In der Drogenhilfe und Drogenarbeit hat sich seit Anfang der 90 er Jahren viel bewegt. 20 Jahre nach dem Reformeifer wird nun in aktuellen Diskussionen der gegenwärtige Status quo der niedrigschwelligen Drogenarbeit hinterfragt. Reformpolitisch scheint man momentan an die Grenzen des Machbaren angelangt zu sein – Stichwort: Heroinvergabe. Es gibt zum Teil sogar Rückschritte, wie
beispielsweise die gesetzliche Herabsetzung des Eigenbedarfs in Nordrhein Westfalen zeigt. Wie steht es um die Praxis der niedrigeschwelligen Drogenarbeit? Ist die praktische Arbeit nach all den überlebenswichtigen Erfolgen methodisch ins Stocken geraten? Läuft die niedrigschwellige Drogenarbeit Gefahr sich zu einer Elendsverwaltung zu entwickeln? (vgl. BOSSONG 2008)
Diese Fragestellung ist Gegenstand dieser Arbeit. Im Fokus steht dabei die niedrigschwellige Drogenarbeit aus professioneller Sicht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definitionen
2.1. Drogen
2.2. Sucht und Abhängigkeit
2.2.1. Abhängigkeitsdefinition nach ICD 10
2.2.2. Drogenabhängigkeit als Krankheit
2.2.3. Ursachen von Drogenabhängigkeit
2.3. Niedrigschwellige akzeptanzorientierte Drogenarbeit?
3. Drogenpolitik - Drogenhilfe - Gesellschaft
3.1. Die Entwicklungen in der Drogenpolitik
3.1.1. Die historischen internationalen Entwicklungen als Ursprünge der nationalen Prohibitionspolitik
3.1.2. Der Umgang mit psychoaktiven Substanzen in Deutschland vor dem Opiumgesetz
3.1.3. Die Einführung des deutschen Opiumgesetzes
3.1.4. Vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz
3.2. Strukturen der gegenwärtigen Drogenpolitik
3.2.1. Aktive und reaktive Drogenkontrolle
3.2.2. Hauptstrategien der Drogenpolitik
3.3. Veränderungen in der Drogenhilfe
3.3.1. Suchtkrankenhilfe und Psychiatrie
3.3.2. Die Anfänge der Drogenarbeit - die Release-Bewegung
3.3.3. Die Professionalisierung und Institutionalisierung der Drogenhilfe
3.4. Drogenkonsumenten im öffentlichen Raum
4. Niedrigschwellige Drogenarbeit
4.1. Die Entstehung der akzeptanzorientierter Drogenarbeit
4.2. Prämissen, Zielsetzungen und Methoden
4.3. Angebote und Einrichtungen der niedrigschwelligen Drogenarbeit
4.4. Exkurs: Heroinvergabe
4.5. Die ordnungspolitische Dimension der niedrigschwelligen Drogenarbeit
5. Zur Bilanz niedrigschwelliger Drogenarbeit
5.1. Ökonomisierungstendenzen und Qualitätssicherung
5.2. Schadensminimierende Wirksamkeit niedrigschwelliger Angebote
5.3. Inanspruchnahme des niedrigschwelligen Hilfesystems
5.4. Grenzen und Defizite der niedrigschwelliger Drogenarbeit
6. Diskussion
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der Konsum von Drogen stellt seit jeher ein weltweit gesellschaftliches Phänomen dar. Aus Überlieferungen der Antike wird deutlich, dass die Menschen schon zu jener Zeit mit dem Gebrauch von psychoaktiven Substanzen ihren Körper und ihre Psyche beeinflussten. Bis heute kann ein fortwährendes Bedürfnis nach Rauschzuständen festgestellt werden. Dabei haben sich die Art der Substanzen und die Konsummuster kulturell unterschiedlich ausgestaltet und unterliegen ständigen Wandlungsprozessen. Dieses soziale Phänomen, insbesondere der Gebrauch und die Abhängigkeit von heute illegalen Drogen, erregt immer wieder öffentliche Aufmerksamkeit und gibt häufig Anlass zu Diskussionen. Besonders die vielfachen sozialpolitischen und strafrechtlichen Debatten sowie die Fülle der wissenschaftlichen Publikationen verweisen auf die Brisanz dieser Thematik.
Die nationale Drogenpolitik und die Drogenhilfe haben sich im letzten Jahrhundert stark ausdifferenziert. Mit den Anfängen der Verbotspolitik haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ansätze der Suchtkrankenhilfe bzw. Drogenhilfe stets verändert. Ende der 80er Jahren erfuhr die Drogenhilfepraxis eine bedeutende Umbruchphase. Offenen Drogenszenen, in denen der Konsum illegaler Drogen unter größtenteils katastrophalen Bedingungen stattfand und die minimale Reichweite der bisherigen Hilfsangebote verlangten Reformen. Im Zuge dieser Umorientierung entwickelten sich alternative, akzeptanzorientierte Ansätze, die unter anderem zur Etablierung der niedrigschwelligen Drogenhilfe, als einen festen Bestandteil des Hilfesystems, beitrugen.
