Die vorliegende BA befasst sich mit dem Thema der Kosten- und Leistungsrechnung für öffentliche Haushalte, sprich Kommunen. Im Rahmen der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik ist die KLR in Teilen der BRD eine unverbindliche Vorgabe.
Diese Arbeit setzt sich kritisch mit der kommunalen KLR auseinander und zeigt die Möglichkeiten der KLR für Kommunen auf.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Einführung in die Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Abgrenzung von Begriffen und Systemen der Kosten- und Leistungsrechnung
2.1 Begriffe des Rechnungswesen
2.2 Die Kosten- und Leistungsrechnung
2.3 Die kommunale Kosten- und Leistungsrechnung
3 Die kommunale Kosten- und Leistungsrechnungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz
3.1 Grundlagen
3.2 Pro und Contra zur Richtlinie des Landes Rheinland-Pfalz
4 Die kommunale Kosten- und Leistungsrechnung in Rheinland-Pfalz
4.1 Anforderungen an die kommunale Kostenartenrechnung
4.2 Die kommunale Kostenstellenrechnung
4.2.1 Aufgaben und Ziele der Kostenstellenrechnung
4.2.2 Die Bildung von Kostenstellen
4.2.3 Der Inhalt des Kostenstellenplans
4.3 Anforderungen an die kommunale Kostenträgerrechnung
5 Kostenverteilung im Rahmen der Kostenstellenrechnung
5.1 Die innerbehördliche Leistungsverrechnung in der Theorie
5.2 Die innerbehördliche Leistungsverrechnung am Beispiel der Verbandsgemeinde Nastätten
6 Zusammenfassung und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung
6.1 Zusammenfassende Betrachtung der Arbeit
6.2 Mögliche zukünftige Entwicklung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zentrale Teilgebiete des Rechnungswesens
Abbildung 2: Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung
Abbildung 3: Klassische Kostenrechnungssysteme
Abbildung 4: Gliederung der Verbrauchsarten
Abbildung 5: Bildungskriterien von Kostenstellen
Abbildung 6: Einteilungskriterien der Kostenstellen
Abbildung 7: Der Betriebsabrechnungsbogen in der kommunalen Verwaltung
Abbildung 8: Die Funktionsweise des Anbau- bzw. Blockverfahrens
1 Einleitung
1.1 Einführung in die Problemstellung
Im betrieblichen Rechnungswesen, also dem Rechnungswesen in der Privatwirtschaft, ist die Kosten- und Leistungsrechnung (nachfolgend KLR) ein wichtiger Faktor und daher nicht mehr wegzudenken. In Anlehnung an diesen Erfolg soll die KLR auch für öffentliche Verwaltungen übernommen werden. Mit Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 haben sich die Bundesländer für eine neue ressourcenorientierte Darstellung des kommunalen Rechnungswesens ausgesprochen.[1] Leider konnten aber keine einheitlichen Grundlagen zur Einführung der doppelten Buchführung in Konten erreicht werden. Rheinland-Pfalz hat als eines der ersten Bundesländer die doppelte Buchführung in Konten und somit auch die KLR eingeführt. Folglich ist Rheinland-Pfalz Vorreiter für die kommunale KLR in Deutschland.
Im Jahr 2005 befasste sich eine Expertengruppe aus Rheinland-Pfalz explizit mit dem Thema des Einführungsprozesses und erarbeitete auch eine Handlungsempfehlung für öffentliche Verwaltungen. Allerdings wurden damals nach Meinung des Verfassers der Arbeit die Problemfelder der kommunalen KLR nicht hinreichend dargestellt. Deshalb greift diese Arbeit bedeutende Aspekte innerhalb des obigen Einführungsprozesses heraus, indem die speziellen Anforderungen der KLR im Hinblick auf kommunale Verwaltungen für das Bundesland Rheinland-Pfalz herausgestellt werden. Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist es, eine Sensibilisierung dahin gehend zu erreichen, dass die betriebliche KLR nicht eins zu eins auf die kommunale KLR zu übertragen ist.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, stehen die folgenden Aspekte im Mittelpunkt: die kritische Analyse der KLR-Richtlinie des Landes Rheinland-Pfalz, die verschiedenen Gesichtspunkte der Kostenrechnung sowie eine Handlungsempfehlung speziell für die innerbehördliche Leistungsverrechnung im Rahmen der Kostenstellenrechnung.
