Während früher Sachanlagen wie Gebäude, Grundstücke, Produktionsanlagen
oder Vorräte dominierende Elemente des Anlagevermögens vieler Unternehmen
waren, gewinnen seit geraumer Zeit immaterielle Vermögenswerte
an Bedeutung.1 An Stelle der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
rücken physisch nicht greifbare wirtschaftliche Vorteile wie Rechte,
Markennamen, Unternehmensimage, Humankapital oder Marktpositionen in
den Vordergrund.2 Ursachen sind vermehrte Forschungs− und Entwicklungstätigkeiten
sowie das generelle Wachstum des tertiären Sektors, wobei
dieser eine Bezeichnung für den gesamten Bereich des Dienstleistungs- und
Handelsgewerbes in einer Volkswirtschaft ist. Während früher große Industriekonzerne
mit gewaltigen Produktionsanlagen das Wirtschaftsgeschehen
dominierten, wandelte sich dieses Bild zugunsten der Dienstleistungsunternehmen,
die weniger große Fabrikhallen als mehr Know-how sowie bekannte
Markennamen usw. benötigen.3 Insbesondere trifft es innovative und
wachstumsorientierte Unternehmen, die Wirtschaftszweige besitzen, in denen
die Forschung und Entwicklung eine wichtige Voraussetzung zum
Erstellen einer Mehrzahl immaterieller Anlagewerte ist.4 Das deutsche Bilanzrecht
hat diesen Wandel bisher nicht nachvollzogen. Das Ansatzverbot
aller nicht entgeltlich erworbenen Anlagewerte nach § 248 Abs. 2 HGB
verkörpert die Tradition des primär auf Zahlungsbemessung orientierten,
vom Vorsichts- und Objektivierungsprinzip geprägten deutschen Bilanzrechts.
Ebenso werden die International Accounting Standards (IAS), die
seit Ende 2002 als International Financial Reporting Standards (IFRS) bezeichnet
werden, dieser zunehmenden Bedeutung, insbesondere bei selbst
erstellten immateriellen Werten, nur wenig gerecht.5 Obwohl nach der IASRechnungslegung
die Aktivierung verschiedener immaterieller Werte unter
bestimmten Bedingungen Pflicht ist, werden in den vom nach IAS aufgestellten Bilanzen immaterielle Anlagewerte nur selten bilanziert.6 [...]
1 Vgl. Achleitner/Behr (2000), S. 123.
2 Vgl. Hornung (2002), S. 14.
3 Vgl. Achleitner/Behr (2003), S. 125 f.
4 Vgl. Keitz (1997), S. 2.
5 Vgl. Bruns/Thuy/Zeimes (2003), S. 138.
6 Vgl. Arbeitskreis "Immaterielle Werte im Rechnungswesen" der Schmalenbach-
Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (2001), S. 989.
Inhaltsverzeichnis
- Eidesstattliche Erklärung
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Problemstellung
- 1.2. Zielsetzung der Arbeit
- 2. Grundlagen der Rechnungslegung
- 2.1. Bedeutung der Rechnungslegung nach IAS
- 2.2. Aufbau des Regelungswerkes nach IAS
- 2.2.1. Konzeption der IAS-Rechnungslegung
- 2.2.2. Framework
- 2.2.3. Regelungsinhalt der einzelnen Standards
- 2.3. Zweck der Rechnungslegung
- 2.4. Rechnungslegungsgrundsätze nach IAS
- 2.4.1. Fair presentation
- 2.4.2. Grundlegende Annahmen
- 2.4.3. Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegungs-Informationen
- 2.4.4. Einschränkende Merkmale
- 2.5. Zusammenfassende Würdigung
- 3. Bilanzierung immaterieller Anlagewerte nach IAS 38
- 3.1. Ansatzvorschriften
- 3.1.1. Definition immaterieller Anlagewerte nach IAS 38
- 3.1.2. Ansatzkriterien der aktivierungspflichtigen immateriellen Anlagewerte
- 3.1.3. Ansatzvorschriften für selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte
- 3.1.3.1. Problematik bei der Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Anlagewerte
- 3.1.3.2. Forschungsphase
- 3.1.3.3. Entwicklungsphase
- 3.1.4. Ansatzvorschriften des Geschäfts- oder Firmenwertes
