Zu Beginn der Arbeit wird auf die konzeptionellen Grundlagen der kommunalen Wirtschaftsförderung eingegangen, d.h. es werden einige Begriffe definiert, die anhand der gestellten Themenstellung klärungsbedürftig sind. Schließlich werden die Träger gemeindlicher Aktivitäten und die zwei Arten der kommunalen Wirtschaftsförderung vorgestellt.
1.1 Definitionen Gemeinde/Kommune:
„Als Gebietskörperschaften juristische Personen öffentlichen Rechts mit eigener Verfassung, eigenem Haushalt (…) und Träger kommunaler Selbstverwaltung“ (o.V. 1993, S. 1268). Gemeindeverband:
„Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zu einer ihrerseits mit Selbstverwaltung ausgestatteten Gebietskörperschaft, aber auch eigene Gebietskörperschaft mit unmittelbar gewählter Volksvertretung.
Gemeindeverbände dienen der Erfüllung überregionaler Aufgaben (…)“ (o.V. 1993, S. 1270). Kommunale Wirtschaftsförderung:
In der Literatur ist keine einheitliche Definition zur kommunalen Wirtschaftsförderung zu finden, sondern lediglich verschiedene Umschreibungen des Begriffs (vgl. Schubbert 1998, S.5ff.). Eine besonders treffende Erklärung ist die von Olsson/Pienckenbroch:
„Alle Maßnahmen einer Kommune oder eines Kommunalverbandes im Rahmen der öffentlichen Gemeindeaufgabe mit dem Ziel durch Verbesserung der Bedingungen der örtlichen Wirtschaftsunternehmen und durch deren Vermehrung und Vergrößerung Produktion, Beschäftigung, private Einkommen und Gemeindeeinnahmen im gemeindlichen Hoheitsgebiet so zu steigern, dass die Lebensverhältnisse der Gemeindebürger optimal verbessert werden (Gemeinwohlmaximierung)“ (Olsson/Pienkenbroch 1993, S. 384).
Gliederung:
1. Konzeptionelle Grundlagen kommunaler Wirtschaftsförderung
1.1 Definitionen
1.2 Akteure
1.3 Arten
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
3. Aufgabenfelder und Instrumente kommunaler Wirtschaftsförderung
3.1 Aufgabenfelder
3.1.1 Neuansiedlungspolitik
3.1.2 Gewerbebestandspflege
3.2 Instrumente
3.2.1 Gewerbeflächenpolitik
3.2.2 Infrastrukturpolitik
3.2.3 Initiierung und Förderung von Standortgemeinschaften
3.2.4 Finanzhilfe, Steuer- und Tarifpolitik
3.2.5 Werbung Standortmarketing
4. Kritische Gesamtbetrachtung
4.1 Neue Anforderungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen
4.2 Intra- bzw. interkommunale Zusammenarbeit
4.3 Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Konzeptionelle Grundlagen kommunaler Wirtschaftsförderung
Zu Beginn der Arbeit wird auf die konzeptionellen Grundlagen der kommunalen Wirtschaftsförderung eingegangen, d.h. es werden einige Begriffe definiert, die anhand der gestellten Themenstellung klärungsbedürftig sind. Schließlich werden die Träger gemeindlicher Aktivitäten und die zwei Arten der kommunalen Wirtschaftsförderung vorgestellt.
1.1 Definitionen
Gemeinde/Kommune:
„Als Gebietskörperschaften juristische Personen öffentlichen Rechts mit eigener Verfassung, eigenem Haushalt (…) und Träger kommunaler Selbstverwaltung“ (o.V. 1993, S. 1268).
Gemeindeverband:
„Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zu einer ihrerseits mit Selbstverwaltung ausgestatteten Gebietskörperschaft, aber auch eigene Gebietskörperschaft mit unmittelbar gewählter Volksvertretung. Gemeindeverbände dienen der Erfüllung überregionaler Aufgaben (…)“ (o.V. 1993, S. 1270).
Kommunale Wirtschaftsförderung:
In der Literatur ist keine einheitliche Definition zur kommunalen Wirtschaftsförderung zu finden, sondern lediglich verschiedene Umschreibungen des Begriffs (vgl. Schubbert 1998, S.5ff.). Eine besonders treffende Erklärung ist die von Olsson/Pienckenbroch:
„Alle Maßnahmen einer Kommune oder eines Kommunalverbandes im Rahmen der öffentlichen Gemeindeaufgabe mit dem Ziel durch Verbesserung der Bedingungen der örtlichen Wirtschaftsunternehmen und durch deren Vermehrung und Vergrößerung Produktion, Beschäftigung, private Einkommen und Gemeindeeinnahmen im gemeindlichen Hoheitsgebiet so zu steigern, dass die Lebensverhältnisse der Gemeindebürger optimal verbessert werden (Gemeinwohlmaximierung)“ (Olsson/Pienkenbroch 1993, S. 384).
