Die Frühen Hilfen sind zu einem fachlichen und gesamtgesellschaftlichen Anliegen geworden und werden umfassend erforscht. Die Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen ist als Eckpfeiler eines gelingenden Kinderschutzes und wirksamer Prävention erkannt worden. Dazu sind in Bayern flächendeckend Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) eingerichtet worden, deren Hauptaufgabe die Vernetzung mit allen Institutionen und Personen ist, die mit Familien mit Kindern unter drei Jahren sowie Schwangeren befasst sind. Das Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ entwickelte mehrere Standards wie Auftaktveranstaltung, Runde Tische, Workshops, gemeinsame Fortbildungen, Risikoerfassungsinstrumente und Handreichungen für die Jugendhilfe. Es hat sich herausgestellt, dass weitere und umfassendere Standards erforderlich sind, um die Vernetzung erfolgreicher zu gestalten, eine größere Verbindlichkeit herzustellen und zielgerichteter zu arbeiten. Mittels umfassender Dokumentenanalyse und Durchführung von drei Experteninterviews, ausgewertet mit der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring, wurden weitere Qualitätsstandards entwickelt, die für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit und gelingende Kooperation der KoKi erforderlich sind.
Schlüsselwörter: Koordinierende Kinderschutzstelle, Frühe Hilfen, Vernetzung, Netzwerkarbeit, Kooperation, Qualitätsstandards, Entwicklung weitergehender Standards, Experteninterviews, qualitative Inhaltsanalyse
Inhalt
1. Einleitung
2. Frühe Hilfen und Konzept KoKi
2.1 Begriffsklärung Frühe Hilfen
2.2 Begriffsklärung Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)
2.2.1 Aufgaben
2.2.2 Ziele und Zielgruppen
2.3 Derzeitiger Forschungsstand
2.4 Bundeskinderschutzgesetz
3. Vernetzung/Netzwerke
3.1 Begriffsklärung Netzwerke
3.2 Netzwerktheorien
3.3 Netzwerktypologien
3.4 Netzwerkphasen
3.5 Netzwerkmanagement
3.6 Soziale Netzwerkanalyse
3.7 Erfolgsfaktoren von Netzwerken Früher Hilfen
3.8 Stolpersteine der Vernetzung
4. Bestimmung der Begriffe Qualität, Standards und Kooperation
4.1 Beschreibung von Qualität
4.2 Standards der Frühen Hilfen
4.3 Kooperation und Vernetzung
5. Forschungsansatz
5.1 Forschungsprozess
5.2 Methodenauswahl
5.3 Experteninterviews
5.3.1 Leitfadenerstellung
5.3.2 Zugang zum Feld
5.3.3 Pretest
5.3.4 Transkriptionsregeln
5.4 Qualitative Inhaltsanalyse
5.5 Auswertung der Interviews
5.6 Diskussion der Ergebnisse
6. Entwicklung der Standards
7. Schlussbemerkung
1. Einleitung
Frühe Hilfen und das Konzept der Koordinierenden Kinderschutzstellen und haben mich während des ganzen Masterstudiums begleitet. Die erste Independent Study verfasste ich bereits über die KoKi, indem ich das Spannungsfeld der Mitarbeiterinnen zwischen Förderung, Prävention und Intervention beleuchtete. Die zweite Independent Study befasste sich mit frühen Regulationsstörungen und Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Familien. Mein Interesse an Frühen Hilfen ist nicht nur fachlicher Natur, sondern besteht auch aus persönlicher Betroffenheit durch eine Risikoschwangerschaft mit Frühgeburt und den sich daraus ergebenden Folgen.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der frühen Kindheit ist bislang sträflich vernachlässigt worden und wurde als eine Hauptursache für die öffentlich bekannten Fälle von schwerer Kindesmisshandlung und Vernachlässigung mit Todesfolge identifiziert. Ebenso waren Erkenntnisse über die frühe Kindheit auch in Fachkreisen wenig verbreitet. Es galt also, zum einen die Vernetzung insbesondere zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe zu fördern, da das Gesundheitswesen rund um die Geburt einen nicht-stigmatisierenden Zugang zu fast allen Familien hat, wohingegen das Jugendamt erst einen späteren Kontakt hat, wenn bereits Störungen bei den Kindern vorhanden sind. Zum anderen sollte das Wissen über die psychosozialen Erkenntnisse und Bedürfnisse der frühen Kindheit ausgebaut und weiter erforscht werden. Das in Bayern und mehreren anderen Bundesländern durchgeführte Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ wurde ausgewertet und die Bereiche beschrieben, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Forscher haben unter anderem festgestellt, dass zuverlässige Screeningsinstrumente zur Einschätzung familiärer Belastungen fehlen und eine interdisziplinäre Verständigung über Verfahrensweisen und Vorgehen noch nicht gegeben ist.
In allen Publikationen wird betont, dass es an verbindlichen Standards für die Vernetzungsarbeit mangelt und dadurch große Reibungsverluste in der Zusammenarbeit zwischen den Systemen entstehen. Dies habe ich zum Anlass genommen, mich diesem Thema in der Masterarbeit näher zu widmen. Umfangreiche Literaturrecherche und eigene empirische Forschung in Form von qualitativen Experteninterviews haben zur Entwicklung von Qualitätsstandards geführt, die ich in dieser Arbeit vorstelle. Die zugrunde liegende Forschungsfrage ist, welche Qualitätsstandards für die Koordinierenden Kinderschutzstellen erforderlich sind, um eine erfolgreiche Netzwerkarbeit und gelingende Kooperation umzusetzen.
Die Arbeit beginnt mit der Darstellung der Konzepte der Frühen Hilfen und der Koordinierenden Kinderschutzstellen und erläutert den derzeitigen Forschungsstand. Da Kinderschutz und Prävention in der frühen Kindheit einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert haben und zur flächendeckenden Implementierung verstärkte Anstrengungen unternommen werden, besteht ein umfassendes Forschungsinteresse. Die Entwicklung der Erkenntnisse steigt stetig an, so dass der hier wiedergegebene Forschungstand eine Momentaufnahme darstellt. Das neue Bundeskinderschutzgesetz, welches 2012 in Kraft tritt, wird ebenso erläutert.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit Vernetzung und Netzwerken und legt theoretische Konzepte dazu vor. Diese werden explizit auf die Netzwerke Früher Hilfen angewandt, welche Erfolgsfaktoren und Stolpersteine bei einer solchen Vernetzung möglich sind.
