Im Jahr 2007 legten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die ‚Charta der Grundrechte der Europäischen Union’ vor. Dort heißt es in Arti-kel 14 (1): „Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruf-lichen Ausbildung und Weiterbildung“ und weiter, in Artikel 15 (2): „Alle Unions-bürgerinnen und Unionsbürger haben die Freiheit, in jedem Mitgliedstaat Arbeit zu suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbrin-gen.“
Um von diesen Rechten Gebrauch machen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter ande-rem sprachliche und kulturelle Kompetenzen der europäischen Bürger, ein möglichst einheitlicher Bezugsrahmen für berufliche Qualifikationen und die Bereitschaft von Einrichtungen und Unternehmen, innovative Ideen und Verfah-ren der europäischen Nachbarländer in bestehende Bildungs- und Ausbil-dungssysteme zu übertragen. Nur unter diesen Bedingungen können die Her-ausforderungen, die aus einem schnellen gesellschaftlichen und wirtschaftli-chen Wandel resultieren, gemeistert werden und die Wirtschaft Europas wach-sen. Um die oben genannten Voraussetzungen zu schaffen, hat die Europäi-sche Union in der Vergangenheit verschiedene Programme ins Leben gerufen.
Im Jahr 2006 wurden bestehende Programme unter dem Dach des ‚Aktions-programms für den Bereich des lebenslangen Lernens’ zusammengefasst.
Ziel dieser Hausarbeit ist es, der Frage nachzugehen, worin die Chancen die-ses Programms liegen, inwieweit diese Chancen ergriffen werden und an wel-chen Punkten die Umsetzung der Maßnahmen an ihre Grenzen stößt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Begriff „lebenslanges Lernen“
3 Entstehung des Programms für lebenslanges Lernen
3.1 Die Einzelprogramme im Überblick
3.1.1 Comenius
3.1.2 Erasmus
3.1.3 Grundtvig
3.1.4 Leonardo da Vinci
3.2 November 2006: Beschlüsse des Europäischen Parlaments
3.2.1 Erwartungen an das Programm
3.2.2 Maßnahmen zur Eingrenzung von Risiken
4 Chancen und Risiken staatlicher Förderprogramme am Beispiel „Leonardo Da Vinci“
4.1 Stärken des Programms für lebenslanges Lernen
4.2 Grenzen und Schwächen bei der Durchführung der Maßnahmen
5 Fazit und Ausblick: Optimierung der Nutzung staatlicher Förderprogramme seitens aller Beteiligten
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter dem Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen?
Es handelt sich um ein 2006 geschaffenes Dachprogramm der EU, das verschiedene Bildungsinitiativen zur Förderung von Mobilität und Qualifikation zusammenfasst.
Welche Einzelprogramme gehören zum EU-Bildungsangebot?
Zu den bekanntesten Programmen gehören Comenius (Schule), Erasmus (Hochschule), Grundtvig (Erwachsenenbildung) und Leonardo da Vinci (Berufsbildung).
Welche Ziele verfolgt das Leonardo da Vinci Programm?
Das Programm konzentriert sich auf die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie den Transfer innovativer Verfahren zwischen den europäischen Partnerländern.
Welche Voraussetzungen müssen Bürger für die europäische Mobilität erfüllen?
Neben rechtlichen Rahmenbedingungen sind sprachliche und kulturelle Kompetenzen sowie ein einheitlicher Bezugsrahmen für Qualifikationen entscheidend.
Wo liegen die Grenzen staatlicher Förderprogramme?
Die Arbeit analysiert kritisch die Risiken und Schwächen bei der praktischen Umsetzung der Maßnahmen, wie etwa bürokratische Hürden oder mangelnde Bekanntheit.
- Citation du texte
- Raffaela Wolf (Auteur), 2011, Lebenslanges Lernen und berufliche Bildung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192201