Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Existenzvernichtungshaftung wird in Anlehnung an Homer als „Irrfahrt“ bezeichnet. In der Tat könnte man den BGH mit dem listenreichen Odysseus vergleichen, der jahrelang mit seinen Gefährten Abenteuer bestehen muss und am Ende doch auf sich allein gestellt in die Heimat zurückkehrt. Auch nach der zentralen „Trihotel“ Entscheidung, in der der BGH keinem der zuvor vorgeschlagenen Literaturansätze folgte, sondern ein eigenes Konzept entwickelte, gab es sowohl Zustimmung als auch Ablehnung.
Inhaltlich soll die Existenzvernichtungshaftung Fälle erfassen, in denen Gesellschafter Maßnahmen vornehmen, die unter Missachtung der gesetzlichen Regeln das zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung gebundene Gesellschaftsvermögen schädigen und zur Insolvenz der Gesellschaft führen.
Diese Arbeit zeichnet den Gang der Rechtsprechungsentwicklung nach, erläutert Tatbestand und Rechtsfolgen dieses richterrechtlich geprägten Instituts und geht auf einige problematische Anwendungsfälle ein. Insbesondere diskutiert wird die Frage, ob Cash Pooling Systeme oder Levereaged Buyout Transaktionen vom Tatbestand der Existenzvernichtungshaftung erfasst werden.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Text
I. Einleitung
1. Problemstellung
2. Gang der Untersuchung
II. Haftungstatbestand
1. Dogmatische Herleitung der Existenzvernichtungshaftung
a) Entwicklung der Rechtsprechung
aa) Haftung nach qualifiziert faktischem Konzern
bb) Existenzvernichtungshaftung als eigenständiges Institut
cc) Fallgruppe des § 826 BGB
b) Literaturansichten
aa) Modelle mit Innenhaftung
(1) Haftung wegen pflichtwidriger (faktischer) Geschäftsführung
(2) Gesellschaftsrechtliche Sonderverbindung
bb) Modelle mit Außenhaftung
(1) Durchgriffshaftung
(2) Deliktsrechtliche Grundlage
c) Stellungnahme
2. Tatbestandsvoraussetzungen
a) Objektiver Tatbestand
aa) Entzug von Vermögenswerten
bb) Keine Kompensation
cc) Eintritt oder Vertiefung der Insolvenz
dd) Sittenwidrigkeit
b) Subjektiver Tatbestand
III. Rechtsfolgen
1. Innenhaftung
2. Schadensersatz
a) Schadensumfang
b) Haftungsbegrenzung
3. Konkurrenzen
4. Haftungsadressat
IV. Anwendungsfälle
1. Entzug von Gesellschaftsvermögen
2. Sonstige bilanzunwirksame Maßnahmen
a) Entzug von Geschäftschancen
b) Entzug von Betätigungsfeldern und Personal
3. Cash Pooling
4. LBO-Transaktionen (Besicherung von Gesellschafterdarlehen)
5. „Aschenputtel“-Konstellationen
6. Anwendbarkeit auf EU-Auslandsgesellschaften
V. Fazit
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