Seit dieser Umbruchphase wurde in der Drogenhilfe und Drogenpolitik viel bewegt. 20 Jahre nach dem Reformeifer wird nun in aktuellen Diskussionen der gegenwärtige Status quo der niedrigschwelligen Drogenarbeit hinterfragt. Reformpolitisch scheint man momentan an die Grenzen des Machbaren angelangt zu sein - Stichwort: Heroinvergabe. Es gibt zum Teil sogar Rückschritte, wie beispielsweise die gesetzliche Herabsetzung des Eigenbedarfs in Nordrhein Westfalen zeigt. Wie steht es um die Praxis der niedrigeschwelligen Drogenarbeit? Ist die praktische Arbeit nach all den überlebenswichtigen Erfolgen methodisch ins Stocken geraten? Läuft die niedrigschwellige Drogenarbeit Gefahr sich zu einer Elendsverwaltung zu entwickeln? (vgl. BOSSONG 2008) Diese Fragestellung ist Gegenstand dieser Arbeit. Im Fokus steht dabei die niedrigschwellige Drogenarbeit aus professioneller Sicht. Unterstützend motiviert, mich dieser Fragestellung zu nähern, hat mich mein persönlicher Bezug zur niedrgischwelligen Drogenarbeit. Durch meine Tätigkeit als studentische Mitarbeiterin in einem Konsumraum eines Frankfurter Drogenhilfeträgers werde ich des Öfteren mit solch einer Fragestellung konfrontiert. Interessant für mich ist nun die professionelle Auslegung dieser Frage zu beleuchten.
Zu Beginn der Arbeit werden Definitionen von Begrifflichkeiten erörtert, da Begriffe wie „Drogen“, „Sucht“ und „Abhängigkeit“ formbar sind und sich im Laufe der Zeit gewandelt haben. Des Weiteren werden die Begriffe „Niedrigschwelligkeit“ und „Akzeptanzorientierung“ definitorisch erläutert.
Kapitel Drei beschäftigt sich mit den Entwicklungen der Drogenpolitik, Drogenhilfe und der gesellschaftlichen Ebene in Bezug auf Drogenkonsum. Damit soll verdeutlicht werden, welche historischen, gesetzlichen bzw. politischen Entwicklungen der heutigen Drogenpolitik und Drogenhilfe zu Grunde liegen. Diese Veränderungen haben unter anderem Einfluss auf die gesellschaftliche Wahrnehmung, die am Ende dieses Kapitels beleuchtet wird.
Das folgende Kapitel befasst sich mit der niedrigschwelligen Drogenarbeit. Es werden zunächst die Entstehung, Zielsetzungen und Methoden der akzeptanzorientierten Drogenarbeit aufgezeigt, da sie den Ausgangspunkt der niedrigschwelligen Drogenarbeit darstellen. Des Weiteren wird das Praxisfeld dieser Art von Drogenarbeit vorgestellt, um im Anschluss auf den ordnungspolitischen Aspekt der niedrigschwellige Drogenarbeit einzugehen.
Um den Status Quo niedrigschwelliger Drogenarbeit zu erörten, wird in Kapitel Fünf eine Bilanz der Praxisarbeit gezogen. Hierfür werden die Wirksamkeit und die Inanspruchnahme der schadensminimierenden Angebote sowie Defizite und Grenzen aufgezeigt.
Im abschließenden Kapitel werden die dargelegten Meinungen der Experten zu den Grenzen und Defiziten der niedrigschwelligen Drogenarbeit diskutiert und bewertet.
Zuletzt eine Anmerkung zur geschlechterspezifischen Sprache. Zur flüssigen Lesbarkeit wurde für diese Arbeit die männliche Schreibweise verwendet. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass mit dieser Schreibweise sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint sind.
2. Definitionen
In diesem Abschnitt werden Definitionen von Begrifflichkeiten dargelegt, die zur Erörterung der Fragestellung notwendig sind.
2.1. Drogen
Bei der Definition des Begriffs Droge zeigt sich, dass der Begriff in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Funktionen übernimmt, je nach Interessenlage derer, die ihn verwenden (vgl. HERWIG-LEMPP 1994, 13). Im Folgenden werden nun die pharmazeutische, medizinische, gesellschaftliche und rechtliche Seite der Begriffsverwendung beleuchtet.
