In dieser Arbeit beschäftige ich mich mit der Viktimologie als der Wissenschaft, die
sich mit den Opfern von Straftaten befasst. Sie untersucht die Persönlichkeit des
Opfers, den Prozess des Opferwerdens (Viktimisierung) und die Folgen, welche eine
Straftat für das Opfer hat. Es wird die Frage nach einer möglichen Täter-Opfer-
Beziehung gestellt und inwiefern diese einen Einfluss auf die Viktimisierung hat.
Außerdem beschäftigt sich die Viktimologie mit den Reaktionen der Gesellschaft, dem
Anzeigeverhalten und der Stellung der Opfer im Strafverfahren. Ziel ist es
Präventionsmaßnahmen zum Schutze potentieller Opfer zu entwickeln und die
Möglichkeiten der Opferhilfe nach erfolgten Straftaten aufzuzeigen.
(www.jurapauker.de; Kriminalistiklexikon, 1986, S. 257)
Am Beispiel der Sexualdelikte möchte ich auf die einzelnen Bereiche der Viktimologie
eingehen. Zuerst einmal werde ich erläutern was man unter Sexualdelikten zu
verstehen hat um mich dann mit der Opferwerdung und den psychischen und
sozialen Folgen für die Opfer zu beschäftigen. Im weiteren suche ich Gründe für das
Anzeigeverhalten der Opfer und versuche die Relation Hellfeld gegenüber Dunkelfeld
darzustellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Untersuchung der Täter-Opfer-
Beziehung bei Sexualdelikten und welche Schlüsse man daraus für die Gefährdung
von potentiellen Opfern ziehen kann. Dabei möchte ich auch kurz auf den Einfluss der
Medien auf die öffentliche Meinung über Sexualverbrechen eingehen. Anschließend
werde ich darstellen, welche Rechte Opfer von Sexualdelikten heute haben und wie
ihnen durch die Arbeit von Hilfsorganisationen geholfen werden kann. Zum Schluss
steht die Frage nach dem Schutz vor sexuellen Gewalttaten und ob es überhaupt
möglich ist allgemeingültige Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Den Täter-Opfer-
Ausgleich als Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung möchte ich an dieser
Stelle nur einmal erwähnen, ihn jedoch im weiteren Verlauf außer Acht lassen, da er
bei derart schweren Straftaten wie Sexualdelikten keine Anwendung finden kann.
Beim Belegen und Zitieren werde ich einige Male auf Gespräche und Aktenstudien
verweisen, die ich im Verlauf eines mehrwöchigen Praktikums bei der
Opferhilfsorganisation „Weisser Ring“, Außenstelle Reutlingen, durchgeführt habe. In
dieser Zeit hatte ich mit ca. zehn verschiedenen Fällen intensiver zu tun, wobei es
sich bei 8 davon um „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" handelte.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Was sind Sexualdelikte?
2.1 Vergewaltigung, Sexuelle Nötigung
2.2 Sexueller Missbrauch an Kindern
3. Der Prozess der Viktimisierung und Opferschädigung
3.1 Primäre Viktimisierung ® Primärschäden
3.2 Sekundäre Viktimisierung ® Sekundärschäden
3.3 Tertiäre Viktimisierung ® Tertiärschäden
4. Anzeigeverhalten
4.1 Gründe für Anzeigen und Dunkelziffern
4.2 Victim Surveys – Opferbefragungen
5. Täter-Opfer-Beziehung
5.1 Die Täter-Opfer-Beziehung bei Sexualdelikten
6. Die Wahrscheinlichkeit der Viktimisierung
6.1 Ein falsches Bild in der Öffentlichkeit
7. Der heutige Umgang mit Opfern in Deutschland:
7.1 Opferrechte
7.2 Opferhilfe – Hilfsorganisationen: Der Weisse Ring
8. Präventionsmaßnahmen?
9. Fazit
10. Bibliographie
1. Einleitung:
In dieser Arbeit beschäftige ich mich mit der Viktimologie als der Wissenschaft, die sich mit den Opfern von Straftaten befasst. Sie untersucht die Persönlichkeit des Opfers, den Prozess des Opferwerdens (Viktimisierung) und die Folgen, welche eine Straftat für das Opfer hat. Es wird die Frage nach einer möglichen Täter-Opfer-Beziehung gestellt und inwiefern diese einen Einfluss auf die Viktimisierung hat. Außerdem beschäftigt sich die Viktimologie mit den Reaktionen der Gesellschaft, dem Anzeigeverhalten und der Stellung der Opfer im Strafverfahren. Ziel ist es Präventionsmaßnahmen zum Schutze potentieller Opfer zu entwickeln und die Möglichkeiten der Opferhilfe nach erfolgten Straftaten aufzuzeigen.
