Die vorliegende Hausarbeit möchte einen Überblick über die Grundzüge des politischen Denkens der beiden englischen Philosophen John Locke und John Stuart Mill geben und deren Staatsverständnis miteinander vergleichen. Als Grundlage dienen hierfür Lockes 1689 veröffentlichte „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ und die von Mill im 19. Jahrhundert verfassten Schriften „Über die Freiheit“ und „Das Laisser-faire-Prinzip“. Die Entwürfe Lockes, der gemeinhin als Begründer des Liberalismus gilt, sollen hierbei den moderneren Positionen Mills vorangestellt werden und auf Kongruenz mit diesen beziehungsweise möglichen Wei-terentwicklungen hin überprüft werden.
Der Vergleich beginnt mit der Analyse der verschiedenen Vorstellungen vom Freiheits-begriff beider Denker, da dieser unmittelbarer Ausgangspunkt beider Entwürfe von Gesellschaft ist. Nach der Behandlung der Gesellschaftskonzeptionen wendet sich die Hausarbeit dem aus ihnen abgeleiteten Verständnis vom Staat, seinen Aufgaben und seinen in der Freiheit des Individuums begründeten Limitierungen zu.
Inhaltsverzeichnis
I Einführung
II Freiheitsbegriff
II.1 Freiheit innerhalb des Naturzustands bei Locke
II.2 Bürgerliche und soziale Freiheit bei Mill
III Gesellschaftskonzeption
III.1 Der Gesellschaftsvertrag bei Locke
III.2 Die Gesellschaftskonzeption Mills
IV Staatskonzeption
IV.1 Staatsentwurf bei Locke
IV.2 Aufgaben des Staates bei Mill
V Grenzen legitimer Staatsgewalt
V.1 Das souveräne Volk als höchste Gewalt bei Locke
V.2 Grenzen staatlicher Interventionen bei Mill
VI Zusammenfassung
VII Literaturverzeichnis
I Einführung
Die vorliegende Hausarbeit möchte einen Überblick über die Grundzüge des politischen Denkens der beiden englischen Philosophen John Locke und John Stuart Mill geben und deren Staatsverständnis miteinander vergleichen. Als Grundlage dienen hierfür Lockes 1689 veröffentlichte „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ und die von Mill im 19. Jahrhundert verfassten Schriften „Über die Freiheit“ und „Das Laisser-faire-Prinzip“. Die Entwürfe Lockes, der gemeinhin als Begründer des Liberalismus gilt, sollen hierbei den moderneren Positionen Mills vorangestellt werden und auf Kongruenz mit diesen beziehungsweise möglichen Weiterentwicklungen hin überprüft werden.
Der Vergleich beginnt mit der Analyse der verschiedenen Vorstellungen vom Freiheitsbegriff beider Denker, da dieser unmittelbarer Ausgangspunkt beider Entwürfe von Gesellschaft ist. Nach der Behandlung der Gesellschaftskonzeptionen wendet sich die Hausarbeit dem aus ihnen abgeleiteten Verständnis vom Staat, seinen Aufgaben und seinen in der Freiheit des Individuums begründeten Limitierungen zu.
II Freiheitsbegriff
II.1 Freiheit innerhalb des Naturzustands bei Locke
Der Entstehung politischer Gesellschaften stellt Locke ein Zusammenleben von Individuen im Naturzustand voran. Innerhalb dieses Stadiums ist das aus göttlicher Vorsehung abgeleitete, in jedem Menschen angelegte bzw. für jeden vernunftsbefähigten Menschen erkennbare Naturrecht das einzige bindende Gesetz. In dessen Grenzen können die Individuen in vollkommener Freiheit „ihre Handlungen […] regeln und über ihren Besitz und ihre Persönlichkeit so […] verfügen, wie es ihnen am besten scheint, ohne dabei jemanden um Erlaubnis zu bitten oder vom Willen eines anderen abhängig zu sein“ (Locke 1977: 201).
