Die vorliegende Arbeit entstand im Rahmen eines Seminars zum übersetzungsorientierten Textvergleich (Französisch – Deutsch) im Bereich Argot, Jargon und Jugendsprachen und möchte sich mit der Sprache von Strafgefangenen in deutschen und französischen Haftanstalten auseinandersetzen. Schlaraffia, Pistenboss oder yoyo sous-marin sind wohl Begriffe, deren Bedeutung den meisten Deutschen bzw. Franzosen verborgen bleibt, da die Welt innerhalb von Gefängnismauern (aus zum Teil guten Gründen) zu einem der abgeschlossensten und unbekanntesten Bereiche unserer Gesellschaft zählt. Das Fremde birgt aber gleichzeitig auch Geheimnisvolles, ja vielleicht sogar Faszinierendes, ist doch nahezu jede/r schon mit Gerüchten über todsichere Schmuggeltricks, knasteigene Währungen oder einer geheimen Rangordnung unter Häftlingen in Berührung gekommen. Für diejenigen aber, die in ihrem beruflichen Alltag mit Gefängnisinsassen Umgang haben (wie das Vollzugspersonal, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen oder GerichtsdolmetscherInnen), ist die Kenntnis der Sprache und Gepflogenheiten der Inhaftierten für eine gelingende Tätigkeit unerlässlich. Und so wird diese Arbeit den Leser nicht nur in das Vokabular von Gefangenen in Frankreich und Deutschland einführen, sondern auch einen Einblick in die Bedingungen und Phänomene des Gefängnisalltages bieten.
Inhalt
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Zum Begriff
2.2 Das Gefängnis als Lebensraum
2.2.1 Zahlen und Fakten
2.2.2 Das Gefängnis als totale Institution
2.2.3 Die Gefängnissubkultur
2.3 Die Knastsprache in Deutschland und Frankreich
2.3.1 Grundlegendes
2.3.2 Funktionen der Knastsprache
2.3.3 Verfahren zur Erweiterung des (Gefangenen-)Wortschatzes
2.3.4 Vergleich dreier Begriffsfelder
2.3.4.1 Zum Begriffsfeld „Gefängnis“
2.3.4.2 Zum Begriffsfeld „Gefängniswärter/in“
2.3.4.3 Zum Begriffsfeld „Häftling“
2.3.4.4 Zusammenschau
2.3.5 Analyse eines Videos zum Gefängnisalltag
2.3.5.1 Das Projekt „Podknast“
2.3.5.2 Inhalt des Kurzfilms
2.3.5.3 Analyse der Dialoge
2.3.5.4 Analyse der Bilder
3. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Bibliographie
Anhang
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit entstand im Rahmen eines Seminars zum übersetzungsorientierten Textvergleich (Französisch – Deutsch) im Bereich Argot, Jargon und Jugendsprachen und möchte sich mit der Sprache von Strafgefangenen in deutschen und französischen Haftanstalten auseinandersetzen. Schlaraffia, Pistenboss oder yoyo sous-marin sind wohl Begriffe, deren Bedeutung den meisten Deutschen bzw. Franzosen verborgen bleibt, da die Welt innerhalb von Gefängnismauern (aus zum Teil guten Gründen) zu einem der abgeschlossensten und unbekanntesten Bereiche unserer Gesellschaft zählt. Das Fremde birgt aber gleichzeitig auch Geheimnisvolles, ja vielleicht sogar Faszinierendes, ist doch nahezu jede/r schon mit Gerüchten über todsichere Schmuggeltricks, knasteigene Währungen oder einer geheimen Rangordnung unter Häftlingen in Berührung gekommen. Für diejenigen aber, die in ihrem beruflichen Alltag mit Gefängnisinsassen Umgang haben (wie das Vollzugspersonal, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen oder GerichtsdolmetscherInnen), ist die Kenntnis der Sprache und Gepflogenheiten der Inhaftierten für eine gelingende Tätigkeit unerlässlich. Und so wird diese Arbeit den Leser nicht nur in das Vokabular von Gefangenen in Frankreich und Deutschland einführen, sondern auch einen Einblick in die Bedingungen und Phänomene des Gefängnisalltages bieten.