Das folgende Kapitel erläutert Begriffe der Qualität, Standards und Kooperation, die zum Verständnis der vorliegenden Arbeit erforderlich sind. Anschließend wird der Forschungsansatz und Forschungsprozess umfassend beschrieben, die Experteninterviews theoretisch und die eigene praktische Durchführung dargelegt sowie die Auswertung mittels der qualitativen Inhaltsanalyse behandelt. Die vorliegenden Ergebnisse werden diskutiert und münden in die Entwicklung der Qualitätsstandards für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit und gelingende Kooperation der KoKi.
2. Frühe Hilfen und Konzept KoKi
Sensibilisiert durch die schweren Fälle von Kindesvernachlässigung, Gewalt und Missbrauch ist die Verantwortung der Gemeinschaft zum besseren Schutz von Kindern in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Die Koalitionsregierung hat deshalb beschlossen, mit einem Projekt zur frühen Förderung gefährdeter Kinder soziale Frühwarnsysteme zu entwickeln (Nationales Zentrum Frühe Hilfen). Der Koalitionsvertrag von 2005 besagt: „Kinder mit sozialen und gesundheitlichen Risiken brauchen Förderung von Anfang an. Dazu müssen Hilfen für sozial benachteiligte und betroffene Familien früher, verlässlicher und vernetzter in der Lebenswelt bzw. dem Stadtteil verankert werden. Das Wächteramt und der Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft müssen gestärkt und soziale Frühwarnsysteme entwickelt werden. Jugendhilfe und gesundheitliche Vorsorge sowie zivilgesellschaftliches Engagement sollen zu einer neuen Form der frühen Förderung in Familien verzahnt werden.“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gründete 2006 das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen und soziale Frühwarnsysteme“, mit den Zielen einer Verbesserung des Kinderschutzes durch den Aufbau von Frühwarnsystemen und Frühen Hilfen, einer stärkeren Verzahnung des Gesundheitswesens mit der Kinder- und Jugendhilfe, einer Verstärkung des Schutzauftrages des Staates sowie Stärkung der Erziehungsverantwortung. Im Zuge des Aktionsprogrammes wurde 2007 das Nationale Zentrum Frühe Hilfen gegründet. Das Konzept des NZFH beruht auf folgenden Säulen: Erstellung einer Wissensplattform, Wissenstransfer in die Praxis und Öffentlichkeitsarbeit zur Etablierung Früher Hilfen. Das NZFH soll als eine wesentliche Aufgabe die wissenschaftliche Begleitforschung von Modellprojekten in den Ländern koordinieren und fördern sowie den Auf- und Ausbau von Unterstützungssystemen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens für werdende Eltern von Säuglingen und Kleinkindern fördern (Zwerger 2010/Nationales Zentrum Frühe Hilfen 2010/Paul 2009).
Das Bayerische Kabinett hat am 12. Februar 2008 die flächendeckende Einführung von Koordinierenden Kinderschutzstellen beschlossen, um den Kinderschutz zu verbessern, Risikofamilien systematisch zu erfassen und frühzeitige Hilfsangebote einzuführen. Zur Einführung der Koordinierenden Kinderschutzstellen haben drei Stränge beigetragen: zum einen die schweren Fälle von Gewalt gegen Kinder, die Novellierung des Achten Buches Sozialgesetz- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) mit der Einführung des § 8a, welche den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl verbessern soll sowie drittens das Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“, das ergeben hat, dass die frühe Förderung und Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern eine nachhaltigere Wirkung erzielt als repressive Eingriffe des Kinderschutzes (Zwerger 2010).
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen beschreibt in der aktuell gültigen Richtlinie vom 7. Juni 2011, dass der Freistaat Bayern Kommunen bei der Etablierung sozialer Frühwarnsysteme und Fördersysteme (KoKi-Netzwerk frühe Kindheit) unterstützt, um den präventiven Kinderschutz durch Frühe Hilfen weiterzuentwickeln.
2.1 Begriffsklärung Frühe Hilfen
Der Begriff „Frühe Hilfen“ durchlief einen Bedeutungswandel von der Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder hin zum präventiven Kinderschutz (vgl. auch Zwerger 2010). Doch auch die Definitionsmerkmale des Aktionsprogrammes der Bundesregierung von 2006, die sich auf die Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung bei Säuglingen und Kleinkindern bezogen und in dem Frühe Hilfen als sekundäre und präventive Prävention für Risikogruppen ausgewiesen sind, erfuhren eine Neupositionierung. Mittlerweile ist die Förderung der gesunden Entwicklung von Kindern ein bedeutendes Merkmal von Frühen Hilfen, welches sich in der aktuellen Begriffsbestimmung des NZFH niederschlägt:
„Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der
Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen.“
Die Entwicklungsmöglichkeiten von Eltern und Kindern in Familie und Gesellschaft sollen frühzeitig und nachhaltig verbessert werden und insbesondere ein Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern geleistet werden. Frühe Hilfen tragen dadurch zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und halten Angebote und Maßnahmen vor, die der universellen/primären Prävention zuzurechnen sind, also sich im Sinne der Gesundheitsförderung an alle (werdenden) Eltern richten.
Zusätzlich wenden sie sich im Rahmen der selektiven/sekundären Prävention insbesondere an Familien in Problemlagen. Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes sollen dadurch frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Die Frühen Hilfen basieren auf multiprofessioneller Kooperation und beziehen bürgerschaftliches Engagement und Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Insbesondere eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und sozialen Diensten, die sich an Familien mit Kindern richten, wird als zentral für die praktische Umsetzung von Frühen Hilfen angesehen. Die fachlichen Voraussetzungen einer einzelnen Profession können die Anforderungen von Frühen Hilfen nicht abdecken, sie sind zwingend interdisziplinär und sie setzen systematische interdisziplinäre Strukturen und geregelte Kooperationswege voraus (Begriffsbestimmung „Frühe Hilfen/“Bericht zur Fachtagung „Interdisziplinäre Frühförderung im System Früher Hilfen/Sann, Alexandra 2010/BLJA). Paul (2011) beschreibt die Frühen Hilfen als komplexe Systeme, die vor Ort aktiv hergestellt werden müssen durch die Koordination von unterschiedlich intensiven Hilfen vielfältiger Leistungserbringer.
Allerdings ist der Begriff Frühe Hilfen in seinem Bezug zum Kinderschutz noch nicht verbindlich definiert. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, inwieweit die Frühen Hilfen auf die Verhinderung von Kindeswohlgefährdung ausgerichtet werden sollen. Diese fehlende Eindeutigkeit kann auch in den Besonderheiten der Entwicklungspsychologie der frühen Kindheit mit den hoch vulnerablen
Bedürfnissen von Säuglingen und Kleinkindern an ihre Bezugspersonen liegen (Werkbuch Vernetzung 2010: 30f.)
