In dieser Arbeit werden Kriterien von Mundell, Kennen und McKinnon in ausführlicher Weise auf die Realität der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion übertragen. Arbeitsmobilität ist innerhalb der EWU hingegen nur gering ausgeprägt. Die Untersuchung
zur Arbeitsmobilität in den USA, die ein deutlich differenzierteres Bild als die verbreitete Annahme einer besonders hohen Arbeitsmobilität der US-Bevölkerung zeichnet, lässt den Schluss zu, dass eine Währungsunion, wie die der USA, auch ohne dieses Anpassungsinstrument stabil über einen langen Zeitraum bestehen kann.
Die aus diesen Erkenntnissen resultierende Frage, welche anderen Anpassungsinstrumente, neben dem erstbesten der Preisreaktion, innerhalb einer Währungsunion etabliert werden sollten, werde mit einem Vorschlag zur Implementierung einer EWU-Arbeitslosenversicherung am Beispiel der US-Amerikanischen Struktur der ‚Unemployment Insurance‘ beantwortet. Diese stellt eine Versicherung gegenüber asymmetrischen Schocks innerhalb der Währungsunion dar, ohne dabei ein großes zentralstaatliches Budget notwendig zu machen. Dies kommt der Konstruktion der EU als Staatenverbund, der seinen Mitgliedern weitestgehend ihre Souveränitätsrechte belässt, am ehesten entgegen.
Ferner wird untersucht, ob die Regelungen zur Haushaltsdisziplin im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, alleine ausreichen, um die Eurozone als Ganzes krisensicher zu gestalten. Ebenfalls werden weitere Mechanismen, wie eine gemeinsame Steuer auf europäischer Ebene, zum fiskalischen Ausgleich von Schocks innerhalb der Währungsunion untersucht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das System der US-Amerikanischen Arbeitslosenversicherung
2.1. Beschreibung des föderal strukturierten Modells der US-Arbeitslosenversicherung
2.2. Herausstellung der verschiedenen Freiheitsgrade der US-ALV gegenüber europäischen Systemen
2.3. Stabilisierungswirkung der US-Arbeitslosenunterstützung
3. Beschreibung der Situation innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
3.1. Grundlage der Theorie der optimalen Währungsräume
3.1.1. Arbeitsmobilität (Mundell – Kriterium)
3.1.2. Produktdiversifikation (Kenen – Kriterium)
3.1.3. Offenheit (McKinnon – Kriterium)
3.2. Symmetrische und asymmetrische Schocks innerhalb einer Währungsunion
3.2.1. Betrachtung eines geldpolitisch autonomen Landes
3.2.2. Wirkung eines asymmetrischen Schocks innerhalb einer Währungsunion
3.2.3. Symmetrische Schocks mit asymmetrischen Auswirkungen in einer Währungsunion
3.3. Ausgleichs- und Stabilisierungsmechanismen innerhalb der EWU
3.3.1. Noch einmal Mundell, McKinnon und Kennen
3.4. Ausgewählte Instrumente fiskalischer Stabilisierung
3.4.1. Eine einheitliche Steuer auf Ebene der EU
3.4.2. Ein Modell zur Implementierung einer EWU-Arbeitslosenversicherung
3.4.3. Mögliche Kritik an einer EWU-ALV
4. Empirische Grundlagen und Modelle zur regionalen Stabilisierung
4.1. Empirie fiskalischer Stabilisierung – Methodische Grundlage
4.2. Der Schätzansatz von Sala-i-Martín & Sachs
4.3. Stabilisierungswirkung einer EWU-Arbeitslosenversicherung bei asymmetrischen Schocks
4.4. EWU-Arbeitslosenversicherung als fiskalisches Stabilisierungs- und Konvergenzinstrument bei symmetrischen Schocks
5. Ergebnisse und Fazit
6. Literatur- und Quellenverzeichnis
7. Abbildungsverzeichnis
8. Anhang
8.1. Abbildungen
8.2. Tabellen
1. Einleitung
„Stabilität ist nicht alles, aber ohne Stabilität ist alles nichts.“[1]
So lautet eine zentrale Formulierung aus der Begründung zur Verleihung des internationalen Karlspreises zu Aachen, der im Jahre 2002 an Dr. Willem Duisenberg, stellvertretend für die Europäische Gemeinschaftswährung, vergeben wurde.
Für die Stabilität innerhalb der Währungsunion zu sorgen, ist die vornehmliche Aufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB). Eine gemeinsame, vereinheitlichte Geldpolitik ist jedoch sehr anfällig für asymmetrische Schocks, d.h. Schocks, die nicht alle nationalen Volkswirtschaften im gleichen Maße betreffen und die möglicherweise die Stabilität innerhalb der Währungsunion gefährden. In der ökonomischen Auseinandersetzung mit der Theorie optimaler Währungsräume werden marktmäßige, auf dem Preissystem basierende Ausgleichsmechanismen in den Vordergrund gestellt, die zur Bedingung der Konstituierung einer Währungsunion werden. In dieser Arbeit sollen die Wirksamkeit dieser Mechanismen untersucht und Alternativen zur Stabilisierung einer Währungsunion aufgezeigt werden.
Dass die Stabilität der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) in jüngster Zeit gefährdet ist, macht die weiter voranschreitende Staatsschuldenkrise deutlich – nicht zuletzt mit der Entscheidung Portugals als nun dritter Euro-Staat, um Beistand aus dem Europäischen Rettungsfonds zu bitten.
