Diese Arbeit befasst sich mit der Zurechenbarkeit von Wissen innerhalb von privatwirtschaftlichen Rechtsgebilden (Unternehmen). Der Schwerpunkt liegt vor allem auf der Fragestellung, in wieweit die im Rechtsverkehr erlangten Kenntnisse von natürlichen Personen, einer juristischen Person zuzuordnen sind, für die, die betreffende natürliche Person tätig ist. Auf einer nachfolgenden Ebene wird auch die Frage behandelt, ob das Wissen, welches hierdurch erlangt wurde, wiederum im gegenseitigen Verhältnis von Unternehmen untereinander zuzurechnen ist.
Es geht somit um –„Wissensverlagerungen“-, die als ein typisches Merkmal der heutigen arbeitsteiligen Gesellschaft anzusehen sind. In der Literatur wird die Wissenszurechnung weitläufig als nicht hinreichend durch den Gesetzgeber geregelt betrachtet, weshalb Rechtsprechung und Literatur versuchen, einheitliche Maßstäbe zur Behandlung dieses Themenkomplexes zu entwickeln und einheitliche Lösungsansätze für die vielfältigen Konstellationen zu liefern.
In dieser Arbeit werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der Wissenszurechnung erläutert. Im deutschen Recht gibt es zahlreiche „Wissensnormen“ ,die sich nahezu über alle Rechtsgebiete erstrecken. Sie bilden die Grundlage für eine Wissenszurechnung. Die einzelnen Normen sehen jedoch keinen einheitlichen Maßstab für eine Zurechnung von Wissen vor. Vielmehr differieren die Voraussetzungen für die Zurechenbarkeit von Anwendungsgebiet zu Anwendungsgebiet. Dies ist vor allem mit den unterschiedlichen Schutzfunktionen der Wissensnormen zu begründen, die in erster Linie auf das Vertrauen des Rechtsverkehrspartners des jeweiligen Wissenden gerichtet sind.
Im Hauptteil geht es zunächst einmal um die einzelnen in Frage kommenden Wissensträger, von denen das Wissen im Zuge der Wissenszurechnung auf eine andere Person, aber vor allem auf eine juristische Person, zurechenbar ist. Auch die mögliche Zurechnung von Wissen zwischen Unternehmen, die in einem Konzernverhältnis zueinander stehen wird behandelt. Hierbei wird erkennbar, dass die unterschiedlichen möglichen Konstellationen, unterschiedliche Voraussetzungen der Zurechenbarkeit ergeben.
Hieran anschließend soll auf einzelne, ausgesuchte Rechtsfelder eingegangen werden, wobei auf die Perspektive desjenigen eingegangen wird bei dem das Wissen, das Wissenmüssen bzw. die einschlägigen Wissensteile für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Zurechnung vorliegen oder nicht vorliegen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I Grundlagen der Wissenszurechnung
1. Einführung in die Problematik
2. Der Begriff des Wissens und der Kenntnis
3. Die Wissensnormen
4. § 166 BGB als zentrale Zurechnungsnorm für Wissen
a) Abgrenzung zur Verhaltenszurechnung
b) Abgrenzung zur Erklärungszurechnung
5. Wissenmüssen und das Wissen der Organisation
6. Die Wissenszusammenrechnung
7. Der Wissensvertreter
8. Zusammenhang der Anwendung bei Unternehmen
II Wissensträger
1. Das Organmitglied
2. Das ausgeschiedene Organmitglied
3. Der Gesellschafter und der Geschäftsführer
4. Der Mitarbeiter
5. Die im Unternehmen beschäftigte Privatperson
6. Die externe Hilfsperson
7. Das im Konzern verbundene Unternehmen
III Anwendungsfelder aus Perspektive des Wissenden
1. Sachkauf
2. Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen
3. Eingehung vorvertraglicher Schuldverhältnisse
4. Anlageberatung und Finanzprodukte
5. Versicherungsdienstleistungen
IV Resümee
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Onlinequellen
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