Das Recht und die Soziale Arbeit können als zwei eigenständige Systeme innerhalb einer modernen Zivilisation betrachtet werden. Das Recht gibt Strukturen vor, die dazu dienen, das Zusammenleben von Menschen zu organisieren und zu koordinieren. Diese Strukturen werden durch Gesetze, also über (Verhaltens-)Regeln und Normen (Gebote, Verbote, Erlaubnisse) erzeugt; deren Nichtbeachtung mit Sanktionen geahndet.
Die (Start-)Chancen der Menschen, sich innerhalb dieser (Gesellschafts-)Strukturen zu verwirklichen und/oder zu bewähren sind überaus heterogen. Verschiedenste Faktoren spielen dabei eine Rolle. Soziale und kulturelle Herkunft, ökonomische Ressourcen und ökologische Faktoren sind Beispiele, die zu Disparitäten führen. Diese ungleichen Verhältnisse wiederum führen dazu, dass Anforderungen, die das Leben moderner Industrienationen an den einzelnen stellt, nicht von jedermann bewältigt werden können. Der Sozialstaat bzw. dessen Rechtssystem benötigt somit ein Korrektiv, das regulierend fungiert, um den sozialen Frieden nicht zu gefährden. Diese Aufgabe übernimmt die Soziale Arbeit.
Fachkräfte sozialer Arbeit, die Institutionen, die diese Fachkräfte beschäftigen und deren Klientel sind in öffentlich-rechtliche und/oder privat-rechtliche Rechtsverhältnisse eingebunden. Überhaupt wird das gesamte gesellschaftliche Leben mittels der Rechtsordnung des Staates organisiert und koordiniert. Dabei sind diese Rechtsbeziehungen komplex und nicht für jedermann transparent. Dieser Umstand kann zu Problemlagen führen, die reguliert und ausgeglichen werden sollen, um, wie schon erwähnt, bspw. den sozialen Frieden nicht zu gefährden. Hier kommt die soziale Arbeit zum Zuge, die als Korrektiv zum Rechtssystem betrachtet werden kann. Dabei ist das oberste Ziel einer sozialpädagogischen Intervention die Vermittlung von Hilfe zur Selbsthilfe. Die Klienten sollen also lernen, wie sie ihre genuinen Ressourcen mobilisieren können, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Wenn eine Fachkraft sozialer Arbeit einem Klienten speziell bei der Verwirklichung von Rechten behilflich sein soll, verlangt das von ihr, dass sie die Systematik des Rechts und relevante Rechtsgebiete kennt. Die vorliegende Arbeit ist nun ein Versuch, anhand ausgewählter Aspekte bedeutsame Zusammenhänge zwischen den beiden Fachgebieten Recht und Soziale Arbeit aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
1.2 Fragestellung
1.3 Relevanz des Themas für die Sozialarbeit/Sozialpädagogik
1.4 Argumentationsverlauf zur Klärung der Fragestellung - Aufbau der Arbeit
2 Determinierende Strukturen für menschliches Zusammenleben - Grundsätzliches zum Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Individuum
2.1 Stellung und Funktion von sozialer Arbeit innerhalb des Staates - Verankerung sozialer Arbeit im Rechtssystem
2.1.1 Richtlinien für die einzelnen sozialstaatlichen Regulierungsmassnahmen
2.2 Rechtliche Beziehungen sozialer Arbeit - Rechtsverhältnisse zwischen Klientel, Institutionen und Fachpersonen sozialer Arbeit
2.2.1 Das Rechtsverhältnis zwischen den Institutionen sozialer Arbeit und ihrer Klientel
2.2.2 Das Rechtsverhältnis zwischen einer Fachperson sozialer Arbeit und ihrem Arbeitgeber, der Institution
3 Unterschiedliche Prämissen von Recht und sozialer Arbeit bei der Fallbearbeitung
3.1 Zweckbezogene Einschränkung des Begriffs Fall auf die das Handeln determinierenden Aspekte
3.1.1 Rechtliche Perspektive - juristische Fallarbeit
3.1.2 Perspektive Sozialer Arbeit - sozialpädagogische Fallarbeit
3.2 Rechtsfragen in der sozialpädagogischen Fallarbeit
4 Abschliessende Diskussion und Beantwortung der Fragestellung
Literatur
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