Denn mit dem Einbruch des Wirtschaftswachstums im Zuge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise ab dem ersten Quartal 2008, wurde auch die Eurozone in Mitleidenschaft gezogen.[2] Die Zinsspreads zwischen dem drei-monatigen ‚Euro Interbank Offered Rate‘ (Euribor) und dem drei-monatigen ‚Dollar London Interbank Offered Rate‘ (Libor) zum ‚Euro OverNight Index Average‘ (EONIA) betragen normalerweise etwa 10 Basispunkte.[3] Mit dem Zusammenbruch der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 wuchsen die Risikoaufschläge und somit das Zinsniveau auf den Terminmärkten auf das bis zu 40-fache des Vorkrisenniveaus.[4]
Der Druck auf hochverschuldete Mitgliedstaaten innerhalb der Eurozone wurde immer größer, da die Refinanzierungskosten ihrer Staatsanleihen, mit Einsetzen der Krise, immer weiter stiegen.[5] Wurden die Aufschläge auf ihre Staatsanleihen mit Eintritt in die Eurozone immer geringer, so erlebten sie in jüngster Zeit einen seit Bestehen der Euro-Zone nie zuvor beobachteten Zinsaufschlag auf ihre Staatsanleihen. Lagen die Spreads im Jahre 2007 noch unter 25 Basispunkten gegenüber den 10-jährigen Staatsanleihen der Bundesrepublik, stiegen die der griechischen Bonds im Juni 2009 auf 199, die der irischen auf 177 Basispunkte.[6] Die Länder der Peripherie der Eurozone (in erster Linie Griechenland, Irland, Spanien und Portugal) standen und stehen vor einem drohenden Staatsbankrott, da ihre Refinanzierung angesichts der hohen Risikoaufschläge immer schwieriger wird. Am 11.04.2010 einigten sich die europäischen Finanz- und Wirtschaftsminister im ECOFIN-Rat auf ein Hilfspaket für Griechenland im Volumen von 30 Milliarden Euro. Um die Märkte weiter zu beruhigen und Ängste vor einem Schuldenschnitt – also dem nicht mehr Bedienen von Staatsschuldtiteln – zu nehmen, legten die Mitglieder der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) sowie Großbritannien, Schweden, Dänemark und der Internationale Währungsfonds in einer intergouvernementalen Vereinbarung eine Garantiegemeinschaft fest, die im Falle des Staatsbankrottes eine Bürgschaft der unterzeichnenden Staaten darstellt. Diese Regelungen zum European Financial Stability Facility (EFSF) gelten bis 2013 und umfassen Garantien in Höhe 750 Mrd. Euro.[7] Danach sollen sie durch den European Stability Mechanism (ESM) ersetzt werden, der im Gegensatz zum EFSF nicht nur eine Garantiegemeinschaft darstellt, sondern mit eigenen Finanzmitteln bis zu 80 Mrd. Euro, zzgl. 620 Mrd. Euro abrufbarem Kapital, ausgestattet sein soll. Diese intergouvernementalen Vereinbarungen stellen de facto eine Aushebelung des Art. 125 AEUV, der sogenannten No-Bailout-Klausel, dar.[8] Ob dieses Vorgehen durch Vertragsrecht gedeckt ist, ist juristisch zumindest umstritten.[9]
Die europäische Staatsschuldenkrise ist sicher eine drastische Bewährungsprobe für die Gemeinschaftswährung. Die Ungleichgewichte innerhalb der EWU bestehen aber bereits seit dem Einstieg in die gemeinsame Währung. Die ökonomische Entwicklung seit 1999 und der Einstieg in den Euro sind heute Gründe, die dazu beitragen, dass einige Staaten vor der finanziellen Handlungsunfähigkeit stehen.
Die marktmäßigen Anpassungsmechanismen scheinen nicht in der Lage zu sein, Schocks im hinreichenden Maße, also innerhalb politisch vertretbarer Parameter, auszugleichen. Fiskalische Ausgleichssysteme, wie sie in anderen Währungsunionen zu finden sind, wurden innerhalb der EWU nicht installiert, obwohl diese Forderung schon vor der Gründung der gemeinsamen Währungsunion, u.a. im zentralen Delors-Report, erhoben wurde:
“A common feature […] is that in all federations the different combinations of federal budgetary mechanisms have powerful ‘shock-absorber’ effects, dampening the amplitude either of economic difficulties or of surges in prosperity of individual states. This is both the product of, and source of the sense of national solidarity which all relevant economic monetary unions share.”[10]
Ein zentrales Instrument zur Absorbierung asymmetrischer Schocks sind automatische Stabilisatoren. Ein solches fiskalisches Instrument, stellt u.a. eine Arbeitslosenversicherung dar. Eine der am längsten bestehenden Währungsunionen, die des US-Amerikanischen Dollarraumes, besitzt eine föderal strukturierte Arbeitslosenversicherung, die entscheidend zur Stabilität dieser Währungsunion beigetragen hat. Im Kapitel 2 der Arbeit soll die Funktionsweise dieser Arbeitslosenversicherung kurz umrissen werden, da sie als Blaupause für einen integrierten, fiskalischen Stabilisator innerhalb der EWU dienen könnte. Dieser Beschreibung schließt sich im dritten Kapitel eine Auseinandersetzung mit der Theorie optimaler Währungsräume und ihrer konkreten Bedeutung für die EWU an. Das Kapitel schließt mit der Skizzierung eines Modells einer Europäischen Arbeitslosenversicherung. Die quantitativen Auswirkungen für die Stabilisierung, basierend auf Arbeiten zu Stabilisierungsindizes, werden im Kapitel 4 der Arbeit untersucht. Ein (polit-) ökonomisches Fazit steht am Ende dieser Arbeit.