1.2 Gang der Untersuchung
Als Basis für das Verständnis dieser Arbeit werden im zweiten Kapitel die Begriffe des Rechnungswesens und ihre einzelnen Teilelemente erläutert, wobei der Schwerpunkt auf der KLR liegt. Durch die Erarbeitung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden wird das System der betrieblichen von dem Verfahren der kommunalen KLR abgegrenzt. Anschließend erfolgt eine Analyse der KLR-Richtlinie des Landes Rheinland-Pfalz. Hierbei werden die Grundlagen, die positiven und die negativen Aspekte dieser Richtlinie im Hinblick auf die Problemstellung herausgearbeitet.
Der Hauptteil dieser Arbeit stellt die kommunale KLR in Rheinland-Pfalz dar. Die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung werden speziell auf ihre kommunalen Aspekte hin untersucht. Die Analyse der Richtlinie bezogen auf die jeweiligen Verfahrensschritte erfolgt im Anschluss an das entsprechende Kapitel, damit ein besseres Verständnis für die einzelnen Gesichtspunkte gegeben wird. Bei der Kostenartenrechnung werden Aufgaben und Ziele herausgearbeitet, bevor auf die Wichtigkeit des kommunalen Kostenartenplans eingegangen wird. Im Rahmen der Kostenträgerrechnung stehen hingegen die verschiedenen Kostenverrechnungsverfahren im Vordergrund. Insbesondere wird die Zweckmäßigkeit dieser Verfahren im Hinblick auf eine öffentliche Verwaltung diskutiert.
Schwerpunkt dieser Arbeit hingegen ist die kommunale Kostenstellenrechnung, da diese das Bindeglied zwischen Kostenarten- und Kostenträgerrechnung bildet. Als Kern der Kostenrechnung werden besonders die Aufgaben und Ziele sowie die Bildung und die Einteilung von Kostenstellen dargestellt. Die Kostenverteilung im Rahmen der kommunalen Kostenstellenrechnung, sprich der innerbehördlichen Leistungsverrechnung, wird ausführlich in der Theorie beschrieben. Hierbei wird der Betriebsabrechnungsbogen an sich und dessen innerer Ablauf detailiert geschildert. Die theoretischen Ausführungen der innerbehördlichen Leistungsverrechnung werden abschließend an einem Beispiel der Personalkosten der Verbandsgemeinde Nastätten aufgezeigt.
Das sechste und letzte Kapitel enthält eine zusammenfassende Schlussbetrachtung sowie einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung.
2 Abgrenzung von Begriffen und Systemen der Kosten- und Leistungsrechnung
2.1 Begriffe des Rechnungswesen
Der Begriff des Rechnungswesens gliedert sich in zwei Bereiche. In der Literatur ist damit meistens das betriebliche oder/-industrielle Rechnungswesen gemeint.[2] Der Zusatz „betrieblich“ grenzt dabei vom zweiten Bereich ab, dem nichtbetrieblichem Rechnungswesen, also dem der öffentlichen Hand, insbesondere der Kommunen.[3] Das betriebliche Rechnungswesen umfasst sämtliche Rechenwerke und Maßnahmen, beispielsweise die zahlenmäßige Erfassung, die systematische Aufbereitung und die Abbildung wirtschaftlicher Vorgänge innerhalb eines Unternehmens bzw. zwischen einem Unternehmen und seiner Umwelt, die beispielsweise aus Lieferanten, Kunden, Banken, Staat bestehen kann.[4] Zusammengefasst muss es ein Abbild des betrieblichen Leistungsprozess liefern. Demgegen- über spiegelt das Rechnungswesen der öffentlichen Hand die Maßnahmen innerhalb einer Verwaltung und zwischen ihr und ihrer Umwelt wieder.[5] Die Hauptaufgaben beider Rechnungswesen bestehen grundsätzlich aus Dokumentation und Rechenschaftslegung, Kontrolle, Planung und Steuerung.[6] Das Rechnungswesen ist folglich ein bedeutendes Instrument für das Entscheidungsorgan, um wichtige Informationen als Steuerungsgrundlage zu gewinnen.[7]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Zentrale Teilgebiete des Rechnungswesens[8]
Das externe Rechnungswesen
