Viele Mitarbeiter der stationären Altenhilfe beschweren sich zunehmend über den stetig wachsenden Zeitdruck ihrer Arbeit und darüber, dass kaum mehr Zeit für die einzelnen Bewohner vorhanden ist und somit die Menschlichkeit auf der Strecke bleibt. Die Dokumentation und Pflegeplanung werden als große zeitliche Belastung innerhalb des Arbeitsalltags gesehen, wodurch dies von den Mitarbeitern meist als Pflichtaufgabe, nicht aber als nützliches Instrument pflegerischen Handelns wahrgenommen wird.
In dieser Bachelorarbeit wird das Thema „indirekte Pflege“ behandelt, ein Begriff, der neben der Dokumentation und Pflegeplanung auch andere, bewohnerferne Tätigkeiten erfasst, denn auch Tätigkeiten wie die Vorbereitung der medizinischen Versorgung bindet zeitliche Ressourcen, die anschließend nicht in die direkte Betreuung und Förderung der Bewohner investiert werden können.
Der Autor beschreibt in dieser Arbeit die Inhalte und Gegenstände der „indirekten Pflege“ und zeigt auf der Grundlage einer eigenen Evaluation, sowie anderen Ergebnissen aus der Pflegeforschung den entstehenden zeitlichen Aufwand dieser Tätigkeiten auf. Des Weiteren werden die anteiligen Kosten, die durch „indirekte Pflege“ in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe anfallen, anhand der zu bezahlenden Personalkosten berechnet.
Zum Schluss der Bachelorarbeit werden die verschiedenen Forschungsergebnisse
interpretiert und daraus mögliche Handlungsanweisungen für das Management der
stationären Altenhilfe formuliert. Mit deren Hilfe ist es möglich, den zeitlichen Aufwand für indirekte Pflegemaßnahmen zu reduzieren und dadurch den Mitarbeitern Zeit zu ersparen, die anschließend auf andere Bereiche des pflegerischen Arbeitens verteilt werden kann. Dies steigert nicht nur das Wohlbefinden der Bewohner, sondern zugleich die Mitarbeiterzufriedenheit und ist somit eine große Herausforderung, aber auch Chance für das Management der stationären Altenhilfe.
Inhaltsverzeichnis
Gender-Klausel
Summary
Abkürzungs Verzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Zielsetzung der Arbeit
1.2. Aufbau der Arbeit
2. Theoretische Grundlagen der „indirekten Pflege“
2.1. Definition des Begriffes „indirekte Pflege“
2.2. Gegenstand der „indirekten Pflege“
2.2.1. Dokumentation
2.2.1.1. Gesetzliche Grundlagen der Dokumentation
2.2.1.2. Inhalt der Dokumentation
2.2.1.2.1. 1. Phase: Sammeln von Informationen
2.2.1.2.2. 2. Phase: Erkennen von Problemen und Ressourcen des Bewohners...6
2.2.1.2.3. 3. Phase: Festlegen der Pflegeziele
2.2.1.2.4. 4. Phase: Planen der Pflegemaßnahmen
2.2.1.2.5. 5. Phase: Durchführen der Pflege
2.2.1.2.6. 6. Phase: Beurteilen der Wirkung der Pflege auf den Bewohner
2.2.1.3. Rechtliche Bedeutung der Dokumentation
2.2.2. Gruppenübergabe und Teamsitzungen
2.2.3. Administrative Tätigkeiten
2.2.4. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
2.2.5. Medikamentenversorgung und medizinische Betreuung
2.2.6. Weitere indirekte Pflegemaßnahmen
3. Bisherige Evaluationen zur „indirekten Pflege“
3.1. Untersuchung mit dem PLAISIR-Verfahren
3.2. Untersuchung von Wingenfeld und Schnabel
3.3. Zusammenfassung weiterer Untersuchungen
3.4. Fazit aus den bisherigen Untersuchungen
4. Untersuchung zum Thema „indirekte Pflege“ im Seniorenzentrum MarthaMaria Nürnberg
4.1. V orstellung des Seniorenzentrum Martha-Maria
4.1.1. Kurzbeschreibung des Seniorenzentrum Martha-Maria
4.1.2. Statistiken zur Arbeitssituation im Seniorenzentrum Martha-Maria
4.2. Ziele der Evaluation
4.3. Gegenstand der Evaluation und dessen Operationalisierung
4.4. Entwicklung der Datenerhebung
4.5. Auswertung der Ergebnisse
4.5.1. Allgemeine Daten der Evaluation
4.5.2. Zeitlicher Aufwand der „indirekten Pflege“
4.5.3. Wirtschaftlicher Aufwand der „indirekten Pflege“
4.6. Qualität der Evaluation
4.7. Fazit der Evaluation
5. Mögliche Handlungsanweisung für das Management der stationären Altenhilfe zur Verringerung der Intensität der „indirekten Pflege“
5.1. Qualität der Dokumentation und Pflegeplanung verbessern
5.1.1. Häufige Fehler bei der Dokumentation und Pflegeplanung
5.1.2. Handlungsanweisungen für das Management zur Dokumentation und Pflegeplanung
5.1.3. Einführung eines EDV gesteuerten Dokumentationssystems
5.2. Gruppenübergaben und Teamsitzungen optimieren
5.3. Vorbereitung der Medikamente outscourcen
5.4. Personaleinsatz sinnvoll planen
6. Fazit
Literaturverzeichnis (in alphabetischer Reihenfolge)
1. Bücher
2. Broschüren, Zeitungsartikel, Studien, Pressemitteilungen
3. Literatur aus dem Internet
Anhang
Anhangsverzeichnis
Gender-Klausel
Aus Gründen der Textökonomie werden in der vorliegenden Arbeit weibliche Formen nicht explizit angeführt. An dieser Stelle wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich alle personenbezogenen Formulierungen grundsätzlich gleichermaßen auf Frauen und Männer beziehen.
Summary
Viele Mitarbeiter der stationären Altenhilfe beschweren sich zunehmend über den stetig wachsenden Zeitdruck ihrer Arbeit und darüber, dass kaum mehr Zeit für die einzelnen Bewohner vorhanden ist und somit die Menschlichkeit auf der Strecke bleibt. Die Dokumentation und Pflegeplanung werden als große zeitliche Belastung innerhalb des Arbeitsalltags gesehen, wodurch dies von den Mitarbeitern meist als Pflichtaufgabe, nicht aber als nützliches Instrument pflegerischen Handelns wahrgenommen wird.
In dieser Bachelorarbeit wird das Thema „indirekte Pflege“ behandelt, ein Begriff, der neben der Dokumentation und Pflegeplanung auch andere, bewohnerferne Tätigkeiten erfasst, denn auch Tätigkeiten wie die Vorbereitung der medizinischen Versorgung bindet zeitliche Ressourcen, die anschließend nicht in die direkte Betreuung und Förderung der Bewohner investiert werden können.
Der Autor beschreibt in dieser Arbeit die Inhalte und Gegenstände der „indirekten Pflege“ und zeigt auf der Grundlage einer eigenen Evaluation, sowie anderen Ergebnissen aus der Pflegeforschung den entstehenden zeitlichen Aufwand dieser Tätigkeiten auf. Des Weiteren werden die anteiligen Kosten, die durch „indirekte Pflege“ in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe anfallen, anhand der zu bezahlenden Personalkosten berechnet.
