Um herauszufinden welches Rechtsgebiet in Deutschland am wichtigsten ist, werden erst
einmal die Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht einzeln betrachtet.
Angefangen wird dabei mit dem Zivilrecht. Um einen besseren Bezug zu diesem Recht zu
bekommen wird anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches die Entstehung und der Aufbau
beschrieben. Weiter soll ein Überblick über das Öffentliche Recht bezüglich der Entwicklung
des Grundgesetzes, sowie dem Aufbau der Staatsorganisation geschaffen werden. Zusätzlich
wird noch die Geschichte des Strafrechts sowie der Aufbau genauer dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zivilrecht
2.1. Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches
2.2. Aufbau und Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuches
3. Öffentliches Recht
3.1. Entstehung des Grundgesetzes
3.2. Prinzip der Staatsorganisation
4. Strafrecht
4.1. Entstehung des Strafrechts
4.2. Aufbau und Inhalt des Strafrechts
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
7. Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
Um herauszufinden welches Rechtsgebiet in Deutschland am wichtigsten ist, werden erst einmal die Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht einzeln betrachtet.
Angefangen wird dabei mit dem Zivilrecht. Um einen besseren Bezug zu diesem Recht zu bekommen wird anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches die Entstehung und der Aufbau beschrieben. Weiter soll ein Überblick über das Öffentliche Recht bezüglich der Entwicklung des Grundgesetzes, sowie dem Aufbau der Staatsorganisation geschaffen werden. Zusätzlich wird noch die Geschichte des Strafrechts sowie der Aufbau genauer dargestellt.
2. Zivilrecht
Das deutsche Recht unterscheidet einerseits zwischen Privatrecht und andererseits zwischen dem Öffentlichen Recht. Das Privatrecht, auch Zivilrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander. Es legt fest, welche Rechte, Pflichten, Freiheiten und Risiken die Menschen zueinander haben.[1] Beim Zivilrecht unterscheidet man zwischen dem allgemeinen Privatrecht und dem Sonderprivatrecht. Als allgemeines Privatrecht wird das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze, z.B. Produkthaftungsgesetz oder Wohnungseigentumsgesetz, bezeichnet. Zu den Sonderprivatrechten gehört unteranderem das Handels-, Gesellschaft- und Arbeitsrecht. Diese entstanden aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch heraus, als Folge der sozialen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklung.[2]
2.1. Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Warum wurde überhaupt ein Bürgerliches Gesetzbuch geschaffen? Dies lässt sich leicht aus der damaligen Situation erklären. Deutschland war im 19. Jahrhundert in viele einzelne Länder zersplittert, die alle verschiedene Privatrechtsordnungen hatten. Diese Rechtszersplitterung widersprach nicht nur dem Nationalgefühl, sondern behinderte auch die Industrie und den Handel. Der Wunsch nach einem einheitlichen, allgemeinen deutschen Zivilrecht wurde immer größer. Diese Vereinheitlichung war aber erst nach der Reichsgründung 1871 möglich. 1874 wurde schon die sogenannte „erste Komission“ eingesetzt, die einen Entwurf ausarbeiten sollte. Diese bestand aus Ministerialbeamte, Richter und Professoren, die vom Reichstag eingesetzt wurden.[3] Erst nach 13 Jahren, also 1887, legten sie den ersten Entwurf vor. Dieser Entwurf wurde stark kritisiert, da er „zu umständlich, zu volksfern, zu wenig sozial“[4] sei. 1890 wurde eine neue Komission eingesetzt, bei der nicht nur Juristen teilnahmen, sondern auch Bankier und Landwirte. 1895 legten diese einen weiteren Entwurf vor, der der Endfassung schon sehr ähnlich war. Nach einer kurzen Beratung wurde schließlich das Gesetz am 18.08.1896 vom Kaiser unterschrieben und trat am 01.01.1900 als Bürgerliches Gesetzbuch in Kraft.[5]
3.2. Aufbau und Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuches
Das Bürgerliche Gesetzbuch gliedert sich in 5 Bücher : den Allgemeinen Teil ( § 1- 240 ), das Recht der Schuldverhältnisse ( § 241 – 853 ), das Sachenrecht ( § 854 – 1296 ), das Familienrecht ( § 1297 – 1921 ) und das Erbrecht ( § 1922 – 2385 ). Diese Aufteilung entstand aus der Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts.[6]
Im Allgemeinen Teil werden die Grundbegriffe festgelegt. Darin enthalte sind Vorschriften über natürliche und juristische Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte, Fristen und Termine, Anspruchsverjährung, Rechtsausübung und Sicherheitsleistung. Im zweiten Buch, dem Schuldrecht, sind unteranderem verpflichtende Verträge, wie Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstverträge sowie Schenkungen geregelt. Beim Sachenrecht werden die Begriffe Eigentum und Besitz genauer definiert und unterschieden. „Das Familienrecht regelt im 1. Abschnitt über die „Bürgerliche Ehe“ die mit der Eheschließung und Eheführung zusammenhängenden Fragen, angefangen vom Verlöbnis bis hin zur Scheidung. Dabei ist insbesondere den vermögensrechtlichen Fragen in der Ehe (eheliche Güterrecht) und nach der Ehescheidung (Unterhalt und Versorgungsausgleich) Aufmerksamkeit geschenkt.(…) Im 2. Abschnitt über die „Verwandtschaft“ (§§ 1589 ff.) wird das Verhältnis zwischen Eltern und Kind und die „Annahme als Kind“ (Adoption) geregelt. (…) Der 3. Abschnitt enthält Regelungen über die „Vormundschaft“ (§§ 1773 ff.), die „rechtliche Betreuung“ (§§ 1896 ff.) und die„Pflegschaft“ (§§ 1909 ff.).“[7] Das Erbrecht Vorschriften über Erbfolge, Testament, Erbteil usw.[8]
[...]
[1] Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, (2010). 66. Auflage, Seite IX
[2] Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, (2010). 66. Auflage, Seite IX-X
[3] Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, (2010). 66. Auflage, Seite XI
[4] Bürgerliches Gesetzbuch, Einführung, S. XII
[5] Vgl. http://www.vanvliet.de/bgbentst.htm
[6] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/BGB
[7] Bürgerliches Gesetzbuch, (2010). 66. Auflage, Seite XIX - XX
[8] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/BGB
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