Wer die aktuellen Wirtschaftsnachrichten verfolgt, der wird immer wieder auf Meldungen
über Patentstreits aufmerksam. Ein aktuelles und zugleich spannendes Beispiel liefert
hierbei die Auseinandersetzung zwischen Yahoo und Facebook. Kurz vor dem
Börsengang von Facebook (geplant für Mai 2012) versuchte Yahoo Anfang März 2012
Facebook wegen der Verletzung von zehn Patenten zu verklagen. Dabei beanspruchte
Yahoo eine Reihe von grundlegenden Funktionen für soziale Netzwerke, wie die Technologien
zum Versenden von Nachrichten, zur Anzeige von Neuigkeiten oder zur Abgabe
von Kommentaren. Als Abwehrvorbereitung auf mögliche Patentauseinandersetzungen im Rahmen des bevorstehenden Börsengangs erwarb Facebook im Voraus mehrere hundert Patente von
IBM, auf die auch Yahoo Lizenzen hält. Damit war Facebook in der Lage Anfang April 2012 mit einer Gegenklage zu kontern, die eine umfangreiche Liste von Yahoo-Diensten betraf, um die Klage von Yahoo zurückzuweisen, bzw. den Konkurrenten von weiteren Angriffen abzuhalten.
Anhand dieses Beispiels lässt sich erahnen, welche Bedeutung das Themenfeld der
Patente für die strategische Unternehmensführung hat.
Speziell Deutschland wird von internationalen Unternehmen gerne als Schlachtfeld für
Patentstreitigkeiten gewählt, insgesamt werden 16-mal mehr Patentprozesse als in
Großbritannien oder Frankreich geführt. Dies liegt zum einen am bedeutungsvollen
deutschen Markt und an der spezialisierten Gerichtbarkeit, zum anderen sind in
Deutschland Verkaufsverbote deutlich schneller zu erwirken, da hierzulande die
Prüfung von Patentverletzung von der Prüfung der Berechtigung entkoppelt ist.
Man kann das Patentmanagement von zwei Standpunkten aus betrachten: Von dem des
Marktes, der Patente als Gegenstand der strategischen Handlungsfähigkeit eines Unternehmens
definiert oder unternehmensintern mit einem Fokus auf Innovationsmanagement
und innerbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsbemühungen (F&E-Bemühungen)
zur Generierung von Patenten.
Folgt man letzterer Darstellung, dann ist ein Patent das Ergebnis eines schöpferischen
Prozesses. Es ist also die Essenz einer erfinderischen Tätigkeit.
Das Leitmotiv dieser Abhandlung ist die Suche nach einer Möglichkeit zur Verknüpfung
einer spezifisch ausgewählten Kreativitätsmethodik mit dem strategischen
Patentmanagement. Darauf basierend werden Muster für den Umgang mit Patenten
entwickelt, um verwertbare Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Patente zwischen Rechtsschutz und ökonomischer Bedeutsamkeit
1.2 Was ist TRIZ? - Von Kreativität und Erfindungen
1.3 Ziel der Arbeit
1.4 Aufbau der Arbeit
2 Strategisches Patentmanagement
2.1 Der Innovationsprozess
2.1.1 Die Innovationsauslöser
2.1.2 Phasen des Innovationsprozesses
2.2 Gewerbliche Schutzrechte und Funktionalität von Patenten
2.2.1 Definition gewerblicher Schutzrechte
2.2.1.1 Patente
2.2.1.2 Gebrauchsmuster
2.2.1.3 Marken
2.2.1.4 Geschmacksmuster
2.2.2 Ökonomische Funktion von Patenten im Unternehmen
2.2.3 Patente als Indikator für erfinderische Tätigkeit
2.2.4 Zusammenfassung
2.3 Definition des strategischen Patentmanagements
2.4 Patentierungsstrategien
2.4.1 Patentierungsmotive
2.4.2 Anmeldestrategien
2.4.2.1 Geheimhaltung (Dienstgeheimnisse)
2.4.2.2 Publikation (Sperrveröffentlichungen)
2.4.2.3 Frühe vs. späte Patentanmeldung
2.4.3 Nutzungsstrategien
2.4.3.1 Technologieportfolio
2.4.3.2 Patentportfolio
2.4.3.3 Patentportfoliomanagement
2.4.4 Verwertungs- und Kommerzialisierungsstrategien
2.4.4.1 Offensive Patentstrategien
2.4.4.2 Defensive Patentstrategien
2.4.4.3 Nationale und internationalen Patentstrategien
3 Die Theorie des erfinderischen Problemlösens - TRIZ
3.1 Historische Entwicklung der TRIZ
3.2 Thematische Auseinandersetzung mit der TRIZ
3.2.1 Gedanken- und Methodengebäude der TRIZ
3.2.2 Kritische Würdigung der TRIZ
3.3 Die innovativen Prinzipien
3.3.1 Der Widerspruch
3.3.2 Abstraktion und Transformation
3.3.3 Die 40 innovativen Verfahrensprinzipien
3.3.4 Kritik an den 40 Verfahrensprinzipien
4 Übertragung der 40 innovativen Prinzipien auf Patentstrategien
4.1 Prinzipiencluster und Handlungsempfehlungen
4.1.1 Cluster 1: Zerlegung/Abtrennung/Loslösung
4.1.1.1 Ableitung von Handlungsempfehlungen für Patentstrategien aus Innovationscluster
4.1.2 Cluster 2: Universalität (Multifunktionalität)/Funktionskopplung
4.1.2.1 Ableitung von Handlungsempfehlungen für Patentstrategien aus Innovationscluster
4.1.3 Cluster 3: optimale Arbeitsbedingungen
4.1.3.1 Ableitung von Handlungsempfehlungen für Patentstrategien aus Innovationscluster
4.1.4 Cluster 4: Schadensvorbeugung
4.1.4.1 Ableitung von Handlungsempfehlungen für Patentstrategien aus Innovationscluster
4.2 Übertragung von clusterungsunfähigen innovativen Prinzipien
5 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Trend in total patent applications
Abbildung 2: Darstellung der Methode des "Versuchs und Irrtums"
Abbildung 3: Phasen des Innovationsprozesses
Abbildung 4: Abgrenzung Inventionen, Patente und Innovationen
Abbildung 5: Patentmanagement in der Unternehmensplanung
Abbildung 6: Schutzreichweite und Erfindungshöhe
Abbildung 7: Technologielebenszyklus (nach Sommerlatte/Deschamps)
Abbildung 8: Technologieportfolio
Abbildung 9: Unternehmensbezogenes Patentportfolio (nach Ernst)
Abbildung 10: Normstrategien des strategischen Patentportfoliomanagements
Abbildung 11: Die fünf Offensivstrategien nach Kotler
Abbildung 12: Offensive Patentstrategien im Technologieraum
Abbildung 13: Die sechs Defensivstrategien nach Kotler
Abbildung 14: Einordnung der Kampfstrategien nach Duröund Sandström
Abbildung 15: Defensive Patentstrategien im Technologieraum
Abbildung 16: Strategien für eine Konfrontation mit einem Blockadepatent
Abbildung 17: TRIZ-Werkzeuge
Abbildung 18: Algorithmus der Transformation
Abbildung 19: Innovationscluster 1: Zerlegung/Abtrennung/Loslösung
Abbildung 20: Erzeugung von Patent-Netzwerken und Patent-Schachtelungen
Abbildung 21: Innovationscluster 2: Universalität (Multifunktionalität)/Funktionskopplung
Abbildung 22: Angreifbarkeit von Patentportfolien
Abbildung 23: Innovationscluster 3: Optimale Arbeitsbedingungen
Abbildung 24: Innovationscluster 4: Schadensvorbeugung
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:Übersichtüber den gewerblichen Rechtsschutz
Tabelle 2: Arten von Informationsabfluss
Tabelle 3: Inter-, multi-, transnationale und globale Patentstrategien
Tabelle 4: Stärken und Schwächen der TRIZ
Tabelle 5: Umkehr- und Universalprinzipien
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Wer die aktuellen Wirtschaftsnachrichten verfolgt, der wird immer wieder auf Meldungen über Patentstreits aufmerksam. Ein aktuelles und zugleich spannendes Beispiel liefert hierbei die Auseinandersetzung zwischen Yahoo und Facebook. Kurz vor dem Börsengang von Facebook (geplant für Mai 20121 ) versuchte Yahoo Anfang März 2012 Facebook wegen der Verletzung von zehn Patenten zu verklagen. Dabei beanspruchte Yahoo eine Reihe von grundlegenden Funktionen für soziale Netzwerke, wie die Technologien zum Versenden von Nachrichten, zur Anzeige von Neuigkeiten oder zur Abgabe von Kommentaren. Des Weiteren bezog sich die Klage auf die Haupteinnahmequelle beider Unternehmen, die Werbeanzeigen.