Zum Schluss der Bachelorarbeit werden die verschiedenen Forschungsergebnisse interpretiert und daraus mögliche Handlungsanweisungen für das Management der stationären Altenhilfe formuliert. Mit deren Hilfe ist es möglich, den zeitlichen Aufwand für indirekte Pflegemaßnahmen zu reduzieren und dadurch den Mitarbeitern Zeit zu ersparen, die anschließend auf andere Bereiche des pflegerischen Arbeitens verteilt werden kann. Dies steigert nicht nur das Wohlbefinden der Bewohner, sondern zugleich die Mitarbeiterzufriedenheit und ist somit eine große Herausforderung, aber auch Chance für das Management der stationären Altenhilfe
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Aufteilung der Pflegezeit nach dem PLAISIR-Verfahren
Abb. 2 Aufteilung der Pflegezeit nach Wingenfeld und Schnabel
Abb. 3. Übersicht der Pflegestufen in den einzelnen Wohnbereichen
Abb. 4 Verteilung der abgegebenen Fragebögen nach Berufsgruppen
Abb. 5 Zeit für „indirekte Pflege“ in Minuten pro Mitarbeiter
Abb. 6 Benötigte Zeit pro Mitarbeiter nach Kategorien und Berufsgruppe
Abb. 7 Kosten nach Kategorien in Euro
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Gegenstände der „indirekte Pflege“ im Vergleich zu den Kategorien des PLAISIR-Verfahren
Tab. 2 Gegenstände der „indirekten Pflege“ im Vergleich zu den Kategorien von Wingenfeld und Schnabel sowie deren errechnete Zeitwerte pro Bewohner am Tag in Minuten
Tab. 3 Anzahl der Mitarbeiter nach Wohnbereichen und Berufsgruppen
1. Einleitung
Laut dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe waren im Jahr 2007 fast 41 Prozent der Pflegekräfte mit ihrem Arbeitsplatz unzufrieden und planten noch vor dem Jahresende den Beruf zu wechseln. Der Hauptgrund hierfür war, dass die Realität und der Stress am Arbeitsplatz unvereinbar mit ihrem beruflichen Selbstverständnis waren und sich dies auf die Arbeitszufriedenheit und auch die Identifizierung mit der Organisation auswirkte (vgl. DBFK, 2007, Seite 6, 5. Punkt). In einem zum Großteil aus altruistischen Gründen geprägten Beruf wie dem des Altenpflegers ist es schwer verständlich, warum viel Zeit für „Papierkram“ und andere bewohnerfremde Tätigkeiten benötigt wird und dadurch zu wenig Zeit für die eigentliche Hauptaufgabe bleibt. Viele Mitarbeiter empfinden durch Tätigkeiten der „indirekten Pflege“ (siehe Definition Punkt 2.1.) einen Zeitdruck, der aufgrund des Unverständnisses dafür, zu einer großen Unzufriedenheit führen kann.
Nach der Einführung der sogenannten Pflegenoten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wurde der zeitliche Aufwand für „indirekte Pflege“ allerdings noch einmal erhöht, da „der MDK [...] die Qualität der Pflege ganz wesentlich an den Eintragungen [...] der Pflegedokumentation fest [macht] - und dies mangels tragfähiger Indikatoren für die Ergebnisqualität. Die Überbetonung der Pflegedokumentation führe zu einem unnötigen bürokratischen Dokumentationsaufwand und könne die Qualität der Pflegepraxis nicht hinreichend abbilden “ (vgl. CBT-GmbH, 20. Januar 2010, Absatz 8). Die meisten, durch den MDK kontrollierten, Kategorien werden anhand der Dokumentation bewertet, beispielsweise die allgemeinen Pflegeleistungen (vgl. MDS, 2009, Seite 12). Deshalb muss in den Pflegeheimen ein besonderer Wert auf umfangreiche und saubere Dokumentation gelegt werden, ohne dass die Mitarbeiter dies mit ihrem pflegerischen Handeln verbinden. Dies „fördert das mechanische Abarbeiten von Dokumentationspflichten ohne die erwartete Sicherheit zu bieten“ (vgl. BMFSFJ, 2004, Seite 4). Doch neben der Dokumentation gibt es noch weitere Tätigkeiten innerhalb des pflegerischen Alltags, die nicht im direkten Bewohnerkontakt stattfinden und in denen deshalb auch keine direkte pflegerische Leistung durchgeführt werden kann. Die aufgewendete Zeit für bewohnerfremde Tätigkeiten fehlt oftmals für andere Pflegemaßnahmen, wodurch die Mitarbeiter diese als zeitraubend und unnötig empfinden, da sie die Pflege nicht so gestalten können wie sie sich es wünschen. Daher stellt sich die Frage, wie viel Zeit die Mitarbeiter tatsächlich in bewohnerfremde „indirekte Pflege“ investieren müssen, welche Kosten dadurch entstehen und welche zeitlichen und finanziellen Einsparungen das Management der stationären Altenhilfe eventuell vornehmen kann.
1.1. Zielsetzung der Arbeit
Durch die gefühlte Zunahme von Aufgaben neben den eigentlichen Pflegetätigkeiten kann es bei vielen Mitarbeitern der stationären Altenhilfe zu großer Frustration kommen. Dieser Frustration, die durch die Dokumentation der Pflege, aber auch durch andere Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen Pflegetätigkeit entstehen kann, entgegenzuwirken, ist eine wichtige Aufgabe des Managements der stationären Altenhilfe.
Damit dies möglich ist, möchte der Autor in dieser Arbeit herauszufinden, welcher zeitliche und auch wirtschaftliche Aufwand tatsächlich durch die „indirekte Pflege“ entsteht, um daraus mögliche Handlungsanweisungen für das Management zu entwickeln.
1.2. Aufbau der Arbeit
Der erste Teil der Arbeit definiert anfangs den Begriff der „indirekten Pflege“ und beschreibt anschließend die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen dieses pflegerischen Bereichs. Im zweiten Teil der Arbeit versucht der Autor, den zeitlichen Aufwand von „indirekter Pflege“ anhand ausgewählter Evaluationen zu beschreiben, um anschließend eine eigene Erhebung zu präsentieren. Anschließend sollen diese errechneten Ergebnisse in monetären Werten ausgedrückt werden.
Der dritte und abschließende Teil der Arbeit beschäftigt sich damit, wie es dem Management der stationären Altenhilfe gelingen kann, die Herausforderungen und Schwierigkeiten, die die „indirekte Pflege“ mit sich bringt, zu bewältigen.
2. Theoretische Grundlagen der „indirekten Pflege“
In dieser Arbeit verwendet der Autor den Begriff „indirekte Pflege“, der im alltäglichen Sprachgebrauch nicht häufig verwendet wird und daher vorweg beschrieben und definiert werden muss.
2.1. Definition des Begriffes „indirekte Pflege“
Der Begriff der „indirekten Pflege“ wurde bislang durch die Pflegeforschung noch nicht eindeutig und klar definiert, wodurch bisherige Forschungen in diesem Bereich sehr unterschiedliche Auslegungen zu Grunde liegen. Daher ist es sinnvoll, die beiden Begriffe als solche erst einmal einzeln zu betrachten und sie zu definieren.
Das Fremdwörterlexikon von Wahrig definiert den Begriff „indirekt“ mit den Worten auf Umwegen bzw. mittelbar und abhängig und erklärt dies unter anderem mit dem weiterführenden Begriff der indirekten Wahl, bei der ein Vertreter, beispielsweise bei der amerikanischen Präsidentschaftswahl, nicht sofort gewählt werden kann, sondern mit Hilfe eines Mittelsmannes, der vorher gewählt wurde, bestimmt wird (vgl. Wahrig, 2007, Seite 420). Einem englischsprachigen Zitate-Lexikon zufolge bedeutet es auch, dass etwas das indirekt getan wird, nicht das Ziel hat, eine bestimmte Absicht oder Ergebnis auf den einfachsten Weg zu erreichen sondern über Umwege und als Folge aus diesem Handeln.[1] Der Begriff „Pflege“ wurde vom „International Council of Nurses“ genau beschrieben und diese Definition wurde vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe in die deutsche Sprache übersetzt. Demnach umfasst die Pflege „die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. “ (vgl. DBfK, 2010).
Durch diese beiden Wortdefinitionen ergibt sich folgende, gemeinsame Definition für den Begriff der „indirekten Pflege“:
Die „indirekte Pflege“ ist die mittelbare, nicht auf dem einfachsten Wege erzielte Versorgung von bedürftigen Menschen aller Altersgruppen. Durch diese mittelbaren Maßnahmen wird über Umwege die Gesundheit des Menschen gefördert, die Krankheit verhütet und kranke, behinderte und sterbende Menschen versorgt und betreut.