2.2 Begriffsklärung Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)
Die Koordinierenden Kinderschutzstellen haben sich aus dem Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ entwickelt, das in mehreren Bundesländern, u. a. Bayern, erprobt wurde. Sie sind im Verantwortungsbereich des Jugendamtes angesiedelt und unterstützen potentiell oder akut belastete Familien durch Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung systematischer, interdisziplinärer Netzwerke aller am Kinderschutz beteiligten Akteure. Die vorhandenen Unterstützungssysteme der oftmals flächendeckenden aber bisher nebeneinander her arbeitenden Angebote werden im Sinne eines abgestimmten Netzwerkes zusammengeführt. Sie agieren im präventiven Bereich und sind personell und organisatorisch von der Bezirkssozialarbeit getrennt. Eltern sollen auch in belasteten Lebenssituationen in die Lage versetzt werden, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden, weshalb die KoKi sie bei der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben von Kindern in den ersten, sensiblen Lebensjahren unterstützt. Niedrigschwellige Angebote sollen gestärkt werden und Hemmschwellen gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe sowohl auf Seiten der Eltern als auch von Netzwerkpartnern abgebaut werden. Die Fachkräfte verfügen über eine wertschätzende und aktivierende Haltung gegenüber den Familien, wobei die Eltern selbst entscheiden, ob sie die Dienste der KoKi in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Koordinierenden Kinderschutzstellen koordinieren den Austausch und die Zusammenarbeit aller am sozialen Frühwarnsystem beteiligten Dienste, Einrichtungen und Personen (Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi-Netzwerk frühe Kindheit/Hillmeier/Sauter 2009).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Netzwerkpartner der KoKi
2.2.1 Aufgaben
Eine zentrale Aufgabe ist die Knüpfung eines interdisziplinären Netzwerkes zwischen allen Berufsgruppen, Einrichtungen und Diensten, die sich mit Säuglingen und Kleinkindern befassen. Dabei umfasst die Netzwerkarbeit den Aufbau, die Erweiterung, Pflege und Weiterentwicklung verbindlicher regionaler Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien. Eine optimale Unterstützung der Zielgruppe soll durch Bündelung vorhandener Kompetenzen vor Ort und verbindlicher interdisziplinärer Zusammenarbeit hergestellt werden. Insbesondere die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen wie Hebammen, Geburtskliniken und Ärzten schafft einen systematischen Zugang zur Zielgruppe, da diese einen früheren und weniger belasteten Kontakt als die Kinder- und Jugendhilfe haben. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsweisen sollen gemeinsame Instrumente erarbeitet und verbindliche Absprachen getroffen werden. Dazu führt die KoKi eine umfassende Bestandserhebung und Analyse der Kooperationspartner, ihrer Angebote und Aufgaben, fachlicher Ressourcen und Grenzen sowie der Zielgruppe vor Ort
durch und schließt eine Kooperationsvereinbarung im Sinne eines definierten und verbindlichen Standards über die Verantwortungsbereiche, Aufgabengebiete und Prozessabläufe ab (Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi-Netzwerk frühe Kindheit/Zwerger 2010).
Neben den netzwerkbezogenen Aufgaben befassen sich die Koordinierenden Kinderschutzstellen mit familienbezogenen Tätigkeiten und sind als Anlaufstelle für alle informations-, rat- und hilfesuchenden Eltern und Fachkräfte erreichbar. Mittels aktivem, aufsuchendem Kontakt informieren, beraten und klären die KoKi´s auf, stellen Unterstützungsbedarfe fest und vermitteln im Sinne eines Übergangsmanagements an geeignete Ansprechpartner weiter (Hillmeier/Sauter 2009). Die neue Richtlinie spricht von einer Navigationsfunktion, die die Eltern entsprechend dem individuellen Bedarf innerhalb des Jugendamtes oder an geeignete Netzwerkpartner vermittelt und dabei den Übergang an diesen Schnittstellen unterstützend begleitet
(Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi-Netzwerk frühe Kindheit).
Eine weitere Aufgabe besteht in der Erstellung einer netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption, die eine zielgruppenspezifische Angebots- und Bedarfsanalyse der Region und vorhandene Angebote Früher Hilfen enthalten muss und mit den Netzwerkpartnern zusammen entwickelt werden soll. Darin sollen u.a. Aussagen zu bestehenden Angeboten Früher Hilfen im Landkreis und eventuell nicht gedecktem Bedarf gemacht werden, die Zielsetzung und Zielerreichung bestimmt werden und das Schnittstellenmanagement innerhalb des Jugendamtes definiert werden (Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi-Netzwerk frühe Kindheit).
2.2.2 Ziele und Zielgruppen
Die Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen besagt: „Ziel der Förderung ist es, belastete Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können.“ Die KoKi ist präventiv mit der Sicherstellung des Kinderschutzes durch Frühe Hilfen betraut und der Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen, damit positive Entwicklungschancen für Kinder geschaffen werden. Die Phase der frühen Kindheit wurde als entscheidend für die weitere Entwicklung eines Kindes identifiziert, damit dieses bindungs- und bildungsfähig sein kann. Auf der örtlichen Ebene sollen frühzeitig und präventiv Risiken oder Gefährdungen im Aufwachsen von Kindern in Familien erkannt werden und der notwendige Unterstützungsbedarf gewährleistet werden. Insbesondere der gelingenden Bewältigung der Entwicklungsaufgaben von Kindern in den ersten, besonders sensiblen Lebensjahren gilt die fachliche Aufmerksamkeit der KoKi. Sie agiert als vermittelnde Stelle zwischen den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und den bei zunehmender Kindeswohlgefährdung stärker eingriffsorientierten Leistungen. Familiäre Unterstützungsformen unterhalb der individualrechtlich normierten Hilfen zur Erziehung sollen aktiviert werden. Durch diese Frühen Hilfen soll die rechtzeitige Entfaltung eines fördernden familiären und familienbegleitenden Niveaus sichergestellt werden. Das Jugendamt soll durch die KoKi´s im Kontext der familienorientierten Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe als hilfreich und positiv wahrgenommen werden und deren Gehstruktur, also das aktive Aufsuchen und Zugehen auf Familien, verstärken. Ebenso soll die Öffentlichkeit sensibilisiert werden (Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi-Netzwerk frühe Kindheit/Zwerger 2010).
Zielgruppe sind Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, insbesondere solche, deren soziale und ökonomische Lebensverhältnisse auf Benachteiligung und Belastungen hinweisen. Solche Risiken können z. B. Armut, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, psychische Erkrankung, Minderjährigkeit der Eltern, Arbeitslosigkeit oder unzureichende Wohnverhältnisse sein. Den Eltern soll im Rahmen der selektiven/sekundären Prävention gezielte und qualifizierte Unterstützung zuteil werden sowie Risiko- und Schutzfaktoren erkannt werden. Die Risikofaktoren sollen alsdann minimiert und die Schutzfaktoren aufgebaut werden (Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi-Netzwerk frühe Kindheit/Zwerger 2010).
