Die vorliegende Arbeit soll die Talentförderung im deutschen Profifußball durch die Nachwuchsleistungszentren der Bundesligisten darstellen. Insbesondere soll dabei auf den Prozess hin zur verpflichtenden Einführung der Leistungszentren eingegangen werden. Den Kern der Arbeit bildet dabei eine Analyse des Nachwuchsleistungszentrums des Fußball-Bundesligisten 1.FC Nürnberg. Es soll die Entwicklung der Jugendabteilung zu einem professionell geführten Bestandteil des Vereinskonzepts aufgezeigt werden. Die Analyse wird den Verantwortlichen des 1.FC Nürnberg ein Protokoll ihrer Tätigkeit in den ersten zehn Jahren des Bestehens ihres Nachwuchsleistungszentrums geben. Hierbei wird analysiert werden, ob die Ziele der Talentausbildung des 1.FC Nürnberg erreicht werden konnten. Methodisch wird dies durch eine theoretische Grundannahme erreicht, die mit den Ergebnissen der Analyse des Nachwuchsleistungszentrums verglichen wird. Dadurch sollen die Vereinsverantwortlichen des 1.FC Nürnberg einen Überblick über die Ist-Situation der Talentförderung im eigenen Verein erhalten. Letztendlich sollen sich somit für die Talententwicklung beim 1.FC Nürnberg Verbesserungsvorschläge ergeben, die eine noch erfolgreichere Arbeit des Nachwuchsleistungszentrums ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Vorwort
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Aufbau und Vorgehensweise
2. Der Fußball in Deutschland
2.1 Struktur des Fußballs
2.1.1 Struktur auf internationaler Ebene
2.1.2 Struktur auf nationaler Ebene
2.2 Nachwuchsarbeit im Fußball
2.2.1 Nachwuchsarbeit auf Verbandsebene
2.2.2 Nachwuchsarbeit auf Vereinsebene
2.3 Das Transfersystem im Profifußball
2.3.1 Das Bosman-Urteil und seine Folgen
2.3.2 Ausbildungsentschädigung
3. Die Nachwuchsarbeit im deutschen Profifußball
3.1 Die Beschlüsse des DFB-Bundestages vom 03.05.2002
3.1.1 Die DFB-Talentförderung
3.1.2 Die U19-Bundesliga
3.2 Nachwuchsleistungszentren
3.2.1 Historische Entwicklung
3.2.2 Nachwuchsleistungszentren als Lizenzierungsvorschrift
3.2.2.1 Das Lizenzierungsverfahren der DFL
3.2.2.2 Richtlinien für die Nachwuchsleistungszentren
3.2.3 Aktuelle Situation der Nachwuchsleistungszentren
3.2.4 Zertifizierung der Nachwuchsleistungszentren
4. Das Nachwuchsleistungszentrum des 1.FC Nürnberg
4.1 Der 1.FC Nürnberg e.V.
4.2 Ist-Zustand vor der verpflichtenden Einführung von NLZ
4.3 Umsetzung der Vorschriften zur Erhaltung eines Leistungszentrums
4.3.1 Infrastruktur
4.3.2 Sportliche Betreuung
4.3.3 ärztlicher und physiotherapeutischer Bereich
4.3.4 ärztliche und physiotherapeutische Betreuung
4.3.5 außersportliche Betreuung
4.3.6 Schule und Club
4.3.7 Bewertung der Umsetzung
4.4 Das Nachwuchsleistungszentrum aktuell
4.4.1 Struktur des Nachwuchsleistungszentrums des 1.FC Nürnberg
4.4.2 Konzeption des Nachwuchsleistungszentrums
4.4.3 Profis aus dem Nachwuchsleistungszentrum
4.4.3.1 ehemalige Spieler
4.4.3.2 des aktuellen Lizenzkaders
5. Analyse des Nachwuchsleistungszentrums des 1.FC Nürnberg
5.1 Vereinszugehörigkeit der Jugendspieler des 1.FC Nürnberg
5.1.1 Einführung
5.1.2 Ablauf der Analyse
5.1.3 Analyse im Leistungsbereich
5.1.3.1 U23
5.1.3.2 U19
5.1.3.3 U17
5.1.3.4 U16
5.1.3.5 Gesamtbetrachtung Leistungsbereich
5.1.4 Analyse im Aufbaubereich
5.1.4.1 U15
5.1.4.2 U14
5.1.4.3 U13
5.1.4.4 U12
5.1.4.5 Gesamtbetrachtung Aufbaubereich
5.1.5 Analyse im Grundlagenbereich
5.2 Zufriedenheitsanalyse der Spieler des NLZ
5.2.1 Einleitung
5.2.2 Konzipierung des Fragebogens
5.2.3 Analyse der Befragung
5.2.3.1 Befragungsdetails
5.2.3.2 Analyse der Befragung zum Nachwuchsleistungszentrum
5.2.2.3 Analyse der Befragung im persönlichen Bereich
5.3 Budgetierung
5.3.1 Im Gesamtverein
5.3.2 Innerhalb des NLZ
5.4 Wirtschaftlichkeit des Nachwuchsleistungszentrums
5.4.1 Definition Wirtschaftlichkeit
5.4.2 Zieldefinition des Nachwuchsleistungszentrums
5.4.3 Wirtschaftlichkeitsanalyse des Nachwuchsleistungszentrums
6. Zusammenfassung
6.1 Ergebnisse der Arbeit
6.2 Fazit und Ausblick
7. Anhang
Literaturverzeichnis
Erklärung zur Urheberschaft
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Anteil am Gesamtergebnis der Zertifizierung in Prozent
Abb. 2: Organigramm Nachwuchsleistungszentrum
Abb. 3: Durchschnitt der U23
Abb. 4: Gini-Koeffizient der U23
Abb. 6: Durchschnitt und Gini-Koeffizient der U17
Abb. 7: Analyse der Vereinszugehörigkeit der U17 nach Bereichen
Abb. 8: Durchschnitt und Gini-Koeffizient der U16
Abb. 9: Analyse der Vereinszugehörigkeit der U13 nach Bereichen
Abb. 10: Auswertung Fragebogen Frage 1 Gesamt
Abb. 11: Auswertung Fragebogen Frage 3 Gesamt
Abb. 12: Auswertung Fragebogen Frage 4 Gesamt
Abb. 13: Auswertung Fragebogen Frage 5 nach Mannschaften
Abb. 14: Auswertung Fragebogen Frage 6 nach Mannschaften
Abb. 15: Auswertung Fragebogen Frage 7 Gesamt
Abb. 16: Auswertung Fragebogen Frage 9 Gesamt
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Local-Player in der 1.Bundesliga 2011/2012
Tab. 2: Verteilung der Sterne in der 1. Zertifizierungsphase
Tab. 3: Aufteilung U23 nach Bereichen in %
Tab. 4: Aufteilung U19 nach Bereichen in %
Tab. 5: Aufteilung U15 nach Bereichen
Tab. 6: U15-Analyse
Tab. 7: Aufteilung U14 nach Bereichen
Tab. 8: U13-Analyse
Tab. 9: Verteilung Kostenträger auf Gesamtbudget NLZ
Tab. 10: Kostenträger Verwaltung Betrachtung seit 2002/2003
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vorwort
Die vorliegende Arbeit behandelt ein praxisbezogenes Projekt, welches in Kooperation mit dem Nachwuchsleistungszentrum des Fußball-Bundesligisten 1.FC Nürnberg durchgeführt wurde. Der Kontakt zum 1.FC Nürnberg entstand durch mein praktisches Studiensemester in der Jugendabteilung des Bayerischen Fußball-Verbandes. Dort konnte ich erste Einblicke in die Fußball-Talentförderung bekommen, die sich mir bei Erstellen der Bachelor-Thesis als sehr hilfreich erwiesen haben. In diesem Zuge gilt mein besonderer Dank dem Verbands-Jugendleiter Karl-Heinz Wilhelm sowie den Mitarbeitern der Jugendabteilung Gerhard Brandlmeier und Sebastian Lubojanski, die mich für die Talentförderung sensibilisierten.
