[...] Weiterhin gab es bei den öffentlichen Anstalten ca. 13.000 und im Bereich
der privaten Veranstalter etwa 6.000 freie Mitarbeiter, welche sich noch nach festen freien, d.h.
solche, die regelmäßig für den gleichen Veranstalter tätig sind und den sonstigen freien
Mitarbeitern unterscheiden lassen.1 Nicht zuletzt aus diesen Zahlen wird deutlich, dass die
gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Informationswirtschaft sehr groß ist.
Allerdings unterscheiden sich Anstellungsverhältnisse bei Medienunternehmen von denen
anderer Unternehmen, welche nicht in dieser Branche tätig sind, da bei Arbeitsverträgen in
Rundfunk- und Fernsehanstalten der Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit nach Art. 5 GG in
besonderer Weise Rechnung zu tragen ist.2
Weiterhin sind Medienunternehmen sehr daran interessiert, ihre Arbeitsverhältnisse flexibel zu
gestalten, da ein ständiger Wandel des Publikumsgeschmacks existiert, welchem mit starren und
unflexiblen Arbeitsverträgen kaum begegnet werden kann.3
Deshalb ist es Ziel dieser Arbeit, eine Abgrenzung der freien Mitarbeiter von den abhängig
beschäftigten Arbeitnehmern bei den Rundfunk- und Fernsehanstalten herauszuarbeiten, um die
Wichtigkeit dieses Bereiches des Arbeitsrechtes für Medienunternehmen darzustellen.
Zunächst sollen grundlegende und allgemein gültige Begriffe wie der des Arbeitnehmers und der
des freien Mitarbeiters definiert und näher erläutert werden. Anschließend soll eine Abgrenzung
dieser beiden Personengruppen erfolgen und wesentliche Unterschiede herausgearbeitet werden.
Dabei wird hauptsächlich die Entwicklung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 13. Januar 1982 zum Einfluss der Rundfunkfreiheit auf die Ausgestaltung von
Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern in Medienunternehmen Beachtung finden. Diese
Rechtssprechung wurde durch das Bundesarbeitsgericht ständig fortentwickelt und soll in diesem
Zusammenhang ebenfalls im Rahmen dieser Arbeit vorgestellt und erörtert werden.
Um ein Bild von den Möglichkeiten einer Anstellung bei einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt zu
bekommen, werden Beispiele für Mitarbeiter in Medienunternehmen aufgezeigt und ausführlich
beschrieben. Den Abschluss der Arbeit bildet dann noch einmal eine Zusammenfassung der bis
dahin beschriebenen Punkte, die dann in einem Fazit enden.
1 Vgl. Ukena, Lockfeldt, S. 1
2 Vgl. Ukena, Lockfeldt, S. 1
3 Vgl. Bezani, Müller, S. 1
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Grundlagen
- 2.1. Zum Begriff des Arbeitnehmers
- 2.2. Zum Begriff des freien Mitarbeiters
- 3. Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten
- 3.1. Allgemeines
- 3.2. Der ursprüngliche Ansatz des Bundesarbeitsgerichts und dessen Folgen
- 3.3. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.01.1982
- 3.4. Die Reaktionen des Bundesarbeitsgerichts
- 3.5. Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts
- 3.6. Anwendung der Rechtsprechung auf Einzelfälle
- 3.6.1. Regisseur
- 3.6.2. Autor
- 3.6.3. Schauspieler
- 3.6.4. Redakteur
- 3.6.5. Sportreporter
- 3.6.6. Nachrichtensprecher und -übersetzer
- 3.6.7. Kameraassistent
- 4. Zusammenfassung und Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit zielt darauf ab, die rechtliche Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten zu klären und die Bedeutung dieses Arbeitsrechtsbereichs für Medienunternehmen aufzuzeigen. Die Arbeit untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1982, und berücksichtigt die spezifischen Herausforderungen der Medienbranche, wie die Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit und den Bedarf an flexiblen Arbeitsverhältnissen.
- Definition und Abgrenzung von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter
- Entwicklung der Rechtsprechung zur Abgrenzung in Medienunternehmen
- Einfluss der Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit auf Arbeitsverträge
- Analyse von Einzelfällen verschiedener Berufsgruppen in Rundfunk- und Fernsehanstalten
- Bedeutung flexibler Arbeitsverhältnisse in der Medienbranche
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung stellt die wachsende Bedeutung von Medienunternehmen und den damit verbundenen Anstieg der Mitarbeiterzahlen heraus. Sie betont die besondere Herausforderung der Vereinbarkeit von Arbeitsrecht und Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit in diesem Sektor und formuliert das Ziel der Arbeit: die Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten zu definieren und zu erklären.