2.3 Derzeitiger Forschungsstand
Seit Etablierung der Frühen Hilfen sind große Fortschritte erzielt worden, es besteht ein bundesweites einheitliches politisches und gesellschaftliches Interesse an der Verbesserung des Kinderschutzes und präventiven Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Ebenso gibt es ein europaweites Interesse an diesem Thema, welches in einer Kinderschutzkonferenz im September 2011 in Berlin gipfelte. In den USA dagegen wird schon seit Jahren/Jahrzehnten umfassend geforscht, präventive Programme werden aufgelegt und evaluiert. Meta-Studien greifen deshalb im großen Umfang auf nordamerikanische Daten und Ergebnisse zu ( Lengning/ Zimmermann 2009). Umfassende Schritte sind die letzten Jahre hierzulande unternommen worden, gerade auch in der wissenschaftlichen Forschung.
Eine zusammenfassende Ergebnisdarstellung der Modellprojekte in den Ländern (Renner/Heimeshoff 2010: 12ff.) ergab folgende Qualitätsdimensionen:
- Systematisch und umfassend Zugang zur Zielgruppe finden
- Systematisch und objektiviert Risiken erkennen
- Familien zur aktiven Teilnahme an Hilfen motivieren
- Hilfen an den Bedarf der Familie anpassen
- Monitoring des Verlaufs der Hilfeerbringung
- Vernetzung und verbindliche Kooperation der Akteure
- Verankerung der Hilfe im Regelsystem
Zu diesen Dimensionen findet sowohl weitere Forschung als auch Erprobung verschiedener Methoden in der Praxis statt. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Themengebiet der Vernetzung und Kooperation, weshalb diesem Gebiet besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. In den aktuellsten Power-Point-Veröffentlichungen von Vorträgen des Jahres 2011 werden insbesondere zwei Themen als entwicklungsfähig eingestuft: zum einen standardisierte Verfahren zur Risikoeinschätzung und –dokumentation, die sich derzeit noch im Stadium der Entwicklung und Erprobung befinden (Renner/Heimeshoff 2010: 24f.), zum anderen Entwicklung von Qualitätskriterien, -standards und Leitlinien , die interdisziplinär anerkannt und durchgeführt werden (z. B. Fegert 2011, Paul 2011, Sann 2011).
Künster/Knorr/Fegert/Ziegenhain (2010) stellten fest, dass systematische Kooperation zwischen beiden Systemen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen mit geregelten Absprachen und klaren Zuständigkeiten sowie verbindlichen Verfahrenswegen in der Praxis in der Regel nicht etabliert sind. Dies behindert die interdisziplinäre Zusammenarbeit und führt zu Reibungsverlusten, denn nur in verbindlich organisierten Netzwerken zeigten sich in den Modellprojekten positive Wirkungen auf die Akzeptanz der Angebote durch die Familien. Deshalb sollte auf die Entwicklung verbindlicher Arbeitsformen besonderes Augenmerk gelegt werden (NZFH, Sann 2010: 31).
Bereits im Ulmer Aufruf zum Kinderschutz (Ziegenhain/ Fegert 2008: 208f.) wird gefordert: „Hervorgehoben wird außerdem die Notwendigkeit zur Kooperation und zu eindeutig geregelten Informationswegen und Zuständigkeiten. (Hervorhebung im Original), … (es) verlangt verbindlichere und vor allem geschlossene Informations- und Reaktionsketten der beteiligten interdisziplinären Helfer und Institutionen aus dem Bereich der Jugendhilfe“
Eine langfristige Forschungsstrategie wird gefordert: „Dringend benötigt werden längsschnittlich und interdisziplinär angelegte Studien, die die Entwicklungskonsequenzen früher Kindeswohlgefährdung sowie von Interventionen untersuchen und längerfristig einschätzen, und zwar unter entwicklungspsychologischen, pädagogischen, psychiatrischen oder gesundheitlichen ebenso wie unter gesundheitsökonomischen Aspekten.“
Entwickelt aus den Modellprojekten wurden im Werkbuch Vernetzung (2010) verschiedene Instrumente der Vernetzung wie Auftaktveranstaltung, Runde Tische oder interdisziplinäre Weiterbildungen vorgestellt. Auch die Schaffung gemeinsamer Standards und Vorgehensweisen wurde exemplarisch dargestellt. Dabei wird konstatiert, dass eine klare und verbindliche Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachkräften der unterschiedlichen Disziplinen erforderlich ist, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Eine systematische Kooperation mit geregelten Absprachen und Verfahrenswegen ist besonders zwischen dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe vonnöten (ebd. 38). Jedoch zeigt sich sowohl in der eigenen Forschung als auch von anderen Autoren, dass es genau daran mangelt. Fegert (2011) beschreibt mehrfach, dass es an gemeinsamen Standards und Leitlinien fehlt, dass fallübergreifende Aufgaben wie Schaffung einer gemeinsamen Arbeitsbasis in der Kooperation als auch die Einbindung von Ärzten in solche fallübergreifende Strukturen überwiegend nichtgelingend sind. Auch das Nationale Zentrum Früher Hilfen setzt u. a. einen Schwerpunkt auf die Qualitätsentwicklung, in dem Qualitätskriterien für eine gute Praxis Früher Hilfen entwickelt werden sollen. Dieser wiederholt geäußerte Bedarf veranlasste mich zu vorliegender Masterarbeit mit dem Ziel der Entwicklung von Qualitätsstandards, damit die Koordinierenden Kinderschutzstellen eine erfolgreiche Netzwerkarbeit durchführen können.
