In den letzten 10 Jahrenhaben die afrikanischen Staaten, die Bewegung des Pan-Afrikanismus wiederaufgreifend, gezielt eine Regionalisierung bei den Themen Frieden und Sicherheit vorangetrieben. (Sub-)regionale Organisationen, wie die AU, ECOWAS, IGAD oder die EAC, sollen ihre Mitgliedsstaaten bei der Einhaltung der beschlossenen demokratischen Normen unterstützen und im Falle (elektoraler)
Konflikte fehlende nationale Kapazitäten durch gemeinsame regionale Anstrengungen ausgleichen.
In dieser Arbeit wurde untersucht, welche Eigenansprüche die genannten afrikanischen Organisationen im regionalen Konfliktmanagement formuliert haben und wie diese Eigenansprüche der Organisationen während der gewaltsamen Ausschreitungen bei den Präsidentschaftswahlen in Kenia 2007 und dem erneuten Ausbruch eines Brügerkrieges anlässlich der Präsidentschaftswahlen in Côte d‟Ivoire 2010 praktische Umsetzung erfuhren.
Weiterführend sollte die Frage beantwortet werden, ob diese regionalen Organisationen eine führende Rolle bei Konfliktinterventionen spielen oder ob ihr Engagement neben den Aktivitäten globaler Organisationen wie der UN unrelevant sind.
Die durchgeführte Analyse der Organisationsstrukturen und der für Frieden und Sicherheit relevanten Dokumente und Vertragstexte der (sub-)regionalen Organisation in Afrika ergibt, dass diese sich bisher in unterschiedlichem
Umfang mit diesen Thematiken auseinandergesetzt haben und daher auch verschieden weit entwickelte Organisationsstrukturen für ein Konfliktmanangement vorweisen. Erstaunlicherweise haben sich diese Unterschiede in den Strukturen und den beschlossenen internationalen Vertragswerken nicht im erwarteten Umfang auf die praktischen Fähigkeiten zum nachhaltigen und pro-aktiven Konfliktmanangement bei elektoralen
Konflikten ausgewirkt.
In dieser Arbeit werden die einzelnen afrikanischen Organisationen AU, ECOWAS, IGAD und EAC einzelnd analysiert und auf ihre Konfliktmanagementfähigkeiten geprüft. Anschließend werden diese an den Praxisfällen überprüft, um zu schlussfolgern, welche Bedeutung Regionalorganisationen generell in Zukunft bei der Schaffung und Bewahrung von Frieden zukommt.
Gliederung
1. THEMATISCHE HINFÜHRUNG UND AUFBAU DER ARBEIT
2. METHODISCHE ÜBERLEGUNGEN
3. ELEKTORALE KONFLIKTE - URSACHEN UND AUSPRÄGUNGEN
3.1. DAS WAGNIS DEMOKRATIE
3.2. GEWALT IM/ALS SYSTEM
4. (SUB-)REGIONALE ORGANISATIONEN IN AFRIKA
4.1. VOM PAN-AFRIKANISMUS ZU REGIONALEN SICHERHEITSREGIMEN
4.2. KURZVORSTELLUNG DER (SUB-)REGIONALEN ORGANISATIONEN
4.2.1. AU
4.2.2. ECOWAS
4.2.3. EAC
4.2.4. IGAD
5. KONFLIKTMANAGEMENT (SUB-)REGIONALER ORGANISATIONEN
5.1. DAS GLOBALE KONFLIKTMANAGEMENTSYSTEM DER UN
5.2. EIGENANSPRÜCHE AFRIKANISCHER (SUB-)REGIONALER ORGANISATIONEN
5.2.1. AU
5.2.2. ECOWAS
5.2.3. EAC
5.2.4. IGAD
6. ARBEITSTHESEN
7. DIE PRÄSIDENTSCHAFTSWAHLEN IN CÔTE D‘IVOIRE
7.1. ABLAUF DER PRÄSIDENTSCHAFTSWAHLEN
7.2. INTERVENTIONEN VON (SUB-)REGIONALORGANISATIONEN
8. DIE PRÄSIDENTSCHAFTSWAHLEN IN KENIA
8.1. ABLAUF DER PRÄSIDENTSCHAFTSWAHLEN
8.2. INTERVENTIONEN VON (SUB-)REGIONALORGANISATIONEN
9. DISKUSSION DER INTERVENTIONEN UND BEANTWORTUNG DER FORSCHUNGSFRAGE
10. VOM NUTZEN (SUB-)REGIONALER ORGANISATIONEN BEI ELEKTORALEN KONFLIKTEN
11. LITERATURVERZEICHNIS
12. ANHANG.
1. Thematische Hinführung und Aufbau der Arbeit
Im Jahr 1989 wurden rund 60% der afrikanischen Staaten von Einparteiensystemen regiert. 1993, nur vier Jahre später, traf dies auf keinen einzigen mehr zu (Takeuchi 2007: 176). Es ist nicht feststellbar, ob diese plötzlichen Veränderungen in den politischen Systemen der Staaten hauptsächlich durch interne oder durch externe Einflüsse bewirkt wurden (Bratton/van de Walle 1997, Richard 1999). Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Beeinflussung durch die USA und zahlreiche andere internationaler Organisationen, geprägt von der Annahme, dass die Einführung eines Mehrparteiensystems zwingend Frieden schaffen und erhalten würde (Snyder 2000: 15), wesentlichen Einfluss ausübte.
So durchliefen im selben Zeitraum 32 der Staaten in Afrika einen Regimewechsel hin zu einem liberaleren Mehrparteiensystem. In 20 davon brachen dabei gewaltsame Konflikte aus (Takeuchi 2007: 182). Mit unerbittlicher Regelmäßigkeit wurde schon damals aufgezeigt, dass sich Demokratie und Gewalt nicht ausschließen, dass Demokratie das Aufflammen von gewaltsamen Konflikten sogar noch bestärken kann, wodurch die Frage der Gewalt in Zusammenhang mit demokratischen Prozessen in den Brennpunkt der politischen Debatte um und in Afrika rückte.
Wahlen, und damit der Wettstreit um politische Macht, sind auch im modernen Afrika eine der Hauptkonfliktursachen (Muna 2006: 4). Allgemein sind Spannungen und Konkurrenzdenken in den Prozessen einer Demokratie bis zu einem gewissen Grad wünschenswert, insofern dadurch ein fairer Wettbewerb zwischen den antretenden Parteien und/oder Individuen entsteht. Sie bergen aber auch die Gefahr, schlimmste Entwicklungen auszulösen (AU 2010f: X). So münden ein Viertel aller Wahlen in Afrika in Gewalt1, bei 19 Prozent der Wahlen sterben sogar mindestens 20 Menschen (Bekoe 2010: 1, Fußnote 3). In Anbetracht dieser Studien und im Bewusstsein, dass im Jahr 2012 Wahlen in 20 afrikanischen Staaten abgehalten werden sollen2, erschließt es sich schnell, warum eine nachhaltig friedliche Prävention von und eine zeitnahe und effektive Reaktion auf elektorale Gewalt von zentraler Bedeutung für die afrikanische Bevölkerung sind.
Die hohe mediale Aufmerksamkeit der Ausschreitungen im Zusammenhang der Präsidentschaftswahlen in Kenia 2007 hat in den letzten Jahren die Thematik der elektoralen Gewalt noch stärker in den Fokus des politischen und wissenschaftlichen Interesses gerückt (Höglund/Jarstad 2010). Wie auch in diesem konkreten Fall geschehen, spielen (sub-) regionale Organisationen (srO) eine zunehmend wichtige Rolle im Management elektoraler Konflikte, da die spezifische Ausprägung der nationalen politischen und sozialen Strukturen eher Grund als Hindernis dieser sind (Hettne/Inotai 1994: 33). Die srO könnten somit die Grundlage für eine friedliche Entwicklung in Afrika legen (Kumar 2009: 26).
Die Beschäftigung mit sicherheitspolitischen Themen ist für die, zumeist ursprünglich für wirtschaftliche Kooperationen gegründeten, srO in Afrika (wie zum Beispiel die Economic Community of West African States - ECOWAS, die Afrikanische Union - AU oder die East African Community - EAC) jedoch eine relativ neue Entwicklung und steht in einem engen Zusammenhang mit den Veränderungen im globalen politischen System seit dem Ende des Kalten Krieges. Nach Meyer gab und gibt es vier wesentliche Entwicklungen, die in Afrika eine Stärkung der srO mitbestimmten (vgl. Meyer 2008: 13-14). Das Ende der internationalen Bipolarität 1990 wirkte sich durch den jähen Abbruch sämtlicher, teils seit Jahrzehnten bestehenden, bilateralen Beziehungen zwischen den afrikanischen Staaten und der sie jeweilig unterstützenden Supermacht direkt auf die herrschenden Eliten aus und somit auch auf die vorherrschende politische Ordnung innerhalb der Staaten. Hinzu kam eine rasant wachsende Interkonnektivität, die sich zunächst vor allem in weltumspannenden Wirtschaftsbeziehungen zeigte, an denen die afrikanischen Staaten jedoch nur peripher beteiligt wurden. Schlecht gesicherte Grenzen, begründet in der politisch schwachen und wirtschaftlich angeschlagenen Position der afrikanischen Regierungen, konnten die zunehmende Transnationalisierung von illegalen Wirtschaftszweigen und alternativen politischen Bewegungen nicht kontrollieren oder lenken. Neu ausbrechende gewaltsame Konflikte schaffen dadurch Räume für international agierende Kriegswirtschaften, wodurch unkontrollierbare Flüchtlings-, Rebellen- und Schmuggelströme die Sicherheitssituation in den Staaten teilweise drastisch verschlechterten. Zusammen bewirkten diese Entwicklungen, dass sich die Staaten ihrer, einzeln betrachtet, schwachen politischen und wirtschaftlichen Staatlichkeit bewusst wurden und Lösungen suchten, um bestehende staatenübergreifende Konflikte friedlich zu lösen, den Ausbruch neuer Konflikte zu verhindern und eine wohlstandsfördernde Wirtschaftspolitik zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurden die Aufgabenbereiche der bereits vorhandenen Wirtschafts-srO um sicherheitspolitische Aspekte erweitert, mit dem Ziel, auf regionaler Ebene gemeinsam Kapazitäten zur Konfliktschlichtung zu entwickeln und (elektorale) Konflikte eigenständig lösen zu können (Hettne/Inotai 1994: 33).
