Die Diskussionen um die gesetzliche Rente sind in vollem Gange. Kaum eine Woche vergeht, in der die Medien nicht Berichte über das Rentensystem veröffentlichen. [...]
Eines ist sicher, das Verhältnis von aktiv Beschäftigten zu Rentnern verschlechtert sich kontinuierlich. Diese Gegebenheiten sind unter anderem der Grund, warum der Gesetzgeber zur gesetzlichen Rente zu einer weiteren Stütze, der privaten Vorsorge auffordert.
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Stefan David Private Rentenversicherung
1. Einleitung
Die Diskussionen um die gesetzliche Rente sind in vollem Gange. Kaum eine Woche vergeht, in der die Medien nicht Berichte über das Rentensystem veröffentlichen.
Bisher hat sich die gesetzliche Rentenversicherung als ausreichend erwiesen. Die staatliche Rentenversicherung wurde 1889 durch den damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. 1 Der Generationsvertrag war und ist es, der die Erwerbstätigen verpflichtet, die Renten der Senioren von heute zu bezahlen. Jedoch führt die Verschiebung der Alterstruktur zu deutlichen Schwachstellen. Im Jahr 2020 werden zwischen 20 % und 30 % der Bevölkerung älter als 65 Jahre sein. Gleichzeitig schmilzt die Zahl der jungen Menschen, was auf die sinkenden Geburtenziffern zurückzuführen ist. 2 Ebenso ist heute beispielsweise eine durchgehende Vollbeschäftigung vom 16. bis zum 65. Lebensjahr wohl eher die Ausnahme. Durch Studium, Familienpause, Arbeitslosigkeit oder Weiterbildung wird das Erwerbsleben von Männern und Frauen immer häufiger unterbrochen. Deshalb fehlen die Beiträge der Erwerbstätigen, die für die jetzigen Renten der „Ruheständler“ von Nöten wären. Eines ist sicher, das Verhältnis von aktiv Beschäftigten zu Rentnern verschlechtert sich kontinuierlich. Diese Gegebenheiten sind unter anderem der Grund, warum der Gesetzgeber zur gesetzlichen Rente zu einer weiteren Stütze, der privaten Vorsorge auffordert.
1 Vgl. DÜRR, Ernst/TUCHFELDT, Egon/KÖPP, Günter: Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung, Band 33, Verlag Paul Haupt Stuttgart, S.12
2 Vgl. ERNST, Heiko/HAUSER, Renate/KATZENSTEIN, Bernd/MICIC, Pero: 2020 So werden wir leben, Düsseldorf, Berlin 2000, Metropolitan Verlag Düsseldorf, Berlin, S. 56
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2. Das 3-Säulen-Konzept
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die Verkaufshilfe der Allianz
2.1. Die gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung stellt in Deutschland die „Erste Säule“ der Alterssicherung dar. Seit Januar 2001 beträgt der Beitrag zur Rentenversicherung 19,1 % des Bruttolohns. Die Hälfte davon, also 9,05 % übernimmt der Arbeitgeber die andere Hälfte der Arbeitnehmer.
Die Gesetzliche Rentenversicherung basiert seit 1957 auf dem Prinzip des Umlageverfahrens. 3 Der einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine eigene Rente an, sondern sorgt für die heutige Rentnergeneration. Im Gegenzug kann er erwarten, dass die folgende Generation mit ihren Beiträgen die
3 Vgl. LAUX, Manfred/SIEBEL, Rudolf: Altersvorsorgevermögen (AS), Band 116, Frankfurt am Main, Verlag Fritz Knapp GmbH, Stand 1999, S. 13
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dann fälligen Renten finanziert. Diese Solidarität zwischen den Generationen stellt das Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der eigenen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und nach dem Einkommen. Um so höher und länger die Beitragszahlungen waren, desto höher die Rente.
Fehlende Beiträge, die durch Altersverschiebung, Studium, Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Ruhestand ausbleiben, erschüttern jedoch das System der
gesetzlichen Rente. 4
Die Verschiebung der Alterspyramide:
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