Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951 mit sechs Staaten, entwickelte sich dieses Vorhaben zur heutigen Europäischen Union mit insgesamt 27 Staaten.
Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 fingen auch die osteuropäischen Staaten an, sich von ihrer sozialistischen Planwirtschaft ab- und den westlichen Marktstrukturen zuzuwenden. Somit folgte 2004 die Osterweiterung der EU.
Seitdem die Folgen der Balkankriege überwunden sind, melden auch die südosteuropäischen Staaten Mazedonien, Montenegro, Kroatien und die Türkei Interesse an einer Mitgliedschaft an. Ebenso wie die vorangegangen osteuropäischen Staaten, erhoffen sie sich mehr Wohlstand, Arbeit und Freiheit in der europäischen Gemeinschaft. Zugleich wurde ihnen der Beweis geliefert, dass die Reformen, die der Erfüllung der politischen und wirtschaftlichen Kriterien zum EU-Beitritt dienen, realisierbar sind.
Ihre Beitrittsanträge haben die vier genannten Länder bereits eingereicht. Kroatien steht seit 2005 in Verhandlungen mit der EU. Mazedonien und Montenegro sind seit 2005 bzw. 2010 offizielle Kandidaten. Ihre Beitrittsverhandlungen wurden allerdings noch nicht eröffnet.
Eine Ausnahme bildet die Türkei. Sie ist bereits ein langjähriger Partner der Europäischen Union. 1987 erfolgte ihr Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Seit 1999 ist sie offizieller Kandidat für die Mitgliedschaft in der EU. Die Beitrittsverhandlungen dauern, aufgrund fehlender Bereitschaft bei der Erfüllung und Umsetzung von Vorgaben, an. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Ein weiterer potentieller Anwärter auf eine Mitgliedschaft ist Island, ein seit Jahrzehnten eigenständiger und wirtschaftlich sehr gut positionierter Staat im Norden Europas. Seit 1970 bestehen zahlreiche Abkommen und Verträge zur europäischen Gemeinschaft. Aufgrund der geographischen Lage und den langjährigen Beziehungen, ist Island dementsprechend auch Teil des europäischen Marktes. Der Beitrittsantrag Islands erfolgte 2009.
Welche wirtschaftlichen Chancen und Risiken kann ein hochentwickeltes westeuropäisches Land wie Island noch erwarten? Was könnte ein EU-Beitritt für die Balkanstaaten Kroatien, Mazedonien, Montenegro und für die Türkei bewirken? Ist ein EU-Beitritt erstrebenswert?
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Ziel und Aufbau der Diplomarbeit
2. Die Europäische Union
2.1 Die Geschichte der EU
2.2 Aktuelle und künftige Mitglieder der EU
2.3 Ziele der EU
2.4 Erweiterung der EU und Integration neuer Mitglieder
2.4.1 Voraussetzungen für einen Beitritt in die europäische Union
2.4.2 Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP)
2.4.3 Der Erweiterungsprozess
2.4.3.1 Das Mandat und die Rahmenbedingungen
2.4.3.2 Screening und Monitoring
2.4.3.3 Abschluss der Verhandlungen und der Beitrittsvertrag
3. Island
3.1 Die Bevölkerung Islands
3.2 Staatsaufbau / Innen- und Außenpolitik Islands
3.2.1 Staatsaufbau / Innenpolitik
3.2.2 Außenpolitik
3.2.3 Islands Beziehung zur EU
3.3 Wirtschaft und wirtschaftliche Lage Islands 2008 – 2010
3.4 Zusammenfassung des Fortschrittsberichts vom 9. November 2010
4. Kroatien
4.1 Die Bevölkerung Kroatiens
4.2 Staatsaufbau/ Innen- und Außenpolitik Kroatiens
4.2.1 Beziehungen zwischen Kroatien und der EU
4.3 Wirtschaft und Wirtschaftliche Lage Kroatiens 2008 – 2010
4.4 Zusammenfassung des Fortschrittsberichts vom 9. November 2010
5. Türkei
5.1 Die Bevölkerung der Türkei
5.2 Staatsaufbau / Innen- und Außenpolitik der Türkei
5.2.1 Staatsaufbau / Innenpolitik
5.2.2 Außenpolitik
5.2.3 Beziehungen der Türkei zur EU
5.3 Wirtschaft und wirtschaftliche Lage der Türkei 2008 - 2011
