Die folgende Arbeit soll sich mit der Untersuchung des Verhältnisses von Richter- und Gewohnheitsrecht befassen. Beiden Begriffen begegnet man in der Literatur immer wieder. Eine einheitliche Definition lässt sich jedoch nur beim Gewohnheitsrecht ausmachen. Ein Versuch das Richterrecht genau zu erfassen gestaltet sich hingegen als schwierig. Dennoch soll auf den nächsten Seiten eine Arbeitsdefinition beider Begriffe geschaffen werden. Auf diese Grundlage aufbauend soll im Anschluss auf das Verhältnis der beiden Termini eingegangen werden. Einleitend lässt sich sagen, dass das Verhältnis von Richter- und Gewohnheitsrecht sehr umstritten ist. So wird dem Richterrecht zum Teil die gleiche Qualität wie dem des Gewohnheitsrechts, also der einer Rechtsquelle zugesprochen. Einer anderen Auffassung nach ist das Richterrecht jedoch eine eigenständige Kategorie ohne Rechtsquellenqualität. Beide Ansichten haben allerdings zum Ausgangspunkt, dass das Richterrecht aus einer Situation heraus handelt, die entweder keine gesetzliche Regelung erfahren hat oder sich unzureichend an bereits bestehenden Normen orientiert, die dem Einzelfall nicht mehr genügen. Gleichwohl ein Vergleich von Richter- und Gewohnheitsrecht sich nicht als einfach gestaltet, soll durch diese Arbeit eine ausdifferenzierte Betrachtung beider Begriffe ermöglicht werden, um anschließend eventuelle Zusammenhänge aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtsfortbildung
- Rechtsquelle
- Gewohnheitsrecht
- Richterrecht
- Richterrecht als Rechtsquelle
- Herrschende Meinung
- Gegenposition
- Richterrecht und Gewohnheitsrecht
- Ergebnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht das Verhältnis von Richter- und Gewohnheitsrecht, zwei wichtige Begriffe in der Rechtswissenschaft, die jedoch unterschiedlich definiert werden. Die Arbeit analysiert die Rechtsquellenqualität beider Begriffe und beleuchtet die Frage, ob Richterrecht als eigenständige Rechtsquelle betrachtet werden kann.
- Rechtsquellenqualität von Richter- und Gewohnheitsrecht
- Die Rolle der Rechtsfortbildung
- Die Bedeutung des Gewaltenteilungsprinzips
- Die historische Entwicklung des Gewohnheitsrechts
- Die Auswirkungen von richterlichen Leitsätzen auf die Rechtsordnung
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit stellt das Thema des Verhältnisses von Richter- und Gewohnheitsrecht vor und beleuchtet die unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur.
- Rechtsfortbildung: Dieser Abschnitt befasst sich mit der Befugnis von Richtern, das Recht fortzuentwickeln. Er erläutert die Bedeutung des Art. 20 Abs. 3 GG und die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung im Hinblick auf Gesetzeslücken.
- Rechtsquelle: Dieser Abschnitt definiert den Begriff der Rechtsquelle und stellt verschiedene Rechtsquellen dar, darunter das Gewohnheitsrecht.
- Gewohnheitsrecht: Dieser Abschnitt definiert den Begriff des Gewohnheitsrechts als ungeschriebenes Recht, das durch regelmäßige Anwendung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft entsteht. Er erläutert die beiden Elemente der "longa inveterata consuetudo" und "opinio necessitatis" und stellt verschiedene Theorien zur Erklärung der Geltung des Gewohnheitsrechts vor.
- Richterrecht: Dieser Abschnitt definiert den Begriff des Richterrechts als Entscheidungsnormen, die durch Lücken im Gesetz oder ungeregelte Rechtsgebiete entstehen. Er erläutert die Rolle der Rechtsfortbildung und die Verpflichtung der Gerichte, Lücken im Gesetz auszufüllen.
- Richterrecht als Rechtsquelle: Dieser Abschnitt untersucht die Frage, ob Richterrecht als eigenständige Rechtsquelle betrachtet werden kann. Er präsentiert die herrschende Meinung, die die Rechtsquellenqualität des Richterrechts verneint, und die Gegenposition, die sie bejaht.
- Richterrecht und Gewohnheitsrecht: Dieser Abschnitt beleuchtet die historische Entwicklung des Gewohnheitsrechts und die Frage, ob Richterrecht in der heutigen Zeit als Gewohnheitsrecht betrachtet werden kann. Er diskutiert verschiedene Auffassungen und Argumente in der Literatur.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Richterrecht, Gewohnheitsrecht, Rechtsfortbildung, Rechtsquelle, Rechtsquellenqualität, Gewaltenteilung, Gesetzesbindung, Präjudizien, Rechtsstaatlichkeit, Demokratieprinzip und die historische Entwicklung des Rechts. Die Arbeit analysiert das Verhältnis von Richter- und Gewohnheitsrecht und untersucht die Frage, ob Richterrecht als eigenständige Rechtsquelle betrachtet werden kann.
- Quote paper
- B.A. Steffen Müller (Author), 2012, Das Verhältnis von Richter- und Gewohnheitsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193170
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