Der Deutsche Zollverein entstand in einer Situation, in der Deutschland auf dem europäischen Kontinent nicht mir einer Stimme sprach. Nach Auflösung des alten Reiches durch Napoleon bildeten sich zahlreiche Einzelstaaten auf dem ehemaligen Reichsgebiet, die alle unterschiedliche Interessen hatten. Vor allem in der internationalen Wirtschaft war Deutschland, als Einheit betrachtet, nicht Konkurrenzfähig und lag weit hinter England oder Frankreich zurück. Auf politischer Ebene sah es grundsätzlich nicht anders aus. Die deutsche Uneinigkeit war vielleicht das hervorstechendste Merkmal dieser Zeit. Und gerade in dieser Zeit entstand der Deutsche Zollverein. In den 1820er Jahren nahm die Idee einer Zollunion, nicht einer politischen Vereinigung, unter den deutschen Staaten langsam Gestalt an. Wenn auch schon die politische Einigung noch in weiter Ferne zu sein schien, so hoffte man doch, zumindest eine wirtschaftliche Einigung vorantreiben zu müssen. Aus dieser Idee wurde schließlich der Deutsche Zollverein, der sich während seiner Existenz langsam aber sicher über ganz Deutschland ausbreitete und für ein einheitliches Wirtschaftgebiet sorgte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Anfänge der Zollbewegung
3. Das Preußische Zollgesetz von
4. Regionale Zollvereine bis
4.1. Der bayerisch-württembergische Zollverein
4.2. Der preußisch-hessische Zollverein
4.3. Der Mitteldeutsche Zollverein
5. Die Gründung des Deutschen Zollvereins 1833/
6. Reaktionen auf die Gründung des Zollvereins
7. Verfassung, Organisation und Arbeitsweise des Zollvereins
8. Expansion des deutschen Zollvereins bis
9. Die wirtschaftliche Entwicklung nach Gründung des Zollvereins
10. Preußen, Österreich und der Zollverein
11. Das preußisch-französische Handelsabkommen
12. Vom Norddeutschen Bund zur Reichsgründung
13. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Bibliographie
1. Einleitung
Der Deutsche Zollverein entstand in einer Situation, in der Deutschland auf dem europäischen Kontinent nicht mir einer Stimme sprach. Nach Auflösung des alten Reiches durch Napoleon bildeten sich zahlreiche Einzelstaaten auf dem ehemaligen Reichsgebiet, die alle unterschiedliche Interessen hatten. Der Deutsche Bund stellte allerdings nur ein ungenügendes Instrument zur Wahrnehmung aller deutschen Interessen dar. Gerade in wirtschaftspolitischer Hinsicht bestanden zwischen den einzelnen deutschen Staaten beträchtliche unterschiede, die sich nicht nur in unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen äußersten. Sachsen war z.B. das mit am stärksten Industrialisierte Land, während anderen Staaten, vor allem die kleineren Länder, noch sehr agrarisch geprägt waren und eine moderne Industrie weitestgehend fehlte. Andere Staaten waren gerade dabei eine lebensfähige Industrie zu entwickeln. Daher resultierten auch unterschiedliche wirtschaftspolitische Konzeptionen. Der eine Staat war eher freihändlerisch orientiert, weil seine Industrie entsprechende Absatzmärkte brauchte, der andere Staat war eher schutzzöllnerisch orientiert, um die gerade aufkeimende Industrie zu schützen. Ein solch durcheinander gewürfeltes System konnte den gesamtdeutschen Interessen nur zuwider laufen. Vor allem in der internationalen Wirtschaft war Deutschland, als Einheit betrachtet, nicht Konkurrenzfähig und lag weit hinter England oder Frankreich zurück. Auf politischer Ebene sah es grundsätzlich nicht anders aus. Die deutsche Uneinigkeit war vielleicht das hervorstechendste Merkmal dieser Zeit. Und gerade in dieser Zeit entstand der Deutsche Zollverein. In den 1820er Jahren nahm die Idee einer Zollunion, nicht einer politischen Vereinigung, unter den deutschen Staaten langsam Gestalt an. Eine gesamtdeutsche Lösung sollte es aber noch viele Jahre nicht geben. Vielmehr bildeten sich mehrere Zollvereine, mal mehr, mal weniger eng untereinander Verbunden. Erst Anfang der 1830er Jahre erkannten dann die beiden großen Zollvereine, der bayerisch-württembergische und der preußisch-hessische Zollverein, die Notwendigkeit einer ganz Deutschland umfassenden Lösung. Wenn schon die politische Einigung noch in weiter Ferne zu sein schien, so hoffte man doch, zumindest eine wirtschaftliche Einigung vorantreiben zu müssen. Aus dieser Idee wurde schließlich der Deutsche Zollverein, der sich während seiner Existenz langsam aber sicher über ganz Deutschland ausbreitete und für ein einheitliches Wirtschaftgebiet sorgte. Trotz mancher Krisen war der Zollverein eines der beständigsten Gebilde im Deutschland der damaligen Zeit. Selbst ein Krieg der Vereinsstaaten untereinander konnte den Zollverein nicht zerbrechen. Im Gegenteil. Preußen, das aus diesem Krieg als Sieger hervorging nutzte nun seine überlegene Machtposition innerhalb Deutschlands, um die anderen Staaten noch enger aneinander zu binden. Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die eingeleiteten Reformen im Deutschen Zollverein auch politisch auswirkten und schließlich in der Reichsgründung von 1871 mündeten.