5.4 Zusammenfassung des Fortschrittsberichts vom 9. November 2010
6. Mazedonien
6.1 Bevölkerung Mazedoniens
6.2 Staatsaufbau / Innen- und Außenpolitik Mazedoniens
6.2.1 Staatsaufbau / Innenpolitik
6.2.2 Außenpolitik
6.2.3 Beziehungen Mazedoniens zur EU
6.3 Wirtschaft und wirtschaftliche Lage Mazedoniens 2008 - 2010
6.4 Zusammenfassung des Fortschrittsberichts 9. November 2010
7. Montenegro
7.1 Bevölkerung Montenegros
7.2 Staatsaufbau / Innen- und Außenpolitik Montenegros
7.2.1 Staatsaufbau / Innenpolitik
7.2.2 Außenpolitik
7.2.3 Beziehung Montenegros zur EU
7.3 Wirtschaft und wirtschaftliche Lage Montenegros 2008 - 2010
7.4 Zusammenfassung des Fortschrittsberichts 9. November 2010
8. Chancen und Risiken für die Beitrittsländer
8.1 Chancen
8.1.1 Allgemeine Chancen
8.1.2 Besondere Chancen für Mazedonien, Montenegro, Kroatien und der Türkei
8.2 Risiken für die Beitrittskandidaten
9. Zusammenfassende Betrachtung der Chancen und Risiken der Beitrittskandidaten
9.1 Island
9.2 Die Länder Kroatien, Mazedonien, Montenegro und die Türkei
10. Fazit
Literatur- und digitales Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aktuelle Mitgliedstaaten und zukünftige Beitrittskandidaten (landkartenindex.blogspot.de)
Abbildung 2: Die Kapitel des gemeinsamen Besitzstandes (Quelle: Europäische Kommission)
Abbildung 3: Wechselkurs Isländische Krone zum Euro (Quelle: EuroStat)
Abbildung 4: Bruttoinlandsprodukt Islands zu Marktpreisen in Millionen Euro (Quelle: EuroStat)
Abbildung 5: Prozentuale Veränderung des Bruttoinlandsproduktes Islands (Quelle: EuroStat)
Abbildung 6: zu erfüllende Aufgabe Islands bis zur Mitgliedschaft in der EU (eigene Darstellung)
Abbildung 7: Wechselkurs Kuna zum Euro (Quelle: EuroStat)
Abbildung 8:Bruttoinlandsprodukt Veränderung in Prozent (Quelle: EuroStat)
Abbildung 9: Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen Kroatien (Quelle: EuroStat)
Abbildung 10: zu erfüllende Aufgaben Kroatiens bis zum Beitritt in die EU (eigene Darstellung)
Abbildung 11: Veränderung des BIP in % und Wechselkurs der türkischen Lira zum Euro (Quelle. EuroStat)
Abbildung 12: Externe Staatsverschuldung der Türkei (Quelle: IndexMundi)
Abbildung 13: zu erfüllende Aufgaben der Türkei bis zur Mitgliedschaft in die EU (Quelle: eigene Darstellung)
Abbildung 14: Wechselkurs des Denars zum Euro seit 2007
Abbildung 15: Veränderung des BIP in Prozent
Abbildung 16: zu erfüllende Aufgabe Mazedonien bis zur Mitgliedschaft (eigene Darstellung)
Abbildung 17: BIP Veränderung in % (Quelle: EuroStat)
Abbildung 18: zu erfüllende Aufgabe Montenegros bis zum EU-Beitritt (Quelle: eigene Darstellung)
Abbildung 19: BIP-Pro-Kopf in KKS (Quelle: EuroStat)
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Handelsbilanz Islands 2008 – 2010 (Quelle: GTAI)
Tabelle 2: Aufgliederung der Ethnien in Kroatien
Tabelle 3: Außenhandel Kroatien 2008 – 2010
Tabelle 4: Außenhandel der Türkei 2008-2010
Tabelle 5: Außenhandel Mazedoniens 2008 – 2010
Tabelle 6: Außenhandel Montenegros 2008 – 2010
Tabelle 7: Vor- und Nachteile Islands (Quelle: eigene Darstellung)
Tabelle 8: Vor- und Nachteile der südosteuropäischen Staaten
1. Einleitung
Seit dem Ende des zweiten Weltkrieges verfolgten die westeuropäischen Länder ein wichtiges Ziel. Die Schaffung eines einheitlichen Europas, dass auf Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Souveränität aufbaut.
Ein einheitlicher Markt sollte Handelshemmnisse abbauen und international konkurrenzfähiger werden.
Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951 mit sechs Staaten, entwickelte sich dieses Vorhaben zur heutigen Europäischen Union mit insgesamt 27 Staaten.
Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 fingen auch die osteuropäischen Staaten an, sich von ihrer sozialistischen Planwirtschaft ab- und den westlichen Marktstrukturen zuzuwenden. Somit folgte 2004 die Osterweiterung der EU.[1]
Seitdem die Folgen der Balkankriege überwunden sind, melden auch die südosteuropäischen Staaten Mazedonien, Montenegro, Kroatien und die Türkei Interesse an einer Mitgliedschaft an. Ebenso wie die vorangegangen osteuropäischen Staaten, erhoffen sie sich mehr Wohlstand, Arbeit und Freiheit in der europäischen Gemeinschaft. Zugleich wurde ihnen der Beweis geliefert, dass die Reformen, die der Erfüllung der politischen und wirtschaftlichen Kriterien zum EU-Beitritt dienen, realisierbar sind.
Die Europäische Union bietet mit ihren Förder- und Entwicklungsfonds auch einen finanziellen Anreiz. Hinzu kommt, dass eine Einführung des Euros mit einer Mitgliedschaft einhergeht. Somit richtet sich die Innenpolitik auf schnelleres Wirtschaftswachstum und auf einen schnellen Aufholprozess, zur Angleichung an die westlichen EU-Mitglieder, aus.
Ihre Beitrittsanträge haben die vier genannten Länder bereits eingereicht. Kroatien steht seit 2005 in Verhandlungen mit der EU. Mazedonien und Montenegro sind seit 2005 bzw. 2010 offizielle Kandidaten. Ihre Beitrittsverhandlungen wurden allerdings noch nicht eröffnet.[2]
Eine Ausnahme bildet die Türkei. Sie ist bereits ein langjähriger Partner der Europäischen Union. 1987 erfolgte ihr Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Seit 1999 ist sie offizieller Kandidat für die Mitgliedschaft in der EU. Die Beitrittsverhandlungen dauern, aufgrund fehlender Bereitschaft bei der Erfüllung und Umsetzung von Vorgaben, an. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Ein weiterer potentieller Anwärter auf eine Mitgliedschaft ist Island, ein seit Jahrzehnten eigenständiger und wirtschaftlich sehr gut positionierter Staat im Norden Europas. Seit 1970 bestehen zahlreiche Abkommen und Verträge zur europäischen Gemeinschaft. Aufgrund der geographischen Lage und den langjährigen Beziehungen, ist Island dementsprechend auch Teil des europäischen Marktes. Der Beitrittsantrag Islands erfolgte 2009.
Die folgende Diplomarbeit setzt sich mit diesen fünf Ländern auseinander. Sie alle haben bestimmte Erwartungen und sehen bessere Chancen durch eine Mitgliedschaft. Mit einer Aufgabe ihrer Souveränität, können aber auch Nachteile entstehen. Wichtigster Teil dieser Diplomarbeit ist es, diese Chancen und Risiken im Allgemeinen, aber auch differenziert herauszuarbeiten und folgende Fragen zu beantworten:
Welche wirtschaftlichen Chancen und Risiken kann ein hochentwickeltes westeuropäisches Land wie Island noch erwarten? Was könnte ein EU-Beitritt für die Balkanstaaten Kroatien, Mazedonien, Montenegro und für die Türkei bewirken? Ist ein EU-Beitritt erstrebenswert?
1.1 Ziel und Aufbau der Diplomarbeit
Die Aufgabe der vorliegenden Diplomarbeit soll diese wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Beitrittsländer Island, Kroatien, Montenegro, Mazedonien und Türkei erarbeiten und auswerten, um damit eine Einschätzung zu geben, ob ein Beitritt zur EU aus Sicht der Länder erstrebenswert ist.
Der erste Teil der Diplomarbeit setzt sich mit der Europäischen Union auseinander und soll als Einstieg in die Thematik dienen. Es wird dabei näher auf die Geschichte der EU, ihre Mitgliedstaaten, ihre Ziele und auf den Beitrittsprozess eingegangen.
Im nächsten Schritt folgt die ausführliche Betrachtung der genannten Beitrittskandidaten Island, Kroatien, Türkei, Mazedonien und Montenegro, deren Staatsaufbau, ihre innen- und außenpolitischen Ziele sowie ihre Beziehung zur EU, um einen Bezug zwischen Europäischer Union und Beitrittskandidaten zu liefern. Der darauffolgende Teil beschäftigt sich eingehend mit den Wirtschaftsstrukturen und der wirtschaftlichen Entwicklung der Beitrittskandidaten zwischen 2008 und 2010, um so wirtschaftliche Stärken oder Schwächen zu erkennen. Im Anschluss erfolgt die Zusammenfassung der, von der EU-Kommission erstellten, aktuellen Fortschrittsberichte der jeweiligen Länder. Dies soll aufzeigen, welche innerstaatlichen Probleme die Länder aufweisen und bis zu einem EU-Beitritt zu bewältigen haben.