Darüber hinaus bedanke ich mich beim 1.FC Nürnberg in Person von NLZ-Leiter Rainer Zietsch für das entgegengebrachte Vertrauen sowie die Unterstützung während des Erstellens der Analysen.
Abschließend gilt mein besonderer Dank Herrn Prof. Dr. Alfons Madeja für die wissenschaftliche Betreuung meiner Bachelor-Thesis, die fachlich hervorragende Vorbereitung während des Studiums sowie die reibungslose Kommunikation während des Verfassens der Arbeit.
Meiner Familie danke ich für die Unterstützung in allem, was ich bisher in meinem Leben gemacht habe.
1. Einleitung
Vereine sind in der heutigen Zeit immer noch die tragenden Säulen des gesamten Sports in Deutschland und weltweit.[2] Neben der Gesundheitsförderung durch aktives Sporttreiben übernimmt der Sport weitere gesellschaftspolitische und sozialpolitische Funktionen, die den Staat veranlassen, den Sport zu fördern.[3] Dabei positioniert der Fußball sich in Deutschland als die wohl sprichwörtlich „schönste Nebensache der Welt“. Ein positives Abschneiden der Fußballnationalmannschaft hat dabei direkten Einfluss auf das nationale Wohlbefinden.
1.1 Problemstellung
Als Deutschland bei der Fußball-Europameisterschaft 2000 in Belgien und den Niederlanden bereits nach der Vorrunde ausschied, wurde im Land von einem „blamablen Auftritt“[4] gesprochen, die Niederlage gegen „Portugals Reservemannschaft“[5] als „Nacht der Schande“[6] betitelt. Nationaltrainer Erich Ribbeck musste daraufhin sein Amt niederlegen und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) um den ab 2001 amtierenden Präsidenten Gerhard Mayer-Vorfelder versuchte, in einer „Herkulesarbeit“[7] den deutschen Fußball wieder auf internationales Niveau anzuheben. Spätestens durch die WM 2006 in Deutschland oder das erfreuliche Abschneiden der Nationalmannschaft bei der EM 2008 sowie der WM 2010 wird gezeigt, dass die Arbeit Früchte getragen hat. Mit Spielern wie Mesut Özil, Sami Khedira (beide Real Madrid) oder Kapitän Philipp Lahm (FC Bayern München) beweist die deutsche Auswahl internationales Spitzenniveau. Dieser Erfolg, den Bundestrainer Joachim Löw nun mit seinem Trainerstab erntet, hat seine Wurzeln jedoch in der Europameisterschaft von 2000. Denn das im Anschluss an das Ausscheiden vom DFB initiierte Nachwuchskonzept zur Talentförderung sucht derzeit weltweit seinesgleichen.[8] Rund 10 Millionen Euro stellt der DFB diesem Projekt zur flächendeckenden Talententwicklung jährlich zur Verfügung.[9] Gab es bei der Europameisterschaft 2000 mit Sebastian Deisler nur einen Spieler, der noch für die U21 Nationalmannschaft spielberechtigt war, so sind es bei der vergangenen Weltmeisterschaft sechs gewesen, darunter der spätere Torschützenkönig Thomas Müller (FC Bayern München).[10]
Die Jugendnationalmannschaften des DFB konnten im Jahr 2009 innerhalb von elf Monaten die Europameisterschaftstitel der U17, U19 und U21 feiern. Somit scheint der deutsche Fußball für die Zukunft bestens gerüstet. Der Erfolg der Nachwuchsarbeit lässt sich jedoch nicht ausschließlich auf Verbandsaktivitäten zurückführen. Hierfür ist eine strategische Partnerschaft von Verband, Verein und Schule unumgänglich. Insbesondere die Lizenzvereine haben durch die vereinsinterne Ausbildung der Talente in Leistungszentren einen großen Verdienst an den jüngsten Erfolgen deutscher Nationalmannschaften.
1.2 Zielsetzung der Arbeit
Die vorliegende Arbeit soll die Talentförderung im deutschen Profifußball durch die Nachwuchsleistungszentren der Bundesligisten darstellen. Insbesondere soll dabei auf den Prozess hin zur verpflichtenden Einführung der Leistungszentren eingegangen werden. Den Kern der Arbeit bildet dabei eine Analyse des Nachwuchsleistungszentrums des Fußball-Bundesligisten 1.FC Nürnberg. Es soll die Entwicklung der Jugendabteilung zu einem professionell geführten Bestandteil des Vereinskonzepts aufgezeigt werden. Die Analyse wird den Verantwortlichen des 1.FC Nürnberg ein Protokoll ihrer Tätigkeit in den ersten zehn Jahren des Bestehens ihres Nachwuchsleistungszentrums geben. Hierbei wird analysiert werden, ob die Ziele der Talentausbildung des 1.FC Nürnberg erreicht werden konnten. Methodisch wird dies durch eine theoretische Grundannahme erreicht, die mit den Ergebnissen der Analyse des Nachwuchsleistungszentrums verglichen wird. Dadurch sollen die Vereinsverantwortlichen des 1.FC Nürnberg einen Überblick über die Ist-Situation der Talentförderung im eigenen Verein erhalten. Letztendlich sollen sich somit für die Talententwicklung beim 1.FC Nürnberg Verbesserungsvorschläge ergeben, die eine noch erfolgreichere Arbeit des Nachwuchsleistungszentrums ermöglichen.
