Besonders in den letzten Jahren bis Jahrzehnten hat sich die moderne Medizin immer schneller weiterentwickelt. Als Folge hieraus müssen ärztliche Mitarbeiter Aufgaben an nicht-ärztliches Personal delegieren, um den, an sie gestellten Anforderung, gerecht zu werden.
Es werden Regeln der Delegation ärztlicher Aufgaben genannt und kritisch beleuchtet. Vor allen Dingen auf die defizitäre Gesetzeslage wird eingegangen.
Speziell wird die Situation der Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege und die der medizinischen Assistenzkräfte beleuchtet. Zudem wird aufgezeigt, dass es für Auszubildende des oben genannten Berufs möglich ist ärztlicherseits delegierte Maßnahmen selbstständig und eigenverantwortlich zu übernehmen.
Inhalt
1. Hinführung zur Thematik mit Problemskizze
2. Delegation ärztlicher Tätigkeiten
2.1 Abgrenzung der Kompetenzbereiche des ärztlichen Dienstes und der Krankenpflege
2.2 Voraussetzungen für die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten
2.3 Delegationsfähige Tätigkeiten und ihre Einteilung
3. Auszubildende im Vergleich mit Assistenzkräften
3.1 Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Auszubildende
3.2 Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Assistenzkräfte
3.3 Rechtliche Würdigung der unterschiedlichen Regelungen
4. Weitere Problemfelder der Delegation ärztlicher Tätigkeiten
4.1 Durchführung einer Injektion
4.2 Umgang mit Infusionen
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
7. Anhang
Entwurf einer Dienstanweisung
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „Delegation ärztlicher Leistungen“?
Delegation bezeichnet die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an nicht-ärztliches Personal, wie Pflegekräfte oder medizinische Assistenten, um die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern.
Dürfen Auszubildende in der Krankenpflege ärztliche Aufgaben übernehmen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können delegierte Maßnahmen von Auszubildenden selbstständig und eigenverantwortlich übernommen werden, sofern sie über die notwendige Qualifikation verfügen und eine entsprechende Anleitung erfolgt ist.
Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Delegation?
Der Arzt muss die Qualifikation des Personals prüfen (Anordnungsverantwortung), und die delegierte Person muss in der Lage sein, die Aufgabe fachgerecht auszuführen (Durchführungsverantwortung).
Welche Tätigkeiten gelten als delegierbar?
Dazu gehören häufig Injektionen, Blutentnahmen oder der Umgang mit Infusionen. Rein diagnostische Entscheidungen oder komplexe Eingriffe sind in der Regel nicht delegierbar.
Gibt es Unterschiede zwischen Auszubildenden und Assistenzkräften bei der Delegation?
Die Arbeit beleuchtet die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Kompetenzbereiche beider Gruppen, wobei insbesondere auf die defizitäre Gesetzeslage hingewiesen wird.
Was passiert bei Fehlern während einer delegierten Tätigkeit?
Es erfolgt eine rechtliche Würdigung der Haftung, die sich zwischen der Anordnungsverantwortung des Arztes und der Durchführungsverantwortung der Pflege- oder Assistenzkraft aufteilt.
- Quote paper
- Nils Pöhler (Author), 2012, Delegation ärztlicher Leistungen: Auszubildende und Assistenten in der Gesundheits- und Krankenpflege im Blickpunkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202096