Wie bereits im Mittelalter, so war auch die Gesellschaft der Frühen Neuzeit ständisch gegliedert. Man unterscheidet gemeinhin zwischen Klerus, Adel und bäuerlichem Stand. Der Begriff „Stand“ selbst bezeichnet eine „in rechtlicher und sozialer Hinsicht abgeschlossene Schicht identischer Herkunft und Abkunft“.1 Das bedeutet, dass eine Schicht nicht nur durch spezifische soziale Strukturen (wie zum Beispiel bestimmte Verhaltensnormen) gekennzeichnet ist, sondern sich unter anderem auch durch rechtliche Privilegierung von anderen Schichten unterscheiden kann.
Begründet wird diese gesellschaftliche Einteilung noch im 18. Jahrhundert durch die Annahme, dass Menschen von Natur aus ungleich seien und jedem ein fester Platz im Leben zugeteilt ist.2
[...]1 Horst Möller: Fürstenstaat oder Bürgernation. Deutschland 1763-1815, Berlin 1994, S. 94-95.
2 Michael Sikora: Der Adel in der Frühen Neuzeit, Darmstadt 2009, S. 1-2.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Adel als Herrschaftsstand
2.1 Privilegien und Selbstverständnis des Adels
2.2 Grund- und Gutsherrschaft: Formen adeliger Herrschaftsausübung
3.Adelskritik im 18. Jahrhundert
3.1 Die Aufklärung als Grundlage gesellschaftlicher Kritik
3.2 Zeitgenössische Adelskritik
4. Fazit
5. Quellen- und Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Oliver B. (Autor:in), 2011, Adelige Herrschaftsausübung im 18. Jahrhundert und Adelskritik im Zuge der Aufklärung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182839
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