2. Das System der US-Amerikanischen Arbeitslosenversicherung
Die bundesweite US-Amerikanische Arbeitslosenversicherung (ALV) wurde am 14.08.1935 mit dem Social Security Act etabliert.[11] Der Social Security Act stellt dabei lediglich eine bundeseinheitliche Rahmengesetzgebung dar. Der Aufbau und die Ausgestaltung der einzelnen Arbeitslosenversicherung obliegen dem jeweiligen Bundestaat.[12] Zu Beginn betrug die bundeseinheitliche Lohnsummensteuer (payroll tax), die nur von den Arbeitgebern entrichtet wird, 1% der Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 1936 und wurde bis 1939 auf 3% erhöht.[13] Im selben Jahr wurde die Steuerfinanzierung in die Federal Unemployment Tax (FUTA) überführt.[14] Diese war so ausgelegt, dass die einzelnen Bundesstaaten Anreize erhielten, eigene Arbeitslosenversicherungen zu etablieren, da die Steuerzahlungen der Unternehmen zugunsten der bundesstaatlichen Regelung mit bis zu 90% angerechnet wurden. Dies führte dazu, dass in kürzester Zeit alle US-Bundesstaaten eigene Arbeitslosenversicherungen gegründet hatten.[15] Die Unternehmen können aber nur dann von der steuerlichen Anrechnung Gebrauch machen, wenn die bundesstaatliche Arbeitslosenversicherung den Standards des Social Security Acts entspricht. Somit wurden Mindeststandards für die Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit fixiert.[16]
2.1. Beschreibung des föderal strukturierten Modells der US-Arbeitslosenversicherung
Auf Bundesebene sind alle Fonds der einzelnen Arbeitslosenversicherungen beim US-Department of the Treasury im ‚Unemployment Trust Fund‘ verwaltet. Aus den Bundesmitteln werden die einzelstaatlichen Verwaltungsgebühren bezahlt. In konjunkturellen Schwächephasen können extended benefits[17] aus Bundesmitteln ausgezahlt werden.[18] Diese werden entweder aus den laufenden Einnahmen der ALV der einzelnen Bundestaaten gezahlt, was einem horizontalen Finanzausgleich entspricht. Bzw. aus Mitteln der Bundesregierung, was einen vertikalen Finanzausgleich darstellt.[19] Daneben werden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Rahmen des Wagner-Peyser Act[20] finanziert. Zusätzlich gewährt die Bundesebene Kredite (loans) an die Einzelstaaten, die den Konten der jeweiligen Arbeitslosenversicherung zugeschrieben werden. Die föderative ALV ist somit ein lender-of-last-resort für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Bundesstaaten.[21] Denn so können die Bundesstaaten ihre Budgetbeschränkungen (balanced budget requirements) teilweise umgehen.[22]
Die heutigen Rahmendaten der FUTA sehen eine bundeseinheitliche payroll tax in Höhe von 6.2% auf Löhne bis zur Beitragsbemessungsgrenze (taxable wage base) von $ 7000 Jahresgehalt vor. Für die Unternehmen sind dabei maximal 5,4% anrechenbar, wenn der Bundesstaat eine wie oben beschriebene qualifizierte Arbeitslosenversicherung besitzt. Unternehmen in Bundesstaaten, deren ALV deckungsgleich mit den Regelungen des bundeseinheitlichen Social Security Act ist, zahlen demnach eine Steuer von lediglich 0,8% bzw. $ 56 pro beschäftigtem Arbeitnehmer und Jahr an die Bundesebene.[23] Falls die Leistungen und somit der Finanzierungsbedarf einer ALV über denen des bundeseinheitlichen Maßstabes liegen, zahlen die Unternehmen entsprechend höhere Abgaben.[24]
Die Bundesstaaten haben ebenfalls die Möglichkeit, Unternehmen im noch größeren Umfang zu entlasten und die zu zahlende payroll tax auf 0% zu reduzieren. Die Einzelstaaten sind dann aber gezwungen, die Konten ihrer Arbeitslosenversicherung auf Bundesebene durch anderweitige, eigene Finanzmittel zu bedienen.[25]
2.2. Herausstellung der verschiedenen Freiheitsgrade der US-ALV gegenüber europäischen Systemen
Der bundeseinheitliche Rahmen des Social Security Act regelt, neben den Mindestanforderungen an die Finanzierung, lediglich den Leistungszugang zur ALV, bzw. welche Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit Leistungen erhalten. Dies ist maßgeblich von der Größe des Unternehmens selbst und dessen jährlicher Lohnsumme abhängig.[26]
Alle weiteren Parameter obliegen den einzelstaatlichen Regelungen und unterscheiden sich teilweise sehr stark zwischen den einzelnen Bundesstaaten. So steht es den Bundesstaaten frei, einen zusätzlichen Arbeitnehmeranteil einzuführen. Alaska, New Jersey, und Pennsylvania haben dies in sehr geringen Umfang (bis maximal 1% der Bemessungsgrundlage) umgesetzt.[27]
