Im Jahre 2008 wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und den Pflegeleistungsergänzungsgesetz, die rechtliche und finanzielle Grundlage dafür gelegt, um die Betreuungssituation der Menschen mit demenzieller Erkrankung zu optimieren und reorganisieren.
Stationäre Einrichtungen erhalten finanzielle Mittel für die Betreuung der Menschen, die einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf aufweisen, sofern sie Präsenzstrukturen organisieren und in diesem Zusammenhang zusätzliche Betreuungskräfte einstellen, die eigens für die Betreuung der Menschen eingesetzt werden, die nachgewiesenermaßen einen erhöhten Bedarf an Betreuung haben.
Durch die zusätzlichen Betreuungskräfte, soll es den Menschen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung ermöglicht werden, aktiv am sozialen Miteinander und Alltagsgeschehen innerhalb der stationären Einrichtungen teilnehmen zu können und durch die Anwesenheit, Betreuung und Aktivierung der Betreuungskräfte Sicherheit, Orientierung und Strukturierung zu erfahren.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte durchlaufen vor ihrer Tätigkeit eine vom Gesetzgeber und den Spitzenverbänden vorgegebene und formulierte Qualifizierungsmaßnahme. Diese Qualifizierungsmaßnahme umfasst 160 Unterrichtsstunden und drei Wochen Praktikum. Auch die Tätigkeitsprofile und -schwerpunkte sowie die Anforderungen, die die zusätzlichen Betreuungskräfte erfüllen sollten, sind durch den Gesetzgeber und die Spitzenverbände vorgegeben.
In dieser Arbeit werden zunächst die Alltagsrealität und die Anforderungen an die Betreuung der Menschen mit demenzieller Erkrankung dargestellt und zudem die Anforderungsprofile, die Zielgruppe der zusätzlichen Betreuungskräfte sowie die Qualifizierungsmaßnahme, die die Betreuungskräfte absolvieren aufgezeigt und erläutert.
Anschließend erfolgt eine Erhebung mit Menschen, die als zusätzliche Betreuungskräfte in der stationären Altenhilfe tätig sind und die eine dafür vorgeschriebene Qualifizierungsmaßnahme absolviert haben.
Mit dieser Erhebung und der Auswertung der Erhebung, soll untersucht werden, welche Inhalte die Qualifizierungsmaßnahmein in welchem Umfang beinhaltet, in welchem Umfang sich die zusätzlichen Betreuungskräfte durch die Qualifizierungsmaßnahme auf die Arbeit mit Menschen mit demenzieller Erkrankung befähigt fühlen, welche Tätigkeiten den Schwerpunkt ihrer Arbeit auszeichnen und in welchen Bereichen die zusätzlichen Betreuungskräfte einen Fortbildungsbedarf aufweisen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Betreuungssituation der Demenzkranken in der stationären Altenhilfe
2.1 Lebenssituation der Menschen mit demenzieller Erkrankung
2.2 Anforderung an die Versorgung von Menschen mit demenzieller Erkrankung
3 Reform der Pflegeversicherung hinsichtlich der Versorgung Demenzkranker
3.1 Personen mit erhöhtem allgemeinem Betreuungsbedarf
3.2 PEA-Begutachtungsverfahren
4 Tätigkeitsprofil der zusätzlichen Betreuungskräfte
4.1 Tätigkeitsschwerpunkte der zusätzlichen Betreuungskräfte in der stationären Altenhilfe
4.1.1 Abgrenzungen des Aufgabenbereichs zu Pflegeleistungen nach SGB XI
4.2 Implementierung der Betreuungskräfte in vollstationären Institutionen
5 Anforderungsprofil, Qualifizierung und Rekrutierung der zusätzlichen Betreuungskräfte
5.1 persönliche Eignung und Rekrutierung
5.2 Qualifizierungsmaßnahme
5.2.1 Ausbildungssituation
6 Datenerhebung mittels Befragung von zusätzlichen Betreuungskräften zur subjektiven Einschätzung ihrer durch die Qualifizierungsmaßnahme erworbenen Kompetenz / Abstract
6.1 Forschungsansatz-Fragestellung
6.2 Forschungsdesign und Datenerhebung
6.2.1 Stichprobe
6.3 Ergebnisse
6.4 Auswertung in Bezugnahme auf die Fragestellung
7 Diskussion
8 Fazit
9 Literatur
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Qualifizierung, das Anforderungsprofil und die Tätigkeit von zusätzlichen Betreuungskräften in der stationären Altenhilfe gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI. Ziel ist es, zu analysieren, inwieweit die Qualifizierungsmaßnahmen die Betreuungskräfte auf ihre praktische Arbeit mit demenziell erkrankten Menschen vorbereiten und wo weiterer Fortbildungsbedarf besteht.