Um diese Definition und auch die Unterschiede zwischen indirekter und direkter Pflege greifbar zu machen, bedarf es einigen Beispielen. Die Verabreichung eines Medikaments ist eine direkte Pflegemaßnahme, da sie sich direkt auf die Gesundheit des Bewohners auswirkt, allerdings ist die Bestellung der Medikamente oder das Säubern des Medizinschrankes eine indirekte Pflegemaßnahme. Außerdem ist die Vorbereitung des Essens eine indirekte Pflegehandlung, die Eingabe des Essens jedoch eine direkte Pflegetätigkeit. Auch die Dokumentation von möglichen Sturzrisiken des zu Pflegenden ist eine indirekte Pflegemaßnahme, da dadurch das Sturzrisiko nur verringert wird, wenn die richtigen Schlüsse aus der in der Dokumentation beschriebenen Gefahren gezogen werden können und diese anschließend auch eingehalten werden. Eine direkte Pflegemaßnahme zur Verminderung des Sturzrisikos ist die dauerhafte Benutzung eines Rollstuhls für den zu pflegenden Bewohner.
2.2. Gegenstand der „indirekten Pflege“
Der unter Punkt 2.1. definierte Begriff der „indirekten Pflege“ beinhaltet viele verschiedene Pflegetätigkeiten, die im Folgenden aufgezählt und beschrieben werden. Des Weiteren wird der Autor sofern möglich, die gesetzlichen Grundlagen der verschiedenen Punkte benennen.
2.2.1. Dokumentation
Ein Teil der „indirekten Pflege“ ist die Dokumentation von Pflegetätigkeiten. Wie bereits in der Einleitung beschrieben, nimmt die Dokumentation einen wichtigen Bestandteil im Alltag der pflegenden Berufsgruppe ein, da es nur so möglich ist, die erbrachten Leistungen aufzuzeigen und zu belegen. Der MDK kann nur die durch die Dokumentation ausführlich nachgewiesenen Pflegetätigkeiten berücksichtigen und bildet daraus unter anderem eine Pflegenote. Allerdings ist die Bewertung der Pflege durch den Medizinischen Dienst nicht die einzige Begründung für die Dokumentation, denn auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die Pflegeheime dokumentieren.
2.2.1.1. Gesetzliche Grundlagen der Dokumentation
Die rechtliche Grundlage der Pflegedokumentation in der Altenpflege befindet sich in § 113 Abs. I SGB XI. Demnach sollten nach Satz 1 dieses Paragraphen der Spitzenverband der Pflegekassen, zusammen mit den Trägern der Sozialhilfe und anderen Institutionen, Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege vereinbaren, sowie ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist, entwickeln. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass diese Qualitätsgrundsätze hinreichend dokumentiert werden müssen, und beschreibt dies in § 113 Abs. I Satz 3 Nr. 1 SGB XI als eine, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation. Demnach ist die Dokumentation der Pflege auch gesetzlich vorgeschrieben und dient laut Gesetz in erster Linie der Unterstützung und Verbesserung der Pflegequalität, aber auch der Überprüfung ob die Vereinbarungen nach § 113 Abs. 1
SGB XI eingehalten werden. In § 113 Abs. I Satz 3 Nr. 1 SGB XI wird des Weiteren verlangt, dass die Pflegedokumentation nicht über ein für die Pflegeeinrichtung vertretbares und wirtschaftliches Maß hinausgehen darf.
Eine weitere rechtliche Grundlage, die eine Altenpflegeeinrichtung zur Dokumentation verpflichtet, ist der zwischen den Bewohnern und der Altenpflegeeinrichtung geschlossene Heimvertrag. Dieser privatrechtliche Vertrag ist seit 1. Oktober 2010 durch das Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geregelt. Ein Heimvertrag ist nach diesem Gesetz rechtlich vorgeschrieben und muss nach § 3 Abs. 3 WBVG auch Informationen über die in Betracht kommende Pflege- oder Betreuungsleistungen enthalten. In einigen Heimverträgen wird ebenfalls explizit die Dokumentation erwähnt, wodurch sich automatisch eine Dokumentationspflicht ergibt. Die Sonnengartenstiftung in Tannhausen verpflichtet sich beispielsweise durch den aktuellen Heimvertrag dazu, dass alle Pflegeleistungen dokumentiert werden und die Bewohner bzw. deren bevollmächtigte Person ein Recht zur Einsichtnahme haben (vgl. Sonnengartenstiftung, 2010, §11 Abs. 8).
Aber auch durch eine genaue Leistungsbeschreibung, wie die des Paul-Gerhardt-Werkes in Offenburg, ergibt sich eine Dokumentationspflicht, beispielsweise wenn genau festgelegt wurde, dass die Körperpflege auch das Kämmen der Haare, einschließlich das Frisieren einer Tagesfrisur umfasst (vgl. Paul-Gerhard-Werk, 2010, Anhang II, Punkt 1, Nr. 1A, 3. Spiegelstrich). Durch diese explizite Leistungsbeschreibung ist das Paul-Gerhardt-Werk dazu verpflichtet, diese Punkte des Heimvertrages zu dokumentieren, um nachweisen zu können, dass den vertraglichen Pflichten nachgekommen wird.
2.2.1.2. Inhalt der Dokumentation
Die Dokumentation in der Altenpflege muss vollständig und lückenlos sein. Laut dem Rechtsanwalt Robert Roßbruch bedeutet dies, dass „alle pflegerisch und medizinisch relevanten Wahrnehmungen, insbesondere alle atypischen Verläufe “ zu dokumentieren sind. Des Weiteren sind „alle ärztliche bzw. pflegerischen Anordnungen sowie alle relevanten Aspekte im Bereich der Pflegeanamnese, Pflegediagnostik und Pflegetherapie sowie sonstige Behandlungsmaßnahmen gegebenenfalls unter Angabe der genauen Uhrzeit bzw. des zeitlichen Ablaufes zu dokumentieren“ (vgl. Roßbruch, 1998, Seite 5). Dadurch soll ein aktuelles und lückenloses Bild über den gesundheitlichen Zustand des Bewohners entstehen und den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden, eine Übersicht und
Informationen über bereits getätigte Maßnahmen zu bekommen und damit weitere Schritte anpassen und ausführen zu können.
Die Pflegedokumentation ist zwar durch den Heimvertrag und gesetzlich vorgeschrieben, allerdings gibt es keine konkreten Vorgaben wie die Dokumentationsmappen aufgebaut sein sollen. Dies führt häufig dazu, dass die Pflegeheime zu aufwendig und umfangreich dokumentieren. Eine Empfehlung, wie eine Dokumentationsmappe in der stationären Altenhilfe aufzubauen ist, um effektiv und effizient zugleich zu sein, zeigt das Handbuch zur stationären Pflegedokumentation, entwickelt von dem Arbeitskreis des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Arbeitsgruppe arbeitete heraus, dass sich die Basiselemente der Pflegedokumentation an den sechs Phasen des Pflegeprozesses orientieren und diese Phasen bestmöglich abbilden sollen. Diese Phasen sind wie folgt (vgl. BMFSFJ, 2007, Seite 8):
2.2.1.2.1. 1. Phase: Sammeln von Informationen
In der ersten Phase werden mit Hilfe eines Stammdatenblattes, der Pflegeanamnese, einem Biografiebogen und durch ärztlichen Verordnungen die Informationen gesammelt, die für eine Pflegeplanung erforderlich sind. Mit dem Stammdatenblatt werden die wichtigen Informationen zum Bewohner, beispielsweise die Versicherungsdaten oder Allergieinformationen, übersichtlich erfasst. Die Pflegeanamnese beschreibt den gesundheitlichen und sozialen Zustand des Bewohners zum Zeitpunkt des Einzuges in die Pflegeeinrichtung, wobei die Fähigkeiten und der Hilfebedarf erfasst werden. Durch einen Biografiebogen soll es ermöglicht werden, die Vergangenheit des Bewohners in die aktuelle Lebenssituation einfließen zu lassen und manche Verhaltensweisen besser erklären zu können. Durch das Datenblatt „ärztliche Verordnungen“ werden alle vom Arzt angewiesenen Maßnahmen dokumentiert, beispielsweise die Medikation.
