Seit einigen Jahren kommt es verstärkt zu Reorganisationsbestrebungen im Bereich des Öffentlichen Dienstes. Die Anforderungen und Erwartungen an den Öffentlichen Dienst stimmen nicht mehr mit jenen der Vergangenheit überein. Bedingt durch das Negativwachstum der Wirtschaft, kommt es zu einer Mindereinnahme von Steuern durch den Staat und somit stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit der öffentlichen Verwaltung.
Die daraus folgende Diskussion ist nicht nur von sachlichen, sondern vielfach auch von unsachlichen Argumenten geprägt. Vielfach werden den Vertretern des Öffentlichen Dienstes nicht nur Negativattribute zugeschrieben, sondern es wird auch das Handeln dieser als nicht zeitgemäß, d.h. nicht kundenorientiert im Sinne eines modernen Dienstleisters wahrgenommen.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit die Organe der Arbeitsinspektion im Umfeld des Aufsichtsbezirkes des Arbeitsinspektorates St. Pölten als Archetyp des „klassischen Beamten“ in Verbindung mit der Zuschreibung negativer Attribute auftreten, oder ob diese nicht viel mehr, ob ihrer Kundenorientierung, als Typus eines modernen Dienstleisters bezeichnet werden können.
Inhaltsverzeichnis
Kurzbeschreibung
Abstract
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
1.2 Forschungsgegenstand
1.3 Zielsetzung und persönliche Motivation
1.4 Methodik
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Verwaltung
2.1.1 Geschichte der Verwaltung und des Arbeitnehmerschutzes aus österreichischer Sicht
2.1.2 Die öffentliche Verwaltung und der „Öffentliche Dienst“
2.1.3 Die „moderne“ öffentliche Verwaltung
2.2 Begriffsdefinitionen
2.2.1 New Public Management (NPM)
2.2.2 Good Governance
2.2.3 Electronic Government (auch E-Government)
2.2.4 Wirkungsorientierte Haushaltsführung
2.2.4 Die Organe der Arbeitsinspektion
2.2.5 Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber, Bezirksverwaltungsbehörden und Amtssachverständige
3. Erhebung
3.1 Befragungsplan und Bestimmung der Interviewteilnehmer
3.2 Befragungsverfahren
4. Ergebnisse
4.1 Kontaktarten mit den Organen der Arbeitsinspektion
4.1.1 Aus der Sicht der Amtssachverständigen
4.1.2 Aus der Sicht der Vertreter der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers
4.1.3 Aus der Sicht der Vertreter der Behörden
4.2 Wahrnehmung der Organe der Arbeitsinspektion
4.2.1 Aus der Sicht der Amtssachverständigen
4.2.2 Aus der Sicht der Vertreter der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers
4.2.3 Aus der Sicht der Vertreter der Behörden
4.3 Weitere Ergebnisse aus den Interviews mit den Behördenvertretern
5. Auswertung
5.1 Bestätigung oder Falsifizierung der Hypothesen
5.2 Antwort zur Forschungsfrage
6. Ausblick
7. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Sonstige Quellen
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Gesetze und Verträge
Anhang 1: Interviewverzeichnis
Anhang 2: Leitbild der Arbeitsinspektion
Kurzbeschreibung
Seit einigen Jahren kommt es verstärkt zu Reorganisationsbestrebungen im Bereich des Öffentlichen Dienstes. Die Anforderungen und Erwartungen an den Öffentlichen Dienst stimmen nicht mehr mit jenen der Vergangenheit überein. Bedingt durch das Negativwachstum der Wirtschaft, kommt es zu einer Mindereinnahme von Steuern durch den Staat und somit stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit der öffent-lichen Verwaltung.
Die daraus folgende Diskussion ist nicht nur von sachlichen, sondern vielfach auch von unsachlichen Argumenten geprägt. Vielfach werden den Vertretern des Öffent-lichen Dienstes nicht nur Negativattribute zugeschrieben, sondern es wird auch das Handeln dieser als nicht zeitgemäß, d.h. nicht kundenorientiert im Sinne eines modernen Dienstleisters wahrgenommen.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit die Organe der Arbeits-inspektion im Umfeld des Aufsichtsbezirkes des Arbeitsinspektorates St. Pölten als Archetyp des „klassischen Beamten“ in Verbindung mit der Zuschreibung negativer Attribute auftreten, oder ob diese nicht viel mehr, ob ihrer Kundenorientierung, als Typus eines modernen Dienstleisters bezeichnet werden können.
Abstract
For some years there are increased efforts to re-organize some fields of the public service. Demands and expectations don’t always fit those of the past. Because of the negative growth of the economy the government takes in less taxes and there for the question is how the federal administration can be kept up.
The discussion which concludes, is characterized by objective as well as non-objective arguments. Often Public Service representatives have a negative image and their actions are described as not in keeping with the times i.e. not costumer friendly the way a modern service provider should be.
This paper deals with the question to what extent the authorities of the trade supervisory board in the supervision area of the labour inspection St. Pölten appear as an archetype of the “classical official” in connection with the negative attributes or because of their customer friendliness are a role model of a modern service provider.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Im Kapitel Einleitung wird nach der Darstellung der Ausgangslage und der Problem-stellung, der Erklärung des Forschungsgegenstandes, der Zielsetzung und des per-sönlichen Zugangs des Autors auf die Erklärung der Methodik der gegenständlichen Arbeit eingegangen.
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
Durch die sich weltweit ändernden Anforderungen im Bereich der Arbeitswelt und der Gesellschaft[1], in der Wirtschaft durch z.B. eine Liberalisierung der Märkte, verbunden mit einer raschen Entwicklung in den Bereichen Elektronik und Informatik, dies führt zur Globalisierung[2], und den sich daraus ergebenden Erwartungen an die öffentliche Verwaltung[3], sind seit einigen Jahren Bestrebungen hinsichtlich einer Neuorgani-sation wahrnehmbar. Einer Neuorganisation die von Nöten ist, da die öffentliche Ver-waltung als inneffizient, bürokratisch[4] und zu teuer gilt.[5] Ausgehend von einem Ne-gativwachstum der Wirtschaft, verbunden mit höherer Arbeitslosigkeit, trifft die Finanzmarktkrise die Realwirtschaft, dies wiederum führt zu Mindersteuereinnahmen, und somit stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit der öffentlichen Verwalt-ung.[6]
Diese Neuorganisation, die Modernisierung, der öffentlichen Verwaltung wurde unter der Bezeichnung New Public Management (NPM)[7] zum Begriff.
