1. Ziele von Entwicklung und Entwicklungspolitik:
Man kann nur beurteilen, ob die Entwicklungspolitik der EU aus Sicht der Zielländer positiv
oder negativ zu bewerten ist, wenn man vorher ihre Ziele festlegt.
Was bedeutet Entwicklung? Eine mögliche Antwort, die freilich im Widerspruch steht zum
Diktat der „instrumentellen Vernunft“: Nach Kant ist Entwicklung das Auswickeln der eigenen
Fähigkeiten, durch eigene Tätigkeit. (Nuscheler 1996, 179) Aus dem Beisatz, der so oft
vergessen wird, folgt: Entwicklung ist kein blinder Prozess, sie wird aktiv (und hoffentlich auch
bewusst) gesteuert.
Was also sind Ziele von Entwicklung?
Die ILO (International Labour Organisation) der UN gibt neben der Sicherung der elementaren
Lebensbedürfnissen noch die Sicherung von vier qualitativen (lebenswerten) Bedürfnissen als
Ziel an: Arbeit, gesunde Umwelt, politische Partizipation und Freiheit.
Das „Recht auf Entwicklung“ wurde auf der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 als zweite
Generation der sozialen Menschenrechte akzeptiert: „Recht auf Leben, das Recht auf ein
angemessenes Minimum an Nahrung, Kleidung, Wohnraum und medizinischer Versorgung,
das Recht auf ein Minimum an garantierter Sicherheit und Unverletzlichkeit der Person, das
Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und das Recht auf Teilhabe
(Partizipation), das zur Ausübung der anderen Rechte unerlässlich ist.“ (Riedel 1989: 60, zit.
nach Nuscheler, S. 186)
Nohlen und Nuscheler haben einen Katalog von Zielen aufgestellt, über die im internationalen
Entwicklungsdiskurs ein hoher Grad an Übereinstimmung herrscht: [...]
Inhalt
1. Ziele von Entwicklung und Entwicklungspolitik
2. Die Phasen der Europäischen Entwicklungspolitik vor 2000
2.1. Aufarbeitung des kolonialen Erbes
2.2. Die weltweite Ausrichtung
2.3. Neuorientierung in den 80ern
2.4. Nach dem Maastricht-Vertrag
3. Struktur, Instrumente und Finanzausstattung der EU-Entwicklungspolitik
4. Die Reform der EU-Entwicklungspolitik
4.1. Der Problembestand
4.2. Exkurs: Die Rolle der NGOs vor der Reform
4.3. Das Projekt EuropeAid.
4.4. Das Cotonou-Abkommen: Neuausrichtung der EU-Entwicklungspolitik
5. Effekte der EU-Entwicklungspolitik im Süden
6. Fazit: Unterstützung des Südens oder Schutz der Eigeninteressen?
Anhang
Abkürzungsglossar
Literaturverzeichnis
1. Ziele von Entwicklung und Entwicklungspolitik
Man kann nur beurteilen, ob die Entwicklungspolitik der EU aus Sicht der Zielländer positiv oder negativ zu bewerten ist, wenn man vorher ihre Ziele festlegt.
Was bedeutet Entwicklung? Eine mögliche Antwort, die freilich im Widerspruch steht zum Diktat der „instrumentellen Vernunft“: Nach Kant ist Entwicklung das Auswickeln der eigenen Fähigkeiten, durch eigene Tätigkeit. (Nuscheler 1996, 179) Aus dem Beisatz, der so oft vergessen wird, folgt: Entwicklung ist kein blinder Prozess, sie wird aktiv (und hoffentlich auch bewusst) gesteuert.
Was also sind Ziele von Entwicklung?
Die ILO (International Labour Organisation) der UN gibt neben der Sicherung der elementaren Lebensbedürfnissen noch die Sicherung von vier qualitativen (lebenswerten) Bedürfnissen als Ziel an: Arbeit, gesunde Umwelt, politische Partizipation und Freiheit.
