Im Folgenden soll auf die Rolle der Berufsethik im Polizeidienst und im Besonderen auch in der Polizeiausbildung eingegangen werden. Auf Grund der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland, mit ihrem föderalen Staatsaufbau, die Organisation der Polizei Sache der einzelnen Länder ist und somit neben der Bundespolizei noch weiter 16 Länderpolizeien bestehen, kann hier keine umfassende Darstellung der berufsethischen Ausbildung in allen Polizeien gegeben werden.
Anhand von Bespielen sollen daher die Grundstrukturen berufsethischer Ausbildung bei den deutschen Polizeien dargestellt werden. Des Weiteren soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich das Ausbildungskonzept im Fach Berufsethik der Polizeien auf andere, mit dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestatteten Institutionen, übertragen werden kann. Im Zuge des neuen Aufgabenspektrums ist hier besonders die Einführung einer Militärischen Berufsethik bei der Bundeswehr besonders betrachtenswert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Was leistet Berufsethik in der Polizei?
3 Historische Entwicklung des Lehrfachs „Berufsethik“ in der Polizeiausbildung
4 Aufbau und Relevanz des berufsethischen Unterrichts in der Polizeiausbildung heute
5 Gesellschaftlicher Wandel und dessen Auswirkungen auf die polizeiliche Berufsethik
6 Berufsethik in der Polizeiausbildung – Ein Vorbild für die Bundeswehr?
7 Fazit
8 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Es gilt als allgemein anerkannte Tatsache, dass die Ausübung eines Berufs mehr Dinge umfasst, als die bloße Ausführung von Tätigkeiten. Einen bestimmten Beruf zu ergreifen, zwingt den Betroffenen, spezifische Wertevorstellungen und Arbeitsmethoden der Berufsgruppe zu übernehmen und sich diesen anzupassen. Bei den meisten Menschen erfolgt in den ersten Jahren nach der Aufnahme eines Berufs die stetige Anpassung des Individuums an die Gepflogenheiten und Gebräuche der jeweiligen Berufsgruppe. Die eigene berufliche Persönlichkeit wird herausgebildet und es formt sich nach und nach die persönliche und sittliche Einstellung gegenüber dem eigenen Beruf. Die betreffende Person nimmt sich im Laufe der Zeit dem „ Ethos “ des eigenen Berufes an, „er erzeugt in den Menschen, die in ihm aufgehen, bestimmte Denkweisen und charakterliche Besonderheiten“.[1] Allgemein ist es der Anspruch von Berufsethik, Vorgaben für das richtige Verhalten des Einzelnen im Beruf zu geben und einen Beitrag dazu zu leisten, wie „die Aufgaben des Berufs einzuschätzen und zu bewältigen sind“.[2] Die Berufsethik bezieht sich auf Probleme und Fragen der Berufsausübung und bietet die Möglichkeit einer Einordnung des eigenen Berufs in die Gesamtheit von Staat und Gesellschaft.
Sicherlich bedarf es für jede Berufsgruppe einer eigenen Berufsethik. Es gibt jedoch Berufe, bei denen das Verhältnis der Berufsgruppe zur umgebenden Umwelt von besonderem Interesse ist. Dies sind vor allem jene Berufe, bei denen Menschen damit beauftragt werden, das staatliche Gewaltmonopol auszuüben: Polizei und Militär.
Im Folgenden soll daher auf die Rolle der Berufsethik im Polizeidienst und im Besonderen auch in der Polizeiausbildung eingegangen werden. Auf Grund der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland, mit ihrem föderalen Staatsaufbau, die Organisation der Polizei Sache der einzelnen Länder ist und somit neben der Bundespolizei noch weiter 16 Länderpolizeien bestehen, kann hier keine umfassende Darstellung der berufsethischen Ausbildung in allen Polizeien gegeben werden. Anhand von Bespielen sollen daher die Grundstrukturen berufsethischer Ausbildung bei den deutschen Polizeien dargestellt werden.[3] Des Weiteren soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich das Ausbildungskonzept im Fach Berufsethik der Polizeien auf andere, mit dem staatlichen Gewaltmonopol ausgestatteten Institutionen, übertragen werden kann. Im Zuge des neuen Aufgabenspektrums ist hier besonders die Einführung einer Militärischen Berufsethik bei der Bundeswehr besonders betrachtenswert.