(www.jurapauker.de; Kriminalistiklexikon, 1986, S. 257)
Am Beispiel der Sexualdelikte möchte ich auf die einzelnen Bereiche der Viktimologie eingehen. Zuerst einmal werde ich erläutern was man unter Sexualdelikten zu verstehen hat um mich dann mit der Opferwerdung und den psychischen und sozialen Folgen für die Opfer zu beschäftigen. Im weiteren suche ich Gründe für das Anzeigeverhalten der Opfer und versuche die Relation Hellfeld gegenüber Dunkelfeld darzustellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Untersuchung der Täter-Opfer-Beziehung bei Sexualdelikten und welche Schlüsse man daraus für die Gefährdung von potentiellen Opfern ziehen kann. Dabei möchte ich auch kurz auf den Einfluss der Medien auf die öffentliche Meinung über Sexualverbrechen eingehen. Anschließend werde ich darstellen, welche Rechte Opfer von Sexualdelikten heute haben und wie ihnen durch die Arbeit von Hilfsorganisationen geholfen werden kann. Zum Schluss steht die Frage nach dem Schutz vor sexuellen Gewalttaten und ob es überhaupt möglich ist allgemeingültige Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Den Täter-Opfer-Ausgleich als Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung möchte ich an dieser Stelle nur einmal erwähnen, ihn jedoch im weiteren Verlauf außer Acht lassen, da er bei derart schweren Straftaten wie Sexualdelikten keine Anwendung finden kann.
Beim Belegen und Zitieren werde ich einige Male auf Gespräche und Aktenstudien verweisen, die ich im Verlauf eines mehrwöchigen Praktikums bei der Opferhilfsorganisation „Weisser Ring“, Außenstelle Reutlingen, durchgeführt habe. In dieser Zeit hatte ich mit ca. zehn verschiedenen Fällen intensiver zu tun, wobei es sich bei 8 davon um „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" handelte.
2. Was sind Sexualdelikte?
Jahr für Jahr fallen Frauen und Kinder in der Bundesrepublik Deutschland sexuellen Übergriffen zum Opfer. Rechtlich gesehen sind diese Delikte „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Ich werde in dieser Arbeit nur auf die zwei häufigsten und gravierendsten Formen von sexualisierter Gewalt eingehen. Dies sind der ‚sexuelle Missbrauch von Kindern’ (§176 StGB) und die ,sexuelle Nötigung und Vergewaltigung’ (§177StGB) (stgb-online; Kerner, 1999, S. 60). Bei letzterem werde ich mich auf Frauen als Opfer beschränken, da sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung gegen Männer zwar auch vorkommen, verhältnismäßig aber erheblich seltener sind. Der sexuelle Missbrauch von Kindern hingegen gilt als die häufigste Sexualstraftat überhaupt. Zuverlässige Zahlen über die Häufigkeit von Sexualstraftaten zu bekommen ist jedoch äußerst schwierig, was mit dem Anzeigeverhalten der Opfer zusammenhängt (vgl. Kapitel 6).
2.1 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
Abschnitt (1) und (2) des § 177 des Strafgesetzbuches lauten:
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eine Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(stgb-online)
2.2 Sexueller Missbrauch von Kindern
Absatz (1) und (2) des § 176 StGB:
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
Absatz (1) des § 176a des StGB:
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. Die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
4. der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist. (stgb-online)
3. Der Prozess der Viktimisierung und Opferschädigung
3.1 Primäre Viktimisierung ® Primärschäden
Ist es nun einmal zu einer Straftat gekommen, müssen die Opfer mehrere Prozesse des Opferwerdens durchleben. Da ist zuerst einmal die Tat an sich. Wenn z. B eine Frau vergewaltigt wird, wird sie von einem Täter dazu gezwungen sexuelle Handlungen auszuführen oder zu erdulden. Die Frau durchlebt eine Situation in der sie erniedrigt wird und ihr Körper gewaltsam verletzt wird. Oft steht das Opfer regelrechte Todesängste aus. Der Täter übt einen enormen Druck auf sein Opfer aus und es besteht aufgrund der „körperlichen Stärke und oft auch Bewaffnung des Täters ein starkes Machtgefälle“ (Kiefl/Lamnek, 1986, S.86), da der Täter sein Opfer in eine Situation bringt in der es ihm ausgeliefert ist. Diese „Demütigung und Beschmutzung, das Brechen ihres Willens, die Fremdbestimmung und Degradierung ihrer Person zum Objekt fremder Bedürfnisse“ (Flothmann & Dilling, 1987,S.69) führen zu den Primärschäden, den mittelbaren oder unmittelbaren Folgen der Tat (Lamnek, 1994, S. 261). Dies sind zum einen die körperlichen Verletzungen, die dem Opfer bei der Tat zugefügt werden. Dabei muss man allerdings bedenken, dass es bei Sexualdelikten nicht immer zu körperlichen Verletzungen kommen muss. Im Falle des Kindesmissbrauchs wird häufig nicht nach außen hin sichtbare Gewalt angewendet um zum ‚Ziel’ zu kommen. Oft wird statt dessen enormer psychischer Druck auf die Kinder ausgeübt, man kann dies als ‚psychische Gewalt’ bezeichnen. Zum anderen sind es die psychischen Reaktionen, die auf die Tat folgen. Psychische Folgeschäden können unter anderem sein: Schock, Schlaflosigkeit, Angstgefühl, Traumata, Depressionen, Identitätsprobleme, Verlust des Selbstwertgefühls, Unfähigkeit zu sexuellen Kontakten zu Männern u. a. m. (Flothmann & Dilling, S. 110; Kiefl/Lamnek, 1986, S.229) Die psychischen Folgen sind meist die schwerwiegenderen, da sie länger anhalten. Dieser ganze Schädigungsprozess wird als die „primäre Viktimisierung“ (Lamnek, 1994, S.266) bezeichnet.
[...]
- Arbeit zitieren
- Ines Weihing (Autor:in), 2003, Viktimologie: Sexualdelikte und die Folgen für die Opfer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18342
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