Daraus folgend wird eine Diskussion im öffentlichen Raum geführt, welche nicht nur von sachlichen, sondern vielfach auch von unsachlichen Argumenten geprägt ist.
Den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern in der öffentlichen Verwaltung, kurz auch als Öffentlicher Dienst[8] bezeichnet, werden nicht nur Negativattribute beige-messen, sondern es werden deren Leistungen auch als nicht kundenorientiert einge-stuft. Aber gerade diese „ …. Zufriedenstellung der Kundenbedürfnisse ist, gerade in Zeiten wirtschaftlicher Veränderungen, ein Vorteil im Standortwettbewerb der Länder.“[9]
1.2 Forschungsgegenstand
Die bereits erwähnten sich ändernden Anforderungen und Erwartungen stellen an die öffentliche Verwaltung, resultierend aus der gesellschaftlichen Entwicklung mit den zunehmenden Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger, anspruchsvolle Heraus-forderungen. Die Herausforderungen bestehen insofern, weil sich das Anspruchs-denken der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die öffentliche Verwaltung dahin-gehend geändert hat, als dass von dieser nunmehr ein zeitgemäßes, d.h. kunden-orientiertes Handeln verlangt wird. Auch im Bewusstsein, dass die „ …. Übertragung des Kundenbegriffs auf die öffentliche Verwaltung ….“[10],, im Sinne eines privatwirt-schaftlichen Plans, nicht übertragbar ist.
Diese Kundenorientierung, die Öffnung der Verwaltung gegenüber den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger[11], weicht stark vom Archetyp[12] des „klassischen Beamten“, dem Negativattribute zugeschrieben werden, demnach dieser „…. ein bisschen kleinkariert, pedantisch und langweilig“[13] ist, ab. Auch entspricht das ge-forderte Erscheinungsbild des Öffentlichen Dienstes nicht mehr den negativen Vorur-teilen wie Immobilität, Ärmelschonermentalität oder Reformfeindlichkeit.[14] „Der öffent-
liche Dienst entwickelt sich …. kräftig weiter – und wird zum modernen Dienstleister …..“[15]
Die Organe der Arbeitsinspektion sind sowohl für die Überprüfung, als auch für die Beratung im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz von Arbeitgeberinnen und Arbeit-gebern zuständig.[16] Sie kommen mit den Vertreterinnen bzw. Vertretern von Arbeit-geberinnen und Arbeitgebern, Bezirksverwaltungsbehörden und Amtssachver-ständigen, dies sind Personen derer sich die Bezirksverwaltungsbehörde zwecks fachlicher Expertise bedient, in Kontakt. Dieser Kontakt führt oftmals zu intensiver Zusammenarbeit und regem Erfahrungstausch.[17]
Es besteht daher der Forschungsbedarf dahingehend, zu erheben, inwieweit die Organe der Arbeitsinspektion im Umfeld des Aufsichtsbezirkes des Arbeits-inspektorates St. Pölten als Archetyp des „klassischen Beamten“ in Verbindung mit der Zuschreibung negativer Attribute auftreten, oder ob diese nicht, ob ihrer Kunden-orientierung wie dem fairen und konsequenten Handeln, dem Treffen rascher und unbürokratischer Entscheidungen, der praxisbezogenen Arbeit und der unentgelt-lichen Beratung, als Typus eines modernen Dienstleisters bezeichnet werden können.[18]
1.3 Zielsetzung und persönliche Motivation
Ziel der Arbeit soll es einerseits sein, den Status quo des Bildes der Organe der Ar-beitsinspektion im Umfeld des Aufsichtsbezirkes des Arbeitsinspektorates St. Pölten (zuständig für die Städte St. Pölten und Waidhofen an der Ybbs, die Verwaltungsbe-
zirke Amstetten, Lilienfeld, Melk, St. Pölten und Scheibbs; siehe Abbildung 1) zu erheben, und andererseits die Organe der Arbeitsinspektion bezüglich der Er-wartungshaltung der Vertreter der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber, der Be-zirksverwaltungsbehörden und der Amtssachverständigen an ihre Rolle zu sensibilisieren.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Politische Bezirke Niederösterreichs mit graphischer Darstellung des Aufsichtsbezirkes des Arbeitsinspektorates St. Pölten
Quelle: eigene Darstellung.
Die zu prüfenden Hypothesen, die dieser Arbeit zugrunde liegen, lauten:
- Die Organe der Arbeitsinspektion werden als fachlich kompetent wahrgenommen.
- Das Arbeitsinspektorat St. Pölten ist bekannt für seine fachliche Expertise.
- Flexibilität, persönlicher Einsatz und unbürokratisches Verhalten sind bezeich-nend für das Auftreten der Organe der Arbeitsinspektion.
Das Interesse des Autors an der Thematik liegt in seinem Beruf als Arbeitsinspektor begründet. Seine persönliche Motivation beruht auf dessen seit mehr als zwei Jahr-zehnten andauernden Tätigkeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Land, Bund) und hiervon seit 18 Jahren im Bereich der Arbeitsinspektion. Durch das Interesse an Politik im Allgemeinen und der öffentlichen Verwaltung im Besonderen, ist der Autor von der unabdingbaren Notwendigkeit einer Veränderung des öffentlichen Sektors in Richtung Kunden- und Serviceorientierung überzeugt.
1.4 Methodik
Es wurden qualitative Experteninterviews durchgeführt. Diesen Interviews lag ein In-terviewleitfaden zugrunde, welcher im Vorfeld der Befragungen strukturiert wurde und mit den offenen Fragen die Grundlage dafür war, dass die Interviewten die Mög-lichkeit erhielten offen und frei zu antworten.[19]
Das Ziel der Interviews war es nicht, mathematisch statistische Kennzahlen zu er-mitteln, sondern war es vielmehr Empfindungen, Stimmungen, aber vor allem Mei-nungen, d.h. die subjektiven Sichtweisen der Befragten zu sammeln.