- 3.1.4.1. Entstehung des Geschäfts- oder Firmenwertes
- 3.1.4.2. Originärer Geschäfts- oder Firmenwert
- 3.1.4.3. Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
- 3.1.5. Ansatzverbot der verschiedenen immateriellen Anlagewerte
- 3.2. Bewertungsvorschriften
- 3.2.1. Erstbewertung
- 3.2.2. Folgebewertung
- 3.2.2.1. Benchmark-Methode
- 3.2.2.2. Alternativ zulässige Methode
- 3.2.3. Abschreibung
- 3.2.3.1. Planmäßige Abschreibung
- 3.2.3.2. Außerplanmäßige Wertberichtigung
- 3.3. Offenlegungspflichten
- 3.4. Zusammenfassende Würdigung
- 4. Ausgewählte Posten und deren Behandlung
- 4.1. Entwicklungskosten
- 4.1.1. Erstbewertung
- 4.1.2. Folgebewertung
- 4.1.3. Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode
- 4.1.4. Offenlegungspflichten
- 4.2. Geschäfts- oder Firmenwert
- 4.2.1. Ermittlung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
- 4.2.2. Bewertungsvorschriften für den derivativen Goodwill
- 4.2.3. Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode
- 4.2.4. Außerplanmäßige Wertberichtigung
- 4.2.5. Offenlegungspflichten
- 4.3. Zusammenfassende Würdigung
- 5. Empirische Untersuchung
- 5.1. Vorgehensweise und Ziel der empirischen Untersuchung
- 5.2. Angaben über die immateriellen Anlagewerte in den Finanzberichten
- 5.3. Angaben über die selbst erstellten immateriellen Anlagewerte in den Finanzberichten
- 5.4. Angaben über die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte in den Finanzberichten
- 6. Schlussbetrachtung
- Literaturverzeichnis
- Anhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Bilanzierung immaterieller Anlagewerte nach IAS 38. Ziel der Arbeit ist es, die relevanten Vorschriften des International Accounting Standards 38 (IAS 38) zu analysieren und die praktische Umsetzung dieser Vorschriften zu beleuchten.
- Definition und Abgrenzung immaterieller Anlagewerte
- Ansatzkriterien und Bewertungsvorschriften nach IAS 38
- Spezielle Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit selbst erstellten immateriellen Anlagewerten und dem Geschäfts- oder Firmenwert
- Offenlegungspflichten für immaterielle Anlagewerte
- Empirische Untersuchung der Bilanzierungspraxis von Unternehmen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, in der die Problemstellung und die Zielsetzung der Arbeit dargelegt werden. Kapitel 2 behandelt die Grundlagen der Rechnungslegung nach IAS, einschließlich der Bedeutung, des Aufbaus und der Grundsätze der Rechnungslegung. Kapitel 3 widmet sich der Bilanzierung immaterieller Anlagewerte nach IAS 38. Dabei werden die Ansatzvorschriften, Bewertungsvorschriften und Offenlegungspflichten für diese Vermögenswerte detailliert erläutert. Kapitel 4 untersucht ausgewählte Posten im Zusammenhang mit der Bilanzierung immaterieller Anlagewerte, einschließlich der Behandlung von Entwicklungskosten und dem Geschäfts- oder Firmenwert. Kapitel 5 präsentiert die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, die die Angaben über immaterielle Anlagewerte in den Finanzberichten von Unternehmen analysiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Bilanzierung immaterieller Anlagewerte nach IAS 38. Zu den wichtigsten Schlüsselbegriffen gehören: Immaterielle Anlagewerte, IAS 38, Ansatzkriterien, Bewertungsvorschriften, Abschreibung, Entwicklungskosten, Geschäfts- oder Firmenwert, empirische Untersuchung.
- Quote paper
- Emina Briga (Author), 2003, Bilanzierung immaterieller Anlagewerte nach IAS 38, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20066