2.2.1.2.2. 2. Phase: Erkennen von Problemen und Ressourcen des Bewohners
In der zweiten Phase werden die Probleme und Ressourcen des Bewohners genau beschrieben und dokumentiert, um dadurch geeignete Pflegeziele zu setzen. Die Betreuung der Bewohner in einer stationären Pflegeeinrichtung sollte zwar ressourcenorientiert durchgeführt werden, jedoch ist es sinnvoll sich bei der Pflegeplanung an den Problemen des Bewohners zu orientieren und diese Probleme mit Hilfe der vorhandenen Möglichkeiten zu lösen. Für die stationäre Altenhilfe bedeutet dies, dass die Dokumentationsmappe einen Bogen enthalten sollte, auf dem die Einschränkungen des
Bewohners festgehalten werden, auf die in der Pflegeplanung eingegangen werden muss (vgl. BMFSFJ, 2007, Seite 13).
2.2.1.2.3. 3. Phase: Festlegen der Pflegeziele
Die dritte Phase beschäftigt sich mit den Zielen der Pflegemaßnahmen. Dies kann anhand von festgelegten Nah- und Fernzielen geschehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die Problemsituation des Bewohners durch die Pflegemaßnahmen verbessert. Im Bereich der stationären Altenhilfe sind allerdings die Erhaltungsziele realistischer, also das Ziel, einen vorhandenen Zustand nicht zu verschlechtern. Die festgelegten Ziele sollen mit Hilfe der Pflegeplanung in der Dokumentationsmappe klar festgeschrieben werden und auch dazu dienen, die geplanten Maßnahmen in Hinblick auf ihren Erfolg zu überprüfen (vgl. BMFSFJ, 2007, Seite 17).
2.2.1.2.4. 4. Phase: Planen der Pflegemaßnahmen
In der vierten Phase werden die einzelnen Pflegemaßnahmen genau geplant und beschrieben und anhand einer Pflegeplanung in der Dokumentationsmappe festgelegt. Hierbei empfiehlt die Arbeitsgruppe des Bundesministeriums eine chronologische Auflistung der Maßnahmen in einer einfachen Tagesstruktur. Aus der Beschreibung der Maßnahme soll hervorgehen, wer, was, wann, wie oft, und wie durchführen soll. „Die Angaben müssen ausführlich und konkret sein, dass die durchführende Person ohne zusätzliche Informationen tätig werden kann“ (vgl. BMFSFJ, 2007, Seite 17).
2.2.1.2.5. 5. Phase: Durchführen der Pflege
Der fünfte Schritt ist die eigentliche Durchführung der Pflegemaßnahme. Aus diesem Schritt resultiert die tägliche, fortlaufende Dokumentation über die getätigten Pflegemaßnahmen, die sogenannten Leistungsnachweise. Jede pflegerische Maßnahme muss in einer geeigneten Form dokumentiert werden, egal von welchem Mitarbeiter diese erbracht wurde, also auch von Praktikanten oder Zivildienstleistenden. Eine aussagekräftige Pflegeplanung führt dazu, dass der Mitarbeiter die Pflegemaßname einfach mit seinem Handzeichen bestätigen kann, solange keine besonderen Vorkommnisse während der Maßnahme vorlagen. Außergewöhnliche Geschehnisse sollen im Pflegebericht dokumentiert werden, um anhand dieser Informationen eventuelle Veränderungen an der Pflegeplanung vorzunehmen. Die Handzeichen der Mitarbeiter sind in einer Handzeichenlegende festzuhalten, die ständig aktuell sein muss (vgl. Roßbruch, 1998, Seite 2). Die Doku- mentation der Pflegemaßnahmen soll zeitnah, also direkt im Anschluss an die Pflegemaßnahme erfolgen. Eine Aufzeichnung am Ende der Arbeitsschicht ist bei Grundpflegemaßnahmen, wie beispielsweise der Körperreinigung zwar zulässig, kann aber auch dazu führen, dass die Maßnahmen nicht komplett erfasst werden und die Dokumentationsbögen deshalb nicht lückenlos sind.
2.2.1.2.6. 6. Phase: Beurteilen der Wirkung der Pflege auf den Bewohner
Die sechste und letzte Phase dient der Evaluation über die Wirkung der im Vorfeld geplanten Pflegemaßnahmen. In einem Pflegebericht werden alle Abweichungen von der Pflegeplanung dokumentiert, beispielsweise die wie oben beschriebenen besonderen Vorkommnisse während der Pflegemaßnahme, aber auch aktuelle Probleme des Bewohners oder Gespräche mit ihm. Anhand der im Pflegebericht erfassten Informationen soll, falls es notwendig ist, die Pflegeplanung an die tatsächliche Lebenssituation angepasst werden.
2.2.1.3. Rechtliche Bedeutung der Dokumentation
Neben den oben genannten gesetzlichen Grundlagen besitzt die Pflegedokumentation noch eine andere rechtliche Bedeutung, nämlich die Absicherung bei einem eventuellen Schadensfall. Wenn eine zu pflegende Person einen Schaden während des Aufenthaltes in einer stationären Pflegeeinrichtung erleidet und sie dagegen gerichtlich vorgehen möchte, so muss bewiesen werden, dass dieser Schaden aufgrund einer unsachgemäßen Pflege entstanden ist. „Hier kann ein gut geführtes Dokumentationssystem [...] ein mögliches Beweismittel sein, die Ursächlichkeit zwischen Handlungen der Pflegekraft und dem eingetretenen Schaden zu verneinen “ (vgl. NdsMS, 2004, Seite 25).
Dies bedeutet allerdings auch, dass nicht oder fehlerhaft dokumentierte Pflegemaßnahmen innerhalb dieses Zeitraums zu einer Beweislasterleichterung oder sogar zu einer Beweislastumkehr führen können . Dies führt wiederum dazu, dass die stationäre Altenpflegeeinrichtung nachweisen müsste, dass fachlich korrekt gepflegt wurde, was sich im Zweifelsfall nur schwer beweisen lässt. Aufgrund von mangelnder Dokumentation gab es in Deutschland bereits Schmerzensgeldurteile zugunsten des Klägers, beispielsweise bei einem entstandenen Dekubitus.
Eine fehlerhafte Dokumentation kann unter anderem vorliegen, wenn sie verändert oder Teile der Dokumentation unleserlich gemacht wurden. Die Veränderung oder die[2] komplette Streichung einer Passage aus der Pflegedokumentation ist nicht erlaubt und kann durch ein Gericht als Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB gewertet werden und somit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Falls man sich während des Dokumentierens verschreibt, muss man dies so aus dem Bericht streichen, dass es trotzdem noch lesbar bleibt. Die Verwendung von Bleistiften oder Füllfederhaltern ist untersagt, da die Aufzeichnung rückstandslos verändert werden könnte.
Auch die Verwendung eines falschen Handzeichens oder die reine Unleserlichkeit des Handzeichens kann dazu führen, dass die Dokumentation als fehlerhaft betrachtet wird, bis die Pflegekraft gefunden wird, die für den Eintrag verantwortlich ist. Sie muss dann beweisen, dass alle Pflegemaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Die rechtliche Absicherung durch die Pflegedokumentation ist allerdings nicht der Hauptgrund für eine umfangreiche Dokumentation, sondern nach dem Pflegedirektor des Klinikums der Universität München, Peter Jacobs nur ein „Abfallprodukt“. Im eigentlichen Sinne dient die Dokumentation der Information anderer an der Pflege beteiligten Personen, sowie der Verlaufskontrolle (vgl. LMU, 2010, Seite 29).