Aus der komplexen politischen und sozio-ökonomischen Situation des Kontinents und den multidimensionalen Ursachen von elektoraler Gewalt ergeben sich jedoch auch entsprechend hohen Ansprüche an das Konfliktmanagement von elektoraler Gewalt.
Denn es ist zu beachten, dass elektorale Gewalt die unterschiedlichsten Formen annehmen kann und geprägt ist von den jeweiligen politischen und sozialen Umständen wie auch von den angestrebten Zielen der Gewaltanwendenden. In dieser Arbeit wird elektorale Gewalt definiert als „[...] any random or organized act or threat to intimidate, physically harm, blackmail, or abuse a political stakeholder in seeking to determine, delay, or to otherwise influence an electoral process“ (Fischer 2002: 3).
Es ist hervorzuheben, dass der Wahlprozess per se nicht die direkte Ursache von Gewalt ist, sondern dass elektorale Gewalt die Manifestation von innerhalb des politischen Systems nicht gelösten sozialen und politischen Asymmetrien ist (EISA 2010a: 5). Daher ist es im Umgang mit elektoraler Gewalt essentiell, Wahlen als einen fortlaufenden dynamischen Prozess und nicht als ein isoliertes Ereignis zu verstehen und zu behandeln. Die vorbereitenden Maßnahmen eines Urnenganges können schon Monate vor der Wahl beginnen und erfordern bei der Unterstützung der Durchführung eine langfristige Einbeziehung des gesamten Wahlzykluses (vgl. Kapitel 3.2). Denn ebenso vielschichtig und zahlreich wie die Ursachen elektoraler Gewalt, sind dadurch die Möglichkeiten, diese Konflikte in friedliche Bahnen zu lenken.
Ganz allgemein findet Konfliktmanagement, einer Definition der Afrikanischen Union folgend, Anwendung, wenn ein Konflikt, also die „gefühlten Differenzen zu einem Thema zwischen mindestens zwei Parteien zu ein und demselben Zeitpunkt“ (Swanström/Weissmann 2005: 9), zu eskalieren droht und umfasst sämtliche Maßnahmen, welche die Gewaltintensität im Zusammenhang mit diesem Konflikt reduzieren. (AU 2010f: 45, eigene Übersetzung). Bei bereits ausgebrochenen elektoralen Konflikten ist dies zumeist gleichzusetzen mit diplomatischen Bemühungen, die mitunter mit wirtschaftlichen Sanktionen oder der Androhung solcher einhergehen. Ziel dieser Aktionen ist, die Anwendung von Gewalt und eine Eskalation des Konfliktes für die Konfliktparteien möglichst unattraktiv erscheinen zu lassen (Weiffen 2010: 2-3). Präventive Diplomatie erhält hierbei höchste Priorität im Sinne eines erfolgreichen Konfliktmanagements und wird beschrieben als “any structural or intercessory means to keep intrastate or interstate tension and disputes from escalating into significant violence and use of armed forces, to strengthen the capabilities of potential parties to violent conflict for resolving such disputes peacefully, and to progressively reduce the underlying problems that produce these issues and disputes“ (Lund 2002: 117, Fußnote 6). Um die der Gewalt zugrunde liegenden strukturellen Defizite des Systems anzugehen, ist jedoch auch die gleichzeitige Bestrebung nach einer nachhaltigen Konfliktresolution notwendig. Diese besteht aus sämtlichen Anstrengungen „to increase cooperation among the parties to a conflict and deepen their relationship by addressing the conditions that led to the dispute, fostering positive attitudes and allaying distrust through reconciliation initiatives, and building or strengthening the institutions and processes through which the parties interact” (Lund 1997: 3-4).
Die Ansprüche, die diese Definitionen an elektorale-Konflikte-managende Organisationen stellen, sind hoch. Und obwohl es inzwischen die Initiativen der srO sind, welche die am häufigsten angewandte Form des Konfliktmanagements in Afrika darstellen, ist nur sehr wenig darüber bekannt, welche der Ansprüche sie erfüllen können, wie sie die Erfahrungen vorangegangener eigener Konfliktmanagementprozesse bewerten und in welchem Umfang sie diese Erkenntnisse in späteren Interventionen umsetzen (Tieku 2011: 1). Es fehlen wissenschaftliche Analysen, in denen die Rolle und Bedeutung von srO in den Prozessen der Prävention, dem Schlichten und dem Lösen von gewaltsamen (elektoralen) Konflikten zusammengetragen und bewertet werden (Hansen et al. 2006: 1).
Diese Arbeit soll daher einen Beitrag leisten, diese Forschungslücke weiter zu schließen und analysiert die Art und die Wirkung von Konfliktmanagementinitiativen von srO in Afrika. Konkret steht die Beantwortung folgender Frage im Zentrum der Untersuchung:
Inwieweit sind die afrikanischen (sub-)regionalen Organisationen fähig, ihre eigenen Ansprüche in Bezug auf eine nachhaltige Konfliktlösung von elektoraler Gewalt umzusetzen und eine führende Rolle im Konfliktmanagement dieser in Afrika südlich der Sahara3 einzunehmen?
Als Ansprüche gelten in dieser Arbeit die Erwartungen bezüglich der eigenen Fähigkeiten und selbstgegebenen normativen Verpflichtungen einer Organisation und der daraus resultierenden Kompetenzwahrnehmung innerhalb des globalen Konfliktmanagementsystems im Allgemeinen und der Selbsteinschätzung der eigenen Schlichtungsbemühungen bei elektoralen Konflikten im Besonderen.
Der Fokus dieser Arbeit liegt aus dreierlei Gründen auf srO in Afrika:
Zum einen finden, bedingt durch die relativ hohe Anzahl an Staaten in diesem geographisch klar definierten Raum, oft Wahlen statt. Bei diesen Wahlen, wie bereits erwähnt, kommt es bei einer hohen Prozentzahl zu elektoraler Gewalt, wodurch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Region von besonders hoher Wichtigkeit ist. Zum anderen haben die afrikanischen Staaten, unter anderem als Reaktion auf diese Entwicklung, die sicherheitspolitisch kaum agierende Organisation for African Unity (OAU) aufgelöst und sich 2002 in Form der neu gegründeten AU zusammengeschlossen. Diese setzt sich aktiv, theoretisch wie auch praktisch, im Rahmen ihrer eigenständigen kontinentalen Sicherheitsarchitektur (African Peace and Security Architecture - APSA ) mit sicherheitspolitischen Themen auseinander. Der damit verbundende Aufbau einer kontinentalen Eingreiftruppe, eines Konfliktfrühwarnsystems und der Inklusion traditioneller konfliktschlichtender Institutionen (zum Beispiel dem Panel of the Wise) auf supranationaler Ebene ist weltweit einzigartig (Quayat 2009: 10). Die Erfahrungen einer zu langsam und zu unentschlossen reagierenden internationalen Gemeinschaft, unter anderem während der gewaltsamen Konflikte in Sierra Leone, Somalia, Ruanda, Angola und DR Kongo, haben die Notwendigkeit regionaler Institutionen und Konfliktlösungsmechanismen ersichtlich gemacht. Regionale statt globale Reaktionen und supranationale Organisationen statt Staaten gewinnen in Afrika im Konfliktmanagement eine zunehmende Bedeutung (Møller 2005: 3). Die bisher durchgeführten friedensunterstützenden Missionen afrikanischer Regionalorganisationen, beispielsweise in Burundi 1993-1996, dem Sudan 1983-2005, Somalia seit 2007 oder den Komoren 2007/08, verweisen zudem auf ein recht hohes Erfahrungslevel sowie eine beachtenswerte Eigenständigkeit der (sub-)regionalen Ebene im Konfliktmanagement im Allgemeinen wie auch bei der Eindämmung elektoraler Gewalt im Besonderen. Eben diese Entwicklungen bieten ein lohnenswertes Forschungsfeld für wissenschaftliche Untersuchungen über srO, ihre eigenen Ansprüche und ihre Bedeutung im internationalen Konfliktmanagementsystem.
Trotz dessen, und das ist der dritte Grund, konzentrieren sich bisherige Untersuchungen von internationalen Organisationen vor allem auf die United Nations (UN) (vgl. Karns/Mingst 2004, Rittberger/Zangl 2006) oder auf regionale Sicherheitsmechanismen wie die NATO oder die OSZE (vgl. Pease 2008, Peters 1997). Auseinandersetzungen mit afrikanischen srO bleiben auf die Beschreibung vorhandener regionaler Strukturen beschränkt (vgl. Gänzle/Franke 2010, Arrieta 2011, Nathan 2010) oder untersuchen die speziell die ökonomischen Entwicklungen (vgl. Omotola 2010, Aggad 2007, Oyejide 2000). Eine umfassende Bewertung regionaler Konfliktresolutionsmechanismen erfolgt nur anekdotenhaft (Weiffen 2010: 2).