Als Abwehrvorbereitung auf mögliche Patentauseinandersetzungen im Rahmen des bevorstehenden Börsengangs erwarb Facebook im Voraus mehrere hundert Patente von IBM, auf die auch Yahoo Lizenzen hält.
Damit war Facebook in der Lage Anfang April 2012 mit einer Gegenklage zu kontern, die eine umfangreiche Liste von Yahoo-Diensten betraf, um die Klage von Yahoo zurückzuweisen, bzw. den Konkurrenten von weiteren Angriffen abzuhalten.2 Anhand dieses Beispiels lässt sich erahnen, welche Bedeutung das Themenfeld der Patente für die strategische Unternehmensführung hat.
Speziell Deutschland wird von internationalen Unternehmen gerne als Schlachtfeld für Patentstreitigkeiten gewählt, insgesamt werden 16-mal mehr Patentprozesse als in Großbritannien oder Frankreich geführt. Dies liegt zum einen am bedeutungsvollen deutschen Markt und an der spezialisierten Gerichtbarkeit, zum anderen sind in Deutschland Verkaufsverbote deutlich schneller zu erwirken, da hierzulande die Prüfung von Patentverletzung von der Prüfung der Berechtigung entkoppelt ist.3
Man kann das Patentmanagement von zwei Standpunkten aus betrachten: Von dem des Marktes, der Patente als Gegenstand der strategischen Handlungsfähigkeit eines Unternehmens definiert oder unternehmensintern mit einem Fokus auf Innovationsmanagement und innerbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsbemühungen (F&E-Be- mühungen) zur Generierung von Patenten.
Folgt man letzterer Darstellung, dann ist ein Patent das Ergebnis eines schöpferischen Prozesses. Es ist also die Essenz einer erfinderischen Tätigkeit.
Um die Generierung einer Erfindung und schließlich auch eines Patents zu begleiten, existieren unterschiedlichste Unterstützungs- und Kreativitätsmethoden. Das Leitmotiv dieser Abhandlung ist die Suche nach einer Möglichkeit zur Verknüpfung einer spezifisch ausgewählten Kreativitätsmethodik mit dem strategischen Patentmanagement. Darauf basierend werden Muster für den Umgang mit Patenten entwickelt, um verwertbare Handlungsempfehlungen abzuleiten.
1.1 Patente zwischen Rechtsschutz und ökonomischer Bedeutsamkeit
„Everything that can be invented has been invented!“ sagte Charles H. Duell, der damalige Direktor des US-amerikanischen Patentamtes im Jahre 1899.4 Entgegen dieser Voraussage ist in den letzten Jahrzehnten ein deutlicher Anstieg der weltweit neugelisteten Patente zu datieren (vgl. Abbildung 1). Eine genauere Analyse dieses Trends liefert die Erkenntnis, dass die Wachstumsraten der Patentanmeldungen vor allem in den letzten Jahren, hauptsächlich durch drei Technologien getrieben wurden: Computer-Technologie, digitale Kommunikation und Telekommunikation. Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass vielschichtige und komplexe Technologien, wie die oben genannten, für die Wachstumsraten sehr viel entscheidender sind, als parti- kuläre Technologien.5
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Trend in total patent applications Quelle: WIPO (2011), S. 35.
Es ist jedoch nicht nur eine rein nominale Zunahme an Anmeldungen zu vernehmen, sondern auch eine Verschärfung der Rahmenbedingungen, in denen sich Innovationen und gewerbliche Schutzrechte bewegen. Dazu zählen die Globalisierung des Wettbewerbs, die Explosion des technischen Wissens, die Technologiefusion, die Dezentralisierung des Wissens, die Eskalation von Innovationskosten, kürzere Innovationszyklen und die Beschleunigung der Innovationsdiffusion.6
Um dieser verschärften Wettbewerbssituation unter den Technologieunternehmen ge- recht zu werden, greifen viele deutsche Unternehmen auf offensive Innovationsstrate- gien zurück. Da allerdings anzunehmen ist, dass die F&E-Aktivität eines Unternehmens mit der Anzahl der erzielten Erfindungen korreliert, mündet ein progressiver Umgang mit Innovationen fast zwangsläufig in steigenden Ausgaben für den Bereich der F&E. Des Weiteren gelten Patente als Output-orientierte Indikatoren der technologischen und innovativen unternehmerischen Tätigkeit.7 Um den technologischen Status eines Unter- nehmens zu bestimmen, können auch noch andere Informationen, wie Experten- meinungen (F&E-Personal, Wettbewerber, Kunden, etc.), Beobachtungen und Analysen von Marktdaten (Verkaufszahlen, Marktanteil, etc.) und F&E-Berichte (Budgets, etc.) bemüht werden.8
Das Ziel eines privatwirtschaftenden Unternehmens sollte dennoch primär die Erwirtschaftung von Gewinnen sein. Dies gilt auch für Unternehmen die im Wettbewerb mit anderen Technologieunternehmen über Innovationen und Patente ein Alleinstellungsmerkmal erarbeiten und damit eine bessere Marktstellung erreichen. Insbesondere für Unternehmen, deren strategische Ausrichtung es ist, den Wettbewerb über Innovationen auszutragen, ist es existenziell einen Schutz ihrer Erfindungen gegenüber Imitationen erlangen zu können.
Wären keine intellektuellen Eigentumsrechte vorhanden könnten Imitatoren ohne weiteres die Gewinne des Innovators abschöpfen, was jeglichen Anreiz zur Schaffung eigener F&E-Leistungen verhindern würde.9 Der Hauptzweck jedes Patents liegt dem- nach darin, temporäre Monopolgewinne zu ermöglichen und Anreize zur Generierung von Erfindungen zu schaffen, was sich nicht nur positiv auf das Unternehmen, sondern auch auf die Entwicklung, das Wachstum und den Wohlstand der gesamten Volkswirt- schaft auswirkt.10 Damit ist die „Produktion von Wissen“, ein für die Volkswirtschaft nicht zu unterschätzender Faktor und innerhalb einer Wissensgesellschaft eine wichtige Determinante für technologische Leistungsfähigkeit.
Der Gedanke, dass ein Unternehmen seine Erfindungen und Ideen ausschließlich für den Eigengebrauch nutzt und keinerlei Wissens- und Know-how-Transfer bzw. -Diffu- sion stattfindet, erscheint ökonomisch ineffizient.