Aber genauer: Zunächst soll der Begriff der Knastsprache bzw. des (gefängnisspezifischen) Argots näher betrachtet und in das Definitionsgebäude der Sprachwissenschaft eingeordnet werden. In diesem Zusammenhang wird die Sprachgemeinschaft der Strafgefangenen von weiteren Sprechergruppen innerhalb des Gefängnisses abgegrenzt werden müssen.
Da Sprache immer auch einen Spiegel der Lebensumstände ihrer Spreche-rInnen darstellt, soll daraufhin ein Kapitel zu den Bedingungen, welche mit dem Verbüßen einer Haftstrafe verbunden sind, angeschlossen werden. Dabei wird insbesondere auf das Phänomen der sogenannten Gefängnissubkultur eingegangen werden.
Der umfangreichste Teil dieser Arbeit wird sich anschließend einer vergleichenden Betrachtung der deutschen und französischen Knastsprache widmen. Hierfür wird diese zunächst als eine vor allem auf lexikalischem Gebiet auffällige Varietät vorgestellt und deren Herkunft aus der alten Gaunersprache beider Länder thematisiert. Es folgt eine Beschäftigung mit den Funktionen, welche die Gefangenensprache im Sinne ihrer SprecherInnen erfüllt. Darüber hinaus sollen grundlegende (Wortbildungs-) Verfahren in den Blick genommen werden, die im Deutschen und Französischen bei der Entstehung und Erweiterung des knastsprachlichen Wortschatzes eine Rolle spielen. Anschließend wird das Vokabular der beiden hier untersuchten Einzelsprachen zu drei relevanten Begriffsfeldern zusammengestellt und einem Vergleich unterzogen. Schließlich soll die Analyse eines Kurzfilms zum Häftlingsalltag in einer deutschen Jugendstrafanstalt herausgearbeitete Ergebnisse überprüfen und Phänomene der Insassensubkultur mit knastsprachlicher Lexik beider Sprachen zusammenbringen.
Es soll an dieser Stelle hinzugefügt werden, dass sich die Quellenlage zum französischen Gefängnis-Argot als ziemlich begrenzt erwiesen hat. Dies wird sich insbesondere in der mitunter unausgewogenen Quantität des vorzustellenden Vokabulars niederschlagen.
2. Hauptteil
2.1 Zum Begriff
Das Thema dieser Hausarbeit wird in der Literatur unter verschiedenen Begrifflichkeiten behandelt. So finden sich im Deutschen neben Knastsprache auch die Termini Gefängnissprache, Gefängnisjargo n und Gefangenenjargon. In der französischsprachigen Forschung sind die Begriffe language bzw. argot des prisons, pénitentiaire oder carcéral üblich. Mit all diesen wird die Sprache von Strafgefangenen in Haftanstalten bezeichnet. Damit handelt es sich hierbei um die Sprache einer in diesem Fall recht genau abgrenzbaren sozialen Gruppe innerhalb der Gesamtgesellschaft, für die in der Linguistik auch der Begriff Soziolekt (bzw. Gruppensprache) verwendet wird.
Nach Schmitt hat sich im Französischen der Begriff argot als ursprüngliche Bezeichnung für die (Geheim-)Sprache der Diebe, Räuber und Halbwelt im Laufe der Zeit so weiterentwickelt, dass unter ihm heute die besondere Redeweise von sozialen Gruppen und auch Berufsgruppen verstanden wird, die als „signum sociale“ wirkt (cf. Schmitt 1990: 288). So sind Gruppensprachen soziale Phänomene und „entstehen aus einer objektiven oder subjektiv gewollten Abgeschlossenheit“ (Schmitt 1990: 283) eines Personenkreises gegenüber der Mehrheitsgesellschaft. Sie dienen dem Zusammenhalt und der Identifikation der Mitglieder mit der Gemeinschaft und ermöglichen eine Distanzierung nach außen. Der verbreitete kryptische Charakter dieser Varietäten erlaubt die Geheimhaltung von Informationen. Bei berufsgruppenspezifischen Soziolekten steht die Auseinandersetzung mit den jeweils eigenen professionellen Inhalten und Aktivitäten im Vordergrund (cf. Schmitt 1990: 283).