An die in dieser Arbeit folgende Darstellung der methodische Herangehensweise sowie der intensiveren Auseinandersetzung mit der Fallauswahl werden im anschließenden 3. Kapitel die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen und Auswirkungen elektoraler Gewalt in Afrika zusammengetragen. Während Kapitel 4 dann auf die historische Entwicklung der afrikanischen srO eingeht und danach die Organisationsstrukturen der für diese Arbeit wichtigen srO AU, ECOWAS, EAC und IGAD mit einem besonderen Fokus auf die für das Konfliktmanagement wesentlichen Strukturen vorstellt, werden in Kapitel 5 die unterschiedlichen Ansichten und normativen Ansprüche der srO bezüglich ihrer Bedeutung im globalen Konfliktmanagementsystem herausgearbeitet und darauf aufbauend die Eigenansprüche und praktische Funktionsweise der zuvor beschriebenen Organe anhand zentraler Dokumente und Vertragstexte erarbeitet. Die Erkenntnisse aus den Kapiteln 4 und 5 werden im daran anschließenden 6. Kapitel verdichtet, indem für jede der vier srO Arbeitsthesen bezüglich ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten im Umgang mit elektoralen Konflikten in den einzelnen Phasen eines Wahlzykluses aufgestellt werden. Diese werden in den Kapiteln 7 (Côte d’Ivoire) und 8 (Kenia) mit den Interventionen der srO im Rahmen des Konfliktmanangements der elektoralen Gewalt im Zusammenhang mit den jeweiligen Präsidentschaftswahlen abgeglichen und bewertet. In Kapitel 9 werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen srO wie auch zwischen den beiden Fallbeispielen zusammengefasst und mögliche Verallgemeinerungen abgeleitet sowie die Forschungsfrage ausführlich beantwortet. Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse der vorangegangenen Kapitel noch einmal zusammen und benennt die Bedeutung von srO in Konfliktmanagementprozessen im Umgang mit elektoraler Gewalt.
Die Analyse ergibt, dass srO überzeugend die Verantwortung für das Konfliktmanagement in ihrer Region übernehmen und deshalb ihre diesbezüglichen Fähigkeiten aktiv ausbauen. Eine führende Rolle im Konfliktmanagement elektoraler Prozesse kann ihnen, im Rahmen dieser Arbeit, jedoch noch nicht zugestanden werden, da die dafür notwendige umfassende Intervention in allen Phasen des Wahlzykluses nicht gegeben war. Die srO reagierten lediglich auf die Eskalation der Gewalt und nutzen dabei vorwiegend die traditionelle Schlichtungsmethode durch die Entsendung renommierter afrikanischer Persönlichkeiten und direkte Gespräche, statt die nach westlich-liberalem Vorbild institutionalisierten und auf die Vorhersage von, die Auseinandersetzung mit und die Eindämmung von auf elektorale Konflikte spezialisierte Organe einzubeziehen.
2. Methodische Überlegungen
Konflikte sind einzigartig bezüglich ihrer individuellen Ursachen, vielfältigen Ausprägungs- und zahlreichen Verlaufsformen. Ebensolches gilt auch für (sub-)regionale Organisationen und deren Entstehungsgeschichten, normative Ansprüche, Organisationsformen und Einsatzbereitschaft. Die Intervention einer oder mehrerer srO in eine konfliktbehaftete Situation ist folglich, ebenso wie eine anschließende Bewertung dieser, ein komplexes Unterfangen. Als solches bietet sich für die Beantwortung der zentralen Fragestellung im Rahmen dieser Arbeit eine qualitative Herangehensweise an. Angesichts der mangelnden wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Wirken von Konfliktinterventionen afrikanischer srO (Weiffen 2010: 2) bietet eine qualitative Analyse die Möglichkeit, einem bisher vernachlässigten Untersuchungsfeld Erkenntnisse hinzuzufügen (Ospina 2004: 1284), die eine wichtige Basis für zukünftige und umfassendere Analysen bilden können (Johanson 2003: 4). Das in dieser Untersuchung angewandte explorative Vorgehen zielt auf das umfassende Verständnis des zu untersuchenden Phänomens durch die Umsetzung einer Fallstudie unter Einbeziehung des Kontextes ab und beschränkt sich nicht auf bloße Beschreibungen (CAPAM 2010: 2). Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, die Analyse mit der für den Sachverhalt notwendigen Flexibilität durchzuführen (Colorado State University 2010). Die oft angebrachte Kritik, dass einzelne Fallstudien keine für eine Verallgemeinerung nutzbaren Daten erzeugen würden und damit für die Wissenschaft nicht relevant wären (vgl. Berg 2001: 231), kann entgegengehalten werden, dass insbesondere Fallstudien das Potential besitzen, durch eine gezielte Fallauswahl allgemeinere wissenschaftlichere Aussagen an praktischen Beispielen zu validieren oder zu falsifizieren (Flyvbjerg 2006: 230). Der besondere Wert von Fallstudien besteht eben gerade in ihrer Brückenfunktion zwischen praktischen Erkenntnissen und abstrakter Theorieformulierung (Peattie 2001: 260). Dass folglich Einschränkungen in der theoretischen Verallgemeinerung zu erwarten sind, mindert daher nicht den Erkenntnisgewinn.
Um jedoch möglichst nutzbare Tendenzen für eine Verallgemeinerung zu schaffen, wird in dieser Arbeit eine multiple Fallstudie umgesetzt, in der zwei ähnliche Konfliktfälle und die entsprechenden Interventionen von insgesamt vier srO ausgewertet werden. Beide Konflikte sind elektoraler Art, stehen im Zusammenhang mit präsidialen Wahlen in Afrika und fanden mit nur zwei Jahren Zeitdifferenz statt. Kenia und Côte d’Ivoire, die beiden ausgewählten Staaten, weisen zudem eine Historie innerstaatlicher Gewalt und Spannungen auf, wodurch die Entstehung elektoraler Konflikte und eine Eskalation zu gewaltsamen Ausschreitungen im Zusammenhang mit den Wahlen zu erwarten waren. Beide Staaten besitzen außerdem subregional sowie international besondere Aufmerksamkeit: Kenia als Militärbasis der USA, als Zentrum der internationalen Friedensbemühungen in Somalia und als einer der wichtigsten globalen Blumenexporteure international und als wichtigster Hafen für die angrenzenden Binnenländer subregional, Côte d’Ivoire als Militärbasis für Frankreich und als einer der wichtigsten globalen Kakao- und Kaffeeexporteure international und als wirtschaftlicher Motor subregional. Diese erhöhte internationale und subregionale Aufmerksamkeit, in Côte d’Ivoire noch weiter gesteigert, da es die erste Wahl nach dem Bürgerkrieg war, sorgten dafür, dass, bei dem internationalen Bekanntwerden von (potentieller) elektoraler Gewalt, die untersuchten srO maximale Anstrengungen unternahmen, um eine, ihren eigenen Ansprüchen folgend, aktive und konstruktive Rolle im Konfliktmanagement einzunehmen.
Damit sind möglichst ähnliche und für die Untersuchung optimierte Rahmenbedingungen für das Herausfinden der Bedeutung der Interventionen von srO im Konfliktmanagement elektoraler Konflikte gefunden, wodurch die Ergebnisse der Arbeit auf ein möglichst breites wissenschaftliches Fundament gestellt werden. Von den zu untersuchenden srO waren die drei subregionalen, ECOWAS, EAC und IGAD, am Konfliktmanagement nur eines der beiden Konflikte beteiligt, während die AU, als regionale Organisation, in beide Konflikte intervenierte. Diese Auswahl bietet die Möglichkeit, ein relativ umfassendes Spektrum an (sub-)regionalen Konfliktinterventionen zu analysieren, wodurch eventuelle Unterschiede oder Gemeinsamkeiten besser herausgearbeitet werden können, das Verfassen verallgemeinernder Tendenzen erleichtert und die Formulierung zukünftig relevanter Fragestellungen präzisiert wird (Baxter/Jack 2008: 548). Die AU bildet durch die Intervention in beide Konflikte zusätzlich eine Kontrollvariante, die Rückschlüsse auf die möglichen Ursachen eventueller Interventionsunterschiede erleichtert.
Untersucht werden zunächst die organisatorischen Strukturen, welche die jeweiligen srO zu Konfliktinterventionen befähigen und die in diesen Strukturen festgelegten Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Organe der Organisationen. Darauf aufbauend werden deren Ansprüche, eigenen Normvorstellungen und gegebenenfalls ausgearbeitete Interventionsmuster herausgearbeitet. Dies geschieht durch eine qualitative Inhaltsanalyse der von den Organisationen verabschiedeten Gründungsverträge, den zu den Themen Frieden- und Sicherheit von ihnen beschlossenen und öffentlich zugänglichen Dokumente (zusammengefasst im Anhang 8) sowie der Auswertung wissenschaftlicher Arbeiten über die relevanten srO. Auf diesen Informationen aufbauend werden dann Arbeitsthesen für jede Organisation gebildet, die Rückschlüsse auf die Bereitschaft und die Fähigkeiten zu Konfliktinterventionen, speziell bei elektoralen Konflikten, zulassen und anschließend mit den Interventionen in Kenia bzw. in Côte d’Ivoire abgeglichen werden. Die vorgenommenen Interventionen wurden wissenschaftlichen Artikeln mit einem entsprechenden Schwerpunkt sowie Zeitungs- und Onlineartikeln renommierter Nachrichtenanbietern entnommen und den Bedürfnissen dieser Untersuchung angepasst geordnet (zusammengefasst in den Anhängen 9 und 10).
Durch den Vergleich der organisatorischen Struktur mit den praktischen Interventionen wird eine Beurteilung der organisatorischen und normativen Möglichkeiten der srO möglich. Die vergleichende zusätzliche Einbeziehung paralleler Konfliktinterventionen anderer (sub)regionaler und internationaler Akteure in denselben Konflikten gestattet zudem eine Bedeutungseinschätzung der Wichtigkeit der Konfliktinterventionen der untersuchten vier srO für die Veränderungen der Konfliktverläufe.
