Vor dem 01. Oktober 1949 galt China als Kaiserreich, in dem das Rechtswesen ein Teil
der Exekutive (Verwaltung) darstellte. Die Verwaltung sorgte dafür, dass das Staatswesen
reibungslos funktionierte und hatte Fehlverhalten zu sanktionieren. Dabei waren Rechte
des Einzelnen gegenüber dem Staat nicht vorgesehen.
Im Laufe des letzen Jahrhunderts hat das Rechtswesen in China eine sehr bewegte
Entwicklung durchlebt.
Zwischen den Jahren 1929 und 1935 wurden die ‚6 Kodices’, nämlich Zivilgesetzbuch,
Strafgesetzbuch, Straf- und Zivilprozessgesetzte und handels- und verwaltungsrechtliche
Einzelgesetze geschaffen, aber aufgrund von (Bürger-) Krieg konnten die Kodices nicht in
die Rechtspraxis umgesetzt werden.
Im Jahre 1949 wurde die Volksrepublik China gegründet und die Kommunisten ergriffen
die Macht. Alle bis dahin existierenden Gesetze wurden außer Kraft gesetzt.
Mit dem Beginn der Reformära ab 1978 wurde mit Nachdruck am Aufbau eines
Rechtswesens gearbeitet, da an einen wirtschaftlichen Aufbau nicht zu denken war,
solange die Funktionäre und Behörden aufgrund fehlender Gesetze nach eigener Willkür
entscheiden konnten.
Da es zu Beginn der Reformära kaum Juristen gab, legten die Chinesen beim Aufbau des
Gesetzwesens großen Wert auf die Unterstützung europäischer und amerikanischer
Institutionen. Von deutscher Seite aus waren zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft,
die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, die Konrad-Adenauer-Stiftung und die
Friedrich-Ebert-Stiftung Partner der Chinesen. Als Ergebnis ähneln wesentliche Teile des
Rechts Chinas dem deutschen Recht.
Nachdem man seit dem Jahr 1949 mehr als zweitausend Verordnungen bzgl.
arbeitsrechtlicher Fragen erlassen hatte, trat im Jahre 1995 auch endlich ein
Arbeitsgesetz der VRC in Kraft. In ihm wurde eine Vielzahl von unterschiedlichen
Rechtslagen vereinheitlicht.
Beim Arbeitsgesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz, das die bereits oben
erwähnten Verordnungen nicht ersetzt. Lediglich die Bestimmungen, die dem
Arbeitsgesetz widersprechen, werden hier außer Kraft gesetzt.
Da das Arbeitsrecht des bevölkerungsreichsten Landes der Erde bislang kaum
Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen gewesen ist, möchte ich mit dieser Arbeit
versuchen, einen Überblick über das bisher oft novellierte Rechtsgebiet zu geben.[...]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1. Einführung und Historie
2. Die Rollenverteilung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der chinesischen Arbeitswelt
3. Wichtige Rechtsquellen
4. Einteilung des Arbeitsrechts
4.1 Individualarbeitsrecht
4.1.1 Vertragsarten
4.1.2 Erfordernisse für die Anwendung von Individualarbeitsrecht
4.2 Kollektivarbeitsrecht
4.2.1 Kollektivarbeitsverträge
5. Änderungen im Arbeitsrecht
5.1 Alte Gesetzeslage
5.2 Novellierung Das aktuelle Arbeitsrecht der Volksrepublik China
6. Arbeitsgesetz
7. Arbeitsvertragsgesetz
7.1 Entstehung, Struktur und Intention des Arbeitsvertragsgesetzes
7.2 Arbeitsverträge
7.2.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse
7.2.2 Verbot von Kettenarbeitsverträgen
7.2.3 Mündliche Arbeitsverträge
7.2.4 Mindestinhalt nach § 19 des Arbeitsgesetzes und nach Artikel 17 des Arbeitsvertragsgesetzes
7.3 Arbeitszeit
7.3.1 Probezeit
7.3.2 Überstunden
7.3.3 Teilzeitarbeit
7.4 Arbeitsentgelt
7.4.1 Mindestlohn
7.4.2 Lohnnebenkosten
7.4.3 Lohnentwicklung
7.5 Kündigung von Arbeitsverhältnissen
7.5.1 Kündigung durch den Arbeitnehmer
7.5.2 Kündigung durch den Arbeitgeber
7.5.3 Massenentlassungen
7.5.4 Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
7.5.5 Zahlung von Abfindungen
7.6 Urlaub und Feiertage
7.7 Regelungen im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft (Ein Vergleich zwischen Taiwan und Hongkong)
7.8 Konkurrenzklauseln
7.9 Ausbildungsvereinbarungen
8. Arbeitskonfliktgesetz
8.1 Konfliktursachen und Streitpunkte
8.2 Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten
8.3 Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten
8.4 Klage vor einem Volksgericht
9. Sozialversicherungsrecht
9.1 Arbeitslosenversicherung
9.2 Berufsunfallversicherung
9.3 Krankenversicherung
9.4 Mutterschaftsversicherung
9.5 Rentenversicherung
10. Das novellierte Gewerkschaftsgesetz vom 27. Oktober 2001
11. Chinesisches Arbeitsrecht und ausländische Unternehmen
11.1 Unternehmen mit ausländischem Kapital
11.2 Unternehmen mit ausschließlich ausländischem Kapital (WFOE)
11.3 Chinesisch-Ausländische Joint Venture (FIE)
12. Besteht die Möglichkeit einer freien Rechtswahl für deutsche Arbeitnehmer in China?
13. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Stefanie Souheur (Author), 2010, Arbeitsrecht der Volksrepublik China, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182895
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