1.3 Aufbau und Vorgehensweise
Zu Beginn der Arbeit wird der Fußball auf internationaler und nationaler Ebene betrachtet. Hierbei wird vorwiegend auf die Themenkomplexe „Nachwuchsförderung“ und „Transfersystem“ eingegangen. Im Anschluss (Kapitel 3) wird die Talentförderung im deutschen Fußball, insbesondere auf leistungsorientierter Seite betrachtet. Dabei wird auf die Entwicklung der Nachwuchsarbeit auf DFB- und DFL-Basis näher eingegangen und auf deren Bedeutung für das operative Geschäft der Lizenzvereine beschrieben. Den Kern der Arbeit bildet die Analyse der Talentförderung im Nachwuchsleistungszentrum des 1.FC Nürnberg. In diesem Zuge wird zuerst die Entwicklung des Leistungszentrums in den letzten Jahren beleuchtet. Desweiteren erfolgt ein Überblick über die infrastrukturellen und personellen Gegebenheiten, die das Nachwuchsleistungszentrum des 1.FC Nürnberg aktuell vorweist. Letztendlich werden die Kaderzusammensetzungen der Mannschaften mit vorangegangenen Jahren verglichen um zu identifizieren, ob die Spieler durch ein gestiegenes Maß an Talentförderung beim 1.FC Nürnberg nun eine langfristigere Ausbildung genießen können. Abschließend wird anhand einer Zufriedenheitsanalyse der Talente die Arbeit des Nachwuchsleistungszentrums aus Spielersicht evaluiert und somit Verbesserungspotenzial für den Verein aufgezeigt. Das sechste Kapitel schließt die vorliegende Arbeit mit einem Fazit ab.
2. Der Fußball in Deutschland
Ziel dieses Kapitel ist es, die Struktur des Fußballs international und national zu erläutern. Desweiteren wird die Nachwuchsarbeit und das Transfersystem erklärt, welches direkten Einfluss auf die Nachwuchsförderung der Vereine hat.
2.1 Struktur des Fußballs
2.1.1 Struktur auf internationaler Ebene
Der Weltverband FIFA - Fédération Internationale de Football Association - mit Hauptsitz in Zürich bildet die oberste Instanz des organisierten Fußballsports. Er dient zur weltweiten Förderung und Verbreitung des Fußballs, zur Organisation internationaler Turniere, zur Festlegung der Regeln und Bestimmungen, zur Kontrolle des Fußballs sowie zur Sicherung der Integrität des Wettbewerbs.[11] Die Mitglieder der FIFA, aktuell 208 Verbände[12], haben sich auf kontinentaler Ebene zu vom Weltverband anerkannten Konföderationen zusammengeschlossen.[13] Diese sind jedoch rechtlich nicht Mitglied der FIFA, sonder fungieren nur zur Interessenwahrnehmung der Kontinentalverbände. Auf europäischer Seite ist dies die UEFA – Union des associations européenes de football – mit Sitz in Nyon/Schweiz. Sie ist an die Statuten und Regeln des Weltverbandes gebunden und organisiert konföderale Wettbewerbe nach Absprache mit dem FIFA-Rahmenterminkalender. Hier zu nennen ist die UEFA Champions League sowie die Europa League für Vereinsmannschaften sowie die Europameisterschaft für Nationalmannschaften. Auf nationaler Ebene fungiert der Deutsche Fußball-Bund DFB mit Sitz in Frankfurt als Mitglied der UEFA und der FIFA.
2.1.2 Struktur auf nationaler Ebene
Der Deutsche Fußball-Bund ist mit mehr als 6,5 Millionen Mitgliedern in knapp 26.000 Vereinen und somit über 180.000 Mannschaften der größte Sportverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).[14] Der DFB fungiert als Spitzenverband für den organisierten Fußball, der somit gegenüber dem Deutschen Olympischen Sportbund eine autonome Stellung einnimmt.[15] Die Aufgaben umfassen die Vertretung der grundsätzlichen Angelegenheiten der Sportart Fußball, die Organisation der Deutschen Meisterschaften, die Auswahl der Vertretung, die bei internationalen Meisterschaften teilnimmt sowie die Weiterentwicklung des Regelwerks. Der DFB hat 21 Landesverbände, die sich wiederum in fünf Regionalverbände unterteilen. Durch die wachsende Professionalisierung und der damit einhergehenden Neuordnung des lizenzierten Fußballs, wurde im Jahre 2000 die „Deutsche Fußball Liga GmbH“ (DFL) als Ligaverband gegründet und ist ebenfalls Mitglied des DFB.[16] Die Vereine der Bundesliga und 2.Bundesliga, die bis zu diesem Beschluss als „außerordentliche Mitglieder“[17] dem DFB angehörten, sind somit zur Saison 2001/2002 aus dem Landesverband ausgeschieden und folglich nun ausschließlich Mitglied des Ligaverbands, der wiederum dem DFB untersteht. Klarzustellen ist hierbei, dass das Bestehen einer Profiliga nur durch die ausdrückliche Zustimmung des Landesverbandes rechtmäßig ist.[18]
Als Fußballprofi gilt man, wenn man die Tätigkeit „Fußballspieler“ in Vollzeit ausübt. „Die Liga – Fußballverband e.V.“[19] ist als eingetragener Verein die Vertretung der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. und 2. Bundesliga sowie gleichzeitig ordentliches Mitglied des DFB und hat die Stellung eines Landesverbands. Die „DFL - Deutsche Fußball Liga GmbH“ fungiert als Tochtergesellschaft des eigetragenen Vereins und übernimmt die operativen Geschäftstätigkeiten des Ligaverbandes.[20] Die DFL operiert als Ausrichter der Fußballspiele in den ihr vom DFB überlassenen Lizenzligen, desweiteren vergibt sie die Lizenzen an die sportlichen Qualifikanten der beiden Ligen.[21]
2.2 Nachwuchsarbeit im Fußball
2.2.1 Nachwuchsarbeit auf Verbandsebene
Dem Sport an sich und Fußball als Mannschaftssportart im Besonderen kommen einige Funktionen zu Teil, die die gesellschaftliche Bedeutung von Vereinen unterstreichen. Hier zu nennen sei der Erziehungscharakter, die Freizeitgestaltung, der Leistungsgedanke sowie die Kinder- und Jugendbetreuung, die den Sport durch den Staat förder bar machen.[22] Um die Wichtigkeit der Jugendförderung auf Verbandsebene herauszustellen, erstellt der DFB eine Jugendordnung, die das Geschehen im Jugendfußball regeln soll. Nach dem bereits erwähnten frühzeitigen Ausscheiden bei der Europameisterschaft 2000 hat der DFB mit dem erweiterten Talentförderprogramm versucht, das zu dieser Zeit bestehende Vakuum an talentierten und gut geförderten Jugendspielern zu beseitigen. Als Grund für den Mangel an talentierten Junioren wurde eine bisher nicht „genügend forcierte Talentförderung“[23] ausgemacht, die Defizite in der flächendeckenden Sichtung und Förderung der Jugendspieler vorweist. Unter Talentförderung versteht man in diesem Fall „gezielte Maßnahmen zur Entwicklung sportartspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten vor allem bei jungen und talentierten Sportlern“[24].
