Bei der Rekrutierung von Lehrpersonal ergeben sich in der Bundesrepublik Deutschland zwischen den einzelnen Bundesländern große Differenzen. Diese beruhen im Wesentlichen auf dem föderalen Staatsaufbau und den damit verbundenen Gesetzgebungskompetenzen der Länder im öffentlichen Dienstrecht.
Bislang ist in vielen Ländern gängige Praxis, dass das Lehrpersonal in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) zu beschäftigen, um so u.a. den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag, unabhängig von Streikmaßnahmen und politischen Präferenzen, gewährleisten zu können. Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (mit Entscheidung vom 21.04.2009) ist ein generelles Streikverbot für Beamte unzulässig. Ein Streikverbot bestehe nur für Beamte, die mit der Erfüllung „hoheitsrechtlicher Befugnisse“ betraut sind. Die Anwendbarkeit dieses Urteils auf deutsche Beamte bestätigten sowohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf sowie das Verwaltungsgericht Kassel. Dem entgegen steht die Ansicht des Verwaltungsgerichtes Osnabrück, welches bis zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes davon ausgeht, dass das generelle
Streikverbot für Beamte, welches sich aus unserer Verfassung ergibt, volle Geltung hat.
Im Anschluss an die thematische Klärung der Besonderheiten der Beschäftigtenverhältnisse des öffentlichen Dienstes wird unter der Berücksichtigung von föderalen Einflüssen eine dezidierte Handlungsempfehlung zur künftigen Rekrutierung des deutschen
Lehrpersonals ausgesprochen. Da es sich dem Grunde nach um eine föderale, landesspezifische politische Entscheidung handelt, wird häufig nicht allein der Aufgabenbereich einer Lehrkraft betrachtet, sondern es finden insbesondere auch personalpolitische sowie finanzwirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung. Abschließend wird unter Abwägung aller zuvor herausgestellten Vor- und Nachteile eine Handlungsempfehlung für die künftige Rekrutierung des Lehrpersonals entweder im Arbeitnehmer-, im Beamten- oder eventuell im Mischverhältnis formuliert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der öffentliche Dienst
2.1. Das Beamtenverhältnis
2.2. Das Arbeitnehmerverhältnis
2.3. Abschließende Betrachtungen
3. Föderalismus zwischen der BRD und den Ländern
4. Analyse der unterschiedlichen Rekrutierungspraktiken der Länder
4.1. Entwicklung der neuen Länder
4.1.1. Entwicklungen des Landes Berlin nach der Wiedervereinigung
4.1.2. Entwicklungen des Landes Brandenburg nach der Wiedervereinigung
4.2. Entwicklungen der alten Länder am Beispiel NRW
5. Handlungsempfehlung für die Rekrutierung des Lehrpersonals
5.1. Die juristische Auslegung des Funktionsvorbehaltes
5.2. Finanzielle Erwägungen
5.3. Personalwirtschaftliche Betrachtungen
5.4. Empfehlungen zur künftigen Lehrpersonalrekrutierung
I. Abkürzungsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
III. Literaturverzeichnis
IV. Quellenverzeichnis
V. Gesetzesverzeichnis
VI. Urteilsverzeichnis
- Quote paper
- Patrick Wiedemann (Author), 2011, Müssen Lehrer/innen Beamte sein?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185027
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