Das „Recht auf Entwicklung“ wurde auf der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 als zweite Generation der sozialen Menschenrechte akzeptiert: „Recht auf Leben, das Recht auf ein angemessenes Minimum an Nahrung, Kleidung, Wohnraum und medizinischer Versorgung, das Recht auf ein Minimum an garantierter Sicherheit und Unverletzlichkeit der Person, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und das Recht auf Teilhabe (Partizipation), das zur Ausübung der anderen Rechte unerlässlich ist.“ (Riedel 1989: 60, zit. nach Nuscheler, S. 186)
Nohlen und Nuscheler haben einen Katalog von Zielen aufgestellt, über die im internationalen Entwicklungsdiskurs ein hoher Grad an Übereinstimmung herrscht:
Wachstum: Willy Brandt forderte im Brandt Bericht, man solle von „der ständigen Verwechslung zwischen Wachstum und Entwicklung loskommen“, allerdings besteht mittlerweile Einigkeit darüber, dass es keine Entwicklung ohne Wachstum geben kann. Drei Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit es kein „Wachstums ohne Entwicklung“ gibt:
1. Es muss sozialverträglich, d.h. gerecht verteilt zur Verminderung der Armut eingesetzt werden. 2. Es muss nachhaltig sein, da Wachstum durch Ressourcenausbeutung langfristige Entwicklungschancen zerstört. 3. Als „arbeitsintensives Wachstum muss es einem „Wachstum ohne Beschäftigung entgegenwirken“. Aber: Wo sind die Grenzen des Wachstums, führt Wachstum nicht letztlich zu einer neuen Knappheit (fragte der Club of Rome)?
Arbeit: Von Nuscheler wird eine produktive Beschäftigung möglichst vieler zur Grundbedarfsdeckung auch bei relativ geringer Arbeitsproduktivität gefordert. Die Gegenposition betrachtet den Einsatz einfacher und arbeitsintensiver Technologie unter den weltweiten Konkurrenzbedingungen als „reichlich naiv“. Der Streit über eine kapital- oder arbeitsorientierte Entwicklungsstrategie, meint Nuscheler, wirke aber ziemlich gespenstisch, angesichts der Massen der Armen, die vor der Existenzfrage stehen. Gegen öffentliche Beschäftigungsprogramme ordnungspolitische Bedenken anzumelden (wie dies von Seiten des IWF und der Weltbank geschieht) sei blanke Ideologie.
Soziale Gerechtigkeit: Extreme Einkommensunterschiede führen nicht zu höheren Spar- und Investitionsraten, sondern zu Luxuskonsum, unproduktiver Schatzbildung und Kapitalflucht. Bei der Herstellung „gerechter Besitz- und Machtverhältnisse (Agrarreformen etc.) sind nicht nur die lokalen Eliten gefordert; auch die „Geberländer“ (bzw. der IWF) könnten über das Instrument der Konditionalität Veränderungen erzwingen, bzw. unterstützen. Stattdessen werden Versuche, mehr Gerechtigkeit zu schaffen, oft als sozialistische Tendenzen gebrandmarkt. Letztlich (oder vorrangig?) müssten die Regeln der sozialen Marktwirtschaft auch auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen angewendet werden.
Partizipation: Gemeint ist die soziale Teilhabe an den materiellen und kulturellen Gütern einer Gesellschaft, also an den Produktionsprozessen und der Entscheidungsfindung, dem Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und anderen öffentlichen Dienstleistungen. Daraus leitet sich die Forderung ab: Mobilisierung der Armen für eine Entwicklung von unten, statt eines top-down-managements (etwa von Entwicklungsprojekten durch ausländische Experten). Autonome Sozialbewegungen sollten gestärkt werden als Gegenmacht zu den herrschenden oligarchischen oder autokratischen Strukturen. Die Bildung einer leistungsfähigen Zivilgesellschaft ist das Ziel, nicht die Schwächung des Staates.
Unabhängigkeit: „Selbstachtung, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung“ durch die Entwicklung der individuellen und kollektiven Eigenständigkeit (im Sinne von Kant). Die Schuldenkrise (und in der Folge die Auflagen des IWF) entmündigten die armen Länder. (Nuscheler 1996, S. 180-198)
Entwicklungspolitik ist also mehr als Entwicklungshilfe. Was gemeinhin als Entwicklungshilfe bezeichnet wird, meint oftmals nur die Katastrophenhilfe, bzw. die Gesundheits- und die umstrittene Nahrungsmittelhilfe. Die Entwicklungspolitik umfasst die bedeutenden Felder der Rohstoffpolitik, Schuldenmanagement und Handelspolitik, oder spielt - realistisch betrachtet als zusätzlicher Faktor in diese Felder hinein. So lässt sich etwa der entwicklungspolitisch ungeheuer bedeutende Streit um die Lizenzen (bzw. Patente) von AIDS-Generika eher der Handelspolitik zuordnen, da hier das TRIPS-Abkommen im Rahmen der WTO das Schlachtfeld stellt.