Die Gruppe der Häftlinge lässt sich nach Klocke von zwei weiteren Sprachgemeinschaften innerhalb der Mauern eines Gefängnisses angrenzen. So prägen auch die Verwaltungsangestellten der Haftanstalten in ihrer täglichen Arbeit einen eigenen Soziolekt, welcher vor allem durch die Verwendung von offiziellen bzw. juristischen Termini (im Deutschen als Vollzugsdeutsch bezeichnet) gekennzeichnet ist. Die Grundlagen für jenes Begriffsinventar bilden Rechts- und Gesetzesgrundlagen des jeweiligen Staates sowie verwaltungsinterne Vorschriften. Die Mitglieder dieser Sprechergruppe haben im Allgemeinen relativ wenig Kontakt zu den Inhaftierten (cf. Klocke 2000: 22).
Eine weitere Sprachgemeinschaft bilden das Vollzugspersonal und Fachdienste wie PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und SeelsorgerInnen. Deren berufliche Tätigkeit beinhaltet einen engen Kontakt zu den Häftlingen, welcher sich auch in deren Sprachverhalten niederschlägt. Klocke bezeichnet den Wortschatzgebrauch dieser Sprechergruppe als flexibel: Während Begrifflichkeiten des Vollzugs, der Justiz und des jeweiligen Fachbereichs in der Kommunikation untereinander wie auch mit der Gefängnisverwaltung eine große Rolle spielen, erfordert der Umgang mit den Inhaftierten gleichzeitig die mehr oder weniger weitreichende Kenntnis bzw. Verwendung der Gefangenensprache. Das sprachliche Verhalten dieser Personen ist demzufolge stark an die konkrete Kommunikationssituation bzw. die/den GesprächspartnerIn geknüpft (code-switching) und variiert insbesondere im lexikalischen Bereich (cf. Klocke 2000: 22).
Wie sich im Verlaufe dieser Arbeit auch noch an konkreten Beispielen zeigen wird, sind jene drei Soziolekte durchaus enger miteinander verwoben. So verwenden Inhaftierte zahlreiche Begrifflichkeiten aus der Sprache des Gefängnispersonals und der Verwaltung bzw. verändern diese teilweise weiter. Aber auch auf Seiten der in Haftanstalten Beschäftigten besteht das Interesse, Elemente aus der Gefangenensprache zu kennen, nicht zuletzt zur Aufdeckung verbotener Aktivitäten (cf. Mátételki Holló o.J.).
Die Knastsprache ist ein Bestandteil der sogenannten Gefängnissubkultur und spiegelt die Lebensumstände der Gefangenen in den Haftanstalten wider. Die einem Großteil der Gesellschaft wohl relativ unbekannte Welt des Gefängnisses soll im folgenden Kapitel nun näher beleuchtet werden.
2.2 Das Gefängnis als Lebensraum
Da Sprache immer auch ein Spiegel der Sozialisation und Lebensumstände des jeweiligen Individuums ist, bildet auch der Argot von Gefangenen deren Lebenswelt vor und während der Haftzeit ab. Daher erscheint es sinnvoll, vor einer eingehenden Betrachtung der Knastsprache die Bedingungen, welche mit einem Aufenthalt in einer Haftanstalt verbunden sind, etwas näher zu betrachten.