Aufbauend auf diesen Ergebnissen, folgt der wichtigste Teil dieser Diplomarbeit. Mit Hilfe der vorangegangenen Länderbetrachtung werden allgemeine und länderspezifische Chancen und Risiken gewonnen und in einer Chancen-Risiko-Analyse dargestellt.
Im abschließenden Teil der Diplomarbeit erfolgt eine Bewertung, ob und warum ein EU-Beitritt für den jeweiligen Beitrittskandidaten erstrebenswert ist.
2. Die Europäische Union
2.1 Die Geschichte der EU
1945 bis 1951
Mit Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Spaltung Europas, gründen die westeuropäischen Staaten 1949 den Europarat. Der französische Außenminister Robert Schuman stellt am 9. Mai 1950 einen Plan vor, der die deutsche und französische Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde unterstellen soll. Vier weitere Länder schließen sich dem an und so gründen Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Belgien, Luxemburg und Italien 1951 die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“, kurz EGKS.[3]
1957 bis 1968
Sämtliche Mitglieder sind sich einig, diese Kooperation auch auf andere Wirtschaftsbereiche auszudehnen. 1957 werden die „Römischen Verträge“ unterzeichnet und damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft „EWG“ gegründet. Ziel der EWG ist der freie Verkehr von Personen, Waren und Dienstleistungen. Im gleichen Atemzug bilden die Mitglieder die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Hier stehen die friedliche Nutzung von Atomenergie, eine gemeinsame Forschung sowie die Vereinheitlichung der Sicherheitsvorschriften im Vordergrund. Beide Gemeinschaften beginnen ihre Arbeit in Brüssel. Am 7. Oktober 1958 gründete man, zur Wahrung des Rechts im gemeinschaftlichen Integrationsprozess, den Europäischen Gerichtshof (EuGH). 1967 fusionieren alle drei genannten Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) zu Europäischen Gemeinschaft (EG).[4]
1973 bis 1986
Die EG erweitert sich am 1. Januar 1973 um drei weitere Länder, Dänemark, Irland und Großbritannien. 1979 beschließen die Staaten, die Einrichtung des Europäischen Währungssystems (EWS). Ein weiteres Land schließt sich am 1. Januar 1981 der EG an, Griechenland.[5] Genau vier Jahre später folgen Portugal und Spanien.
1992
Am 7. Februar 1992 wird der „Maastrichter Vertrag“ unterzeichnet. Dieser beinhaltet die Richtlinie für eine zukünftige gemeinsame Währung und die Außen- und Sicherheitspolitik der Mitglieder. Außerdem regelt er die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Innenpolitik. Offiziell ist aus der Gemeinschaft eine Union geworden.[6]
1993 bis 1995
Am 1. Januar 1995 treten Österreich, Schweden und Finnland der EU bei. Das bereits 1983 unterzeichnete Schenger Abkommen tritt in Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Deutschland in Kraft. Von nun an mussten sich Reisende keiner Grenzkontrolle mehr unterziehen.
1997 bis 1999
Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam am 17. Juni 1997, kommt es zum ersten große Reformvertrag der EU. Er beinhaltete folgende Themen
- Beschäftigungspolitik
- Vertiefung der gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP)
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Innerem
- Grundlagenschaffung der europäischen Erweiterung
und trat 1999 in Kraft.[7]
Des Weiteren wird 1999 das Reformpaket Agenda 2000 beschlossen. Schwerpunkte sind hier:
- GAP-Reform (gemeinschaftliche Agrarpolitik)
- Neue Regionalpolitik
- Festsetzung des Finanzrahmens bis 2006
Das wichtigste Ereignis im Jahr 1999 ist jedoch die Einführung des Euro als Buchwährung in elf Mitgliedsstaaten (Griechenland erst 2001; Dänemark, Schweden, Großbritannien vorerst nicht) und somit das Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).[8]
Ab dem Jahr 2002
Am 1. Januar 2002 werden in den oben genannten Staaten die Euromünzen und -banknoten eingeführt.
Bereits 2004 erfolgt die Erweiterung um zehn weitere Länder. Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Malta und Zypern treten der EU am 1. Januar 2004 bei. 2007 folgen Rumänien und Bulgarien. Somit umfasst die EU nun insgesamt 27 Mitglieder.
Im Dezember 2007 unterzeichnen die Staaten den Vertrag von Lissabon. Er soll die EU demokratischer, transparenter und effizienter machen, aber behandelt auch die Thematiken Klimawandel, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung. Nach der Ratifizierung durch alle Mitglieder tritt der Vertrag 2009 in Kraft.[9]
Die darauf folgenden Jahre sollten die EU auf eine harte Bewährungsprobe stellen. Griechenland hat enorme Zahlungsschwierigkeiten und kann nur durch die politische und finanzielle Unterstützung der EU aufrecht gehalten werden. Dies soll jedoch nicht Teil dieser Diplomarbeit sein.
