Einer der wichtigsten Grundsätze des öffentlichen sowie des privaten Vertragsrechts lautet: „pacta sunt servanda.“ Wörtlich übersetzt bedeutet dies Verträge sind einzuhalten. Es handelt sich um das Prinzip der Vertragstreue. Es kann nun aber im (Rechts-)Alltag vorkommen, dass sich die ursprünglichen
Verhältnisse, unter welchen die Vertragsparteien den Vertrag abgeschlossen haben, derart verändern, dass die Aufrechterhaltung des Vertrages für eine Partei unzumutbar werden kann. Ein starres Festhalten an der Vertragstreue kann dann störend sein.1 Das angesprochene Problem wird oft unter dem Begriff „clausula rebus sic stantibus“ zusammengefasst. Sofern die Änderung der Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses objektiv nicht vorhersehbar war und die Änderung nicht auf das Verschulden der kündigenden Partei zurückzuführen ist, gibt das Gesetz und die Rechtsprechung aus diesem Grund die Möglichkeit zur Vertragsauflösung. Das Ziel dieser Arbeit ist es, diese Thematik anhand der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen genauer zu behandeln. Im ersten Teil der Arbeit wird der Begriff „Dauerschuldverhältnis“ erläutert. Danach werden die einzelnen Dauerschuldverträge vorgestellt und beschrieben was sie zu dauernden Verträgen macht. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, im Besonderen die Kündigung aus wichtigem Grund, thematisiert. Zuerst wird der wichtige Grund allgemein vorgestellt. Im Weiteren wird der Frage nachgegangen welche Umstände als wichtige Gründe zu qualifizieren sind und allenfalls eine vorzeitige
Kündigung rechtfertigen. Um diese Frage zu beantworten werden Lehre und Rechtsprechung herangezogen. Mit Hilfe von ausgewählten Beispielen der einzelnen Dauerschuldverträge, wird versucht einen möglichst umfassenden Überblick über zulässige und unzulässige wichtige Gründe zu geben. Die Aufzählung kann nicht abschliessend sein, da es - wie später zu zeigen ist - in jedem Einzelfall eine Entscheidung des Richters nach Recht und Billigkeit bedarf. Auf die möglichen Rechtsfolgen, welche eine Kündigung aus wichtigen Gründen nach sich zieht, wird nur kurz eingegangen. Zum Schluss werden die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
I. Einleitung
II. Das Dauerschuldverhältnis
A. Einführung in das Thema
B. Die im OR geregelten Dauerschuldverhältnisse
1. Übersicht
2. Miete, Pacht, Gebrauchsleihe und Darlehen
2.1. Einleitung
2.2. Die Miete (Art. 253-274 OR)
2.3. Die Pacht (Art. 275-304 OR)
2.4. Die Gebrauchsleihe (Art. 305-311 OR)
2.5. Das Darlehen (Art. 312-318 OR)
3. Arbeits-, Agentur- und Hinterlegungsvertrag
3.1. Einleitung
3.2. Der Arbeitsvertrag (Art. 319-362 OR)
3.3. Der Agenturvertrag (Art. 418a-418v OR)
3.4. Der Hinterlegungsvertrag (Art. 472-491 OR)
4. Leibrenten- und Verpfründungsvertrag (Art. 516-529 OR)
5. Die einfache Gesellschaft (Art. 530-551 OR)
C. Ausgewählte nicht im OR geregelte Dauerschuldverhältnisse
1. Einführung
2. Der Leasingvertrag
3. Der Unterrichtsvertrag
D. Ausgewählte im ZGB geregelte Dauerschuldverhältnisse
III. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
A. Übersicht
B. Die Ausserordentlichen Beendigungsgründe
C. Der wichtige Grund und seine Angwendung im Allgemeinen
D. Der „wichtige Grund“ in den einzelnen Gesetzesbestimmungen
1. Die Kündigung des Mietvertrages aus wichtigen Gründen
2. Die Kündigung des Pachtvertrages aus wichtigen Gründen
3. Die Kündigung des Arbeitsvertrages aus wichtigen Gründen
4. Die Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigen Gründen
5. Die Kündigung des Verpfründungsvertrages aus wichtigen Gründen
6. Die Kündigung der einfachen Gesellschaft aus wichtigen Gründen
IV. Zusammenfassung
- Quote paper
- Dennis Froesch (Author), 2010, Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigen Gründen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192477
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