Das Seminar insgesamt wurde mit Gut bewertet (Vortrag inbegriffen).
Die Erzeugnisse der deutschen Industrie genießen in der Welt einen
herausragenden Ruf und machen die Bundesrepublik zu einer der führenden
Industrie- und Wirtschaftsnationen der Welt. Damit Produkte
„made in Germany“ im Wettbewerb bestehen können, bedarf es deren
Schutz. So stellte bereits der Reichstag im Jahre 1876 fest, „dass die
deutsche Industrie den ihr gebührenden Rang und die Blüthe, zu welcher
sie befähigt sei, erst dann erlangen könne, wenn sie gegen unbefugte
Nachbildung geschützt werde. Ohne diesen Schutz könne der
Fabrikant keine erheblichen Opfer aufwenden, um tüchtige Künstler
zur Anfertigung neuer Muster und Modelle zu gewinnen und der
Künstler wiederum werde seine Kraft der Industrie nicht zuwenden,
da diese ihm keinen entsprechenden Lohn für seine Arbeit zu leisten
im Stande sei.“1 Doch gerade bei Erzeugnissen, die einen Gebrauchszweck
verfolgen, gibt es beim Schutz des geistigen Eigentums ein
großes Spannungsfeld. Während die technischen Innovationen noch
anhand recht objektiver Voraussetzungen dem Schutz zugänglich
sind, ist es bei dem Design von Gebrauchsgegenständen häufig eine
Wertungssache, welche im Streitfall beim Richter liegt.
Diese Arbeit möchte den immaterialgüterrechtlichen Schutz von
Gebrauchsgegenständen und seine Entwicklung darstellen sowie einen
Anstoß zur Novellierung der zukünftigen Rechtsprechung geben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriff des Gebrauchsgegenstandes
C. Designschutz
I. Geschmacksmusterrechtlicher Schutz
1. „Neues“ Geschmacksmusterrecht
2. Sachliche Schutzvoraussetzungen
a. Neuheit
b. Eigenart
aa. Unterschiedlichkeit
bb. Grad der Unterschiedlichkeit bei Gebrauchsgegenständen
3. Ausschluss von technisch bedingten Merkmalen
4. Beginn und Ende des Geschmacksmusterschutzes
a. GeschmMG
b. GGV
aa. Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
bb. Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
II. Urheberrechtlicher Schutz
1. Gebrauchsgegenstände als Kunst im Sinne des UrhG
2. Schutzvoraussetzungen des § 2 II UrhG
a. Rechtsprechung - bis zum Seilzirkus-Urteil des BGH
b. Mindermeinung in der Literatur
c. Herrschende Meinung in der Literatur
d. Stellungnahme
III. Markenrechtlicher Schutz
1. Markenfähigkeit
2. Schutzausschließungsgründe bei Warenformmarken
a. Wesensbedingte Formgebung des Gebrauchsgegenstandes
b. Erforderlichkeit zur Erreichung einer technischen Wirkung
c. Wertbedingte Form des Gebrauchsgegenstandes
3. Absolute Schutzhindernisse
D. Technikschutz
E. Resümee
- Arbeit zitieren
- Marcel Heinol (Autor:in), 2012, Der immaterialgüterrechtliche Schutz von Gebrauchsgegenständen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198294
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