Entwicklungspolitik ist aber auch und vor allem Interessenpolitik. Die EU verfolgt vier Motivstränge: den wirtschaftlichen (Rohstofflieferungen, nachhaltiges Öffnen der Märkte), den außen- und sicherheitspolitischen (u.a. Reaktion auf Blockbildung und Interessenorganisation auch in den Entwicklungsländern, Krisenprävention), sie hat durchaus auch humanitäre bzw. karitative Motive, ein vergleichsweise neues Motiv ist die präventive Abwehr von Flüchtlingsströmen. (Schmuck 1992: 38ff.) Angesichts der fast absurden Differenz zwischen den hehren Zielen und der krassen Realität müssen ohnehin starke Abstriche bei der Beurteilung der Effekte der EU-Entwicklungspolitik gemacht werden.
2. Die Phasen der Europäischen Entwicklungspolitik vor 2000
Seit Unterzeichnung des EWG-Vertrages 1957 bis zum Jahr 2000 wurden die Zielvorstellungen der EG- bzw. EU-Entwicklungspolitik drei Mal reformiert. Man kann sie deshalb nach Schmuck (1992: 29ff.) in vier Phasen aufteilen. Der Kompetenztransfer von den Mitgliedsstaaten auf die EU-Ebene verlief wie in anderen Politikfeldern „schleichend“ und pragmatisch. Die Neuausrichtung der EU-Entwicklungspolitik unter Cotonou ab 2000 wird unter 4.4. beschrieben.
2.1. Aufarbeitung des kolonialen Erbes
Die damaligen Kolonialmächte unter den Gründungsmitgliedern der EWG (Frankreich, Belgien, Italien, Niederlande) machten eine Assoziierung ihrer nach und nach unabhängig werdenden Kolonien zur Bedingung für ihren Beitritt. Daraus entwickelte sich ab 1964 zunächst das Jaounde- und sukzessive das Lomé-System, das fürderhin den Kern der gemeinschaftlichen Entwicklungspolitik bilden sollte. Eckpunkte der vier Lomé-Abkommen waren:
- Kooperation im Geiste einer Partnerschaft, die auf dem gemeinsamen Interesse an Entwicklung, Konsultation und Dialog basiert;
- Gewährung von Zoll und Abgabefreiheit für Produkte aus den AKP-Ländern im Sinne eines einseitigen Präferenzsystems zu Gunsten der AKP-Staaten;
- Einrichtung von Fonds zur Stabilisierung der Exporterlöse bei sinkenden Weltmarktpreisen oder Ernteausfällen (hauptsächlich der EEF mit STABEX und MINEX, siehe 3.);
- Industrielle und landwirtschaftliche Zusammenarbeit. (Schmidt 2002: 30)
Die Lomé-Verträge „legten die Ziele und Pflichten der Vertragsparteien verbindlich fest, erlaubten dank mehrjähriger Laufzeiten mittelfristige Planungen und garantierten durch paritätisch besetzte Gremien einen kontinuierlichen Dialog. Darüber hinaus verbanden sie einen breiten Kooperationsansatz mit einem hohen Schenkungsanteil.“ (Brüne 2000: 208) (Zu den Effekten der Lomé-Abkommen, siehe 5.)
Darüber hinaus beteiligte sich die Gemeinschaft seit 1969 an internationalen Nahrungsmittelübereinkünften, seit 1971 räumte sie Entwicklungsländern im Rahmen des GSP nichtreziproke Handelsvorteile ein.
2.2. Die weltweite Ausrichtung
Der Beitritt Großbritanniens führte einerseits zu einer Öffnung der Lomé-Abkommen für die englischen (Ex-)Kolonien, andererseits wurden (auch unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise) weltweite Entwicklungsinstrumente geschaffen: Finanzhilfen auch an Länder in Asien und Lateinamerika, die Katastrophenhilfe und die Zusammenarbeit mit NGOs.
2.3. Neuorientierung in den 80ern
Das 1979 erstmals direkt gewählte Europaparlament drängte auf eine Neuausrichtung der Entwicklungspolitik, worin sich andeutet, dass die EU-Parlamentarier aus ihrer unterschiedlichen Interessenlage her - sie müssen ihre Politik in ihrem Wahlkreis vertreten ein Gegengewicht zur überwiegend von wirtschaftlichen Interessen bestimmten Kommissionspolitik bilden. Neben der weltweiten Friedenssicherung und der Wahrung der Menschenrechte sollten „sechs Ziele im Vordergrund stehen:
Unterstützung der Eigenanstrengungen der Entwicklungsländer;
Förderung der Ernährungsautonomie mit Vorrang der ländlichen Entwicklung;
Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Berücksichtigung der kulturellen Dimension; Entwicklung autonomer Kapazitäten in der wissenschaftlichen und angewandten Forschung; Systematische Nutzung aller vorhandenen natürlichen Ressourcen;
Wiederherstellung und Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts.“ (Schmuck 1992: 32f.)