Die Bemessungsgrundlage der Lohnsummensteuer schwankt in den einzelnen Staaten zwischen $ 7.000, dem Minimum der FUTA Regelungen, und $ 36.800 im Bundesstaat Washington.[28] Die allgemeinen Steuersätze variieren in gewissen Bandbreiten, je nach der Situation der Finanzausstattung des Fonds, und spiegeln somit die konjunkturelle Lage des Einzelstaates wieder. In 18 der US-Bundesstaaten kann der Steuersatz der payroll tax auf 0% verringert werden, wenn die Finanzausstattung der jeweiligen bundesstaatlichen Fonds positive Salden aufweist.[29] Nota bene zahlen die Bundestaaten das Minimum von 5,4% der zu versteuernden Lohnsumme (FUTA) dann aus eigenen Mitteln. Den mit 15,4% höchsten Steuersatz (bei Unterfinanzierung des Fonds) wird Unternehmen in Massachusetts abverlangt. Mit einer Bemessungsgrundlage von $ 14.000 ergibt dies einen Beitrag von $ 2.156 pro Arbeitnehmer im Jahr.[30]
Bei der Bezugsdauer der Arbeitslosenunterstützung bestehen ebenfalls signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten. In 10 Staaten beträgt die Bezugsdauer als Fixum 26 Wochen. In den meisten Staaten wurde indes eine variable Bezugsdauer eingeführt, die im Falle hoher Arbeitslosigkeit erweitert und im Falle niedriger Arbeitslosigkeit vice versa verringert wird. So beträgt die minimale Bezugsdauer in New Jersey eine Woche und die maximale Bezugsdauer in Massachusetts 30 Wochen. In den allermeisten Staaten beträgt die maximale Bezugsdauer hingegen bis zu 26 Wochen.[31]
Die Höhe der Transferzahlung orientiert sich am durchschnittlichen Wochenlohn eines Bundesstaates (average weekly wage). In 32 Bundesstaaten gelten Regelungen, die von den Regelungen der FUTA abweichen. Diese sieht 50% des durchschnittlichen Wochenlohns als Transferleistung vor. In Illinois beträgt der Transfer zwischen 47 und 65,2% und im Staate Hawaii 75%. Auch hier haben sieben Staaten Bandbreiten, wie bei der Bezugsdauer, eingeführt.[32]
Bei der absoluten Höhe der Transfers besteht eine mit den europäischen Systemen vergleichbare Regelung. So gibt es Zuschläge für Arbeitslose, die Familienangehörige mit zu versorgen haben. Dies führt dazu, dass die Transfersumme, die pro Woche ausgezahlt wird, zwischen $ 5 auf Hawaii und $ 942 in Massachusetts variiert.[33]
Diese Vielzahl unterschiedlicher Reglungen spiegelt die Präferenzheterogenität der einzelnen US-Bundesstaaten im Bezug auf die soziale Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit wider. Dank der vielen Freiheitsgrade bei der Ausgestaltung der einzelnen Versicherungen können die US-Bundesstaaten passgenau Versicherungsformen im Rahmen des Social Security Acts aufbauen. Diese Vielzahl an Freiheitsgraden wird in europäischen Systemen der Arbeitslosenversicherung nicht einmal in Staaten mit föderalem Aufbau erreicht.[34]
Die wohl weitgehendste Differenzierung und der gleichzeitig wirtschaftspolitisch interessanteste Freiheitsgrad ist die Möglichkeit des ‚experience rating‘. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass die Arbeitgeber maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Beschäftigung haben. Aufgrund der weitestgehend fehlenden Kündigungsschutzklauseln würden Schwankungen in der Auftragslage zu großen Fluktuation der Arbeitslosigkeit führen.[35] Halten Arbeitgeber den Beschäftigungstand in konjunkturellen Schwächephasen weitestgehend konstant, bzw. bauen diesen im Aufschwung weiter aus, werden sie mittels eines geringeren Steuersatzes bei der payroll tax belohnt. Vice versa zahlen Unternehmen, die im Zeitverlauf die Beschäftigung an die Auftragslage anpassen, höhere Sätze.[36]
Bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes des Arbeitgebers werden vier unterschiedliche Berechnungsgrundlagen[37] herangezogen, die allesamt dazu dienen, den Beschäftigungsstand zum Konjunkturverlauf über einen längeren Zeitraum abzubilden. Sie bilden also die „Erfahrung“ (experience) des Arbeitgebers ab, den Beschäftigungstand je nach ökonomischer Situation anzupassen. Das System des ‚experience rating‘ führt dazu, dass, neben der Variation der Steuersätze der payroll tax zwischen den Bundesstaaten, zu einem Zeitpunkt eine Vielzahl differenzierter Steuersätze für Unternehmen in einem einzelnen Bundesstaat existieren können. Mit diesem Instrument können Bundesstaaten individuelle Anreize zur Beschäftigungspolitik der jeweiligen Unternehmen setzen. Ein vergleichbares Instrument findet sich in keiner Arbeitslosenversicherung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU).
