Am 01.11.2009 ist das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG), welches aufgrund der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64&EG erlassen wurde, in Kraft getreten. Durch die Zahlungsdiensterichtlinie bzw. durch das ZaDiG soll ein europaweit einheitlicher rechtlicher Rahmen für Zahlungsdienste geschaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungssysteme gewährleistet werden. Die neuen Bestimmungen bringen im Vergleich zur alten Rechtslage einige Neuerungen mit sich, wie beispielsweise klarere Entgeltvereinbarungen, andere Entgeltänderungsmöglichkeiten, günstigere Kündigungsbestimmungen, die Schaffung einer Rügeobliegenheit bei Missbrauch oder fehlerhaften Zahlungsdurchführung, die Schaffung von klaren Ausführungsfristen für Überweisungen, kürzere Überweisungsfristen, günstigere Wertstellungsvorschriften, Änderungen der Haftungsregelungen bei Missbräuchen und Verlängerungen der Widerspruchsfristen. Das ZaDiG umfasst alle innerstaatlichen und grenzüberschreitenden relevanten Zahlungsdienste, wie etwa Barein- und Barauszahlungen auf bzw. von Zahlungskonten, die Führung von Zahlungskonten, Zahlungen mit Kredit- und Bankomatkarten, Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge, Kreditkartenzahlungen, etc. Es regelt die Rechte und Pflichten bei der Erbringung von Zahlungsdiensten, wie Informationspflichten, Zahlscheingebühren, Bestimmungen über die Änderungen von Rahmenverträgen und Kündigungen sowie die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Ebenso behandelt es Haftungsbestimmungen für bspw. nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, Bankomatkartenmissbrauch und für fehlerhafte Ausführung von Zahlungsvorgängen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2007/64/EG)
- 2.1. Rechtslage in der europäischen Gemeinschaft vor Inkrafttreten der Zahlungsdiensterichtlinie
- 2.2. Der Vorschlag der Europäischen Kommission über Zahlungsdienste im Binnenmarkt
- 2.2.1. Motivation, Hintergründe und Ziele
- 2.3. Stellungnahmen und Kritik Am Vorschlag der Europäischen Kommission
- 2.4. Wesentliche Inhalte der Zahlungsdiensterichtlinie
- 2.5. Die Rolle der Zahlungsdiensterichtlinie iZm „Single Euro Payments Area“
- 2.6. Auswirkung auf die bis dato bestehende europäische Rechtslage und Verhältnis zu bestehenden Rechtsakten
- 3. Allgemeines zum ZaDiG
- 4. Der Anwendungsbereich des ZaDiG
- 4.1. Der sachliche Anwendungsbereich
- 4.2. Der persönliche Anwendungsbereich
- 4.3. Der örtliche Anwendungsbereich
- 4.3.1. Anzuwendendes Recht mangels Rechtswahl
- 4.3.2. Anzuwendendes Recht bei Rechtswahl
- 5. Zahlungsinstitute
- 5.1. Leistungsumfang
- 5.2. Konzessionsverfahren
- 5.3. Haftung für zurechenbare Dritte
- 6. Rahmenvertrag und Einzelzahlungen
- 6.1. Rahmenvertrag und Einzelzahlungen innerhalb von Rahmenverträgen
- 6.2. Einzelzahlungen außerhalb von Rahmenverträgen
- 7. Informationspflichten
- 7.1. Allgemeines (Sprache und Form) (§ 26)
- 7.2. Arten von Informationen
- 7.3. Mitteilungspflicht – Zugänglichmachen
- 7.4. Informationspflichten bei Rahmenverträge
- 7.5. Informationspflichten bei Einzelzahlungen außerhalb von Rahmenverträgen
- 7.6. Ausnahmen für E-Geld und Kleinbetragsinstrumente
- 8. Änderungen des Rahmenvertrages - § 29
- 9. Kündigungen des Rahmenvertrages - § 30
- 10. Entgelte
- 10.1. Aufwandersatz
- 10.2. Entgelt i.S.
- 10.3. Verbot von Zuschlägen für bestimmten Zahlungsinstrumenten / Zahlscheingebühren
- 11. Ausführungsfristen und Werterstellung
- 11.1. Ausführungsfristen
- 11.2. Wertstellung
- 12. Autorisierung von Zahlungsvorgängen
- 12.1. Zustimmung / Autorisierung
- 12.2. Widerruf
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit untersucht das österreichische Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) im Kontext der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie. Ziel ist es, den Anwendungsbereich, die zentralen Regelungen und die Auswirkungen des ZaDiG auf die Praxis zu analysieren.
- Anwendungsbereich des ZaDiG (sachlich, persönlich, örtlich)
- Regulierung von Zahlungsinstituten und deren Pflichten
- Informationspflichten gegenüber Kunden
- Rahmenverträge und Einzelzahlungen
- Entgelte und Ausführungsfristen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik ein. Kapitel 2 beleuchtet die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) und ihren Entstehungsprozess. Kapitel 3 bietet einen Überblick über das ZaDiG. Kapitel 4 detailliert den Anwendungsbereich des ZaDiG. Kapitel 5 befasst sich mit Zahlungsinstituten, Kapitel 6 mit Rahmenverträgen und Einzelzahlungen. Kapitel 7 behandelt die Informationspflichten, während Kapitel 8 und 9 Änderungen und Kündigungen von Rahmenverträgen thematisieren. Kapitel 10 befasst sich mit Entgelten, Kapitel 11 mit Ausführungsfristen und Wertstellung und Kapitel 12 mit der Autorisierung von Zahlungsvorgängen.
Schlüsselwörter
Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), Zahlungsdiensterichtlinie (PSD), Zahlungsinstitute, Rahmenvertrag, Einzelzahlung, Informationspflichten, Entgelte, Ausführungsfristen, Autorisierung, Europäisches Recht, Anwendungsbereich.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)?
Das ZaDiG ist ein österreichisches Gesetz, das 2009 in Kraft trat. Es setzt die europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) um und schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Zahlungsdienste in Europa.
Welche Zahlungsdienste fallen unter das ZaDiG?
Es umfasst unter anderem Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen (Kredit- und Bankomatkarten), Bareinzahlungen, Barauszahlungen sowie Daueraufträge.
Welche Verbesserungen bringt das ZaDiG für Bankkunden?
Zu den Neuerungen gehören kürzere Überweisungsfristen, klarere Entgeltvereinbarungen, bessere Kündigungsbestimmungen und eine verbesserte Haftungsregelung bei Missbrauch oder Fehlern.
Was regelt das ZaDiG bezüglich der Informationspflichten?
Zahlungsdienstleister müssen Kunden umfassend und transparent über Bedingungen, Entgelte und Ausführungsfristen informieren, sowohl bei Rahmenverträgen als auch bei Einzelzahlungen.
Wie sieht die Haftung bei unautorisierten Zahlungen aus?
Das Gesetz enthält spezifische Haftungsbestimmungen für Fälle wie Bankomatkartenmissbrauch oder fehlerhafte Überweisungen, um den Schutz des Zahlers zu stärken.
Was sind „Zahlungsinstitute“ im Sinne des Gesetzes?
Zahlungsinstitute sind Unternehmen, die Zahlungsdienste erbringen, ohne klassische Banken zu sein. Sie unterliegen speziellen Konzessionsverfahren und Aufsichtsregeln durch das ZaDiG.
- Quote paper
- Nicole Blaschitz (Author), 2011, Das Zahlungsdienstegesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187112