2.2.1 Zahlen und Fakten
In Deutschland waren in den letzten Jahren etwa 60.000 Personen in Gefängnissen inhaftiert (ohne Untersuchungshaft)[1]. Am Ende des Jahres 2010 betrug die genaue Anzahl der Strafgefangenen 60.693. In französischen Haftanstalten waren im Januar 2011 60.544 Menschen (einschließlich der noch nicht verurteilten prévenu(e)s) untergebracht. Die Inhaftierungsrate (Anzahl der Strafgefangenen pro 100.000 Einwohner) lag 2009 mit 96 Häftlingen in Frankreich etwas höher als in Deutschland (89 pro 100.000 Einwohner)[2]. Der Frauenanteil unter den Gefangenen ist in beiden Ländern grundsätzlich sehr gering (Deutschland: 5% (März 2010); Frankreich 3% (Januar 2011)). Gemessen am Altersdurchschnitt der Gesamtbevölkerung sind die Strafgefangenen in beiden Staaten relativ jung. In Deutschland waren im Jahr 2010 32% aller inhaftierten Personen unter 30 Jahre, der Anteil der über 60-jährigen Strafgefangenen lag hingegen nur bei 3,7%.
Für die Bundesrepublik lässt sich darüber hinaus in den letzten zwei Dekaden ein Anstieg der Häftlingsanzahl mit nichtdeutscher Herkunft beobachten. Waren 1990 noch 12,5% der Gefangenen von ausländischer Abstammung, hat sich deren Zahl bis 2010 nahezu verdoppelt (22,4%).
Bezüglich der Länge der verbüßten Freiheitsstrafen überwiegen die kürzeren Haftzeiten. So saßen 2010 43% aller deutschen Inhaftierten eine höchstens einjährige Strafe ab, für 44% lag das Strafmaß zwischen ein und fünf Jahren. Nur 4% aller Gefangenen unterlagen einem lebenslangen Freiheitsentzug.
2.2.2 Das Gefängnis als totale Institution
Haftanstalten werden unter soziologischen Gesichtspunkten als totale Institutionen bezeichnet. Nach einer Definition von Goffman lässt sich eine solche
[...] als Wohn- und Arbeitsstätte einer Vielzahl von ähnlich gestellten Individuen definieren, die für längere Zeit von der übrigen Gesellschaft abgeschnitten sind und miteinander ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben führen. (Gätje 2008: 349)
Als totale Institutionen der Gegenwart bzw. Vergangenheit gelten beispielsweise weiterhin Internate, Psychiatrien, Jugendverwahranstalten, Kriegsgefangenenlager und Konzentrationslager (cf. Gätje 2008: 349).
Das Leben von Strafgefangenen in Gefängnishaft unterscheidet sich wesentlich von einem Leben in Freiheit und ist an folgende grundsätzliche Bedingungen geknüpft:
- Isolation von der Gesellschaft und von Angehörigen,
- Verlust der persönlichen Autonomie,
- eingeschränkte Selbstverantwortung und Selbstfürsorge,
- Verlust der Privatsphäre,
- Beschränkung von Aktivität, Konsum und Besitz,
- Abbruch von heterosexuellen Beziehungen sowie
- ständige Reglementierung und Kontrolle (cf. Laubenthal 2001: 11).
Zur Veranschaulichung insbesondere des letztgenannten Punktes soll an dieser Stelle ein typischer Tagesablauf im sogenannten geschlossenen Vollzug einer deutschen Haftanstalt vorgestellt werden.