Die Kombination der zu Beginn der Arbeit vorgestellten Konfliktursachen und -muster elektoraler Gewalt und der anschließenden Analyse der konfliktmanagenden Anstrengungen, zu denen die AU, ECOWAS, EAC und IGAD bereit und fähig sind, erlauben abschließend die Schlussfolgerung, ob die srO eine den eigenen Vorstellungen entsprechende Bedeutung bei der Konfliktlösung elektoraler Gewalt südlich der Sahara einnehmen.
Aufgrund der zeitlichen und finanziellen Restriktionen ist die Durchführung von Interviews oder eine lokale Recherche nicht möglich. Daraus ergeben sich einige Einschränkungen, die sich mitunter auch auf die Ergebnisse auswirken könnten. Da sich die Arbeit auf sicherheitsrelevante Themen bezieht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die öffentlich zugänglichen Dokumente, in denen die Reaktionen und Funktionsweisen der Organisationen in Konfliktsituationen dargestellt werden, sämtliche Informationen enthalten. Auch besteht seitens der Organisationen die Tendenz, offizielle Dokumente (Protokolle, Berichte, Reden) nur unvollständig oder geraume Zeit nach der eigentlichen Veröffentlichung online (und damit mir zugänglich) zu stellen. Außerdem sind wegen der relativ kurzen Zeitdauer zwischen den Ereignissen in Côte d’Ivoire und dem Verfassen dieser Arbeit eventuell wesentliche Dokumente noch nicht zugänglich gemacht worden. Bei der Beschreibung der Interventionen sind, neben den offiziellen Dokumenten, vor allem Meldungen von Zeitungen und Online-Nachrichtenportalen Quelle vieler Informationen. Wegen der dezentralen Organisation der Nachrichtendienste im Internet ist es vorstellbar, dass unbewusst oder unwissend bestimmte Quellen und damit eventuell erhellende Informationen nicht gefunden und ausgewertet werden können.
Weiterhin ist es denkbar, dass kulturellen Differenzen zu einer Fehlinterpretation der verwendeten Daten und Informationen beitragen und bestimmte Aspekte fälschlicherweise hervorheben oder vernachlässigen.
Allgemein sind die Einschränkungen der wissenschaftlichen Bedeutung der Ergebnisse dieser Arbeit noch einmal zu umreißen: sie stellen verallgemeinernde Tendenzen dar, die sich vor allem auf srO in Afrika beziehen und daher bei zukünftigen Untersuchungen einzelner Konfliktinterventionen anders ausfallen können.
Trotz dessen kann diese Arbeit einen Beitrag dazu leisten, die Bedeutung von srO im internationalen Konfliktmanagementsystem festzustellen und mögliche Schwächen und Stärken (sub-)regionaler Interventionen, vor allem in Afrika südlich der Sahara, aufzuzeigen.
3. Elektorale Konflikte - Ursachen und Ausprägungen
Es gibt eine enge Verbindung zwischen elektoraler Gewalt und dem politischen System, in dem diese ausbricht (Chiroro 2008: 1). Daher ist eine kurze Auseinandersetzung sowohl mit der liberalen Demokratie, als der praktisch meist verbreiteten und ideologisch meist geförderten Regierungsform, als auch mit den inhärenten Konfliktpotentialen von Wahlen als zentraler Bestandteil dieses Systems lohnenswert, bevor die konkreten Ursachen und Ausprägungen von elektoraler Gewalt dargestellt werden.
Eine Demokratie beschreibt eine „Form der Machtausübung, die formell allen Bürgern das Recht zuerkennt, auf die Gestaltung des politisch-staatlichen Lebens Einfluss zu nehmen [...]“ (Kleines Politisches Wörterbuch 1967: 122). Die praktische Gestaltungsform, die Art der Mitbestimmung und die genaue Zusammensetzung der Regierenden unterliegen dabei keinerlei spezifischen Vorschriften. Zwar gibt es dadurch eine Reihe von unterschiedlichen Demokratiemodellen, jedoch ist allen „älteren und moderneren Demokratien [...] der Anspruch gemeinsam, die Herrschaft im Staate auf die Norm politischer Gleichheit der Vollbürger zu verpflichten, auf den Willen der Stimmbürgerschaft [...] und die Regierenden auf Rechenschaftspflichtigkeit gegenüber den Regierten festzulegen“ (Schmidt 2000: 20).
Theoretisch hat eine demokratische Regierungsform daher verschiedene Vorteile gegenüber nicht-Demokratien bezüglich ihrer Fähigkeit, interne Konflikte gewaltfrei zu lösen (die folgende Argumentation folgt Christiano 2006). Ein zentraler Punkt hierbei ist, dass die Herrschenden die Interessen, Rechte und Meinungen der Mitglieder der Gesellschaft berücksichtigen und ihnen folgen müssen, da mindestens der Großteil der Bevölkerung mit grundsätzlichen Bürgerrechten zur Mitbestimmung ausgestattet ist und neutrale Organe die Einhaltung dieser Rechte überwachen. Zusätzlich gewährleisten theoretisch in einer liberalen Demokratie unabhängige Medien und freie Meinungsäußerung die Überwachung der politischen Klasse. Unterschiedliche Ideen und Anschauungen eskalieren nicht in gewaltsamen Auseinandersetzungen, weil die verschiedenen Akteure sich einer breiten Palette von Informationsangeboten bedienen können und dadurch minderheitengesteuerte und konfliktfördernde Auseinandersetzungen eher erkennen, durch öffentliche Diskussionen Konflikte friedlich beilegen oder unabhängige Rechtsprechung zur Lösung von Konflikte nutzen können. Extremistische Minderheiten in der Bevölkerung und Regierungsvertreter von Partikularinteressen können dadurch schwerer negativ Einfluss ausüben, um unterschiedliche Gruppierungen innerhalb einer demokratische Gesellschaft aufgrund ethnischer oder anderweitiger Trennungsmerkmale gegeneinander aufbringen, da die Rechte und Pflichten, die jedem Bürger gegeben sind sowie deren Erfahrungen aus der Teilhabe an demokratischen Prozessen zusammenfassend in einem höheren Maß an Konfliktlösungspotential und Toleranz im öffentlichen Raum resultieren.
Die eigentlich auf eine friedliche Beilegung von systeminternen Konflikten ausgelegte Staatsstruktur birgt jedoch trotzdem immanent die nicht immer nur theoretische Gefahr der Polarisierung der Bevölkerung: die Fokussierung auf in relativ kurzen Abständen stattfindenden Wahlen bietet der herrschenden Elite die Gelegenheit, zu Lasten einer nachhaltigen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung auf kurzfristige (eigene) Gewinnep ausgerichtete Projekte durchzusetzen und damit den Anspruch der Gleichheit aller Gesellschaftsteile auszuhöhlen (vgl. Gërxhani/Schram 2009). Problematisch ist außerdem, dass ein einzelner Bürger keinen erkennbaren Einfluss auf das alltägliche politische Geschehen nehmen kann, was zu einem allgemeinen Desinteresse an politischen Entwicklungen führen kann. Vertreter von Partikularinteressen und andere, auf Eigennutzen ausgerichtete kleine Gruppen innerhalb der Bevölkerung haben dadurch die Möglichkeit, durch einen vergleichsweise hohen Aktivismus überdimensional viel Einfluss auf die Entwicklung eines Landes nehmen zu können (Mackenzie 1906: 137). Um das eigene Profil zu schärfen, betonen zur Wahl stehende Personen/Gruppen zudem meist die Unterschiede zu anderen Kandidaten, wodurch ideologische Differenzen hervorgehoben und Populismus gefördert wird.
Ein solcher Missbrauch vorhandener Strukturen zugunsten von Partikularinteressen wird in der Theorie der liberalen Demokratie durch das Vorhandensein eines überparteilichen Staates mit unabhängigen Institutionen verhindert. Der Staat gilt als neutraler Wahrer der rechtlichen Rahmenbedingungen des Zusammenlebens und agiert alleinig im Interesse des Gemeinwohles. Einerseits muss der Staat empfänglich sein für die Beeinflussungen und Interessen seiner politischen Gesellschaft, andererseits muss er unabhängig von jeder politischen Bewegung sein: „[t]he state is a public force brought into being and sustained by political society but independent of it“ (Ake 2003: 115). Der Staat ist mit dem eigentlichen politischen Prozess nur insofern verbunden, als dass letzterer festlegt, wer ersteren im Namen des öffentlichen Interesses verwaltet. Um die Schaffung und Bewahrung eines solchen meta- politischen Institutionsgefüges, das den normativen und rechtlichen Rahmen vorgibt, in dem die Prozesse zur Steuerung des politischen Alltags ausgehandelt werden, zu gewährleisten, bedarf es des Vertrauens aller in dieser politischen Gemeinschaft lebender Akteure in den Staat als Grundlage eines zugehörigkeitsbildenden Gemeinschaftssinnes (Mill 1972: 392). Der Staat definiert daher nicht die politische Gemeinschaft, sondern die politische Gemeinschaft erschafft den Staat, dessen Funktionieren und Überparteilichkeit in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zu den darin lebenden politischen Akteuren steht (Calhoun 1997: 72).
Die Realität in Afrika unterscheidet sich deutlich von diesen Annahmen. Die Folgen der teilweise jahrhundertelangen Kolonisierung des Kontinents haben bis zur heutigen Zeit Auswirkungen auf die Staaten und die politische Gesellschaft Afrikas. Der koloniale Staat in Afrika war eine Besatzungsmacht und daher in keiner Weise demokratisch legitimiert, obwohl er die Regeln und Gesetze für die darin lebende Bevölkerung definierte; er agierte willkürlich und allmächtig (Ake 2003: 35-36). Die organisatorische Ausrichtung der Kolonien zum Zwecke der größtmöglichen Bereicherung der Besatzungsmacht erforderte zudem eine strenge hierarchische wie auch arbeitsteilungsbedingte Kategorisierung der Kolonisierten. Dieses (kategorisierte) Identitätsbewusstsein übertrug sich auf die in den Kolonien lebende Bevölkerung, in der solche Kategorien zuvor in den meisten Teilen Afrikas nur vage ausgebildet waren. Diese Entwicklung wurde durch die Einführung entsprechender Identifikationspapiere gefördert und ging einher mit damit verbundenen kategorieabhängigen Pflichten und Rechten gegenüber der Kolonialmacht (Kaldor 2000: 129).