Ursprünglich umfasste der Begriff Droge in der Pharmazie alle Substanzen pflanzlicher, tierischer, mineralischer oder künstlicher Herkunft, die zur Herstellung von Heilmitteln und Medikamenten verwendet wurden. Der Begriff wurde unabhängig von einer psychoaktiven Wirkung verwendet und beinhaltete keine moralischen oder juristischen Wertungen (vgl. SCHEERER / VOGT 1989, 5).
Nach der heute vorherrschenden medizinischen Auffassung versteht man unter Drogen psychotrope Substanzen natürlicher oder synthetischer Herkunft, die eine Wirkung auf das zentrale Nervensystem haben (vgl. HOLZINGER 1998, 41). SCHEERER und VOGT (1989) definieren Drogen als “ Stoffe, Mittel, Substanzen, die aufgrund ihrer chemischen Natur Strukturen oder Funktionen im lebenden Organismus ver ä ndern, wobei sich diese Ver ä nderungen insbesondere in den Sinnesempfindungen, in der Stimmungslage, im Bewusstsein oder in anderen psychischen Bereichen oder im Verhalten bemerkbar machen “ (S. 5 f.).
Im gesellschaftlichen Alltagsverständnis verbindet man mit dem Begriff Droge meist illegale Substanzen, wie beispielsweise Cannabis, Kokain und Opiate. Bei legalen Substanzen wie Alkohol, Nikotin und Koffein wird von Genussmitteln gesprochen. Diese Begriffstrennung verleitet somit zu Formulierungen wie „Drogen- und Alkoholabhängigkeit“, die suggerieren, dass hier gänzlich verschiedenes gemeint sein könnte (vgl. SCHEERER / VOGT 1989, 6). Auch die gängige Sichtweise auf Drogen als „Suchtmittel“ suggeriert, dass die konsumierte Substanz automatisch zur Ausbildung einer Abhängigkeit führe (vgl.
SCHNEIDER 2008, 2). Mit der Illegalisierung bestimmter Drogen kommt es zugleich zu gesellschaftlich-moralischen Wertungen. Während der Konsum legaler Drogen im alltäglichen Leben (noch) gesellschaftlich akzeptiert ist, geht mit der Illegalisierung von Drogen eine Stigmatisierung derer einher, die diese Substanzen konsumieren (vgl. OTTO / THIERSCH 2005, 326).
Im juristischen Bereich spricht man von Betäubungsmitteln. Der generelle Umgang mit Betäubungsmitteln ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Sie sind nach § 1 Abs. 1 des BTMG in den Anlagen I - III aufgeführt. Die Einteilung der Betäubungsmittel resultiert nicht aus naturwissenschaftlichen Unterscheidungskriterien und davon abgeleiteten Definitionen der Substanzen, sondern hat den Zweck, Rechtsklarheit zu schaffen (vgl. HOLZINGER 1998, 42).
Im Rahmen dieser Arbeit geht es vordergründig um den Konsum bestimmter illegaler Drogen und Medikamente. Es handelt sich im speziellen um Heroin, Kokain, Crack und Benzodiazepine. Andere illegale Drogen wie Cannabis und die sogenannten Partydrogen, wie Ecstasy, Amphetamine und LSD, sowie legale Drogen sind in diesem Kontext weniger relevant. Alkohol und Nikotin werden zwar von der Mehrheit der Klienten konsumiert, sie spielen aber in der niedrigschwelligen Drogenarbeit eine eher untergeordnete Rolle. Diese Abgrenzung dient der Begriffsbestimmung, um Klarheit über die Art der Drogenarbeit zu schaffen.
2.2. Sucht und Abhängigkeit
Die Begriffe Sucht und Abhängigkeit haben sich mit der Zeit in ihrer Bedeutung gewandelt. Die erste internationale Festlegung zum einheitlichen Verständnis des Begriffs Sucht erfolgte 1952 durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Demnach ist Sucht: „ ein Zustand periodischer oder chronischer Intoxikation, der durch die wiederholte Einnahme einer (nat ü rlichen oder synthetischen) Droge hervorgerufen wird. Ihre Charakteristika sind
1. einüberwältigendes Verlangen oder Bedürfnis (zwanghafter Art), die Drogeneinnahme fortzusetzen und sich diese mit allen Mittel zu verschaffen;
2. eine Tendenz zur Dosissteigerung;
3. eine psychische (psychologische) und allgemein eine physische Abhängigkeit von den Drogenwirkungen;
4. zerstörerische Wirkung auf das Individuum und die Gesellschaft “ (vgl. SCHEERER / VOGT 1989, 14)
Diese Begriffsbestimmung ist jedoch laut SCHEERER und VOGT (1989) zu unspezifisch und zeigt, dass die Inhalte der Definition offenbar aus verschiedenen Einflussbereichen stammen. Unklar bleibe, neben den Ungenauigkeiten über die psychischen und physischen Anteile der Sucht, vor allem, ob die Einstufung als „süchtig“ der Erfüllung eines, mehrerer oder aller dieser Merkmale bedarf. Des Weiteren gehen sie davon aus, dass sämtliche Definitionen der WHO Bemühungen sind, die vorherrschenden wissenschaftlichen Ansätze zur Begriffsklärung und die Forderungen der internationalen Suchtstoffabkommen zu verbinden.