2 Was leistet Berufsethik in der Polizei?
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, begann in Nachkriegsdeutschland ein neues Zeitalter im Umgang des Staates mit seinen Bürgern. Nicht zufällig stellten die Väter und Mütter des Grundgesetzes die Würde des Menschen in Art. 1 Abs. 1 GG vor alle weiteren Bestimmungen, den neuen Staat betreffend. Im Gegensatz zu den schrecklichen Erfahrungen, die vor allem in den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft gemacht wurden, sollte sich der neue Staat nicht vor seinen Bürgern schützen, sondern für sie Sorge tragen. Dies betraf nicht zu zuletzt auch den Neuaufbau der Polizei in der Bundesrepublik. Mit der Verpflichtung aus Art. 1, Abs. 1 GG, trug nun auch die Polizei „eine politische Mitverantwortung“ dem Bürger gegenüber.[4] Die Aufgabe der Polizei, Staatsgewalt auszuüben, steht damit dem Grundsatz der Freiheit der Person (Art. 2, Abs.1 GG) gegenüber. Somit entsteht für die Polizei ein Konfliktfeld, in dem sie ihrer Tätigkeit nachgehen soll. Einerseits muss sie den normativen Vorgaben des Staates genügen, festgeschrieben in den Gesetzen zu Aufgaben und Befugnissen der Polizei, andererseits soll sie den moralischen Grundsätzen einer pluralistischen Gesellschaft genügen.[5] Die heutige Polizei versteht sich als „bürgernahe Einrichtung“[6]. Zur Gefahrenabwehr und Ermittlung muss sie jedoch dem Bürger allzu oft kritisch und ablehnend gegenüberstehen. Diese Umstände können weitreichende Folgen haben. Bei vielen Polizisten wird in diesem Zusammenhang von dem sogenannten Problem der „inneren Kündigung“ gesprochen. Der innere Bruch mit der eigenen Überzeugung, einen guten und sinnvollen Beruf auszuüben, kann dabei weitreichende Folgen haben. Eine Berufsethik für die Polizei soll den Betroffenen helfen, einer Resignation und inneren Ablehnung des eigenen Berufs vorzubeugen.[7] Sie hat die Aufgabe, „eine Begründung für den Geltungsanspruch der Grundrechtsnormen zu geben“[8] und dient somit auch einem „differenziertere[m] Verständnis von Freiheit und Ordnung“[9]. Die Berufsethik leistet einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Amtsausübung und individueller Gewissensentscheidung.[10]
3 Historische Entwicklung des Lehrfachs „Berufsethik“ in der Polizeiausbildung
Bereits nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Gründung der Weimarer Republik begann man in der polizeilichen Ausbildung mit dem Aufbau einer seelsorgerischen Berufsbegleitung. Aus diesen ersten Versuchen einer über den bloßen Polizeialltag hinausreichenden Betreuung von Polizisten, entwickelte sich im Laufe der Jahre eine umfassende berufsethische Bildungsarbeit in der deutschen Polizei.[11] Die schrittweise Einführung einer solchen berufsethischen Ausbildung, diente zu Beginn noch hauptsächlich der Möglichkeit zur gesetzlich festgelegten freien Religionsausübung. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Gründung der Bundesrepublik, begann man sich jedoch Gedanken zu machen, ob nicht „eine vom Staat selbst als notwendig erkannte berufsethische Zielsetzung der Polizeiausbildung“ eingeführt werden sollte.[12] Mit einer Arbeitstagung am Polizei-Institut in Hiltrup, an dem neben Polizeifachleuten und Regierungsvertretern auch Geistliche beider großen Konfessionen teilnahmen, setzte man den Grundstein zu einer neuen Struktur der Ausbildung im Fach Berufsethik. Der Unterricht sollte demnach zukünftig von besonders geschulten Polizeibeamten durchgeführt werden. Die Kirchen waren zur Mitarbeit bereit, jedoch setzten sie ihrem Einverständnis, beruhend auf die Erfahrungen beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Diktatur, eine klare Trennung von staatlichen und kirchlichen Aufgaben voraus.[13] In der Praxis dauerte die Einführung des Fachs Berufsethik in die Polizeiausbildung teils noch einige Jahrzehnte. Bedingt durch den bereits oben erwähnten föderal organisierten Aufbau der deutschen Polizei, kam es bei der Einführung eines berufsethischen Unterrichts teils zu deutlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern. Zudem bedurfte es einer Weile, bis sich das Fach Berufsethik als eigenständiges Lehrfach durchsetzen konnte.[14] Gleichsam mit dem gesellschaftlichen Wandel in der Bundesrepublik, wurde der Berufsethik nach und nach ein neuer Stellenwert in der Polizeiausbildung zuteil.
Der Anteil von berufsethischem Unterricht bei der Polizei nahm im Zeitraum der 60er bis 90er Jahre sukzessive zu. Bis zur Wiedervereinigung 1990 hatten alle „alten“ Bundesländer, sowie die Bundespolizei einen berufsethischen Unterricht im polizeilichen Ausbildungsgang verankert.[15] Nach der politischen Wende in der damaligen DDR und dem Beitritt der fünf „neuen“ Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, wurde in den Lehrplänen der neu gegründeten Polizeien der berufsethische Unterricht ebenfalls verankert. Zum Teil stand man damals vor der gleichen Aufgabe wie Jahrzehnte zuvor die Polizeien der gerade gebildeten Bundesrepublik. Die Einführung eines berufsethischen Unterrichts sollte dabei auch einen Beitrag dazu leisten, den Polizisten den Übergang von einer vom sozialistischen Menschenbild geprägten Polizei der DDR, hin zu den Grundsätzen einer Polizei im demokratischen Rechtsstaat erleichtern.
