Im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens bestimmte Verhaltensweisen als derart unerwünscht zu definieren, dass sie mit Sanktionen belegt werden, scheint zu den originären Bedürfnissen einer jeden Kultur zu gehören. Aus der kulturellen Determiniertheit von strafwürdigem Verhalten und der Befriedungsfunktion der Rechtsprechung folgt, dass in einer Rechtsordnung auch das Strafverfahren und sein Ergebnis von den jeweiligen gesellschaftlich-kulturellen Rahmenbedingungen abhängen.
Sowohl die anglo-amerikanische als auch die deutsche Rechtsordnung sehen vor, dass an der Urteilsfindung in Strafsachen Personen mitwirken, die nicht professionell und nicht ständig mit der Rechtsprechung betraut sind. Diese Laienbeteiligung unterscheidet sich in den beiden Systemen zwar stark hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, nicht aber in den wesentlichen zugrunde liegenden Zielvorstellungen: Der Wunsch nach demokratischer Partizipation in der Dritten Gewalt zum Schutz vor staatlicher Übermacht und eine in ihren Ergebnissen gerechte Rechtsprechung.
In vorliegender Arbeit wird anhand des US-amerikanischen Geschworenengerichts und des deutschen Schöffengerichts heraus-gearbeitet, in welcher Weise die Laienbeteiligung in den beiden Grundmodellen der Laienbeteiligung diesen Intentionen nahe kommt und inwiefern die rechtlichen Regelungen und die empirisch feststellbaren Realitäten dahinter zurückbleiben. Hierzu wird zunächst analysiert, inwieweit die jeweilige rechtliche Ausgestaltung den Laien in der Strafrechtpflege ein Gegengewicht zur staatlichen Strafverfolgung zu verleihen vermag. Im zweiten Teil wird untersucht, wie die Rechtsordnungen die durch die Laienbeteiligung erhoffte materielle Gerechtigkeit der Rechtsprechung zu erreichen versuchen und inwiefern diese Bemühungen empirisch feststellbare Erfolge zeitigen.
Gliederung
I) Einleitung
II) Schutz vor Willkür durch Partizipation
1) Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund
2) Die formelle Effektivität der Laienbeteiligung
a) Die Zuständigkeit gemischt besetzter Strafgerichte
b) Die Zuständigkeit des Geschworenengerichts
c) Die formelle Beteiligung im Jurysystem
d) Die formelle Beteiligung im Schöffensystem
e) Verfügen Schöffen oder Geschworene über mehr Macht?
aa) Durchdringung der Rechtsprechung mit Laienrichtern
bb) Prozessuale Rechte
cc) Funktionstrennung als Schutz vor Beeinflussung?
dd) Mitsprache hinsichtlich Strafzumessung
ee) Die „nullifying role of the jury“
f) Zwischenergebnis
III) Materielle Gerechtigkeit durch Laienbeteiligung
1) Repräsentativität
a) Repräsentativität in Deutschland
aa) Zugangsvoraussetzungen für das Schöffenamt
bb) Auswahlverfahren
cc) Befreiung und Ablehnung
dd) Empirie
b) Repräsentativität in den USA
aa) Zugangsvoraussetzungen
bb) Auswahlverfahren
cc) Befreiung und Ablehnung
dd) Empirie
ee) Anmerkungen
2) Einfluss auf Beratung und Urteil
a) Deutschland
aa) Die Theorie
bb) Die Praxis
(1) Verfahrensrechtliche Gründe
(2) Psychologische Gründe
cc) Anmerkungen
b) USA
aa) Die Theorie
bb) Anmerkung
cc) Die Praxis
(1) Einfluss sachfremder Faktoren
(2) Kollegialität
(3) Verständnisprobleme
cc) Anmerkung
V) Zusammenfassung und Bewertung
- Arbeit zitieren
- Julia Constanze Elser (Autor:in), 2010, Die Laienbeteiligung im deutschen und US-amerikanischen Strafprozess im Rechtsvergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203975
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