Dementsprechend werden intellektuelle Eigentumsrechte von vielen Unternehmen über ihren originären Zweck hinaus genutzt und auf strategischer Ebene eingesetzt.11 Eine wirtschaftliche Nutzung von Schutzrechten in einem Unternehmen erfolgt also genau dann, wenn es gelingt systematisch und planmäßig vorzugehen und ein auf das Unter- nehmen angepasstes Patentmanagement mit optimalen Patentstrategien zu erarbeiten.12 Als Beispiel zur unterschiedlichen Handhabung von Patenten lassen sich große, global agierenden Unternehmen und kleine, umsatzschwächere Unternehmen gegenüber- stellen. Während letztere oftmals Schutz und Sicherung im Wettbewerb als Grund für eine Patentanmeldung angeben, sind bei den großen Unternehmen meist weitergehende Überlegungen hinsichtlich einer rein strategischen und langfristigen Absicherung, z.B. auf ausländischen Märkten, zu vernehmen. Des Weiteren ist das Verhältnis von Patent- gebühren zu potenziellem Absatzmarkt ein Kriterium zur Strategiewahl.13
Die Relevanz des Patentschutzes für kleinere und mittleren Unternehmen (KMU) ist nicht zu unterschätzen, da alleine der KMU-Anteil an inländischen (deutschen) Patent- anmeldungen, im Jahre 2005, bei circa 20% und damit bei einer absolut Zahl von etwa 12.000 Patenten lag.14
Eine Verengung des Betrachtungswinkels auf das reine Patentmanagement, ohne eine Untersuchung anderer unternehmerischer Funktionen, stellt im operativen Bereich eine sinnvolle Überlegung dar, während auf strategischer Ebene der Bezug zu den Schnitt- stellen mit F&E- und Innovationsmanagement entscheidend ist, um Wettbewerbsvor- teile zu erlangen und das langfristige Überleben des Unternehmens zu sichern.15
1.2 Was ist TRIZ? - Von Kreativität und Erfindungen
Jede neue Maschine oder Technologie generiert sich aus einer neuartigen Idee. In unserem Leben sind wir stetig gezwungen Probleme kreativ zu lösen. Was kreative Pro- blemlösungen ausmacht, lässt sich wie folgt kurz beschreiben: Eine kreative Lösung ist eine einfache Lösung für ein Problem, welches aber äußerst komplex erscheint. Oft werden derartige Problemlösungen als genial oder innovativ bezeichnet.16 Die primäre Eigenschaft, die einen Menschen kreativ macht, ist die Fähigkeit divergent, d.h. in alle Richtungen, zu denken. Der entscheidende Vorteil dieser Denkweise ist, dass zum Lösen eines Problems Lösungsschemen benutzt werden, die dem ursprünglichen Verwendungszweck oder dem konventionellen Denkmuster gar nicht oder nur entfernt entsprechen.
An dieser Stelle erscheint es zweckmäßig eine Erfindung zu definieren. Die folgende Definition bezieht sich ausdrücklich nicht auf die notwendige Definition einer Er- findung im Rahmen des Patentwesens sondern soll vielmehr den Kontrast zu einer Ent- deckung darstellen.
Einer Erfindung liegt die Schaffung eines ökonomisch effizienten und zuverlässig funk- tionierenden Mittel-Zweck-Zusammenhanges zugrunde. Der Erfinder erarbeitet diesen Zusammenhang mit Hilfe des bereits bekannten Wissens. Dieses wird allerdings oft- mals in einer ungewöhnlichen und unkonventionellen Form eingesetzt, um eine tech- nische Aufgabe zu lösen oder einen bestimmten technischen Zweck zu erreichen. Eine Entdeckung hingegen basiert auf dem Feststellen bereits bestehender, bisher aber vollkommen unbekannter Gesetzmäßigkeiten in Natur, Gesellschaft oder Technik sowie dem Auffinden und Erklären eines Ursache-Wirkungs-Zusammenhanges. Bei einer Ent- deckung ist es schutzrechtlich uninteressant, ob es sich um eine schon lange bekannte oder erst kürzlich aufgefundene Gesetzmäßigkeit handelt, da diese Naturgesetzmäßig- keiten grundsätzlich nicht schutzfähig sind. Dieser Umstand stellt sich bei schutzfähigen Erfindungen vollkommen diametral dar.
Beim Erarbeiten einer Erfindung lassen sich zwei Stufen voneinander trennen. Zum einen die Suche nach der erfinderischen Idee (1. Stufe) und zum anderen die wirtschaft- lich relevante, in der es um die Sicherung der in der ersten Stufe gewonnen Erkennt- nisse geht (2. Stufe).17
In der Literatur werden Dutzende, unter Einbeziehung aller Sonderformen sogar Hun- derte von Kreativitätsmethoden behandelt, um Hilfestellungen beim kreativen Lösen von Problemen zu geben, Sachverhalte von möglichst vielen Winkeln zu betrachten oder um den Erfinder bei der Suche nach einer erfinderischen Idee zu unterstützen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Darstellung der Methode des "Versuchs und Irrtums"
Quelle: Zobel (2006b), S. 5 (nach: G. S. Altschuller (1973), S. 17).
Die wohl älteste und am weitesten verbreitete Methode ist die des Versuchs und Irr- tums („ Trial and Error “). Sie beruht auf dem gedanklichen „Herumprobieren“, dem eine theoretische und/oder praktische Überprüfung des Gedankenspiels folgt (vgl. Ab- bildung 2).
Hauptmangel dieses Vorgehens ist das Entstehen sehr vieler Spontanideen, welche überwiegend in der Richtung des Trägheitsvektors liegen. Dieser Trägheitsvektor (TV) beschreibt die Richtung des geringsten Denkwiderstands. Obige Abbildung jedoch zeigt, dass eine Lösung dort meist nicht anzutreffen ist.18
Damit ist die Methode des Versuchs und Irrtums ineffektiv und hängt entscheidend vom Glück und von den persönlichen Eigenschaften des Erfinders ab. Als wohl größter Ver- treter und Anhänger dieser Methode ist Thomas A. Edison19 zu nennen. Noch heutzutage ist dieses Prinzip weit verbreitet und findet großen Anklang in der Wissenschaft. Oftmals steigt hierbei mit der Aufgabenkomplexität auch die Anzahl der durchgeführten Lösungsversuche sowie die Anzahl der Menschen, die zur Problem- lösung eingesetzt werden.20
Als Abkehr von dieser Theorie, wurde von Genrich Saulowitsch Altschuller die Methode des TRIZ (deutsch: Theorie des erfinderischen Problemlösens) entwickelt. Die Hauptgedanken und das Methodengebäude der TRIZ werden in Kapitel 3 vorgestellt, bevor dort die in der TRIZ enthaltenen 40 innovativen Prinzipien eine entscheidende Position einnehmen werden.
1.3 Ziel der Arbeit
Der Schutz neuer technischer Ideen und Lösungen durch Patente ist für Unternehmen jeder Größe von enormer, wirtschaftlicher Bedeutung. Gelingt es einem Unternehmen seine Mitarbeiter zu Kreativität anzuspornen und ein modernes, strategisches Patent- management zu implementieren, kann es stärkende gewerbliche Schutzrechte erlan- gen.21
Welche aktuellen Bezüge die Thematiken des strategisches Patentmanagements und des Patentstreits haben, lässt sich, neben dem einführenden Beispiel im Rahmen der Ein- leitung, auch am andauernden „Patentkrieg“ in der Mobilfunkbranche, zwischen Google, Motorola, Appel, Samsung und Co. veranschaulichen: Google kaufte im August 2011 die Mobilfunksparte von Motorola für 12,5 Milliarden Dollar und erwarb damit rund 17.000 Patente. Dies hatte direkte Auswirkungen auf die Verbraucher in Deutschland, da Google Anfang Februar 2012 eine Verfügung gegen Apple durch- setzte, die auf einem Patent aus den neunziger Jahren basierte und sich auf den Empfang von Kurznachrichten bzw. den Mailversand anwenden ließ. Dies führte dazu, dass Apple-Kunden zeitweilig einige Sonderformen dieser Dienste innerhalb Deutschlands nicht mehr nutzen konnten. Diese Einschränkungen bestanden zwar lediglich für einen Tag,22 sind aber anschauliche Beispiele für mögliche Auswirkungen von Patentstreitig- keiten.
