Die Ernährungsrichtlinien für die Schulen und Horte der Stadt Zürich wollen den Kindern und Jugendlichen frühzeitig Orientierung im Bereich Ernährung bieten. Sie beziehen sich damit auf die WHO, die im Rahmen ihres Leitpapiers Gesundheit 21 das Ziel formuliert, mehr Kindern und Jugendlichen einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen und damit auch die Zahl chronischer Krankheiten z.B. infolge Übergewichts zu verringern. Aufgabe dieses Textes ist es, das Projekt „Ernährungsrichtlinien für die Schulen der Stadt Zürich“ in Bezug auf die relevanten Aspekte von Gesundheit 21 zu analysieren und zu beurteilen.
I. Einleitung
In einer Umgebung, die einerseits durch ein Warenüberangebot, sitzende Tätigkeiten, passive Freizeitgestaltung und Fast Food gekennzeichnet ist (Frankhänel 2007), in der andererseits jedoch auch ein extremes Schlank-heitsideal v.a. über die Medien verbreitet wird (DGE 2000), ist es für Kinder und Jugendliche nicht leicht, sich gesund zu ernähren. Die Ernäh-rungsrichtlinien für die Schulen und Horte der Stadt Zürich (Honegger Schnyder et al. 2010;) wollen hier Vorbild sein und den Kindern/ Jugend-lichen frühzeitig Orientierung bieten. Auch die WHO (o.J.) setzt sich im Rahmen ihres Leitpapiers Gesundheit 21 das Ziel, mehr Kindern und Jugendlichen einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen und damit auch die Zahl chronischer Krankheiten z.B. infolge Übergewichts zu ver-ringern. Aufgabe dieses Textes ist es, das Projekt „Ernährungsrichtlinien für die Schulen der Stadt Zürich“ in Bezug auf die relevanten Aspekte von Gesundheit 21 zu analysieren und zu beurteilen.
II. Vorstellung des Projekts „Ernährungsrichtlinien für die Schulen und Horte der Stadt Zürich“
Um eine gesunde Pausen- und Hortverpflegung sicherzustellen, wurden von den Schulgesundheitsdiensten der Stadt Zürich Ernährungsrichtlinien für alle im Rahmen des Schulbetriebs angebotenen Mahlzeiten, Speisen und Getränke erstellt (Honegger Schnyder et al. 2010; Behringer 2010). Die Ernährungsrichtlinien beziehen sich auf die Angebote über Verpfle-gungsautomaten an Schulen, die Pausenverpflegung, die Verpflegung bei Sporttagen, Projektwochen etc. sowie die Verpflegung in Betreuungsein-richtungen (Horte und Morgentische). Den Empfehlungen zugrunde gelegt wurden die Aussagen des Forschungsinstituts für Kinderernährung Dort-mund (FKE) und der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) zu einer gesunden Ernährung für Kinder und Jugendliche. Hiernach wer-den u.a. ein reichliches Angebot an Obst, Gemüse und Salat sowie der Verzicht auf Süßgetränke und fettreiche Snacks empfohlen. Nachdem die Richtlinien von der Konferenz der SchulpräsidentInnen der Stadt Zürich befürwortet wurden, konnten sie im März 2009 eingeführt werden. Seit Januar 2010 sind sie für alle Schulen der Stadt Zürich verbindlich.
Zur Umsetzung der Richtlinien erhielten alle Schul- und HortleiterInnen in der Stadt Zürich ein schriftliches Dossier, in dem die Ernährungsrichtlinien erläutert wurden. Allen wurde zudem eine beratende Unterstützung durch eine Ernährungsberaterin angeboten. Die neuen Ernährungsrichtlinien wurden darüber hinaus im Rahmen einer Medienkonferenz vorgestellt. Ein Jahr nach der Einführung wurde der Stand der Umsetzung in den Einrich-tungen erfragt. Gefragt wurde darüber hinaus nach förderlichen und hin-derlichen Faktoren im Prozess der Umsetzung sowie nach der allgemei-nen Akzeptanz der Richtlinien. Die Ergebnisse aus diesem Evaluations-prozess sollen es den Schulgesundheitsdiensten der Stadt Zürich in Zukunft ermöglichen, ihr Unterstützungs- und Beratungsangebot noch besser an die Bedürfnisse anzupassen sowie Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit zu treffen.
III. Relevante Aspekte des Leitpapiers Gesundheit 21
Das Regionalbüro der WHO für Europa hat 1998 das in Kooperation mit 51 europäischen Mitgliedsstaaten entworfene Leitpapier Gesundheit 21 verabschiedet (WHO o.J.). Ziel dieser Strategie für das 21. Jahrhundert ist es, das fundamentale Menschenrecht auf einen bestmöglichen Gesund-heitszustand zu verwirklichen. Gesundheit ist hiernach ein wesentlicher Bestandteil der menschlichen Entwicklung, der es den Menschen ermög-lichen soll, ein sozial und wirtschaftlich produktives Leben zu führen. Er-reicht werden soll dies durch relevante regionale und nationale Konzepte und Strategien, die die Gesundheit der Bevölkerung während der gesam-ten Lebensspanne fördern und schützen sowie die Inzidenz der wichtig-sten Krankheiten und Verletzungen reduzieren und darauf zurückzufüh-rendes Leiden mindern. Hierzu wurden 21 Ziele formuliert, die sich folgen-dermaßen gruppieren lassen:
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- Dr. med. Lotte Habermann-Horstmeier (Author), 2010, Ernährungsrichtlinien für die Schulen und Horte der Stadt Zürich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201209
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