Am 24. März 1999 intervenierte die North Atlantic Treaty Organization (NATO) im Kosovo Konflikt. Dem war eine verspätete und halbherzige internationale Krisenprävention vorausgegangen, welche zusammen mit der Unnachgiebigkeit der Serben sowie der erfolglosen, gewaltfreien (Unabhängigkeits-) Politik der Kosovo-Albaner auf beiden Seiten zum Ausbruch von Gewalt geführt hatten. Die Gründe für die militärische Intervention der NATO waren die Gewalteskalation, das Scheitern der Friedensverhandlungen von Rambouillet, die Erfahrungen von Srebrenica sowie die Angst vor einer neuerlichen Destabilisierung der gesamten Balkanregion. Das Fehlen eines Mandats der Vereinten Nationen (VN) machte diese Intervention zu einem völkerrechtswidrigen Akt, der durch die NATO mit der Beseitigung der humanitären Krise und der Stabilisierung der Balkanregion begründet wurde. Nach der Kapitulation Serbiens wurde am 3. Juni 1999 der Friedensplan für das Kosovo unterzeichnet. Auf Basis der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN (VNSR) übernahm die United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) die Zivilverwaltung des Kosovo, wodurch das Gebiet der Souveränität Jugoslawiens entzogen wurde und VN-Protektorat wurde. Das UNMIK-Mandat ist sowohl in Umfang und Komplexität als auch hinsichtlich der Kompetenzen und Zielsetzungen einmalig und entzieht sich zugleich einer klaren Typologisierung. Innerhalb des vorgegebenen Umfangs kann und soll diese Arbeit weder die mangelnde Kategorisierung der Mission auflösen, noch diese in vollem Umfang darstellen oder ihren Erfolg bzw. Misserfolg beurteilen. Vielmehr will sie die vielfältigen Zuordnungsmöglichkeiten innerhalb des VN Systems aufzeigen und diskutieren, wodurch die Komplexität der Mission aus konzeptioneller Sicht aufgezeigt wird. Im ersten Kapitel erfolgt eine skizzenhafte Darstellung der wichtigsten Aufgaben und Befugnisse der UNMIK. Anschließend erfolgt die Verortung der Mission innerhalb der VN-Charta, der Agenda für den Frieden, hier liegt auch der Schwerpunkt, sowie im Generationen-Modell der VN. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse beschließt dieses Diskussionspapier.
Inhalt
1. Einleitung
2. Die UNMIK
3. Verortung innerhalb der Vereinten Nationen
3.1 Die VN Charta
3.2 Die Agenda für den Frieden
3.2. Das Generationen-Modell
4. Zusammenfassung
5. Literatur
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Am 24. März 1999 intervenierte die North Atlantic Treaty Organization (NATO) im Kosovo Konflikt. Dem war eine verspätete und halbherzige internationale Krisenprä- vention vorausgegangen, welche zusammen mit der Unnachgiebigkeit der Serben sowie der erfolglosen, gewaltfreien (Unabhängigkeits-) Politik der Kosovo-Albaner auf beiden Seiten zum Ausbruch von Gewalt geführt hatten.1 Die Gründe für die militärische Inter- vention der NATO waren die Gewalteskalation, das Scheitern der Friedensver- handlungen von Rambouillet, die Erfahrungen von Srebrenica sowie die Angst vor einer neuerlichen Destabilisierung der gesamten Balkanregion.2 Das Fehlen eines Mandats der Vereinten Nationen (VN) machte diese Intervention zu einem völkerrechtswidrigen Akt3, der durch die NATO mit der Beseitigung der humanitären Krise und der Stabilisierung der Balkanregion begründet wurde.4 Nach der Kapitulation Serbiens wurde am 3. Juni 1999 der Friedensplan für das Kosovo unterzeichnet. Auf Basis der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN (VNSR) übernahm die United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) die Zivilverwaltung des Kosovo, wodurch das Gebiet der Souveränität Jugoslawiens entzogen wurde und VN-Protektorat wurde.5 Das UNMIK-Mandat ist sowohl in Umfang und Komplexität als auch hinsicht- lich der Kompetenzen und Zielsetzungen einmalig6 und entzieht sich zugleich einer klaren Typologisierung.7 Innerhalb des vorgegebenen Umfangs kann und soll diese Arbeit weder die mangelnde Kategorisierung der Mission auflösen, noch diese in vollem Umfang darstellen oder ihren Erfolg bzw. Misserfolg beurteilen. Vielmehr will sie die vielfältigen Zuordnungsmöglichkeiten innerhalb des VN Systems aufzeigen und diskutieren, wodurch die Komplexität der Mission aus konzeptioneller Sicht aufgezeigt wird. Im ersten Kapitel erfolgt eine skizzenhafte Darstellung der wichtigsten Aufgaben und Befugnisse der UNMIK. Anschließend erfolgt die Verortung der Mission innerhalb der VN-Charta, der Agenda f ü r den Frieden8, hier liegt auch der Schwerpunkt, sowie im Generationen-Modell der VN. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse beschließt dieses Diskussionspapier.