Der Verband reagierte mit einem jährlich 10 Millionen Euro teuren Projekt zum flächendeckenden Stützpunkttraining, auf welches später (Kapitel 3.1) noch intensiver eingegangen werden soll.[25] Hierdurch greift der Verband ab dem 12. Lebensjahr der Jugendlichen aktiv in die Talentförderung der Spieler ein. Dieser Zeitpunkt wird in der Sportwissenschaft als das sogenannte „Goldenen Lernalter“[26] der fußballspezifischen Entwicklung bezeichnet. Das Stützpunktprogramm dient den Lizenzvereinen als ideales Sichtungs- und Scoutingtool, denn die talentiertesten Spieler einer Region finden sich dort zum wöchentlichen Training ein. Übergeordnet erfolgt die Eliteförderung des DFB durch Jugendnationalmannschaften, die den Verband ab der U15 international vertreten. Hier konnten in naher Vergangenheit mit den Europameisterschaftstiteln der U17, U19 und U21 große Erfolge gefeiert werden. Desweiteren wurde dem DFB 2009 die „Maurize-Burlaz-Trophäe“ für die beste europäische Nachwuchsarbeit verliehen. Eindrucksvoll belegt dies, dass Deutschland an den ehemaligen Vorbildern Frankreich und den Niederlanden vorbeigezogen ist.[27] Der DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach beschreibt das verbandsinterne Umdenken so, dass die Nachwuchsarbeit mittlerweile das Kerngeschäft des DFB darstellt.[28] Ebenfalls Teil der Nachwuchsarbeit auf Verbandsebene bilden die Landesverbände, die ihre regionalen Talente durch Landesauswahlmannschaften fördern und die grundlegenden Schritte der Talentsichtung übernehmen.
2.2.2 Nachwuchsarbeit auf Vereinsebene
„Die Träger der fußballsportlichen Jugendarbeit sind die Fußball-Jugendabteilungen der Vereine“[29], so definiert der DFB die Stellung der Vereine in der Nachwuchsarbeit. Die Nachwuchsarbeit auf Vereinsebene variiert je nach Größe und Potenzial des Clubs. Das fußballerische 1x1 erlangen die Spieler bei ihren Heimatvereinen, die somit den Grundstein der Talentförderung bilden. Der Leistungsgedanke steht hier jedoch nicht im Vordergrund, sondern die Kinder-und Jugendbetreuung, der Erziehungscharakter und die Freizeitgestaltung, die als Funktionen des Sports gelten.[30] Die Spitze der Nachwuchsarbeit bilden die Lizenzvereine, die ab der U12 Leistungszentren unterhalten müssen und somit die Talente der Clubs in ihrem „goldenen Lernalter“ weiterentwickeln können. Der Übergang in den Seniorenbereich erfolgt nach dem vollendeten 18. Lebensjahr.[31]
2.3 Das Transfersystem im Profifußball
Die Jugend- und Nachwuchsarbeit der Profivereine im Fußball hängt neben der internen Arbeit der Clubs, bezogen auf die Konzeption des Vereins und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, auch von externen Faktoren ab, die das Management nicht selbst beeinflussen kann. Neben gesellschaftspolitischen Anforderungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehört im Profifußball auch das Transfersystem dazu. Fußballvereine verfügen über materielle Vermögensgegenstände, wie Infrastruktur oder Anlagevermögen, welche zu Finanzierungszwecken veräußert werden können.[32] Ebenfalls zur Mittelbeschaffung gehört hier das „Transfergeschäft mit Fußballspielern“[33].
2.3.1 Das Bosman-Urteil und seine Folgen
Grundlegend verändert hat das Transfergeschäft mit Fußballern im Profigeschäft das s.g. „Bosman-Urteil“. Der belgische Fußballprofi Jean-Marc Bosman prozessierte gegen seinen damaligen Arbeitgeber, den Proficlub RFC Lüttich, den belgischen Fußballverband sowie die UEFA vor dem EuGH. Bosman sah sich durch die zu zahlenden Transferentschädigungen und die damals bestehende Ausländerklausel im Profifußball seiner nach dem EG-Vertrag garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 59 EG massiv eingeschränkt.[34] Es war üblich, dass auch wenn der Vertrag eines Spielers endet und er ihn nicht verlängert, eine Ablösezahlung durch den den Spieler aufnehmenden Verein zu bezahlen sei. Das Urteil des EuGH vom 15.12.1995 kippte diese Regel und somit wurden „Ablösesummen nur noch bei Vereinswechseln während der Vertragslaufzeit rechtmäßig“[35]. Ausländerbeschränkungen wurden in diesem Zuge ebenfalls als nicht mit dem EG-Recht vereinbar eingestuft.[36] Grundlage hierfür waren bestehende Bestrebungen der Verbände zur Sicherung nationaler Interesen, wie dem nationalen Charakter der Meisterschaft und der Identifikation der Fans mit der Mannschaft, durch Regulierung der Ausländeranzahl. Der ablösefreie Vereinswechsel nach Vertragsende hat zur Folge, dass Vereine ihre Spieler nun längerfristig an sich binden, um bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung Erträge zu erwirtschaften. Für die Spieler bedeutet dies im Umkehrschluss, dass ihre Gehälter signifikant erhöht wurden.[37] Insbesondere bei neuen Vertragsabschlüssen generieren die Lizenzfußballer heute hohe Einnahmen durch Handgeldzahlungen.
