Die Europäische Aktiengesellschaft, auch bezeichnet als Europa-AG oder Europäische Gesellschaft, abgekürzt als SE vom Lateinischen „Societas Europaea“ stammend, ist eine supranationale Gesellschaftsform auf Ebene der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Im Jahre 2001 wurde durch Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 (SE-VO) eine erste Rechtsgrundlage für die Europäische Aktiengesellschaft geschaffen. Die Idee, solch eine Gesellschaftsform zu normieren und eine einheitliche Regelung zu finden, wurde bereits im Jahre 1959 angedacht.
Nach Versuchen in den Jahren 1970 und 1975 eine einheitliche Kodifikation zu erarbeiten, die an Bedenken insbesondere bzgl. der Arbeitnehmer-Mitbestimmung einiger Mitgliedsstaaten scheiterten, wurde ein zweiter Versuch zwischen 1985 und 1991 unternommen, der lediglich in zwei Verordnungsentwürfen endete. Erst nach Einsetzung einer Expertengruppe und nach einem Kompromiss im Jahr 2000 konnte sich der Europäische Rat auf eine gemeinsame Linie bzgl. der SE-VO einigen, sodass diese im Oktober 2001 erlassen wurde und zum 08. Oktober 2004 in Kraft trat. Begleitend wurde die bis dato strittige Arbeitnehmer-Mitbestimmung in der Richtlinie 2001/86/EG (SE-RL) geregelt.
Im Nachfolgenden soll in dieser Arbeit auf die Frage eingegangen werden, inwiefern die SE eine Alternative zur Aktiengesellschaft nach dem Aktiengesetz darstellt. Wird zunächst auf die Rechtsquellen und die Rechtsnatur der SE eingegangen, folgt eine Darstellung der Gründungsvoraussetzungen der SE, wo primär die Holding-SE und das monistischen System im Fokus stehen. Thematisiert werden ebenfalls wirtschaftliche Erwägungen für die Gründung einer SE, sowie derer gesellschaftsrechtliche Vorteile, wie z.B. die Sitzverlegung.
Inhaltsverzeichnis
- Gliederung.
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Die historische Entstehungsgeschichte der SE
- 1. Rechtsquellen und Normenhierarchie
- 2. Wesen der SE
- B. Die SE als alternative Rechtsform zur deutschen AG
- I. Rechtsquellen und Rechtsnatur
- 1. Rechtsquellen und Normenhierarchie
- 2. Wesen der SE
- II. Die Gründungsmöglichkeiten einer SE
- 1. Überblick
- 2. Gründungsschritte
- 3. Gründung einer Holding-SE
- a. Allgemeines
- b. Gründungsvorgang und -voraussetzungen
- aa. Gründungsplan
- bb. Offenlegung des Gründungsplans und Arbeitnehmerbeteiligung
- cc. Anteilseigner-versammlung und Anteilseinbringung
- dd. Gründungsprüfung, Rechtmäßigkeitskontrolle und Eintragung der SE
- C. Die Strukturen der SE
- 1. Überblick
- 2. Die Hauptversammlung
- 3. Dualistisches und monistisches Leitungssystem
- a. Gemeinsame Regelungen beider Systeme
- b. Dualistisches System
- aa. Vorstand
- bb. Aufsichtsrat
- c. Monistisches System
- aa. Verwaltungsrat
- bb. Die geschäftsführenden Direktoren
- IV. Juristische und wirtschaftliche Erwägungen zur Gründung einer SE
- C. Abschließende Betrachtung und Beispiel aus der Praxis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beleuchtet die Societas Europaea (SE) als alternative Rechtsform zur deutschen Aktiengesellschaft (AG) nach dem Aktiengesetz (AktG). Die Hauptaufgabe besteht darin, die rechtlichen und tatsächlichen Vorteile der SE im Vergleich zur AG aufzuzeigen. Dabei werden die Rechtsquellen und die Rechtsnatur der SE analysiert, die Gründungsmöglichkeiten, insbesondere die Holding-SE, und die verschiedenen Leitungssysteme der SE, mit besonderem Fokus auf das monistische System, betrachtet. Des Weiteren werden wirtschaftliche Erwägungen zur Gründung einer SE und deren gesellschaftsrechtliche Vorteile, wie die Sitzverlegung, dargestellt.
- Rechtsquellen und Rechtsnatur der SE
- Gründungsmöglichkeiten der SE, insbesondere die Holding-SE
- Leitungssysteme der SE, insbesondere das monistische System
- Wirtschaftliche Erwägungen zur Gründung einer SE
- Gesellschaftsrechtliche Vorteile der SE, insbesondere die Sitzverlegung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der historischen Entwicklung der SE. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die Rechtsnatur der SE erläutert, wobei die SE als supranationale Gesellschaftsform dargestellt wird, die neben den nationalen Gesellschaftsformen eigenständig existiert.
Im zweiten Kapitel wird die SE als alternative Rechtsform zur deutschen AG betrachtet. Es werden die Rechtsquellen und die Normenhierarchie der SE, die Gründungsmöglichkeiten und die verschiedenen Leitungssysteme der SE, mit besonderem Fokus auf das monistische System, dargestellt.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den Strukturen der SE. Es werden die Hauptversammlung, das dualistische und das monistische Leitungssystem, sowie die Aufgaben und Pflichten der jeweiligen Organe, wie Vorstand, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat, erläutert.
Das vierte Kapitel beleuchtet juristische und wirtschaftliche Erwägungen zur Gründung einer SE. Es werden die Kostenfaktoren, die Vereinheitlichung der Konzernstrukturen, die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung und die Vorteile der monistischen Leitungsstruktur analysiert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Societas Europaea (SE), die Aktiengesellschaft (AG), das Aktiengesetz (AktG), die Holding-SE, das monistische und dualistische Leitungssystem, die Gründungsmöglichkeiten der SE, die Sitzverlegung, die Arbeitnehmerbeteiligung und die wirtschaftlichen Vorteile der SE.
- I. Rechtsquellen und Rechtsnatur
- Quote paper
- Martin Bichler (Author), 2010, Die Societas Europaea als Alternative zur Aktiengesellschaft nach dem AktG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202978