Durch die zunehmenden strengen Substanzkontrollen musste notwendigerweise der Suchtbegriff erweitert werden. 1957 wurde der Begriff der Gewöhnung zur zusätzlichen Unterscheidung hinzugefügt, was jedoch auch nicht zum gewünschten Ergebnis führte. Die WHO entschloss sich dann 1964, die Begriffe Sucht und Gewöhnung durch den Begriff der Abhängigkeit zu ersetzen, mit der Unterteilung in psychische und physische Abhängigkeit. Drogenabhängigkeit wurde nun beschrieben als „ ein Zustand, der sich aus der wiederholten Einnahme einer Droge ergibt, wobei die Einnahme periodischer oder kontinuierlich erfolgen kann. Ihre Charakteristika variieren in Abhängigkeit von der benutzten Droge “ (WHO 1964 zitiert nach SCHEERER / VOGT 1989, 15). Mit dieser Definition wurden die Abhängigkeitstypen nach der jeweiligen Droge kategorisiert. Man unterteilte in sieben Stoffgruppen:
1. Morphine 6. Khat
2. Barbiturate und Alkohol 7. Halluzinogene
3. Kokain
4. Cannabis
5. Amphetamine
Durch die begriffliche Trennung in psychische und physische Abhängigkeit wurde erreicht, dass alle verdächtigen Substanzen auch in künftige Kontrollabkommen aufgenommen werden können (vgl. SCHEERER / VOGT 1989, 15).
Die Ablösung des Begriffs Sucht durch den der Abhängigkeit hat sich bis heute nicht durchgesetzt. In der Alltagssprache und auch in politischen oder wissenschaftlichen Zusammenhängen findet er weiterhin Verwendung. Die Begriffe Sucht und Abhängigkeit scheinen eher zu Synonymen geworden zu sein (vgl. SCHMIDT-SEMISCH 1997, 38).
In dieser Arbeit werde ich grundsätzlich den Begriff „Abhängigkeit“ verwenden. In geschichtlichen Zusammenhängen wird vereinzelt der Begriff „Sucht“ verwendet.
2.2.1. Abhängigkeitsdefinition nach ICD 10
Die Diagnosestellung einer Abhängigkeit basiert auf zwei standardisierten Erhebungssystemen: der ICD-10 (International Classification of Diseases) und dem DSM-IV (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders). Die ICD 10 ist ein internationales Klassifizierungssystem zur Diagnostik von Krankheiten und kommt in der Suchthilfe vermehrt zum Einsatz (vgl. VERTHEIN / KRAUSZ 2002, 42). In Kapitel V (F00 - F99) sind die diagnostischen Leitlinien zu den psychischen Störungen erfasst. Der Abschnitt F10-F19 behandelt psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen, indem unter anderem das Abhängigkeitssyndrom beschrieben wird. Hierbei handelt es sich um eine Reihe von körperlichen, Verhaltens- und kognitiven Phänomenen, bei denen der Substanzgebrauch für die betroffene Person eine Priorität aufweist, im Gegensatz zu früher höher bewerteten Verhaltensweisen (vgl. DILLING / MOMBOUR / SCHMIDT 2005, 87 ff.).
Die sichere Diagnose „Abhängigkeit“ nach dem ICD-10 besteht dann, wenn während des letzten Jahres drei oder mehrere der folgenden Kriterien gleichzeitig aufgetreten sind:
1. „ Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
2. Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
3. Ein körperliches Entzugssyndrom [ … ] bei Beendigung oder Reduktion des
Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden. 4. Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich (eindeutige Beispiele hierfür sind die Tagesdosen von Alkoholikern und Opiatabhängigen, die bei Konsumenten ohne Toleranzentwicklung zu einer schweren Beeinträchtigung oder sogar zum Tode führen würden).
5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen
zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen. 6. Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlichüber Art und Ausma ß der schädlichen Folgen im klaren war oder da ß zumindest davon auszugehen ist “ (DILLING / MOMBOUR / SCHMIDT 2005, 93).