2. Anfänge der Zollbewegung
Im Gegensatz zu England oder Frankreich bestand zu Beginn des 19. Jahrhunderts kein einheitliches Zollgebiet auf deutschem Boden. Als Folge dessen, dass immer mehr Hoheitsrechte vom Reich an die sich bildenden Territorialstaaten wanderten[1], gab es auch keine gemeinsame Handelspolitik der deutschen Staaten.[2] Jeder deutsche Staat kochte also zunächst sein eigenes Süppchen in Bezug auf die Wirtschaftspolitik. Die deutschen Staaten führten, jeder gegen jeden, einen „höchst unvolksthümlichen Handelskrieg, der weit schlimmer war, als ein innerer Krieg der Waffen nur je hätte sein können.“[3] Ein wichtiges Instrument der Wirtschaftspolitik war die Erhebung von Zöllen.[4] Zölle hatten vornehmlich zwei Aufgaben. Zum Einen waren sie eine gute Einnahmequelle für die jeweiligen Staaten[5], zum Anderen dienten sie auch dem Schutz des heimischen Marktes vor ausländischer Ware. Hauptaufgabe war aber die Beschaffung von Geldern. Auf nationalökonomische Interessen nahmen die einzelnen Staaten sowieso keine Rücksicht.[6] Das Einzige, was zählte, waren eigenstaatliche Interessen und hier in erster Linie die fiskalischen.
Gerade England, das schon einen hohen Industrialisierungsgrad erreicht hatte, überschwemmte den europäischen Markt mit Billigwaren[7], gegen welche insbesondere die deutsche Konkurrenz machtlos war. Gerade in Deutschland war die Industrialisierung bei weitem nicht so weit fortgeschritten, wie bei dem englischen Nachbarn. Frankreich, das dem Deutschen Bund angehörige Österreich und Russland schützten ihre Wirtschaft durch ein Prohibitivsystem und durch extrem hohe Zölle.[8] Den Vorteil, den Frankreich und Russland dabei hatten, war ein einheitliches Zollgebiet, welches es in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderst noch nicht gab. Preußen, der größte deutsche Staat, aber auch alle anderen Staaten, hatte eine „Zollorganisation, wie selbe eigenthümlicher und toller gar nicht gedacht werden konnte.“[9] Es herrschte ein „[buntes] Durcheinander der Zollverordnungen [...]“, was natürlich den Schmuggel stark begünstigte.[10] Selbst Preußen besaß keinen einheitlichen Binnenmarkt, sondern war von etlichen Zolllinien durchzogen.[11]
Die zollpolitische Situation zu Beginn des 19. Jahrhunderst war unüberschaubar geworden. Rund 1800 Zolllinien gab es in Deutschland.[12] Allerdings behinderte das alte Reich grundlegende Handelspolitische Reformen. Diese waren erst im Zuge der Auflösung des Reiches durch Napoleon 1806 und der Gründung des Deutschen Bundes möglich geworden.[13]
Zwischen 1807 und 1812 führten dann auch einige süddeutsche Staaten, unter ihnen Bayern, neue Zollordnungen ein, die auf einem einheitlichen Grenzzollsystem, dem Wegfall innerer Handelsbeschränkungen und der Abschaffung von Zollprivilegien beruhten.[14] Ziel sollte es sein, die neu zusammengefügten Landesteile zu einem Staatswesen zu verschmelzen, den Schutz der eigenen Wirtschaft nach außen zu betreiben, dadurch den heimischen Handel und das heimische Gewerbe zu beleben und zu einer Steigerung der Staatseinnahmen zu kommen.[15].