Erhebliche Veränderungen auf die konzeptionelle Ausrichtung vieler Profivereine hatte der Wegfall von Ausländerbeschränkungen im Spielbetrieb. Eine UEFA-Regelung aus dem Jahr 1991 wurde durch das Bosman-Urteil als nichtig erklärt. Diese besagte, dass Verbände die Regel aufstellen konnten, wonach ausschließlich drei ausländische Spieler pro Mannschaft eingesetzt werden dürfen zuzüglich zweier Spieler, die mindestens ununterbrochen fünf Jahre im betroffenen Verband gespielt haben. Durch diese Veränderung können Profivereine nun weltweit nach geeignetem Spielermaterial scouten und ausschließlich nach dem Leistungsprinzip aufstellen. Einhergehend damit stieg die Ausländerquote in der deutschen Bundesliga von damals 20,79 %[38] (Saison 1994/1995) auf aktuell rund 43 %[39]. Heutzutage dürfen beliebig viele Spieler aus UEFA-Mitgliedsverbänden eingesetzt werden sowie fünf Spieler aus anderen Kontinentalverbänden. Für junge einheimische Sportler bedeutet dieses Urteil einen gestiegenen Wettbewerb mit ausländischen Akteuren um die Plätze im Kader der Lizenzvereine. Gerade Spieler aus den Niederlanden oder Frankreich konnten Ende der 90er Jahre durch technische und spielerische Qualitäten die Vereine von sich überzeugen und wurden deutschen Talenten, deren Ausbildung nicht dem internationalen Standard entsprach, vorgezogen. Einige Verbände, darunter der DFB haben jedoch eine Mindestzahl nationaler Spieler bestimmt, die von den Vereinen beschäftigt werden müssen. In Deutschland müssen mindestens zwölf Spieler pro Verein die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 11 der Spielordnung in ihrem Lizenzkader vorweisen. Den Clubs bleibt es überlassen, so viele ausländische Profis zu beschäftigen wie sie nur möchten. Diese Regelung soll zur „Wahrung der nationalen Identität der Liga führen“[40] und zur Nachwuchsförderung anregen. Für viele Vereine war es nach Aufhebung der Ausländerregelung und v.a. Wegfall der Transferzahlungen bei auflösenden Verträgen nicht mehr reizvoll gewesen, intensive Arbeit und monetäre Aufwendungen in die Jugendakademien zu stecken.
2.3.2 Ausbildungsentschädigung
Durch den bereits erwähnten Wegfall von Transferentschädigungen nach Vertragsende im Zuge des Bosman-Urteils stellten sich viele Vereine die Frage, ob es überhaupt noch zeitgemäß sei, viel Geld in eine langfristige Jugendarbeit zu stecken.[41] Gerade Jugendspieler sind auf Grund der Konkurrenzsituation in den Vereinen dafür prädestiniert, nach Beendigung der vertraglichen Beschäftigung zu neuen Vereinen zu wechseln und dort auf eine Chance im Profifußball zu hoffen. Der Weltverband FIFA reagierte auf diese Besorgnis der Vereine mit dem Kapitel „Ausbildungsentschädigung und Solidaritätsmechanismus“[42] im Reglement. Somit erhalten Vereine, die an der Ausbildung des Spielers beteiligt waren, bei der Unterzeichnung des ersten Profivertrags eine Entschädigung. Ebenfalls finanziell beteiligt werden sie bei Transfers des Spielers bis zu der Saison, in der der Spieler 23 Jahre alt wird. Grundlage hierfür ist, dass ein Fußballspieler sich offiziell von seinem zwölften bis zu seinem dreiundzwanzigsten Lebensjahr in der fußballspezifischen Ausbildung befindet. Die Berechnungsgrundlage der Ausbildungsentschädigung ist der finanzielle Aufwand, den der neue Verein gehabt hätte, wenn er den Spieler in der Jugend selbst ausgebildet hätte.[43] Diese Beträge werden von den nationalen Verbänden festgesetzt. Der Solidaritätsmechanismus wiederum regelt die Beteiligung der Ausbildungsvereine an den Transfererlösen durch den Spieler. So werden 5 % der Transfersumme nach einem Berechnungsschema auf die Vereine aufgeteilt, die den Spieler zwischen seinem 12. und 23. Lebensjahr betreut haben.[44] Im Idealfall erhält ein Verein, der den Spieler ab dem 12. Lebensjahr bis zu seinem 23. Geburtstag ausgebildet hat, 5 % der gesamten Transfersumme.
Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass diese Entschädigungen im Vergleich zu den Transfersummen vor dem Bosman-Urteil 1995 sehr gering ausfallen und keinen adäquaten Einnahmenersatz für die Vereine darstellen.
3. Die Nachwuchsarbeit im deutschen Profifußball
Das dritte Kapitel beschäftigt sich vorrangig mit der Entwicklung der Nachwuchsförderung in Deutschland. Dabei wird insbesondere auf die Einführung von Nachwuchsleistungszentren im Lizenzfußball eingegangen. Aktuelle Themen wie die momentane Situation der NLZ und deren Zertifizierung finden dabei Berücksichtigung.