Nach den Interviews, diese hatten eine Dauer zwischen 20 – 45 Minuten und wurden digital aufgezeichnet, erfolgte die Transkription. Es wurden jedoch aus Gründen der
Ressourcen nur signifikante Stellen wörtlich transkripiert. Die verbliebenen Ge-sprächsphasen wurden paraphrasiert und einer Zusammenfassung zugeführt.[20] Ab-schließend erfolgte die Auswertung der Gespräche mit den Experten „ …. an inhalt-lich zusammengehörigen, über die Texte verstreute Passagen ….“.[21]
2. Theoretische Grundlagen
Im Kapitel Theoretische Grundlagen werden jene Gebiete näher erläutert, die zu einem besseren Verstehen der Arbeit beitragen. So werden die Gebiete der Ge-schichte der Verwaltung und des Arbeitnehmerschutzes aus österreichischer Sicht, der Verwaltung, mit Spezifikation der „öffentlichen“ und der „modernen öffentlichen“ Verwaltung, wie eben auch diverse Begriffe definiert.
2.1 Verwaltung
2.1.1 Geschichte der Verwaltung und des Arbeitnehmerschutzes aus österreichischer Sicht
Es ist nicht das Ziel dieses Kapitels eine universell detaillierte Abhandlung der ge-schichtlichen Entwicklung der Verwaltung und des österreichischen Arbeitnehmer-schutzes darzulegen, jedoch ist das begrenzte Eingehen für das Verständnis der Arbeit notwendig.
Auf jenem Gebiet auf welchem sich das heutige Österreich befindet, vereinigten sich keltische und illyrische Stämme ab ca. 400 v. Chr. zu einem Königreich der Noriker („regnum Noricum“) und bauten verwaltungsähnliche Strukturen auf. Unter Kaiser Augustus (30 v. Chr. – 14 n. Chr.), zur Zeit des römischen Imperiums, gliederte sich die Verwaltung in drei Provinzen und es wurde der Kaiser in jeder durch einen Statt-
halter vertreten. Das Gebiet des heutigen Österreichs stand von 500 – 1150 unter dem Einfluss der Herzogtümer Bayern und Kärnten. Die Herzogtümer wurden von den Herzögen geführt. In der Zeit von 1150 – 1500 entstanden eigene Länder, soge-nannte Fürstentümer, und es kam in Salzburg und Tirol zur Bildung eigener Zentral-behörden. Diese Zentralbehörden, Ämter und Kanzleien, wurden vom Fürsten ge-leitet. Von ca. 1500 – 1750 kam es zu einem Zusammenschluss der böhmischen, österreichischen und ungarischen Länder unter einer Monarchie.[22] Die ersten be-deutenden Konzepte für Behörden wurden von Maximilian I.[23] verfasst.[24]
Von 1740 bis 1780 regierte Maria Theresia[25]. „Bald nach ihrem Regierungsantritt er-kannte Maria Theresia die Notwendigkeit von Verwaltungsreformen. Schon 1742 wurden die dynastischen und die außenpolitischen Angelegenheiten der österreich-ischen Hofkanzlei entzogen und der neugebildeteten ´Hof- und Staatskanzlei´ zugewiesen. Graf Kaunitz[26] übernahm die Leitung dieser neuen Hofstelle.“[27] „Wirklich grundlegende Reformen konnten erst durchgeführt werden, als der Friede zu Aachen Österreich eine mehrjährige Atempause sicherte. Sie tragen den Charakter einer Staatsreform und sind in der Hauptsache das Verdienst des Grafen Haugwitz[28], ….“[29] Dieser Friedrich Wilhelm Graf Haugwitz war der große Reformer der österreichischen Monarchie[30], führte eine maßvolle Reform der inneren Verwaltung, die sogenannte „theresianische Staatsreform“ mittels Schaffung einer einheitlichen
Zentralgewalt, durch, welche bis 1848 das österreichische Staatswesen bestimmte.[31] Erstmals kam es jedoch durch die Fülle staatlicher Aufgaben zu einer starken Vermehrung der Staatsbeamten.[32]
Der Themenbereich des Arbeitnehmerschutzes wurde im Jahre 1772 insofern auf-gegriffen, als dass über Veranlassung Maria Theresia ein eigener Beamter zur Auf-sicht über die Fabriken in Niederösterreich eingesetzt wurde. Im Jahre 1786 erfolgte eine Verordnung, welche die Beschäftigung von Kindern regelte. Mit dieser Ver-ordnung wird eine Parallele zu dem im Jahre 1802 in England verlautbarten „Act for the preservation of the health and morals of apprentices“ hergestellt.[33] „Wenn auch dieser ´ Act´ vielfach als ´ Geburtsstunde des modernen Arbeitsrechtes´ gerühmt wird, so ist doch das Handschreiben von Kaiser Josef II[34] wohl als eine ´ sozial-politische Tat von welthistorischer Bedeutung´ anzusehen.“[35]
Der Sohn Maria Theresias Joseph II. formte die Beamten nach seinem Bilde als so-ziale Gestalten. Diese waren unparteiisch und nur dem Staatszwecke verpflichtet.[36] Er träumte „ …. von einem schlanken, effektiven Staat, mit tugendhaften und spar-samen Beamten, die nur das Gemeinwohl im Blick haben.“[37] So war die Verwaltung immer neutral eingestellt und stand über allen Klassen der Gesellschaft.[38] Die Re-form, die Errichtung einer Bürokratie, hatte vor allem den Zweck: „Sie diente im Josephinismus dem Kaiser als Waffe gegen den Feudaladel ….“.[39] Es kam zur
Konzeption des Beamtenstandes mit den Eckpfeilern wie z.B. der lebenslangen An-stellung und des Verbotes der Geschenkannahme.[40]
Die Geschichte des Arbeitnehmerschutzes verlief in weiterer Folge äußerst turbulent. Die im Jahre 1810 geschaffene k.u.k Fabriksinspektion wurde nach kurzer Zeit wieder aufgelassen, traten Kinderschutzbestimmungen des Jahres 1846 in Kraft wurden aber bereits nach einem halben Jahr zurückgenommen. Im selben Jahr wurde mittels Hofkanzleidekret die Arbeit von Frauen und Kindern mit weißem Phosphor verboten. Da jedoch wirtschaftliche Interessen im Vordergrund standen, gelangte dieses Verbot nie zur Anwendung.[41]
1848 kam es dahingehend zu Änderungen, dass anstelle der Zentralbehörden die k.k. Ministerien für die Monarchie errichtet wurden. Im Jahre 1851 wurde von Kaiser Franz Joseph I.[42] die Verantwortlichkeit der Ministerien festgelegt. Dies bedeutete, dass die Verantwortung des politischen Handelns der Minister, die Ministerverant-wortlichkeit, geregelt wurde.[43]
Mit der Gewerbeordnung 1859 wurde der Arbeitnehmerschutz zur Verpflichtung der Arbeitgeber. Die Kontrolle der Einhaltung der Schutzvorschriften oblag ab 1883 der Gewerbeinspektion (siehe Abbildung 2).[44]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Gesetz von der Gründung der Gewerbeinspektion
Quelle: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsinspektion/Geschichte/geschichte_030.htm (abgerufen am 13.03.2012).
