpolitik der Arbeitgeber gewährt. Die Arbeitgeber wurden unter anderem dazu befragt ob sie höhere Löhne als den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen und ob sie im Zuge dessen ihren ausbezahlten Lohn als gerecht empfinden. Neben den Löhnen wurden die Arbeitgeber auch zur Unterbringung der Saisonarbeitnehmer befragt. In diesem Zusammenhang wurden die Betriebe dazu befragt ob die Beschäftigten Miete zahlen müssen, ob diese kostenlos verpflegt werden und ob sich die Saisonarbeiter selbst um Ihre Unterkunft kümmern müssen. Darüber hinaus wird zum einen die Vorurteilsproblematik erläutert, die die Saisonarbeiterbeschäftigung mit sich bringt und zum anderen wird aufgezeigt inwieweit die Saisonarbeiter in den entsprechenden Betrieben und deren Umwelt integriert werden. Zum Abschluss der Arbeit wird untersucht ob Alternativen zur Saisonarbeiterbeschäftigung, wie beispielsweise das Anstellen von inländischen Arbeitnehmern oder der Umstieg auf maschinellen Einsatz, vorliegen und inwiefern die deutsche Landwirtschaft ohne die Saisonarbeiter im globalen Wettbewerb bestehen kann. Des Weiteren wird der Versuch unternommen einen Ausblick auf die sich kommende Entwicklung in der Saisonarbeiterbeschäftigung zu werfen.
2. Grundlegende Begriffsbestimmungen
2.1 Gastarbeiter, Fremdarbeiter, Grenzarbeiter oder Saisonarbeiter?
Wenn von ausländischen Arbeitnehmern in der Landwirtschaft die Rede ist, werden häufig verschiedene Begriffe für diese verwendet, die allerdings verschiedene Bedeutungen haben. Unter anderem werden hier häufig die Begriffe Gastarbeiter, Fremdarbeiter, Saisonarbeitern und Grenzarbeiter verwendet. Die populärste Bezeichnung im Volksmund ist wohl die des Gastarbeiters. Historisch betrachtet werden als Gastarbeiter diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, die die erste große Phase der Arbeitsmigration in der Bundesrepublik Deutschland durchlaufen haben.[3] Dies sind diejenigen Arbeiter, die im Rahmen der ersten Anwerbeabkommen Anfang der 1960er Jahre die Bundesrepublik Deutschland zwecks kurzfristiger Arbeitsaufnahme besuchten. „Dagegen werden [nach heutiger Begriffsauffassung] unter Gastarbeitnehmern ausländische Fachkräfte verstanden, die in Deutschland ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern wollen.“[4] Eine weitere häufig verwendete Bezeichnung ist die des Grenzarbeitnehmers. Hierunter werden die Arbeitnehmer verstanden, die aufgrund von Beschäftigungsabkommen zwischen Deutschland und grenznahen Gebieten, wie zum Beispiel aus Polen oder der Tschechischen Republik, die Bundesrepublik besuchen. Diese Arbeitnehmer können hier eine Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie täglich in ihr Heimatland zurückkehren oder höchstens zwei Tage pro Woche in Deutschland arbeiten.[5] Bis 1962 wurden die ausländischen Arbeiter in der Öffentlichkeit als Fremdarbeiter bezeichnet.[6] Da der Begriff durch den Gebrauch während der Zeit des Nationalsozialismus allerdings negativ konnotiert wurde und andere bzw. falsche Assoziationen hervorrufen kann, wird er in der heutigen Zeit, außer in der Schweiz, nicht mehr verwendet.[7] Der Begriff des Saisonarbeitnehmers, auf den sich diese Arbeit vordergründig konzentriert, bezeichnet diejenigen Arbeitnehmer, die auf individueller Basis eine zeitlich begrenzte Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen können.[8] Als Saisonarbeitnehmer werden also die Personen bezeichnet, die für eine bestimmte Zeit, allerdings länger als zwei Tage pro Woche, die Bundesrepublik zur Arbeitsaufnahme besuchen und nach einem festgelegten Zeitfenster, dem der maximalen Arbeitsdauer, Deutschland wieder verlassen.