3.1 Die Beschlüsse des DFB-Bundestages vom 03.05.2002
3.1.1 Die DFB-Talentförderung
Spätestens nach dem Ausscheiden bei der Europameisterschaft 2000 in Belgien und den Niederlanden erhielt das bisherige „Qualitätssiegel Made in Germany“[44], welches durch die erfolgsverwöhnte Historie des deutschen Fußballs lange Zeit unantastbar schien, erste tiefe Kratzer. In Anbetracht der anstehenden Weltmeisterschaft 2006 im eigenen Land reagierte der DFB auf den Mangel an talentierten Kräften im deutschen Profigeschäft mit umfassenden Reformen. Angetrieben vom DFB-Präsidenten Gerhard Mayer-Vorfelder verabschiedete der DFB-Bundestag am 03. Mai 2002 ein jährlich 10 Millionen Euro teures Projekt zur flächendeckenden Talentförderung im Bundesgebiet.[45] Bundesweit wird seitdem durch den Fußball-Verband nach Talenten gesichtet. Diese erhalten wöchentlich in knapp 400 heimatnahen DFB-Stützpunkten ein Zusatztraining unter Anleitung qualifizierter Trainer. Rund 1.200 Honorartrainer werden hierfür vom Verband beschäftigt und weitergebildet. 22.000 Junioren und Juniorinnen erhalten jährlich eine intensivierte Förderung, welche nach Aussage Mayer-Vorfelders weltweit seines Gleichen sucht.
3.1.2 Die U19-Bundesliga
Neben dem Stützpunktsystem, welches eine Talentförderung in der Breite garantiert, beschloss der DFB-Bundestag desweiteren die Einführung der U19 Bundesliga zur Saison 2003/2004.[46] Im Spitzenbereich der Talentförderung sollen sich fortan die Jugendteams der Proficlubs noch intensiver miteinander messen. Neben der U19 Bundesliga wurde in den Folgejahren ebenfalls in der U17 eine dreigeteilte Bundesliga eingeführt, sowie in der U15 fünf Regionalligen. Sinn und Zweck dieser Reform ist die leistungsspezifische Eliteförderung. Diese führt zu erhöhten Zeitaufwendungen der Spieler, welche sie für Training und Spiele investieren müssen. Auch für die Vereine sind einhergehend die finanziellen Aufwendungen für dieses Ligensystem gestiegen.
3.2 Nachwuchsleistungszentren
3.2.1 Historische Entwicklung
Neben den bereits genannten Aktivitäten des DFB zur Nachwuchsförderung auf Verbandsebene, hat sich ebenfalls der Ligaverband dazu entschieden, die Talentförderung in den Lizenzvereinen durch eine Lizenzierungsvorschrift aktiv zu unterstützen. Demnach ist es Zweck und Aufgabe der DFL, den „Fußballsport [...] v.a. in seinem Jugendbereich, durch die Bildung und Unterhaltung von Leistungszentren und eine qualitativ hohe Ausbildung talentierter Nachwuchsspieler zu unterstützen und zu fördern“[47]. Seit der Saison 2001/2002 müssen die Lizenzvereine der 1.Bundesliga die Existenz von Leistungszentren (LZ) nachweisen.[48] Für die Vereine der 2.Liga war dieser Nachweis zuerst eine „Soll-Bestimmung“. Zur Lizenzierungsvorschrift wurden die LZ im Juli 2002. Rund 50 % der Spieler der Junioren-Nationalmannschaften werden mittlerweile ausschließlich in Leistungszentren ausgebildet. Sie gehen nicht den Weg über das Talentförderprogramm des DFB, sondern wechseln direkt vom Heimatverein in die NLZs.[49] Das zeugt davon, dass die Profi-Clubs viele ihrer Talente bereits ab der U12 eigenständig ausbilden um somit eine konsequente, langfristige und v.a. vereinsbezogene Entwicklung sicherzustellen. Die Spieler unter 21 (insgesamt 62), die in der Saison 2009/2010 in der 1.Bundesliga eingesetzt wurden, waren spätestens ab der U20 in den Leistungszentren untergebracht. Somit lässt sich festhalten, dass mittlerweile die vor rund zehn Jahren eingeführten LZ als Voraussetzung für den Sprung in die 1.Bundesliga zu sehen sind. Der prozentuale Anteil deutscher Spieler im Profifußball ist in den letzten 10 Jahren um 7 % angestiegen.[50] Dadurch lässt sich schließen, dass die Vereine gut ausgebildete deutsche Spieler Profis denen aus dem Ausland vorziehen. Indiz für diese Strategieänderung ist auch der gesunkene Altersschnitt (von 27,12 Jahren 2002/2003) auf den aktuellen Stand von 25,77 Jahren. Grundlage ist sicherlich die geänderte Konzeption einiger Vereine, die Anfang der Jahrtausendwende noch auf teure Importschlager wie Marcio Amoroso (Transfersumme rund 25.000.000 €[51]) von Borussia Dortmund setzten. Mittlerweile setzen diese Clubs durchaus erfolgreich auf Talente (wie Mario Götze oder Marcel Schmelzer) aus der eigenen Jugend. Voraussetzung für dieses Umdenken in den Vereinen waren jedoch auch exogene Ursachen, die finanzielle Probleme für die Vereine hervorriefen wie bspw. die Kirch-Krise oder der bankenrechtliche Standard „Basel II“.[52]
In der Saison 2009/2010 gibt jeder Bundesliga-Club rund 3,7 Millionen Euro jährlich im Liga-Durchschnitt für sein Leistungszentrum aus.[53] Der Gesamtbetrag bedeutet eine Steigerung um 50 % - verglichen mit der Saison 2006/2007 - sowie einen Anstieg um 20 % zur Vorsaison 2008/2009.[54] Die Summe von 66 Millionen € jährlich, die die Clubs in die Nachwuchsförderung jetzt investierten macht 3,58 % des Gesamtaufwands in der Saison 2009/2010 aus. In der Saison 2006/2007 waren dies noch 3,26 %. Der aktuelle Anteil am Bundesliga-Aufwand ist der höchste in den letzten Jahren und zeugt von der immer weiter wachsenden Bedeutung und Beachtung des Nachwuchsbereichs durch das Management der Clubs. In der 2.Bundesliga liegt der Prozentsatz derzeit sogar bei 5,77 % des Gesamtaufwands aller Clubs.[55] Im kompletten Lizenzfußball werden somit jährlich über 85 Mio. € in die Nachwuchsförderung investiert. Daraus ergibt sich ein prozentualer Anteil von 3,92 % des Gesamtaufwands des Lizenzfußballs.