2.2 Aktuelle und künftige Mitglieder der EU
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Aktuelle Mitgliedstaaten und zukünftige Beitrittskandidaten (landkartenindex.blogspot.de)
2.3 Ziele der EU
Im Artikel 3 des Vertrages über die Europäische Union sind die Ziele der EU verankert.
Sie stellen sich wie folgt dar:
- Förderung des Friedens, der Werte und des Wohles der in der EU ansässigen Völker
- freier Personenverkehr in einem sicheren Raum ohne Binnengrenzen
- Bildung eines auf Wachstum, Preisstabilität, Vollbeschäftigung und auf sozialen Fortschritt ausgerichteten Binnenmarkt
- Umweltschutz sowie Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts
- Förderung von sozialem Schutz und sozialer Gerechtigkeit
- Bildung einer Wirtschafts- und Währungsunion
- Wahrung der Menschrechte und Weiterentwicklung des Völkerrechts
- Verfolgung der eigenen Ziele mit geeigneten Mitteln[10]
2.4 Erweiterung der EU und Integration neuer Mitglieder
In mehr als 50 Jahren konnte sich die EG, mit ihren damals sechs Mitgliedern und 200 Millionen Einwohnern, zur EU mit 27 Mitgliedsstaaten und knapp einer halben Milliarde Menschen entwickeln. Eine Gemeinschaft die auf Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Souveränität aufbaut. Um den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit zu halten, aber auch weiter auszubauen, wird weiteren Ländern ein Beitritt in Aussicht gestellt. Allen voran die Länder Südosteuropas: Kroatien, Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Kosovo und die Türkei.
Ein Beitritt in die EU ist an zahlreiche Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft, welche von den Beitrittskandidaten eingehalten und erfüllt werden müssen. Das Zusammenspiel zwischen EU und Beitrittsland wird als Erweiterungsprozess bezeichnet.[11]
2.4.1 Voraussetzungen für einen Beitritt in die europäische Union
Gemäß Artikel 6 und Artikel 49 des Vertrages der Europäischen Union kann jeder europäische Staat eine Mitgliedschaft beantragen, wenn er die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte und die Grundfreiheiten sowie die Rechtsstaatlichkeit achtet. Gleichzeitig mit der Beantragung der Mitgliedschaft wird auch das dazugehörige Aufnahme- und Beurteilungsverfahren eröffnet. Die Laufzeit dieses Verfahrens ist vom Beitrittsland und seinen Fortschritten bei der Erfüllung der Bedingungen abhängig.
Der erste Schritt eines Beitrittskandidaten, ist die Vorlage seines Antrags auf Mitgliedschaft beim Europäischen Rat. Nachfolgend gibt die Europäische Kommission eine offizielle Stellungnahme über das Bewerberland ab. Mit dieser Hilfestellung entscheidet der Rat über Annahme oder Ablehnung des Antrags. Ist ersteres der Fall, können mit einem einstimmig verabschiedeten Verhandlungsmandat, die offiziellen Verhandlungen zwischen Beitrittsland und EU beginnen. Bevor dies geschieht, müssen bestimmte Schlüsselkriterien durch das Bewerberland erfüllt werden.
Bei diesen Schlüsselkriterien handelt es sich um die im Dezember 1993 durch den Europäischen Rat festgelegten „Kriterien von Kopenhagen“.[12]
Kriterien von Kopenhagen:
Die Kopenhagener Kriterien umfassen drei Bedingungen und eine Voraussetzung.
1. Politisches Kriterium
- institutionelle Stabilität
- demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
- Wahrung der Menschenrechte
- Achtung und Schutz von Minderheiten
2. Wirtschaftliches Kriterium
- das Bewerberland hat eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten
3. Acquis-Kriterium
- die Fähigkeit, sich die aus der Mitgliedschaft entstehenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen, d.h. die Übernahme des gemeinschaftlichen Rechtssystems („der gemeinsame Besitzstand“)
4. Voraussetzung: Aufnahmefähigkeit der EU
- durch die Aufnahme weiterer Mitglieder darf sich die Integration der EU nicht verlangsamen
- die EU muss in der Lage sein, sämtliche Politiken auch in Zukunft nachhaltig zu finanzieren
- Beibehaltung der eigenen Identität
- Gemeinsame Strategien können weiterhin entwickelt und umgesetzt werden
- Effizienz und Verlässlichkeit der EU-Organe werden weiterhin gewährleistet[13] [14]
2.4.2 Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP)
Der SAP wurde von der EU ins Leben gerufen, um die Länder des westlichen Balkans bis zu ihrem möglichen Beitritt in die Union zu begleiten. Mit dem SAP werden drei wichtige Ziele verfolgt:
- Stabilisierung und schneller Wechsel zu einer funktionierenden Marktwirtschaft
- Förderung von regionaler Kooperation
- Aussicht auf eine Mitgliedschaft in der EU
Kernelement dieses Prozesses ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag, der die rechtlichen Pflichten und Bedingungen zwischen EU und dem jeweiligen Land festlegt. Hauptsächlich fokussieren sich diese Verpflichtungen und Bedingungen auf den Erhalt wichtiger demokratischer Grundsätze und die Kernelemente des EU-Binnenmarktes.