2.2.2. Gruppenübergabe und Teamsitzungen
Ein weiterer Arbeitsschritt der zur „indirekten Pflege“ gezählt werden kann sind die Gruppenübergaben und die Teamsitzungen.
Bei der Gruppenübergabe handelt es sich um eine mehrmals täglich wiederholende Informationsweitergabe zwischen den einzelnen Mitarbeitern der Früh-, Spät- und Nachtschichten. Die Inhalte der Dienstübergabe sind neben den Fallbesprechungen auch Fragen zur Organisation der nächsten Arbeitsschritte, aber auch die Reflektion der Abläufe und die Besprechung von Möglichkeiten zur Fehlervermeidung und Arbeitsoptimierung.[3] Alle pflegerelevanten Informationen über den Patienten sollen während der Dienstübergabe vermittelt werden, um die Kontinuität der Pflege über 24 Stunden sicherzustellen.[4] Die Übergabe soll ebenfalls zur Beziehungspflege innerhalb des Teams dienen und die Möglichkeit bieten, dringende organisatorische Probleme, beispielsweise den Dienstplan, auf direktem Weg zu klären. Die Dienstübergabe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist aber mittlerweile zu einem festen Bestandteil des Pflegealltags in der stationären Altenhilfe geworden. Sie sollte so in den Arbeitsalltag integriert sein, dass sie im Dienstplan berücksichtigt ist und nicht als Ersatzpause verwendet wird (vgl. Mötzing/Wurlitzer, 2006, Seite 95). Die Dauer einer Dienstübergabe variiert je nach Bewohnerzahl, wobei die Übergabe zwischen dem Frühdienst und dem Spätdienst, aufgrund der hohen Zahl der anwesenden Mitarbeiter, den größten Zeitaufwand mit sich bringt.
Die Teambesprechung hingegen dauert mit bis zu zwei Stunden deutlich länger, allerdings findet sie nur ein bis zwei Mal im Monat statt. An der Teambesprechung sollen alle an der Pflege und Betreuung beteiligten Mitarbeiter teilnehmen, um sich gemeinsam auszutauschen und zu informieren. Falls es notwendig ist, kann ebenfalls nicht direkt an der Pflege beteiligtes Personal teilnehmen, beispielsweise der Küchenchef oder der Verwaltungsleiter. Die Teambesprechung soll die Zusammenarbeit auf der Station erleichtern und zwischenmenschliche Probleme beheben. Außerdem werden Themen wie die Dienstplangestaltung oder Belange der Einrichtung angesprochen (vgl. Sittler/Kruft, 2009, Seite 34). Teil der Teambesprechung ist ebenfalls die Fallbesprechung, während der neue Pflegepläne entwickelt oder bereits vorhandene aktualisiert werden. Hierbei werden anhand der unter Punkt 2.2.1.2.6. genannten Pflegeberichte die Probleme der pflegerischen Betreuung thematisiert und falls nötig vorhandene Pflegeziele bzw. Pflegeplanungen verändert. Auch die Teambesprechung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings ist eine aktuelle Pflegeplanung wichtig für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
2.2.3. Administrative Tätigkeiten
Zum Bereich der indirekten Pflegemaßnahmen gehören auch alle administrativen Arbeiten innerhalb der stationären Altenhilfeeinrichtung, beispielweiße die Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen oder die Beurteilung der Mitarbeiter (vgl. BMFSFJ, 03.03.2006, Seite 46). Die administrativen Aufgaben einer Gruppe übernimmt meist die Gruppenleitung, die sich durch Weiterbildungen oder Zusatzausbildungen dazu qualifizieren sollte.[5] Die Gruppenleitung in einer stationären Altenpflegeeinrichtung ist das Bindeglied zwischen den Pflegekräften und der Verwaltung und hat die Aufgabe zwischen den verschiedenen Interessensgruppen zu vermitteln. Die Wohnbereichsleitung hat in den meisten stationären Altenpflegeeinrichtungen trotzdem pflegerische Aufgaben und erledigt die administrativen entweder während der Arbeitszeit oder sogar danach. Alle Tätigkeiten, die durch die Gruppenleitung erledigt werden, und dem Verwaltungsbereich zugeordnet werden können, sind indirekte Pflegemaßnahmen, da sich dadurch häufig nicht der Zustand eines einzelnen Bewohners direkt verbessert. So ist eine gut organisierte Einteilung der Mitarbeiter für die Einrichtung und deren Bewohner zwar wichtig, sie wirkt sich aber nicht mittelbar auf die Gesundheit des Bewohners aus. Weitere administrative Aufgaben sind zum Beispiel die Bestellung von Essen und Material oder die Meldung eines Reparaturfalles.
2.2.4. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Zu einem weiteren Teilbereich der „indirekten Pflege“ gehören auch die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Viele der zeitintensiven, hauswirtschaftlichen Arbeiten, wie die Zubereitung des Essens oder das Reinigen der Wäsche werden mittlerweile nicht mehr in den einzelnen Gruppen, sondern von anderen Einrichtungsabteilungen erledigt oder wurden sogar an einrichtungsfremde Unternehmen ausgegliedert. Allerdings müssen auch die hauswirtschaftlichen Arbeitsbereiche, die nicht mehr durch den Wohnbereich selber erledigt werden, vor- und nachbereitet werden. Deshalb wird in den einzelnen Gruppen Arbeitszeit benötigt, um die verschmutzte Wäsche zu sammeln und die gewaschene Wäsche wieder zu verteilen. Auch das für die Bewohner gelieferte Essen muss für sie vorbereitet, verteilt und anschließend das schmutzige Geschirr wieder gesäubert werden. Die Tätigkeit des regelmäßigen Bettenmachens ist ebenfalls Bestandteil der hauswirtschaftlichen, „indirekten Pflege“. Diese hauswirtschaftlichen Arbeitsschritte sind der „indirekten Pflege“ zuzuordnen, da sie sich nicht unmittelbar auf die Gesundheit des Bewohners auswirken. Ebenfalls gelten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie die Entsorgung des Mülls, das Reinigen und Desinfizieren der Geräte und Einrichtungsgegenstände sowie die Blumenpflege, die Versorgung der Haustiere oder die Reparatur von defekten Geräten als Teilbereiche der „indirekten Pflege“.
2.2.5. Medikamentenversorgung und medizinische Betreuung
Ein weiterer Teil der „indirekten Pflege“ ist die Medikamentenversorgung und die medizinische Betreuung, wobei dies nicht die eigentliche Verabreichung der Medikamente, sondern in erster Linie die Vorbereitung der Medikamente impliziert. Hierbei ist der erste Schritt die Bestellung der Medikamente bei der zuständigen Apotheke und die anschließende Einsortierung in den Medikamentenschrank. Auch das Säubern und Aufräumen dieses Medikamentenschrankes, aber auch der Medikamententabletts ist Teil der „indirekten Pflege“. Das Stellen und somit die Medikamentenvorbereitung in Dispenser ist ebenfalls Teil der „indirekten Pflege“, da damit über Umwege eine
Verbesserung des Gesundheitszustands des Bewohners herbeigeführt wird und somit die Definition der „indirekten Pflege“ nach Punkt 2.1.1. erfüllt wird. Erst die Medikamenteneingabe wäre eine direkte Pflegemaßnahme. Auch die Begleitung eines Arztes bei seiner Visite im Wohnbereich gilt als indirekte Pflegemaßnahme.
2.2.6. Weitere indirekte Pflegemaßnahmen
Neben den oben bereits genannten und definierten Bereichen der „indirekten Pflege“ gibt es noch weitere Tätigkeiten im Arbeitsalltag, die der „indirekten Pflege“ zugeordnet, allerdings nur schwer kategorisiert werden können. Zu diesen gehören unter anderem Gespräche mit Kollegen oder Angehörigen sowie sonstige persönliche Bedürfnisse. Ebenfalls ist eine Fortbildung oder ein Mitarbeitergespräch als indirekte Pflegezeit zu werten.