Sowohl das betriebliche als auch das kommunale Rechnungswesen gliedert sich in zwei Bereiche auf, welche eng miteinander verbunden sind: das externe bzw. das interne Rechnungswesen.[9] Das externe betriebliche Rechnungswesen beinhaltet die Finanzbuchhaltung, welche sich aus Buchführung, Inventar, Sonderbilanzen und Jahresabschluss (Bilanz einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung) zusammensetzt.[10] „Die Finanzbuchhaltung liefert eine lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle, damit jederzeit Stand und Veränderung des Vermögens und des Kapitals sowie der Geschäftserfolg ermittelt werden können.“[11] Sie hat somit eine Informationsfunktion an externe Adressaten. Diese sind insbesondere, aber nicht abschließend: Kredit- und Kapitalgeber, Staat, Lieferanten und Kunden.[12] Die externe Rechnungslegung muss sich nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. HGB, EStG) richten.[13] Sie unterliegt jedoch nicht nur diesen Regelungen, sondern ist auch an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (nachfolgend GoB) sowie an die bilanzpolitischen Ziele des Unternehmens gebunden.[14] Grundsätzlich unterscheidet sich das externe Rechnungswesen der öffentlichen Hand nicht von dem des betrieblichen Verfahrens. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang als Besonderheit des kommunalen Rechnungswesens die Grundsätze ordnungsgemäßer öffentlicher Buchführung (kurz GoöB), welche eine Erweiterung und Modifikation der GoB darstellen.[15]
Das interne Rechnungswesen
Das interne Rechnungswesen besteht aus zwei wesentlichen Bereichen: der KLR und der betriebswirtschaftlichen Auswertung.[16] Die betriebswirtschaftliche Auswertung besteht zum einen aus der Planungs- und Wirtschaftlichkeitsrechnung und zum anderen aus der Statistik und der Vergleichsrechnung.[17] „Aufgaben des internen Rechnungswesens ist die Abrechnung, Steuerung und Kontrolle der Prozesse.“[18] Das interne Rechnungswesen hat wie der Name schon vermuten lässt, interne Informationsadressaten. Dies können im internen betrieblichen Rechnungswesen beispielsweise das Management bzw. die Unternehmensleitung sein.[19] Im internen öffentlichen Rechnungswesen sind insbesondere die politische Gremien, die Verwaltungsleitung und die Kommunalaufsichtsbehörde Adressaten der Informationen.[20]
Grundlegende Begriffe
Damit die angesprochen Adressaten die Informationen des Rechnungswesens nachvollziehen können, müssen einzelne Begriffe bekannt sein, z. B. „Einzahlungen und Auszahlungen“. Einzahlungen sind Vorgänge, bei denen der Zahlungsmittelbestand, sprich die liquiden Mittel, zunimmt. Im Gegensatz hierzu nehmen die liquiden Mittel bei Auszahlungen ab.[21] Das Begriffspaar „Einnahmen und Ausgaben“ beinhaltet dagegen alle Geschäftsvorfälle, die das Geldvermögen erhöhen bzw. vermindern.[22] Des Weiteren ist die Erläuterung von „Erträgen und Aufwendungen“ für das Verständnis des Rechnungswesens maßgebend. Erträge sind Wertezuwächse aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen, die der Erfüllung des Unternehmenszwecks dienen.[23] Aufwendungen sind der gesamte Werteverzehr für Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Periode, der nicht nur der Erfüllung des Betriebszweckes, also der Leistungserstellung und Leistungsverwertung, dient.[24] Sie führen im Ergebnis zu einer Verminderung des Eigenkapitals, während Erträge zu einer Steigerung führen.[25]
2.2 Die Kosten- und Leistungsrechnung
Die KLR ist ein Teil des internen Rechnungswesens und dient der internen Rechenschaftslegung.[26] Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen gibt es für die KLR keine gesetzlich fixierten Regelungen, so dass ein Gestaltungsspielraum vorhanden ist.[27] Die KLR wird zu bestimmten festen Terminen, beispielsweise am Monats-, Quartals- oder Jahresende, erstellt.[28] Sie bezieht sich entweder auf das Unternehmen als Ganzes oder auf einen Teilbereich des Unternehmens.[29]
„Die betriebliche KLR bewertet auf Basis der Buchführungsdaten die Leistungserstellung im Betrieb. In Verbindung mit einem leistungsfähigen Berichtswesen werden mit Hilfe der KLR steuerungsrelevante Ergebnisse erstellt, die über die Daten der Buchführung hinausgehen.“[30] Ziel der KLR ist es daher, Informationen für das Unternehmen zu ermitteln und seine Lenkung dadurch zu ermöglichen.[31]
