1. Einleitung
In der vorliegend Hausarbeit möchte ich ein problematisches Details in dem Verbotsverfahren der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) besprechen. Warum konnte man die KPD verbieten, obwohl sie 1945 von den Siegermächten im Potsdamer Abkommen lizenziert wurde?
Diese Frage erscheint mir als besonders erachtenswert, da sie einen geschichts-politischen Verlauf aufzeigt. Wie veränderte sich der Begriff „demokratisch“ im Laufe der jungen Bundesrepublik? Im Verbotsverfahren der KPD wurde der Punkt der Lizenzvergabe 1945 diskutiert. Die KPD wollte nicht einsehen, dass sie als Partei verboten werden konnte, obwohl man sie nach Prüfungen 1945 zugelassen hatte. Ein Punkt in dieser Argumentation war, das Art.21Abs.2 GG nicht geltend gemacht werden könne, da das Grundgesetz das Potsdamer Abkommen nicht aufheben kann.
Meine Hausarbeit wird sich im ersten Teil mit dem Potsdamer Abkommen und den festgelegten Absprachen beschäftigen. Dies soll einen Überblick über die Umstände und getroffenen Ergebnisse im Jahr 1945 bringen.
Im zweiten Teil versuche ich zu beleuchten, wie die Alliierten den Begriff „demokratisch“ auslegten. In den verabschiedeten Dokumenten und in den getroffenen Formulierungen wird dieser Begriff gebraucht. Wie verstanden die Alliierten, die aus ganz unterschiedlichen Staatssystemen kamen, dies zu definieren?
Folgend werde ich im dritten Abschnitt die Haltung der KPD in diesem Fall aufzeigen. Wie verhielten sich die Verteidiger in dem Verbotsprozess und welche Gegenargumente gebrauchten sie?
Der Verbotsprozess und das Urteil werden meinen vierten Teil bestimmen. Hier möchte ich mich aber nur auf die Themen beschränken, die für meine Fragestellung von Belang sind.
Im fünften und letzten Teil werde ich ein Resümee ziehen. Durch die vorangestellte Quellenarbeit versuche ich eine Antwort auf meine Fragestellung zu treffen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Potsdamer Abkommen
3. Der Begriff „Demokratie“ im Sprachgebrauch der Alliierten
4. Der Begriff „Demokratie“ im Sprachgebrauch der KPD
5. Der Prozess und das Urteil
6. Schlussbetrachtung
7. Literatur
1. Einleitung
In der vorliegend Hausarbeit möchte ich ein problematisches Details in dem Verbotsverfahren der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) besprechen. Warum konnte man die KPD verbieten, obwohl sie 1945 von den Siegermächten im Potsdamer Abkommen lizenziert wurde? Diese Frage erscheint mir als besonders erachtenswert, da sie einen geschichts-politischen Verlauf aufzeigt. Wie veränderte sich der Begriff „demokratisch“ im Laufe der jungen Bundesrepublik? Im Verbotsverfahren der KPD wurde der Punkt der Lizenzvergabe 1945 diskutiert. Die KPD wollte nicht einsehen, dass sie als Partei verboten werden konnte, obwohl man sie nach Prüfungen 1945 zugelassen hatte. Ein Punkt in dieser Argumentation war, das Art.21Abs.2 GG nicht geltend gemacht werden könne, da das Grundgesetz das Potsdamer Abkommen nicht aufheben kann.
Meine Hausarbeit wird sich im ersten Teil mit dem Potsdamer Abkommen und den festgelegten Absprachen beschäftigen. Dies soll einen Überblick über die Umstände und getroffenen Ergebnisse im Jahr 1945 bringen. Im zweiten Teil versuche ich zu beleuchten, wie die Alliierten den Begriff „demokratisch“ auslegten. In den verabschiedeten Dokumenten und in den getroffenen Formulierungen wird dieser Begriff gebraucht. Wie verstanden die Alliierten, die aus ganz unterschiedlichen Staatssystemen kamen, dies zu definieren?
Folgend werde ich im dritten Abschnitt die Haltung der KPD in diesem Fall aufzeigen. Wie verhielten sich die Verteidiger in dem Verbotsprozess und welche Gegenargumente gebrauchten sie?
Der Verbotsprozess und das Urteil werden meinen vierten Teil bestimmen. Hier möchte ich mich aber nur auf die Themen beschränken, die für meine Fragestellung von Belang sind.
Im fünften und letzten Teil werde ich ein Resümee ziehen. Durch die vorangestellte Quellenarbeit versuche ich eine Antwort auf meine Fragestellung zu treffen.