Der Aufbau der gegenwärtigen Standorte der Arbeitsinspektorate erfolgte später. So wurde das Arbeitsinspektorat St. Pölten am 1. August 1902 gegründet.[45]
Im Jahre 1885 erfolgte die Novellierung der Gewerbeordnung dahingehend, dass nunmehr eine Verpflichtung des Gewerbeinhabers erfolgte und dieser auf seine Kosten Einrichtungen herstellen musste, die dem Schutz des Lebens und der Ge-sundheit der Hilfsarbeiter dienten. Es folgte bis 1914 eine kontinuierliche Fortent-wicklung der Arbeitnehmerschutzgesetze in den Bereichen Arbeitszeit, Sonn- und Feiertagsruhe, sowie des technischen Arbeitnehmerschutzes.[46]
Nach dem Ende der Monarchie kam es zur Neuordnung des Staates. So wurden neue Funktionen geschaffen. Der Bundespräsident, dieser nahm die Rolle des Staatsoberhauptes ein, die Bundesregierung und die Bundesministerien zählten zu den Zentralbehörden. Die Landesregierungen und Bezirkshauptmannschaften wurden zur Mittel- bzw. Unterbehörde gerechnet.[47] Nach dem Ersten Weltkrieg wurden weitere wichtige Arbeitnehmerschutzvorschriften erlassen wie z.B. das
Nachtarbeitsverbot von Frauen und Jugendlichen in gewerblichen Betriebsanlagen oder das Gesetz über den achtstündigen Arbeitstag.[48]
Am 13. März 1938 wurde Österreich an das Deutsche Reich angeschlossen. Von 1938 bis 1945 war Adolf Hitler[49] unter anderem Staatsoberhaupt, oberster Träger der Verwaltung und hatte die alleinige Entscheidungsbefugnis. Die Vereidigung der Be-amten erfolgte auf ihn als Person[50] und kam es somit zu „…. einer einseitigen unauf-löslichen Bindung des Beamten an die totalitäre Staatsführung …..“[51] Österreich wurde dem Deutschen Reich hinsichtlich Verwaltung und Wirtschaft eingegliedert. Dies bedeutete, dass die Verwaltungsbezirke einem Landrat unterstellt wurden, die Selbstverwaltungskompetenz und die deutsche Gemeindeordnung wurde einge-führt.[52]
Der Arbeitnehmerschutz erfuhr im Dritten Reich, vor allem jedoch im Zweiten Welt-krieg (1939 – 1945) eine dunkle Zeit. Es kam kriegsbedingt zu zahlreichen Vor-schriften wie z.B. die Verdunkelungsvorschrift. Daraus folgte eine Behinderung der natürlichen Lüftung in Arbeitsräumen und somit zu einem Anstieg von Schadstoffen in der Luft.[53]
Am Ende des Zweiten Weltkrieges und nach Zerfall des Dritten Reiches wurde am 27. April 1945 von einer provisorischen Staatsregierung eine Proklamation über die Unabhängigkeit Österreichs erlassen, aus welcher hervorging, dass die demo-kratische Republik Österreich wieder hergestellt und im Geiste der Verfassung von
1920 einzurichten ist.[54] Die provisorische Staatsregierung hatte Regierungs- und Ge-setzgebungsfunktion, sowie oblag ihr die oberste Verwaltung.[55]
Die Arbeitnehmerschutzgesetzgebung nach dem Zweiten Weltkrieg erfuhr eine Re-naissance durch das Arbeitsinspektionsgesetz 1947. In diesem Gesetz erfolgte eine Erweiterung des gewerblichen Arbeitnehmerschutzes auf alle Betriebe wie z.B. Theater, Kraftwerke, Banken.[56] Weitere Meilensteine im Bereich des Arbeitnehmer-schutzes waren die Maschinen-Sicherheitsverordnung 1961, dies deshalb, da bis zu dieser Verordnung Maschinen ohne Schutzvorrichtung verkauft werden durften. Das Arbeitnehmerschutzgesetz 1973 regelte z.B. die Bestellung einer sicherheitstech-nischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Im Jahre 1993 trat das Arbeits-inspektionsgesetz[57] in Kraft. Dieses regelte die Aufgaben der Arbeitsinspektion und die Rechte der Organe der Arbeitsinspektion. Durch den Beitritt Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum im Jahre 1994 wurden die Richtlinien der EU in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz[58] eingearbeitet und dieses trat mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
2.1.2 Die öffentliche Verwaltung und der „Öffentliche Dienst“
Bereits aus den alten Kulturen der Sumerer, der Ägypter, des alten China oder dem Römischen Reich wird über beträchtlichen Verwaltungsaufwand berichtet. Daher darf von einem Bestehen einer öffentlichen Verwaltung in all den erwähnten Ländern aus-gegangen werden. Diese Verwaltungen waren jedoch nicht von einheitlicher Qualität getragen.[59] „Im Rahmen des internationalen Vergleichs gilt die Qualität der öffent-lichen Verwaltung inzwischen als ein wichtiger ,Standortfaktor´ - z.B. bei der Vergabe
von Krediten durch die Weltbank oder bei der Gestaltung internationaler Verträge.“[60] Daher ist die Qualität der Verwaltung immer auch eine Qualität der öffentlichen Be-diensteten.[61]