Mit der Unabhängigkeit der Staaten änderte sich an diesem grundlegenden System nur wenig: es beruhte auf Totalitarismus und Zwang und die an die Macht kommende postkoloniale Elite nutzte die kolonialen Strukturen eher zu ihrer eigenen Bereicherung, statt eine demokratische Entwicklung einzuleiten (Ake 2003: 36). Die Differenz zwischen der herrschenden Klasse und der Bevölkerung wuchs weiter, bis die ebenso wachsenden Widerstände eine Demokratisierung der Systeme unumgänglich machten. Mitte der 1990er Jahre hatten dann sämtliche afrikanische Staaten Mehrparteienwahlen abgehalten. Doch so beeindruckend die Fortschritte statistisch auch sind, so wenig hat sich oftmals vor Ort geändert:
„[the states] power over economy and society is enormous, arbitrary and it is largely privatized. For all but a few of its citizens, it is alien and remote, uncaring and oppressive. They encounter it as ruthless tax collectors, boorish policemen and bullying soldiers, corrupt judges cynically operating a system of injustice, a maze of regulations through which they have to beg, bribe or cheat their way every day“ (Ake 2003: 114).
Viele der afrikanischen Staaten können derzeit als schwache Staaten charakterisiert werden: die staatlichen Institutionen sind dysfunktional, es formieren sich Widerstandsgruppen gegen staatliches Handeln und informelle Parallelinstitutionen ersetzen staatliche Aufgaben (Büttner 2004: 5). Die Staaten haben entsprechend nur eingeschränkte Möglichkeiten, um eine kohärente Politik zu entwerfen und durchzusetzen, die politische Macht ist generell stark personalisiert. Ein solches institutionelles Umfeld begünstigt die Entstehung eines „normativen Vakuums“, in dem zum Beispiel gewaltsame Mittel, insbesondere bei stark umkämpften Wahlen, genutzt werden, um individuelle politische Gewinne zu maximieren (Laakso 2007: 227). Begünstigt wird diese Entwicklung, da sich als Reaktion auf die fehlende mögliche Identifikation mit dem Staat die einzelnen Bürger fast ausschließlich subnationalen sozialen Formationen wie ethnischen oder religiösen Gruppen, Clans oder den
Dorfgemeinschaften zugehörig fühlen (Ake 2003: 11). Weit entfernt von idealistischen
Motiven, ist die Mitgliedschaft in solchen Formationen für den Einzelnen insbesondere bedeutsam zur Befriedigung der grundsätzlichen Bedürfnisse wie Sicherheit, Essen und Wohnen, auch wenn dadurch tiefgreifende persönliche Abhängigkeitsstrukturen patrimonialer Art entstehen. Diese weiterhin bestehenden patrimonialen Legate bringen signifikante Teile der afrikanischen Bürger aber auch in die Situation, bei Wahlen nicht über bestimmte allgemeine Ideen, staatliche politische Programme oder überregionalen Parteien abzustimmen, sondern aus ihrem Abhängigkeitsverhältnis heraus ihren jeweiligen Patron zu unterstützen (Chabal/Daloz 1999: 39). Diese Abhängigkeit und die damit einhergehende Loyalität zu subnationalen Gruppierungen geben den lokalen Big Men die Möglichkeit, sich beim (Wahl)Kampf um politische Entscheidungsfunktionen auch nicht-demokratischer Methoden zu bedienen (vgl. Manby 2009). Und so enthalten Wahlen, in einer liberalen Demokratie eigentlich die zentrale Einrichtung zur friedlichen Machtübergabe (Reilly 2002: 118), im afrikanischen Kontext das Potential, dem politischen Gemeinwohl entgegenstehende, egoistische machtpolitische Zielsetzungen durch den Einsatz gewaltsamer Mittel (vgl. Kapitel 2.2) durchzusetzen.
3.1. Das Wagnis Demokratie
Die Nachfolge auf politisch einflussreiche Positionen kann auf drei Wegen bestimmt werden: durch Erbschaft, durch Wahlen oder eben durch Gewalt (Höglund 2009: 414). Während die ersten beiden Varianten das Vorhandensein allgemein akzeptierter Regeln für den Machtwechsel erfordern, ist die dritte Möglichkeit ein Ausdruck für das gänzliche Fehlen oder für die Nicht-Akzeptanz regulierender Steuermechanismen. Deshalb ist elektorale Gewalt keinesfalls spontan, sondern ein Ausdruck für die Vernachlässigung und/oder Unterdrückung von für den friedlichen Zusammenhalt einer Gesellschaft wesentlicher Vorschriften und Normen (Biegon 2009). Selbst wenn demokratische Normen und entsprechende Regulierungsinstitutionen bestehen, werden die Beteiligten an Wahlen motiviert, ihre Ziele außerhalb der etablierten Normen durchzusetzen, wenn ein Wahlvorgang als unfair, korrupt oder nicht ausreichend repräsentierend empfunden und damit seine legitimierende Wirkung eingeschränkt wird (Fischer 2002: 7). Und so kann es durchaus passieren, dass die Demokratie Opfer der eigenen Wahlen werden kann (Chaturvedi 2005: 190).
Bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Phänomen elektorale Gewalt in Afrika haben sich fünf Ursachen herauskristallisiert, die den Ausbruch solcher fördern und die im Folgenden dargestellt werden. Ein politisches System ist allerdings ein extrem komplexes Konstrukt, das permanenten Veränderungen unterliegt und in welchem monokausale Zusammenhänge diesen vielseitigen Prozessen nicht Rechnung tragen können. Es ist daher folgerichtig, auch diese fünf Gründe als Bestandteile eines umfangreichen Ursachen- Wirkung-Komplexes zu verstehen, weshalb das einzelne Vorkommen elektoraler Gewalt zumeist auf mehreren der aufgeführten Systemeigenschaften beruht. Zeitgleich muss zudem die Einschränkung gemacht werden, dass jeder Staat historisch gewachsene spezifische institutionelle Schwächen und politische wie auch soziale Problemstellungen hat, weshalb die hier genannten Gründe als Generalisierungen zu verstehen sind, die nicht notwendigerweise auf jeden Staat in gleichem Maße zutreffen.
Die erste tiefgreifende Ursache für den Ausbruch elektoraler Gewalt ist ein schwaches politisches System, das nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt, um einheitliche Regelungen für ein friedliches Zusammenleben zu entwickeln und durchzusetzen und zudem über keine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung verfügt. Die Ursachen hierfür sind zu einem wesentlichen Teil in der Kolonisierung Afrikas zu finden. Die europäischen Kolonialmächte haben die traditionelle Kultur der afrikanischen Einwohner zerstört „to rebuild it along wonderfully rational lines at a later date. But history forced them to walk away before they could complete their [...] alternative system [...].“ (Prunier 2009: XXIX- XXX). Dadurch ist eine Parallelität von afrikanisch und europäisch geprägten politischen Systemen geschaffen worden, die eine gemeinsame Identifikation der Bürger mit ihrem jeweiligen Staat verhindert: Zum einen existieren sub-nationale Gemeinschaften wie Familie, Clans oder Stämme, in denen die meisten Bewohner sich zur sozialen und politischen Absicherung organisieren, zum anderen gibt es einen staatlichen Überbau, der sich organisatorisch an den europäischen Nationalstaaten orientieren, deren Organisationsform von den kolonialen Verwaltungsnormen übernommen wurde und die beherrscht werden von Eliten, die „invest nothing in the state and so have no interest in it and no responsibility to it“ (Ake 2003: 167). Das Gebilde Staat wird degradiert zur Arena für den Kampf um Ressourcen wie politischer Macht. Dieses Nebeneinander von inoffiziellen und offiziellen Strukturen bietet einer liberalen Demokratie ein wenig fruchtbares Umfeld.
Viele der Krisen auf dem afrikanischen Kontinent sind daher auf die eine oder andere Weise zurückzuführen auf die „ill-considered decolonization strategies driven by metropolitan interests“ (Young 2000: 24). Daraus resultiert, dass die vorhandenen staatlichen Institutionen nicht stark genug sind, um die in einer Gesellschaft natürlich vorkommenden Konflikte ,insbesondere in Zeiten politischen Wandels, effektiv zu handhaben (Biegon 2009). Mit dem Ende des Kalten Krieges in den 1990ger Jahren überdeckte der Triumph über den Niedergang diktatorischer Herrschaft sowie der Einparteiensysteme die Notwendigkeit, endlich effektive politische Institutionen zu schaffen (EISA 2010a: 5). Die Einführung von Wahlen als demonstratives Element erwies sich als wesentlich einfacher als die Schaffung politischer checks and balances (Collier 2009: 44). Die Abhaltung von Wahlen in einem liberalen demokratischen System erfordert das Vorhandensein glaubwürdiger, unabhängiger und zuverlässiger Wahlkommissionen und gewaltalternativen Konfliktbewältigungsmechanismen wie Gerichten oder anderweitigen speziell zur Schlichtung elektoraler Konflikte konstituierten Organen (Fomunyoh 2009: 9). Die Abwesenheit solcher kann die Voraussetzung schaffen, Gewalt als eine Möglichkeit der Wettbewerbsaustragung im System zu etablieren (Basedau et al. 2007: 194).