Des Weiteren werden Wegzeiten der „indirekten Pflege“ zugeordnet, d.h. Zeiten, in denen ohne Bewohnerbegleitung innerhalb und außerhalb der Einrichtung Wegstrecken zurückgelegt werden. Dies können beispielsweise Botengänge innerhalb der Einrichtung sein oder auch Ämtergänge für die Einrichtung (vgl. BMFSFJ, 03.03.2006, Seite 47).
3. Bisherige Evaluationen zur „indirekten Pflege“
In der bisherigen Pflegeforschung wurden schon einige Evaluationen zum Thema „indirekte Pflege“ durchgeführt, allerdings mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Dies liegt unter anderem daran, dass der Inhalt bzw. Gegenstand der „indirekten Pflege“ verschieden ausgelegt wurde. Im folgenden Kapitel versucht der Autor einige Ergebnisse bisheriger Studien aufzuzeigen und Unterschiede zwischen der zugrunde liegenden Definition von „indirekter Pflege“ zu benennen.
3.1. Untersuchung mit dem PLAISIR-Verfahren
Der Verfasser Rolf Gennrich veröffentlichte im Jahr 2002 im Auftrag der KDA Beratungsund Forschungsgesellschaft für Altenhilfe mbH sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Ergebnisse des PLAISIR-Verfahren in elf verschiedenen Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt. Der Begriff PLAISIR ist die Abkürzung für ein in Kanada entwickeltes Verfahren und steht für „PLAnification Informatisée des Soins Infirmiers Requis en milieux des soins prolongés“, also für eine EDV-gestützte Planung der erforderlichen Pflege in Einrichtungen der Langzeitpflege (vgl. Gennrich, 2002, Seite 67). In diesem Verfahren werden mit Hilfe eines 32-seitigen standardisierten Fragenbogens, dem sogenannten FRAN[6], Daten erhoben und diese anschließend in einem Rechenzentrum überprüft, dann mit Hilfe der Anamnesedaten den einzelnen Bewohnern zugeordnet und anschließend computergestützt verrechnet. „PLAISIR ermittelt somit die erforderliche Pflege, deren Art und Umfang auf der Grundlage und im systematischen Abgleich des Gesundheitszustandes und der psychischen Befindlichkeit des Bewohners“ (vgl. Gennrich, 2002, Seite 68). Die erforderliche Pflegezeit wird in Minuten errechnet und ergibt sich aus vorher definierten Richtwerten, die auf der Grundlage der Profildaten eines Bewohners angepasst werden.
Das PLAISIR-Verfahren definiert die „indirekte Pflege“ als eine Handlung, die einem bestimmten Bewohner zuzuordnen ist, aber nicht im unmittelbaren Kontakt mit ihm stattfindet. Der zeitliche Wert der so definierten, „indirekten Pflege“ wird im PLAISIR- Verfahren allerdings nicht einzeln errechnet, sondern zusammen mit den direkten Pflegezeiten, also die unmittelbar am Bewohner stattfindende Pflege, in einer Standardzeit ausgedrückt. Deshalb können die Ergebnisse der PLAISIR-Berechnung nur in Teilbereichen auf die im Punkt 2.2. definierten Gegenstände der „indirekten Pflege“ übertragen werden. Unter der Kategorie „Bewohnerbezogene Kommunikation“ sammelt das PLAISIR-Verfahren die Zeiten, die der Übermittlung dienen, „also die verbale und schriftliche Kommunikation des Pflege- und Unterstützungspersonals untereinander, mit anderen Fachkräften, mit anderen Diensten [und] mit der Familie des Bewohners“ (vgl. Gennrich, 2002, Seite 90). Somit werden hier neben den Gesprächen zwischen dem Pflegepersonal, Angehörigen und Ärzten auch die Erstellung eines Pflegeplanes und die Dokumentation der Leistungsnachweise und der Pflegeberichte erfasst (vgl. BMFSFJ, 03.03.2006, Seite 138). Die Kategorie „Verwaltungs- und Instandhaltungsaktivitäten sowie Wegstrecken“ beinhaltet die Aktivitäten, „die für das gute Funktionieren der Arbeitsabläufe einer Organisationseinheit notwendig sind, die aber nicht einem bestimmten Bewohner allein zugeordnet werden können“ (vgl. Gennrich, 2002, Seite 91). Die Verwaltungsaktivitäten enthalten hierbei unter anderem die Bestellung von Waren, die tägliche Organisation des Wohnbereiches und die Kontrolle der Pflege und der Räumlichkeiten. Unter Instandhaltungsaktivitäten versteht das PLAISIR-Verfahren das Aufräumen des Wohnbereiches oder das Desinfizieren der Geräte. Unter den Begriff Wegstrecken nach PLAISIR fallen die Zeiten, die innerhalb oder außerhalb eines Wohnbereiches nicht mit einem Bewohner gegangen werden.
Durch diese zwei Kategorien werden einige Aspekte der in dieser Arbeit unter Punkt 2.2. vorgestellten Gegenstände der „indirekten Pflege“ nicht berücksichtigt. Die Kategorie „Bewohnerbezogene Kommunikation“ beinhaltet zwar Bestandteile der unter Punkt 2.2.5. beschriebene „Medikamentenbetreuung und medizinische Versorgung“, beispielsweise die Kommunikation mit Ärzten, allerdings werden zeitintensive Tätigkeiten wie das Stellen und Vorbereiten der Medikamente nicht erfasst. Des Weiteren fehlen im Bereich der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten die Zeiten der Essensvorbereitung und das anschließende Saubermachen des Geschirrs komplett. Diese Zeiten werden lediglich in der Standardzeit berücksichtigt und nicht separat ausgewertet. Deshalb ist ein direkter Vergleich mit den hier vorgestellten Gegenständen der „indirekten Pflege“ lediglich teilweise möglich. Eine Einteilung der Kategorien nach PLAISIR in die unter Punkt 2.2. genannten Punkte der „indirekten Pflege“ könnte wie folgt aussehen:
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Die Berechnungen des PLAISIR-Verfahrens durch Rolf Gennrich ergaben für die Gesamtpflegezeit insgesamt 155 Minuten pro Bewohner und Tag, davon 131 Minuten für direkte Pflegemaßnahmen (vgl. Gennrich, 2002, Seite 127). Die nach dem PLAISIR- Verfahren definierten, indirekten Pflegemaßnahmen benötigen insgesamt 24 Minuten. Tätigkeiten der Kategorie „Bewohnerbezogene Kommunikation“ bringen einen zeitlichen Aufwand von 11,5 Minuten am Tag und pro Bewohner mit sich, Tätigkeiten der Kategorie „Verwaltungs- und Instandhaltungsaktivitäten sowie Wegstrecken“ benötigen 12,5 Minuten. Dies bedeutet, dass „indirekte Pflege“ nach der PLAISIR-Berechnung einen Anteil von 15,5 % an der täglichen Pflegeleistung bedarf. Dieser Wert erscheint allerdings sehr niedrig und entspricht vermutlich nicht der real benötigten Zeit, da, wie bereits oben erwähnt, verschiedene Kategorien der „indirekten Pflege“ nicht berücksichtigt wurden. Deshalb lassen sich durch dieses Verfahren auch nur bedingt Rückschlüsse auf die unter Punkt 2.2. genannten Gegenstände der „indirekten Pflege“ ziehen. Allerdings zeigt das PLAISIR-Verfahren deutlich, dass die Ergebnisse der Evaluationen über „indirekte Pflege“ stark von der Definition des Begriffes abhängen und davon, welche Tätigkeiten man in der Berechnung berücksichtigt.