06 Uhr: Wecken, Frühstück auf der Zelle
07-12 Uhr: Arbeit
12-13 Uhr: Mittagessen auf der Zelle
13-16 Uhr: Arbeit
16-17 Uhr: Hofgang
17 Uhr: Abendessen auf der Zelle
bis 21 Uhr: Aufschluss, evt. Freizeit- und Gesprächsgruppen
21 Uhr: Einschluss
ab 22 Uhr: Nachtruhe (cf. Puchinger 2010)
Dieser Tagesplan stellt dennoch eine verhältnismäßig abwechslungsreiche Variante dar. Die Möglichkeit für Inhaftierte, einer Arbeit nachzugehen bzw. an Freizeitaktivitäten teilzunehmen, ist von unterschiedlichen Faktoren wie etwa Straftat, Haftzeit, persönliche Führung oder psycho-soziales Verhalten des einzelnen Gefangenen sowie auch von den Kapazitäten der jeweiligen Haftanstalt abhängig. Daher sind auch Tagesabläufe nach dem Muster 23:1 (23 Stunden auf der Zelle, 1 Stunde Hofgang) möglich.
2.2.3 Die Gefängnissubkultur
In Gefängnissen, als geschlossene, von der Gesamtgesellschaft isolierte Systeme, ist das Phänomen der sogenannten „Insassensubkultur“ (Meier 2002: 139) verbreitet. Hierzu zählen zum einen bestimmte von den Häftlingen entwickelte informelle Normen und Werte, welche sich von denen der übrigen Gesellschaft zum Teil erheblich unterscheiden, und deren Verbindlichkeit durch Sanktionierung unter den Gefangenen selbst abgesichert wird. Weiterhin bezieht sich der Begriff auch auf das soziale Verhalten der Inhaftierten, welches auf ein System inoffizieller sozialer Rollen unter den Gefangenen (Hierarchie) aufbaut. Als dritten Aspekt nennt Meier außerdem die Existenz eines Schmuggelsystems zur Beschaffung von offiziell verbotenen Gütern (cf. Meier 2002: 139). Wie die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen zeigen, sind die Erscheinungen jener Subkultur in den verschiedenen Haftanstalten deutschlandweit und auch international vergleichbar (cf. Meier 2002: 140).
Die Gefängnissubkultur lässt sich einerseits als Reaktion der Insassen auf die Haftbedingungen (vgl. 2.2.2) beschreiben und dient insbesondere der Kompensation des Freiheits- und Autonomieentzugs sowie der Bedürfnisbefriedigung. Sie kann somit als Gegenordnung zum offiziellen Regel- und Ordnungssystem des Strafvollzuges gesehen werden. Andererseits wird sie aber auch entscheidend durch die Sozialisation und Lebensumstände jedes einzelnen Häftlings mitgeprägt, der die Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen seiner Lebenswelt „draußen“ in das Gefängnis importiert (cf. Anonymus 2011a; Laubenthal 2001: 11).
Als ein wesentlicher Bestandteil der Gefängnissubkultur gilt die Herausbildung einer informellen Hierarchie unter den Gefangenen. So wird jeder neu ankommende Häftling von den bereits länger Inhaftierten alsbald einer bestimmten Gruppe zugeordnet. Ein späterer Statuswechsel wird als selten und relativ schwierig beschrieben (cf. Riedel 2001; Siecińska 2009: 285). Die an der Spitze dieser Rangordnung Stehenden dominieren deutlich über alle übrigen Insassen und setzen ihre Machtposition mittels körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt (wie Prügeleien, Beleidigungen, Schikanen, Drohungen, Erpressung oder das Erzwingen der Abgabe wertvoller Dinge) durch. Riedel, die in der JVA Zeithain Interviews mit Gefangenen, Vollzugsbeamten sowie der Anstaltsleitung durchgeführt hat, berichtet davon, dass manche Insassen gleichsam ihre persönlichen Sklaven besitzen (cf. Riedel 2001).
[...]
[1] Die Zahlen sind den Internet-Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes bzw. des Ministère de la Justice et des Libertés (Statistisches Bundesamt 2011; Ministère de la Justice et des Libertés 2011) sowie aus Laubenthal 62011 entnommen.
[2] Zum Vergleich: In Lichtenstein lag die Inhaftierungsrate im selben Jahr bei 20, in Russland bei 629 (Laubenthal 62011: 42).
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