2. Die UNMIK
Nach der militärischen Intervention der NATO im Kosovo war die internationale Staatengemeinschaft im Sinne des jus post bellum verpflichtet, ihr Engagement fortzu- setzen und im Kosovo einen nachhaltigen Beitrag zur politischen Neugestaltung zu leisten.9 UNMIK wurde als internationale Zivilverwaltung auf Basis der Art. 39 und 41 der VN-Charta eingesetzt. Um den Frieden und die regionale Sicherheit gewährleisten zu können, wurde der Maßnahmenkatalog des Art. 41 der VN Charta um eine mit weit- reichenden Kompetenzen und Aufgaben ausgestattete Treuhandverwaltung erweitert.10 Diese war mit der Ausübung der vollen legislativen und exekutiven Gewalt sowie der Verwaltung der Judikative beauftragt. Hinzu kamen unter anderem die Förderung der kosovarischen Selbstverwaltung und -regierung durch die Schaffung entsprechender Institutionen, der Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft, die Förderung der Menschenrechte, Flüchtlingsrepatriierung und humanitäre Hilfe, sowie die Wahrung von Recht und Ordnung durch Internationale Polizei und den Aufbau kosovarischer Sicherheitskräfte.11 Dem UNMIK-Leiter standen ungeteilte Rechte zur Herrschaftsaus- übung zu. Er war lediglich dem VN-Generalsekretär berichtspflichtig.12 Diese Konzentration der Macht „ … violates the core principle of a democratic Rechtsstaat, the separation of powers.”13. Ein zeitlicher Rahmen bzw. ein Zeitpunkt für die Be- endigung der Mission wird durch die Resolution 1244 nicht vorgegeben. Allerdings hat der Generalsekretär einen Fünf-Phasen-Plan für die Strukturierung der Tätigkeit der internationalen Zivilpräsenz entwickelt. Dieser sieht eine sukzessiv abnehmende Be- deutung der UNMIK vor, je erfolgreicher sie in der Erreichung des Zieles der Schaffung demokratischer und autonomer Selbstverwaltung ist. Ein fester Zeitrahmen oder zeit- liche Fixpunkte sind allerdings auch hier nicht festgeschrieben.14 Die Strukturierung der UNMIK ist für diese Arbeit nicht von Bedeutung und bleibt unberücksichtigt.