Der jeweilige Herrscher griff immer schon auf die öffentliche Verwaltung als ein In-strument zurück, und daher entstand „ …. der Begriff der ,öffentlichen Verwaltung´ als einer eigenständigen, also nicht mit ´ dem´ Herrscher identischen Struktur erst re-lativ spät (14. Jh.) ….; …. die Praxis einer selbständigen Verwaltung wurde erst im 18. Jh. etabliert.“[62] In der österreichischen Bundesverfassung ist festgelegt, dass die Führung der Verwaltung durch Berufsbeamte und auf Zeit Gewählte erfolgt[63] und so wurde der Begriff „Öffentlich Bedienstete“ in Österreich erst „ …. durch die B-VG-Novelle BGBl 1974/444 in das Verfassungsrecht eingeführt und hat vereinheitlicht: öffentliche Bedienstete in diesem Sinne sind Beamte und Vertragsbedienstete, die in einem Dienstverhältnis zum Bund, den Ländern, Gemeindeverbänden und Ge-meinden stehen.“[64]
Wie bemerkt, wird in der Bundesverfassung auf die Führung der Verwaltung einge-gangen. Dieser kommt bezüglich jenes Vertrauens, das Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung entgegenbringen sollen, große Wichtigkeit zu, insofern, als dass es eine rigorose Weisungs- und Gesetzgebundenheit aller im öffentlichen Dienst Beschäftig-ten bedingt. Dies sollte für Vertreter des Öffentlichen Dienstes jedoch eine Selbstver-ständlichkeit darstellen, da diese am Image ihres eigenen Berufsbereiches nicht nur
besonders interessiert, sondern auch sehr engagiert sein sollten.[65] So führt auch Welan[66] an: „Unser Lehrer Walter Antoniolli[67] lehrte uns, dass Gesetzestreue die
höchste Tugend des Verwaltungsbeamten sei.“[68] Auch die Arbeitsinspektion trägt dieser Tugend in ihrem Leitbild Rechnung.[69]
Durch die Zunahme der Modernisierung in der öffentlichen Verwaltung mit nachvoll-ziehbaren Aktenläufen und einer Zunahme des Personalstandes, tauchte auch das Wort „Bürokratie“ auf. Dieses Wort bezeichnete jedoch nur in den Anfangszeiten den hohen Qualitätsstandard der öffentlichen Verwaltung. „Dieser Begriff ist jedoch ne-gativ besetzt, da, wenn in der Bevölkerung von Bürokratie gesprochen wird, dies stets im negativen Zusammenhang geschieht, und als Platzhalter für Langsamkeit und das Gegenteil von Effektivität dient.“[70] So werden staatliche Organisationen und Organisationsformen, die nicht marktorientiert auftreten[71], ebenso mit der Bezeich-nung Bürokratie versehen und werden gegenwärtig, nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, alle jene Gesetze, die den populistischen Politikern und Medien als nicht opportun erscheinen, den bürokratischen Schmarotzern in Brüssel zugeeignet.[72] Somit steht Brüssel als Synonym für Bürokratie.
2.1.3 Die „moderne“ öffentliche Verwaltung
Da die Anforderungen und Erwartungen, die die Bürger an die öffentliche Verwaltung stellten nicht mehr kongruent mit dem Bild der Verwaltung im historischen Sinn
waren, entwickelte sich der Staat ab den 1980er Jahren in Richtung einer Dienst-leistungsorientierung. Die Gesellschaft und die Wirtschaft hatten sich verändert und somit auch das Verständnis der Bürger in ihrer Einstellung zur öffentlichen Ver-waltung. Die Bürger sahen sich nicht mehr als Untertan sondern vielmehr als Kunde. Dies setzte wiederum die Politik unter Druck, brachte ein Umdenken und führte in Verbindung mit der zunehmend prekären finanziellen Situation, dem Rückgang der Steuereinnahmen, zum Vorhaben einer Neuausrichtung der öffentlichen Verwalt-ung.[73] Ziel ist ein Abbau der „Bürokratie“ unter Berücksichtigung der Wettbewerbs-orientierung des Staates. Dies führt zwangsläufig zur Abkehr vom statischen Be-amtentypus, jenem Typus der in seiner Laufbahn nur wenige Funktionen ausübt, und dem Auftreten des dynamischen Verwaltungsmanagers mit der Suche nach neuen Herausforderungen. Ein Wechseln zwischen den Bereichen der Privatwirtschaft und der Verwaltung wird nunmehr denkbar.[74]
Diese Neuausrichtung der Verwaltung, der Umbau des Staatsapparates, wirkt sich aber nicht nur auf den Typus des im Öffentlichen Dienst Beschäftigten aus. Das Berufsbeamtentum ist als Institution auf dem Rückzug[75] und der Staat als solches soll, durch eine Reduktion des Personals und der Budgetmittel, gesund schrumpfen.[76] Diese Entwicklung wird jedoch von manchen, so auch von Burger[77] äußerst kritisch betrachtet: „Denn immerhin: Die Pragmatisierung ermöglicht grund-sätzlich den Widerstand gegen parteiliche Einflussnahme.“[78]
2.2 Begriffsdefinitionen
In diesem Kapitel werden die für die Arbeit wichtigsten Begriffe näher definiert.
