Das Bundesministerium der Finanzen weist die Finanzämter an, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, welche im Zusammenhang mit Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer stehen, unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien stattzugeben.1 Hintergrund ist, dass der Senat des Bundesfinanzhofes mit Beschluss vom 25.08.2009 zu Gunsten eines Steuerpflichtigen Lehrerehepaares entschieden hat. Das Ehepaar kann die Aussetzung der Vollziehung für Aufwendungen ihres häuslichen Arbeitszimmer beantragen, weil die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG n.F. zweifelhaft ist.2 Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofes lässt Steuerpflichtige, welche ihre Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer vor dem Jahressteuergesetzt 2007 geltend machen konnten, auf eine Verfassungswidrigkeit hoffen.
In dieser Arbeit wollen wir uns näher mit der derzeitigen Rechtslage zur Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers beschäftigen. Zunächst sollen in Kapitel zwei der Grundsatz und die Entstehung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG beschrieben werden. Nachdem das Grundprinzip näher gebracht wurde, soll die grundlegende und aktuelle Problematik des häuslichen Arbeitszimmers kritisch betrachtet werden. Zum Schluss wird in Kapitel drei das verfahrensrechtliche Vorgehen näher gebracht. In diesem Kapitel wird erläutert, welche Möglichkeiten Betroffene haben, um gegen die Neuregelung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG vorzugehen.
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1 Vgl. BMF v. 06.10.2009, Gz IV A 3 – S 0623/09/10001.
2 Vgl. BFH v. 25.08.2009 – VI B 69/09.
Inhaltverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Grundprinzip des häuslichen Arbeitszimmers und seine Geschichte
3. Die generelle und aktuelle Problematik des häuslichen Arbeitszimmers
4. Das verfahrensrechtliche Vorgehen
5. Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Wie ist die aktuelle Rechtslage zum häuslichen Arbeitszimmer?
Die Absetzbarkeit ist durch den § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG geregelt, wobei die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung ab 2007 Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen war.
Was bedeutet "Aussetzung der Vollziehung" in diesem Kontext?
Steuerpflichtige können beantragen, dass die Zahlung der Steuer vorerst aufgeschoben wird, solange über die Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung des Arbeitszimmers gestritten wird.
Welche Rolle spielte das BFH-Urteil von 2009?
Der Bundesfinanzhof entschied zugunsten eines Lehrerehepaares, da Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der strengeren Abzugsregeln bestanden.
Wer kann Aufwendungen für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen?
In der Regel Personen, denen für ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder bei denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet.
Wie können Betroffene gegen Ablehnungen des Finanzamts vorgehen?
Betroffene können Einspruch einlegen und unter Berufung auf laufende Verfahren die Aussetzung der Vollziehung oder ein Ruhen des Verfahrens beantragen.
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- Wasilij Philippov (Author), 2010, Die derzeitige Rechtslage zur Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198898