Ziel der Arbeit soll es sein, die 40 innovativen Prinzipien der TRIZ für das strategische Management von Patenten in Unternehmen und Unternehmensnetzwerken einsetzbar zu machen, um einen Beitrag zur Verbesserung des Patentmanagements zu liefern. Indem Gemeinsamkeitsherde (sogenannte „Cluster“) aus den Prinzipien generiert werden, soll ein vereinfachter Umgang in der Vorausschau von Patentierungsstrategien erfolgen. Hierbei wird innerhalb der Patentstrategien eine Aufgliederung in Anmelde-, Nutzungs- strategien, sowie Verwertungs- bzw. Kommerzialisierungsstrategien angestrebt, ein besonderer Fokus liegt auf der Unterscheidung zwischen offensiven und defensiven Patentierungsstrategien.
Auch eine Strategiewahl bzgl. nationaler und internationaler Ausrichtung wird in die Betrachtung mit einbezogen, so dass eine Transformation der innovativen Prinzipien auf die Patentierungsstrategien auf einer möglichst breiten Grundlage des innerbetrieblichen strategischen Patentmanagements geschehen kann.
Dass die Übertragung der 40 innovativen Prinzipien auf andere Themengebiete bereits Erfolg hatte zeigen zahlreiche Beiträge im „TRIZ-journal“.23 U.a. wurden die Prinzipien erfolgreich auf die Themengebiete Mikroelektronik24, Qualitätsmanagement25, che- mische Darstellungen26, Finanzen27 und Marketing, sowie Vertrieb und Werbung28 an- gewandt.
Des Weiteren soll ein Denkanstoß für die Verbesserung des innerbetrieblichen Patent- managements geliefert und anhand einer ausführlichen Analyse von Patentstrategien Handlungsempfehlungen im Umgang mit Patentstreitigkeiten entwickelt werden.
Bestenfalls könnten die Ergebnisse der Arbeit praktische Anwendung in der lebhaften Materie des Patentmanagements finden und als Ermutigung zur Verwendung abstrakter Denkmuster verstanden werden.
1.4 Aufbau der Arbeit
Zunächst wird innerhalb des folgenden Abschnitts eine Einführung in das strategische Patentmanagements dargestellt, innerhalb der auch die treibenden Innovationsauslöser vorgestellt werden. Daraufhin wird der Innovationsprozess skizziert und es erfolgt eine Begriffsabgrenzung bzgl. der Termini Invention, Innovation und Patent. Auf Basis dieser einleitenden Betrachtung erfolgt anschließend eine Definition der wichtigsten und für die Arbeit bedeutsamen gewerblichen Schutzrechte. Zudem, wird die ökono- mische Bedeutung von Patenten innerhalb dieses Abschnitts in den Vordergrund gerückt, bevor eine Analyse von Patenten in Bezug auf die Eignung als Indikator für erfinderische Tätigkeiten folgt. Als schließend Betrachtung innerhalb diese Abschnitts erfolgt eine Einordnung des strategischen Patentmanagements in die unternehmerischen Funktionen.
Als Vorarbeit für den analytischen Teil der Arbeit werden verschiedene Arten von Pa- tentierungsstrategien vorgestellt. Zunächst erfolgt eine Betrachtung von Patentanmelde- strategien, danach werden Patentnutzungsstrategien, mit den Schwerpunkten des Tech- nologie- und Patentportfolios, sowie des Patentportfoliomanagements vorgestellt, bevor eine Analyse von Patentverwertungs- und Patentkommerzialisierungsstrategien erfolgt. Innerhalb letztgenannter Strategiebetrachtung erfolgt die wichtige Unterscheidung zwischen offensiven, defensiven, sowie nationalen und internationalen Strategien zur Patentverwertung.
Nach dieser ausführlichen Analyse der unterschiedlichen Ausprägungen der Paten- tierungsstrategien erfolgt die notwendige Einführung in die 40 innovativen Prinzipien G. Altschullers. Zunächst werden innerhalb dieses Kapitels, die der Methode zugrunde- liegenden Widersprüche definiert, bevor dann eine Vertiefung in die Überlegung zur Abstraktion und Transformation folgt. Nach diesen Abgrenzungen werden die Ver- fahrensprinzipien vorgestellt und einige, die Prinzipien erweiternde Anmerkungen er- gänzt. Abschließend wird eine Kritik an den Verfahrensprinzipien geübt. Auf Basis dieser umfassenden Betrachtung erfolgt eine Einteilung der Prinzipien in Gemeinsamkeitsherde, sogenannte „Cluster“. In diesen werden allgemein gültige Muster erarbeitet, die direkt an die Analyse des jeweiligen Clusters anknüpfend auf die Thematik der Patentstrategien übertragen werden. In diesem Abschnitt wird versucht neue Handlungsempfehlungen für das innerbetriebliche strategische Patentmanagement zu erarbeiten.
Als schließende Betrachtung erfolgt in einer Schlussfolgerung, eine retrograde Be- trachtung der Arbeit. Dort werden offene Fragen behandelt und mögliche kritische Stellungnahmen formuliert.
2 Strategisches Patentmanagement
Im folgenden Abschnitt wird nun Bezug auf den Innovationsprozess genommen und somit die Grundlage für die Einführung in das Patentmanagement gelegt.
2.1 Der Innovationsprozess
Für den weiteren Verlauf der Arbeit erscheint es sinnvoll, einen kurzen Überblick über den Innovationsprozess zu geben und wichtige Begriffe von einander abzutrennen bzw. diese in eine Relation zueinander zu setzen. Außerdem werden im Folgenden ausgewählte Treiber für Innovativität dargestellt und damit die Grundlage zu einem Notwendigkeitsverständnis des Patentmanagements im Unternehmen gelegt.
2.1.1 Die Innovationsauslöser
Wodurch werden Innovationen eigentlich ausgelöst?
Zum einen existieren externe Auslöser bei denen, durch die Wahrnehmung eines Problems auf der Marktseite die Suche nach der schnellstmöglichen, ökonomisch sinnvollen und den Kundenwünschen entsprechenden Problemlösung angestoßen wird. Externe Auslöser sind also in der Unternehmensumwelt zu finden, wobei u.a. folgende Faktoren das externe Entstehen von Innovationen fördern:
- erhöhte Änderungshäufigkeit und -geschwindigkeit der relevanten Umwelt- faktoren (gesetzliche Anforderungen, Qualitätsansprüche der Kunden, Einführung substitutiver Produkte durch die Wettbewerber usw.).
- eine generell steigende Wettbewerbsintensität durch das Vordringen neuer und aggressiver Konkurrenten auf dem relevanten Markt.
- bestimmte Nachfragetrends (Trendprodukte, Veränderungen in den Lebens- und Konsumgewohnheiten der Käufer).
- epochale Erfindungen, die eine starke Innovationstätigkeit nach sich ziehen.
Zum anderen existieren auch Einflussgrößen, die sich direkt aus der Unternehmenstätigkeit ergeben und spezifische Innovationsvorhaben anstoßen. Zu diesen endogenen innovationsfördernden Faktoren gehören:
- das Innovationspotenzial einer neuartigen Idee.
- ein erkanntes Problem, dass aus Unternehmenssicht einer Lösung zugeführt werden muss.
- die voraussichtlichen Erfolgschancen einer bereits bestehenden Problemlösung im Markt und die damit verbundenen Gewinnaussichten.