3.2.2 Nachwuchsleistungszentren als Lizenzierungsvorschrift
3.2.2.1 Das Lizenzierungsverfahren der DFL
Das Lizenzierungsverfahren zur Erhaltung des Spielbetriebs gibt es in Deutschland bereits seit den 1960er Jahren, als Anforderungen zur Rechnungslegung und Prüfung der Vereine festgelegt wurden.[56] Der Hintergrund der Lizenzierung besteht darin, dass die Fußballvereine in ihrer Größe mit mittelständischen Unternehmen gleichzusetzen sind, allerdings meistens in der Rechtsform des e.V. vorliegen und somit grundsätzlich nicht zur externen Rechenschaftslegung verpflichtet sind. Blickt man jedoch auf die immer weitere wachsende wirtschaftliche Tragweite eines Vereines, kann es in Einzelfällen zu Überschuldungen kommen und im Extremfall auch zu einer Insolvenz. Auf Grund der Organisation der Vereine im Ligabetrieb würde eine Insolvenz eines Clubs ebenfalls negative Auswirkungen auf die anderen in der Liga vertretenen Vereine haben. Denn ohne Wettbewerber kann kein sportlicher Wettkampf erfolgen. Zur Gewährleistung des Spielbetriebs über eine ganze Saison hinweg müssen die Lizenzbewerber somit sportliche, rechtliche, personelle, administrative, infrastrukturelle und sicherheitstechnische Kriterien erfüllen, die in der Kombination letztendlich zur Teilnahme an den Lizenzligen berechtigen.[57] Zu diesen Punkten kommt abschließend die notwendige wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Aufgabe der Lizenzierung ist das Gesamtinteresse der Liga dem zum Teil egoistischen Verhalten einzelner Vereine vorzuziehen.[58] Die Vereine einer Liga sind zwar Woche für Woche sportliche Konkurrenten, kooperieren jedoch bei der Leistungserstellung des Produkts „Fußballspiel“ (Kooperenz). Sollten nun Clubs einer Liga aus wirtschaftlichen Gründen den Spielbetrieb nicht aufrecht erhalten können, führt dies zur Senkung der Produktqualität für den Konsumenten, den Fan. Dies zu vermeiden ist oberstes Gebot der Lizenzierung. Die Lizenzierung dient der Liga somit zur Integrität des Wettbewerbs, zur Stabilität und Kontinuität. Sie stärkt das Markenimage der DFL. Die Vorschriften hierzu finden sich in der Lizenzierungsordnung (LO) im Ligastatut des Ligaverbandes sowie in den dazugehörigen Anhängen.
3.2.2.2 Richtlinien für die Nachwuchsleistungszentren
Die sportlichen Kriterien zur Erfüllung der Lizenzierungsvoraussetzungen für die ersten beiden Ligen im Profifußball sind zweigeteilt. Auf der einen Seite ist dies die sportliche Qualifikation, die in der Spielordnung festgelegt ist. Auf der anderen Seite die Führung eines Leistungszentrums, welches den Anforderungen des Ligastatuts entsprechen muss.[59] Es ist festzustellen, dass die Vereine im Profifußball faktisch ohne die Unterhaltung von Leistungszentren keine Lizenz erhalten können. Die Voraussetzungen, welche die LZ erfüllen müssen, unterscheiden sich in zwei Kategorien, je nach Zugehörigkeit zur ersten oder zweiten Bundesliga. Aufsteiger müssen die Mindestvoraussetzungen spätestens zum 01.August des Folgejahres (t+1) nachweisen können. Anhang V der Lizenzierungsordnung gibt Auskunft über „die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren“[60]. Ziel der Implementierung von Leistungszentren ist die Harmonisierung mit dem bereits erläuterten Talentförderprogramm des DFB. Dies führt nochmals vor Augen, dass der Ligaverband ebenfalls auf das desaströse Auftreten der deutschen Mannschaft bei der Europameisterschaft 2000 reagieren wollte und somit gleichermaßen seinen Anteil an der deutschen Talententwicklung sieht. Nachwuchsleistungszentren im deutschen Profifußball teilen sich in die drei Kategorien Grundlagen- (U9-U11), Aufbau- (U12-U15) und Leistungsbereich (U16-U23).[61] Insgesamt müssen die NLZ ab dem Aufbaubereich mindestens acht Mannschaften melden, von denen, Minimum sieben - Maximum neun, am offiziellen Spielbetrieb von DFB bzw. Regional- oder Landesverband teilnehmen. Die Anzahl der Spieler, welche für die verschiedenen Altersklassen eine Spielberechtigung erhalten, liegt im Aufbaubereich bei maximal 20. Im Leistungsbereich dürfen zwei weitere Spieler nominiert werden. Ebenfalls reglementiert ist im Anhang V der LO die Anzahl der Spieler, welche für die deutschen Auswahlmannschaften spielberechtigt sein müssen. So ist es im Leistungsbereich zwingend erforderlich, dass zwölf Spieler des Kaders für deutsche Juniorennationalmannschaften eingesetzt werden können.
Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Anforderungen an Leistungszentren der 1. und 2. Bundesliga. So müssen Vereine der Kategorie 1 (= 1.Bundesliga) drei Rasenplätze zur Verfügung stellen, Kategorie-2-Vereine jedoch nur zwei.[62] Ebenfalls gibt es Unterschiede in der Qualifikation der Mitarbeiter, insbesondere der Trainerlizenz. In der 1. Bundesliga sind drei hauptamtliche Trainer erforderlich (2. Liga: zwei hauptamtliche), von denen zwei die Fußball-Lehrer Lizenz und einer die A-Lizenz vorweisen müssen (2.Liga: ein Fußball-Lehrer, eine A-Lizenz). Diese Vorschriften betreffen im Folgenden auch die ärztliche sowie physiotherapeutische Betreuung der Spieler. Gleicherweise Lizenzierungsvorschrift der LZ ist die konzeptionelle Arbeit in der Jugendabteilung der Lizenzvereine. Jeder Club muss ein Jugendförderprogramm entwickeln, das die wichtigsten Ziele und die Philosophie der Arbeit des LZ verständlich macht. Für die schulische Entwicklung der Spieler muss eine Partnerschule zur Verfügung stehen, so dass jeder Jugendliche die Möglichkeit hat, neben dem Fußball auch einem geregelten Schulalltag nachzugehen.[63] Vertraglich besteht für die Vereine die Möglichkeit, im Leistungsbereich Förderverträge mit den Spielern abzuschließen, die dann als Vertragsspieler vor der DFL gelten.[64] Wichtig hierbei ist wiederum zur Förderung des deutschen Nachwuchses, dass mindestens 60% dieser Verträge mit Jugendlichen abgeschlossen werden, die für die deutschen Jugendnationalteams eingesetzt werden können und auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
[...]