Aber nicht nur in der Politik machte man sich Gedanken über handelspolitische Reformen. Auch in der Wirtschaft formierte sich eine Gruppe von Fabrikanten, der „Gewerbe– und Handelsverein“, um Erleichterungen für die Wirtschaft durchzusetzen. Im April 1819 schickte der Verein eine Delegation nach Frankfurt, um dem Bundestag seine Forderungen zu unterbreiten.[16] Der Verein forderte ein allgemeines Mautsystem in Deutschland, die Abschaffung aller Binnenzölle und ein auf „Retorsion“ beruhendes Zollsystem gegenüber den europäischen Nachbarn, bis diese die „europäische Handelsfreiheit“ anerkennen würden.[17] Einer der führenden Köpfe des Vereins war Friedrich List. Er forderte 1819 den württembergischen König auf, die Initiative zur Bildung eines deutschen Zollvereins zu ergreifen, zu dem später auch Österreich und Preußen stoßen sollten.[18] Es müsse ein Gegengewicht zu den beiden größten deutschen Einzelstaaten gebildet werden.[19] Im Bundestag nahm man die Ideen des Vereins aber lediglich zur Kenntnis. Umgesetzt wurde zunächst keine der eingebrachten Ideen.
3. Das Preußische Zollgesetz von 1818
Im größten deutschen Staat, Preußen, sah es nicht anders aus, als im Rest des Landes. Innerhalb Preußens gab es zahlreiche Zolllinien, die das Staatsgebiet durchzogen. Nicht nur die zahlreichen Zollgrenzen innerhalb des Landes behinderten den Warenverkehr, auch die damit verbundenen und recht unterschiedlichen Maut- und Zollsysteme behinderten den Handel innerhalb Preußens:
„Während in den westlichen Provinzen [Preußens] beinahe alle fremden Gegenstände, insbesondere auch alle englischen Fabrikwaren, frei oder gegen mäßige Abgaben eingeführt werden durften, war für die östlichen Provinzen rechts der Elbe die Steuerfreiheit [...] eine [...] seltene Ausnahme [...].“[20]
Bis in das Jahr 1818 gab es kein systematisches und einheitliches Zoll- und Mautsystem in Preußen. Es gab lediglich eine Reihe von Verordnungen aus verschiedenen Regierungsperioden.[21] Erst der preußische Finanzminister Maaßen brachte die Idee eines einheitlichen Zollsystems auf den Weg.
Am 26. Mai 1818 wurde das neue preußische Zollgesetz schließlich verabschiedet.[22] In ihm wurden nun die einzelnen Bestimmungen zu einem konsequent durchgeführten Zoll- und Mautsystem zusammengefasst. Das preußische Zollsystem wurde somit stark vereinfacht und entwirrt. Mit in Kraft treten des Gesetzes wurden alle Binnenzölle in Preußen abgeschafft und damit alle innerstaatlichen Handelsschranken beseitigt.[23] Das neue Zollgesetz war äußerst freihändlerisch orientiert.[24] Nahezu alle Waren durften importiert und exportiert werden. Lediglich für Salz und Spielkarten bestand weiterhin ein Monopol.[25] Auch die Zolltarife wurden reformiert. Ausfuhren waren, bis auf wenige Ausnahmen, zollfrei. Die Importzölle waren gemäßigt und sollten 10% des Warenwertes nicht übersteigen. Ein weiteres Novum war, dass Zölle nicht mehr nach dem geschätzten Warenwert, sondern nach Gewicht, Maß oder Stückzahl erhoben wurden.[26], was für die Zollverwaltung eine erhebliche Erleichterung in der Zollabfertigung bedeutete.
Ein weiteres Ziel des neuen Zollgesetzes war natürlich auch der Schutz der eigenen Industrie und, was auch nicht zu unterschätzen ist, eine neue Einnahmequelle für den Staat zu schaffen.[27] Das neue Zollsystem erwies sich gerade in fiskalischer Hinsicht als äußerst erfolgreich, was für die spätere Entstehung des Deutschen Zollvereins nicht unwichtig war. So sahen die anderen Staaten doch die finanziellen Vorteile, die das preußische System brachte und ließen sich leichter davon überzeugen, diesem beizutreten.[28]
Allerdings waren nicht alle von dem neuen Zollgesetz begeistert. Gerade die kleinen Nachbarn, die oft Exklaven innerhalb Preußens hatten, wurden durch das neue Zollsystem benachteiligt, mussten sie doch die vollen Transitzölle für Waren zahlen, die an die Exklaven geliefert werden sollten.[29]
So unter Druck gesetzt, entschlossen sich viele der kleineren Nachbarn Preußens dazu, wenn schon nicht den eigenen Kernstaat, dann zumindest die eigenen Exklaven innerhalb Preußens dem preußischen Zoll- und Mautsystem unterzuordnen.[30] Von preußischer Seite war das durchaus gerne gesehen, bot der Anschluss der kleineren Staaten denselben doch einen freien Handel innerhalb der gemeinsamen Zollgrenzen und sorgte dafür, dass der Schmuggel zurück ging und die Kosten für die Bewachung der gemeinsamen Grenzen erheblich sanken.[31]
4. Regionale Zollvereine bis 1833
Auf Grund der regional unterschiedlichen ökonomischen Strukturen und den unterschiedlichen Interessenlagen der deutschen Staaten schien eine gesamtdeutsche Zollunion zunächst nicht denkbar. Regionale Zollunionen schienen aber der geeignete Weg zu sein, um langfristig zu einem einheitlichen, nationalen deutschen Markt zu kommen.[32] So war es kaum verwunderlich, dass sich in den Jahren 1820 bis zur Zollvereinsgründung 1834 mehrere regionale Zollvereine bildeten.