Weiterhin sind im Naturzustand alle Menschen gleich und unabhängig, sodass niemand der willkürlichen Macht eines anderen unterliegt. Da jedoch die „Vollstreckung des natürlichen Gesetzes in jedermanns Hände gelegt“ (Locke 1977: 203) ist und „alle Macht und Rechtsprechung wechselseitig sind“ (Locke 1977: 201) kommt es vor, dass ein Mensch einen anderen für Zuwiderhandeln gegen die Maximen des Naturrechts zur Verantwortung zieht und somit temporär Macht über ihn ausübt. „Er hat jedoch keine absolute und willkürliche Gewalt“ (Locke 1977: 204) über den Gesetzesbrecher, sondern muss das Maß der Strafe und des Eingreifens in die Freiheit anderer immer von der Schwere der Tat abhängig machen.
Obwohl Locke den Naturzustand grundsätzlich als ein Stadium „des Friedens, des Wohlwollens, der gegenseitigen Hilfe und Erhaltung“ (Locke 1977: 211) charakterisiert, wohnt diesem jedoch durch das Faktum, dass Menschen dem Naturrecht mitunter zuwiderhandeln, eine gewisse Unsicherheit inne. Den äußersten Zustand von Missachtung der natürlichen Gesetze definiert Locke als den Kriegszustand, der als tiefer Einschnitt in den Bestand der Freiheiten des Individuums anzusehen ist. Begünstigt werden diese Missentwicklungen durch den Mangel an „feststehenden, geordneten und bekannten Gesetzen“ (Locke 1977: 278), einer unabhängigen und anerkannten Justiz sowie einer die Rechtssprechung vollstreckenden Gewalt.
II.2 Bürgerliche und soziale Freiheit bei Mill
Mill grenzt seinen Begriff von Freiheit von der naturgegebenen Eigenschaft der Willensfreiheit ab. Seine Vorstellung verlangt vielmehr einen gewissen Stand der Mündigkeit und des zivilisatorischen Entwicklungsprozesses sowohl der Individuen selbst als auch der sie umgebenden Gesellschaften (vgl. Mill 1987: 1ff). Bürgerliche und soziale Freiheit beginnen also erst in Wechselwirkung des Individuums mit der Gesellschaft. Während der Locke’sche Freiheitsbegriff noch vornehmlich auf die Erhaltung von Handlungssouveränität, Leben und Besitz abzielt, setzt Mill diesem zum einen durch die Regeln der Gesellschaft Grenzen (vgl. Mill 1987: 11), und erweitert ihn zugleich um einen geschützten, persönlichen Bereich menschlicher Freiheit. Dieser
„umfasst […] den inneren Bereich des Bewusstseins, Gewissensfreiheit, Freiheit des Denkens und Fühlens, absolute Freiheit der Meinung und des Empfindens inbezug auf alle praktischen oder spekulativen, wissenschaftlichen, moralischen oder theologischen Gegenstände“ (Mill 1987: 19).
Ebenso wichtig ist Mill die äußere Dimension der Freiheit in Bezug auf freies Handeln und die Möglichkeit, seinem Leben einen aktiv gestalteten Rahmen zu geben.
III Gesellschaftskonzeption
III.1 Der Gesellschaftsvertrag bei Locke
Abgeleitet aus Lockes Vorstellung von der Freiheit eines jeden Individuums sind die natürlichen Rechte auf Freiheit, Leben und Besitz, welche im Gesellschaftsentwurf Lockes eine zentrale Stellung einnehmen. Für diese Trias verwendet er zusammenfassend den Begriff des Eigentums (vgl. Locke 1977: 209). Da der Genuss dieses persönlichen Eigentums im Naturzustand durch oben erwähnte Unsicherheiten stark beeinträchtigt werden kann, sind die Menschen dazu veranlasst, ihre natürlichen Freiheiten aufzugeben zugunsten der Vereinigung in einer politischen Gesellschaft
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- Georg Langner (Author), 2011, Liberales Staatsverständnis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205123