3. Verortung innerhalb der Vereinten Nationen
3.1 Die VN Charta
Das Konzept der Friedenssicherung der VN-Charta stützt sich auf zwei Säulen: die friedliche Streitbeilegung des Kapitels VI VN-Charta15 und die Erzwingung des Friedens durch den VN-Sicherheitsrat mittels Zwangsmaßnahmen gemäß Kapitel VII VN Charta. Friedensoperationen als Instrument der Friedenssicherung sind nicht ex- plizit in der VN-Charta verankert. Um diese Maßnahmen in das Normgefüge der VN- Charta einordnen zu können, haben sich die Begriffe Kapitel VI ½ und Kapitel VI ¾ herausgebildet.16 Dies bedeutet, dass Friedensoperationen nach Kapitel VI ½ über die in Kapitel VI vorgesehenen friedlichen Maßnahmen hinausgehen, ihnen nach Sinn und Zweck jedoch vergleichbar sind. Friedensoperationen mit robustem Mandat sind zum Gebrauch von Waffengewalt autorisiert, stellen jedoch noch keine Friedenserzwingung nach Kapitel VII dar. Diese „Friedenssicherung durch Abschreckung“17 wird unter dem Begriff Kapitel VI ¾ Operation erfasst.18 Der Sicherheitsrat beruft sich in der Resolution 1244 auf das Kapitel VII der VN Charta.19 Dies lässt eine weitere Dis- kussion über eine mögliche Einordnung in die hier vorgestellten „ Zwischenkapitel “ zu- nächst obsolet erscheinen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Resolution die G 8 Erklärung sowie den Tschernomyrdin-Ahtisaari Friedensplan in Form von zwei An- hängen beinhaltet. Die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) hatte diesen beiden Papieren vor der Verabschiedung der Resolution zugestimmt, was die inhaltliche Zustimmung der BRJ zur Resolution signalisierte. Dadurch wird zugleich der friedenssichernde und nicht friedenserzwingende Charakter der Operation unterstrichen20, was eine Klassi- fizierung als Kapitel VI ¾ Operation erlaubt. Weitere Fakten, die eine derartige Zu- ordnung ermöglichen, finden sich im Punkt 9a der Resolution. Die dort festgelegten Aufgaben der internationalen Sicherheitspräsenz beinhalten unter anderem „Dettering renewed hostilities, maintaining (…) a ceasefire“21, was mit Eiseles Definition von Kapitel VI ¾ der „Friedenssicherung durch Abschreckung“22 einhergeht.
Die Einteilung in Kapitel VI ½ oder Kapitel VI ¾ Operationen ermöglicht es, die ver- schiedenen Friedenssichernden Missionen in das Normgefüge der VN-Charta einzu- ordnen. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist dabei der Zwangscharakter. Diese Einordnung stellt jedoch eine äußerst grobe Spezifizierung der Friedenmissionen dar und wird der Entwicklung und Vielfältigkeit der Missionen nur unzureichend gerecht.
3.2 Die Agenda für den Frieden
Am 31. Januar 1992 beauftragte der Sicherheitsrat den Generalsekretär mit der Er- arbeitung einer Analyse bzw. Empfehlungen zu den Kapazitäten und Fähigkeiten der VN im Bereich der Friedensmissionen. Die Analyse sollte dem komplexeren Konflikt- charakter sowie der nach Ende des Kalten Krieges gestiegenen Handlungsfähigkeit der VN Rechnung tragen.23 Mit der Vorlage der Agenda f ü r den Frieden konzeptionalisierte Boutros-Ghali die Handlungsmöglichkeiten der VN auf dem Gebiet der Friedens- missionen neu.24 Die Agenda unterscheidet idealtypisch vier eng miteinander zu- sammenhängende Aufgabenbereiche: Vorbeugende Diplomatie (preventive diplomacy), Friedensschaffung (peacemaking), Friedenssicherung (peacekeeping) und Friedens- konsolidierung (peacebuilding).
[...]
1 Vgl. Biermann, Rafael, Der Weg in Krise und Krieg, in: Chiari, Bernhard/ Keßelring, Agilolf, Wegweiser zur Geschichte Kosovo, 3. durchg. u. erw. Aufl., Paderborn: Ferdinand Schöningh, 2008, S. 73-85, hier S. 84.