2.3. Stabilisierungswirkung der US-Arbeitslosenunterstützung
Das System der US-Amerikanischen Arbeitslosenversicherung ist nicht darauf ausgelegt, dass es einen dauerhaften Finanzausgleich auf der Leistungsseite zwischen den Einzelstaaten gibt.[38] Eher geringere Finanzvolumen werden von der zentralen ALV getragen.[39] Dennoch existiert in den USA ein signifikantes Niveau gesamtwirtschaftlicher Stabilisierung, bei einem Budget der Bundesregierung, welches inklusive der Rentenversicherung weniger als 20% des BIP ausmacht.[40] Einen maßgeblichen Beitrag zur Stabilisierung tragen die ‚extended benefits‘ innerhalb der US-Amerikanischen Arbeitslosenversicherung bei.[41] Übersteigt die Arbeitslosenquote ein bestimmtes, vom Department of Labor festgelegtes Niveau, wird die Bezugsdauer der Arbeitslosenunterstützung in den betroffenen Staaten um 50% bis maximal 53 Wochen erweitert.[42] Um die ‚extended benefits‘ in Kraft zu setzen, ist ein Bundesgesetz notwendig. Seit Einführung dieses Instruments im Jahre 1958 wurden insgesamt 31 solcher Gesetze verabschiedet, die ‚extended benefits‘ für jeweils einen gewissen Zeitraum ermöglichen. Das Instrument wird insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Krisen eingesetzt. So wurden zum Beispiel zu den Ölpreisschocks in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts allein 13 entsprechende Bundesgesetze erlassen.[43] Die Kosten der Ausweitung der Bezugsdauer werden aus Bundesmitteln finanziert.[44] Ebenfalls können Staaten autonom über eine Ausweitung der Bezugsdauer entscheiden und eigene Schwellenwerte für die Arbeitslosenquote festlegen, ab wann jene automatisch in Kraft gesetzt wird.[45]
Nicht zu vernachlässigen ist der Beitrag an Stabilisierungswirkung, der von der Möglichkeit ausgeht, dass sich Einzelstaaten beim zentralen Unemployment Trust Fund verschulden, um ihre individuellen Konten auszugleichen, ohne die payroll taxes zu erhöhen bzw. deren Erhöhung aus eigenen Haushaltsmitteln zu bewerkstelligen. Diese loans müssen binnen 34 Monaten zurückgezahlt werden und schaffen somit einen großen haushaltstechnischen Spielraum für die Bundesstaaten.[46]
Trotz des vergleichsweise geringen Finanzvolumens der US-Arbeitslosenversicherung, erreicht das System, dank der flexiblen Instrumente, eine hohe Stabilisierungswirkung bei asymmetrischen Schocks. So trägt allein die ALV zu bis zu einem Viertel der gesamten Stabilisierungswirkung des Bundesbudgets bei, obwohl die Versicherung lediglich maximal drei Prozent des Haushaltes entspricht.[47] Der Grund hierfür ist die hohe Konjunktursensitivität des Instruments, das zu geringer zeitlicher Verzögerung der Stabilisierung führt.[48] Die in Kapitel vier näher beschriebenen Untersuchungen weißen insgesamt auf den Zusammenhang hin, dass ein hohes Maß an Stabilisierung asymmetrischer Schocks auch ohne ein zentrales Budget mit großem Volumen realisiert werden kann.
3. Beschreibung der Situation innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
Dieses Kapitel beinhaltet einen kurzen Einstieg in die Theorie der optimalen Währungsräume und zeichnet die Kriterien einer Währungsunion nach. Als Beispiel dient hierbei die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWU), ohne dabei aber detailliert auf deren vertragliche oder institutionelle Grundlage einzugehen (3.1). Es schließt sich eine ausführliche Betrachtung von Schocks innerhalb einer Währungsunion an, die zu Kosten einer gemeinsamen Währung führen (3.2). Ziel dieser genaueren Untersuchung ist ,zu zeigen, dass monetäre Ausgleichsmechanismen alleine nicht für eine Stabilisierung ausreichen und geeignete fiskalische (automatische) Stabilisatoren innerhalb einer Währungsunion notwendig sind (3.3). Am Ende wird ein Modell einer Europäischen Arbeitslosenversicherung, am Beispiel der US-Amerikanischen Arbeitslosenversicherung, skizziert, welches die Anforderungen an einen automatischen Stabilisator innerhalb der Eurozone erfüllen könnte (3.4). Die empirischen Grundlagen und simulierten Auswirkungen eines solchen Modells sind im darauffolgenden Kapitel 4 beschrieben.
3.1. Grundlage der Theorie der optimalen Währungsräume
Die Grundlage der Theorie optimaler Währungsräume (TOWR) bildet die Auseinandersetzung mit der Fragestellung, unter welchen Bedingungen es für eine Gruppe von Ländern optimal sein kann, sich zu einer gemeinsamen Währung zu entschließen. Die maßgeblichen wissenschaftlichen Beiträge[49] zu dieser Debatte wurden von Robert Mundell, Ronald McKinnon und Peter Kenen in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts erarbeitet. Die Hochzeit der Debatte um die TOWR wurde zur Einführung der EWU erreicht.
Bei der Betrachtung der TOWR stellen sich zwei traditionelle Fragen (eins und zwei) sowie zwei Fragen (drei und vier), die in der Debatte um die Einführung der EWU zunehmend eine bedeutendere Rolle einnahmen.
1) Gibt es außer dem variablen Wechselkurs und der autonomen Geldpolitik andere effektive Anpassungsinstrumente zwischen den Ländern?
