Diese Arbeit wird im Rahmen des Seminars „Heimliche strafprozessuale Grundrechtseingriffe“ angefertigt und beschäftigt sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 100i StPO zum Einsatz des s.g. IMSI-Catchers. Diese Vorschrift war lange und ist noch immer umstritten, nicht zuletzt deshalb, weil mit dem -wohlgemerkt heimlichen- Einsatz des IMSI-Catchers für eine unbestimmte Anzahl von Bürgern gleich mehrere Grundrechtseingriffe einhergehen. Datenschützer befürchten, dass mithilfe des IMSI-Catchers die Bürger unbemerkt ausgespäht und personenbezogene Daten erlangt werden. Demgegenüber steht das Bedürfnis von Strafverfolgungsbehörden, zunehmender Technisierung der Kriminalität mit eigenen effizienten Mitteln begegnen zu können. Die Prüfung, ob die genannten Ansichten begründet sind und wie die verschiedenen Interessen in Einklang zu bringen sind, wird den Schwerpunkt der Arbeit bilden.
Inhaltsverzeichnis
A. Gegenstand der Arbeit
B. Der IMSI-Catcher
I Nutzen des IMSI-Catchers
II Funktionsweise des IMSI-Catchers
1. Ermittlung von IMEI/IMSI
2. Ortung
III Technische Auswirkungen
IV § 100i als Ermächtigungsgrundlage
1. Materielle Voraussetzungen
2. Formelle Voraussetzungen
3. Kennzeichnungs-, Benachrichtigungs- und Löschungspflichten
C. Verfassungsmäßigkeit des § 100!
I Betroffene Grundrechte
1. Fernmeldegeheimnis - Art. 10 I GG
a) Schutzbereich
b) Betroffenheit des Schutzbereiches
aa) Auffassung des BVerfG bzgl. § 100i a.F
bb) Stellungnahme
c) Eingriff
2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG
a) Schutzbereich
b) Eingriff
3. Meinungsfreiheit - Art. 5 I GG
4. Allgemeine Handlungsfreiheit - Art. 2 I GG
5. Ergebnis
II Verfassungsmäßige Rechtfertigung der Eingriffe
1. Zitiergebot
2. Bestimmtheitsgebot
3. Verhältnismäßigkeit
a) Legitimer Zweck
b) Geeignetheit
c) Erforderlichkeit
aa) Vorbereitung einer Maßnahme nach § 100a
bb) Ortung des Mobilfunkgerätes bzw. der Zielperson
i) Einsatz von verdeckten Ermittlern/ Beschattung
ii) Funkzellenabfrage
iii) Stille SMS
iv) GPS
cc) Zusammenfassung
d) Angemessenheit
aa) Intensität der Betroffenheit von Grundrechten
bb) Interesse der Strafverfolgungsbehörden
cc) Ergebnis
D. Fazit
- Quote paper
- Arndt Schlegel (Author), 2011, Heimliche strafprozessuale Grundrechtseingriffe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187887
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