Den Anfang machte Preußen, das bestrebt war, die von ihm umschlossenen Exklaven seiner Nachbarn der preußischen Zollverwaltung zu unterstellen. Hauptgrund dafür war die territoriale Lage Preußens, das kein einheitliches Staatsgebiet besaß. Enklaven und Exklaven machten die Grenzbewachung schwierig und enorm kostspielig. Auf Grund der hohen Kosten der Grenzbewachung war es so gut wie unmöglich, die Enklaven mit einer eigenen Zolllinie zu umgeben, was den ohnehin weit verbreiteten Schmuggel schwer kontrollierbar machte.[33] Die Territorialherren dieser Enklaven weigerten sich zunächst hartnäckig, sich dem preußischen Zollsystem anzuschließen. Erst als Preußen zu Zugeständnissen bereit war, änderte sich die Situation.[34] Der erste dieser Enklavenverträge wurde am 25.10.1819 zwischen Preußen und Schwarzburg-Sondershausen bezüglich der von Preußen vollständig umschlossenen Enklaven des Fürstentums geschlossen.[35] In den Jahren 1822, 1823 und 1826 folgten weiter Enklavenverträge mit anderen deutschen Staaten. Lediglich die herzoglich anhaltinischen Häuser schienen sich hartnäckig gegen eine Arrondierung des preußischen Zollsystems zu widersetzen.[36] Erst 1828 gelang es Preußen endgültig, die anhaltinischen Herzogtümer, zunächst auf sechs Jahre befristet, in das preußische Zollsystem integrieren zu können.[37]
Aber auch Bayern blieb in dieser Zeit nicht untätig. Bereits am 19.05.1820 unterzeichneten Bayern, Württemberg, Baden, das Großherzogtum Hessen, das Großherzogtum Sachsen, die herzoglich sächsischen Häuser und das Herzogtum Nassau einen Vorvertrag über die wechselseitigen Wirtschaftsbeziehungen.[38] Der Vertrag umfasste u.a. die Aufhebung aller Land- und Binnenzölle, die grundsätzliche Freiheit zur Festlegung von „Consumtionssteuern“, wobei importierte Produkte aus den Vereinsstaaten nicht höher besteuert werden sollten, als die eigenen Produkte und die Verteilung der Einnahmen nach Landesgröße und Bevölkerungszahl.[39] Die Verhandlungen begannen am 13.09.1820 in Darmstadt. Allerdings konnten sich die Länder nicht einigen und so zogen sich die Verhandlungen über Jahre hin. Im Sommer 1823 zog das Großherzogtum Hessen die Konsequenzen und verließ die Verhandlungen als erstes Land.[40] Im Oktober des gleichen Jahres versuchte Württemberg zunächst eine Einigung mit Bayern herbeizuführen, über welche die anderen Länder wieder an den Verhandlungstisch zu holen seien. Aber auch die beiden großen süddeutschen Staaten konnten sich zunächst nicht einigen und somit war eine Vereinbarung mit den anderen Verhandlungspartnern praktisch unmöglich geworden. Der Handelskrieg entbrannte aufs Neue.[41] 1824 folgten dann Separatverhandlungen zwischen Baden und Hessen-Darmstadt, sowie zwischen Württemberg und den hohenzollerschen Fürstentümern. Im September des Jahres begannen auch die Verhandlungen zwischen Bayern und Württemberg und Ende Januar 1825 war ein Grundvertrag fertig. Beide Staaten luden die anderen Staaten ein, welche an den ersten Verhandlungen der Jahre 1820 bis 1823 teilgenommen haben, sich dem Vertrag anzuschließen.[42] Aber im August 1825 scheiterten die Verhandlungen endgültig an den unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und fiskalischen Interessen der Verhandlungspartner:[43]
„Traurig sah die deutsche Industrie auf ein solches Ergebnis hin, während schadenfroh das Ausland es als einen unverkennbaren Beweis der politischen Unmündigkeit der Deutschen hervorhob und fremde Industrie frohlockend die reichen Früchte derselben erntete.“[44]
Auch die mitteldeutschen Staaten sahen sich auf Grund der Verhandlungen zwischen Bayern und Württemberg, sowie Preußen und Hessen, dazu veranlasst, Verhandlungen mit ihren Nachbarn zum selben Thema aufzunehmen.