2.4. Nach dem Maastricht-Vertrag
Die Kompetenzen der EU und Ziele ihrer Entwicklungspolitik werden eindeutiger festgelegt, ihre Rechtsbasis damit gestärkt. Sie soll eine Ergänzung der entsprechenden Politik ihrer Mitgliedsstaaten darstellen. Mehr Koordination wird darum im Maastricht-Vertrag gefordert, die Kommission erhält dafür ein Initiativrecht. Sie legte im Jahr 1992 ein Memorandum vor, dass die Demokratisierung der politischen und administrativen Strukturen in Entwicklungsländern, die Wahrung der Menschenrechte und die Notwendigkeit weitreichender Strukturreformen zur Eingliederung in die Weltwirtschaft als Ziele nennt. Drei Fehlentwicklungen der EU-Entwicklungspolitik, die unzureichende Koordinierung zwischen der nationalen und der supranationalen Ebene, die mangelnde Konsistenz mit anderen Politikfeldern und der zu geringe Einfluss der EU in internationalen Organisationen, sollen korrigiert werden. (Schmuck 1992: 32ff.)
3. Struktur, Instrumente und Finanzausstattung der EU-Entwicklungspolitik
Die Entwicklungspolitik des EU-Systems lässt sich in drei Kompetenzfelder gliedern:
- Im Gemeinschaftsbereich haben die EU-Organe eindeutige Befugnisse, sie sind an die entsprechenden Verträge (Maastricht etc.) gebunden, die Finanzmittel kommen aus dem gemeinsamen Haushalt. Beispiele sind die Soforthilfe oder das allgemeine Handelspräferenzsystem (GSP).
- Im gemischten Bereich teilt sich die EU die Kompetenzen mit den Mitgliedsstaaten; nach der Formel x plus eins, sind sie Vertragspartner etwa bei den Regionalabkommen. Die
Verteilung der Finanzmittel wird in den jeweiligen Verträgen neu ausgehandelt und von
den Einzelstaaten bereitgestellt, etwa bei den Lomé-Abkommen im Europäischen Entwicklungsfond (EEF). Auch die Nahrungsmittelhilfe zählt hierzu.
- Im Koordinierungsbereich liegen die Zuständigkeiten allein bei den Mitgliedsstaaten, die EU-Organe sind in unterschiedlicher Weise, aber immer eingeschränkt in das Verfahren eingebunden. Sie haben kein Entscheidungsrecht. Beispiele sind die Vereinbarungen der EU-Staaten zur Koordinierung ihrer nationalen Politiken oder zur gemeinsamen Interessenvertretung in Nord-Süd-Konferenzen (Schmuck 1992: 24ff. und Brüne 2000: 212).
„Die juristischen Instrumente beruhen einerseits auf einem vertraglichen, andererseits auf einem unilateralen System.“ (EU 2002: 2) Auf die Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlagen soll hier verzichtet werden[1].
Das grundlegende Finanzinstrument ist der Gemeinschaftshaushalt, daneben gibt es den EEF und die EIB. Diese klare Einteilung wird jedoch durch die oben erklärte, divergierende Kompetenzstruktur und eine Vielzahl von Haushaltslinien und verwaltungsinternen Zuständigkeitsüberschneidungen verkompliziert. Seit 2001 soll allerdings die Agentur EuropeAid zumindest das letzte Problemfeld aufheben und die meisten der folgenden Instrumente verwaltungstechnisch bündeln. Mehr zu EuropeAid unter 5.3.
Für das Jahr 2000 gilt: Die EU und ihre Mitgliedsstaaten gaben zusammen 55 % weltweit aller ODA-Mittel; ihre Hilfe zeichnet sich durch ein sehr hohes Zuschusselement aus. Die Mitgliedsstaaten gaben 25,4 Milliarden Dollar, die EU allein stellte 4,9 Milliarden Dollar bereit (das sind 8,5 % der weltweiten ODA) Die vergemeinschafteten und in Brüssel verwalteten ODA-Leistungen machen damit 17% der Gesamtleistungen der EU-Staaten aus. Dies ist ein bemerkenswerter Anstieg von 1970 (7%) und 1990 (13%).
Finanzrahmen der EU-Entwicklungspolitik im Jahr 2000
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[...]
[1] Sie sind nachzulesen unter: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/r12000.htm
- Arbeit zitieren
- Thomas Mader (Autor:in), 2002, Das entwicklungspolitische Engagement der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19945
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