2) Sind die Länder signifikanten asymmetrischen Schocks unterworfen?
3) Würden andere Anpassungsinstrumente in einer Währungsunion verstärkt wirken?
4) Würden vorhandene Asymmetrien durch eine gemeinsame Währung verringert?
Folgende Anpassungsinstrumente, bzw. ökonomische Kriterien, seien in den nächsten drei Unterpunkten näher betrachtet. Insbesondere sind dies die Kriterien der Arbeitsmobilität, Produktdiversifikation und die Offenheit einer Volkswirtschaft. Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie als Alternative zu der Wechselkursreaktion, die Anpassung über das marktbasierte Anpassungsinstrument suchen: über das Preissystem.
3.1.1. Arbeitsmobilität (Mundell – Kriterium)
Mundells Annahmen fußen auf der Überlegung, dass innerhalb einer Währungsunion weder tarifäre noch nicht-tarifäre Hemmnisse für die Mobilität von Produktionsfaktoren (Kapital und Arbeit), sowie für den Güter- und Warenverkehr bestehen dürfen.[50] Diese Mobilität von Produktionsfaktoren führt zu einem konsistenten Anpassungsinstrument bei asymmetrischen Schocks (diese werden in 3.2.2 näher betrachtet) innerhalb einer Währungsunion.
Kommt es im Land A zu einem negativen Nachfrageschock, steigt dort die Arbeitslosigkeit, während es im Land B, das nicht vom Schock betroffen ist, zu einem Preisschub kommt. Diese Situation lässt sich vereinfacht durch folgende Abbildung 3.1 darstellen.[51]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3.1: Das Mundell ‑ Kriterium der Arbeitsmobilität
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: Baldwin & Wyplosz: The Economics of European Integration, Third Edition, 2009, S. 324 – eigene angepasste Darstellung.
Der reale Wechselkurs[52] λ sei in Mengennotierung angegeben, wobei λ = EP/P*[53]. Der negative Nachfrageschock ist durch die Verschiebung der Nachfragefunktion von nach gekennzeichnet.
Beide Probleme lassen sich durch eine Reallokation der Produktionsfaktoren und somit mittels einer Preisreaktion lösen. Arbeit und Kapital (Investitionen) wandern von A nach B. Dies wird in einer Verschiebung der Angebotsfunktionen von nach bzw. von nach deutlich. In den Endpunkten C und C‘ sind die Ökonomien in beiden Ländern im Gleichgewicht.[54]
3.1.2. Produktdiversifikation (Kenen – Kriterium)
Die Überlegungen von Peter Kenen zielen darauf ab, die Schockanfälligkeit der Länder einer Währungsunion als solche zu minimieren und somit die Notwendigkeit des Instruments der Wechselkursanpassung zu verringern. Kenen macht Änderungen in der aggregierten Nachfrage als häufige Ursachen für große asymmetrische Schocks aus.[55] Diese Schocks können in einer stark produktdiversifizierten Ökonomie einer Währungsunion weniger gravierende Auswirkungen haben. Ein Land, welches eine große Bandbreite verschiedener Produkte herstellt, wird weniger von einem Nachfragerückgang nach einem einzelnen Gut betroffen sein, da das Gewicht dieses Produktes am BIP relativ gering ausfällt.[56] Um asymmetrische Schocks innerhalb einer Währungsunion zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten nunmehr eine diversifizierte Produktionsstruktur und gleichzeitig eine ähnliche Angebotsstruktur aufweisen.[57]
3.1.3. Offenheit (McKinnon – Kriterium)
Dieses dritte Kriterium zielt auf den Offenheitsgrad der Länder der Währungsunion ab, also auf deren Ex- und Importrelationen zum BIP, und mithin ihre Verflechtung mit dem Weltmarkt. Je größer der Offenheitsgrad der Volkswirtschaft ist, desto stärker wirken sich Preisänderungen ausländischer Güter auf das heimische Preisniveau aus. Eine Wechselkursanpassung wird weniger notwendig. Grundlegend für diese Betrachtung ist das Gesetz des einheitlichen Preises [58] . So muss für zwei kompetitive Länder langfristig gelten = .[59] Eine Änderung des nominalen Wechselkurses muss sich unmittelbar in einer Änderung des Preisniveaus ausdrücken. Ist der Wechselkurs innerhalb einer Währungsunion unwiderruflich fixiert, ändern sich lediglich die Preisniveaus.