Trotz aller Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte, unterscheiden sich die Ausbildungsgänge der deutschen Polizeien zum Teil deutlich. In einigen Bundesländern wird der berufsethische Unterricht, in Gegensatz zu den 1950 in Hiltrup vereinbarten Grundsatz der Durchführung mit geschulten Polizeibeamten, heute hauptsächlich durch Polizeipfarrer gehalten. Der Stellenwert des Lehrfachs Berufsethik (Bezeichnungen zum Teil abweichend, z.B.: Lebens- und Berufskunde, Lebenskunde etc.) lässt sich unter anderem auch daran festmachen, inwiefern das Lehrfach prüfungsrelevant ist. Bisher hat ausschließlich Hessen das Fach Ethik als mündliches Prüfungsfach für die Anwärter des gehobenen Polizeidienstes festgelegt.[16] In Nordrhein- Westfalen kann die Berufsethik optional in den Prüfungskanon aufgenommen werden. In allen anderen Bundesländern und auch bei der Bundespolizei ist die Teilnahme an den Unterrichtsstunden zwar verpflichtend, eine Überprüfung der Lerninhalte findet jedoch nicht statt.
4 Aufbau und Relevanz des berufsethischen Unterrichts in der Polizeiausbildung heute
Kirche und Staat sind in der Bundesrepublik Deutschland voneinander getrennt. Eine strikte Trennung, ähnlich wie in Frankreich, kennt man hierzulande jedoch nicht. Nichtsdestotrotz sind die Einflussbereiche beider Institutionen klar voneinander abgegrenzt. Die Kirchen und Glaubensgemeinschaften haben sich nicht in staatliche Angelegenheiten einzumischen. Dieser Grundsatz gilt auch für die Polizei. Beide großen christlichen Konfessionen spielen dennoch im Polizeialltag eine wichtige Rolle. Parallel mit dem Entstehen einer Militärseelsorge zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts, erkannte man auch im Polizeidienst die Bedeutung einer seelsorgerischen Betreuung der Polizisten. Mit dem politischen Umbruch nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Neuaufbau der deutschen Polizei, wurde auch das Verhältnis der „kirchlichen Mitwirkung in der Polizeiausbildung“[17] neu geregelt. Verträge zwischen den Bundesländern und den entsprechenden katholischen Bistümern, bzw. evangelischen Landeskirchen, setzten klare Grenzen und Richtlinien im Verhältnis von staatlichen zu kirchlichen Aufgaben.
[1] Ahlf, Ernst-Heinrich, Ethik im Polizeimanagement, 1997, S. 81
[2] Möllers, Dr. Hermann, Ethik im Polizeiberuf, 1991, S. 102
[3] Vgl. dazu: Franke, Siegfried, Berufsethik, 1991, S. 2-17,
[4] Möllers, Dr. Hermann, Ethik im Polizeiberuf, 1991, S. 10
[5] Vgl. dazu auch: Vgl. dazu: Franke, Siegfried, Berufsethik, 1991, S. 46-51
[6] Wirrer, Rita, Ethik-Training, 2004, S.87
[7] Vgl. dazu: Möllers, Dr. Hermann, Ethik im Polizeiberuf, 1991, S. 10-11
[8] Franke, Siegfried, Berufsethik, 1991, S. 51
[9] Möllers, Dr. Hermann, Ethik im Polizeiberuf, 1991, S. 55
[10] Vgl. dazu: Dose, Jochen, Konfliktbewältigung, 1999, S. 11
[11] Vgl. dazu auch: Beese, Dieter, Polizeiarbeit heute, 1997, S. 7
[12] Möllers, Dr. Hermann, Ethik im Polizeiberuf, 1991, S. 16
[13] Vgl. dazu: Franke, Siegfried, Berufsethik, 1991, S. 43 Möllers, Dr. Hermann, Ethik im Polizeiberuf, 1991, S. 16-17
[14] Franke, Siegfried, Berufsethik, 1991, S. 43
[15] Vgl. dazu: Franke, Siegfried, Berufsethik, 1991, S. 16
[16] Vgl. dazu: Grützner, Kurt, Schiewek, Werner, Ethik in der Ausbildung, 2006, S. 204
[17] Möllers, Dr. Hermann, Ethik im Polizeiberuf, 1991, S. 21
- Arbeit zitieren
- Dirk Sippmann (Autor:in), 2009, Berufsethik in der Polizeiausbildung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195313
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