2.2 Assimilation, Akkulturation und Integration
Um die Eingliederung eines Individuums in eine soziale Umwelt zu beschreiben, werden verschiedene Begriffe wie Assimilation, Akkulturation oder Integration verwendet. Die inhaltliche Ausfüllung dieser Begriffe hat sich zumeist an den individuellen konkreten Problemkreisen zu orientieren.[9] Allgemein gehalten versteht man unter Integration die Einfügung oder Eingliederung in ein Ganzes bzw. die Anpassung oder Angleichung an etwas Ganzes.[10] Im Folgenden wird der Integrationsbegriff zunächst für den Problemkreis der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung konkretisiert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden im „Betrieb“ zusammen. Unter einem Betrieb wird eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit verstanden in der Sachgüter bzw. Dienstleistungen mit Hilfe von Produktionsfaktoren hergestellt und abgesetzt werden.[11] Zu den elementaren Produktionsfaktoren wird die menschliche Arbeit als Humanfaktor hinzugezählt.[12] Die menschliche Arbeit, im klassischen Sinne, wird durch den Arbeitgeber in der Unternehmensleitung und durch die untergeordneten Arbeitnehmer verrichtet. Betriebe umfassen daher in der Regel eine größere Anzahl von Personen durch deren Arbeit der Output der Unternehmung realisiert wird. Wenn man den Integrationsbegriff auf den Betrieb projiziert, wird hierunter meist das effiziente Zusammenwirken derMitarbeiter verstanden. Hierunterfallen dann Problembereiche, wie das Zurechtkommen mit der Arbeitssituation oder die interpersonalen Beziehungen wie die gegenseitige Akzeptanz unter den Mitarbeitern. Betriebliche Integration bedeutet dann vordergründig das Integriert Sein in eine Arbeitsgruppe innerhalb des Betriebes. Die betriebliche Integration der Arbeitnehmer umfasst dann zwei Komponenten. Zum einen die Zufriedenheit des Arbeitnehmers mit der eigenen Situation, die durch eine soziale Dimension (Beziehungen zu Kollegen oder Vorgesetzten) und eine sachliche Dimension (wie die Arbeitsplatzumgebung oder Arbeitsanforderungen) gekennzeichnet ist und zum anderen die Zufriedenheit der übrigen Arbeitnehmer mit dem betrachteten Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer ist also dann betrieblich integriert, wenn seine Forderungen an die Arbeit und an die ihn betreffenden Kollegen bzw. Vorgesetzten erfüllt sind. Umgekehrt muss der betreffende Arbeitnehmer die Forderungen erfüllen die er von seiner Arbeit, seinen Kollegen und Vorgesetzten gestellt bekommt.[13] Neben dem klassischen Integrationsbegriff verwendet die Sozialwissenschaft auch weitere Begriffe wie unter anderem die Akkultu- ration und die Assimilation. Eine der ersten Definitionen zur Akkulturation wurde von den Anthropologen Redfield, Linton und Herskovits begründet:
„Acculturation comprehends those phenomena which result when groups of individuals having different cultures come into continuous first-hand contact, with subsequent changes in the original cultural patterns of either or both groups.“ [14]
Es existieren heute allerdings mehrere Definitionen zum Akkulturationsbegriff und es entstehen bei der Begriffsverwendung häufig Unklarheiten und Widersprüche. Zum einen wird hierdurch das Ergebnis von Kulturkontakten und zum anderen der Prozess dorthin selbst beschrieben.[15] Zusammenfassend und übergeordnet kann hier festgehalten werden, dass es sich bei der Akkulturation um Prozesse handelt, die das Zusammenstoßen von Individuen verschiedener Kulturen beschreiben.[16] Der Soziologe Hartmut Esser versteht die Akkulturation als einen Vorgang der vor der Assimilation stattfindet.