- eine auf die Hervorbringung von Innovationen ausgerichtete Unternehmens- philosophie und -kultur.29
2.1.2 Phasen des Innovationsprozesses
Für einen nachhaltigen Innovationserfolg lassen sich zwei Hauptphasen des Innova- tionsprozesses unterscheiden: Die Phase der kreativen Invention, in der Problem- lösungspotenziale generiert werden und die Phase der Innovation i.e.S. innerhalb derer, die in der Inventionsphase entwickelten Lösungen produktionsreif entwickelt, herge- stellt und vermarktet werden. Die in der Inventionsphase geforderte, kreative und inno- vative Leistung der Mitarbeiter ist mit einem erhöhten Freiraumbedürfnis verbunden. Damit haben Unternehmensphilosophie und -kultur (Organisationsstrukturen) eine di- rekte Auswirkung auf den Innovationsprozess. Innovationsbewusste Unternehmen re- duzieren daher ihren Organisationsgrad in der Inventionsphase und versuchen, mit mög- lichst wenigen organisatorischen Verpflichtungen, wie z.B. dem Einhalten von Dienstwegen, auszukommen.30 Die Hauptphasen des Innovationsprozesses lassen sich wie folgt skizzieren (vgl. Abbildung 3):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Phasen des Innovationsprozesses
Quelle: erstellt in Anlehnung an Matzler et al. (2005), S. 47 (nach Specht & Beckmann, 1996, S. 15).
Die Invention ist eine notwendige Vorstufe der Innovation. Sie beschränkt sich auf den Prozess der Wissensgenerierung durch die F&E und auf die erstmalige technische Realisierung einer neuen Problemlösung. Damit kann die Invention sowohl geplant als auch ungeplant, also zufällig erfolgen.
Die Innovation hingegen ist die erstmalige wirtschaftliche Anwendung einer neuen Problemlösung. D.h. es geht hierbei um die ökonomische Optimierung der Wissensverwertung. Wobei Innovation i.e.S. die Markteinführung und die Innovation i.w.S. die Marktbewährung bzw. -diffusion einer Invention, in Form eines neuen Produktes oder Verfahrens zum Ziel hat.31
Nachdem nun einige Begriffe abgegrenzt wurden, erscheint es sinnvoll, diese in Beziehung zu setzen, um dann zum großen Komplex der Patente überzuleiten:
Das Humankapital, dessen Wert durch Erfahrung und Fähigkeit der Mitarbeiter be- stimmt wird, generiert sich aus immateriellen, wissensbasierten Vermögensgegenständen (Technologie, Erfindungen, Prozesse), die wiederum immaterielle Vermögenswerte in Form von gewerblichen Schutzrechten schaffen.
Durch das Wissen der Mitarbeiter werden Erfindungen generiert (Inventionen), die u.U. in marktfähige Produkte umgesetzt werden können (Innovationen). Unternehmen haben dann die Möglichkeit sich ihre Inventionen, bei Erfüllung notwendiger Bedingungen, durch ein gewerbliches Schutzrecht (bspw. ein Patent) sichern zu lassen, was die Erfolgswahrscheinlichkeit der Innovation erhöhen kann. Die Begriffe Inventionen, Pa- tente und Innovationen stehen also nicht überschneidungsfrei nebeneinander, sind aber auch nicht kongruent. Es ist vielmehr so, dass Innovationen und Patente, Teilmengen der Invention sind (vgl. Abbildung 4).32
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Abgrenzung Inventionen, Patente und Innovationen
Quelle: erstellt in Anlehnung an Bittelmeyer (2007), S. 21 (nach Ernst (1999)).
2.2 Gewerbliche Schutzrechte und Funktionalität von Patenten
Aufbauend auf das Kapitel 2.1 erscheint es zweckmäßig einige Definitionen und Be- griffsabgrenzungen bzgl. der gewerblichen Schutzrechte zu tätigen. Darauffolgend wird, in diesem Abschnitt, die ökonomische Bedeutung von Patenten herausgearbeitet, so dass ersichtlich wird, warum es zum einen notwendig, zum anderen aber auch sinnvoll erscheint, Innovationen schützen zu lassen und welche Mittel dafür gesetzlich zur Ver- fügung stehen.
2.2.1 Definition gewerblicher Schutzrechte
Wirtschaftlich erfolgreiche Ideen und Erfindungen werden oftmals Nachahmer finden. Ein effektives Vorgehen gegen diese Plagiate und Imitationen liefern gewerbliche Schutzrechte. Wichtige Schutzrechte sind hierbei Patente und Gebrauchsmuster zum Schutz technischer Entwicklungen, die Marke zum Schutz des „guten Namens“ und das Geschmacksmuster zum Schutz des Designs.
Diese gewerblichen Schutzrechte verleihen dem Besitzer Unterlassungsansprüche gegen Imitatoren und eröffnen ggf. die Möglichkeit auf Schadensersatzansprüche bei Ver- letzung dieser Schutzrechte. Des Weiteren sind sie dem geistigen Eigentum zuzuordnen. Das Recht des geistigen Eigentums umfasst Regelungen, die dem Schutz des geistigen Schaffens dienen. Ideen, Erfindungen, Entdeckungen und somit auch das geistige Eigentum gehören rechtlich gesehen zum sogenannten Immaterialgüterrecht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Übersicht über den gewerblichen Rechtsschutz
Quelle: erstellt in Anlehnung an DPMA (2010a), S. 5.
Tabelle 1 zeigt eine Übersicht über einige relevante gewerbliche Schutzrechte, die allerdings keinesfalls eine vollständige Aufstellung aller Schutzrechtsarten darstellt.
Dem Schutz der Ergebnisse des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet, dienen auch die Topographieschutzrechte, welche dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse schützen33, sowie Sortenschutzrechte, für Pflanzensorten und Urheberrechte, auf kulturellem Gebiet, für Werke der Literatur, Kunst, Wissenschaft und Software.34
2.2.1.1 Patente
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes, gewerbliches, zeitlich und räumlich beschränktes Schutzrecht für eine Erfindung. Es verleiht dem Besitzer für einen Zeitraum von maximal 20 Jahren exklusive Nutzungsrechte an einer technischen Erfindung, was die Berechtigung einschließt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen.35 Patente stellen also Verbietungs- bzw. Ausschließlichkeitsrechte dar mit denen man seinen Konkurrenten an der Imitation patentgeschützter Technologien hindern kann.36
Der Schutzbereich von Patenten erstreckt sich auf Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, also auf Erzeugnissen und/oder Verfahren, sofern diese neu sind, auf einer er- finderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.37 Insbesondere nicht schutzfähig sind Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Daten- verarbeitungsanlagen und die Wiedergabe von Informationen.38 Damit sind drei Kri- terien identifiziert, denen ein Patent genügen muss, nämlich der Neuheit, der er- finderischen Tätigkeit und der gewerblichen Anwendbarkeit. Die Kriterien der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit sind „absolut“ und gelten weltweit, so dass sie unab- hängig vom Ursprung des zum Prioritätstags vorliegenden Wissens sind.39
- Neuheit: Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem, für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.40
- Erfinderische Tätigkeit: Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätig- keit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.41
- Gewerbliche Anwendbarkeit: Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf einem gewerblichen Gebiet einschließlich der Land- wirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann.42
Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bzw. der sog. Erfindungshöhe unterliegt nationalem Recht. Der beurteilende Fachmann sollte kein „Super-Experte“ und auch kein Laie, sondern ein durchschnittlicher Industriefachmann sein.
Der Prioritätstag, der ausschlaggebend für den Stand der Technik ist, ist i.d.R. der Tag der ersten Einreichung der Anmeldung der Erfindung bei einem Patentamt. Die USA allerdings stellen dabei eine Ausnahme dar, da dort nicht das Erstanmeldeprinzip („ first-to-file “), sondern das Prinzip des Erfindungszeitpunktes („ first-to-invent “) gilt.43 Insgesamt ist eine Vielzahl von Länder- und Branchenspezifika beim Patentanmelde- verfahren zu verzeichnen.