2. Das Potsdamer Abkommen
Unter dem Potsdamer Abkommen versteht man die Beschlüsse, die im Spätsommer 1945 von den Alliierten verabschiedet wurden. Man betitelt das Abkommen als „Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin“. Diese wurde im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland veröffentlicht.1
Am 17.Juli 1945 kamen die Staatschefs und Vertreter der drei Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges in Berlin zusammen, um sich über die Zukunft Deutschlands zu verständigen. Es trafen sich Repräsentanten der Sowjetunion, der USA und Großbritannien. Frankreich nahm an dieser Konferenz nicht teil, unterzeichnete aber nachträglich zum Großteil die festgehaltenen Ergebnisse, jedoch unter Vorbehalt2 und sah sich nicht als Partner des Abkommens an. Die Konferenz dauerte bis zum 2.August 1945. Man hatte im Verlauf der Zusammenkunft versucht, sich über die politischen, wirtschaftlichen und territorialen Probleme Deutschlands zu verständigen.3 Sicherheitsinteressen standen im Vordergrund, da man Frieden in Europa schaffen wollte. Von Deutschland aus sollte keine militärische Gewalt mehr auf andere Staaten möglich sein.
Die drei Signatarstaaten diskutierten die Zukunft für das durch den Krieg zerrüttete Deutschland. Man versuchte Möglichkeiten zu finden, wie man das deutsche Volk zu einem Leben mit einer demokratischen und friedlichen Grundlage bringen kann.4 Politische und wirtschaftliche Grundsätze wurden von den Signatarstaaten besprochen und vereinbart.
Eine dieser Vereinbarungen war: „In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen.“5 Parteien sollten zuerst auf der Stadt-, dann auf der Kreis- und schließlich auf der Landesebene zugelassen werden.
Folglich wurde im Spätsommer 1945 ein Parteienleben in Deutschland zugelassen. Auch die KPD wurde unter anderem in allen drei Besatzungszonen und in Berlin legitimiert.
3. Der Begriff „ Demokratie“ im Sprachgebrauch der Alliierten
Die drei Siegermächte kamen aus unterschiedlichen Staatsformen und jede Staatsform nannte sich selbst eine Demokratie. Sie waren jedoch unterschiedlich im Staatsaufbau und in der politischen Zielsetzung. Nun galt es aber, eine Lösung für den Verlierer des Zweiten Weltkrieges zu finden. Man wollte dem Volk klare Richtwerte vorgeben und jedem nationalsozialistischen Bestandteil im Staat ein Ende bereiten. So unterschiedlich die drei Signatarstaaten auch waren, sie wollten der deutschen Bevölkerung eine Chance geben. Die Bevölkerung sollte nicht versklavt werden, sondern die Möglichkeit erhalten, eine Selbstverwaltung aufzubauen.6
Oft wird im Potsdamer Abkommen der Begriff „demokratisch“ genutzt. Man wollte dem deutschen Volk eine demokratische Basis geben. Doch wie ist dieser Begriff auszulegen und zu verstehen?
Dies war für die KPD in ihrem Rechtsstreit, um ein Verbot zu verhindern, ein umstrittener Punkt. Mit dieser Sprachwahl wollten die Signatarstaaten klarstellen, dass eine nationalsozialistische Staatsform ein Ende haben soll.
Es gab für die öffentlichen Bekanntmachungen mehrere Entwürfe, die sich im Laufe der Konferenz noch änderten. Die beteiligten Konferenzstaaten überlegten sich den Wortlaut für ihre Abkommen genau. Zuerst hatte man den Formulierungsvorschlag „Es sind in ganz Deutschland nichtfaschistische politische Parteien mit Versammlungsfreiheit und der Freiheit öffentlicher Diskussion zuzulassen und zu ermutigen.“7
[...]
1 Vgl. BVerfG- Urteil zum Verbot der linksextremistischen Partei KPD (1956), http://www.extremismus.com/dox/kpdurteil.pdf, S. 19.
2 Am 7.August 1945 unterschrieb Frankreich eine Serie von Noten, in denen Punkte des Potsdamer Abkommens zusammengefügt waren.
3 Vgl. hierzu: Kleßmann, Christoph (1991): Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945- 1955,Göttingen, S. 31- 35.
4 Vgl. Rauschning, Dietrich (1989): Rechtsstellung Deutschlands. Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte, Nördlingen, S. 24.
5 Ebenda: S. 26.
6 Ebenda; S. 24.
7 Antoni, Michael (1985): Das Potsdamer Abkommen- Trauma oder Chance? Geltung, Inhalt u. staatsrechtl. Bedeutung, Berlin, S. 149.
- Quote paper
- Jenny Schwarzhaupt (Author), 2008, Wie konnte die KPD verboten werden, obwohl sie von den Siegermächten im Potsdamer Abkommen lizensiert wurde?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205931
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