Die Schwäche der staatlichen Organe wird, das ist die zweite Ursache, insbesondere in einer der Kerninstitutionen der liberalen Demokratie sichtbar, die eigentlich für die Kommunikation zwischen den Regierenden und den Regierten verantwortlich ist: die Partei. Sie dient in Afrika selten der Repräsentation, Konfliktresolution oder der Institutionalisierung von demokratischem Verhalten und Werten (Gyimah-Boadi 2007: 25). Im Zeitraum zwischen den Wahlen werden die Parteiaktivitäten oftmals auf ein Minimum reduziert, sind während der Wahlkämpfe allerdings zentrale Akteure, die sich jedoch zumeist auf die Unterstützung einzelner Personen beschränken und sich nur an festgelegten Symbolen oder sub-nationalen Gruppenidentitäten orientieren (Gyimah-Boadi 2007: 27). Diese Personalisierung der Politik, manifestiert in Patronagesystemen, ist ein fester Bestandteil afrikanischer Politik:
„[The patrimonial system‘s] inherently self-destructive concomitants, such as corruption, rent-seeking behavior and opposition to economic and administrative rationalization among ruling elites, remain largely entrenched. Indeed, the prevailing understanding of how political authority is acquired or exercised remains largely colored by the legacy of neo-patrimonial regimes [...]: more or less hereditary rulers rule until they die or are overthrown unconstitutionally; [...] term limits, retirement and voluntary resignation [are] synonymous with economic suicide and loss of an ability to play patron in a patrimonial political culture“ (Gyimah-Boadi 2004: 22).
Da die lokalen Big Men in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis zu den von ihnen abhängigen sub-nationalen Identifikationsformationen stehen, sind sie darauf angewiesen, bei Wahlen möglichst erfolgreich abzuschneiden, um die Forderungen ihrer Gefolgschaft bezüglich Sicherheit und Fürsorge einlösen zu können. Die Gegenseitigkeit beruht darin, dass der Herrschaftsanspruch der Patrone immer wieder neu bestätigt werden muss. Wirken sich die politischen Erfolge der Führungspersonen nicht durch konkrete Verbesserungen vor Ort aus (eine neue Straße, eine Schule, leichterer Zugang zu Mikrokrediten etc.), kann die Loyalität der Gruppe jederzeit entzogen werden. Beachtet man die große Abhängigkeit der Bevölkerung von staats-alternativen Versorgungssystemen, so wird verständlich, weshalb es sich bei Wahlen niemals „nur“ um den Wettstreit politischer Programme, sondern um den Wettkampf um Lebensbedingungen beeinflussende, für manche sub-nationalen Gruppierungen sogar um überlebenswichtige, inoffizielle Versorgungsstrukturen handelt. In diesem Zusammenhang stehen auch die Jugendorganisationen von Parteien, die bei der Ausführung elektoraler Gewalt oft maßgeblich beteiligt sind und für die einkommensschwachen und zu oft perspektivarmen jungen Erwachsenen eine willkommene Möglichkeit der Einflussnahme darstellen (Basedau et al. 2007: 201).
Ein dritter, mitunter elektorale Gewalt befördernder Umstand ist die konkrete Gestaltung der elektoralen Systeme. Dabei handelt es sich nicht nur um die Berechnungen, nach denen die Verteilung von Wählerstimmen, die Sitzvergabe in den gewählten Gremien oder der notwendige Anteil an Stimmen für eine erfolgreiche Kandidatur für einen Posten festgelegt wird, sondern auch die Bestimmungen von Parteiregistrierungen und Kandidatennominierungen (Bogaards 2007: 169). Klassischerweise besteht die Wahl zwischen einem proportionalen oder einem pluralistischen Wahlsystem, welches bestimmt, wie stark der politische Wettstreit und damit auch das Konfliktpotential ist (Erdmann et al. 2007: 15). Jedoch wurden in den meisten afrikanischen Staaten auf die durch diese Kriterien entstehenden Konflikte bereits reagiert und individuelle Lösungen ausprobiert. Wesentlicher für die Größe des Konfliktpotentials bei Wahlen ist daher die oftmalige territoriale Konzentration der verschiedenen Identifikationsgruppen innerhalb der Staaten, die durch die Schaffung eines passenden elektoralen Systems ausgeglichen, die Ausspielung der unterschiedlichen Gruppen gegeneinander aber auch erleichtert werden kann (Erdmann et al. 2007: 16). Vor allem bei Präsidentschaftswahlen kommt es oft zu elektoraler Gewalt, weil nur eine einzige Position zu vergeben ist, die zudem großen Einfluss besitzt und daher verlockende Entscheidungsgewalt innehat (vgl. Servant 2009: 83). Geht es bei Wahlen für einen Kandidaten (und seine Anhänger) um alles (also um den Gewinn sozialer Sicherheit) oder nichts (also der Unsicherheit der zukünftigen Daseinsfürsorge), ist die Verlockung groß, sich durch die Anwendung nicht demokratisch legitimierter Methoden einen Vorteil zu verschaffen. Um die Anzahl und die Gesinnung der zugelassenen Wähler innerhalb eines Staates zu beeinflussen, werden mitunter durch die Veränderung der Kriterien von Staatsangehörigkeit ganze Bevölkerungsteile systematisch ausgeschlossen (vgl. Manby 2009: 96-108) oder einzelne politische Gegner von der Kandidatur abgehalten (vgl. Manby 2009: 37-93). Gerade in Afrika, wo es durch ständige Migrationsströme innerhalb des Kontinentes und nur unzureichend festgelegten und gesicherten Grenzen zur ständigen Vermischung von Bevölkerungen kommt, sind die Kriterien von Staatsangehörigkeit ein zentrales Mittel im Kampf um politischen Einfluss. In Côte d‘Ivoire kam es deswegen sogar zum Bürgerkrieg: „Give us our identity cards and we hand over our kalashnikovs“ (Rebellenführer Soro, zitiert in Manby 2009: 11).
Als vierte mögliche Ursache von elektoraler Gewalt gilt weit verbreitete Armut, kombiniert mit fehlender wirtschaftlicher Entwicklungsperspektive bzw. kombiniert mit wirtschaftlicher Entwicklung, von der jedoch nur ein sehr kleiner Teil einer Bevölkerung profitiert (vgl. Verstegen 2001, Justino 2009, Collier 2009). Afrika ist nur marginal am modernen globalen Handelsaufkommen beteiligt, was insbesondere an den wirtschaftlichen Strukturen liegt, die auf historische Entwicklungen schon vor der europäisch dominierten Phase der Kolonialisierung ab 1885 zurückgehen (van de Walle 2000: 263). Bereits im 19. Jahrhundert sorgte der große Rohstoffreichtum und die sehr guten klimatischen Bedingungen dafür, dass Afrika eine global führende Rolle im Anbau von Palmöl, Kaffee und Kakao einnahm (van de Walle 2000: 263). Problematischerweise ist Afrika allerdings bis heute nicht aus der Rolle des Rohstofflieferanten herausgekommen. Die Wirtschaft in der Mehrheit der Staaten ist noch immer von der Ausfuhr von Primärgütern abhängig, wodurch sie eine sehr niedrige Resilienz gegenüber externen Schocks wie Preisschwankungen oder verändertem Konsumverhalten besitzen. Insbesondere die Strukturanpassungsprogramme der 1980er und 1990er Jahre unter der Führung der Bretton-Woods-Institutionen Internationaler Währungsfonds und Weltbank, ursprünglich dazu gedacht, die damaligen politischen Entwicklungen mit einem straffen, privatwirtschaftlich orientiertem Wirtschaftsförderprogramm zu stabilisieren, haben den afrikanischen Staaten nur wenig Möglichkeiten gegeben, nachhaltig in die Daseinsfürsorgesysteme (Bildung, Gesundheit, Infrastruktur) zu investieren (vgl. Stiglitz 2004, 2005, Laakso 2007: 229). Die relativ geringen Gewinne aus der landwirtschaftlichen Produktion oder dem Rohstoffabbau lassen, da viele der in die afrikanischen Staaten fließenden Geldern zudem bei einer kleinen Elite von Entscheidungsträgern versickern, auch nur wenig an Verdienstmöglichkeiten bei der Masse der Bevölkerung. Natürlich ist Armut ein relatives Konzept. Wesentlich aber ist, dass es für viele Menschen Afrikas eine Diskrepanz zwischen dem vorhandenen und dem erwarteten Vermögen gibt (Laakso 2007: 229). Vor allem die jungen Erwachsenen, die einen überproportional großen Anteil an der Bevölkerung in den meisten der afrikanischen Staaten ausmachen, sehen nur wenig Perspektiven, um ihren Lebensstandard merklich zu verbessern (Laakso 2007: 229). Hoffnungslosigkeit als Resultat fehlender Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung gilt als der Hauptgrund für die Herausbildung menschlicher Aggression (Gurr 1970: 36). Wegen der schwachen staatlichen Kontrollmöglichkeiten, können sich außerdem illegale Wirtschaftszweige bilden, die von der lokalen Bevölkerung insofern Unterstützung erhalten, als dass diese oftmals die einzigen Einkommensquellen und möglichen Entwicklungsperspektiven sind. Sollte bei einer anstehenden demokratischen Wahl also die lokale Elite, die mittels illegaler Methoden die einzigen Verdienstmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung bietet, aufgrund politischer Erwägungen in die Situation geraten, möglicherweise abgewählt zu werden bzw. Konkurrenz zu bekommen, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich diese Elite, wie auch die loyalen Bevölkerungsgruppen, mit hohem Einsatz für den Erhalt der garantiert vorhandenen Einkommensmöglichkeiten einsetzt, ungeachtet der demokratischer Regeln (Laakso 2007: 230).
