Schon in früheren Rechtsordnungen bestand die Befürchtung, Zeugen könnten gegenüber Gerichten bewusst Falschaussagen abgeben. So forderten ältere Strafprozessordnungen für den Nachweis der Schuld mindestens zwei oder drei gut beleumundete Zeugen.
Diese Skepsis am Zeugen, dem „Star des Personalbeweises“, hat sich bis heute nicht gelegt. Denn auch, wenn dem Zeugenbeweis vor allem von Seiten der Praxis eine hohe Relevanz zugebilligt wird, ist dessen Zuverlässigkeit hoch umstritten und wird ebenso heftig kritisiert: So sei der Mensch als Zeuge eine „Fehlkonstruktion“, der Zeugenbeweis häufig ein „ungewisser, schlechter Beweis“ und die Zeugenvernehmung „eine nur begrenzt erlernbare Kunst“. Eine derart harsche Kritik ist so diskussionswürdig wie die psychologischen Anforderungen der richterlichen Beweiswürdigung und die gutachterliche Tätigkeit von Sachverständigen.
Darüberhinaus werden die strafprozessualen Kernvorschriften und die dort zu verankernden Problemkonstellationen erörtert, einschließlich der nach wie vor umstrittenen Frage, inwiefern Prozessbeteiligte parallel als Zeugen auftreten können.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
II. Der Zeugenbeweis innerhalb der Strafprozessordnung
1. Der Begriff des Zeugen und die Zeugnisfähigkeit
2. Gegenstand einer Zeugenaussage
3. Verfahrensbeteiligte als Zeugen
a) Der Beschuldigte und Mitbeschuldigte als Zeuge
aa) Formeller Mitbeschuldigtenbegriff
bb) Materieller Mitbeschuldigtenbegriff
cc) Formell-materieller Mitbeschuldigtenbegriff
b) Der Richter als Zeuge
c) Der Staatsanwalt als Zeuge
aa) Ausschluss des Zeugenstaatsanwalts
bb) Ausnahmen vom Sitzungsausschluss
d) Der Verteidiger als Zeuge
e) Ermittelnde Polizeibeamte als Zeugen
f) Sonstige Prozessbeteiligte als Zeugen
4. Pflichten des Zeugen
a) Die Erscheinenspflicht
b) Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage
c) Die Eidespflicht
d) Nebenpflichten
5. Rechte und Schutz des Zeugen
a) Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte
aa) Zeugnisverweigerungsrechte
aaa) Uneingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht
bbb) Eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht
ccc) Bedingtes Zeugnisverweigerungsrecht
bb) Auskunftsverweigerungsrecht
b) Schutz des Zeugen
III. Der Beweiswert und die Zuverlässigkeit des Zeugenbeweises..
1. Aussagepsychologie
a) Historie
b) Methodik
c) Hypothesenbildung
d) Kompetenzanalyse
aa) Aussagekompetenz von Kindern und Jugendlichen
bb) Aussagekompetenz von Erwachsenen
e) Inhaltsanalyse
aa) Logische Konsistenz
bb) Quantitativer Detailreichtum
cc) Qualitativer Detailreichtum
dd) Motivationsbezogene Inhalte
aaa) Spontane Verbesserung
bbb) Zugeben von Erinnerungslücken
ccc) Selbstbezichtigungen
ddd) Entlastung des Beschuldigten
ee) Spezielle Inhalte
ff) Deliktsspezifische Inhalte
gg) Phantasiesignale
hh) Schwächen der Inhaltsanalyse
f) Konstanzanalyse
g) Motivationsanalyse
aa) Geltungsbedürfnis und Gruppensolidarität
bb) Rache
cc) Notsituationen
h) Symptome der Aussagesituation
2. Fehlerquellen bei irrtümlich falschen Zeugenaussagen
a) Wahrnehmungsprobleme
aa) Erwartung aufgrund vorheriger Erfahrung
bb) Erwartung aufgrund Vorurteils
cc) Erwartung aufgrund besonderer Motivation
dd) Konformitätsdruck
b) Erinnerungsprobleme
c) Übermittlungs- bzw. Wiedergabeprobleme
aa) Übermittlungsprobleme durch den Zeugen
bb) Wiedergabeprobleme durch den Protokollierenden
cc) Vernehmungsfehler
3. Statistik
4. Exkurs: Innovative Verhörmethoden
IV. Fazit
Literaturverzeichnis:
- Arbeit zitieren
- Simon Bürgler (Autor:in), 2011, Der Zeugenbeweis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201772