- Rechtliche Grundlagen der Betreuung von Menschen mit Demenz
- Aufgabenprofil und Tätigkeitsschwerpunkte zusätzlicher Betreuungskräfte
- Anforderungen an die Qualifizierung und Rekrutierung
- Evaluation der subjektiven Kompetenzeinschätzung durch eine Befragung
- Diskussion der Implementierung und bestehender Optimierungspotenziale
Auszug aus dem Buch
2.1 Lebenssituation der Menschen mit demenzieller Erkrankung
Mit 60% der degenerativen Demenzerkrankungen stellt die Alzheimer-Demenz, neben der Lewy-Body-Demenz, den fronto-temporalen Demenzen, den vaskulären Demenzen, dem Demenzsyndrom bei Normaldruckhydrozephalus und den alkoholassoziierten Demenzen, die häufigste generative Form der Demenz dar. Die degenerativen Demenzen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt der häufigste Grund für die Entstehung von Pflegebedürftigkeit und eine vollstationäre Unterbringung älterer Menschen. Rund zwei Drittel der Pflegeheimbewohner in Deutschland sind von einer demenziellen Erkrankung betroffen, etwa 71,1 % davon, leiden an einer schwerer Form der Demenz.
Menschen mit demenziellen Erkrankungen sind in der selbstständigen Bewältigung ihres Alltags mit zunehmender Progression ihres Syndroms und dem damit verbundenen Leistungsverlust ihrer Hirnleistung erheblich beeinträchtigt.
Dies zeigt sich vor allem durch den Verlust von kognitiven Fähigkeiten, wie Gedächtnisstörungen, insbesondere der Aufnahme und Wiedergabe von neuen Informationen, Störung der Fähigkeit, zu rationalen Urteilen zu gelangen, den Verlust der zeitlichen, räumlichen und personellen Orientierung, Wortfindungsstörungen, Wesensveränderungen, Störungen der emotionalen Kontrolle, Beeinträchtigung der Informationsverarbeitung und dem stetig wachsenden Unvermögen, eigenes Handeln sinnvoll zu planen und umzusetzen.
Der Verlust dieser Fähigkeiten erschwert dem Betroffenen eine selbstständige Organisation und Durchführung von alltäglichen Abläufen, wie zum Beispiel der Körperpflege, dem saisongerechten Ankleiden, dem Zubereiten von Nahrung, der Nahrungsaufnahme und Tätigkeiten der Haushaltsführung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Zunahme von Demenzerkrankungen in stationären Einrichtungen und die damit verbundenen Herausforderungen an das Pflegepersonal.
2 Betreuungssituation der Demenzkranken in der stationären Altenhilfe: Das Kapitel beschreibt die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und die spezifischen Anforderungen, die ihre Erkrankung an die pflegerische Versorgung stellt.
3 Reform der Pflegeversicherung hinsichtlich der Versorgung Demenzkranker: Hier wird die rechtliche Ausgangslage sowie die durch Reformen geschaffene Möglichkeit der Finanzierung zusätzlicher Betreuungskräfte erläutert.