Die Ermittlungsfunktion beinhaltet die Bestandsbewertung und die Feststellung der Selbstkosten für die Preisbildung oder Preisüberprüfung.[32] Hierunter fällt insbesondere die Ermittlung der Verrechnungspreise für intern erstellte Leistungen. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Gewinnung von Unterlagen für die Entscheidungsrechnung.[33] Dabei wird z. B. die Frage geklärt, ob ein Unternehmen ein Produkt selbst herstellt oder es aus Kostengründen fremdbezieht.[34]
Unter Lenkungsfunktion ist die Informationsgewinnung zur Wirtschaftlichkeitskontrolle zu verstehen.[35] Die Wirtschaftlichkeitskontrolle dokumentiert die Höhe der angefallen Kosten im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs und dient als Maßstab für interbetriebliche Vergleiche.[36]
Abgrenzung und Definition von Kosten und Leistungen
Die KLR hat folglich die Aufgabe, die Kosten und die Leistungen zu ermitteln.[37] Diese sind die Kernelemente der KLR.[38] Eine ausdrückliche Abgrenzung der beiden Begriffe ist unumgänglich, da bei der Erstellung dieser Arbeit festgestellt wurde, dass die Begriffe in der Praxis oftmals fälschlicherweise verwendet werden, also in einer Art und Weise die nicht ihrer exakten Definition entspricht. „Kosten“ spiegeln den in Geld bewerteten Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbauch) im Prozess der betrieblichen Leistungserstellung innerhalb einer Rechnungsperiode wieder.[39] Im Gegenzug stellen „Leistungen“ den Wert aller erbrachten betrieblichen Güter und Dienstleistungen innerhalb einer Rechnungsperiode dar. Leistungen sind das Ergebnis der geplanten betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung.[40] „Betrachtet werden in der Kostenrechnung also Güter (diese sind materiell, z. B. Maschinen, Rohstoffe) und Dienstleistungen (diese sind immateriell, z. B. die Beratungsleistung eines Steuerberaters), die jeweils in einer Rechnungsperiode […] verbraucht bzw. erstellt werden.“[41]
Des Weiteren ist das Verständnis für den wertmäßigen und pagatorischen Kosten- bzw. Leistungsbegriff unumgänglich.[42] Wertmäßige Kosten und Leistungen spiegeln das wieder, was der Faktor auch tatsächlich wert ist. Eine Bewertung kann zu Wiederbeschaffungswerten oder zu Anschaffungskosten erfolgen.[43] Pagatorische Kosten und Leistungen berücksichtigen lediglich jene Kosten, wie sie durch Ausgaben nachzuweisen sind.[44] „Für die KLR ist allein die Erfassung der wertmäßigen Kosten und Leistungen von Bedeutung.“[45]
Nicht nur diese Unterscheidung, sondern auch die Abgrenzung zwischen Einzel- und Gemeinkosten ist für das Verständnis der KLR wesentlich. Einzelkosten sind alle Kosten, die einem Kostenträger verursachungsgerecht oder direkt zugeordnet werden können.[46] Beispielsweise können Personalkosten mittels genauer Zeiterfassung dem Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden. „Gemeinkosten fallen für mehrere Kostenträger, beispielsweise eine Abteilung […], an und können einem einzelnen Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden.“[47] Die Gemeinkosten sind daher Kosten, die dem Kostenträger verursachungsgerecht zugerechnet werden müssen. In der KLR spricht man von dem Kostenzurechnungsprinzip, welches auch Verursachungsprinzip genannt wird.[48] Dieses Prinzip besagt, dass die angefallen Kosten derjenigen Stelle im Betrieb zugerechnet werden, die sie auch verursacht hat.[49] Diese Zurechnung erfolgt im Rahmen der Kostenstellenrechnung mit Hilfe eines sogenannten Verteilungsschlüssels.[50]
Das System der Kosten- und Leistungsrechnung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung[51]
Jedes Kostenrechnungssystem besteht aus drei Bereichen: die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.[52] Die Kostenartenrechnung beantwortet die Frage, welche Kosten angefallen sind.[53] Die Kostenstellenrechnung gibt Auskunft darüber, wo die Kosten entstanden sind.[54] Die Kosten werden dabei auf verschiedene Kostenstellen verteilt. Die verteilten Kosten werden dann den jeweiligen Kostenträgern zugerechnet. Dort wird aufgezeigt, wofür die Kosten entstanden sind.[55]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Klassische Kostenrechnungssysteme[56]
[...]