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3.2. Untersuchung von Wingenfeld und Schnabel
Im Jahr 2002 veröffentlichten die Verfasser Wingenfeld und Schnabel auf Initiative des Landespflegeausschuss des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie eine Studie unter dem Titel „Pflegebedarf und Leistungsstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen“. Hierfür wurden in insgesamt 27 stationären Pflegeeinrichtungen, mit rund 730 Bewohnern, Daten erhoben (vgl. Wingenfeld/Schnabel, 2002, Seite 11). Eine Zielsetzung dieser Studie war es „Struktur und Umfang der in vollstationären Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen [zu beschreiben], wobei insbesondere aufgezeigt werden soll, wie hoch der Leistungsumfang in den Bereichen [...] „indirekte Leistungen“ ausfällt“ (vgl. Wingenfeld/Schnabel, 2002, Seite 2, Punkt 2). In dieser Studie benutzten die Verfasser für den Begriff der „indirekten Pflege“ die Bezeichnung „mittelbar bewohnerbezogene Leistungen“ und definierten diese als nicht im direkten Kontakt zum Bewohner durchgeführte Leistungen. Außerdem wurden Tätigkeiten auch dann als mittelbar bewohnerbezogen definiert, wenn sie nicht in eine Interaktion mit dem Bewohner eingebettet waren, wie beispielsweise die Beratung von Angehörigen (vgl. Wingenfeld/Schnabel, 2002, Seite 147). Demnach liegt nach Wingenfeld und Schnabel eine indirekte Pflegemaßnahme dann vor, wenn eine Arbeitsleistung nicht im Beisein eines Bewohners ausgeführt wird.
Für die Erhebung der mittelbar bewohnerbezogenen und sonstigen Leistungen wurde ein gesonderter Fragebogen mit verschiedenen Leistungen erstellt, den jeder Mitarbeiter einmal täglich mit minutengenauen Zeitaufwandsangaben ausfüllte (vgl. Wingenfeld/Schnabel, 2002, Seite 18). Diese Leistungen wurden mittels verschiedenen Kategorien erfasst, die alle unter Punkt 2.2. genannten Gegenstände der „indirekten Pflege“ mit einschließen und erfassen (vgl. Tabelle Seite 16).
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Die Studie von Wingenfeld und Schnabel errechnete durch ihren Erhebungsbogen einen Gesamtleistungsumfang für alle pflegerischen Tätigkeiten von 133 Minuten pro Bewohner. Davon entfallen laut der Studie 50 Minuten auf mittelbar bewohnerbezogene Leistungen und somit auf Tätigkeiten der „indirekten Pflege“. Dies entspricht einem Anteil von 38 % (vgl. Wingenfeld/Schnabel, 2002, Seite 74f.) und ist somit fast dreimal so hoch wie der nach dem PLAISIR errechneten Anteil (vgl. Punkt 3.1.). Den größten Anteil an diesen 50 Minuten haben die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit knapp 17 Minuten am Tag und pro Bewohner (siehe Tabelle). Dies zeigt, dass unter anderem die Vorbereitung und die Verteilung des Essens und auch die Reinigung des benötigen Geschirrs einen großen Zeitaufwand im pflegerischen Alltag verursacht. Allerdings betont die Studie, dass es einen großen Unterschied zwischen den einzelnen Untersuchungsgruppen gab und erläutert, dass Wohngruppen, in denen die Mahlzeiten hauptsächlich gemeinschaftlich gegessen werden, einen höheren Wert im Bereich der Mahlzeitenversorgung haben, dafür aber einen geringeren Wert im pflegerischen Bereich der „Hilfe bei der Nahrungsaufnahme“ aufweisen.
Der errechnete Wert für die Arbeitsbesprechungen erscheint mit 10,2 Minuten pro Bewohner und Tag ebenfalls sehr hoch, resultiert aber aus den mehrmals täglich stattfindenden Gruppensitzungen und den Teamsitzungen (siehe Punkt 2.2.2.).
Die Pflegeplanung und Pflegedokumentation benötigt am Tag und pro Bewohner laut der Studie von Wingenfeld und Schnabel knapp sieben Minuten. Ein Wert, der im Hinblick auf die Forderungen der Dokumentation nach Punkt 2.2.1.2. sehr niedrig erscheint, wie es ebenfalls die Verfasser der Studie betonen, denn es „wäre eher ein Zeitumfang zu erwarten gewesen, der höher liegt als die ermittelten sieben Minuten je Bewohner und Tag “ (vgl. Wingenfeld/Schnabel, 2002, Seite 77). Ebenfalls niedrig erscheint der errechnete Wert von zwei Minuten für die Koordination, Organisation und Verwaltung, denn dieser Wert
beinhaltet die unter Punkt 2.2.3. beschriebenen administrativen Tätigkeiten und somit unter anderem die Bestellung von Essen und Material und die Dienstplangestaltung.
Die Studie ermittelte des Weiteren für die nicht definierte Leistung „Sonstiges“ einen Wert von 5,25 Minuten pro Tag und Bewohner. Hinter diesem zeitlichen Aufwand verbirgt sich laut der Studie vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigungs- und Aufräumarbeiten (vgl. Wingenfeld/Schnabel, 2002, Seite 78). Diese Minutenzeit könnte somit ebenfalls in der unter Punkt 2.2.4. genannten Kategorie der „hauswirtschaftlichen Tätigkeiten“ aufgelistet werden. Verbindet man die errechneten Werte dieser Studie mit den unter Punkt
2.2. genannten Gegenstände der „indirekte Pflege“, verteilt sich der Gesamtleistungsumfang der Pflege pro Tag und pro Bewohner wie in folgendem Diagramm.
Durch dieses Diagramm wird ebenfalls das Fazit über den Anteil von „indirekter Pflege“ im Arbeitsalltag von Wingenfeld und Schnabel visuali- siert, denn es wird deutlich, dass die häufig als zeitintensiv geltenden Bereich der Verwaltung und Organisation sowie auch die Pflegeplanung und Dokumentation im Vergleich zu den gesamt erbrachten Pflegeleistungen keine übermäßige zeitliche Belastung im Arbeitsalltag verursachen. Der Anteil der Pflegeplanung/-dokumentation am Gesamtleistungsvolumen (incl. Unmittelbar bewohnerbezogenen Leistungen) beträgt rund 5 %, der entsprechende Anteil für Tätigkeiten im Bereich Koordination, Organisation und Verwaltung ca. 2 %. Belastungen im Arbeitsalltag durch mittelbar bewohnerbezogene Tätigkeiten sind nach den vorliegenden Zahlen also an anderen Stellen zu verorten, vor allem im Bereich der hauswirtschaftlichen Arbeiten. (vgl. Wingenfeld/Schnabel, 2002, Seite 78).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.3. Zusammenfassung weiterer Untersuchungen
Wie bereits durch die Untersuchungen von Wingenfeld und Schnabel und das PLAISIR- Verfahren veranschaulicht, kann eine unterschiedliche Definition und Auslegung der Inhalte „indirekter Pflege“ zu großen Unterschieden bei den Ergebnissen führen.
Während die Forschung von Wingenfeld und Schnabel die Gegenstände der „indirekten Pflege“ ähnlich wie in dieser Arbeit unter Punkt 2.2. definierten, wurden in der Untersuchung mit dem PLAISIR-Verfahren viele dieser Teilbereiche nicht berücksichtigt. Auch andere Untersuchungen können aufgrund einer unterschiedlichen Definitionsgrundlage keine aussagekräftigen Ergebnisse zum Thema „indirekter Pflege“ nach der, vom Autor in dieser Arbeit, vorgeschlagenen Auslegung liefern.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fasst in einem Bericht einige Untersuchungen zum Thema „indirekte Pflege“ zusammen, unter anderem eine Untersuchung des AWO-Bezirksverbandes Mittelrhein aus dem Jahr 1996. Diese ermittelte beispielsweise für die „indirekte Pflege“ einen Arbeitsanteil von 47 % der Gesamtpflegezeit pro Bewohner. Dieser sehr hohe Wert kann allerdings nicht genauer analysiert werden, da die genauen Tätigkeiten die der „indirekten Pflege“ in dieser Untersuchung zugrunde liegen, nicht exakt beschrieben werden (vgl. BMFSFJ, 03.03.2006, Seite 31). Auch die Untersuchung mit dem sogenannten PERSYS-System,[7] ein wie das PLAISIR- Verfahren computergesteuertes Berechnungssystem, ermittelte für die „indirekte Pflege“ genaue Zeitwerte. Mit Hilfe der Kategorien Übergabe, Besprechung, Dienstplan erstellen, Organisation und Administration, Anleitung, Wegezeiten, Wartezeiten, Ver- und Entsorgung, Speisen, Reinigung und nicht planbare Zeiten berechnete das System einen durchschnittlichen Zeitwert von 16 Minuten. Dies entspricht einem Anteil von knapp 16 Prozent im Vergleich zur errechneten Gesamtpflegezeit und das obwohl mit diesem System eventuelle Gemeinschaftsveranstaltungen wie eine Weihnachtsfeier ebenfalls zu den indirekten Pflegezeiten gezählt wurden. (vgl. BMFSFJ, 03.03.2006, Seite 30).