„When prices are flexible, creating a currency union by giving up the exchange rate entails no serious loss of policy independence.”[60]
3.2. Symmetrische und asymmetrische Schocks innerhalb einer Währungsunion
Innerhalb einer Währungsunion treten nachfrageseitige Schocks, empirisch betrachtet, häufiger auf als angebotsseitige Schocks. Die (gemeinschaftliche) Geldpolitik findet vor allem auf der Nachfrageseite (privater Konsum und Investitionen) einen Transmissionskanal zur Realwirtschaft. Monetäre Stabilisierung wirkt bei Schocks regulierend auf das Preisniveau und die Wachstumsraten, ohne dabei in einen Zielkonflikt zwischen Wachstum bzw. Beschäftigung und Inflationsrate zu geraten.[61] Innerhalb einer Währungsunion stehen die Möglichkeiten der Geldmengensteuerrung, Leitzins- und Wechselkursanpassung aber nicht mehr einem einzelnen Land bzw. dessen Zentralbank zur Verfügung. Sie werden stattdessen von einer zentralen, gemeinschaftlichen Institution wahrgenommen, auf die die einzelnen Länder nur marginalen Einfluss nehmen können. Das sogenannte Trilemma der Währungspolitik [62], bei dem die drei Ziele, autonome Geldpolitik, stabile Wechselkurse und offene Kapitalmärkte, nicht simultan erreicht werden können, wird in einer Währungsunion durch die Aufgabe der autonomen Geldpolitik ‚gelöst‘.[63] Die mit der Verabschiedung von einer autonomen Geldpolitik einhergehenden Konsequenzen werden dabei als Kosten einer einheitlichen Währung aufgefasst.[64] Zu diesen Kosten zählen etwa die Aufgabe der Berücksichtigung unterschiedlicher Inflationspräferenzen, der verhinderte Währungswettbewerb, die fehlende Anpassungsfähigkeit der Geldpolitik auf nationale Besonderheiten und letztlich der Verlust des Wechselkurses als Anpassungsinstrument bei Schocks.
“In its most general formulation the OCA[65] -theory says that if the benefits of the monetary union exceed the costs, member countries have no incentive to leave the union. They form an optimal currency area. Or put differently, they are in a Nash equilibrium, and the monetary union is sustainable.”[66]
Eine vereinfachte Darstellung der optimalen Größe einer Währungsunion als Verhältnis von marginalen Kosten und Nutzen findet sich in Anhang 8.1. (Abbildung 3.3).
Der zentralisierten Geldpolitik steht die souveräne und autonome Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten gegenüber. Der Staatsquote der meisten EWU Länder liegt heute bei etwa 50% des jeweiligen nationalen BIP.[67] Dagegen ist das Budget der Europäischen Institutionen auf gerade einmal 1,23% des EU BNE beschränkt.[68] So stehen im Jahr 2011 126,5 Mrd. Euro im Haushalt der EU.[69] Die nationale Fiskalpolitik verschiebt die aggregierten Angebots- und Nachfragekurven enorm. Diese Bewegungen bleiben auf die jeweiligen Länder beschränkt, was zu großen asymmetrischen Schocks innerhalb der Währungsunion führt.[70] Zudem führen kontinuierliche fiskalische Interventionen[71] die Staaten in eine kritische Verschuldungssituation, die auf lange Sicht nicht tragfähig ist.[72] Staaten kommen aufgrund ihrer Verschuldungsneigung in Situationen, in denen sie einer drohenden Handlungsunfähigkeit gegenüberstehen. Dies zeigt nicht zuletzt die aktuelle Entwicklung der Staaten Griechenland, Irland, Portugal und Spanien.[73]
3.2.1. Betrachtung eines geldpolitisch autonomen Landes
Innerhalb einer kleinen offenen Volkswirtschaft, die Preisnehmer auf den Weltmärkten ist, kann ein negativer nachfrageseitiger Schock mittels Anpassung des realen Wechselkurses (teilweise) absorbiert werden.
In der folgenden Abbildung „Negativer Nachfrageschock innerhalb eines kleinen, offenen Landes“ wird entsprechendes Szenario dargestellt. Kommt es innerhalb der Volkswirtschaft mit kurzfristig rigiden Preisen und Löhnen[74] zu einem nachfrageseitigen negativen Schock, verschiebt sich die Nachfragekurve D nach unten auf die neue Position D‘. Der volkswirtschaftliche Output geht im neuen Gleichgewichtspunkt B zurück. Die inländische Währung wertet von λ nach λ‘ ab. Käme es bei einem fixen Wechselkurs (zum Beispiel innerhalb einer Währungsunion) nicht zu einer Abwertung, würde statt dem Punkt B der Punkt C realisiert. Mit dem Punkt C ist ein signifikant größerer Rückgang des BIP verbunden.[75] Die Abwertung der heimischen Währung führt hier also zu einem dämpfenden Effekt des negativen Nachfrageschocks und zu einem geringeren ‚Output-Gap‘. Ursächlich für diese Reaktion einer Abwertung ist der Marshall-Lerner Effekt[76] in Verbindung mit den Annahmen zum Mundell-Fleming Modell[77]. Die Normalreaktion der Leistungsbilanz auf eine Abwertung ist bei Gültigkeit des Effekts eine Verbesserung. Die Nettoexporte steigen demnach bei einer Abwertung der heimischen Währung, sobald gilt, dass die Wechselkurselastizitäten der Import- und Exportnachfrage betragsmäßig größer sind als eins: .
Abbildung 3.4: Negativer Nachfrageschock innerhalb eines kleinen offenen Landes
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Baldwin & Wyplosz: The Economics of European Integration, Third Edition, 2009, S. 318 – eigene angepasste Darstellung.
Die gezeigten Ergebnisse für die Reaktionen eines Landes mit autonomer Geldpolitik auf einen negativen Nachfrageschock lassen sich analog auf die Situation einer Währungsunion, deren Mitgliedsländer einem reinen symmetrischen Schock unterliegen, übertragen. Eine Darstellung bietet hierzu Abbildung 3.5.
[...]
[1] Quelle: http://www.karlspreis.de/preistraeger/2002/begruendung.html (Stand: 22.04.2011).
[2] Wyplosz (2010), S. 2.
[3] Ebenda.
[4] Bloomberg - http://www.bloomberg.com/apps/quote?ticker=.LOIS3:IND (abgerufen 29.04.11).