Chronisch mehrfachbeeinträchtigte Abhängige (CMA)
Die Einschätzung einer Person als chronisch mehrfachbeeinträchtigt abhängig soll Aufschluss über den Grad der Abhängigkeit und des Behandlungsbedarfs geben. Zur Bestimmung dieser Diagnose bedarf es zu einer ICD-10- Abhängigkeitsdiagnose mit der Erfassung von Merkmalen in vier Kriterienbereichen. Die vier Kriterienbereiche werden folgendermaßen definiert: Konsumverhalten; Behandlungserfahrung; gesundheitliche psychische Situation; soziale und rechtliche Situation. Wird nun in drei der vier Bereiche, die zum Teil substanzspezifisch gefasst sind, jeweils ein Punkt erreicht, besteht die Diagnose „chronisch mehrfachbeeinträchtigt abhängig“ (vgl. SCHLANSTEDT et al. 2001, 332 f.).
2.2.2. Drogenabhängigkeit als Krankheit?
Die Frage, ob Drogenabhängigkeit als Krankheit gesehen werden kann oder sollte, wird vielfach diskutiert. Die Tatsache, dass Abhängigkeit in unserem Gesundheitssystem als Krankheit definiert wird, stellt die Grundlage für die Finanzierung der Behandlung dar. Würde eine Abhängigkeit nur als schlechte Angewohnheit oder fehlende Willenskraft angesehen, läge es nahe, die betreffende Person für die Behandlungskosten aufkommen zu lassen (vgl. SCHEERER / VOGT 1989, 25). Zudem wird durch den Krankheitsstatus die Verantwortung zur Behandlung der Drogenabhängigkeit an das medizinischpsychologische Fachpersonal weitergegeben und bleibt somit nicht allein bei der konsumierenden Person (vgl. JUNGBLUT 2004, 178).
Gegner dieser pathologischen Sichtweise deuten darauf hin, dass dem Drogenkonsumenten damit die Verantwortung und Selbstbestimmung für seinen Konsum abgesprochen wird, es findet sozusagen eine Entmündigung der Person statt (vgl. SCHEERER / VOGT 1998, 27). Daraus resultiert nach SCHNEIDER (2001): „ [N]ur innerhalb dieser von der diagnostischen Macht verwalteten undüberwachten Hilfsprogramme kann ´ der Drogenabhängige ´ zu seinem eigentlichen, abstinenten Wesen gelangen “ (S. 114).
2.2.3. Ursachen von Drogenabhängigkeit
Um Erklärungsansätze für Drogenabhängigkeit haben sich mehrere wissenschaftliche Disziplinen (Psychologie, Soziologie, Biologie) bemüht, mit dem Ziel, über das Verständnis zu wirksameren Bewältigungen beizutragen. Drogenabhängigkeit stellt jedoch ein komplexes und facettenreiches Phänomen dar, so dass mittlerweile auch Versuche der Gesamtsicht vorliegen, die die einzelnen Betrachtungsweisen zu verbinden versuchen (vgl. DEGKWITZ 2002, 45). Ein solcher Versuch stellt beispielsweise das Trias-Modell dar, bei dem Drogenabhängigkeit aus dem Wechselwirken zwischen den Faktoren Droge, Persönlichkeit und Umwelt resultiert. Zu den direkt der Droge zuschreibbaren Faktoren gehören unter anderem die Art und Verfügbarkeit des Stoffes sowie die Art, Dauer und Dosis der Zufuhr. Des Weiteren können in der individuellen Persönlichkeit des Drogenabhängigen Faktoren vorhanden sein, die eine Drogenabhängigkeit begünstigen. Darunter fallen unter anderem depressive Tendenzen, psychische Labilität oder eine geringe Frustrationstoleranz. Die abhängigkeitsfördernden Faktoren, die vom sozialen Umfeld des Drogenkonsumenten ausgehen, reichen von ungünstigen Familienverhältnissen, negativen Erfahrungen, Schule, Ausbildung oder Arbeit, den Einflüssen der „peer group“ bis hin zu den Auswirkungen einer übersättigten, weiterwachsenden Konsumgesellschaft (vgl. OTTO / THIERSCH 2005, 327 f.).
All dies sind Faktoren, welche die Entstehung einer Drogenabhängigkeit begünstigen können. Es wird jedoch das individuelle Zusammenwirken der einzelnen Faktoren betont. Die Ursachen der Entstehung der Drogenabhängigkeit sind so individuell wie die drogenabhängige Person selbst (ebd.).