[17] Er bezeichnet Akkulturation als einen Lernvorgang bei Personen, durch den diese Verhaltensweisen und Orientierungen übernehmen, die mit bestimmten kulturellen Standards von Teilen des Aufnahmesystems übereinstimmen. UnterAssimilation versteht Esserden Zustand derÄhnlichkeit des Migranten in Handlungsweisen, Orientierungen und interaktiver Verflechtung zum Aufnahmesystem.[18] Die Voraussetzungen hierfür bilden sowohl individuelle Handlungsentscheidungen des Migranten, als auch gesellschaftliche Strukturen. In diesem Zusammenhang wird auch zwischen personaler und relationaler Assimilation unterschieden. Die personale Assimilation umfasst die kognitive und die identifikative Assimilation während die relationale Assimilation die soziale und strukturelle Assimilation beinhaltet.[19] Die Assimilations-Definition, welche den Stand der gegenwärtigen Forschung widerspiegelt, stammt vom amerikanischen Soziologen John Milton Yin- ger. Er beschreibt die Assimilation als einen Prozess der Entgrenzung, der erfolgen kann, wenn Mitglieder von zwei oder mehreren Gesellschaften oder kleineren kulturellen Gruppen aufeinander treffen. Wird Assimilation als abgeschlossener Prozess betrachtet, ist sie demnach die Vermischung von vormals unterscheidbaren sozio- kulturellen Gruppen zu einer Einzigen. Wird sie jedoch als Variable angesehen, stellt Yinger fest, dass Assimilation von den bescheidensten Anfängen von Interakti- on und kulturellem Austausch bis hin zur gründlichen Verschmelzung der betreffenden Gruppen reichen kann.“[20]
3. Historie der Ausländerbeschäftigung und Ausländerpolitik in Deutschland
Die ersten größeren Wanderbewegungen von ausländischen Arbeitern nach Deutschland konnten schon Ende des 19. Jahrhunderts beobachtet werden. Gerade in der Landwirtschaft der preußischen Ostgebiete fanden die ersten größeren Wanderungen statt. Durch erhöhte Konkurrenz, vor allem aus den USA, wurde deutlich, dass die ostelbische Landwirtschaft wenig leistungsfähig und ineffektiv war. Hinzu kam, dass sich die Reichsbevölkerung sehr rasch vergrößerte, die deutsche Landwirtschaft aber aufgrund ihrer strukturellen Defizite keine weiteren Arbeitsplätze schaffen konnte. Die Agrarkrise und der Bevölkerungswachstum führten dazu, dass immer größer werdende Teile der ostelbischen Landarbeiterbevölkerung in die industrialisierten Regionen des preußischen Westens oder ins Ausland abwanderten. In Folge dessen gingen Anfang der 1880er Jahre viele Gutsbesitzer dazu über, vermehrt Arbeitskräfte aus Polen anzuwerben.[21] Die Polen Österreichs und Russlands nahmen vermehrt Arbeitsplätze der deutschen Tagelöhner ein, welche begannen in besser bezahlte westliche Anstellungsverhältnisse abzuwandern.[22] In dieser Zeit begann auch der Konflikt zwischen wirtschaftlichen und politischen Interessen, der auch bis heute in jeder Debatte um die Beschäftigung von ausländischen Arbeitern bestimmend ist. Aufgrund dieses Konfliktes, der sich vor allem in der Angst um die „Polonisierung“ von weitgehenden Landstrichen zeigte, setzte die preußische Regierung 1885 erhärtete Maßnahmen gegen die Zuwanderung ausländisch-polnischer Arbeiter durch.[23] Schnell wurde allerdings deutlich, dass die Beschäftigung ausländischer Arbeiter von essentieller Bedeutung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft war. Somit wurde im Herbst 1890 die Beschäftigung von ausländisch-polnischen Arbeitskräften wieder zugelassen. Dies galt allerdings nur für die Landwirtschaft. Die Beschäftigung von auslandspolnischen Arbeitern wurde für die Industriezweige in den preußischen Westprovinzen explizit ausgeschlossen. Die gute konjunkturelle Entwicklung in dieser Zeit führte allerdings dazu, dass immer mehr Industriezweige gegen Karenzzeit und Beschäftigungsverbote verstießen und demnach illegal Ausländer beschäftigten. Obwohl die preußische Regierung wusste, dass viele Werke ohne ausländische Beschäftigte in immense Existenznöte geraten könnten, wurde die ablehnende Haltung gegenüber diesen im Großen beibehalten.