2.4 Bundeskinderschutzgesetz
Ausgelöst durch den Tod von Kevin in Bremen und Lea Sophie in Schwerin arbeitete auch die Bundesregierung an einer Verbesserung des Kinderschutzes mittels eines neuen Gesetzes. Dieser Ansatz kam nach intensivem Fachdialog mit Experten zustande und basiert auch auf Erkenntnissen des Aktionsprogrammes „Frühe Hilfen“ und der Runden Tische zu Heimkindern und sexuellem Kindesmissbrauch. Der Ausbau der Frühen Hilfen und lokaler Netzwerke stellt dabei den Kern der Verbesserung dar. Die Erziehungskompetenzen der Eltern während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes sollen gestärkt werden. Nach der Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu einem Kompromissvorschlag kann das neue Bundeskinderschutzgesetz am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes sind:
- Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke
- Mehr Handlungs- und Rechtssicherheit
- Verbindliche Standards
- Belastbare statistische Daten
Leicht zugängliche Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren sollen flächendeckend eingeführt werden und alle wichtigen Akteure im Kinderschutz in einem Kooperationsnetzwerk zusammengefasst werden. Das Bundesfamilienministerium stellt 120 Millionen Euro für den Einsatz von Familienhebammen bereit, die die Familien im ersten Lebensjahr des Kindes beraten und begleiten sollen. Eine bessere Zusammenarbeit der Jugendämter soll sichergestellt werden, indem bei Umzug einer Familie alle wichtigen Informationen dem neuen Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Damit soll das sogenannte „Jugendamts-Hopping“ vermieden werden. Eine Befugnisnorm für Berufgeheimnisträger wie Ärzte oder Psychologen schafft Klarheit über die zulässige Weitergabe von Informationen an das Jugendamt, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Alle hauptamtlichen Angestellten müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Weiterhin haben Einrichtungen Anspruch auf fachliche Begleitung. Für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe wird eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung, -sicherung und –überprüfung gesetzlich festgeschrieben. Auch auf kommunaler Ebene sollen Qualitätskriterien vereinbart werden. Einrichtungen erhalten eine Betriebserlaubnis nur dann, wenn sie ein Konzept zur Einhaltung fachlicher Standards vorlegen (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend/Regierung Online).
3. Vernetzung/Netzwerke
In diesem Abschnitt werden zuerst alle relevanten Aspekte des Begriffes „Vernetzung“ bzw. „Netzwerke“ behandelt, theoretische Modelle und Implikationen vorgestellt und dieses dann konkret auf die Netzwerke Früher Hilfen bezogen.
3.1 Begriffsklärung Netzwerke
Der Begriff der Vernetzung findet sich in unterschiedlichen wissenschaftlichen Bereichen, insbesondere in den sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen wie der Psychologie, der Soziologie und der Volks- und Betriebswirtschaftslehre. Diese Disziplinen bilden auf unterschiedliche Weise komplexe Strukturen und Zusammenhänge in Form von Netzwerken ab (Ziegenhain/Schöllhorn/Künster/Hofer/König/Fegert 2010: 54) und definieren sie aus ihrem Blickwinkel.
„Vernetzung ist die Herausbildung, Aufrechterhaltung und Unterstützung einer Struktur, der die Förderung von kooperativen Arrangements unterschiedlicher Personen oder Institutionen dienlich ist.“ Diese Definition stammt von van Santen/Seckinger (2003: 29) und trifft auf das Netzwerk der KoKi vollkommen zu. Es wird ein neues Netzwerk, eine Struktur gebildet mit unterschiedlichen Personen und Institutionen, die eine kooperative Zusammenarbeit im Kinderschutz durch verschiedene gemeinsame Instrumente verwirklichen wollen z. B. durch Einsatz einer standardisierten Risikoeinschätzung.
Sprenger (2001: 6) definiert folgendermaßen: „Netzwerke beschreiben einen Prozess, an dem mehrere Akteure oder Akteursgruppen beteiligt sind, die auf Basis einer gemeinsamen Überzeugung oder Vision auf ein vereinbartes Ziel hinarbeiten. Dieser Prozess beruht in der Regel nicht auf formellen Verträgen, sondern auf Vertrauen, Partnerschaft und der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für alle Beteiligten von Gewinn ist.“
Eine sehr umfassende Definition bieten Baitsch/Müller (2001: ii) an: „Netzwerke werden als akteursbezogene Beziehungsgeflechte verstanden, die kooperations- und projektübergreifend höchst unterschiedlich ausfallende Potenziale bereitstellen. Es handelt sich um lose gekoppelte Bindungen zwischen Akteuren, die in unterschiedlichen Handlungsbezügen-Wirtschaft-Politik und Verwaltung- und gegenseitigen Abhängigkeiten zueinander stehen. Sie sind organisatorisch offen. Es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber einzelnen. Es gibt keine förmlich hierarchische Gliederung. Der Institutionalisierungsgrad ist gering“
Aderhold bezieht sich lediglich auf die Personen und die zwischen ihnen bestehenden Beziehungen: „Soziales Netzwerk wird durch eine Summe von Akteuren und den zwischen ihnen bestehenden Beziehungsverhältnissen definiert“ (Aderhold 2009: 185, zitiert nach Miller 2010: 182).
Ziegler beschreibt: „Netzwerk als eine soziale Einheit, in der Ressourcen getauscht, Informationen übertragen, Einfluss und Autorität ausgeübt, Unterstützung mobilisiert, Koalitionen gebildet, Aktivitäten koordiniert, Vertrauen aufgebaut oder durch Gemeinsamkeit Sentiments gestiftet werden“ (Ziegler 1984, 435, zitiert nach Miller 2002, 35).
Bezogen auf die Koordinierenden Kinderschutzstellen eignet sich der erste Teil der Definition von Sprenger, denn im KoKi-Netzwerk sind Fachkräfte unterschiedlichster beruflicher Herkunft, die die gemeinsame Überzeugung und das Ziel des Kinderschutzes teilen. Der Abschluss von Kooperationsverträgen und genauer Zielbeschreibung wird entgegen der Definition als ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Netzwerken Früher Hilfen gesehen.
Auch die Definition von Ziegler beschreibt das Netzwerk der KoKi treffend und betont dabei den Aufbau von Vertrauen und Gemeinsamkeit, was ein wesentliches Kontinuum in der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Netzwerkpartner darstellt.
Derzeit sind viele KoKi-Netzwerke noch lose gekoppelte Bindungen wie in der Definition von Baitsch/Müller, auch das Beispiel des „Steuerungsgruppe“ genannten Netzwerkes des Jugendamtes in N. Die Fachkräfte haben vielfältige Potenziale und stammen aus verschiedenen Bezügen: freien Trägern, Ämtern, Freiberuflern, Kliniken usw.
3.2 Netzwerktheorien
Auf den deutschen Philosophen und Soziologen Georg Simmel (1908) lässt sich das Konzept des sozialen Netzwerkes zurückführen. Er beschreibt den Menschen als dadurch bestimmt, dass er in Wechselwirkung mit anderen Menschen lebt. Jakob Moreno entwickelte 1934 ein Erhebungs- und Analyseinstrument, die Soziometrie, mit dem er das Beziehungsgeflecht zwischen Menschen untersuchen konnte (Ziegenhain et. al. 2010: 54/Rabong 2010: 26f.).
