Die Behandlung Drogenabhängiger muss ein Anliegen der gesamten Gesellschaft sein. Da sie mit enormen Kosten verbunden ist, muss das Interesse an einem möglichst schnellen, langandauernden Erfolg bestehen. Aus diesem Grunde sollen Effektivitätsgesichtspunkte der Therapie nach § 35 BtMG und der nach § 64 StGB analysiert und bewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Grundproblematik
- Entwicklung der Abhängigkeitszahlen
- Ziele der Arbeit
- Unterschiede der Therapieformen
- Effektivität der Therapieformen
- Berechtigung des gesetzlichen Vorrangs des § 64 StGB
- Analyse der Effektivitätsergebnisse
- Grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit der Maßregel
- Material und Methoden
- Verwendete existierende Materialien
- Ausgearbeiteter Fragebogen
- Befragung eigener Mandanten
- Methoden
- Erwartungen von Ergebnissen
- Zusammenfassung
- ANLAGEN
- LITERATURVERZEICHNIS
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik der Betäubungsmittelabhängigkeit und den verschiedenen rechtlichen und therapeutischen Ansätzen zur Behandlung. Sie analysiert die Unterschiede zwischen § 35 BtMG und § 64 StGB, die beiden wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Behandlung Betäubungsmittelabhängiger. Die Arbeit untersucht die Effektivität der verschiedenen Therapieformen und die Rechtmäßigkeit des Vorrangs des § 64 StGB gegenüber § 35 BtMG.
- Unterschiede zwischen § 35 BtMG und § 64 StGB
- Effektivität der verschiedenen Therapieformen
- Rechtmäßigkeit des Vorrangs des § 64 StGB
- Kosten der Behandlung und des Maßregelvollzugs
- Kriminalität im Zusammenhang mit Betäubungsmittelabhängigkeit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problematik der Betäubungsmittelabhängigkeit in Deutschland dar und beleuchtet die Entwicklung der Abhängigkeitszahlen. Sie zeigt die immensen Kosten auf, die mit der Abhängigkeit verbunden sind, sowohl im Gesundheitsbereich als auch im Strafvollzug.
Das Kapitel "Ziele der Arbeit" definiert die Forschungsfragen und die methodischen Ansätze der Arbeit. Es werden die Unterschiede zwischen den Therapieformen nach § 35 BtMG und § 64 StGB sowie die Effektivität der verschiedenen Therapieformen untersucht.
Das Kapitel "Material und Methoden" beschreibt die verwendeten Materialien und Methoden der Arbeit. Es werden die Quellen, die Fragebögen und die Befragung eigener Mandanten vorgestellt.
Das Kapitel "Erwartungen von Ergebnissen" formuliert die erwarteten Ergebnisse der Arbeit.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Betäubungsmittelabhängigkeit, § 35 BtMG, § 64 StGB, Therapieformen, Effektivität, Maßregelvollzug, Strafvollzug, Kosten, Kriminalität, Rechtmäßigkeit, Verfassungsmäßigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen § 35 BtMG und § 64 StGB?
§ 35 BtMG ermöglicht „Therapie statt Strafe“ durch Zurückstellung der Strafvollstreckung, während § 64 StGB die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als Maßregel der Besserung und Sicherung anordnet.
Warum ist die Effektivität dieser Therapieformen so wichtig?
Da die Behandlung Drogenabhängiger enorme gesellschaftliche Kosten verursacht, besteht ein hohes Interesse an Methoden, die einen schnellen und langfristigen Erfolg garantieren.
Ist der Vorrang von § 64 StGB verfassungsmäßig?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Begründung für den gesetzlichen Vorrang der Maßregel nach § 64 StGB und prüft deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Welche Rolle spielt die Kriminalität im Zusammenhang mit Drogenabhängigkeit?
Die Arbeit untersucht, wie therapeutische Maßnahmen dazu beitragen können, die Beschaffungskriminalität zu senken und die Rückfallquoten zu reduzieren.
Wie wurde die Studie für diese Arbeit durchgeführt?
Die Untersuchung basiert auf Literaturrecherche, der Auswertung von Fragebögen und der Befragung von Mandanten aus der anwaltlichen Praxis.
- Quote paper
- Anke Roth (Author), 2011, § 35 BtMG versus § 64 StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185002