2.3. Niedrigschwellige = akzeptanzorientierte Drogenarbeit?
Die Begriffe „niedrigschwellige“ und „akzeptanzorientierte Drogenarbeit“ haben sich im Zuge der Umorientierung (auf die in Kapitel 4 eingegangen wird) als fester Bestandteil der Drogenhilfe etabliert. Jedoch existieren bis heute keine allgemeingültigen Definitionen zu diesen Begriffen. Die definitorische Ausgestaltung dieser Begriffe ergibt sich aus der jeweiligen politischen, ideologischen und professionsspezifischen Haltung (vgl. GERLACH / ENGEMANN 1999, 5). Zudem werden die Begriffe „niedrigschwellig“ und „akzeptanzorientiert“ heutzutage meist irrtümlich als Synonyme verwendet (vgl. GERLACH / ENGEMANN 1999, 43).
Die akzeptanzorientierte Drogenarbeit gestaltet sich als ein szene- und lebensweltnaher sowie bedürfnisgerechter Unterstützungsansatz. Es geht darum, den Drogenkonsum eines Menschen zu akzeptieren, auch unter der Voraussetzung, dass der Konsument derzeit seinen Konsum nicht aufgeben will oder kann. Die Angebote und Einrichtungen der akzeptanzorientierten Drogenarbeit haben demnach niedrigschwelligen Charakter, um den Kontakt zu nicht erreichten Klienten herzustellen. Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass das Hilfsangebot weder abstinenzfixiert noch moralisierend oder bevormundend ist.
Die Drogenkonsumenten werden als mündig und selbstbestimmend wahrgenommen (vgl. STÖVER 1991, 14 f.). Niedrigschwelligkeit ist eine methodische Herangehensweise, die sich in der Umbruchphase, als die akzeptanzorientierten Gedanken aufkamen, entwickelt hat. Die niedrigschwellige Arbeitsweise minimiert die Zugangsvoraussetzungen zu Hilfeleistungen, um eine Kontaktfelderweiterung zu erwirken. Dieser methodische Ansatz geht laut GERLACH und ENGEMANN (1999) aber nicht automatisch mit einer akzeptierenden Grundhaltung der Professionellen gegenüber dem Drogenkonsumenten einher. Es stellt sich die Frage, ob sich mit dem Angebot von niedrigschwelligen Hilfen nur bedingt eine Veränderung in der Sichtweise gegenüber den Bedürfnissen von Drogenkonsumenten durchgesetzt hat (vgl. STÖVER 1990, 16). Dazu ist aber zu bemerken, „ wenn niedrigschwellige Arbeit als Methode den traditionellen Angebotsfächer erweitert, werden darüber jedoch zwangsläufig auch die Prämissen der dort stattfindenden Drogenarbeit verändert, denn in Kontaktläden etwa formulieren die Gebraucher ihre Bedürfnisse selbst und stellen damit Herausforderungen an die Drogenarbeit, denen sie sich nicht entziehen kann “ (STÖVER 1990, 16).
Die Niedrigschwelligkeit ist also eine Zugangsmethode der akzeptanzorientierten Drogenarbeit, welche sich inzwischen auch bei einigen Angeboten der abstinenzorientierten Drogenhilfe durchgesetzt hat.
In dieser Arbeit wird bewusst der Begriff „akzeptanzorientiert“ verwendet. Es hat sich bei der Auseinandersetzung mit der Thematik im Rahmen dieser Diplomarbeit gezeigt, dass sich noch kein vollständiger Paradigmenwechsel vollzogen hat. Eine akzeptierende Drogenarbeit ist unter den Rahmenbedingungen, die die Drogenpolitik vorgibt, nicht durchführbar.
3. Drogenpolitik - Drogenhilfe - Gesellschaft
3.1. Die Entwicklungen in der Drogenpolitik
Im Folgenden geht es darum aufzuzeigen, auf welchen historischen Begebenheiten unsere heutige Drogenpolitik beruht. Da sich die geschichtlichen Ereignisse in Bezug auf die weltweiten Verbote von Drogen als sehr komplex darstellen, werden im Folgenden die meines Erachtens in Bezug auf die Prohibitionspolitik bedeutsamsten Ereignissen wiedergegeben. Es besteht also nicht der Anspruch auf Exaktheit. Des Weiteren erscheint es mir wichtig, die Veränderungen in der Drogenpolitik aufzuzeigen, da sie unter anderem Ausgangspunkt des gesellschaftlichen Ansehens von Drogen sowie ihren Konsumenten sind und die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Drogenarbeit darstellen.