Die Erfüllung dieser Bedingungen und Pflichten ist Grundlage für den Beginn des Integrationsprozesses.
Weitere wichtige Elemente im SAP sind die wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung (z.B. CARDS-Programm 2000-2006) sowie Handelszugeständnisse für das jeweilige Beitrittsland.[15]
2.4.3 Der Erweiterungsprozess
Mit der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien beginnt die nächste Phase des Integrationsprozesses. Auch hier gibt die EU ein ausführliches Genehmigungsverfahren vor, welches weitere Beitrittsbedingungen festlegt und damit als Orientierungshilfe dient. Die Beitrittskandidaten müssen erst eine Phase im Prozess abschließen, um in die nächste überzugehen.
Der Erweiterungsprozess besteht aus:
1) Mandat und Rahmenbedingungen
2) Screening und Monitoring
3) Abschluss der Verhandlungen und Unterzeichnung des Beitrittsvertrags[16]
2.4.3.1 Das Mandat und die Rahmenbedingungen
Ein Verhandlungsmandat muss durch den Europäischen Rat einstimmig beschlossen werden, woraufhin die Verhandlungen beginnen. Es gibt einen festgelegten Verhandlungsrahmen, der die Richtlinien der Beitrittsverhandlungen verankert. Die danach stattfindenden Debatten finden auf Minister und Botschafter Ebene statt. Die wichtigsten Themen sind dabei, die Bedingungen und der Zeitplan für die Übernahme, Umsetzung und Durchsetzung sämtlicher EU-Vorschriften. Dieser Prozess wird auch als „Acquis Communautaire“ bezeichnet (das dritte Kopenhagener Kriterium; „der gemeinschaftliche Besitzstand“). Es beginnen die Verhandlungen zwischen den Kandidatenländern und der EU, wie und wann die EU-Vorschriften und -Verfahren übernommen werden und welcher Finanzierungsbedarf dabei besteht.
Diese Rechtsvorschriften werden in 35 Kapitel „des gemeinsamen Besitzstandes“ unterteilt (s. Abbildung 2).[17]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Die Kapitel des gemeinsamen Besitzstandes (Quelle: Europäische Kommission)
2.4.3.2 Screening und Monitoring
Vor den Verhandlungen führt die EU-Kommission für jedes Kandidatenland ein Screening zu den oben aufgeführten Kapiteln durch. Hierbei prüfen und beurteilen Vertreter der EU, inwiefern das Kandidatenland auf einen EU-Beitritt vorbereitet ist. Daraus resultierend, entscheidet der EU-Rat auf Empfehlung der EU-Kommission, ob die Verhandlungen für ein Kapitel eröffnet werden bzw. ob die Erfüllung eines Kapitels erst dann gegeben ist, wenn das Beitrittsland gewisse Vorgaben (genannt „Benchmarks“) erfüllen konnte. Während des gesamten Screening und Monitoring Prozesses legt die Kommission dem EU-Rat und dem EU-Parlament regelmäßige Berichte, Strategiepapiere und Erläuterungen vor.
Mit dem sogenannten Monitoring überwacht die EU-Kommission, inwieweit die einzelnen Benchmark-Vorgaben erfüllt sind, welche Fortschritte bei der Anwendung und Umsetzung von EU-Vorschriften gemacht werden und ob die Einhaltung der durch das Beitrittsland eingegangen Verpflichtungen stattfindet. Der Monitoring-Prozess endet erst mit dem Beitritt des Kandidaten.[18]
2.4.3.3 Abschluss der Verhandlungen und der Beitrittsvertrag
Sind sämtliche Verhandlungen der einzelnen Kapitel zum Abschluss gekommen, gibt es einen Entwurf des Beitrittsvertrags. In ihm werden die Übergangsbestimmungen und Fristen, die Einzelheiten der Finanzbestimmungen und etwaige Schutzklauseln aufgeführt. Dieser Entwurf muss durch den EU-Rat, die EU-Kommission und das EU-Parlament genehmigt werden. Erst dann erfolgt die Unterzeichnung durch die Vertreter der Mitgliedstaaten und dem Beitrittskandidaten. Das ehemalige Kandidatenland hat nun den Status „Beitretender Staat“ und damit bereits einige Vorrechte. Diese beinhalten z.B. die Stellungnahme zu Entwürfen von EU-Vorlagen, das Recht Mitteilungen, Empfehlungen und Initiativen abzugeben sowie das Rederecht in EU-Gremien und –Agenturen.