3.4. Fazit aus den bisherigen Untersuchungen
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ergebnisse fällt es sehr schwer ein Fazit über den Anteil der „indirekten Pflege“ im Pflegealltag zu ziehen. Viele der bisherigen Untersuchen verwenden eine andere Definitionsgrundlage und können daher nur in Teilbereichen oder gar nicht berücksichtig werden. Dies fällt auch an der großen Streuung der Aussagen über den prozentualen Anteil von „indirekter Pflege“ auf, denn diese liegen zwischen dem sehr geringen Wert von 16 Prozent und bei einem sehr hohen Wert von 47 Prozent. Die Untersuchung, die der dieser Arbeit zugrundeliegenden Definition von Gegenständen „indirekter Pflege“ am besten berücksichtigt, ist die von Wingenfeld und Schnabel. Sie ermittelten einen prozentualen Anteil von „indirekter Pflege“ von 38 Prozent und einen zeitlichen Wert von 50 Minuten pro Bewohner und Tag. Im folgenden Abschnitt versucht der Autor anhand einer eigenen Untersuchung herauszufinden, welchen zeitlichen und prozentualen Anteil die „indirekte Pflege“ im Pflegealltag haben kann.
4. Untersuchung zum Thema „indirekte Pflege“ im Seniorenzentrum MarthaMaria Nürnberg
Da bisherige Forschungen sehr unterschiedliche Ergebnisse zum Thema „indirekte Pflege“ ermittelten, führte der Autor eine eigene Untersuchung im Seniorenzentrum Martha-Maria durch und beschreibt in den folgenden Punkten deren Aufbau und Ergebnisse.
4.1. Vorstellung des Seniorenzentrum Martha-Maria
Im folgenden Abschnitt beschreibt der Autor das Seniorenzentrum Martha-Maria anhand markanter, konzeptioneller Grundlagen und selbst berechneten Statistiken.
4.1.1. Kurzbeschreibung des Seniorenzentrum Martha-Maria
Das Seniorenzentrum Martha-Maria ist eine Einrichtung des Diakoniewerkes MarthaMaria und liegt in einer ruhigen Lage am nördlichen Stadtrand von Nürnberg. In den vier stationären Wohnbereichen, die jeweils über zwei Stockwerke verlaufen, leben jeweils maximal 21 Bewohner pro Stockwerk zusammen und werden rund um die Uhr betreut. Einer dieser Wohnbereiche ist ausschließlich für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen bestimmt, da sie dort besonders betreut und beschützt werden und in dem mehr Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Des Weiteren bietet das Seniorenzentrum Martha-Maria noch einen Kurzzeitpflegebereich und einen Bereich der Tagespflege. Eine wichtige Arbeitsgrundlage des Seniorenzentrums ist es, die Selbstständigkeit, die Selbstentscheidung und die Selbstverantwortung des einzelnen Bewohners zu achten, ihn unterstützend zu begleiten und Fähigkeiten zu fördern oder so lange wie möglich zu erhalten.
Das Seniorenzentrum Martha-Maria arbeitet auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und „achtet den Menschen als Persönlichkeit mit seinen eigenen, körperlichen und seelischen Bedürfnissen und Fähigkeiten.“ „Die Mitarbeiter des Seniorenzentrums erarbeiten, überprüfen und verbessern gemeinsam Konzepte, Standards, Methoden und Techniken zur Qualitätssicherung unserer Pflege. “ (Martha-Maria, 2009, Seite 6).
4.1.2. Statistiken zur Arbeitssituation im Seniorenzentrum Martha-Maria
Zum Zeitpunkt der Befragung lebten in den verschiedenen Wohnbereichen des Seniorenzentrum Martha-Maria insgesamt 138 Senioren, mit unterschiedlichen Pflegebedürfnissen und Pflegestufen. Die Pflegestufe richtet sich nach dem benötigten Zeitbedarf der pflegerischen Maßnahmen für den Bewohner und regelt den Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung.[8] Aus den internen Belegungsplänen des Seniorenzentrums errechnet sich, dass sich in der gesamten Einrichtung knapp 40 Prozent der Bewohner in der Pflegestufe 2 und 35 Prozent in der Pflegestufe 3 befanden, d.h. das beinahe dreiviertel aller im Seniorenzentrum lebenden Personen eine der beiden höchsten Pflegestufen aufwiesen. Im Wohnbereich für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen besaßen mit 23 Senioren über 57 Prozent der im Wohnbereich lebenden Personen die Pflegestufe 3. In diesem Wohnbereich lebte insgesamt fast die Hälfte der mit der höchsten Pflegestufe eingruppierten Personen im Seniorenzentrum Martha-Maria. In der gesamten Einrichtung wohnten lediglich drei Senioren, die in keine Pflegestufe eingruppiert waren (siehe Anhang Nr.6 und 7).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Im Seniorenzentrum Martha-Maria waren zum Zeitpunkt der Evaluation insgesamt 91 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei hiervon 35 ausgebildete Fachkräfte waren und 26 Personen sogenannte Hilfskräfte, beispielsweise Altenpflegehelfer oder Krankenpflegehelfer. Ein hoher Anteil von fast 33 Prozent entfällt auf die nicht ausgebildeten oder noch nicht examinierten Arbeitnehmer, beispielsweise Altenpflegeschüler, Diakonische Hilfskräfte, Hauswirtschaftliche Hilfskräfte oder Zivildienstleistende.
Aufgrund des höheren, pflegerischen Aufwandes ist der Anteil an Fachkräften, also ausgebildete Krankenschwestern, Krankenpfleger oder Altenpfleger, im Wohnbereich für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen am höchsten. In diesem Wohnbereich arbeiten, laut einer internen Mitarbeiterliste insgesamt elf examinierte Pflegekräfte, dies entspricht einem Anteil von 43 Prozent, dahingegen arbeiten im Wohnbereich 4, lediglich 30 Prozent ausgebildete Fachkräfte (siehe Anhang Nr. 8. und 9).
[...]
[1] Vgl. http://www.brainyquote.com/words/in/indirectl77875.html
[2] BGH NJW 83, 332
[3] http://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hintergrund-standard-dienstuebergabe.htm
[4] http://www.walburga-krankenhaus.de/walburga/143.php
[5] Vgl. http://www.fuu-ak-wiso.de/index.php/ak_wiso/weiterbildungen_fuehrungskraefte /fachkraft_zur_leitung_einer_pflege_und_funktionseinheit
[6] Abkürzung für Formulaire de Relevé des Actions Nursing (vgl. BMFSFJ, 03.03.2006, Seite 16)
[7] PERsonalbemessungsSYStem - Leistungsgerechte Pflegesätze und Maßstäbe zur Personalbemessung für die stationäre Pflege
[8 Vgl. http://www.gesetzliche-pflegeversicherung.com/pflegestufe.html
- Quote paper
- Manuel Sedlak (Author), 2011, Indirekte Pflege als Herausforderung des Managements der stationären Altenhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206243
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