2 Schmierer, Joscha, Der Kosovo-Krieg 1999, in: Melcic, Dunja (Hrsg.), Der Jugoslawien-Krieg, Handbuch zu Vorgeschichte, Verlauf und Konsequenzen, 2., aktual. u. erw. Aufl., Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2007, S. 475-484, hier S. 477f.
3 Zur Diskussion um Legalität und Legitimität siehe: Merkel, Reinhard (Hrsg.), Der Kosovo Krieg und das Völkerrecht, Frankfurt: Suhrkamp, 2000; Holzgrefe, Jeff L./ Keohane, Robert O. (Hrsg.), Humanitarian Intervention. Ethical, Legal and Political Dilemmas, Cambridge: Cambridge University Press, 2004; Lutz, Dieter (Hrsg.), Der Kosovo Krieg. Rechtliche und rechtsethische Aspekte, Baden-Baden: Nomos, 1999/2000.
4 Vgl. Mertus, Julie, The Legality of Humanitarian Intervention. Lessons from Kosovo, in: William and Mary Law Review, Jg. 41, H. 5, 2000, S. 1743-1788, hier S. 1747.
5 Vgl. Caplan, Richard, International Governance of War-Torn Territories. Rule and Reconstruction, Oxford: Oxford University Press, 2005, S.19.
6 Vgl. Yannis, Alexandros, Kosovo under International Administration, in: Survival, Jg. 43, H. 2, 2001, S. 31-48, hier S. 32. Vgl. Rossbacher, Dina, Friedenssicherung - am Beispiel der Interimsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) - Die Zivilverwaltung als neue Form der Friedenssicherung, Hamburg: Dr. Kovac, 2004, S.326.
7 Vgl. Biermann, Rafael, Zwischen Friedenskonsolidierung und Friedensschaffung. Gemischte Bilanz der UN-Verwaltung in Kosovo, in: Vereinte Nationen, Jg. 55, H. 4, 2007, S. 133-141, hier S. 133.
8 United Nationds, An Agenda for peace Preventive diplomacy, peacemaking and peacekeeping, UN-Doc. A/47/277 - S/24111, 17. june 1992, <http://www.un.org/docs/SG/agpeace.html> am10.02.2012
9 Vgl. Grimm, Sonja, Erzwungene Demokratie. Politische Neuordnung nach militärischer Intervention unter externer Aufsicht, Baden-Baden: Nomos, 2009, S. 56-62, 212, 324.
10 Vgl. Carlowitz, Leopold von, UNMIK Lawmaking between Effective Peace Support and Internal SelfDetermination, in: Archiv des Völkerrechts, Jg. 41, H. 3, 2003, S. 336-393, hier S.342.
11 Vgl. United Nations, Resolution 1244 (1999), UN-Doc.: S/Res/1244 (1999), 10. June 1999, <http:// dac- cess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N99/172/89/PDF/N9917289.pdf?OpenElement> am 10.01.2012.
12 Vgl. Friedrich, Jürgen, UNMIK in Kosovo: Struggling with Uncertainty, in: Bogdany, Armin von/ Wolfrum, Rüdiger/ Philipp, Christiane E., Max Planck Yearbook of United Nations Law, Volume 9, Leiden: Martinus Nijhoff Publishers, 2005, S. 225-293, hier S. 238.
13 Carlowitz, UNMIK, S. 346.
14 Vgl. Rossbacher, Friedenssicherung, S. 159ff.
15 Vgl. Mani, Rama, Peaceful settlement of disputes and conflict prevention, in: Weiss, Thomas G./ Daws, Sam, The Oxford Handbook on The United Nations, New York: Oxford University Press, 2007, S. 300-322.
16 Vgl. Schmidl, Erwin A., Friedensoperationen, in: Volgler, Helmut, Lexikon der Vereinten Nationen, München; Wien: Oldenburg, 2000, S. 154-155, hier S. 155. Zu Kapitel VI ½ siehe auch: Doyle, Michael W./ Sambanis, Nicholas, Peacekeeping Operations, in: Weiss/ Daws, Oxford, S. 321-348, hier 324.