2.2.1 New Public Management (NPM)
In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Gesellschaft von einer Industrie-gesellschaft in Richtung einer Informations-, Kommunikations- und Technologiege-sellschaft. Die Wirtschaft vollzog diesen Wandel rasch, die Verwaltung hingegen be-findet sich nach wie vor in einem technischen Rückstand.[79] Diesen Umstand er-kannte bereits im Jahre 1992 der damalige amerikanische Präsident William Jefferson Clinton[80], besser bekannt als Bill Clinton. Er war von der Wichtigkeit der Informationstechnologie überzeugt und machte den Auf- und Ausbau der Infor-mationsstruktur zur nationalen Hauptaufgabe.[81]
„New Public Management (NPM) ist der Oberbegriff der weltweit terminologisch einheitlichen ‚Gesamtbewegung’ der Verwaltungsreformen, die auf einer institut-ionellen Sichtweise basieren. Charakteristisch für NPM-Reformen ist der Wechsel der Steuerung von der Input- zur Outputorientierung.“[82] „Man ist bestrebt, aufgrund der Kenntnis der gewünschten Leistung, durch retrograde Betrachtung des Ablaufes zur idealen Organisationsstruktur zu gelangen. All dies steht im Gegensatz zum bis-herigen Verwaltungssystem, welches inputgesteuert war, d.h. man wusste die Inputs (z.B. Personal, finanzielle Ressourcen) und versuchte eine Leistung zu erreichen.“[83]
Eine Verwaltung im Sinne des NPM wird dann als gut gesehen, wenn die Kriterien der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit, bekannt auch als „3E-Modell“ (Economy, Efficiency, Effectiveness), erfüllt werden.[84] Dies unter dem Ein-bezug sowohl unternehmerischer, als auch marktwirtschaftlicher Elemente.[85] Der ökonomische Druck setzt auch den öffentlichen Verwaltungen zu.[86] Daher wird eine Entwicklung hin zu mehr Wettbewerb als Chance gesehen, durch einen erhöhten Effizienzdruck auch eine vermehrte Leistung zu erzielen. Die Durchführung von Re-formen im Sinne des New Public Management führte durch Erhöhung von Effizienz und Effektivität in jüngerer Vergangenheit zu Erfolgen. Die Worte Kunden-, Leistungs-, Ergebnis- und Kostenorientierung sind nunmehr auch in der öffentlichen Verwaltung keine unbekannten Determinanten.
[...]
[1] Vgl. Hochleitner, Albert, Neue Arbeitswelt und Technologie, in: Wailand, Georg (Hrsg.), Unsere Zukunft ist bunt, Das ganz andere Österreich, Ergebnisse aus der UNIQA-Zukunftsstudie, Wien, Hamburg, 1999, S. 73.
[2] Vgl. Wohlmeyer, Heinrich, Globales Schafe scheren, Gegen die Politik des Niedergangs, Wien – Klosterneuburg, 2006, S. 37.
[3] Anmerkung des Autors: siehe Kapitel 2.1.2.
[4] Anmerkung des Autors: siehe Kapitel 2.1.2.
[5] Vgl. Grimmer, Klaus, Öffentliche Verwaltung in Deutschland, 2004, S. 50.
[6] Vgl. Tojner, Michael, Finanzmarkt(de)stabilität und Staatsschuldenkrisen, in: Tojner, Michael (Hrsg.), Staatsschuldenkrisen und Staatsinsolvenzen, Kapitalmarkt und Volkswirtschaft, Melk, 2012, S. 18.
[7] Anmerkung des Autors: siehe Kapitel 2.2.1.
[8] Anmerkung des Autors: siehe Kapitel 2.1.2.
[9] Seewald, Peter, Webportal der Arbeitsinspektion, Nutzen, Handlungsveränderungen und Erwartungen der „Organe des Arbeitnehmerschutzes“, Saarbrücken, 2010, S. 1.
[10] Schedler, Kuno et al., New Public Management, 3. Aufl., Bern 2006, S. 67.
[11] Vgl. Schedler, Kuno et al., New Public Management, 3. Aufl., Bern 2006, S. 67.
[12] Anmerkung des Autors: Ein Archetyp ist die griechische Bezeichnung für Urform bzw. Urbild.
[13] Coudenhove-Kalergie, Barbara, http://derstandard.at/3222097/Die-Staatsdiener (abgerufen am 22.02.2012).
[14] Vgl. Fiedler, Franz, Zum Geleit, in: Megner, Karl, Beamtenmetropole Wien 1500 – 1938, Bausteine zu einer Sozialgeschichte der Beamten vorwiegend im neuzeitlichen Wien, Wien, 2010, S. V.
[15] GPK Event- und Kommunikationsmanagement GmbH, http://www.careernet.at/edition-career/career-guide/cg-branchen-guide/oeffentlicher-dienst63/ (abgerufen am 23.02.2012).
[16] § 3 (2) des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (ArbIG), BGBl.Nr. 27 idgF.
[17] Anmerkung des Autors: siehe Leitbild der Arbeitsinspektion http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsinspektion/Leitbild/default.htm (abgerufen am 29.03.2012) bzw. im Anhang 2.
[18] Anmerkung des Autors: siehe Leitbild der Arbeitsinspektion http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsinspektion/Leitbild/default.htm (abgerufen am 29.03.2012) bzw. im Anhang 2.
[19] Vgl. Hug, Theo et al., Empirisch Forschen, Konstanz, 2010, S. 100f.
[20] Vgl. Wroblewski, Andrea et al., Zwischen Wissenschaftlichkeitsstandards und Effizienzansprüchen, ExpertInneninterviews in der Praxis der Maßnahmenevaluation, in: Bogner, Alexander et al. (Hrsg.), Experteninterviews, Theorien, Methoden, Anwendungsfelder, 3., grundlegend überarbeitete Auflage, Wiesbaden, 2009, S. 273.
[21] Meuser, Michael et al., Experteninterview und der Wandel der Wissensproduktion, in: Bogner, Alexander et al. (Hrsg.), Experteninterviews, Theorien, Methoden, Anwendungsfelder, 3., grundlegend überarbeitete Auflage, Wiesbaden, 2009, S. 56.
[22] Vgl. Lehner, Oskar, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, 4. Auflage, Linz, 2007, S. 29ff.