[24] Eine Ausnahme bildeten die sogenannten „Ruhrpolen“. Unter dieser Bezeichnung wurden die Arbeiter verstanden, die aus dem preußischen Teil Polens stammten und demnach die preußisch-deutsche Staatsbürgerschaft besaßen. Hier betrieben die Behörden eine andere Politik als gegenüber allen anderen Ausländern. Das Bestreben der Behörden bestand darin, dass aus den Ruhrpolen bald und restlos „Deutsche würden“. Vor allem die Schwerindustrie begann seit den 1890er Jahren aufzublühen und lenkte demnach Massenwanderungen aus den Ostprovinzen von der Überseewanderung in eine deutsche Binnenwanderung um. Bis zum Beginn des ersten Weltkrieges siedelten circa zwei Millionen Menschen, vor allem ins Ruhrgebiet, um.[25] Mit Beginn des ersten Weltkrieges gewann eine andere Form der Beschäftigung von ausländischen Arbeitern an Bedeutung, nämlich die Zwangsarbeit. Das preußische Kriegsministerium hielt in dieser Zeit dazu an, die russisch-polnischen Saisonarbeitnehmer an einer Rückkehr in ihre Heimatländer zu hindern und diese mindestens bis zur Einbringung der Ernte weiter zu beschäftigen. Dies führte dazu, dass 300.000 russisch-polnische Arbeiter gezwungen waren, gegen ihren Willen in Deutschland zu bleiben. Des Weiteren „erlangte“ das Deutsche Reich zwischen 1914 und 1918 etwa 2,5 Millionen Kriegsgefangene. Diese Kriegsgefangenen wurden vorwiegend in der Landwirtschaft eingesetzt, aber auch in vielen Zechen des Bergbaus. Durch die Umwandlung von Rückkehrzwängen in Rückkehrverbote in der Landwirtschaft wurden auch allmählich die Beschäftigungsverbote ausländisch-polnischer Arbeiter in der westlichen Industrie zurückgenommen. Zu dieser Zeit ließen sich auch ca. 80.000 ostjüdische Arbeiter und 30.000 belgische Arbeiter zur Beschäftigungsaufnahme in Deutschland nieder.[26] 1918 dürften mehr als zwei Millionen Ausländer auf dem Gebiet des deutschen Reiches eingesetzt gewesen sein. Für die deutschen Behörden bestand die Aufgabe nun darin, diese Ausländer aufgrund der zurückströmenden Soldaten und der Umstellung der deutschen Wirtschaft von Kiregs- auf Friedensproduktion wieder in ihre Heimatländer zurückzuführen. Dies führte paradoxerweise in der Landwirtschaft allerdings zu Problemen. Zwar standen nun deutsche Soldaten wieder zurArbeit zurVerfügung, diese wollten aberaufgrund dergeringen Löhne und derschlechten Lebensbedingungen garnicht auf den Landgütern arbeiten. Dementsprechend wurden auch wieder die Forderungen nach ausländischen Wanderarbeitern seitens der Landwirte laut. So wurde 1919 wieder die Beschäftigung von 50.000 polnischen Landarbeitern erlaubt. Der zu Beginn bereits erwähnte Konflikt zwischen wirtschaftlichen und politischen Interes- sen fand nun auch wieder Einzug in die Diskussionen um die Ausländerbeschäftigung. Durch das Arbeitsnachweisgesetz von 1922 wurde daher festgehalten, dass nur dann Ausländer einzustellen sind, wenn entsprechende einheimische Arbeiter nicht zur Verfügung standen.