In Norwegen untersuchte Anfang der 50er Jahre der Anthropologe John Barnes die innere soziale Struktur eines Fischerdorfes und erkannte die Bedeutung von informellen sozialen Strukturen, die neben formellen hierarchischen Strukturen existieren. Barnes (1954) bezeichnete das Beziehungsgeflecht wie Menschen zueinander in Beziehung stehen, wie sie, vergleichbar mit einem Fischernetz, als Knoten mit Linien und Bändern miteinander verbunden sind, als Netzwerk (Rabong 2010: 27f.)
Im Laufe der letzten Jahre hat der systemtheoretische Blick in der Netzwerkforschung immer mehr an Bedeutung gewonnen, da durch die Nutzung von systemtheoretischen Erkenntnissen ein umfassender Erklärungsgehalt angeboten werden kann. Mittels der Systemtheorien kann man sowohl Akteurhandlungen auf der Mikroebene betrachten als auch komplexe Systemstrukturen und –prozesse auf der Meso- und Makroebene (Miller 2005: 107). Die Systemtheorie wird hier nicht ausführlich erörtert, da dies die Möglichkeiten einer Masterarbeit übersteigt, sondern es werden netzwerkrelevante Themen aufgegriffen. Hier wird vor allem auf Miller Bezug genommen, die sich wiederum oft auf Luhmann (1988, 1993) bezieht.
Jedes für ein Netzwerk relevante System, Luhmann nennt es ein formal organisiertes System, hat seine eigene Systemlogik, d. h. eigenen Sinn, Kommunikation, Regeln und Grundsätze und verfügt über relevante Grenzen. Diese Systemgrenzen grenzen das System von der Umwelt ab.
In der systemtheoretischen Betrachtungsweise wirken in Systemen die Autopoiesis und die Selbstreferentialität. Das bedeutet, dass sich Systeme selbst erhalten, reproduzieren und steuern. Dieser Begriff der Autopoiesis und das zugehörige Konzept geht auf Maturana und Varela (1991) zurück. Dabei kommunizieren Systeme nach innen und nach außen. Miller (2002: 33) spricht hierbei auch von einem Anpassungsdruck nach außen und innen. Nach Außen kommunizieren sie mit der Umwelt. Dabei entscheidet das System bzw. die Systemakteure, was sie für sich brauchen und was nicht. Jedes System weist seine eigenen Regeln und Verhaltensmodi auf (Miller 2002: 31ff). Dies verdeutlicht, da die Akteure des KoKi-Netzwerkes aus unterschiedlichen Systembezügen (Krankenhaus, Gesundheitsamt, Polizei etc.) stammen, dass Reibungsverluste vorprogrammiert sind und das neue Netzwerk erst eine eigene normative Struktur mit Entscheidungsverfahren, Macht- und Aufgabenverteilung, Grundsätzen und Regeln bilden muss (Miller 2002/Berner/Burmann/Zwerger 2010).
Miller (2005) misst diesbezüglich vor allem den Systemakteuren eine tragende Bedeutung bei. Die Systemakteure kommunizieren über die Systemgrenzen hinweg mit anderen Systemen und gestalten dabei Austauschbeziehungen und - prozesse. Damit Systeme funktionsfähig und stabil bleiben, ist der Austausch durch gegenseitige Anpassungsprozesse gezeichnet (Berner et. al. 2010). Durch das neu entstandene Netzwerk KoKi entsteht eine neue Systemeinheit, welche als emergent bezeichnet werden kann: „ Eine emergente Ordnung soll als eine Systemeinheit verstanden werden, die gegenüber einem früheren Status quo eine neue qualitative Einheit darstellt, und die sich durch einen Zuwachs an Komplexität kennzeichnet“ (Miller 2005: 112).
Mit Blick auf die Bearbeitung von Komplexität und systemtheoretisch lässt sich sagen, dass die Entstehung des Netzwerkes KoKi eine logische Reaktion auf die Bearbeitung steigender Binnen- und Umweltkomplexität darstellt (Miller 2010: 182), da nur ein interprofessionelles Netzwerk die gesteigerten Anforderungen an Kinderschutz und Prävention erfüllen kann.
Die Funktionsfähigkeit des Netzwerkes hängt allgemein und hier im speziellen das KoKi-Netzwerk von der Kooperationsfähigkeit und Qualität der Beziehungen der Mitglieder ab (Miller 2005: 120/Berner et. al. 2010)
Zentrale Merkmale für Netzwerke sind nach Miller (2010: 182f):
- Netzwerke haben systemübergreifende Strukturen und agieren nicht operational geschlossen wie Systeme, sondern offen
- Netzwerke operieren mehr in offenen Grenzen als in geschlossenen
- Netzwerke haben eine temporale Struktur, sie entstehen nach Bedarf und lösen sich nach Bedarf auf
- Entscheidungen erfolgen multiperspektivisch
- Im Mittelpunkt stehen komplexe Problembearbeitung, gegenseitiges Verstehen, kooperatives Handeln und der Ausgleich von Akteurs- und Systeminteressen
- Aktivierbare Potenzialität wird durch Kooperation und Vertrauen hergestellt
3.3 Netzwerktypologien
Netzwerke können auf verschiedene Weise typisiert werden. Zwei Ansätze sollen hier veranschaulicht werden. Schubert (2008: 37ff.) unterscheidet prinzipiell primäre, sekundäre und tertiäre Netzwerke. Eine weitere Unterscheidung ist in natürliche und künstliche Netzwerke möglich. Das primäre Beziehungssystem steht im Zentrum des natürlichen Netzwerkes, es ist nicht organisiert und weist einen informellen Charakter auf. Dazu zählen Familie, Freunde, vertraute Kollegen. Diese Netzwerke sind von starken Bindungen geprägt und weisen eine hohe zeitliche Stabilität auf, wohingegen in den sekundären Netzen eher schwache Bindungen und größere Beziehungsflexibilität herrschen. Zugehörigkeit (z. B. zur Nachbarschaft) und Mitgliedschaft (z. B. zu einem Verein) bilden die Grundlage der Vernetzung. In künstlichen Netzwerken werden professionelle Ressourcen zur Bildung von Koalitionen und zur Koordination von Aktivitäten gebündelt. Dies können marktbasierte Kooperationen oder Vernetzungen von öffentlichen, sozialwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren im Non-Profit-Sektor sein. Schubert erkennt für den Non-Profit-Sektor nur schwach entwickelte Konzepte von Netzwerkarbeit und –interventionen. Das Netzwerk der KoKi kann klar als ein tertiäres Netzwerk klassifiziert werden, denn es erfüllt die oben genannten Voraussetzungen und generiert eine spezifische Form von Sozialkapital.