[23] Anmerkung des Autors: Maximilian wurde 1459 geboren und starb 1519.
[24] Vgl. Stolz, Otto, Grundriss der österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Ein Lehr- und Handbuch, Innsbruck – Wien, 1951, S. 155.
[25] Anmerkung des Autors: Maria Theresia wurde am 13. Mai 1717 geboren und starb am 29. November 1780.
[26] Anmerkung des Autors: Wenzel Anton Graf Kaunitz wurde am 2. Februar 1711 geboren, war ab 1753 Staatskanzler und starb am 27. Juni 1794.
[27] Schüssel, Therese et al., Das Werden Österreichs, Ein Arbeitsbuch für Österreichische Geschichte, 3. Auflage, Wien, 1975, S. 168.
[28] Anmerkung des Autors: Haugwitz wurde am 11. Dezember 1702 geboren und starb am 30. August 1765.
[29] Schüssel, Therese et al., Das Werden Österreichs, Ein Arbeitsbuch für Österreichische Geschichte, 3. Auflage, Wien, 1975, S. 168.
[30] Vgl. Schimetschek, Bruno, Der österreichische Beamte, Geschichte und Tradition, Wien, 1984, S. 80.
[31] Vgl. o.V., Maria Theresia, in: Gaede, Peter-Matthias (Hrsg.), GEO Themenlexikon, Band 18, Geschichte, Epochen, Menschen, Zeitenwenden, Mannheim, 2007, S. 713.
[32] Vgl. Schimetschek, Bruno, Der österreichische Beamte, Geschichte und Tradition, Wien, 1984, S. 86.
[33] Vgl. Mazohl, Astrid et al., 111 Jahre Arbeitsinspektorat Wiener Neustadt, Arbeitssicherheit im Wandel der Zeit, Wiener Neustadt, 1997, S. 1.
[34] Anmerkung des Autors: Josef II wurde am 13. März 1741 geboren und starb am 20. Februar 1790.
[35] Mazohl, Astrid et al., 111 Jahre Arbeitsinspektorat Wiener Neustadt, Arbeitssicherheit im Wandel der Zeit, Wiener Neustadt, 1997, S. 1.
[36] Vgl. Straub, Eberhard, Die Hinternationale, in: Spiegel Geschichte, Nr. 6/2009, S. 140 – 143.
[37] Vgl. Friedmann, Jan, Der Volkserzieher, in: Spiegel Geschichte, Nr. 6/2009, S. 98 – 100.
[38] Vgl. Benedikt, Heinrich, Monarchie der Gegensätze, Wien, 1947, S. 190.
[39] Oberndorfer, Peter, Die Verwaltung im politisch-gesellschaftlichem Umfeld, in: Holzinger, Gerhart et al., Österreichische Verwaltungslehre, Wien, 2006, S. 37.
[40] Vgl. Lehner, Oskar, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, 4. Auflage, Linz, 2007, S. 149.
[41] Vgl. Mazohl, Astrid et al., 111 Jahre Arbeitsinspektorat Wiener Neustadt, Arbeitssicherheit im Wandel der Zeit, Wiener Neustadt, 1997, S. 1.
[42] Anmerkung des Autors: Franz Joseph I. wurde am 18. August 1830 geboren und starb am 21. November 1916.
[43] Vgl. Lehner, Oskar, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, 4. Auflage, Linz, 2007, S. 195.
[44] Vgl. Preßlmayer, Andrea, http://www.auva.at/mediaDB/MMDB136738_ASQS-Bericht%202007.pdf (abgerufen am 13.03.2012).
[45] Vgl. Moherndl, Herbert, 100 Jahre Arbeitsinspektorat St. Pölten, St. Pölten, 2002, S. 13.
[46] Vgl. Mazohl, Astrid et al., 111 Jahre Arbeitsinspektorat Wiener Neustadt, Arbeitssicherheit im Wandel der Zeit, Wiener Neustadt, 1997, S. 13.
[47] Vgl. Lehner, Oskar, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, 4. Auflage, Linz, 2007, S. 298.
[48] Vgl. Mazohl, Astrid et al., 111 Jahre Arbeitsinspektorat Wiener Neustadt, Arbeitssicherheit im Wandel der Zeit, Wiener Neustadt, 1997, S. 19.
[49] Anmerkung des Autors: Adolf Hitler wurde am 20. April 1889 geboren und starb am 30. April 1945.
[50] Vgl. Lehner, Oskar, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, 4. Auflage, Linz, 2007, S. 349.
[51] Mommsen, Hans, „Wohlerworbene Rechte“ und Treuepflichten, Geschichte und Gegenwart des deutschen Beamtentum, in: Grottian, Peter (Hrsg.): Wozu noch Beamten? Vom starren zum schlanken Berufsbeamtentum, Hamburg, 1996, S. 30.
[52] ebd. S. 352ff.
[53] Vgl. Recker, Marie-Luise, Sozialpolitik, in: Benz, Wolfgang et al. (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 5. Auflage, München, 2007, S. 130.
[54] Schüssel, Therese et al., Das Werden Österreichs, Ein Arbeitsbuch für Österreichische Geschichte, 3. Auflage, Wien, 1975, S. 247.
[55] Vgl. Lehner, Oskar, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, 4. Auflage, Linz, 2007, S. 380.
[56] Vgl. Preßlmayer, Andrea, http://www.auva.at/mediaDB/MMDB136738_ASQS-Bericht%202007.pdf (abgerufen am 13.03.2012).
[57] Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG), BGBl.Nr. 27 idgF.
[58] ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl.Nr. 450/1994 idgF.
[59] Vgl. Grunow, Dieter, Die öffentliche Verwaltung in der modernen Gesellschaft, Münster, 2003, S. 17.
[60] Grunow, Dieter, Die öffentliche Verwaltung in der modernen Gesellschaft, Münster, 2003, S. 17.
[61] Vgl. Welan, Manfried, Republik der Mandarine? Ein Beitrag zur Bürokratie- und Beamtenrechtsdiskussion, Diskussionspapier Nr. 57-R-96, Institut für Wirtschaft, Politik und Recht, Universität für Bodenkultur, Wien, 1996, S. 3.