Ist der Ratifizierungsprozess des Beitrittsvertrags in den europäischen Mitgliedstaaten und im beitretenden Staat abgeschlossen, tritt er am festgelegten Tag in Kraft. Auf Basis dieses Vertrags hat die EU ein offizielles neues Mitglied erhalten.[19]
3. Island
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.1 Die Bevölkerung Islands
Die Gesamtbevölkerung Islands beträgt 318.450 Einwohner (Stand 2010)[20].
Zwei Drittel aller Bewohner leben in der Landeshauptstadt Reykjavík.
Aufgrund der geographischen und wirtschaftlichen Bedingungen befinden sich fast alle Siedlungen an den Küstengebieten. Island hat ein stetiges Bevölkerungswachstum von durchschnittlich 1,7%, gemessen an den letzten 10 Jahren.[21]
3.2 Staatsaufbau / Innen- und Außenpolitik Islands
3.2.1 Staatsaufbau / Innenpolitik
Mit der Verfassung von 1944 ist Island eine konstitutionelle Republik. Das höchste Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident (aktuell: Dr. Ólafur Ragnar Grímsson). Seine Ernennung erfolgt durch direkte Wahl, für eine vierjährige Amtsperiode. Er kann unbeschränkt wiedergewählt werden. Das Parlament (gen. Althing) umfasst 63 Abgeordnete, welche nach dem Verhältniswahlrecht, auf vier Jahre gewählte werden.
Island besteht aus 76 Gemeinden.
Die Judikative unterteilt sich in zwei Stufen. Der Oberste Gerichtshof und die Distriktgerichte.
Seit den Wahlen 2009 wird Island erstmalig durch eine Linkskoalition der sozialdemokratischen Allianz (SDA) und der linksgrünen Bewegung (LGB) regiert. Sie unterstehen der Premierministerin Jóhanna Sigurðardóttir. Das aktuelle Regierungsprogramm umfasst folgende Themen:
- Stabilisierung der Wirtschaft
- Wiederaufbau des Bankensystems
- Regierungsreform (Kürzung administrativer Ausgaben, Kabinettsumbildung, neue Verfassung)
- Haushaltskonsolidierung
- Erhalt des Wohlfahrtsstaats
- EU-Beitrittsantrag und Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen
Am 16.07.2009 wurde das Beitrittsgesuch zur EU beschlossen. Bereits am 27.09.2010 konnten die Beitrittsverhandlungen in Brüssel eröffnet werden.
Ausgelöst durch die Finanzkrise konnte der internationale Währungsfond (IWF) sein Beistandsprogramm im August 2011 beenden. Der isländischen Regierung konnten gute Fortschritte bei der Bewältigung der Finanzkrise, der makroökonomischen Stabilisierung, Restrukturierung des Bankensystems, bessere Kontrolle des Finanzsektors und die Beschränkung der Staatsverschuldung bescheinigt werden.
Trotz Krise und wirtschaftlicher Problemen ist Island ein hochentwickelter Sozialstaat in der Weltspitzengruppe. Mit der höchsten Geburtenrate Europas spiegeln sich Kinder- und Familienfreundlichkeit wieder. Entgegen den Kürzungen bei den Sozialausgaben, in Folge der Finanzkrise, wird das Leitbild eines auf hohem Niveau agierenden Staates nicht in Frage gestellt.
Ein bald erhoffter Haushaltsüberschuss, geplant durch Steuererhöhungen, und das Erreichen der Maastrichter-Kriterien sind wichtige innenpolitische Ziele.[22]
3.2.2 Außenpolitik
Als Mitglied zahlreicher Organisationen unterhält Island weitläufige diplomatische Beziehungen.
Es gibt aktive Beteiligungen in den folgenden Bereichen:
- Menschenrechte
- Meeresverschmutzung
- Klimawandel
- Welthandelsliberalisierung
- Entwicklung
- UN-Missionen
- Wiederaufbauhilfe
- Humanitäre Einsätze
[...]