4.1. Der bayerisch-württembergische Zollverein
Württemberg ließ sich von dem negativen Ausgang der Verhandlungen aber nicht in seiner grundsätzlichen Bereitschaft, einen Zollverein mit Bayern zu bilden, oder zumindest einen Handelsvertrag zwischen beiden Staaten abzuschließen, abbringen.[45] Bereits im Januar 1827 wurde ein württembergischer Bevollmächtigter nach München entsandt, um die Verhandlungen zu eröffnen. Er solle dem bayerischen Verhandlungspartner entweder einen Zollverein oder einen Handelsvertrag vorschlagen. Im Falle eines Handelsvertrages wünschte Württemberg eine Einigung über gegenseitige Erleichterungen beim Warenverkehr und der gegenseitigen Verzollung zu erreichen. In dem Falle, dass sich Bayern zum Abschluss eines Zollvereins bereit erkläre, erklärte Württemberg seine Bereitschaft, das bayerische Zollsystem zu übernehmen.[46] Bayern stimmte der Gründung eines Zollvereins zu und so wurde am 12.04.1827 eine erste vorläufige Vereinbarung getroffen, die aber schon, bis zum Abschluss des eigentlichen Vertrages, gegenseitige Zollvergünstigungen vorsah. Gut ein dreiviertel Jahr später, am 18.01.1828, unterzeichneten bayerische und württembergische Vertreter den ersten Vertrag über eine moderne Zollunion auf deutschem Boden.[47] Der Vertrag beinhaltete administrative Regelungen, die Festlegung diverser Steuern und die Verpflichtung jährlicher Generalversammlungen. Die erhobenen Zölle sollten auf gemeinschaftliche Rechnung verwaltet werden. Die Einnahmen seien nach der Bevölkerungszahl zu teilen und dafür seien alle drei Jahre Volkszählungen durchzuführen. Ferner verpflichteten sich beide Seiten, keine Verträge mit dem Ausland, bzw. mit nicht dem Verein angehörenden Staaten zu schließen. Außerdem einigte man sich darauf, dass sowohl die bayerische Pfalz, als auch sämtliche Exklaven beider Staaten nicht der Zollunion angeschlossen werden sollten.[48]
[...]
[1] H.-W. Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, Göttingen 1984, S. 9. Im folgenden zitiert als „Hahn“.
[2] Weber, W.: Der Deutsche Zollverein. Geschichte seiner Entstehung und Entwicklung, Glashütten im Taunus 1972, S. V. Im folgenden zitiert als „Weber“.
[3] Weber, S. 8.
[4] Hahn, S. 9.
[5] Ebenda.
[6] Weber, S. 2.
[7] Weber, S. 1.
[8] Weber, S. 2.
[9] Ebenda.
[10] Weber, S. 2.
[11] Ebenda.
[12] Hahn, S. 10.
[13] Hahn, S. 11.
[14] Hahn, S. 12.
[15] Hahn, S. 13.
[16] Weber, S. 8.
[17] Ebenda.
[18] Hahn, S. 33.
[19] Ebenda.
[20] Weber, S. 2.
[21] Weber, S. 4.
[22] Hahn, S. 20.
[23] Hahn, S. 21.
[24] Weber, S. 5.
[25] Ebenda.
[26] Hahn, S. 22.
[27] Hahn, S. 20.
[28] Hahn, S. 22.
[29] Weber, S. 6.
[30] Ebenda.
[31] Hahn, S. 24.
[32] Hahn, S. 33.
[33] Weber, S. 54.
[34] Weber, S. 55.
[35] Ebenda.
[36] Ebenda.
[37] Hahn, S. 27.
[38] Hahn, S. 34.
[39] Weber, S. 14f.
[40] Weber, S. 32.
[41] Weber, S. 34.
[42] Weber, S. 40.
[43] Hahn, S. 34.
[44] Weber, S. 47.
[45] Weber, S. 48.
[46] Weber, S. 49.
[47] Hahn, S. 41.
[48] Weber, S. 51f.
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.