3.1.1. Die historischen internationalen Entwicklungen als Ursprünge der nationalen Prohibitionspolitik
Der Handel mit Drogen erwies sich schon in früheren Jahrhunderten als ein gewinnbringendes Geschäft. Im 19. Jahrhundert nahm der Handel mit Opium eine bedeutende wirtschaftliche Rolle ein (vgl. HUG-BEELI 1995, 141). Die Kolonialmacht England exportierte über die in Indien ansässige British East India Company Opium nach China mit dem Ziel, die aus dem Kauf von Tee in China geschmolzenen Devisenvorräte an Silber aufzustocken. Diese Handelsbeziehung zwischen der British East India Company und China war für England ein lukratives Geschäft. Da Opium wertvoller war als Tee und die Nachfrage nach Opium in China immer stärker anwuchs, musste schließlich mit Silber bezahlt werden (vgl. JUNGBLUT 2004, 31; SCHEERER 1982, 27). Die negative finanzielle Bilanz aus diesem Handelsgeschäft und der Anstieg des Opiumkonsums in der chinesischen Bevölkerung führten dazu, dass die chinesische Regierung 1839 ein Handelsverbot auf den Opiumimport verhängte (vgl. GASTPAR 1996, 34). England sah dadurch sein profitables Geschäft gefährdet, was einen militärischen Angriff auf China auslöste. Der sogenannte Opiumkrieg, den England für sich entscheiden konnte, dauerte von 1840 bis 1842. Durch die Niederlage war China gezwungen, den Opiumimport erneut zuzulassen. Im Weiteren strebte England eine Legalisierung des Opiumsimports an, dem die Chinesen aber nicht nachkamen. Daraufhin folgten 1856 und 1860 zwei weitere Opiumkriege, womit England die endgültige Ratifikation eines Legalisierungsvertrages erzwang. Somit war der Weg für einen ungehinderten Opiumhandel geebnet. Neben dem Import von Opium begann China nun ebenfalls damit, Opium zu produzieren. Demzufolge war es absehbar, dass England den Opiummarkt in China sukzessiv verlieren würde. Zudem entwickelte sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts eine Anti-Opium-Bewegung in der Politik Englands, so dass 1906 das britische Unterhaus einen Beschluss verabschiedete, in dem der Opiumhandel nun als äußert unmoralisch bewertet und die baldige Einstellung gefordert wurde. Gründe für dieses Umdenken waren zum einen, dass auch England mittlerweile, bedingt durch die Seeleute, mit dem Opiumkonsum im eigenen Land konfrontiert war, zum anderen geriet England jetzt auch stärker unter internationalen politischen Druck (vgl. JUNGBLUT 2004, 32 f.; SCHEERER 1982, 31 ff.).
Einen weiteren in Bezug auf die Opiumfrage historisch bedeutsamen Aspekt bilden die damaligen politischen und wirtschaftlichen Intentionen der USA. Auch hier kam es innerhalb des Landes und unter den Streitkräften im Fernen Osten zum Opiumkonsum. Dies hatte ein Absinken der Kampfstärke zur Folge und wirkte sich auf die Volkswirtschaft aus, da der Opiumkonsum die Arbeitsfähigkeit der Menschen beeinflusste. Im Jahr 1909 verbot die USA die Einfuhr von Rauchopium. Auch auf internationaler Ebene war die amerikanische Haltung zur Lösung der Opiumfrage, neben der unmoralischen Sichtweise in Bezug auf Opiumkonsum, vor allem von weltwirtschaftlichen Interessen geprägt. Da die USA es nicht geschafft hatten, sich in China wirtschaftlich zu etablieren, bestand ein gewisses Interesse an der Beendigung der Handelsbeziehung zwischen England, Indien und China (vgl. JUNGBLUT 2004, 33 f.; SCHEERER 1982 32 ff.). Diese wirtschaftlichen Interessen führten im selben Jahr zur ersten internationalen Opiumkonferenz in Shanghai, in der die USA federführend waren. Zu einem unterzeichneten Abkommen kam es in dieser Konferenz jedoch noch nicht. Es wurden lediglich Resolutionen gefasst, in denen es darum ging, Chinas Opiumproblem zu lösen und den nicht-medizinischen Gebrauch von Opium zu verbieten bzw. zu kontrollieren. Trotz der nicht bindenden Resolutionen kann diese Konferenz als „Grundsteinlegung“ der internationalen Betäubungsmittelgesetzgebung betrachtet werden (vgl. JUNGBLUT 2004, 35; SCHEERER 1982, 35 f.). 1912 kam es erneut zu internationalen Konferenzen in Den Haag, in denen es zur Unterzeichnung des ersten internationalen Opiumabkommens kam, dem Haager Opium-Abkommen. Gegenstand dieses Abkommens war die Kontrolle der Produktion und des Vertriebes von Opiaten, Kokain sowie deren Derivaten. Wieder waren es wirtschaftliche Interessen, weshalb einzelne Staaten diesem Abkommen in den folgenden Jahren nur zögerlich beitraten (vgl. HUG-BEELI 1995, 143; JUNGBLUT 2004, 35 ff.).