4 Tätigkeitsprofil der zusätzlichen Betreuungskräfte: Das Kapitel definiert die Aufgabenbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte der Betreuungskräfte sowie deren Abgrenzung zur regulären Pflege.
5 Anforderungsprofil, Qualifizierung und Rekrutierung der zusätzlichen Betreuungskräfte: Hier werden die Voraussetzungen für Bewerber, das Rekrutierungsverfahren und die Inhalte der vorgeschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen behandelt.
6 Datenerhebung mittels Befragung von zusätzlichen Betreuungskräften zur subjektiven Einschätzung ihrer durch die Qualifizierungsmaßnahme erworbenen Kompetenz / Abstract: Dieser Abschnitt stellt das Design, die Durchführung und die Ergebnisse der explorativen Befragung von Betreuungskräften dar.
7 Diskussion: Die Ergebnisse der Untersuchung werden kritisch eingeordnet und mit bestehenden Studien sowie Stellungnahmen von Verbänden diskutiert.
8 Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und leitet daraus Empfehlungen sowie zukünftigen Forschungsbedarf ab.
9 Literatur: Das Literaturverzeichnis listet die für die Arbeit verwendeten Quellen auf.
Schlüsselwörter
Demenzerkrankung, zusätzliche Betreuungskräfte, stationäre Altenhilfe, SGB XI, Qualifizierungsmaßnahme, Betreuungsbedarf, Pflegeversicherung, Tätigkeitsprofil, Kompetenzeinschätzung, Alltagsgestaltung, Demenzbetreuung, Pflegealltag, Fortbildungsbedarf, Lebensqualität, Betreuungsqualität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Qualifizierung, den Aufgaben und der praktischen Tätigkeit von sogenannten zusätzlichen Betreuungskräften, die in der stationären Altenhilfe für Menschen mit demenzieller Erkrankung eingesetzt werden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den zentralen Themen gehören die rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 87b SGB XI, die Lebenssituation demenziell erkrankter Heimbewohner, die Anforderungen an die Betreuungskräfte sowie die Evaluation der Qualifizierungsmaßnahme durch die Betreuungskräfte selbst.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu ermitteln, ob die in den Richtlinien festgelegten Qualifizierungsinhalte die Betreuungskräfte adäquat auf ihren Berufsalltag vorbereiten und wo die Betreuungskräfte selbst weiteren Fortbildungsbedarf sehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine quantitative Methode in Form einer standardisierten Befragung (Fragebogen) von 19 Betreuungskräften, die im Rhein-Main-Gebiet in stationären Einrichtungen tätig sind.
Welche Inhalte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Aufarbeitung der Versorgungssituation von Demenzkranken, die Vorstellung der gesetzlichen Neuerungen, die Definition des Tätigkeitsprofils und die detaillierte Auswertung der empirischen Daten.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich diese Arbeit am besten beschreiben?
Schlüsselwörter sind unter anderem Demenzerkrankung, zusätzliche Betreuungskräfte, stationäre Altenhilfe, Qualifizierungsmaßnahme, SGB XI, Alltagsgestaltung und Betreuungsqualität.
Was ist eine wesentliche Schlussfolgerung der Autorin zur Ausbildung?
Die Autorin stellt fest, dass in der Qualifizierungsmaßnahme vorwiegend praktisch anwendbare Inhalte gut vermittelt werden, jedoch Kompetenzen in der eigenverantwortlichen Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen sowie im Umgang mit schwierigen Themen wie "Tod und Sterben" weiter vertieft werden sollten.
Wie bewerten die Betreuungskräfte ihren eigenen Fortbildungsbedarf?
Ein hoher Bedarf an weiterer Fortbildung besteht laut Befragung insbesondere in den Bereichen der Beschäftigungsangebote für Menschen mit Demenz, der Biografiearbeit, dem Umgang mit herausforderndem Verhalten und der Arbeit mit Angehörigen.
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- Maximiliane Katharina Wurzel (Author), 2012, Die Qualifizierung von zusätzlichen Betreuungskräften gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188121