[62] Vgl. Becker, Bernd, Öffentliche Verwaltung: Lehrbuch für Wissenschaft und Praxis, Percha, 1989, S. 39ff. zitiert nach Grunow, Dieter, Die öffentliche Verwaltung in der modernen Gesellschaft, Münster, 2003, S. 20.
[63] Art. 20 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2010.
[64] Welan, Manfried, Republik der Mandarine? Ein Beitrag zur Bürokratie- und Beamtenrechtsdiskussion, Diskussionspapier Nr. 57-R-96, Institut für Wirtschaft, Politik und Recht, Universität für Bodenkultur, Wien, 1996, S. 6.
[65] Vgl. Welan, Manfried, Republik der Mandarine? Ein Beitrag zur Bürokratie- und Beamtenrechtsdiskussion, Diskussionspapier Nr. 57-R-96, Institut für Wirtschaft, Politik und Recht, Universität für Bodenkultur, Wien, 1996, S. 14f.
[66] Anmerkung des Autors: Dr. Manfried Welan (geb. 1937), Universitätsprofessor am Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur.
[67] Anmerkung des Autors: Dr. Walter Antoniolli (geb. 1907, gest. 2006) war österreichischer Verfassungsjurist und Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes von 1958 bis 1977.
[68] Welan, Manfried, Republik der Mandarine? Ein Beitrag zur Bürokratie- und Beamtenrechtsdiskussion, Diskussionspapier Nr. 57-R-96, Institut für Wirtschaft, Politik und Recht, Universität für Bodenkultur, Wien, 1996, S. 7.
[69] Anmerkung des Autors: siehe Leitbild der Arbeitsinspektion http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsinspektion/Leitbild/default.htm (abgerufen am 29.03.2012) bzw. im Anhang 2.
[70] Vgl. Gutjahr-Löser, Peter, Staatsinfarkt: wie die Politik die öffentliche Verwaltung ruiniert, Hamburg, 1998, zitiert nach Poulios, Kimon, Führung in der öffentlichen Verwaltung aus Sicht der Führungskräfte, Saarbrücken, 2009, S. 25.
[71] Vgl. Schedler, Kuno et al., New Public Management, 3. Aufl., Bern 2006, S. 17.
[72] Vgl. Portisch, Hugo, Was jetzt, 1. Auflage, Salzburg, 2011, S. 7.
[73] Vgl. Dearing, Elizabeth, Verwaltungsreform in der Bundesverwaltung, in: Neisser, Heinrich et al., Die innovative Verwaltung. Perspektiven des New Public Management in Österreich. Schriftenreihe des Zentrums für Angewandte Politikforschung, Wien, 1998, S. 437ff.
[74] Vgl. Makolm, Josef et al., Zielsetzung und Motivatoren für Wissensmanagement in der öffentlichen Verwaltung, in: Makolm, Josef et al. (Hrsg.): Wissensmanagement in der öffentlichen Verwaltung: Konzepte, Lösungen und Potentiale, Wien, 2005, S. 4.
[75] Vgl. Megner, Karl, Beamtenmetropole Wien 1500 – 1938, Bausteine zu einer Sozialgeschichte der Beamten vorwiegend im neuzeitlichen Wien, Wien, 2010, S. 7.
[76] Vgl. Dvorák, Johann, Politikwissenschaftliche Bemerkungen über den modernen Staat und über Theorien zum modernen Staat, in: Dvorák, Johann et al. (Hrsg.): Staat – Globalisierung – Migration, Wien, 2011, S. 44f.
[77] Anmerkung des Autors: Dr. Rudolf Burger (geb. 1938), an der Universität für angewandte Kunst ab 1991 Vorstand der Lehrkanzel für Philosophie und von 1995 bis 1999 Rektor.
[78] Burger, Rudolf, Nur das Volk zu fragen, ergibt keine politische Richtung, Im Gespräch, KURIER, 15. April 2012, S. 10.
[79] Vgl. Grimmer, Klaus, Verwaltungsreform durch Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik, Theoretisch-praktische Grundlagen, Arbeitspapiere der Forschungsgruppe Verwaltungsautomation Nr. 51, Kassel, 1990, S. 6ff zitiert nach Albayrak, Dilek Beyhan, Portale in der öffentlichen Verwaltung, Auswirkungen auf Organisation, Bürgernähe, Beschäftigtenorientierung und Wirtschaftlichkeit, Marburg, 2005, S. 139.
[80] Anmerkung des Autors: William Jefferson Clinton wurde am 19. August 1946 geboren und war von 1993 bis 2001 Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika.
[81] Vgl. Schober, Wolfgang, Kommunikationsformen der Postmoderne und deren Auswirkungen auf Streitkräfte (ein Überblick), http://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/09_vu1_04_kpa.pdf (abgerufen am 20.03.2012).
[82] Schedler, Kuno et al., New Public Management, 3. Aufl., Bern 2006, S. 5.
[83] Seewald, Peter, Webportal der Arbeitsinspektion, Nutzen, Handlungsveränderungen und Erwartungen der „Organe des Arbeitnehmerschutzes“, Saarbrücken, 2010, S. 17.
[84] Vgl. Schedler, Kuno et al., New Public Management, 3. Aufl., Bern 2006, S. 39.
[85] ebd. S. 66.
[86] Vgl. Grimmer, Klaus et al., Mehr Verwaltung – weniger Kompetenz? Verwaltungspolitische und organisationstheoretisch-empirische Analysen zu neuen Organisationsformen in der Kommunalverwaltung, in: Reichard, Christoph et al. (Hrsg.), Kommunalverwaltung im Modernisierungsschub?, 1996, S. 78 zitiert nach Albayrak, Dilek Beyhan, Portale in der öffentlichen Verwaltung, Auswirkungen auf Organisation, Bürgernähe, Beschäftigtenorientierung und Wirtschaftlichkeit, Marburg, 2005, S. 16.
- Quote paper
- Peter Seewald MSc (Author), 2012, Die Organe der Arbeitsinspektion - Typus des modernen Dienstleisters, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196819
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