Das weltweite Patentsystem weist momentan eine große Dynamik auf. Unternehmen steigern durch zunehmende F&E-Aktivität ihre Patentierungsaktivitäten und lassen ihre Erfindungen zunehmend international schützen.44 Gerade weil die Thematik des Patentwesens eine sehr komplexe und umfangreiche sowie übergeordnete Rolle einnimmt, wird in dieser Arbeit eine Behandlung der übrigen gewerblichen Schutzrechte möglichst kurz und unter dem Anspruch einer Abgrenzung zum Patent geschehen.
2.2.1.2 Gebrauchsmuster
Wie beim Patent können auch beim Gebrauchsmuster alle technischen Erfindungen geschützt werden. Die Prüfung und Erteilung eines Gebrauchsmusters dauert, im Gegensatz zum Patent45 nur wenige Monate, falls die eingereichten Unterlagen den Vorschriften entsprechen. Der Besitzer hat die gleichen Rechte wie bei einem Patent, weshalb das Gebrauchsmuster auch als „kleiner Bruder“ des Patents bezeichnet wird. Allerdings ist das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht, d.h. es werden Neu- heit, erfinderischer Schritt (nicht gleichzusetzen mit der erfinderischen Tätigkeit) und gewerbliche Anwendbarkeit bei der Eintragung nicht geprüft. Des Weiteren kann ein Gebrauchsmuster maximal 10 Jahre aufrechterhalten werden.46 Ein weiterer großer Unterschied besteht darin, dass durch Gebrauchsmuster keine Verfahrenserfindungen geschützt sind.47
2.2.1.3 Marken
„Als Marken können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware, sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden.“48 Der Markenschutz entsteht i.d.R. durch Eintragung eines Zeichens in das geführte Register. Es befähigt den Besitzer dazu, Dritten die Benutzung einer identischen oder verwechselbar ähnlichen Kennzeichnung zu untersagen. Auf Wunsch können eingetragene Marken mit dem Registrierhinweis ® gekennzeichnet werden.49
2.2.1.4 Geschmacksmuster
Das Geschmacksmuster ist das passende gewerbliche Schutzrecht für ein Design. Es kann hierbei eine zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Teils oder eines ganzen Erzeugnisses geschützt werden. Also die Gestaltung einer Fläche oder die Ge- staltung eines dreidimensionalen Gegenstandes. Eine Prüfung der Neuheit und Eigenart erfolgt nicht, weswegen das Geschmacksmuster analog zum Gebrauchsmuster als ein ungeprüftes Schutzrecht gilt.50
2.2.2 Ökonomische Funktion von Patenten im Unternehmen
Die Vergabe von Patenten bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Schutz des geistigen Eigentums und wettbewerbspolitischen Erwägungen. Durch künstliche Ausschaltung möglicher Konkurrenz erhält der Besitzer eines Eigentumsrechts einen temporären Monopolstatus, der es ihm ermöglicht seine patentrechtlich geschützten Produkte und Dienstleistungen im Vergleich zu einer Wettbewerbssituation zu überhöhten Preisen zu verkaufen und in der Folge Pionier- und Monopolrenten abzuschöpfen.51 Die Möglich- keit auf Schutz und Exklusivität eines Patents ist ein politisches Instrument. Es zielt darauf ab, Innovatoren zu ermutigen in F&E zu investieren und Inventionen praktisch anwendbar zu machen.52 Allerdings kann der Patentschutz auch Innovativität behindern, in dem der Zugang zu wichtigem Wissen erschwert wird. Dies ist insbesondere bei emergierenden Technologien der Fall, wenn bspw. die Nutzungslizenz für ein Basis- patent zu angemessenen Konditionen verweigert wird. Von diesen Lizenzen kann aber die Weiterentwicklung einer Technologie abhängig sein.53
Patente sind daher für Unternehmen in bestimmten Branchen von herausragend ökono- mischer Bedeutung und tragen wesentlich zur Steigerung des Unternehmenswertes bei.54 Dabei ist vorrangig die Qualität der Patente und Patentportfolien entscheidend (vgl. Kapitel 2.4.3.2).55 Zu den wichtigsten ökonomischen Funktionen von Patenten zählen:
- Anreizfunktion: Anreize zur Investition in F&E- und Innovationstätigkeiten.
- Ausschluss- und Schutzfunktion: Hinderung von Konkurrenten am Markteintritt.
- Informationsfunktion: Die Erfindung wird nach 18 Monaten in Patentdaten- banken veröffentlicht, so dass die Gesellschaft als Ganzes profitieren kann.
- Signalfunktion (Signalling): Funktion als Qualitätsgütesiegel gegenüber Dritten.
- Reputationsfunktion: Öffentlichkeitswirksame Werbemittel und Unternehmens- imagebildung.
- Unternehmensinterne Anreiz- und Kontrollfunktion: Leistungsmessung des F&E-Bereichs und Anreiz zur Leistungssteigerung.
- Tauschmittelfunktion: Funktion von rechtlich geschützten Tauschmitteln für eine Kreuzlizenzierung („ Cross Licensing “) (vgl. Kapitel 2.4.4.1) oder für die Einbringung in einen Patentpool (vgl. Kapitel 4.1.2.1).
- Stabilisierung und rechtliche Absicherung von Lizenzverhältnissen, Ko- operationen und Unternehmensnetzwerken: Schaffung einer gesicherten Grund- lage für Lizenzbeziehungen und -zahlungen. Mit Patentrechten kann der Lizenz- geber eine Kontrolle über die Verwendung des Know-hows ausüben.
- Finanzierungsfunktion: Einnahmengenerierung, durch Lizenzvergabe an Dritte.
- Ü berraschungs-, Erpressungs- und Nötigungsfunktion: Erfinder können von Unternehmen Lizenzgebühren fordern, obwohl diese glaubten in einem patent- freien Technologiefeld zu operieren („ U-Boot-Patente “ (vgl. Kapitel 2.4.4.1)).
- Vorleistungs- und Testfunktion: Patente können eine Vorbedingung zum Markt- eintritt sein, da manche Länder eine Lizenzierung von Technologien an einheimische Unternehmen fordern. Es kann aber auch als Test verstanden werden, wie erfolgreich in einem neuen Markt operiert werden kann.56
Als besonders interessante Formen der Patentverwertung haben sich Patentver- wertungsfonds und Patentauktionen herauskristallisiert. Unter dem Begriff Patentver- wertungsfonds werden meist von Banken aufgelegte, geschlossene Fonds57 verstanden, die sich Rechte an Patenten sichern und diese anschließend bspw. über Lizenzierung oder Verkauf verwerten. Patentverwertungsfonds haben das Ziel für den Investor sowie für den Patentinhaber die größtmögliche Rendite aus den Schutzrechten zu generieren. Insbesondere für KMU, die meist nur über kleine Patentportfolien verfügen und den Aufbau einer spezialisierten Patentverwertungsabteilung als nicht erstrebenswert ein- schätzen, sind diese Patentverwertungsfonds sinnvoll, da Veredelungs- und Verwer- tungsstrategie entwickelt und die gesamten Kosten dafür, vom Fond selber getragen werden. Es besteht hier also für den Patentinhaber kein wirtschaftliches Risiko.
Patentauktionen, bei denen gewerbliche Schutzrechte versteigert werden bilden eben- falls einen wichtigen Baustein in der Patentverwertungsinfrastruktur. Durch standar- disierte Vertragskonstruktionen und transparenten, elektronischen Handel können Transaktionskosten bei Patentverkäufen oder -lizenzierungen deutlich gesenkt werden. Dies kann zur positiven Stimulierung des Marktes für gewerbliche Schutzrechte bei- tragen.58
2.2.3 Patente als Indikator für erfinderische Tätigkeit
Da in den letzten Kapiteln Patente zur Messung von F&E-Output und als Indikatoren für Innovations- und Leistungsfähigkeit der F&E im Unternehmen benutzt wurden, folgt an dieser Stelle nun eine kurze Behandlung dieser Thematik.