[2] Vgl. Madeja (2009), S. 2.
[3] Vgl. Ebenda
[4] Eberle (2000a), S. 2.
[5] Eberle (2000b), S. 55.
[6] Eberle (2000a), S. 2..
[7] Hunzinger (2002), S.13.
[8] Vgl. Ebenda.
[9] Vgl. DFB (Hrsg.) (2002), online zu finden unter
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1%5BshowUid%5D=71&tx_dfbnews_pi4%5Bcat%5D=10
(Stand 06.01.2012).
[10] Vgl. hier und im Folgenden DFB (Hrsg.) (2010), S. 6, online zu finden unter
http://talente.dfb.de/index.php?id=519515 (Stand 06.01.2012).
[11] Vgl. FIFA-Statuten: 2. Zweck (2011).
[12] FIFA (Hrsg.) (2011), online zu finden unter
http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/associations.html (Stand 06.01.2012).
[13] Vgl. hier und im Folgenden FIFA-Statuten: 20. Konförderationen (2011).
[14] Vgl. DFB (Hrsg.) (2011), online zu finden unter http://www.dfb.de/index.php?id=11015 (Stand 06.01.2012).
[15] Vgl. hier und im Folgenden Madeja (2009), S.6.
[16] Vgl. DFB-Statuten: 2. Satzung (2011), Präambel.
[17] DFB-Statuten:13. DFB/Ligaverband Grundlagenvertrag (2011), Präambel.
[18] Vgl. Benz/Gehring (2009), S. 23
[19] Vgl. hier und im Folgenden: Dworak (2010), S. 11.
[20] Vgl. Dworak (2010), S. 12.
[21] Vgl. DFB-Statuten: 14. Ligaverband/DFL: Satzungen (2011), § 4.
[22] Vgl. Madeja (2009), S. 2.
[23] DFB (Hrsg.) (2010), S. 4., online zu finden unter http://talente.dfb.de/index.php?id=519515 (Stand 06.01.2012).
[24] Aichaoui (2006), S. 149.
[25] Vgl. DFB (Hrsg.) (2002), online zu finden unter
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1%5BshowUid%5D=71&tx_dfbnews_pi4%5Bcat%5D=10
(Stand 06.01.2012)
[26] DFB (Hrsg.) (2010), S. 9., online zu finden unter http://talente.dfb.de/index.php?id=519515 (Stand 06.01.2012).
[27] Vgl. DFB (Hrsg.) (2009a), online zu finden unter
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1%5BshowUid%5D=20992&tx_dfbnews_pi4%5Bcat%5D=70
(Stand 06.01.2012).
[28] Vgl. DFB (Hrsg.) (2009b), online zu finden unter
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1%5BshowUid%5D=21107 (Stand 06.01.2012).
[29] DFB-Statuten: 8. Jugendordnung (2011), §1.
[30] Vgl. Madeja (2009), S. 2.
[31] Vgl. DFB-Statuten: 8. Jugendordnung (2011), § 5.
[32] Vgl. Dworak (2010), S. 201 f.
[33] Ebenda.
[34] Vgl. Bellon u.a. (2005), S. 257.
[35] Ebenda.
[36] Vgl. Holzhäuser (2006), S. 265.
[37] Vgl. Bellon u.a. (2005), S. 258.
[38] Bellon u.a. (2005), S. 258 f.
[39] DFL (Hrsg.) (2011), S. 36.
[40] Holzhäuser (2006), S. 266.
[41] Vgl. hier und im Folgenden Bellon u.a. (2005), S. 258.
[42] Vgl. DFB-Statuten: 16. FIFA: Reglement Spielerstatus (2011), VII.
[43] Vgl. DFB-Statuten: 16. FIFA: Reglement Spielerstatus (2011), Anhang 4 5.
[44] Vgl. DFB-Statuten: 16. FIFA: Reglement Spielerstatus (2011), Anhang 5 1.
[44] Eberle (2000a), S.2.
[45] Vgl. hier und im Folgenden Bellon u.a. (2005), S. 261.
[46] Vgl. DFB (Hrsg.) (2002), ), online zu finden unter
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1%5BshowUid%5D=71&tx_dfbnews_pi4%5Bcat%5D=10
(Stand 06.01.2012).
[47] DFB-Statuten: 14. Ligaverband/DFL: Satzungen (2011), § 4.
[48] Vgl. DFB (Hrsg.) (2000), online zu finden unter
http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1%5BshowUid%5D=217&tx_dfbnews_pi4%5Bcat%5D=10
(Stand 06.01.2012).
[49] Vgl. DFB (Hrsg.) (2010b), S. 27., online zu finden unter http://www.imspiel-magazin.de/pdf/dfb_ppp_bilanzII.pdf
(Stand 06.01.2012).
[50] Vgl. hier und im folgenden DFL (Hrsg.) (2011), S. 37.
[51] Transfermarkt GmbH & Co. KG, online zu finden unter
http://www.transfermarkt.de/de/marcio-amoroso/transfers/spieler_1263.html (Stand 06.01.2012)
[52] Vgl. Benz/Gehring (2009), S. 36 f.
[53] Vgl. DFL-Bundesliga Report (2011), S. 12.
[54] Vgl. DFL-Bundesliga Report (2011), S. 13.
[55] Vgl. DFL-Bundesliga Report (2011), S. 39.
[56] Vgl. hier und im Folgenden Jäck/Meffert (2008), S.282.
[57] Vgl. Dworak (2010), S. 69.
[58] Vgl. hier und im Folgenden Bezold u.a. (2008), S. 87.
[59] Vgl. hier und im folgenden DFB-Statuten: Ligaverband: Ligastatut (2011), § 3.
[60] DFB-Statuten: Ligaverband: Ligastatut (2011), Anhang V 1.
[61] Vgl. DFB-Statuten: Ligaverband: Ligastatut (2011), Anhang V 2.
[62] Vgl. hier und im folgenden DFB-Statuten: Ligaverband: Ligastatut (2011), Anhang V 2.
[63] Vgl. DFB-Statuten: Ligaverband: Ligastatut (2011), Anhang V 3.
[64] Vgl. DFB-Statuten: Ligaverband: Ligastatut (2011), Anhang V 4.
- Arbeit zitieren
- Stefan Röttger (Autor:in), 2012, Nachwuchsförderung im deutschen Profifußball, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204545
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