In dieser Seminararbeit wird auf die erforderlichen Publizitätsmittel bei der Sicherungszession in Österreich eingegangen.
Die Zession (Forderungsabtretung) ist ein dreipersonales Verhältnis zwischen Zedent-Zessionar-Debitor Cessus und ist in den §§ 1392-1399 ABGB geregelt.
Inhaltsverzeichnis
- 1) Allgemeines zur (rechtsgeschäftlichen) Zession
- a) Allgemeines zur Zession
- b) Die rechtsgeschäftliche Zession
- 2) Die Sicherungszession
- a) Publizitätserfordernisse
- b) Verbriefte bzw. nichtverbriefte Forderungen, Buch- bzw. Nichtbuchforderungen
- c) Vorrang des Buchvermerks vor Drittschuldnerverständigung bei Buchforderungen
- d) Problematik der Abgrenzung zwischen Buchforderung und Nichtbuchforderung
- e) Buchvermerk bei EDV - Buchhaltung
- f) Abtretung künftiger Forderungen und Generalzessionsvermerk
- 3) Zusammenfassung
- 4) Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit den Publizitätserfordernissen bei der Sicherungszession. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen der Zession und die Besonderheiten der Sicherungszession analysiert.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Zession im ABGB
- Publizitätserfordernisse bei der Sicherungszession
- Abgrenzung zwischen Buch- und Nichtbuchforderungen
- Bedeutung des Buchvermerks und der Drittschuldnerverständigung
- Abtretung künftiger Forderungen und Generalzessionsvermerk
Zusammenfassung der Kapitel
1) Allgemeines zur (rechtsgeschäftlichen) Zession
Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen der Zession (Forderungsabtretung) im Allgemeinen und behandelt die rechtsgeschäftliche Zession im Detail. Es werden die beteiligten Personen, das Valutaverhältnis und die Rechtsfolgen der Abtretung sowie die Bedeutung des Titels für die Wirksamkeit der Zession dargestellt.
2) Die Sicherungszession
Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Sicherungszession, eine spezielle Form der Zession, bei der die Forderung als Sicherungsmittel dient. Es werden die Publizitätserfordernisse, die Unterscheidung zwischen verbrieften und nichtverbrieften Forderungen sowie die Abgrenzung zwischen Buch- und Nichtbuchforderungen behandelt. Zudem werden die Vorrangstellung des Buchvermerks vor der Drittschuldnerverständigung bei Buchforderungen und die Besonderheiten des Buchvermerks bei EDV-Buchhaltungen beleuchtet. Schließlich wird die Abtretung künftiger Forderungen und der Generalzessionsvermerk erörtert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen wie Zession, Sicherungszession, Publizitätserfordernisse, Buchforderung, Nichtbuchforderung, Buchvermerk, Drittschuldnerverständigung, Abtretung künftiger Forderungen, Generalzessionsvermerk und ABGB.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Zession im österreichischen Recht?
Die Zession ist die Abtretung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar), geregelt in den §§ 1392-1399 ABGB.
Was unterscheidet die Sicherungszession von einer normalen Zession?
Bei der Sicherungszession dient die abgetretene Forderung lediglich als Kreditsicherheit. Daher gelten strengere Publizitätserfordernisse, ähnlich wie beim Pfandrecht.
Welche Publizitätsmittel sind für die Wirksamkeit nötig?
Erforderlich ist entweder die Drittschuldnerverständigung (Notifikation) oder ein Buchvermerk in den Geschäftsbüchern des Zedenten.
Wann hat der Buchvermerk Vorrang vor der Drittschuldnerverständigung?
Bei sogenannten Buchforderungen (Forderungen, die in Geschäftsbüchern eingetragen sind) ist der Buchvermerk das primäre und oft bevorzugte Publizitätsmittel.
Können auch künftige Forderungen abgetreten werden?
Ja, die Abtretung künftiger Forderungen ist möglich, sofern sie ausreichend bestimmt sind. Hierbei spielt der Generalzessionsvermerk eine wichtige Rolle.
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- MMag. Dr. Sabine Picout (Author), 2005, Publizitätserfordernisse bei der Sicherungszession im Österreichischen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185021