[27] In den frühen 1930er Jahren traten, bedingt durch die anschwellende Rüstungskonjunktur, erhebliche Mangelerscheinungen in strategischen Bereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft oder Devisen auf. Dies führte von einem Arbeitskräfteüberschuss der vorigen Krisenjahre zu einem Arbeitskräftemangel. Dadurch bedingt bat die deutsche Regierung die polnische Regierung um eine schrittweise Erhöhung des Kontingentes an polnischen Gastarbeitern auf 90.0 Personen. Auch mit anderen Ländern, wie Italien, dem ehemaligen Jugoslawien, Ungarn, Österreich und Holland wurden ebenfalls solche Abkommen geschlossen.[28] Durch den zweiten Weltkrieg kam es auch wieder zur Überführung von Kriegsgefangenen nach Deutschland. Bereits im Oktober 1939 waren an die 210.0 Kriegsgefangenen zurArbeit eingesetzt. Diese Zahl stieg bis 1940 auf circa 300.0 Personen an. 90% der Kriegsgefangen wurden hierbei in der Landwirtschaft eingesetzt. Im weiteren Verlauf des Krieges wurde der Masseneinsatz von Polen vorangetrieben indem für die Geburtenjahrgänge 1915-1925 eine Arbeitspflicht eingeführt wurde. Durch Repressionen und brutale Einschüchterungsmaßnahmen wurden bis zu 310.000 weitere polnische Zivilarbeiter unter Zwang zur Arbeit nach Deutschland gebracht.[29] Durch die weitere Ausdehnung der Rüstungsindustrie konnten Mitte 1943 fast alle Betriebe über steigende Arbeitsleistungen berichten. Die Rekrutierung von Zivilarbeitern wurde in ganz Europa durch immer brutaler werdende Methoden vorangetrieben. So wurden bis 1943 weitere 2,5 Millionen ausländische Zivilarbeiter und Kriegsgefangene in das deutsche Reich gebracht.[30] [31]
,,Die Situation nach dem zweiten Weltkrieg war durch eine zerstörte Wirtschaft und ein Überangebot von Arbeitskräften gekennzeichnet.“[32] Die Eingliederung von Evakuierten, ehemaligen Kriegsgefangenen, Flüchtlingen und Vertriebenen schuf zwar einerseits viele Probleme, bedeutete für die aufblühende deutsche Wirtschaft der frühen 1950er Jahre aber ein großes Arbeitskräfteangebot. So wurden durch die vielen Flüchtlinge spezialisierte Berufskenntnisse mitgebracht, an denen sich die deutsche Wirtschaft bedienen konnte. Durch den Boom dieser Jahre wurde 1955 eine fast angehende Vollbeschäftigung erreicht. Das enorme Wirtschaftswachstum, der Aufbau der Bundeswehr, die Verlängerung der Schul- und Ausbildungsdauer oder die Verkürzung der Arbeitszeit waren nur einige Faktoren die zu einem weiter steigenden Mangel an Arbeitskräften führten. Aufgrund dieser Mangelerscheinungen bei inländischen Arbeitskräften wurden die ersten Anwerbeverträge für ausländische Arbeitskräfte mit anderen Ländern geschlossen. Der erste Vertrag dieser Art wurde 1955 mit Italien geschlossen. Weitere Anwerbeländer folgten bis zum Jahre 1965. Bis 1959 liefen die Anwerbungen eher schleppend voran. Dies sollte sich bis 1966 ändern. Die Ausländerbeschäftigung erreichte einen ersten Höhepunkt mit 1,3 Millionen Beschäftigten.[33]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Beschäftigte ausländische Arbeitnehmer in der BRD und West-Berlin 19591969
Quelle: Schrettenbrunner (1971), S. 26.
Die deutsche Industrie bemerkte rasch, wie lukrativ sich die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften darstellte. Die Ausländer wanderten im produktiven Alter nach Deutschland ab. Das hieß für sie waren keine Ausbildungskosten von Nöten. Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte stieg im Folgenden bis zum zweiten Höhepunkt 1973 auf 2,595 Millionen an. Diese Tendenzen wurden seitens der Unternehmen und seitens der Regierung aber nicht durchweg als positiv erachtet. Die Aufenthaltsdauer der Ausländer nahm zu und viele Familienteile folgten ihnen. Hierdurch
stiegen auch gleichzeitig die Zahlen der nichterwerbstätigen Ausländer.[34] Die Sorgen um diese Entwicklungen mündeten am 23. November 1973 im sogenannten Anwerbestopp.