2. Grundlagen: Dieses Kapitel legt die Grundlagen für die anschließende Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern. Es definiert den Begriff des Arbeitnehmers, wobei hervorgehoben wird, dass es keine gesetzliche Definition gibt, sondern dass die Rechtsprechung auf Kriterien wie den Grad der persönlichen Abhängigkeit, die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in die Organisation des Unternehmens abstellt. Es wird betont, dass die Ausprägung der persönlichen Abhängigkeit von der Art der Tätigkeit abhängt und dass nicht jede Weisungsgebundenheit ein Merkmal für ein Arbeitsverhältnis ist.
3. Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten: Dieses Kapitel befasst sich ausführlich mit der Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern im Kontext von Rundfunk- und Fernsehanstalten. Es analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung, beginnend mit dem ursprünglichen Ansatz des Bundesarbeitsgerichts, über die wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1982 bis hin zu aktuellen Urteilen. Das Kapitel beleuchtet den Einfluss der Rundfunkfreiheit auf die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und untersucht anhand von verschiedenen Berufsbildern (Regisseur, Autor, Schauspieler etc.) die Anwendung der Rechtsprechung in konkreten Fällen.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter, Rundfunk, Fernsehen, Medienunternehmen, Arbeitsrecht, Abgrenzung, Weisungsgebundenheit, persönliche Abhängigkeit, Kunstfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht.
Häufig gestellte Fragen zum Dokument: Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Das Dokument befasst sich mit der rechtlichen Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten. Es analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1982, und berücksichtigt die spezifischen Herausforderungen der Medienbranche, wie die Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit und den Bedarf an flexiblen Arbeitsverhältnissen.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die Definition und Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern, die Entwicklung der Rechtsprechung zur Abgrenzung in Medienunternehmen, den Einfluss der Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit auf Arbeitsverträge, die Analyse von Einzelfällen verschiedener Berufsgruppen (Regisseur, Autor, Schauspieler usw.) in Rundfunk- und Fernsehanstalten und die Bedeutung flexibler Arbeitsverhältnisse in der Medienbranche.
Wie ist das Dokument strukturiert?
Das Dokument ist in Kapitel unterteilt: Einleitung, Grundlagen (Definition von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter), Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in Rundfunk- und Fernsehanstalten (inkl. Entwicklung der Rechtsprechung und Einzelfallanalysen verschiedener Berufsgruppen), und Zusammenfassung und Schluss. Es enthält außerdem ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselwörter.
Welche Bedeutung hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1982?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1982 ist ein zentraler Punkt in der Entwicklung der Rechtsprechung zur Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern in den Medien. Das Dokument analysiert die Folgen dieser Entscheidung und deren Auswirkungen auf die spätere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Welche Berufsgruppen werden im Dokument als Beispiele analysiert?
Das Dokument analysiert die Anwendung der Rechtsprechung anhand verschiedener Berufsgruppen in Rundfunk- und Fernsehanstalten, darunter Regisseure, Autoren, Schauspieler, Redakteure, Sportreporter, Nachrichtensprecher und -übersetzer sowie Kameraassistenten.
Welche Kriterien sind entscheidend für die Abgrenzung von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter?
Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter basiert auf Kriterien wie dem Grad der persönlichen Abhängigkeit, der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in die Organisation des Unternehmens. Das Dokument betont, dass die Ausprägung der persönlichen Abhängigkeit von der Art der Tätigkeit abhängt und nicht jede Weisungsgebundenheit ein Merkmal für ein Arbeitsverhältnis ist.
Welche Rolle spielt die Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit?
Die Kunst-, Presse- und Rundfunkfreiheit spielt eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse in Rundfunk- und Fernsehanstalten. Das Dokument untersucht den Einfluss dieser Freiheiten auf die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für das Thema?
Relevante Schlüsselwörter sind: Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter, Rundfunk, Fernsehen, Medienunternehmen, Arbeitsrecht, Abgrenzung, Weisungsgebundenheit, persönliche Abhängigkeit, Kunstfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht.
- Quote paper
- Mario Saß (Author), 2003, Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter der Rundfunk- und Fernsehanstalten: Wie sind sie rechtlich abzugrenzen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19980