Unter den heranziehbaren Indikatoren für Technologie-Output sind Patente die wohl gebräuchlichsten. Patente erlauben unter der Annahme der Reflektion schöpferischer Tätigkeit eine Innovationsfähigkeitsmessung von Ländern, Regionen und Unternehmen. Patente können einen guten Hinweis auf die technologische Leistungsfähigkeit liefern. Gleichzeitig besteht auf Länderebene eine hohe Korrelation zwischen Patentanzahl und F&E-Leistungsfähigkeit. Dennoch spiegeln Patente nicht alle Forschungs- und Innova- tionsbemühungen wieder, da eine Invention nicht zwangsläufig industrielle Einsetzbar- keit erfahren muss. In einer Studie59 wurde ermittelt, dass ungefähr 40 % der ausge- wählten Patente nicht für industrielle oder kommerzielle Zwecke genutzt werden. Vielmehr werden sie aus strategischen Überlegungen heraus, z.B. zum Blocken von Wettbewerbern, angemeldet. Wie sich erkennen lässt, haben Patente sowohl Vor-, als auch Nachteile, wenn sie als Messparameter herangezogen werden:
Vorteile:
- Patente decken eine große Bandbreite von Technologien ab, für die manchmal nur wenige Quellen zur Datenerhebungen existieren.
- Sie haben eine enge Beziehung zu Erfindungen. Die meisten signifikanten Inventionen im Wirtschaftsbereich werden patentiert.
- Jedes Patent dokumentiert detaillierte Informationen über den Inventions- bzw. Innovationsprozess.
- Sie haben eine einzigartige räumliche und zeitliche Abdeckung. So können Patentdaten aus allen Ländern erhoben werden, die ein Patentsystem besitzen.
- Patentdaten sind von den Patentämtern der jeweiligen Länder relativ leicht er- hältlich.
Nachteile:
- Nicht alle Erfindungen werden patentiert. Erfindungen mit geringer wirtschaft- licher Anwendbarkeit rechtfertigen oftmals eine Anmeldung aus Unternehmens- sicht nicht.
- Die Neigung zu Patentanmeldungen weicht zwischen unterschiedlichen Tech- nologiebereichen deutlich ab. Manche Technologiefelder sind besonders aktiv, andere nicht. Genauso sind einige Unternehmen besonders patentanmeldefreu- dig, andere, z.B. KMUs, sind vielleicht aus Gründen der Kostendeckung weniger aktiv.
- Unterschiede im Patentrecht und in der Patentierungspraxis schränken die Ver- gleichbarkeit von Patentstatistiken zwischen Ländern oder Regionen stark ein.
- Patentdaten sind oftmals nicht leicht zu interpretieren.
Trotz alledem lässt sich festhalten, dass abhängig von der Fragestellung, Patentdaten in Verbindung mit anderen Daten (bspw. F&E- oder Innovationsstudien) einen guten Einblick in die Innovations- und Leistungsfähigkeit von Ländern, Regionen und Unternehmen liefern können.60
2.2.4 Zusammenfassung
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Patentschutz durch seine Anreize und Belohnungen einen sehr positiven Einfluss auf die Innovations- und Leistungsfähigkeit von Unternehmen haben kann. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen von Patenten ergibt sich durch eine dynamische Betrachtung des Innovationsprozesses, in dem die ökonomischen Anreize zur Durchführung von F&E gestärkt werden.61 Ein Nachteil im Rahmen der interagierenden Betrachtung von Patenten ist sicherlich die Erhöhung der Transaktionskosten für Nachfolgeinnovationen.62 Dass sich diese Transaktionskosten, durch höhere Innovativität und mit steigender Zahl von Patenten im Unternehmen erhöhen, erscheint als eine logische Schlussfolgerung.
Der Patentschutz hat aber auch positiven Einfluss auf den Wettbewerb, in dem die Markteintrittsbarrieren insbesondere für KMUs verringert werden. Wenn man überlegt, dass Markteintrittsbarrieren dann besonders hoch sind, wenn zum einen hohe techno- logische Neuartigkeit sowie Komplexität vorliegt und zum anderen die Nutzung von vorhandenen Distributionskanälen dem Innovator einen Vorsprung vor dem Imitator gewährt,63 so kann man zumindest die technologiebasierte Barriere durch Innovativität und Kreativität, sowie Anstrengung in Verbindung mit dem Patentschutz wettmachen. Ein weiteres Charakteristikum von Patentschutz ist die Wissensdiffusion, die sich im positiven Falle durch die Offenlegung von technischen Informationen zeigt. Patent- dokumente werden sehr intensiv zur Aneignung technischen Wissens genutzt. So sind 80 % des weltweit verfügbaren veröffentlichten technischen Wissens ausschließlich in Patentschriften publiziert.
Bei Patenten, die noch einem rechtlichen Schutz unterliegen, kann die Wissensnutzung allerdings behindert werden. In solchen Fällen herrscht oftmals eine hohe Unsicherheit über die Konditionen zur Beschaffung bestimmten technischen Wissens.64
2.3 Definition des strategischen Patentmanagements
Das Hauptziel des strategischen Patentmanagements ist die koordiniert strategische Pla- nung und Kontrolle der Patentposition.65 Die strategische Planung übernimmt die Auf- gabe der Schaffung und des Erhalts von Erfolgspotentialen, die auf operativer Ebene ausgeschöpft werden. Damit beinhaltet die strategische Planung die Abgrenzung von Ziel- und Aktionsräumen um Erfolgspotentiale zu identifizieren und zu erschließen. Die erfolgversprechende Wettbewerbsposition, die im Rahmen der strategischen Pla- nung ermittelt und verfolgt wird, ist abhängig von der technologischen Orientierung und der Verwertung des technischen Wissens des Unternehmens. Patentrechte spielen also für das strategische Management in technologieorientierten Unternehmen eine wichtige Rolle. Die zentrale Bedeutung des Patents als Schutzrecht des technischen Wissens er- fordert daher ein gezieltes Planen, Steuern und Kontrollieren der Patentaktivität.66 Ganz im Gegenteil zu den klassisch als strategisch bedeutsam angesehenen Feldern (z.B. Finanzen, Personal, Vertrieb oder Logistik) gehört das Patentwesen traditionell nicht zum strategischen Unternehmensmanagement. In den meisten Unternehmen wird es als Stabs-Abteilung organisiert, die entweder direkt an die Unternehmensführung berichtet oder der F&E-Abteilung bzw. dem Wissensmanagement zugeordnet ist. Diese Zuordnung ist legitim, solange das Patentwesen als eine Abteilung angesehen wird, die ausschließlich der Sicherung und der Verteidigung des geistigen Eigentums verpflichtet ist. Wenn sich allerdings die klassisch ausgerichteten Patentabteilungen, getrieben durch Patentanmeldetätigkeiten moderner Unternehmen, zu einem progres- siven Patentmanagement weiterentwickeln, greift die ausschließliche organisatorische Zuordnung zum Wissensmanagement zu kurz. Die progressive Planung eines Unter- nehmens ist hauptsächlich dem Bereich des Marketings zuzurechnen. Dort werden Zukunftsmärkte analysiert, regionale Marketingstrategien entwickelt und Überlegungen über Produktchancen angestellt.
Der Eintritt in einen Zukunftsmarkt, der hohe Markteintrittsbarrieren durch starke Patente gegenüber Wettbewerbern aufbaut, muss durch ein vorwärtsgerichtetes Patent- management sorgfältig vorbereitet werden. Damit dient Patentmanagement nicht nur dem Schutz des Wissens, sondern ist auch ein Marketinginstrument. Des Weiteren sollte ein modernes und progressives Patentmanagement einen Anteil an der Strategieformu- lierung einer Unternehmung, mit Timing-, Technologiebeschaffungs- und Technologie- verwertungsstrategien haben.67 Patentanmeldungen und Patente gehören also grundsätz- lich zum Wissensmanagement eines Unternehmens. Der strategische Umgang mit Patenten allerdings geht über diese Funktion hinaus (vgl. Abbildung 5).68
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Patentmanagement in der Unternehmensplanung
Quelle: erstellt in Anlehnung an Weber/Hedemann/Cohausz (2007), S. 6.