,,Die deutsche Regierung sah mit der Verhängung des Anwerbestopps zuversichtlich der Zukunft entgegen und rechnete [...] mit einer langsamen, aber beständigen, vermehrten Ausreise der Gastarbeiterin ihrHeimatland.“ [35]
Das Kalkül des Anwerbestopps ging allerdings nicht auf. Die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer verhielt sich nicht rückläufig, sondern sie stieg weiter an. Viele der Ausländer wanderten nicht mehr in ihre Heimatländer ab, sondern verlagerten ihren festen Wohnsitz in die Bundesrepublik. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung stieg bis 1998 auf 9% an.[36] Die Bundesregierung bemühte sich stets mit weiteren Maßnahmen die Ausländerquote zu senken. Am 28. November 1983 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern. Ausländer bekamen eine Rückkehrhilfe von 10.500 DM angeboten. Insgesamt reisten daraufhin 38.000 Antragsteller und Familienangehörige mit der Rückkehrhilfe aus. In der Folgezeit hatten Ausländer weiterhin die Möglichkeit, sich bei den jeweiligen Arbeitsämtern über eine Rückkehr beraten zu lassen.[37] Durch den sich in den Folgejahren ankündigenden Zerfall des Ostblocks nahmen nebenbei die Zuwanderungen von Asylbewerbern aus dem Osten zu. Diese Asylbewerber erhielten im Vergleich zu denen aus anderen Ländern trotzdem Asyl, auch wenn ihr Antrag nicht anerkannt worden war.[38] [39] Durch das neue Asylrecht, welches durch Gesetzesänderung 1993 in Kraft trat, wurden allerdings solche Personen vom Asylrecht ausgeschlossen, die aus sogenannten „sicheren Staaten“ stammten. Da der Großteil der Ostblock-Staaten als „sichere Staaten“ galten und gelten, gab es seit Mitte der 1990er Jahre so gut wie keine Asylwanderungen aus diesen Gebieten mehr nach Deutschland.[40] Als letzter wichtiger Eckpfeiler in der Geschichte der Wanderbewegungen von Ausländern kann die Weiterentwicklung der EU-Osterwei- terung betrachtet werden. Seit 2004 gilt innerhalb der EU die Freizügigkeit von Personen, die aber im Falle der Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt werden konnte. Hier wurde eine gestaffelte bis zu siebenjährige Übergangsfrist eingeführt, die sogenannte 2+3+2 Regel,die es den Mitgliedsstaaten erlaubte ihre eigenen Zuwanderungsregelungen beizubehalten, wobei die Notwendigkeit hierfür 2006 zu überprüfen war.[41] Deutschland nahm diese Übergangsregelung von erst 2 Jahren, dann 3 Jahren und schließlich nochmals 2 Jahren in Anspruch.[42]
,,Die Freizügigkeit gilt seit dem 1. Mai 2011 für Arbeitnehmer aus den am 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Ländern: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien und Ungarn (EU-8). [43] „
4. Theorieangebote der Migrationsforschung
Am 1. Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) in Kraft. Der Hauptkern bildet neben der Zuwanderungssteuerung die Integration der Migranten. Ausländerintegration ist nach Auffassung der damals eigens eingesetzten Zuwanderungskommission eine Aufgabe, die alle Menschen in unserer Gesellschaft betrifft und nicht nur Sache von bestimmten Institutionen und Organisationen bleibt. Migranten sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben haben. Des Weiteren soll Integrationsförderung für Toleranz, Akzeptanz und wechselseitigen Respekt werben. Die Integrationsforschung hat die im Folgenden erklärten Modelle über die gesellschaftliche Eingliederung von Migranten entwickelt: das Assimilationsmodell von Esser, das Unterschichtungsmodell von Hoffmann-No- wotny und das Modell ethnischer Kolonien von Heckmann.[44] Der Versuch der drei Autoren besteht darin ein allgemein anwendbares Modell zur Eingliederung von Migranten zu entwickeln. Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt hierbei auf der temporären Arbeitsmigration. Unter temporärerArbeitsmigration wird eine rotierende Arbeitsmigration verstanden, d.h. hierunter fallen die Arbeitskräfte, die nur für einen bestimmten Zeitraum in ein Zielland zur Arbeitsaufnahme wandern. Im Zusammenhang mit Saisonarbeitnehmern wird temporäre Migration als Kontrakt- und zirkuläre Wanderung verstanden. Die Migranten reisen zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland und verlassen, zum Beispiel nach Beendigung der Ernte, das Zielland wieder.[45] Auch die temporäre Migration ist jeweiliger Bestandteil der nachfolgend erklärten Modelle.