17 Eisele, Manfred, Blauhelme als Krisenmanager, in: Schorlemer, Sabine von (Hrsg.), Praxishandbuch UNO. Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderungen, Berlin: Springer, 2003, S. 27-39, hier S.34.
18 Vgl. Weiss, Thomas G., Problems for Future U.N. Military Operations in “An Agenda for Peace”, in: Kühne, Winrich, Blauhelme in einer turbulenten Welt: Beiträge internationaler Experten zur Fortent- wicklung des Völkerrechts und der Vereinten Nationen, Baden-Baden: Nomos, 1993, S. 177-194, hier S. 189.
19 Vgl. United Nations, Resolution, S.2.
20 Vgl. Rossbacher, Friedenssicherung, S.90.
21 United Nations, Resolution, Pkt. 9a.
22 Eisele, Blauhelme, S.34.
23 Vgl. Vogler, Helmut, Geschichte der Vereinten Nationen, 2. aktual. u. erw. Aufl., München: Oldenburg Wissenschaftsverlag, 2008, S. 233f.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Inhalt dieser Leseprobe?
Diese Leseprobe enthält eine Einleitung, Informationen zur UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo), eine Verortung der UNMIK innerhalb der Vereinten Nationen (VN) und eine Zusammenfassung.
Was war der Anlass für die UNMIK-Mission im Kosovo?
Die UNMIK-Mission erfolgte nach der militärischen Intervention der NATO im Kosovo-Konflikt im Jahr 1999, um die Zivilverwaltung zu übernehmen und zur Stabilisierung der Region beizutragen.
Auf welcher Grundlage wurde die UNMIK eingesetzt?
Die UNMIK wurde auf Basis der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN und der Artikel 39 und 41 der VN-Charta eingesetzt.
Welche Aufgaben und Befugnisse hatte die UNMIK?
Die UNMIK hatte umfassende Aufgaben, darunter die Ausübung der legislativen und exekutiven Gewalt, die Verwaltung der Judikative, die Förderung der kosovarischen Selbstverwaltung, der Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft, die Förderung der Menschenrechte, die Flüchtlingsrepatriierung und die Wahrung von Recht und Ordnung.
Wie ist die UNMIK innerhalb der Vereinten Nationen verortet?
Die UNMIK wird in Bezug auf die VN-Charta als eine Operation betrachtet, die sich zwischen Kapitel VI und Kapitel VII befindet, möglicherweise als Kapitel VI ¾ Operation. Sie wird auch im Kontext der Agenda f ü r den Frieden von Boutros-Ghali analysiert.
Was ist die Agenda f ü r den Frieden?
Die Agenda f ü r den Frieden ist ein Konzept von Boutros-Ghali, das die Handlungsmöglichkeiten der VN im Bereich der Friedensmissionen neu konzeptionalisiert und vier Aufgabenbereiche unterscheidet: Vorbeugende Diplomatie, Friedensschaffung, Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung.
Welche Rolle spielte die NATO-Intervention bei der Entstehung der UNMIK?
Die NATO-Intervention schuf die Rahmenbedingungen für die UNMIK-Mission, indem sie die Gewalteskalation beendete und den Weg für eine internationale Zivilverwaltung ebnete.
Welche Kritik gibt es an der UNMIK?
Ein Kritikpunkt ist die Konzentration der Macht beim UNMIK-Leiter, was dem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht.
Gibt es einen zeitlichen Rahmen für die UNMIK-Mission?
Die Resolution 1244 gibt keinen festen zeitlichen Rahmen für die Beendigung der UNMIK-Mission vor.
Welche Dokumente und Abkommen waren vor der UNMIK-Resolution von Bedeutung?
Die G8-Erklärung und der Tschernomyrdin-Ahtisaari-Friedensplan, denen die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) vor der Verabschiedung der Resolution zugestimmt hatte.
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- B.A. Marco Kienlein (Autor), 2012, Die Mission der Vereinten Nationen im Kosovo, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206089