1.2 Akteure
Man unterscheidet bei den Trägern gemeindlicher Wirtschaftsaktivitäten zwischen kommunalen Institutionen und nichtkommunalen Institutionen. Einige Beispiele für Akteure der kommunalen Ebene sind das Liegenschaftsamt, das Bauordnungsamt, das Planungsamt oder das Amt für Wirtschaft. Zu den nichtkommunalen Institutionen gehören z.B. das Arbeitsamt, der Landesgewerbeverband, Industrie- und Handwerkskammern, Universitäten oder Dienstleistungsanbieter (Lugan 1997, S. 13).
1.3. Arten
Es gibt zwei Arten kommunaler Förderaktivitäten: die direkte (betriebsbezogene) und die indirekte Wirtschaftsförderung. Die Betriebsbezogene umfasst spezielle Maßnahmen der Förderung für eine Unternehmung wie beispielsweise individuelle Informationen, Beratung, Gewährung von Bürgschaften bzw. Zuschüsse und verbilligte oder kostenlose Abgabe von Grundstücken. Die indirekte Wirtschaftsförderung beinhaltet alle Maßnahmen einer Gemeinde, die das allgemeine Umfeld von Unternehmungen betreffen ohne aber unmittelbar in den örtlichen Wirtschaftsprozess einzugreifen. Die Schaffung von Rahmenbedingungen, Veränderung der Hebesätze der Abgaben, eine adäquate Bereitstellung von Industrie- und Gewerbeparks und eine allgemeine Beratung zählen unter anderem zu den Ausprägungen der indirekten kommunalen Wirtschaftsförderung (Lugan 1997, S.10f.).
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände (Art. 28 Abs. 2 GG) ist neben den jeweiligen Landesverfassungen[1] und den landesrechtlichen Kommunalgesetzen Rechtsgrundlage der kommunalen Wirtschaftsförderung (vgl. Lugan 1997, S.16f.). Auf der Innenministerkonferenz am 12.03.1981 mit dem Thema: „Kommunale Wirtschaftsförderung“ wurde die rechtliche Zulässigkeit und der Umfang gemeindefördernder Maßnahmen der Kommunen drastisch eingeschränkt. Diese Stellungnahme der Innenminister ist bereits häufig stark von Führern kommunaler Spitzenverbände kritisiert worden, da sie die gesetzlich zugesicherten Kompetenzen der Gemeinden zu stark einschränkt. Nach wie vor besitzt die Stellungnahme Gültigkeit und wird zu Beurteilungen von Maßnahmen kommunaler Wirtschaftsförderung herangezogen. Die darin wichtigste gesetzlich abgesicherte Kompetenz der Kommunen ist die Planungshoheit. So können sie mit dem Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan direkt Einfluss auf die Zahl und Größe von Gewerbegrundstücken in ihrer Kommune nehmen (vgl. Boyken 2002, S.12ff.).
3. Aufgabenfelder und Instrumente kommunaler Wirtschaftsförderung
Das oberste Ziel kommunaler wirtschaftsfördernder Maßnahmen ist es, die Lebensverhältnisse der Gemeindebürger zu sichern und optimal zu verbessern (Gemeinwohlmaximierung). Dies ist jedoch für die praktische Umsetzung schwer umzusetzen, da das Ziel viel zu weit gefasst ist (vgl. Icks/Richter 1999, S. 3). Nach Heuer (vgl. Heuer 1985, S.29, zit. in Boyken 2002, S. 17) empfiehlt sich eine Aufteilung in drei Unterziele:
- Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Kommune bzw. Region.
- Erhaltung und Schaffung einer ausgewogenen Wirtschaftstruktur (Diversifikation der Unternehmungsbranchen).
- Stärkung und Erhöhung der kommunalen Wirtschafts- und Finanzkraft.
In den Gemeinden ist eine eindeutige Priorität auf das Ziel der Sicherung und Verbesserung der kommunalen bzw. regionalen Arbeitsmarktsituation erkennbar. Das heißt also kommunalpolitische Maßnahmen für arbeitsintensive Unternehmungen werden von den Kommunen als besonders wichtig beurteilt (vgl. Icks/Richter 1999, S.3)
[...]
[1] in der Verfassung des Freistaates Bayern geregelt in Art. 11 Abs. 2 (Selbstverwaltungsgrundsatz) und Art. 83 Abs. 2 (Eigener Wirkungskreis der Gemeinden)
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