Netzwerke können nach Sprenger (2001: 6ff.) in personelle, interorganisationale und intraorganisationale Netzwerke unterschieden werden. Personelle Netzwerke zeichnen sich durch persönliche und informelle Beziehungen aus. Interorganisationale Netzwerke können Unternehmensnetzwerke oder Netzwerke öffentlicher und sonstiger Institutionen sein. Das Netzwerk der KoKi stellt ein interorganisationales Netzwerk dar. Intraorganisationale Netzwerke bestehen aus formalen Beziehungen zwischen Unternehmens- oder Behördeneinheiten.
Abbildung 2 zeigt die verschiedenen Arten von Netzwerken auf:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Arten von Netzwerken
Eine Form von interorganisationalen Netzwerke stellen die regionalen Netzwerke dar, die durch die Aktivierung und Koordination verschiedener regionaler Akteure bzw. Akteursgruppen Entwicklungsimpulse geben und vorher definierte Probleme angehen. Regionale Netzwerke (Sprenger 2001: 12/Baitsch/Müller 2001: vii) zeichnen sich aus durch:
- Heterogene, intermediäre Akteursstruktur
- Einbindung dieser Akteure erfolgt auf freiwilliger Basis
- Zentrale Rolle öffentlicher Akteure
- Überwiegend öffentlich finanziertes Budget
- Tendenz zur Formalisierung
- Reaktion auf hohen Problemdruck
- Hohe Leitbildorientierung
- Die Zusammenarbeit ist durch Gleichberechtigung, Dialog, Konsens- und Kompromissbereitschaft sowie Selbstorganisation geprägt
- Koordinierungs-, Moderations- und Organisationsbedarf wird durch unterschiedliche Interessen und Vorstellungen erzeugt
- Sie verfügen über keine Sanktionskompetenz und sind nicht weisungsberechtigt gegenüber den Mitgliedern
- Gegenseitiges Vertrauen, soziokulturelle Nähe, eine gewisse Dauerhaftigkeit des Netzwerkes
Typen von Netzwerken zeigt die folgende Abbildung 3:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Typen von Netzwerken
Diese Eigenschaften treffen auch auf das KoKi-Netzwerk zu: sie sind lokal auf Landkreisebene begrenzt, die Akteure kommen insbesondere aus dem pädagogischen und medizinischen Bereich (weitere z. B. Justiz, Polizei), weshalb diese unterschiedlichen Herangehensweisen auch verstärkten Koordinierungsbedarf erzeugen und die Zusammenarbeit ist von der Gleichberechtigung aller Teilnehmer geprägt, weshalb es auch keine Sanktionskompetenzen gibt. Die zentrale Rolle öffentlicher Akteure wird durch die Leitung und Steuerung des Netzwerkes durch die KoKi verdeutlicht, welche auch das Budget bereitstellt. Die KoKi´s sind im Zuge der Anforderung eines verbesserten Kinderschutzes entstanden, die durch massive Fälle von Kindesverwahrlosung und –tötung ausgelöst wurden . Das Vorhandensein von gegenseitigem Vertrauen wird in allen Beiträgen zu Frühen Hilfen als eminent wichtig beschrieben.
3.4 Netzwerkphasen
Der Aufbau eines Netzwerkes gestaltet sich nach Baitsch/Müller (2001) in fünf verschiedenen Phasen und ist dabei auch Rückschritten im Ablauf und unvorhersehbaren Dynamiken unterworfen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung 4: Netzwerkphasen nach Baitsch/Müller (2001)
Die Phase der Initiierung beschreibt den Aufbau eines Netzwerkes, in der Regel durch Initiatoren desselben, wobei darauf zu achten ist, dass Verantwortung und Zuständigkeiten sich nicht auf wenige Pioniere konzentrieren und infolge dessen andere eine geringere Bereitschaft zeigen. Es werden Vorstellungen über das Systemziel entwickelt. Die KoKi-Mitarbeiterinnen müssen in dieser Phase Kontakt zu den potentiellen Netzwerkpartnern aufnehmen und diese zur Mitarbeit motivieren. Idealerweise sollte vor diesem Schritt eine Sozialraumanalyse stattgefunden haben, um keine Partner zu übersehen.
Während der Konstituierung werden aus dem Kreis der Interessierten die künftigen Mitglieder bestimmt und eine erste grobe Zielorientierung in Bezug auf die Systemziele vorgenommen als auch Art und Umfang der Arbeit der Mitglieder skizziert. Das Netzwerk der KoKi muss offiziell gegründet werden (z. B. im Anschluss an die Auftaktveranstaltung) und eine erste Einigung über den Fortgang der gemeinsamen Arbeit getroffen werden.
Während der Phase der Zentrierung werden die Systemziele klar definiert und erste Überlegungen zu Struktur- und Leistungszielen entworfen.
Regeln der Zusammenarbeit (Strukturziele) stehen in der Phase der Normierung im Mittelpunkt. Kommunikations- und Informationssysteme müssen geschaffen, Funktionsrollen besetzt , Entscheidungswege und –regeln sowie Leistungsziele festgelegt werden.
In der Phase der Formalisierung werden die vereinbarten Regeln durch Dokumentationen, Protokolle, Leitbilder fixiert. Dadurch entstehen Funktionsmuster, die personenunabhängig sind und auch von neuen Mitgliedern nachvollzogen werden können (Bornhoff/Frenzer: 57ff.)
Ebert/Knoll/Lehnert (2007) stellen fest, dass die Grundpfeiler in der Entwicklung und Arbeit eines Netzwerkes Vertrauen, eine gemeinsame Aufgabe und Struktur sind. Dass Struktur ein wesentliches Merkmal ist, wird auch in den Netzwerkphasen deutlich, denn ein Netzwerk benötigt zum Aufbau und Durchführung eine klare Struktur mit festgelegten Zielen, Regeln und Leistungen.
Die im Rahmen der eigenen empirischen Forschung untersuchten Netzwerke befinden sich in unterschiedlichen Phasen. Das Netzwerk des Jugendamtes in M. befindet sich im Aufbau, also der Initiierungsphase und ist dabei verschiedenen Schwierigkeiten unterworfen, die an anderer Stelle näher ausgeführt werden (siehe auch 5.5). Das Netzwerk des Jugendamtes von N. ist weiter entwickelt, nach Einschätzung der befragten Kollegin geht es um die Umsetzung der Ziele, sie schätzt das Netzwerk zwischen Zentrierung und Normierung ein.