[1] Vgl. www.haushaltsreform.de; Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003.
[2] Vgl. Ostermann, R., Basiswissen Internes Rechnungswesen, Witten, 2010, S. 25 f.;
Werner, T., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, Paderborn, 2011, S. 8.
[3] Vgl. Steger, J., Kosten- und Leistungsrechnung, München, 2010, S. 5.
[4] Vgl. Coenenberg, A. u. Haller, A. u. Mattner, G. u. Schultze, W., Einführung in das Rechnungswesen, Stuttgart, 2012, S. 3.
[5] Vgl. Hufnagel, W., Einführung in die Buchführung und Bilanzierung, Herne, 2010, S. 1.;
Bachmann, P., Controlling für die öffentliche Verwaltung, Wiesbaden, 2009, S. 14.
[6] Vgl. Langenbeck, J., Kosten- und Leistungsrechnung, Herne, 2008, S. 1.;
Kalenberg, F., Kostenrechnung, München, 2008, S. 1.
[7] Vgl. Macha, R., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, München, 2010, S. 1.;
Heinhold, M., Kosten- und Leistungsrechnung in Fallbeispielen, Stuttgart, 2010, S. 3.
[8] Quelle: Selbsterstelle Grafik in Anlehnung an Coenenberg, A. u. Haller, A. u. Mattner, G. u. Schultze, W., Einführung in das Rechnungswesen, Stuttgart, 2012, S. 8.;
Deimel, K. u. Isemann, R. u. Müller, S., Kosten- und Erlösrechnung, München, 2006, S. 20.
[9] Vgl. Ewert, R. u. Wagenhofer, A., Interne Unternehmensrechnung, Berlin, 2008, S. 4.;
Ostermann, R., Basiswissen Internes Rechnungswesen, Witten, 2010, S. 25 f.
[10] Vgl. Heinhold, M., Kosten- und Leistungsrechnung in Fallbeispielen, Stuttgart, 2010, S. 5 f.;
Langenbeck, J., Kosten- und Leistungsrechnung, Herne, 2008, S. 1 ff.
[11] Hufnagel, W., Einführung in die Buchführung und Bilanzierung, Herne, 2010, S. 2.
[12] Vgl. Kalenberg, F., Kostenrechnung, München, 2008, S. 2.;
Coenenberg, A. u. Haller, A. u. Mattner, G. u. Schultze, W., Einführung in das Rechnungswesen, Stuttgart, 2012, S. 6.
[13] Vgl. Götze, U., Kostenrechnung und Kostenmanagement, Berlin, 2010, S. 3.
[14] Zu Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: Heinhold, M., Buchführung, 10. Aufl., Stuttgart, 2010, LE 10.
[15] Vgl. Raupach, B. u. Stangenberg, K., Doppik in der öffentlichen Verwaltung, Wiesbaden, 2009, S. 60 ff.
[16] Vgl. Mumm, M., Kosten- und Leistungsrechnung, Heidelberg, 2008, S. 2.;
Definition der KLR erfolgt in Kapitel 2.2
[17] Vgl. Mumm, M., Kosten- und Leistungsrechnung, Heidelberg, 2008, S. 2.
[18] Langenbeck, J., Kosten- und Leistungsrechnung, Herne, 2008, S. 1.
[19] Vgl. Werner, T., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, Paderborn, 2011, S. 14 f.
[20] Vgl. Schuster, F., Kommunale Kosten- und Leistungsrechnung, München, 1999, S. 4.;
Raupach, B. u. Stangenberg, K., Doppik in der öffentlichen Verwaltung, Wiesbaden, 2009, S. 15.
[21] Vgl. Götze, U., Kostenrechnung und Kostenmanagement, Berlin, 2010, S. 4 f.
[22] Vgl. Macha, R., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, München, 2010, S. 17.
[23] Vgl. Heinhold, M., Kosten- und Leistungsrechnung in Fallbeispielen, Stuttgart, 2010, S. 11 ff.
[24] Vgl. Hufnagel, W., Einführung in die Buchführung und Bilanzierung, Herne, 2010, S. 20 ff.
[25] Vgl. Macha, R., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, München, 2010, S. 17 f.
[26] Vgl. Götze, U., Kostenrechnung und Kostenmanagement, Berlin, 2010, S. 3.
[27] Vgl. Plötner, O. u. Sieben, B. u. Kummer, T., Kosten- und Erlösrechnung, Berlin, 2010, S. 13.