[5] Wyplosz (2010), S. 13 f.
[6] European Commission - Quarterly Report on the Euro Area, Vol. 8, No. 2, S. 6.
[7] Siehe hierzu http://www.efsf.europa.eu/.
[8] Vgl. Büttner (2011), S.5.
[9] Vgl. Prof. Dr. Matthias Ruffert in der FAZ vom 29.04.2011.
[10] Delors (1989), S. 89.
[11] Chronology of federal unemployment compensation Laws, US Department of Labor S. 1.
[12] Volz (1980), S. 162 f.
[13] Chronology of federal unemployment compensation Laws, US Department of Labor, S.1.
[14] Ebenda.
[15] Volz (1980), S. 163.
[16] Münnich (2010), S. 370 f.
[17] Siehe Kapitel 2.3 und 2.4.
[18] Dullien (2008), S. 15 f.
[19] Vgl. Tabelle 2.3 im Anhang.
[20] Comparison of State Unemployment Laws - Chapter 2: Financing, US Department of Labor, S. 2
[21] von Hagen (1992), S. 349.
[22] Ebenda, S. 349 f.
[23] Comparison of State Unemployment Laws - Chapter 2: Financing, US Department of Labor, S. 2.
[24] Vgl. Tabelle 2.1 im Anhang.
[25] Detaillierter siehe hierzu 2.2.
[26] Volz (1980), S. 164 ff.
[27] Comparison of State Unemployment Laws - Chapter 2: Financing, US Department of Labor, S. 4.
[28] Vgl. Tabelle 2.1.
[29] Comparison of State Unemployment Laws - Chapter 2: Financing, US Department of Labor, S. 16 ff.
[30] Vgl. Tabelle 2.1.
[31] Ebenda.
[32] Comparison of State Unemployment Laws - Chapter 3: Monetary Entitlement, US Department of Labor, S. 12 ff, Stand 01.01.2009.
[33] Vgl. Tabelle 2.1.
[34] Vgl. Tabelle 3.6 und 3.7 der Eures-Daten zu den Arbeitslosenversicherungen in der EWU.
[35] Volz (1980), S. 173.
[36] Comparison of State Unemployment Laws - Chapter 2: Financing, US Department of Labor, S. 7 f.
[37] Diese sind: reserve-ratio, benefit-ratio, benefit-wage ratio und payroll variation formulas.
[38] Volz (1980), S. 175 ff.
[39] Vgl. Kapitel 2.1.
[40] Dullien (2008), S. 15.
[41] Dullien (2007), S.24 f.
[42] Vgl. Tabelle 2.3 und Dullien (2007), S.25.
[43] Vgl. Tabelle 2.3.
[44] Ebenda.
[45] Orszag (2001), S. 5.
[46] Vgl. von Hagen (1992), S. 349.
[47] Orszag (2001), S. 4.
[48] Ebenda.
[49] Vgl. Baldwin; Wyplosz (2009), S. 322 ff.
[50] Vgl. Mundell (1961).
[51] Die Abbildung ist angelehnt an die Abbildung 3.5. In Kapitel 3.2.1 f. sind die ökonomischen Zusammenhänge zur Erläuterung der Modellgrafik ausführlich präsentiert.
[52] Vgl. Gärtner; Lutz (2004), S. 12 ff.
[53] E sei der nominale Wechselkurs, P = inländisches Preisniveau, P* = ausländische Preisniveau.
[54] Baldwin; Wyplosz (2009), S. 322 ff.
[55] Ebenda S. 325; vergleiche auch Enderlein (2004), S. 48 f.
[56] Baldwin; Wyplosz (2009), S. 325.
[57] Kenen (1969), S. 49 ff.
[58] Krugman; Obstfeld (2009), S. 382 ff.
[59] Baldwin; Wyplosz (2009), S. 326.
[60] Ebenda.
[61] Vgl. Enderlein (2004), S. 48 f.
[62] Siehe Abbildung 3.2. im Anhang.
[63] Obstfeld; Shambaugh; Taylor (2004).
[64] Baldwin; Wyplosz (2009), S. 316 ff. und weiterführend Willms (1993).
[65] OCA = Optimum Currency Area (Anmerkung des Verfassers).
[66] de Grauwe (2006), S. 4.
[67] de Grauwe (2007), S. 30 ff.
[68] Ratsentscheidung 2010/196 vom 16.03.2010 - Quelle: Mitteilung der EU Kommission KOM(2010)162.
[69] Quelle: Europäische Kommission - http://ec.europa.eu/budget/budget_detail/current_year_de.htm
[70] de Grauwe (2007), S. 30 ff.
[71] Bei kreditfinanzierten Ausgabenprogrammen.
[72] Blankart (2008), S. 333 ff.
[73] Vgl. Weber (2011).
[74] Zu Preis- und Lohnrigidität vgl. Stiglitz (1999), S. 936 ff.
[75] Baldwin; Wyplosz (2009), S. 317 f.
[76] Vgl. Gärtner; Lutz (2004), S. 16 ff.
[77] Ebenda S. 27 ff.
- Arbeit zitieren
- Fabian Löffler (Autor:in), 2011, Möglichkeiten der Implementierung einer Arbeitslosenversicherung auf Ebene der EWU am Beispiel der US-Amerikanischen Arbeitslosenversicherung., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198991
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