Die fünfte Ursache, die elektorale Gewalt fördern kann, ist der gesellschaftliche Erfahrungswert von Gewalt als historisch erfolgreiche Verhaltensweise. Durch den politischen und wirtschaftlichen Erfolg, den gewaltsame Akteure, sei es in erfolgreichen Befreiungsbewegungen (Zimbabwe, Mosambik, Eritrea, Nigeria, Südafrika) oder als Warlords, die Präsidenten wurden (Liberia, Tschad), in der Vergangenheit hatten, sind sie ein wichtiger Bestandteil des afrikanischen Bewusstseins, weshalb „democratic procedures [...] not the only game in town“ sind (Basedau et al. 2007: 196). Auch Amnesty International stellte fest, dass „the violent struggle for power, even in states which do not descend into armed conflict, still remains an important component of political life in Africa“ (Amnesty International 2008: 3).
3.2. Gewalt im/als System
Nachdem die Ursachen genauer bestimmt sind, ist es angebracht darzulegen, welche die elektorale Gewalt begünstigenden Mittel innerhalb einer Wahl Anwendung finden. Eine Wahl ist ein Prozess, der in drei zeitliche Abschnitte untergliedert werden kann und dabei mannigfaltige Möglichkeiten bietet, den Ausgang der Abstimmung undemokratisch zu beeinflussen.
Diese drei Zeiträume eines Wahlprozesses sind die pre-elektorale Phase, die eigentliche Wahlphase sowie die post-elektorale Phase. Wie Abbildung 1 zu entnehmen ist, setzt sich 19 jeder der drei Abschnitte aus einer Vielzahl von weiteren Prozessen und Handlungsanforderungen zusammen, deren komplexes Zusammenspiel erst die erfolgreiche Durchführung einer Wahl ermöglicht. Nachfolgend werden kurz die Konflikte4 erläutert, die bei der Durchführung von Wahlen entstehen können.
Die pre-elektorale Phase ist besonders anfällig für Identitäts- und Kampagnenkonflikte. Identitätskonflikte können dabei unterschiedliche Formen annehmen, zielen aber grundsätzlich darauf ab, dass die ausgewählte oder festgelegte Wählerbasis dem jeweiligen Kandidaten möglichst sicher einen Abstimmungserfolg einbringt. Beispielsweise kann ein amtierender Präsident die Staatszugehörigkeits- kriterien entsprechend ändern, sodass ein möglicher Gegenkandidat nicht mehr für das Amt kandidieren kann oder ganze Bevölkerungsteile von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen werden. Oder die Grenzen von Wahldistrikten werden neu bestimmt, wodurch gezielt andere Mehrheiten entstehen (Fomunyoh 2009: 10). Wählerverzeichnisse
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Der Wahlzyklus Quelle: Sisk/Spies 2009: 28
können manipuliert, bereits verstorbene oder nicht wahlberechtigte Personen registriert werden. Alternativ können Personengruppen, die nicht an einer Wahl teilnehmen sollen, verwaltungstechnische Hürden auferlegt werden, wie zum Beispiel die Nichtzustellung der notwendigen Papiere. Weniger technisch können die öffentliche Verunglimpfung, Beschimpfung oder Erniedrigung von Gegenkandidaten bzw. deren Identitätsgruppen sein. Dies kann soweit führen, dass, bei einer entsprechenden Mobilisierung, sich die Anhängerschaften auf offener Straße bekämpfen. Eng damit verbunden sind Kampagnenkonflikte, die dazu dienen, den jeweils anderen Kandidaten als weniger fähig und seriös oder als korrupter, verlogener oder unmenschlicher darzustellen. Vorteile hat, wer mehr Medien (insbesondere Radio) unter seiner Kontrolle hat. Von einfachen Beleidigungen über Rufmord bis hin zu Morddrohungen kann auch hierbei wieder eine Fülle an Maßnahmen ergriffen werden.
Die eigentliche Wahlphase, also die Zeit der Stimmabgabe, ist vor allem geprägt durch Abstimmungskonflikte. Hier kann es sich um die Störung des Wahlvorganges durch die illegale Besetzung von Wahllokalen, das Sperren von Zugangswegen, die Durchführung von Anschlägen gegen Wähler handeln. Aber ebenso um die Mehrfachabstimmung von Personen, die Einschleusung von zuvor ausgefüllten Stimmzetteln oder das Verschwinden lassen von bereits gefüllten Wahlurnen. Der Kauf von Stimmen ist ebenso eine Option wie die Androhung von Gewalt, sollte nicht entsprechend gestimmt werden. Weiterhin können bei der Auszählung der Stimmen unterschiedliche Methoden angewandt werden, um das Ergebnis zu verfälschen oder zu manipulieren, wie die Zerstörung von Stimmzetteln, die Zählung zuvor präparierter
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Das Multi- Curve Konflikt Modell
Quelle: Swanström/Weissmann 2005: 17
Stimmzettel oder die Weitermeldung von zuvor bestimmten Resultaten an die Wahlbehörden, ohne die eigentliche Abstimmung zu berücksichtigen (für weitere Möglichkeiten elektoraler Gewalt vgl. Collier 2009).
Das Potential gewaltsamer Eskalation ist jedoch am höchsten in der post-elektoralen Phase (Stremlau/Price 2009: 5). Hier spielen in Repräsentationskonflikten die angenommenen Diskrepanzen zwischen dem verkündeten Wahlergebnis und dem erhofften/erwarteten Wahlergebnis eine zentrale Rolle. In Anbetracht der Relevanz, die eine Wahl für einzelne Bevölkerungsgruppen haben kann, ist es dabei nicht verwunderlich, wenn sie den Aufrufen der unterlegenen Kandidaten folgen und mittels ihrer reinen Präsenz oder aber durch Manifestation von Gewalt gegen das verkündete Ergebnis protestieren. Sollten Institutionen mit Schlichtungsfunktion, wie eine Wahlkommission oder ein Gericht, nicht die notwendige Unabhängigkeit besitzen oder diese von Teilen der Bevölkerung oder der Kandidaten in Frage gestellt werden, sind die Chancen, dass ein entstandener Konflikt innerstaatlich gelöst werden kann, gering. Die Gefahr einer gewaltsamen Auseinandersetzung steigt, wenn die Wahl von den beteiligten Akteuren als Nullsummenspiel betrachtet wird und die in der Abstimmung Unterlegenen von der Teilnahme an der Regierung völlig ausgeschlossen werden.
In diesem Kapitel wurden mögliche Gründe für sowie die Ausprägung von elektoraler Gewalt dargelegt. Von besonderer Bedeutung ist, dass es sich bei elektoraler Gewalt um die Austragung weiterer, in der betroffenen Gesellschaft vernachlässigter oder bewusst unterdrückter Ungerechtigkeiten und Konfliktlinien handelt. Wie in Abbildung 2 anschaulich dargestellt, finden in jeder Gesellschaft mehrere Konflikte zeitgleich statt. Dabei durchlaufen alle Konflikte schwankende Intensitätsstufen, weshalb zur Befriedung eines gerade (gewaltsam und) öffentlichkeitswirksam ausgetragenen Konfliktes immer auch die Suche nach Möglichkeiten zur nachhaltigen Lösung der anderen, eventuell gerade nicht sichtbaren Konfliktlinien notwendig ist. Durch die in afrikanischen Staaten oftmals bestehende Ermangelung effektiver offizieller Konfliktschlichtungsinstitutionen kann eine konstruktive Auseinandersetzung mit den Konflikten aber nur schwer in geregelten und allgemein anerkannten Schlichtungsprozessen innerhalb des gesellschaftlichen Sozialgefüges geschehen. Für die Sicherstellung der alltäglichen Daseinsfürsorge formieren sich die Menschen dann in sub- nationalen identitätsstiftenden Gruppen entlang ethnischer, religiöser oder sozialer Linien (Ake 2003: 46-47). Diese Zersplitterung der Bevölkerung hat zur Folge, dass nicht die möglichst effektive und am Gemeinwohl ausgerichtete Organisation des Staates bei Wahlen im Vordergrund steht, sondern eine möglichst große Einflusssphäre für die jeweiligen Bevölkerungs-gruppen, um weitere Entwicklungsperspektiven für sich zu erschließen. Die Erkenntnis, dass das europäisch-liberale demokratische Modell in Afrika aufgrund besonderer historischer und sozialer Umstände gänzlich anderen Anforderungen unterliegt und daher auch anders genutzt wird, ist essentiell für die Bewertung der Konfliktmanagementfähigkeiten der srO. Denn um beurteilen zu können, welche Probleme im Umgang mit elektoraler Gewalt gelöst werden müssen, inwiefern diese von den srO auch erkannt worden sind und welche Maßnahmen zum Management der Gewalt geeignet sind, ist die Kenntnis der dieser zugrunde liegenden Ursachen sowie der konkreten Ausprägungen unerlässlich.