[1] vgl.: Europäische Union: Die Geschichte der Europäischen Union von 1945 bis heute, auf: http://europa.eu/about-eu/eu-history/index_de.htm (abgerufen am 10.01.2012)
[2] vgl.: Außenwirtschaftsportal Bayern: EU-Erweiterung: Die Beitrittskandidaten und ihr Potenziale, auf http://www.auwi-bayern.de/awp/inhalte/Aktuelle-Meldungen/2012/EU-Erweiterung-Die-Beitrittskandidaten-und-ihre-Potenziale.html (abgerufen am 10.01.2012)
[3] vgl.: Deutscher Bundestag: Geschichte der Europäischen Union nach 1945 , auf: http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/infoblatt/europa_zusammenarbeit.pdf (abgerufen am 10.01.2012)
[4] vgl.: Europäische Union: Geschichte der EU 1960-1969, auf: http://europa.eu/about-eu/eu-history/1960-1969/1967/index_de.htm (abgerufen am 10.01.2012)
[5] vgl.: Europäische Union: Geschichte der EU 1980-1989, auf: http://europa.eu/about-eu/eu-history/1980-1989/1981/index_de.htm (abgerufen am 10.01.2012)
[6] vgl.: Europäische Union: Ein Europa ohne Grenzen, auf: http://europa.eu/about-eu/eu-history/1990-1999/index_de.htm (abgerufen am 10.01.2012)
[7] vgl.: Die Bundesregierung: Vertrag von Amsterdam, auf: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/EUGlossar/V/2005-11-21-vertrag-von-amsterdam.html (abgerufen am 10.01.2012)
[8] vgl.: Europäische Union: Ein Europa ohne Grenzen, auf: http://europa.eu/about-eu/eu-history/1990-1999/index_de.htm (abgerufen am 10.01.2012)
[9] vgl.: Europäische Union: Weitere Ausdehnung, auf: http://europa.eu/about-eu/eu-history/2000-2009/index_de.htm (abgerufen am 10.01.2012)
[10] vgl.: Kirchhof/ Kreuter-Kirchhof, C. und P.K.: Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland und Europarecht 2011/2012, Seite 491
[11] vgl.: Europäische Kommission: Erweiterung, auf: http://ec.europa.eu/enlargement/the-policy/index_de.htm (abgerufen am 12.01.2012)
[12] vgl.: Europäische Kommission: Voraussetzung für eine Erweiterung, auf http://ec.europa.eu/enlargement/the-policy/conditions-for-enlargement/index_de.htm (abgerufen am 12.01.2012)
[13] vgl.: Die Kopenhagener Kriterien, Infoblatt II/6, auf http://www.eab-berlin.de/fileadmin/europakoffer/medien/dokumente/ib-ii-6.pdf (abgerufen am 12.01.2012)
[14] vgl.: Europäische Kommission: Die Voraussetzungen für eine Erweiterung, auf http://ec.europa.eu/enlargement/the-policy/conditions-for-enlargement/index_de.htm (abgerufen am 12.01.2012)
[15] vgl.: Europäische Kommission: Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, auf http://ec.europa.eu/enlargement/enlargement_process/accession_process/how_does_a_country_join_the_eu/sap/index_de.htm (abgerufen am 14.1.2012)
[16] vgl.: Europäische Kommission: Der Erweiterungsprozess, auf http://ec.europa.eu/enlargement/the-policy/process-of-enlargement/index_de.htm (abgerufen am 14.01.2012
[17] vgl.: Europäische Kommission: Das Mandat und die Rahmenbedingungen, auf http://ec.europa.eu/enlargement/the-policy/process-of-enlargement/mandate-and-framework_de.htm (abgerufen am 14.01.2012)
[18] vgl.: Europäische Kommission: Screening und Monitoring, auf: http://ec.europa.eu/enlargement/the-policy/process-of-enlargement/screening-and-monitoring_de.htm (abgerufen am 14.01.2012)
[19] vgl.: Europäische Kommission: Der Abschluss der Verhandlungen und der Beitrittsvertrag, auf: http://ec.europa.eu/enlargement/the-policy/process-of-enlargement/closure-and-accession_de.htm (abgerufen am 14.01.2012)
[20] vgl.: Germany Trade und Invest: Wirtschaftsdaten kompakt: Island Stand November 2011, auf http://ahk.de/fileadmin/ahk_ahk/GTaI/island.pdf (abgerufen am 15.01.2012)
[21] vgl.: Auswärtiges Amt: Island (März 2012), auf http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01-Nodes_Uebersichtsseiten/Island_node.html (abgerufen am 16.01.2012)
[22] vgl.: Auswärtiges Amt Island: Staatsaufbau/Innenpolitik (Stand März 2012), auf http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Island/Innenpolitik_node.html (abgerufen am 16.01.2012)
- Quote paper
- Robert Otto (Author), 2012, Expansion der EU – Chancen / Risiken Auswertung potentieller Beitrittskandidaten am Beispiel Island, Kroatien, Montenegro, Mazedonien, Türkei, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203263
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