4.1 Das Assimilationsmodell nach Esser
In Essers Grundmodel werden die folgenden vier Dimensionen der Eingliederung von Migranten unterschieden:
- die kognitive Assimilation
- die identifikative Assimilation
- die soziale Assimilation und die
- strukturelle Assimilation
[...]
[1] Kremm(2012)
[2] Vgl. Statistisches Bundesamt (2012)
[3] Vgl. Treibel (1990), S.116
[4] Dietz (2004), S. 2
[5] Vgl. Dietz (2004), S. 2
[6] Vgl. Borrelli in Borelli, Spremberg u. Spremberg (1973), S.17
[7] Vgl. Schrettenbrunner (1971), S. 19
[8] Vgl. Dietz (2004), S. 2
[9] Vgl. Gaugler und Weber in Reimann/Reimann (1987), S.117 f.
[10] Vgl. Kushutani (2007), S. 2
[11] Vgl. Töpfer (2005), S. 78
[12] Vgl. Peters, Brühl und Stelling (2005), S.122 f.
[13] Vgl. Gaugler und Weber in Reimann/Reimann (1987), S. 118
[14] Redfield,Linton und Herskovits (1936), p. 258
[15] Vgl. Sabic (2006), S. 4
[16] Vgl. Rohmann (2003), S. 13
[17] Vgl.AuMüLLER (2009), S.108
[18] Vgl. Esser (1980), S. 21 f.
[19] Die vorbezeichneten Begriffe werden im Rahmen des Assimilationsmodells nach Esser in Abschnitt 3.1. dieser Arbeit näher erläutert.
[20] Vgl. Yinger (1981), S. 249 ff.
[21] Vgl. Herbert (2001), S. 14 ff.
[22] Vgl. BORRELLI IN BORELLI, SPREMBERG U. SPREMBERG (1973), S. 14
[23] Vgl. Herbert (2001), S. 15-16
[24] Vgl. Herbert (2001), S. 45-46
[25] Vgl. Herbert (2001), S. 74
[26] Vgl. Herbert (2001), S. 86f.
[27] Vgl. Herbert (2001), S. 118f.
[28] Vgl. Herbert (2001), S. 124-125
[29] Vgl. Herbert (2001), S. 130-132
[30] Vgl. Herbert (2001), S. 145
[31] An dieser Stelle gilt zu beachten, dass hier nicht näher auf die Beschäftigung der vielen jüdischen Zwangsarbeiter im zweiten Weltkrieg eingegangen wird.
[32] Schrettenbrunner (1971), S. 20
[33] Vgl. Schrettenbrunner (1971), S. 20 ff.
[34] Vgl. Herbert (2001), S. 224 f.
[35] Dalldorf (2007), S.16.
[36] Vgl. Herbert (2001), S. 232 f.
[37] Vgl. Kühl in Reinmann und Reinmann (1987), S. 26 f.
[38] Vgl, Herbert (2001), S. 273 f.
[39] An dieser Stelle wird nicht näher auf die Asylpolitik, insbesondere auf das Asylbeschleunigungsgesetz, und die Wanderbewegungen der Asylbewerber und der Flüchtlinge eingegangen.
[40] Vgl. Dietz in Nowicka (2007), S. 27
[41] Vgl. Dietz in Nowicka (2007), S. 29
[42] Vgl. Hönekopp in Nowicka (2007), S. 48
[43] Bundesregierung (2011)
[44] Vgl. Becker (2010) S. 22 ff.
[45] Vgl. Becker (2010) S. 22
- Quote paper
- Christian Fritzen (Author), 2012, Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland – Eine moralökonomische Analyse am Beispiel von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207405
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