Die deutsche Regierung verweigerte ebenfalls vorerst die Unterzeichnung des Haager Abkommens, um Profiteinbußen der Pharmaindustrie als Hersteller von Morphium, Kokain und Codein zu verhindern. Erst nach Ende des Ersten Weltkrieges wurde Deutschland 1920 durch das Inkrafttreten des Versailler Vertrages dazu verpflichtet, das Haager Abkommen zu akzeptieren. Damit war Deutschland aufgefordert, innerhalb eines Jahres ein eigenes deutsches Opiumgesetz gemäß des Versailler Vertrages einzuführen (vgl. KÖRNER 2007, 4; JUNGBLUT 2004, 38).
3.1.2. Der Umgang mit psychoaktiven Substanzen in Deutschland vor dem Opiumgesetz
Im 19. Jahrhundert war Deutschland die führende Nation in Forschung und Wissenschaft (vgl. GASTPAR 1996, 37). 1803 gelang es dem Apotheker Friedrich Sertüner ein Alkaloid aus dem Opium zu extrahieren, das er „Morphin“ nannte. Daraufhin brachte das Darmstädter Pharmaunternehmen Merck & Co 1827 das isolierte Morphin, auch Morphium genannt, als Medikament unter dem Namen „Merck´s Morphine“ auf den Markt (vgl. KÖRNER 2007, 2). Mit der Entwicklung der Injektionsmethode wurde das Morphium bei vielen Erkrankungen und Beschwerden als rasch wirkendes Schmerzmittel eingesetzt. Vor allem verwundete Soldaten wurden mit Morphium behandelt, bei denen sich dann zum Teil ein fortwährendes Verlangen nach dem Morphium einstellte, auch wenn es keine Indikation mehr gab. Dieses Phänomen wurde damals als „Soldatenkrankheit“ bezeichnet, später aber auch als „Morphinismus“, da sich der Gebrauch von Morphium nun auch auf bestimmte bürgerliche Kreise ausweitete. Es waren überwiegend Ärzte, Apotheker und Intellektuelle die Morphium zu Genusszwecken konsumierten. Im Jahre 1879 wurde die abhängigkeitserzeugende Wirkung des Morphins von Louis Lewin wissenschaftlich nachgewiesen. Mit der Verbreitung des Drogenkonsums stellte man sich auch die Frage nach den Ursachen der Abhängigkeit. Es kamen Erklärungsversuche der Anomalie und der minderwertigen Veranlagung auf, aber auch weniger drastische Sichtweisen, wie beispielsweise als Reaktion auf eine melancholische, moralische Misere (vgl. JUNGBLUT 2004, 39 f.; KÖRNER 2007, 3).
Im Jahre 1860 gelang es dem Chemiker Albert Niemann, das Hauptalkaloid der Cocapflanze chemisch abzuspalten. Er nannte die Substanz, die zwei Jahre später durch das Unternehmen Merck & Co in Produktion ging, „Kokain“. Es folgten massenweise Kokainpräparate, die für die Behandlung nahezu jeder Krankheit eingesetzt wurden, unter anderem auch zur Behandlung der Morphinabhängigkeit, was sich allerdings als Kontraindikation erwies. Neben der medizinischen Verwendung wurden auch diverse Genussmittel mit Kokain produziert, wie beispielsweise Coca-Getränke, Coca-Pastillen und Coca-Zigaretten (vgl. KÖRNER 2007, 2).
Als 1879 der Abhängigkeitscharakter des Morphiums nachgewiesen wurde, kamen diverse Cannabis-Heilmittel auf den Markt. Neben der vielseitigen Verwendung als Rohstoff, wurde Cannabis als Arzneimittel z. B. gegen Husten, Schlafstörungen, Epilepsie oder Schwindsucht verwendet. Zu der Zeit waren auch Cannabis-Zigaretten auf dem deutschen Markt erhältlich (vgl. KÖRNER 2007, 3).
Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte das Pharmaunternehmen Bayer unter dem Handelsnamen „Heroin“ wiederum ein neues Medikament aus einem halbsynthetischen Morphinderivat, dem Diacetylmorphin. Als Hustenstiller eingesetzt, wurde es auch als „Wunderwaffe“ gegen die Morphinabhängigkeit gehandelt. Darüber hinaus wurde Heroin z. B. auch gegen Grippe, Herzbeschwerden und Multiple Sklerose eingesetzt und erwirtschaftete Rekordumsätze (ebd.).
[...]
- Quote paper
- Jaqueline Stevens (Author), 2009, Läuft die niedrigschwellige Drogenarbeit Gefahr sich zu einer Elendsverwaltung zu entwickeln?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183685
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