4. (Sub-)regionale Organisationen in Afrika
Auf dem afrikanischen Kontinent finden sich 54 von der UN anerkannte Staaten sowie einige nicht anerkannte, mit mehr oder weniger Autonomie ausgestattete Gebiete wie Puntland, Somaliland, die Demokratische Arabische Republik Sahara oder Jubaland. Trotz dieser Vielfalt und der Größe des Kontinentes hat sich in den letzten 150 Jahren zwischen Afrikanern eine kollektive afrikanische Identität herausgebildet, die sich auf die von den Kolonialmächten erschaffene Identität des Anderssein stützt. Diese ist bei den Menschen des afrikanischen Kontinents ebenso zu finden wie in den weltweit verstreuten Gemeinden der Diaspora (vgl. Fanon 1986). Ausgehend von der gemeinsamen kolonialen Erfahrung entwickelte sich die Idee des Pan-Afrikanismus, kulturell bestärkt durch das Konzept der Négritude. Die 1963 gegründete Organisation der Afrikanischen Einheit (Organization of African Unity - OAU) vereinte dann bereits 32 unabhängige Staaten miteinander und erklärte die Beendigung von Kolonialismus und Apartheid, wirtschaftliche Entwicklung sowie das Zusammenwachsen der afrikanischen Nationen zu ihren vorrangigen Zielen (Bogland et al. 2008: 12). Doch als das Erreichen des ersten Zieles in greifbare Nähe rückte(Namibia war bis 1990 von Südafrika besetzt, die Apartheid wurde erst 1994 beendet), sank die Euphorie über die koloniale Unabhängigkeit, vor allem, weil die OAU nicht in der Lage schien, die zahlreichen neu entstandenen postkolonialen entwicklungs- und sicherheitspolitischen Probleme der afrikanischen Bevölkerung lösen zu können. Als Reaktion formierten sich deshalb die Staaten ab den 1970er Jahren in kleineren srO mit zumeist wirtschaftlichem Fokus, die effektiv auf die jeweiligen Besonderheiten und Dynamiken der in ihnen zusammengeschlossenen Staaten reagieren können sollten (Mazrui 1977: 27). Daraus resultiert, dass es heute eine Vielzahl an srO in Afrika gibt, deren Mitgliedschaft nie exklusiv ist, weshalb fast sämtliche Staaten mehreren srO parallel angehören (vgl. Anhang 1: Mitgliedschaften afrikanischer Staaten in srO). Für die Herstellung von Frieden und Sicherheit auf dem gesamten afrikanischen Kontinent bedeutet dies, dass sich die srO notwendigerweise zusammenschließen müssen, um Konflikte und deren überregionale Auswirkungen erfolgreich anzugehen. Dies ist 2002 mit der Schaffung der Afrikanischen Union als Nachfolger der OAU geschehen. Unter dem Schirm dieser neuen kontinent-umfassenden Organisation (nur Marokko ist nicht Mitglied) sind acht srO zusammengefasst, die gemeinsam die Pfeiler für eine friedliche Entwicklung bilden5.
Im folgenden Abschnitt wird kurz auf die Entwicklung des Pan-Afrikanismus als Grundlage der sich darauf aufbauenden Sicherheitsregime eingegangen, bevor die am Konfliktmanagement in Kenia 2007 und in Côte d‘Ivoire 2010 beteiligten srO vorgestellt werden.
4.1. Vom Pan-Afrikanismus zu regionalen Sicherheitsregimen
Der moderne Pan-Afrikanismus ist eine ursprünglich von der afrikanischen Diaspora getragene Bewegung aus dem frühen 20. Jahrhundert, welche eine gemeinsame afrikanische Kultur propagiert und die Einigung aller Afrikaner auf dem afrikanischen Kontinent zum Ziel hat.
Die früheste Bedeutung des Begriffes beinhaltet die Forderung nach der politischen Kooperation aller Personen afrikanischer Abstammung und die Formulierung einer gemeinsamen ‚Schwarzen’ Erfahrung, die sich vor allem auf die sich außerhalb von Afrika befindende ‚Schwarze Diaspora’ richtet (Howe 1998: 25). In Afrika selber fungiert Pan- Afrikanismus als Schlagwort, welches im Wesentlichen die Notwendigkeit der engeren politischen, ökonomischen und kulturellen Kooperation der Staaten des Kontinents in den Blick nimmt. Die Berufung auf eine pan-afrikanische Vision ist folglich weder ideologisch eindeutig deutbar noch historisch linear definierbar. Zu den ersten Vertretern gehören der in Trinidad geborenen Henry Sylvester Williams und der Afro-Amerikaner William Edward Du Bois, die mit ihren Schriften den Grundstein der pan-afrikanischen Bewegung legten, welche sich ab 1900 mit der ersten Pan-Afrikanischen Konferenz6 vitalisierte und politisierte. Ergänzt wurde die Bewegung ab den 1920er Jahren von der literarisch-politischen Strömung der N é gritude, entwickelt von Aimé Césaire und Léopold Sédar Senghor, dem späteren Präsidenten Senengals (Ashcroft et al. 2000: 144). Die Négritude nimmt die der von den westlichen Kolonialmächten behauptete Dichotomie der ‚Weißen’ und ‚Schwarzen’ ‚Rasse’ auf, widerspricht aber der angenommenen Kulturlosigkeit der Afrikaner und entwickelt das Konzept eines essentiellen und eigenständigen afrikanischen Wesens und einer autonomen afrikanischen Kultur. Durch die Rückbesinnung auf die vielseitigen und eigenständigen Kulturen und Lebensweisen Afrikas, die durch die Kolonisierung unterdrückt wurden, sollte ‚der Schwarze’ vom Objekt der Kolonisierung zum Subjekt eines neuen emanzipierenden Bewusstseins gemacht werden (Ashcroft et al. 2000: 145). Eine zentraler Aspekt war die Beendigung des Kolonialismus und Befreiung von der “weißen” Herrschaft.
Die Vertreter einer neuen Generation von um 1920 geborenen und zumeist in Frankreich, Großbritannien oder den USA gebildeten Afrikanern, die während ihrer Aufenthalte in den europäischen Kolonialstaaten bereits aktiv für die Dekolonisierung warben, kamen durch ihre Studienaufenthalte an denselben Universiäten und ihre Teilnahme an den Pan-Afrikanischen Kongressen miteinander in Kontakt und sahen nun die Möglichkeit, gemeinsam Widerstand zu organisieren und ihren Traum eines vereinten Afrikas in Wirklichkeit zu verwandeln7. Eine Reihe von Persönlichkeiten haben durch ihren persönlichen und gemeinsam getragenen (fast ausschließlich politischen) Kampf gegen Unterdrückung und Kolinialismus die neuzeitliche Entwicklung Afrikas, insbesondere die Phase direkt vor und nach der Dekolonisierung maßgeblich geprägt. Hierzu gehören Julius Nyerere, erster Präsident Tansanias, Jomo Kenyetta, erster Präsident Kenias, Sékou Touré, erster Präsident Guineas, Félix Houphouët-Boigny, erster Präsident Côte d’Ivoires, Kwame Nkrumah, erster Präsident Ghanas und Patrice Lumumba, erster Ministerpräsident Kongos. Da den meisten afrikanischen Kolonien ihre Unabhängigkeit innerhalb eines relative kurzen Zeitraumes von circa 10 Jahren erreichten, waren die eben genannten Personen zeitgleich im Amt, wodurch die Idee des Pan-Afrikanismus von einer signifikanten Anzahl an Staats- und Regierungschefs in Afrika nach der Unabhängkeit getragen wurde. Doch die spezifischen Vorstellungen dieser Elite bezüglich der politischen Einigung der Völker Afrikas variierten und reichten von einem losen Staatenbund unter der Führung einer kontinentalen Organisation bis hin zur Schaffung der Vereinigten Staaten von Afrika8. Aus diesem Grund entstanden in den 1950/60ern zunächst zahlreiche regionale Organisation, die den Einigungsgedanken in ersten Schritten umsetzen sollte, wie zum Beispiel die Organisation Africaine et Malgache de Coop é ration Economique oder die African States of the Casablanca Charter. Doch nicht nur der Grad an Selbstständigkeit der einzelnen Staaten waren Anlass zu Debatten sondern auch die Art der Beziehungen zu den ehemaligen Kolonialstaaten und deren Entwicklungshilfsgeldern, was dazu führte, dass sich die Staaten in zunehmend rivalisierende Gruppen aufsplitteten (Kumar 2009: 16). Die Gründung der OAU 1963 war daher ein Kompromiss, durch den die Zielstellung der afrikanischen Einheit festgeschrieben, die praktische Umsetzung der Idee aber nicht weiter verfolgt wurde.
[...]
1 Bei der genannten Untersuchung gilt eine Wahl als gewaltvoll, wenn bei ihrer Durchführung mindestens eine Person getötet wurde.
2 Die Anzahl bezieht sich auf Wahlen, die dem jeweiligen Turnus entsprechend abgehalten werden sollen bzw. für das Jahr 2012 angekündigt wurden. Aufgrund besonderer politischer Ereignisse können die Termine jedoch verschoben oder abgesagt werden. Eine Liste der Wahlen in Afrika 2012 wird von der International Foundation For Electoral Systems (IFES) bereitgestellt unter http://www.electionguide.org/search- results.php?type=&country=&search_year=2012&submitted=1&submit.x=70&submit.y=12 15.01.2012.
3 Subsahara Afrika bezieht sich dabei, einer Definition der UN folgend, auf alle Staaten Afrikas mit den Ausnahmen von Algerien, Ägypten, Lybien, Marokko, Tunesien und Westsahara, vgl. UNstats unter http://unstats.un.org/unsd/methods/m49/m49regin.htm, 19.01.2012.
4 Die Darstellung der vier Konfliktarten folgt der Argumentation von Fischer 2002: 3, soweit nicht anders ausgewiesen.
5 Für eine Übersicht über diese Struktur siehe Anhang 2: Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur. 23
6 Diese Konferenzen waren eine Reihe von insgesamt 7 Treffen zwischen 1900 und 1945, in denen afrikanische Diasporaorganisationen gemeinsame Zielstellungen und Vorgehensweisen besprachen sowie gemeinsame Zielvorstellungen festhielten. Durch die Teilnahme von in den kolonialen Mutterländern Frankreich und Großbritannien gebildeten und dort oft in regierungsnahen Positionen arbeitenden Personen, konnten die Kongresse wesentlichen Einfluss auf die Gleichberechtigungsbewegung und die Dekolonisierung ausüben.
7 Für eine anschauliche Darstellung der möglichen Einflussnahme auf die Politik, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Diasporaorganisationen sowie den persönlichen Kampf gegen Benachteiligung und Kolonialismus im Rahmen des Pan-Afrikanismus ist die Lektüre (Nkrumah 1958) zu empfehlen.
8 Für eine beispielhafte Darstellung der unterschiedlichen Zielsetzungen und Umsetzungen der afrikanischen Idee trotz ähnlicher europäischer Bildung und gemeinsamem Kampf gegen Imperialismus und Kolonialismus siehe (Assensoh 1998).
- Arbeit zitieren
- Hannes Krüger (Autor:in), 2012, Regionale Antworten auf elektorale Gewalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200788
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