3.5 Netzwerkmanagement
Die Steuerung eines Netzwerkes erfordert komplexe Managementtätigkeiten. Hauptaufgabe ist die Initiierung einer Netzwerkkooperation durch planmäßige, zielorientierte Koordination von Akteuren zur Erstellung eines gemeinsam abgestimmten materiellen oder immateriellen Produktes (Schubert 2008: 26). Netzwerkmanagement umfasst nach Sydow und Windeler (1999) insbesondere zwei Aspekte: Kontrolle und Steuerung von dezentral verteilten Macht- und Entscheidungskompetenzen und Bündelung von Zieldiversitäten, Wahrnehmungsdifferenzen und Meinungsverschiedenheiten. Netzwerkmanagement bewegt sich im Spannungsfeld von
- Autonomie vs. Abhängigkeit der Akteure
- Vertrauen vs. Kontrolle zwischen den Akteuren sowie zwischen Akteur und Gesamtgebilde
- Differenzierung vs. Integration, also interorganisationale Aufgabenteilung, -zuordnung sowie Koordination der Leistungserbringung (Baitsch/Müller 2001: 29, angelehnt an Sydow et. al. 1999 und Wurche 1994)
Die Basisaufgaben des Netzwerkmanagements sind: Planung, Organisation, Personaleinsatz, Führung und Steuerung. Dabei kommen u.a. Methoden wie Prozessgestaltung, Konfliktmanagement, Ressourcenmanagement; Koordination, Controlling und Evaluation zum Tragen (Schubert 2008: 55/Baitsch/Müller 2001: 31).
Eine bekannte Unterscheidung nach vier zentralen Managementfunktionen interorganisationaler Netzwerke schlugen Sydow/Windeler 1997 vor:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: vier zentrale Managementfunktionen nach Sydow/Windeler 1997
Selektion : Wer und was soll ins (im) Netzwerk aufgenommen werden (verbleiben)?
Allokation: Wie sollen die Aufgaben und Ressourcen im Netzwerk verteilt werden?
Regulation: Wie und worüber soll die Erledigung der Aufgaben aufeinander abgestimmt werden?
Evaluation: Wie sollen Kosten und Nutzen im Netzwerkzusammenhang bestimmt und verteilt werden?
Selektion
In dieser wichtigen Anfangsphase der Selektion kommt es darauf an, geeignete und kompetente Kooperationspartner zu finden, die zur Erfüllung des Netzwerkziels, hier die Verbesserung des Kinderschutzes, beitragen können.
Die Suche nach den Kooperationspartnern erstreckt sich sowohl auf die Ebene der passenden Organisationen als auch auf die Auswahl des richtigen Personals. Passende Partner verfolgen ähnliche Absichten und besitzen entsprechende Kompetenzen, um das gesteckte Ziel erreichen zu können. Selektion bezieht sich sowohl auf positive als auch negative Auswahl der Netzwerkpartner und kann als eine potentiell ständige Aufgabe des Managements aufgefasst werden (Sydow 2001a: 312f). Um eine möglichst richtungsoffene Vernetzung zu gewährleisten, betont Endres (2007) sich bei der Auswahl nicht nur auf schon bestehende Kontakte zu verlassen, sondern offen für neue Netzwerkpartner zu sein und diese auch gezielt zu suchen.
Das Bayerische Landesjugendamt zählt die potentiellen Netzwerkpartner im Sonderdruck des Mitteilungsblattes (2009) auf. Das Jugendamt in N. hat eine Negativselektion bezüglich der Kindertagesstätten beschlossen, „… weil wir einfach Sorge haben, dass die uns überrennen werden.“ Die Überlegungen gehen jedoch dahin, wie und in welcher Form die Kitas in das Netzwerk eingezogen werden können. Das Jugendamt in M. möchte eine Vernetzung mit beiden Kliniken erreichen, wobei eine Klinik sich den Bemühungen verschließt und nicht kooperationsbereit ist.
Allokation
Dabei geht es im Wesentlichen um die Verteilung von Aufgaben, Ressourcen und Zuständigkeiten auf die einzelnen Netzwerkunternehmungen. Diese Verantwortungs- und Aufgabenverteilung erfolgt entsprechend den spezifischen Kompetenzen der Netzwerkpartner. Dabei wird auch festgelegt, auf welche Domäne der Zusammenarbeit sich das Netzwerk erstrecken soll und in welchem Umfang sich die Partner einbringen. Die Allokationsfunktion erstreckt sich nicht nur auf die Netzwerkbildung, sondern sie ist kontinuierlich wahrzunehmen (Sydow 2001a :313/Sydow 2001b: 89).
Das Jugendamt in N. hat eine gemeinsame Handreichung zur Gefährdungseinschätzung für die Hebammen der Geburtsklinik entwickelt. Dieses Instrument ist aber noch nicht auf seine Anwendbarkeit überprüft worden und es wurde noch nicht genau festgelegt, wann es zum Einsatz kommt, ob bei allen Müttern oder nur, wenn Auffälligkeiten bei Wöchnerinnen festgestellt werden.
Regulation
Im Zentrum der Regulationsfunktion steht die Entwicklung und Durchsetzung von Regeln der Zusammenarbeit. Es sollen geeignete vertragliche Vereinbarungen getroffen und Regeln zur Konflikthandhabung vereinbart werden. Die Netzwerkpartner sollten sich auf ein interorganisationales Informationssystem festlegen und die organisationsübergreifende Wissensspeicherung regeln, etwa, in dem bestimmtes Wissen als Netzwerkwissen ausgewiesen wird. Es müssen Anreizsysteme entwickelt werden, die den längerfristigen Einsatz für das Netzwerk, also für das Kollektiv, entlohnen. Diese sollten fähig sein, Kooperation und Wettbewerb, Autonomie und Abhängigkeit sowie Vertrauen und Kontrolle im Netzwerk balancieren zu helfen. Dieses System müsste die Suche nach win-win-Situationen fördern und die beteiligten Personen dafür belohnen, in den Aufbau und die Pflege partnerschaftlicher Beziehungen zu investieren. Auch diese Regeln der Zusammenarbeit müssen ständig weiterentwickelt werden. Man kann nicht davon ausgehen, dass eine Regulation der Aktivitäten und Beziehungen im Netzwerk abschließend gelingt. Es geht um eine permanente Verhandlung zwischen, aber auch innerhalb der Netzwerkunternehmungen (Sydow 2001a: 313f.).
Evaluation
Diese Funktion erstreckt sich sowohl auf das gesamte Netzwerk als auch auf die Beziehungen der Netzwerkpartner und ihren Leistungsbeitrag zum Erfolg des Netzwerkes. Die Evaluation sollte Fragen nach den Regeln der Zusammenarbeit, auf eingebrachte Ressourcen und Verfahren der Partnerselektion beinhalten (Sydow 2001a: 314). Leitfragen zur Evaluation können nach Endres (2011) sein:
[...]
- Arbeit zitieren
- Carmen Zwerger (Autor:in), 2012, Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) und erfolgreiche Netzwerkarbeit: Entwicklung von Qualitätsstandards, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/197618
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