[28] Vgl. Ostermann, R., Basiswissen Internes Rechnungswesen, Witten, 2010, S. 28.
[29] Vgl. Fischbach, S., Grundlagen der Kostenrechnung, München, 2006, S. 19.
[30] Raupach, B. u. Stangenberg, K., Doppik in der öffentlichen Verwaltung, Wiesbaden, 2009, S. 118.
[31] Vgl. Gornas, J., Grundzüge der Verwaltungskostenrechnung, Baden-Baden, 1976, S. 57 f.
[32] Vgl. Bachmann, P., Controlling für die öffentliche Verwaltung, Wiesbaden, 2009, S. 28 f.;
Definition Selbstkosten: Vgl. Friedl, G. u. Hofmann, C. u. Pedell, B., Kostenrechnung, München, 2010, S.75 ff.
[33] Vgl. Werner, T., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, Paderborn, 2011, S. 14.
[34] Vgl. Plötner, O. u. Sieben, B. u. Kummer, T., Kosten- und Erlösrechnung, Berlin, 2010, S. 6.
[35] Vgl. Ewert, R. u. Wagenhofer, A., Interne Unternehmensrechnung, Berlin, 2008, S. 6 f.
[36] Vgl. Götze, U., Kostenrechnung und Kostenmanagement, Berlin, 2010, S. 11.
[37] Vgl. Ostermann, R., Basiswissen Internes Rechnungswesen, Witten, 2010, S. 33 ff.
[38] Vgl. Heinhold, M., Kosten- und Leistungsrechnung in Fallbeispielen, Stuttgart, 2010, S. 25 f.;
Deimel, K. u. Isemann, R. u. Müller, S., Kosten- und Erlösrechnung, München, 2006, S. 241 f.
[39] Vgl. Kalenberg, F., Kostenrechnung, München, 2008, S. 15.
[40] Vgl. Schuster, F., Kommunale Kosten- und Leistungsrechnung, München, 1999, S. 21 ff.;
Bachmann, P., Controlling für die öffentliche Verwaltung, Wiesbaden, 2009, S. 42 ff.
[41] Fischbach, S., Grundlagen der Kostenrechnung, München, 2006, S. 24.
[42] Vgl. Macha, R., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, München, 2010, S. 18.
[43] Vgl. Langenbeck, J., Kosten- und Leistungsrechnung, Herne, 2008, S. 25.
[44] Vgl. Götze, U., Kostenrechnung und Kostenmanagement, Berlin, 2010, S. 9.
[45] Langenbeck, J., Kosten- und Leistungsrechnung, Herne, 2008, S. 25.
[46] Vgl. Kalenberg, F., Kostenrechnung, München, 2008, S. 16 f.
[47] Bachmann, P., Controlling für die öffentliche Verwaltung, Wiesbaden, 2009, S. 57.
[48] Vgl. Langenbeck, J., Kosten- und Leistungsrechnung, Herne, 2008, S. 4.;
Ostermann, R., Basiswissen Internes Rechnungswesen, Witten, 2010, S. 36 f.
[49] Vgl. Heinhold, M., Kosten- und Leistungsrechnung in Fallbeispielen, Stuttgart, 2010, S. 39.;
Macha, R., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, München, 2010, S. 31.
[50] Vgl. Kapitel 5.1
[51] Selbsterstelle Grafik in Anlehnung an Raupach, B. u. Stangenberg, K., Doppik in der öffentlichen Verwaltung, Wiesbaden, 2009, S. 166.
[52] Vgl. Langenbeck, J., Kosten- und Leistungsrechnung, Herne, 2008, S. 127.
[53] Vgl. Heinhold, M., Kosten- und Leistungsrechnung in Fallbeispielen, Stuttgart, 2010, S. 26 f.
[54] Vgl. Thul, M. u. Middelhoff, T., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, Hannover, 2011, S. 61.
[55] Vgl. Macha, R., Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, München, 2010, S. 87 f.
[56] Selbsterstellte Grafik in Anlehnung an Bachmann, P., Controlling für die öffentliche Verwaltung, Wiesbaden, 2009, S. 61.; Jorasz, W., Kosten- und Leistungsrechnung, Stuttgart, 2009, S. 31.
- Quote paper
- Martin Oster (Author), 2012, Die Kosten- und Leistungsrechnung in der kommunalen Doppik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205093
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