2.4 Patentierungsstrategien
Zielsetzung einer jeden Patentierungsstrategie sollte die Maximierung des Werts des unternehmerischen Patentportfolios sein. Dies kann erreicht werden, indem wertmin- dernde Angriffe von Konkurrenten auf das eigene Patentportfolio abgewehrt oder Patente zur Unterstützung der Unternehmensstrategie oder des Produktportfolios ein- gesetzt werden und damit zur Erhöhung des Unternehmenswerts beitragen.69
2.4.1 Patentierungsmotive
Als Voraussetzung für eine gut eingebettete Patentierungsstrategie gelten klare Aussagen seitens der Unternehmensleitung. Dabei muss die Frage beantwortet werden, wie das Unternehmen sich mittels einer Patentstrategie positionieren möchte. Bei der Initiierung einer Patentstrategie ist eine Abstimmung zwischen der Patentabteilung, der F&E und der Unternehmensentwicklung notwendig. Dabei werden Erfolgsfaktoren für Patentstrategien definiert.
Wichtige Erfolgsfaktoren sind Unternehmensstrategie, Ressourcen, Leidensdruck, Erfahrungen, Transparenz sowie ein Management-Commitment auf die im Vorhinein festgelegten Ziele.
Mit der Generierung eines Patents werden allgemein drei Hauptmotive verfolgt:
1. Die Sicherung der eigenen Handlungsfreiheit.
2. Die Blockade von Wettbewerbern zur Verteidigung des eigenen Produkt- und Dienstleistungsgeschäfts bzw. als Zugangsmittel zu Technologie Dritter.
3. Generierung von Lizenzeinnahmen.70
Es lassen sich allerdings noch weitergehende Motive identifizieren:
- Schutz: Schutz vor Imitation, Sicherung nationaler und internationaler Märkte.
- Blocken: offensives und defensives Blocken von Wettbewerbern.
- Reputation: Imageverbesserung, Erhöhung des Unternehmenswertes.
- Tauschmittel: Aufbesserung der Position in Kooperationen, verbesserter Zugang zum Kapitalmarkt, Tauschpotentiale, Lizenzeinnahmen.
- Motivation: Personalmotivation, interne Leistungsindikation.71
Im Vorlauf zur Patentanmeldung sollte eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob das Verhältnis angemessen und profitabel ist. Die Paten- tierung einer Erfindung stellt grundsätzlich einen mit Kosten und Risiken verbundenen Prozess dar. Die eindeutig und leicht zu beziffernden Kosten entstehen durch die An- meldungs- und Aufrechterhaltungskosten72 eines Patents. Gerade für KMUs können sie zum Hindernis werden und Patentierungen unwirtschaftlich erscheinen lassen.
[...]
1 Vgl. Raice/Smith (2012), o.S.
2 Vgl. dpa/dapd (2012), o.S.
3 Vgl. Hecking (2012), o.S.
4 Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 1.
5 Vgl. WIPO (2011), S. 29.
6 Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 1.
7 Vgl. Tiefel/Dirschka (2007), S. 1.
8 Vgl. Haupt (2005), S. 232.
9 Vgl. Burr et al. (2007), S. 3.
10 Vgl. Schumpeter (2008), S. 168.
11 Vgl. Frietsch/Köhler/Blind (2008), S. 9.
12 Vgl. Weber/Hedemann/Cohausz (2007), S. 1.
13 Vgl. Ernsthaler/Strübbe (2006), S. 37.
14 Vgl. Weissenberger-Eibl/Bierwisch (2007), S. 389.
15 Vgl. Tiefel/Dirschka (2007), S. 15.
16 Vgl. Salamatov (1999), S. 3.
17 Vgl. Zobel (2006a), S. 1-8.
18 Vgl. Zobel (2007), S. 25.
19 Thomas Alva Edison (* 11.02.1847; † 18.10.1931).
20 Vgl. Altschuller (1998), S. 23 f.
21 Vgl. Weber/Hedemann/Cohausz (2007), S. 1.
22 Vgl. Fuest (2012), o.S.
23 www.triz-journal.com.
24 Retseptor (2002), o.S.
25 Retseptor (2003), o.S.
26 Grierson et al. (2003), o.S.
27 Dourson (2004), o.S.
28 Retseptor (2005), o.S.
29 Vgl. Vahs/Burmester (2005), S. 136 f.
30 Vgl. Matzler et al. (2005), S. 47 f.
31 Vgl. Vahs/Burmester (2005), S. 44.
32 Vgl. Bittelmeyer (2007), S. 9 f.
33 Vgl. DPMA (2010a), S. 4 f.
34 Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 9.
35 Vgl. Koppel (2011), S. 4.
36 Vgl. Burr et. al. (2007), S. 3 und § 9 Patentgesetz (PatG).
37 Vgl. § 1 Abs. 1 Patentgesetz (PatG) und § 52 Abs. 1 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ).
38 Vgl. § 1 Abs. 3 Patentgesetz (PatG) und § 52 Abs. 2 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ).
39 Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 10.
40 Vgl. § 3 Abs. 1 Patentgesetz (PatG) und § 54 Abs. 1 und 2 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ).
41 Vgl. § 4 Patentgesetz (PatG) und § 56 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ).
42 Vgl. § 5 Patentgesetz (PatG) und § 57 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ).
43 Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 12.
44 Vgl. Koppel (2011), S. 4.
45 Die Prüfung und Erteilung eines Patents dauert in der Regel einige Jahre.
46 Vgl. DPMA (2010b), S. 4 f.
47 Vgl. § 2 Nr. 3 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG).
48 § 3 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG).
49 Vgl. DPMA (2011), S. 9.
50 Vgl. DPMA (2010c), S. 4 ff.
51 Vgl. Koppel (2011), S. 5.
52 Vgl. OECD (2009), S. 21.
53 Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 22.
54 Vgl. Burr et al. (2007), S. 6.
55 Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 24.
56 Vgl. Burr et al. (2007), S. 36 ff.
57 Geschlossene Fonds erlauben dem Investor meist nur während eines bestimmten Zeitraums in den Fond zu investieren (Platzierungs- bzw. Emissionszeitraum). Bei offenen Fonds kann der Anleger meist jederzeit ein- oder aussteigen.
58 Vgl. Lipfert/Ostler (2007), S. 85 ff.
59 Vgl. Europäische Kommission (2005), S. 41.
60 Vgl. OECD (2009), S. 26 ff.
61 Vgl. Koppel (2011), S. 6.
62 Vgl. Burr et al. (2007), S. 21.
63 Vgl. Hauschildt/Salomo (2007), S. 72 f.
64 Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 22 f
65 Vgl. Burr et al. (2007), S. 89.
66 Vgl. Ensthaler/Strübbe (2006), S. 54 f.
67 Vgl. Tiefel/Dirschka (2007), S. 16 ff.
68 Vgl. Weber/Hedemann/Cohausz (2007), S. 2 ff.
69 Vgl. Burr et al. (2007), S. 91.
70 Vgl. Gassmann/Bader (2007), S. 33-37.
71 Vgl. Blind et al. (2006), S. 9.
72 Eine genaue Aufstellung der Kosten für eine Patentanmeldung und für die Aufrechterhaltung eines Patents in Deutschland sind dem Patentkostengesetz (PatKostG) zu entnehmen.
- Arbeit zitieren
- Mario Glavasevic (Autor:in), 2012, Patentierungsstrategien und die TRIZ Innovationsprinzipien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199231
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